Rechtsprechung
| EuGH, 05.06.2025 - C-349/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Nuratau
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutzstatus - Richtlinie 2011/95/EU - Art. 3 - Günstigere Normen - Subsidiärer Schutz - Grund, der in keinem Zusammenhang mit der ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutzstatus - Richtlinie 2011/95/EU - Art. 3 - Günstigere Normen - Subsidiärer Schutz - Grund, der in keinem Zusammenhang mit der ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Nuratau
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Krajský soud v Brně (Tschechische Republik), eingereicht am 13. Mai 2024 - A. B./Ministerstvo vnitra, Odbor azylové a migrační politiky
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ministerstvo vnitra, Odbor azylové a migracní politiky
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 22.11.2022 - C-69/21
Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Rn. 49 Soweit die Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz die zuständigen Behörden gegebenenfalls dazu veranlassen könnte, den Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen A. B. in Erwägung zu ziehen, ist außerdem darauf hinzuweisen, dass Art. 5 der Richtlinie 2008/115 eine für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie geltende allgemeine Regel darstellt, die in jedem Stadium des Rückkehrverfahrens zu beachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 55).Rn. 50 Auch wenn Art. 5 der Richtlinie 2008/115 das Privatleben eines in einem Mitgliedstaat illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen unter den Gesichtspunkten, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu berücksichtigen haben, nicht erwähnt, sind die Mitgliedstaaten gleichwohl dazu verpflichtet, die den Drittstaatsangehörigen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zuerkannten Grundrechte zu achten, so dass folglich eine Rückkehrentscheidung oder eine aufenthaltsbeendende Maßnahme nicht ergehen darf, wenn sie gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen verstoßen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 92).
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Rn. 44 Da sich aus dem Vorabentscheidungsersuchen ergibt, dass das vorlegende Gericht beabsichtigt, die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung dahin auszulegen, dass sie es erlaubt, subsidiären Schutz aus einem Grund zu gewähren, der sich nicht auf die Situation im Herkunftsland des Antragstellers bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass ein nationales Gericht bei der Anwendung der Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen wurden, verpflichtet ist, eine unionsrechtskonforme Auslegung des betreffenden nationalen Rechts sicherzustellen, um im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 114, …sowie vom 8. November 2016, 0gnyanov, C-554/14, EU:C:2016:835, Rn. 58).Rn. 46 Gleichwohl verlangt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung ihres gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der in Rede stehenden Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von dieser verfolgten Ziel im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 118 und 119, …sowie vom 15. Oktober 2024, KUBERA, C-144/23, EU:C:2024:881, Rn. 51).
- EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Rn. 31 Aus diesem Wortlaut in Verbindung mit dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 ergibt sich, dass die in Art. 3 dieser Richtlinie erwähnten günstigeren Normen z. B. die Lockerung der Voraussetzungen vorsehen können, unter denen ein Drittstaatsangehöriger den subsidiären Schutzstatus erhalten kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 70, und vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland [Wahrung des Familienverbands], C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 39).Insbesondere sind Normen verboten, die die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutzstatus Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zuerkennen sollen, die sich in Situationen befinden, die keinen Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes aufweisen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, M'Bodj, C-542/13, EU:C:2014:2452, Rn. 44…, vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 71, und vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland [Wahrung des Familienverbands], C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 40).
- EuGH, 04.10.2018 - C-652/16
Ahmedbekova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Rn. 31 Aus diesem Wortlaut in Verbindung mit dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 ergibt sich, dass die in Art. 3 dieser Richtlinie erwähnten günstigeren Normen z. B. die Lockerung der Voraussetzungen vorsehen können, unter denen ein Drittstaatsangehöriger den subsidiären Schutzstatus erhalten kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 70, …und vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland [Wahrung des Familienverbands], C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 39).Insbesondere sind Normen verboten, die die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutzstatus Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zuerkennen sollen, die sich in Situationen befinden, die keinen Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes aufweisen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, M'Bodj, C-542/13, EU:C:2014:2452, Rn. 44, vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 71, …und vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland [Wahrung des Familienverbands], C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 40).
- EuGH, 18.12.2014 - C-542/13
M'Bodj - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Insbesondere sind Normen verboten, die die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutzstatus Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zuerkennen sollen, die sich in Situationen befinden, die keinen Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, M'Bodj, C-542/13, EU:C:2014:2452, Rn. 44…, vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 71, …und vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland [Wahrung des Familienverbands], C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 40).Rn. 42 Viertens ergibt sich aus Art. 15 Buchst. b der Richtlinie, dass der in dieser Bestimmung genannte ernsthafte Schaden nur dann Anwendung findet, wenn im Herkunftsland der Person, die internationalen Schutz beantragt, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung stattfindet (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, M'Bodj, C-542/13, EU:C:2014:2452, Rn. 33).
- EuGH, 09.11.2010 - C-57/09
Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Es steht einem Mitgliedstaat somit frei, Drittstaatsangehörigen, deren Rückkehr in ihr Herkunftsland wegen des Abbruchs ihrer Bindung zu diesem Mitgliedstaat ihr Recht auf Privatleben beeinträchtigen würde, allein aufgrund seines innerstaatlichen Rechts ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu gewähren, vorausgesetzt, dass dieses Aufenthaltsrecht nicht mit dem des Flüchtlingsstatus oder des subsidiär Schutzberechtigten im Sinne der Richtlinie 2011/95 verwechselt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 117 bis 120, …sowie vom 12. September 2024, Changu, C-352/23, EU:C:2024:748, Rn. 48 und 49). - EuGH, 12.09.2024 - C-352/23
Changu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl- und Einwanderungspolitik - Charta …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Es steht einem Mitgliedstaat somit frei, Drittstaatsangehörigen, deren Rückkehr in ihr Herkunftsland wegen des Abbruchs ihrer Bindung zu diesem Mitgliedstaat ihr Recht auf Privatleben beeinträchtigen würde, allein aufgrund seines innerstaatlichen Rechts ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu gewähren, vorausgesetzt, dass dieses Aufenthaltsrecht nicht mit dem des Flüchtlingsstatus oder des subsidiär Schutzberechtigten im Sinne der Richtlinie 2011/95 verwechselt werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 117 bis 120, sowie vom 12. September 2024, Changu, C-352/23, EU:C:2024:748, Rn. 48 und 49). - EuGH, 19.11.2020 - C-238/19
Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Rn. 35 Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Beurteilung der Fähigkeit des Herkunftslands, Schutz vor Verfolgungshandlungen sicherzustellen, die einen entscheidenden Gesichtspunkt für die Beurteilung bildet, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führt, ebenso wie die Beurteilung des Vorliegens einer begründeten Furcht vor einer Verfolgung auf der Prüfung der Verhältnisse im Herkunftsland beruhen muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 2013, X u. a., C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 43, vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Militärdienst und Asyl], C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 21, …sowie vom 20. Januar 2021, Secretary of State for the Home Department, C-255/19, EU:C:2021:36, Rn. 36 und 57). - EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
So findet die Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften seines innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Rückwirkungsverbot, und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des betreffenden nationalen Rechts dienen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 110, sowie vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 222). - EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung …
Auszug aus EuGH, 05.06.2025 - C-349/24
Er hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1984, Haug-Adrion, 251/83, EU:C:1984:397, Rn. 9, und vom 30. April 2024, M. N. [EncroChat], C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 78). - EuGH, 07.11.2013 - C-199/12
Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
- EuGH, 15.10.2024 - C-144/23
KUBERA - Revisionsgericht darf Nichtzulassungsbeschwerde mit Bezug zum EU-Recht …
- EuGH, 12.01.2023 - C-280/21
Migracijos departamentas (Motifs de persécution fondés sur des opinions …
- EuGH, 08.11.2016 - C-554/14
Bei der Überstellung eines Häftlings aus einem Mitgliedstaat an einen anderen …
- EuGH, 20.01.2021 - C-255/19
Secretary of State for the Home Department - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 13.12.1984 - 251/83
Haug-Adrion
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2026 - 11 S 1384/24
Rückkehrbezogene Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen libanesischen …
Im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie verpflichtet deren Art. 5 auch dazu, das Recht auf Achtung des Privatlebens des illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen in gebührender Weise zu berücksichtigen (…im Anschluss an EuGH, Urteile vom 22.11.2022 - C-69/21 - juris Rn. 92 und vom 05.06.2025 - C-349/24 - juris Rn. 50).Auch wenn Art. 5 dieser Richtlinie das Privatleben eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen unter den Gesichtspunkten, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/115/EG zu berücksichtigen haben, nicht ausdrücklich erwähnt, darf eine Rückkehrentscheidung nicht ergehen, wenn sie gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen verstoßen würde (…EuGH, Urteile vom 22.11.2022 - C-69/21 - juris Rn. 88 bis 92 und vom 05.06.2025 - C-349/24 - juris Rn. 50;… Schlussanträge des Generalanwalts vom 01.08.2025 - C-313/25 - juris Rn. 67).
- EuGH, 19.05.2026 - C-350/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 50 EUV - Art. 288 AEUV - Abkommen über den …
So findet die Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften seines innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Rückwirkungsverbot, und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des betreffenden nationalen Rechts dienen (…Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 110, und vom 5. Juni 2025, Nuratau, C-349/24, EU:C:2025:397, Rn. 45).Rn. 82 Gleichwohl verlangt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts, dass die mitgliedstaatlichen Gerichte unter Berücksichtigung ihres gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der darin anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der in Rede stehenden Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von dieser verfolgten Ziel im Einklang steht (…Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 111, sowie vom 5. Juni 2025, Nuratau, C-349/24, EU:C:2025:397, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-350/24
Crédit agricole Corporate & Investment Bank - Vorabentscheidungsersuchen - …
{FN:48} Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (…C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 110), vom 9. April 2024, Profi Credit Polska (Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens) (…C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 63), und vom 5. Juni 2025, Nuratau (C-349/24, EU:C:2025:397, Rn. 45).{FN:50} Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a. (…C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 116), vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (…C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 111), vom 9. April 2024, Profi Credit Polska (Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung beendeten Verfahrens) (…C-582/21, EU:C:2024:282, Rn. 62), und vom 5. Juni 2025, Nuratau (C-349/24, EU:C:2025:397, Rn. 46).
- EuGH, 21.05.2026 - C-447/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Er hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 5. Juni 2025, Nuratau, C-349/24, EU:C:2025:397, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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