Rechtsprechung
| EuGH, 11.01.2024 - C-361/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Inditex
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c - Beschränkung der Wirkungen der Marke - Benutzung der Marke, um auf die Bestimmung einer Ware oder Dienstleistung hinzuweisen - Richtlinie (EU) 2015/2436 - Art. 14 Abs. 1 Buchst. c
- Europäischer Gerichtshof
Inditex
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c - Beschränkung der Wirkungen der Marke - Benutzung der Marke, um auf die Bestimmung einer Ware oder Dienstleistung hinzuweisen - Richtlinie (EU) 2015/2436 - Art. 14 Abs. 1 Buchst. c
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Marken; Richtlinie 2008/95/EG; Art. 6 Abs. 1 Buchst. c; Beschränkung der Wirkungen der Marke; Benutzung der Marke, um auf die Bestimmung einer Ware oder Dienstleistung hinzuweisen; Richtlinie (EU) 2015/2436; Art. 14 Abs. 1 Buchst. c
- Betriebs-Berater
Inditex - Markenbenutzung durch Dritte
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: Industria de Diseño Textil
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Inditex
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Inditex
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
- EuGH, 11.01.2024 - C-361/22
Papierfundstellen
- GRUR 2024, 297
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE …
Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-361/22
Rn. 23 Das vorlegende Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seine Zweifel durch die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 89/104 in den Urteilen vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland (C-228/03, EU:C:2005:177), sowie vom 8. Juli 2010, Portakabin (…C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 63 und 64) verstärkt würden.Tatsächlich enthält zwar der Wortlaut von Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2015/2436 dieses Erfordernis nun ausdrücklich, dessen Bestehen ergab sich aber bereits aus der Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 98/104 (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 33, …sowie vom 8. Juli 2010, Portakabin, C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 64).
Rn. 49 Erstens ist der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen, dass Art. 6 der Richtlinie 2008/95 durch die Beschränkung der Wirkungen der dem Inhaber einer Marke nach Art. 5 dieser Richtlinie zustehenden Rechte darauf abzielt, die grundsätzlichen Interessen des Markenschutzes einerseits und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt andererseits in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines Systems unverfälschten Wettbewerbs spielen kann, das der Vertrag errichten und aufrechterhalten will (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 29).
Rn. 50 Speziell zu Art. 6 Abs. 1 Buchst. c hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Anwendung dieser Bestimmung nicht auf Situationen beschränkt ist, in denen es notwendig ist, eine Marke zu benutzen, um auf die Bestimmung einer Ware "als Zubehör oder Ersatzteil" hinzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 32).
Rn. 51 Hierzu hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Zweck von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95 darin besteht, es den Anbietern von Waren oder Dienstleistungen, die die vom Markeninhaber angebotenen Waren oder Dienstleistungen ergänzen, zu erlauben, diese Marke zu benutzen, um das Publikum über die Bestimmung der von ihnen vertriebenen Ware oder angebotenen Dienstleistung, also über den Sachzusammenhang zwischen ihren eigenen Waren und Dienstleistungen und denen des Markeninhabers verständlich und umfassend zu unterrichten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 33 und 34, …sowie vom 8. Juli 2010, Portakabin, C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 64).
- EuGH, 08.07.2010 - C-558/08
Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword …
Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-361/22
Rn. 23 Das vorlegende Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seine Zweifel durch die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 89/104 in den Urteilen vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland (C-228/03, EU:C:2005:177), sowie vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 63 und 64) verstärkt würden.Tatsächlich enthält zwar der Wortlaut von Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2015/2436 dieses Erfordernis nun ausdrücklich, dessen Bestehen ergab sich aber bereits aus der Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 98/104 (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 33, sowie vom 8. Juli 2010, Portakabin, C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 64).
Die Situationen, die in den Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c fallen, sind jedoch auf die Fallgestaltungen zu beschränken, die dem Zweck dieser Vorschrift entsprechen (Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin, C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 64).
Rn. 51 Hierzu hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Zweck von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95 darin besteht, es den Anbietern von Waren oder Dienstleistungen, die die vom Markeninhaber angebotenen Waren oder Dienstleistungen ergänzen, zu erlauben, diese Marke zu benutzen, um das Publikum über die Bestimmung der von ihnen vertriebenen Ware oder angebotenen Dienstleistung, also über den Sachzusammenhang zwischen ihren eigenen Waren und Dienstleistungen und denen des Markeninhabers verständlich und umfassend zu unterrichten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 33 und 34, sowie vom 8. Juli 2010, Portakabin, C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 64).
- EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
Wettbewerb
Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-361/22
Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.03.2023 - C-351/21
Beobank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-361/22
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegte Frage zu befinden, wenn diese die Auslegung oder die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts betrifft (Urteil vom 16. März 2023, Beobank, C-351/21, EU:C:2023:215, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.03.2023 - C-522/21
Saatgut-Treuhandverwaltung (KWS Meridian) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-361/22
Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine solche Frage zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegte Frage erforderlich sind (Urteil vom 16. März 2023, Saatgut-Treuhandverwaltung [KWS Meridian], C-522/21, EU:C:2023:218, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.01.2024 - C-334/22
Unionsmarke: Ein Automobilhersteller kann die Benutzung eines Zeichens, das mit …
Rn. 53 Obwohl beachtliche Unterschiede bestehen zwischen dieser Bestimmung, die Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 2015, L 336, S. 1) entspricht, und der Vorgängervorschrift im Unionsrecht, das vorher in Kraft war, blieb es dabei, dass der Inhaber einer Marke einem Dritten die Benutzung dieser Marke nicht verbieten kann, falls diese Benutzung notwendig ist, um auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung hinzuweisen, und den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht, und handelt es sich dabei jetzt um einen der Fälle, in denen dem Dritten das ausschließliche Recht aus der Marke nicht entgegengehalten werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2024, 1nditex, C-361/22, EU:C:2024:17, Rn. 44 bis 46).Rn. 54 Das Ziel der in diesem Fall angestrebten Begrenzung des ausschließlichen Rechts aus der Marke besteht darin, es den Anbietern von Waren oder Dienstleistungen, die die vom Markeninhaber angebotenen Waren oder Dienstleistungen ergänzen, zu erlauben, diese Marke zu benutzen, um das Publikum über die Bestimmung der von ihnen vertriebenen Ware oder angebotenen Dienstleistung, also über den Sachzusammenhang zwischen ihren eigenen Waren und Dienstleistungen und denen des Markeninhabers verständlich und umfassend zu unterrichten (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 33 und 34, und vom 11. Januar 2024, 1nditex, C-361/22, EU:C:2024:17, Rn. 51).
Rn. 55 Somit fällt die Benutzung einer Marke durch einen Dritten zu Zwecken der Identifizierung oder zum Verweis auf Waren oder Dienstleistungen als die des Inhabers dieser Marke, wenn diese Benutzung erforderlich ist, um auf die Bestimmung einer von diesem Dritten vermarkteten Ware oder einer von diesem angebotenen Dienstleistung hinzuweisen, nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 unter einen der Fälle, in denen die Benutzung der Marke von ihrem Inhaber nicht verboten werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2024, 1nditex, C-361/22, EU:C:2024:17, Rn. 52).
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
Denn die Datenschutzgrundverordnung verweist insofern nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH…, Urteil vom 04. Mai 2023, Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles), C-300/21, ECLI:EU:C:2023:370, Rn. 30), so dass es bei dem Grundsatz verbleibt, wonach Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. EuGH…, Urteil vom 06. Juli 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Crime particulièrement grave), C-402/22, ECLI:EU:C:2023:543, Rn. 23; EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2023, Lineas - Concessões de Transportes, C-207/22, C-267/22 und C-290/22, ECLI:EU:C:2023:810, Rn. 53; EuGH…, Urteil vom 14. Dezember 2023, Natsionalna agentsia za prihodite, C-340/21, ECLI:EU:C:2023:986, Rn. 23; EuGH…, Urteil vom 18. Januar 2024, RTL Nederland und RTL Nieuws, C-451/22, ECLI:EU:C:2024:54, Rn. 47; EuGH…, Urteil vom 22. Februar 2022, Moesgaard Meat 2012, C-311/22, ECLI:EU:C:2024:145, Rn. 34), wobei nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2023, Krankenversicherung Nordrhein, C-667/21, ECLI:EU:C:2023:1022, Rn. 37; EuGH, Urteil vom 11. Januar 2024, 1nditex, C-361/22, ECLI:EU:C:2024:17, Rn. 43; EuGH…, Urteil vom 29. Juli 2024, Asociaţia Crescătorilor de Vaci "Bălţată Românească" Tip Simmental, C-286/23, ECLI:EU:C:2024:655, Rn. 38; EuGH…, Urteil vom 03. September 2024, 111umina/ Kommission, C-611/22 P und C-625/22 P, ECLI:EU:C:2024:677, Rn. 116; EuGH…, Urteil vom 10. September 2024, KS und KD/ Rat u. a., C-29/22 P und C-44/22 P, ECLI:EU:C:2024:725, Rn. 61). - EuGH, 19.06.2025 - C-17/24
CeramTec - Bösgläubige Markenanmeldung
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 11. Januar 2024, 1nditex, C-361/22, EU:C:2024:17, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.02.2025 - C-677/22
Przedsiębiorstwo A. (Délai de paiement de 120 jours fixé par le débiteur) - …
Der Gerichtshof kann es somit nur dann ablehnen, über eine solche Vorlagefrage zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Frage erforderlich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 41, sowie vom 11. Januar 2024, 1nditex, C-361/22, EU:C:2024:17, Rn. 28 und 29). - Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-560/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …
{FN:21} Vgl. Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (…C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50), vom 11. April 2019, Tarola (…C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 37), und vom 11. Januar 2024, 1nditex (C-361/22, EU:C:2024:17, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.07.2024 - C-286/23
Asociaţia Crescătorilor de Vaci "Bălţată …
Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 11. Januar 2024, 1nditex, C-361/22, EU:C:2024:17, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.10.2024 - C-409/23
Riverty - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Rn. 39 Bei der Auslegung dieser Bestimmung und insbesondere der darin enthaltenen Begriffe "Zinsen" und "[G]ebühren" sind nach ständiger Rechtsprechung nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, sowie die Ziele zu berücksichtigen, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2024, 1nditex, C-361/22, EU:C:2024:17, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Inditex
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Richtlinie 2008/95/EG - Beschränkung der Wirkungen der Marke - Benutzung der Marke, um auf die Bestimmung einer Ware oder einer Dienstleistung hinzuweisen - Zulässigkeitsvoraussetzungen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
- EuGH, 11.01.2024 - C-361/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
Der Gerichtshof habe im Urteil Gillette Company und Gillette Group Finland{FN-VERWEIS:21} entschieden, dass die Benutzung einer Marke insbesondere dann nicht mit den anständigen Gepflogenheiten vereinbar sei, wenn sie den Wert der Marke beeinträchtige, indem sie ihre Unterscheidungskraft oder ihren Ruf in unlauterer Weise ausnutze.Zur Verdeutlichung: Wie Inditex feststellt, hat der Gerichtshof zwar im Urteil Gillette Company und Gillette Group Finland{FN-VERWEIS:31} entschieden, dass die Benutzung eines Zeichens insbesondere dann nicht den anständigen Gepflogenheiten entspricht, wenn sie den Wert der Marke beeinträchtigt, indem sie ihre Unterscheidungskraft oder ihre Wertschätzung in unlauterer Weise ausnutzt.
Rn. 84 Hierzu stellt das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf die Urteile Gillette Company und Gillette Group Finland{FN-VERWEIS:46} und Portakabin{FN-VERWEIS:47} fest, dass der Gerichtshof den Anwendungsbereich der in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 89/104 vorgesehenen Beschränkung offenbar auf die Benutzung eingegrenzt hat, die notwendig ist, um auf die Bestimmung einer Ware hinzuweisen.
{FN:21} Urteil vom 17. März 2005 (C-228/03, EU:C:2005:177).
{FN:31} Urteil vom 17. März 2005 (C-228/03, EU:C:2005:177).
{FN:46} Urteil vom 17. März 2005 (C-228/03, EU:C:2005:177).
{FN:48} Vgl. Urteile vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland (C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 33 und 34), und vom 8. Juli 2010, Portakabin (…C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 64).
- EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:13} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2007, Adam Opel (C-48/05, EU:C:2007:55, Rn. 44).{FN:32} Urteil vom 25. Januar 2007 (C-48/05, EU:C:2007:55, Rn. 32).
{FN:33} Urteil vom 25. Januar 2007, Adam Opel (C-48/05, EU:C:2007:55, Rn. 36).
{FN:34} Urteil vom 25. Januar 2007, Adam Opel (C-48/05, EU:C:2007:55, Rn. 38 und 45).
{FN:49} Urteil vom 25. Januar 2007 (C-48/05, EU:C:2007:55, Rn. 39).
- EuGH, 23.02.1999 - C-63/97
Markenrichtlinie - Nicht genehmigte Benutzung der Marke BMW in den Anzeigen einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1999, BMW (C-63/97, EU:C:1999:82, Rn. 45).{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1999, BMW (C-63/97, EU:C:1999:82, Rn. 61).
{FN:50} Urteil vom 23. Februar 1999 (C-63/97, EU:C:1999:82).
{FN:51} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1999, BMW (C-63/97, EU:C:1999:82, Rn. 59).
- EuGH, 06.02.2014 - C-65/12
Leidseplein Beheer und de Vries - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2014, Leidseplein Beheer und de Vries (C-65/12, EU:C:2014:49, Rn. 32 und 33).{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2014, Leidseplein Beheer und de Vries (C-65/12, EU:C:2014:49, Rn. 46).
{FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2014, Leidseplein Beheer und de Vries (C-65/12, EU:C:2014:49, Rn. 46).
{FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2014, Leidseplein Beheer und de Vries (C-65/12, EU:C:2014:49, Rn. 44 und 45).
- EuGH, 10.04.2008 - C-102/07
DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux (C-102/07, EU:C:2008:217, Rn. 46 und 47).{FN:35} Urteil vom 10. April 2008 (C-102/07, EU:C:2008:217, Rn. 37).
{FN:36} Urteil vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux (C-102/07, EU:C:2008:217, Rn. 37).
- EuGH, 08.07.2010 - C-558/08
Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:47} Urteil vom 8. Juli 2010 (C-558/08, EU:C:2010:416).{FN:48} Vgl. Urteile vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland (…C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 33 und 34), und vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, EU:C:2010:416, Rn. 64).
- EuGH, 22.09.2011 - C-323/09
Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2011, 1nterflora und Interflora British Unit (C-323/09, EU:C:2011:604, Rn. 72). - EuGH, 11.09.2007 - C-17/06
Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:37} Urteil vom 11. September 2007 (C-17/06, EU:C:2007:497, Rn. 34). - EuGH, 11.04.2019 - C-690/17
ÖKO-Test Verlag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Marken - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, ÖKO-Test Verlag (C-690/17, EU:C:2019:317, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.07.2013 - C-252/12
Specsavers International Healthcare u.a. - Marken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
{FN:25} Urteil vom 18. Juli 2013, Specsavers International Healthcare u. a. (C-252/12, EU:C:2013:497, Rn. 39). - EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE …
- EuGH, 06.10.2015 - C-500/14
Ford Motor Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Muster und Modelle - …
- EuGH, 21.12.2011 - C-316/10
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