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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.2001 - C-378/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2453
EuGH, 03.07.2001 - C-378/98 (https://dejure.org/2001,2453)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.2001 - C-378/98 (https://dejure.org/2001,2453)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - C-378/98 (https://dejure.org/2001,2453)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG) - Verpflichtung zur Wiedereinziehung der im Rahmen der Programme Maribel a und b gewährten Beihilfen - Unmöglichkeit ...

  • Judicialis

    EGV Art. 189 Abs. 4 a.F.; ; EGV Art. 249 Abs. 4

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG) - Verpflichtung zur Wiedereinziehung der im Rahmen der Programme Maribel a und b gewährten Beihilfen - Unmöglichkeit ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 und Artikel 169 [jetzt Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 und Artikel 226 EG]
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Nichtbefolgung einer Entscheidung der Kommission über eine staatliche Beihilfe - Pflicht, die gewährten Beihilfen zurückzufordern - Bezugszeitraum - In der Entscheidung, deren Nichtdurchführung angefochten wird, oder von der Kommission ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Wiedereinziehung gewährter Beihilfen; Allgemeine Grundsätze für die soziale Sicherheit von Arbeitnehmern; Unternehmenskonkurs; Unmöglichkeit, Entscheidungen durchzuführen; Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG) - Verpflichtung zur Wiedereinziehung der im Rahmen der Programme Maribel a und b gewährten Beihilfen - Unmöglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, innerhalb der festgesetzten Fristen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um im Anschluß an die Entscheidung C(96)4080 final die Beihilfen "Maribel b und c" zurückzufordern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 195
  • EuZW 2001, 565
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 23.05.2000 - C-58/99

    Kommission / Italien - "Privatisierung öffentlicher Unternehmen - Ausstattung mit …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    Im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 169 EG-Vertrag (jetzt Artikel 226 EG) ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist befand; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-58/99, Kommission/Italien, Slg. 2000, I-3811, Randnr. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es völlig unmöglich gewesen sei, die Entscheidung richtig durchzuführen (Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16; vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-280/95, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-259, Randnr. 13, und Kommission/Frankreich, Randnr. 23).

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der namentlich Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) zugrunde liegt und den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten auferlegt, redlich zusammenwirken, um diese Schwierigkeiten unter Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9, vom 4. April 1995, Kommission/Italien, Randnr. 17, vom27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 40, und Kommission/Frankreich, Randnr. 24).

    Eine völlige Unmöglichkeit der Durchführung liegt nicht vor, wenn die beklagte Regierung die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten unterrichtet, ohne bei den betroffenen Unternehmen Schritte zur Wiedereinziehung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung der Entscheidung vorzuschlagen, die es ermöglichen würden, die Schwierigkeiten zu überwinden (Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 10, vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 20, und vom 29. Januar 1998, Kommission/Italien, Randnr. 14).

  • EuGH, 22.03.2001 - C-261/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    Angesichts der gegebenen Schwierigkeiten und angesichts der Rechtsprechung zur Verpflichtung von Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsorganen zur loyalen Zusammenarbeit (Urteil vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-261/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2537, Randnr. 24) ist davon auszugehen, dass die Frist des Schreibens vom 4. Mai 1998 an die Stelle der Frist gemäß Artikel 3 der Entscheidung 97/239 getreten ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es völlig unmöglich gewesen sei, die Entscheidung richtig durchzuführen (Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16; vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-280/95, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-259, Randnr. 13, und Kommission/Frankreich, Randnr. 23).

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der namentlich Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) zugrunde liegt und den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten auferlegt, redlich zusammenwirken, um diese Schwierigkeiten unter Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9, vom 4. April 1995, Kommission/Italien, Randnr. 17, vom27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 40, und Kommission/Frankreich, Randnr. 24).

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der namentlich Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) zugrunde liegt und den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten auferlegt, redlich zusammenwirken, um diese Schwierigkeiten unter Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9, vom 4. April 1995, Kommission/Italien, Randnr. 17, vom27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 40, und Kommission/Frankreich, Randnr. 24).

    Eine völlige Unmöglichkeit der Durchführung liegt nicht vor, wenn die beklagte Regierung die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten unterrichtet, ohne bei den betroffenen Unternehmen Schritte zur Wiedereinziehung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung der Entscheidung vorzuschlagen, die es ermöglichen würden, die Schwierigkeiten zu überwinden (Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 10, vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 20, und vom 29. Januar 1998, Kommission/Italien, Randnr. 14).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    Da es keine gemeinschaftlichen Vorschriften über das Verfahren der Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge gibt, muss diese nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts erfolgen (Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-24/95, Alcan Deutschland, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    Die Klagemöglichkeit nach Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag stellt eine Sonderform der Vertragsverletzungsklage dar, die auf die besonderen Probleme abgestimmt ist, die staatliche Beihilfen für den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes mit sich bringen (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, "Boussac Saint Frères", Slg. 1990, I-307, Randnr. 23).
  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Erhöhte Ermäßigung der …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    Mit Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97 (Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671) hat der Gerichtshof diese Klage abgewiesen.
  • EuGH, 27.06.2000 - C-404/97

    Kommission / Portugal - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der namentlich Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) zugrunde liegt und den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten auferlegt, redlich zusammenwirken, um diese Schwierigkeiten unter Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9, vom 4. April 1995, Kommission/Italien, Randnr. 17, vom27. Juni 2000 in der Rechtssache C-404/97, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4897, Randnr. 40, und Kommission/Frankreich, Randnr. 24).
  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es völlig unmöglich gewesen sei, die Entscheidung richtig durchzuführen (Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16; vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-280/95, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-259, Randnr. 13, und Kommission/Frankreich, Randnr. 23).
  • EuGH, 10.06.1993 - C-183/91

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    Eine völlige Unmöglichkeit der Durchführung liegt nicht vor, wenn die beklagte Regierung die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten unterrichtet, ohne bei den betroffenen Unternehmen Schritte zur Wiedereinziehung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung der Entscheidung vorzuschlagen, die es ermöglichen würden, die Schwierigkeiten zu überwinden (Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 10, vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 20, und vom 29. Januar 1998, Kommission/Italien, Randnr. 14).
  • EuGH, 29.01.1998 - C-280/95

    Kommission / Italien - Staatliche Beihilfen - Steuervergütung durch Anrechnung …

    Auszug aus EuGH, 03.07.2001 - C-378/98
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es völlig unmöglich gewesen sei, die Entscheidung richtig durchzuführen (Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16; vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-280/95, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-259, Randnr. 13, und Kommission/Frankreich, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2017 - C-363/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Rn. 43 Darüber hinaus ergibt sich aus dem Urteil Kommission/Belgien{FN-VERWEIS:21}, dass Ereignisse aus der Zeit nach Ablauf der Frist, die in dem Beschluss gesetzt wurde, der die Rückforderung der rechtswidrigen staatlichen Beihilfe anordnet, für die Feststellung einer Vertragsverletzung nach dem in Art. 108 Abs. 2 AEUV vorgesehenen Verfahren irrelevant sind.

    {FN:9} Urteil vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien (C-378/98, EU:C:2001:370, Rn. 26).

    {FN:11} Urteil vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien (C-378/98, EU:C:2001:370, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:17} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien (C-378/98, EU:C:2001:370, Rn. 28).

    {FN:21} Urteil vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien (C-378/98, EU:C:2001:370, Rn. 28), siehe oben, Rn. 36.

  • EuGH, 24.01.2013 - C-529/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

    Rn. 69 Zweitens ist festzustellen, dass die Klagemöglichkeit nach Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV nur eine Sonderform der Vertragsverletzungsklage darstellt, die auf die besonderen Probleme abgestimmt ist, die staatliche Beihilfen für den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes mit sich bringen (vgl. Urteil vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien, C-378/98, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 70 Im Rahmen von Verfahren gemäß Art. 258 AEUV hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 25).

    Rn. 75 Somit wurde die in Art. 3 der Entscheidung festgesetzte Frist durch die sich aus dem Schreiben vom 16. Dezember 2005 ergebende ersetzt, so dass diese letztgenannte Frist für die Beurteilung der von der Kommission in der vorliegenden Rechtssache behauptete Vertragsverletzung maßgeblich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 28, Kommission/Polen, Randnr. 50, sowie vom 28. Juni 2012, Kommission/Griechenland, Randnr. 31).

  • EuGH, 02.07.2002 - C-499/99

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich Artikel 10 EG zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 16; Kommission/Frankreich, Randnr. 24, und vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-378/98, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 31).

    Da die Vertragsverletzung zum Zeitpunkt des - im vorliegenden Fall am 5. Mai 1990 eingetretenen - Ablaufs der in der Entscheidung der Kommission gesetzten Frist zu beurteilen ist, innerhalb deren der Mitgliedstaat dieser die von ihm beabsichtigten Maßnahmen anzugeben hat (vgl. Urteil vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien, Randnr. 26), lässt die Fortsetzung des Betriebes der Unternehmen, die Empfänger der für rechtswidrig befundenen Beihilfen waren, nach Ablauf dieser Frist das Argument der spanischen Regierung ins Leere laufen, dass die Vertragsverletzungsklage der Kommission dadurch gegenstandslos geworden sei, dass diese Unternehmen in Konkurs gefallen seien und ihnen daher kein Wettbewerbsvorteil zur Last gelegt werden könne.

    Der Gerichtshof hat im Übrigen bereits entschieden, dass der Umstand, dass die Behörden des betroffenen Mitgliedstaats aufgrund der finanziellen Lage des Unternehmens, das die in Rede stehende Beihilfe erhalten hat, den gezahlten Betrag nicht wieder einziehen konnten, keine Unmöglichkeit der Erfüllung darstellt, da das von der Kommission verfolgte Ziel in der Aufhebung der Beihilfe bestand und dieses Ziel durch die Liquidation des Unternehmens hätte erreicht werden können (Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache C-52/84, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89, Randnr. 14).

  • EuGH, 18.10.2007 - C-441/06

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Pflicht …

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat loyal zusammenarbeiten, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 24, vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien, C-378/98, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 31, und Kommission/Spanien, Randnrn.

    Tatsächlich waren sie am ehesten in der Lage, nicht nur die geeigneten Modalitäten der Rückforderung der zu Unrecht gezahlten staatlichen Beihilfen, sondern auch die genauen Rückzahlungsbeträge zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien, Randnrn.

    18 und 23, und Kommission/Belgien, Randnrn.

  • EuGH, 05.10.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    32 Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Anwendung von Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG auf jenen Zeitpunkt abzustellen, der in der Entscheidung genannt ist, deren Nichtdurchführung beanstandet wird, oder gegebenenfalls auf jenen Zeitpunkt, der von der Kommission später festgesetzt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-378/98, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 26, vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache C-499/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6031, Randnr. 28, und vom 1. Juni 2006 in der Rechtssache C-207/05, Kommission/Italien, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-99/02

    Kommission / Italien

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der namentlich Artikel 10 EG zugrunde liegt und den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten auferlegt, redlich zusammenwirken, um diese Schwierigkeiten unter Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, auszuräumen (vgl. die oben in Randnr. 16 genannten Urteile Kommission/Italien, Randnr. 17, Kommission/Frankreich, Randnr. 24, vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-378/98, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 31, vom 2. Juli 2002, Kommission/Spanien, oben in Randnr. 16 genannt, Randnr. 24, und vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, oben in Randnr. 15 genannt, Randnr. 46).

    24 Da Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG - anders als Artikel 226 EG - kein Vorverfahren vorsieht und die Kommission daher keine mit Gründen versehene Stellungnahme abgibt, in der eine Frist gesetzt wird, innerhalb deren die Mitgliedstaaten der Entscheidung nachkommen müssen, kann für die Anwendung des Artikels 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag nur die Frist, die in der Entscheidung vorgesehen ist, deren Nichtdurchführung beanstandet wird, oder gegebenenfalls die Frist gelten, die die Kommission später festgesetzt hat (Urteil vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien, oben in Randnr. 17 genannt, Randnr. 26).

  • VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 717/24
    Rn. 149 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2001 - C-378/98 -, Rn. 32 ff., juris; Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 10. Aufl. 2023, VwVfG § 48 Rn. 273, beck-online; Schoch/Schneider/Schoch, 7. EL Mai 2025, VwVfG § 48 Rn. 146, 311 beck-online.
  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 226 EG das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist befand; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-378/98, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 25, und vom 5. Juni 2003 in der Rechtssache C-352/02, Kommission/Griechenland, Slg. 2003, I-5651, Randnr. 8).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der namentlich Artikel 10 EG zugrunde liegt und den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten auferlegt, redlich zusammenwirken, um diese Schwierigkeiten unter Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-350/93, Kommission/Italien, Randnr. 16, Kommission/Frankreich, Randnr. 24, vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-378/98, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 31, und Kommission/Spanien, Randnr. 24).
  • VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 3014/24

    Subvention; Zuwendung; Neustarthilfe; Befristeter Rahmen; Bundesregelung; …

    Rn. 162 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2001 - C-378/98 -, juris Rn. 32 ff.; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Auflage 2023, § 48 VwVfG Rn. 273; Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Band VwVfG, 7. EL Mai 2025, § 48 VwVfG Rn. 146 und Rn. 311.
  • EuGH, 12.05.2005 - C-415/03

    GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE …

  • EuGH, 17.01.2018 - C-363/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

  • EuGH, 14.12.2006 - C-485/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien/ Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des …

  • EuGH, 14.04.2011 - C-331/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

  • VG Köln, 28.05.2026 - 16 K 8626/25
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschluss, das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-499/99

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-384/01

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-351/07

    CEPAV DUE u.a. - Art. 43 EG, 49 EG und 56 EG - Grundsätze der Rechtssicherheit …

  • EuGH, 14.12.2006 - C-486/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

  • EuGH, 14.12.2006 - C-488/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

  • EuGH, 14.12.2006 - C-487/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

  • EuGH, 14.12.2006 - C-489/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

  • EuGH, 14.12.2006 - C-490/03

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 14.04.2005 - C-163/03

    Kommission / Griechenland

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98 (https://dejure.org/2001,22468)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.01.2001 - C-378/98 (https://dejure.org/2001,22468)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - C-378/98 (https://dejure.org/2001,22468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG) - Verpflichtung zur Wiedereinziehung der im Rahmen der Programme Maribel a und b gewährten Beihilfen - Unmöglichkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 23.05.2000 - C-58/99

    Kommission / Italien - "Privatisierung öffentlicher Unternehmen - Ausstattung mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    5: - Veröffentlicht im Moniteur belge vom 31. Dezember 1999, 3. Auflage, S. 40476.6: - Slg. 1999, I-3671.7: - Randnr. 86.8: - Randnr. 90.9: - Urteil vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-58/99 (Kommission/Italien, Slg. 2000, I-3811, Randnrn.

    Vgl. dazu u. a. auch die dort genannten Urteile vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20) und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-302/95 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-6765, Randnr. 13).

    11: - Urteil vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-280/95 (Kommission/Italien, Slg. 1998, I-259, Randnrn.

    Vgl. u. a. auch die dort genannten Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-347/98 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16), vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 10) und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 20).

    12: - Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-280/95, Nr. 13.13: - Randnr. 18.14: - Randnr. 23.15: - Urteil Kommission/Italien, Randnr. 14.16: - Beschluss vom 13. Juli 1990 in der Rechtssache C-2/88 (Imm. Zwartveld u. a., Slg. 1990, I-3365, Randnr. 17).

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    Vgl. u. a. auch die dort genannten Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-347/98 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16), vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 10) und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 20).

    Ebenso u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randrn. 12), vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959.

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    Aus dem Urteil Belgien/Kommission (Rechtssache C-75/97) folgt im Übrigen, dass die Kommission kurz nach Erlass des Programms Maribel a und b bei den belgischen Stellen um nähere Angaben zu diesen Programmen nachgesucht und hervorgehoben hatte, und dass "jede rechtswidrig gewährte Beihilfe wiedereingezogen werden kann" und "der belgischen Regierung nicht verborgen geblieben sein [konnte], dass die Gefahr einer [Wiedereinziehung] der rechtswidrigen Beihilfe bestand" (Randnrn. 77 und 79).

    Ebenso u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randrn. 12), vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    Randnr. 61) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-24/95 (Alcan Deutschland, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    10: - Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 23).
  • EuGH, 10.02.1983 - 230/81

    Luxemburg / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    Vgl. in diesem Sinne auch das Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255, Randnr. 37).
  • EuGH, 13.07.1990 - 2/88

    Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    12: - Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-280/95, Nr. 13.13: - Randnr. 18.14: - Randnr. 23.15: - Urteil Kommission/Italien, Randnr. 14.16: - Beschluss vom 13. Juli 1990 in der Rechtssache C-2/88 (Imm. Zwartveld u. a., Slg. 1990, I-3365, Randnr. 17).
  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ; …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    17: - Urteil des Gerichts vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93 (Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675, Randrn. 82).
  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    Vgl. u. a. auch die dort genannten Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-347/98 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16), vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 10) und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 20).
  • EuGH, 10.06.1993 - C-183/91

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98
    Vgl. u. a. auch die dort genannten Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-347/98 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16), vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 10) und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 20).
  • EuGH, 29.01.1998 - C-280/95

    Kommission / Italien - Staatliche Beihilfen - Steuervergütung durch Anrechnung …

  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

  • EuGH, 12.12.1996 - C-302/95

    Kommission / Italien

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