Rechtsprechung
| EuGH, 25.01.2011 - C-382/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Luftverkehr - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten - Art. 12 EG - Wohnsitz- oder Sitzerfordernis - Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen
- Europäischer Gerichtshof
Neukirchinger
Luftverkehr - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten - Art. 12 EG - Wohnsitz- oder Sitzerfordernis - Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen
- EU-Kommission
Neukirchinger
Luftverkehr - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten - Art. 12 EG - Wohnsitz- oder Sitzerfordernis - Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen
- EU-Kommission
Neukirchinger
Luftverkehr - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten - Art. 12 EG - Wohnsitz- oder Sitzerfordernis - Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen“
- Wolters Kluwer
Luftverkehr; Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten; Gemeinschaftswidrigkeit der Androhung verwaltungsstrafrechtlicher Sanktionen bei fehlendem Wohnsitz bez. Betriebssitz im Durchführungsmitgliedstaat; Michael Neukirchinger gegen Bezirkshauptmannschaft ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Luftverkehr; Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten; Gemeinschaftswidrigkeit der Androhung verwaltungsstrafrechtlicher Sanktionen bei fehlendem Wohnsitz bez. Betriebssitz im Durchführungsmitgliedstaat; Michael Neukirchinger gegen Bezirkshauptmannschaft ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Neukirchinger
Luftverkehr - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten - Art. 12 EG - Wohnsitz- oder Sitzerfordernis - Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich (Österreich), eingereicht am 25. August 2008 - Michael Neukirchinger gegen Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich - Auslegung der Art. 49 ff. EG - Nationale Regelung, wonach die Durchführung gewerblicher Ballonfahrten ohne inländische Bewilligung, deren Erteilung einen Wohnsitz oder Sitz im Inland ...
Verfahrensgang
- EuGH, 21.04.2010 - C-382/08
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
- EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1057
- EuZW 2011, 177
- DÖV 2011, 281
- SpuRt 2011, 110
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 34 Was zum einen das Unterscheidungsmerkmal des Wohnsitzes betrifft, führt dieses in der Praxis zum gleichen Ergebnis wie eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, weil die Gefahr besteht, dass es sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, da Gebietsfremde meist Ausländer sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 14, und vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 53).Rn. 35 Eine solche unterschiedliche Behandlung kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (Urteil Bidar, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU …
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 34 Was zum einen das Unterscheidungsmerkmal des Wohnsitzes betrifft, führt dieses in der Praxis zum gleichen Ergebnis wie eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, weil die Gefahr besteht, dass es sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, da Gebietsfremde meist Ausländer sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 14, und vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 53). - EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 41 Zu diesem Einwand ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten der Union und denen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefrage einfügt, von den Feststellungen des vorlegenden Gerichts auszugehen hat (Urteile vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, und vom 13. November 2003, Neri, C-153/02, Slg. 2003, I-13555, Randnr. 35).
- EuGH, 29.04.1999 - C-224/97
Ciola - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Bootsliegeplätze - …
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 34 Was zum einen das Unterscheidungsmerkmal des Wohnsitzes betrifft, führt dieses in der Praxis zum gleichen Ergebnis wie eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, weil die Gefahr besteht, dass es sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, da Gebietsfremde meist Ausländer sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 14, und vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 53). - EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON …
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 32 Die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern verbieten nach ständiger Rechtsprechung nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - des Sitzes, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteil vom 27. Oktober 2009, ČEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-10265, Randnr. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
EIN MITGLIEDSTAAT DARF FERNSEHVERANSTALTER VERPFLICHTEN, EINEN TEIL IHRER …
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 30 Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, sind die Vorlagefragen somit unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 EG zu prüfen, in dem das allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verankert ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Januar 2007, Lyyski, C-40/05, Slg. 2007, I-99, Randnr. 33, und vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 37). - EuGH, 04.04.1974 - 167/73
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 21 Nach Art. 80 Abs. 2 EG entziehen sich Seeschifffahrt und Luftfahrt zwar, solange der Gemeinschaftsgesetzgeber nichts anderes bestimmt, den Vorschriften über die gemeinsame Verkehrspolitik des Titels V im Dritten Teil des Vertrags, sie unterliegen jedoch aus den gleichen Gründen wie die übrigen Verkehrsarten den allgemeinen Vertragsvorschriften (Urteile vom 4. April 1974, Kommission/Frankreich, 167/73, Slg. 1974, 359, Randnr. 32, sowie vom 30. April 1986, Asjes u. a., 209/84 bis 213/84, Slg. 1986, 1425, Randnr. 45). - EuGH, 13.11.2003 - C-153/02
Neri - Niederlassungsfreiheit - Anerkennung der Diplome - Von einer Universität …
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 41 Zu diesem Einwand ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten der Union und denen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefrage einfügt, von den Feststellungen des vorlegenden Gerichts auszugehen hat (Urteile vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, und vom 13. November 2003, Neri, C-153/02, Slg. 2003, I-13555, Randnr. 35). - EuGH, 30.04.1986 - 209/84
Ministère public / Asjes
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 21 Nach Art. 80 Abs. 2 EG entziehen sich Seeschifffahrt und Luftfahrt zwar, solange der Gemeinschaftsgesetzgeber nichts anderes bestimmt, den Vorschriften über die gemeinsame Verkehrspolitik des Titels V im Dritten Teil des Vertrags, sie unterliegen jedoch aus den gleichen Gründen wie die übrigen Verkehrsarten den allgemeinen Vertragsvorschriften (Urteile vom 4. April 1974, Kommission/Frankreich, 167/73, Slg. 1974, 359, Randnr. 32, sowie vom 30. April 1986, Asjes u. a., 209/84 bis 213/84, Slg. 1986, 1425, Randnr. 45). - EuGH, 05.11.2002 - C-467/98
Kommission / Dänemark - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …
Auszug aus EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Rn. 22 Was jedoch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, gilt Art. 49 EG gemäß Art. 51 Abs. 1 EG nicht als solcher für den Bereich der Luftfahrt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Corsica Ferries France, C-49/89, Slg. 1989, 4441, Randnr. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. November 2002, Kommission/Dänemark ["open skies"], C-467/98, Slg. 2002, I-9519, Randnr. 123). - EuGH, 11.01.2007 - C-40/05
Lyyski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 39 EG - Beschränkungen - …
- EuGH, 13.12.1989 - C-49/89
Corsica Ferries France / Direction générale des douanes
- EuGH, 21.12.2011 - C-366/10
Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit …
Was den Luftverkehr angeht, gilt dies, wie der Gerichtshof in Randnr. 23 des Urteils vom 25. Januar 2011, Neukirchinger (C-382/08, Slg. 2011, I-0000), festgestellt hat, z. B. für die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (…ABl. L 240, S. 1) und die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (…ABl. L 373, S. 4) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1900/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (…ABl. L 377, S. 176) geänderten Fassung. - EuGH, 18.03.2014 - C-628/11
International Jet Management - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Verbot …
Das Erfordernis einer Erlaubnis zum Einflug in den deutschen Luftraum für die Erbringung von Flugdiensten aus einem Drittland sei diskriminierend, da das Luftfahrtbundesamt im Grunde nur Umstände prüfe, die bereits von den österreichischen Behörden geprüft worden seien, was mit der Auslegung dieser Bestimmung des AEU-Vertrags durch den Gerichtshof im Urteil vom 25. Januar 2011, Neukirchinger (C-382/08, Slg. 2011, I-139), unvereinbar sei.Rn. 31 Schließlich sei das Urteil Neukirchinger vorliegend nicht einschlägig, weil es den innergemeinschaftlichen Luftverkehr betreffe.
Rn. 39 Im vorliegenden Fall hat der Unionsgesetzgeber zwar auf der Grundlage der geteilten Zuständigkeit, die ihm im Bereich des Verkehrs nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. g AEUV verliehen ist, bislang keine Maßnahmen nach Art. 100 Abs. 2 AEUV zur Liberalisierung des Luftverkehrs auf Strecken zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten getroffen, doch findet Art. 18 AEUV dennoch auf solche Dienstleistungen Anwendung, sofern sie in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne dieses Artikels fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil Neukirchinger, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 64 Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - des Sitzes, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung verbieten, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteile vom 27. Oktober 2009, ČEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-10265, Rn. 92, und Neukirchinger, Rn. 32).
Rn. 68 Eine solche unterschiedliche Behandlung kann nur gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (Urteile vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Rn. 54, und Neukirchinger, Rn. 35).
Die auf die Sicherheit bezogenen Interessen, die die Generalstaatsanwaltschaft geltend gemacht hat, wurden nämlich bereits von der zuständigen österreichischen Behörde bei ihrer Erteilung der Betriebsgenehmigung an International Jet Management berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Neukirchinger, Rn. 42).
Rn. 76 Nach alledem stellt eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, die durch die Androhung einer Geldbuße im Fall ihrer Nichtbeachtung noch verschärft wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Neukirchinger, Rn. 43).
- OLG Braunschweig, 24.11.2011 - Ss OWi 148/11
Vorlagefrage an den EuGH: Anwendung des Diskriminierungsverbots; …
Das Genehmigungserfordernis sei diskriminierend, weil das Luftfahrtbundesamt unter Verstoß gegen ein Urteil des EuGH vom 25.01.2011 (Rechtssache C 382/08 [Neukirchinger]) nur Umstände prüfe, die von den österreichischen Behörden bereits geprüft worden seien.Rn. 16 Das Urteil des EuGH vom 25.01.2011 (Rechtssache C 382/08 [Neukirchinger]) sei nicht einschlägig, weil jener Fall innergemeinschaftlichen Luftverkehr betreffe.
Der Gerichtshof hat entschieden, dass Luftfahrtunternehmen dem Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots von Art. 12 EGV (aktuell: Art. 18 AEUV) unterfallen (EuGH, Urteil vom 25.01.2011, Rechtssache C-382/08, juris, Rn.29 [Neukirchinger]).
Wenn sich Gesellschaften auf Art. 18 AEUV (ex Art. 12 EGV) stützen, ist nicht auf die "Staatsangehörigkeit", sondern auf deren Sitz abzustellen (EuGH, Urteil vom 25.01.2011, Rechtssache C-382/08, juris, Rn. 32 [Neukirchinger]).
Denn eine unterschiedliche Behandlung von inländischen Gesellschaften und solchen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaaten ist nur gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, vom Sitz der Gesellschaft unabhängigen Erwägungen beruht, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehen, der mit der nationalen Regelung verfolgt wird (EuGH, Urteil vom 25.01.2011, Rechtssache C-382/08, juris, Rn. 35 [Neukirchinger].
Im Urteil vom 25.01.2011 in der Rechtssache C-382/08 (Neukirchinger) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und damit zugleich eine Verletzung des Diskriminierungsverbots gegeben ist, wenn ein Mitgliedsstaat ein Bewilligungserfordernis aufstellt, ohne angemessen zu berücksichtigen, dass die Fragen, die im Bewilligungsverfahren zu prüfen sind, bereits der Prüfungskompetenz eines anderen Mitgliedstaat unterliegen (EuGH, Urteil vom 25.01.2011, Rechtssache C-382/08, juris, Rn. 42).
Diese Vorschrift gilt nicht für die Luftfahrt (EuGH, Urteil vom 25.01.2011, C-382/08, juris, Rn. 22).
- VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13
Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen
- BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gelten für die Luftfahrt, solange der Unionsgesetzgeber nichts anderes bestimmt, die Vorschriften über die Dienstleistungsfreiheit nicht (…EuGH 18. März 2014 - C-628/11 - [International Jet Management] Rn. 36; 25. Januar 2011 - C-382/08 - [Neukirchinger] Rn. 22, Slg. 2011, I-139;… 13. Dezember 1989 - C-49/89 - [Corsica Ferries France] Rn. 10, Slg. 1989, I-4441). - VG Aachen, 09.08.2011 - 2 K 604/08
Zur Ausnahmegenehmigung zum Schleppen von Kraftfahrzeugen
Ist in dem betreffenden Bereich eine Harmonisierung durchgeführt worden, sind die entsprechenden sekundärrechtlichen Vorschriften heranzuziehen, vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, Rechtssache (Rs.) C-338/09 (Yellow Cab), Rz. 29 f., curia; Urteil vom 25. Januar 2011, Rs. C-382/08 (Neukirchinger), Rz. 22 ff, curia; Urteil vom 13. Dezember 1989, Rs. C-49/89 (Corsica Ferries), Rz. 10 f., Slg. 1989, 4441; Urteil vom 13. Juli 1989, Rs. 4/88 (Lambregts Transportbedrijf), Rz. 9 ff, Slg. 1989, 2583; Randelzhofer/Forsthoff in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: März 2011, Art. 58 AEUV Rz. 1-4; Epiney in Dauses, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, Stand: Oktober 2010, L Rz. 181, 182.Rn. 43 vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2011, Rs. C-382/08 (Neukirchinger), Rz. 29, curia; Randelzhofer/Forsthoff in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: März 2011, Art. 58 AEUV Rz. 4.
Rn. 45 vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2011, Rs. C-382/08 (Neukirchinger), Rz. 32 , curia, m.w.Nw. zur Rspr. des EuGH; von Bogdandy in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: März 2011, Art. 18 Rz. 6 - 18.
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer eines ausländischen …
Während der EuGH mit Urteil vom 17. November 2009 (C-169/08, Slg. 2009, I-10821) eine regionale Landungssteuer in Sardinien für bestimmte Luftfahrzeuge und Freizeitboote problemlos an der in Art. 49 ff. EGV (jetzt: Art. 56 ff. AEUV) geregelten Freiheit des Dienstleistungsverkehrs gemessen hatte, hat er mit Urteil vom 25. Januar 2011 in der Rechtssache C-382/08 (Slg. 2011, I-139-180, EuZW 2011, 177) zur Durchführung von Ballonfahrten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Art. 49 EGV (Art. 56 AEUV) gemäß Art. 51 Abs. 1 EGV (Art. 58 Abs. 1 AEUV) nicht als solcher für den Bereich der Luftfahrt gelte (…siehe auch EuGH-Urteile vom 5. November 2002 Kommission ./. Dänemark "Open Skies", C-467/98, Slg. 2002, I-09519 Rn. 123, und Kommission ./. Schweden "Open Skies", C-468/98, Slg. 2002, I-09575 Rn. 113) und die Beförderung von Fluggästen mit Heißluftballonen im gewerblichen Luftverkehr in den Bereich des Verkehrs und im Besonderen in den Bereich der Luftfahrt nach Art. 80 Abs. 2 EGV (Art. 100 Abs. 2 AEUV) falle.Die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern verbieten nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - des Sitzes, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (EuGH-Urteil vom 25. Januar 2011 C-382/08, Slg. 2011, I-139-180, Rn. 32 m.w.N.).
Diese Anknüpfung an den Ort des Gesellschaftssitzes des Luftverkehrsunternehmens als Unterscheidungsmerkmal stellt grundsätzlich eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar (vgl. EuGH-Urteil vom 25. Januar 2011 C-382/08, Slg. 2011, I-139-180, Rn. 37;… Urteil vom 27. Oktober 2009 "ČEZ", C-115/08, Slg. 2009, I-10265, Rn. 92 m.w.N.).
So ist auch der EuGH im Urteil vom 25. Januar 2011 (C-382/08, Slg. 2011, I-139-180) zu den österreichischen Vorschriften über die Durchführung von Ballonfahrten zwar zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Verstoß gegen Art. 12 EGV vorliege; er hat aber gleichzeitig ausgeführt, dass das - von der österreichischen Regierung geltend gemachte - Interesse am Schutz des Lebens und der Gesundheit der beförderten Personen und das Interesse an der Sicherheit der Luftfahrt rechtmäßige Ziele darstellten, wenngleich er die konkrete Regelung im Ergebnis im Hinblick auf die verfolgten rechtmäßigen Ziele nicht als verhältnismäßig angesehen hat.
- EuGH, 20.06.2013 - C-20/12
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, …
Rn. 44 Insoweit allerdings, als sie eine Unterscheidung aufgrund des Wohnsitzes trifft, kann sich eine Maßnahme wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirken, da Gebietsfremde meist Ausländer sind (vgl. u. a. Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, vom 25. Januar 2011, Neukirchinger, C-382/08, Slg. 2011, I-139, Randnr. 34, und Kommission/Niederlande, Randnr. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2013 - C-628/11
International Jet Management - Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der …
{FN:5} - Vgl. Urteile vom 4. April 1974, Kommission/Frankreich (167/73, Slg. 1974, 359, Randnr. 32), vom 30. April 1986, Asjes u. a. (209/84 bis 213/84, Slg. 1986, 1425, Randnr. 45), und vom 25. Januar 2011, Neukirchinger (C-382/08, Slg. 2011, I-139, Randnr. 21).{FN:8} - Vgl. Urteil vom 11. Januar 2007, Kommission/Griechenland (C-251/04, Slg. 2007, I-67, Randnr. 26), und Urteil Neukirchinger (Randnr. 21).
{FN:24} - Vgl. Urteil Neukirchinger (Randnr. 38).
{FN:31} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Neukirchinger (Randnr. 42).
- EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …
Rn. 38 Dies trifft insbesondere auf eine Maßnahme wie die hier in Rede stehende zu, die eine ganz bestimmte Wohndauer verlangt, weil die Gefahr besteht, dass sie sich hauptsächlich zum Nachteil der Wander- und Grenzarbeitnehmer auswirkt, die Angehörige anderer Mitgliedstaaten sind, da Gebietsfremde meist Ausländer sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, und vom 25. Januar 2011, Neukirchinger, C-382/08, Slg. 2011, I-139, Randnr. 34). - Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-340/14
Trijber - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. d - Begriff der …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11
Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der …
- EuG, 17.02.2021 - T-238/20
Die von Schweden im Rahmen der COVID-19 Pandemie eingeführte Regelung über …
- OLG Braunschweig, 14.05.2014 - Ss OWi 148/11
Zur Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen wegen ungenehmigten Einflugs …
- EuG, 17.02.2021 - T-259/20
Das von Frankreich im Rahmen der COVID19 Pandemie eingeführte Zahlungsmoratorium …
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09
LKW-Maut ist rechtmäßig
- EuGH, 06.02.2014 - C-509/12
Navileme und Nautizende - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 52 AEUV und 56 AEUV - …
- EuG, 14.07.2021 - T-677/20
Das Gericht bestätigt, dass die Austrian Airlines von Österreich gewährte …
- EuG, 14.04.2021 - T-378/20
Die von Schweden und Dänemark eingeführten Beihilfemaßnahmen zugunsten von SAS …
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Rechtsprechung
| EuGH, 21.04.2010 - C-382/08 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Neukirchinger
Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens - Mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
- EuGH, 21.04.2010 - C-382/08
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
- EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Neukirchinger
Luftverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 - Art. 12 EG, 49 EG, 51 EG und 54 EG - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Fahrten im Heißluftballon - Wohn- oder Unternehmenssitzerfordernis - Verwaltungsrechtliche Sanktionen - Verbot der ...
- EU-Kommission
Neukirchinger
Luftverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 - Art. 12 EG, 49 EG, 51 EG und 54 EG - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Fahrten im Heißluftballon - Wohn- oder Unternehmenssitzerfordernis - Verwaltungsrechtliche Sanktionen - Verbot der ...
- EU-Kommission
Neukirchinger
Luftverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 - Art. 12 EG, 49 EG, 51 EG und 54 EG - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Fahrten im Heißluftballon - Wohn- oder Unternehmenssitzerfordernis - Verwaltungsrechtliche Sanktionen - Verbot der ...
- rechtsportal.de
Luftverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 - Art. 12 EG, 49 EG, 51 EG und 54 EG - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Fahrten im Heißluftballon - Wohn- oder Unternehmenssitzerfordernis - Verwaltungsrechtliche Sanktionen - Verbot der ...
Verfahrensgang
- EuGH, 21.04.2010 - C-382/08
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
- EuGH, 25.01.2011 - C-382/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 13.12.1989 - C-49/89
Corsica Ferries France / Direction générale des douanes
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
Rn. 63 Er müsste jedoch den Gerichtshof veranlassen, seine Rechtsprechung im Urteil Corsica Ferries (France) zu Beförderungsdienstleistungen im Seeverkehr aufzugeben.Rn. 66 Ich bin nicht sicher, ob der Umstand, dass das Urteil Corsica Ferries (France) zu diesem Punkt schweigt, als Zustimmung zum Vorschlag von Generalanwalt Lenz verstanden werden muss.
{FN:14} - Vgl. Urteil vom 13. Dezember 1989, Corsica Ferries (France) (C-49/89, Slg. 1989, I-4441, Randnr. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} - Urteil Corsica Ferries (France), Randnr. 11.
{FN:29} - Vgl. Urteil Corsica Ferries (France), Randnrn.
{FN:30} - Vgl. Nrn. 12 und 13 der Schlussanträge von Generalanwalt Lenz in der Rechtssache, in der das Urteil Corsica Ferries (France) ergangen ist.
- EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
Vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 2009, ČEZ (C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:32} - Zum Wert des allgemeinen Grundsatzes des in Art. 12 EG enthaltenen Verbots vgl. Urteil ČEZ (Randnrn. 89 und 91).
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
{FN:39} - Vgl. hinsichtlich strafrechtlicher Sanktionen Urteil vom 6. März 2007, Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 69).
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
{FN:33} - Vgl. u. a. Urteile vom 25. Juli 1991, Säger (C-76/90, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12), vom 8. Juni 2000, Kommission/Italien (C-264/99, Slg. 2000, I-4417, Randnr. 9), und vom 29. April 2009, Kommission/Italien (C-518/06, Slg. 2009, I-3491, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.05.1985 - 13/83
Parlament / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
{FN:34} - Vgl. u. a. Urteile vom 22. Mai 1985, Parlament/Rat (13/83, Slg. 1985, 1513, Randnr. 62), und vom 30. April 1986, Asjes u. a. (209/84 bis 213/84, Slg. 1986, 1425, Randnr. 37). - EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Vestergaard - Dienstleistungsfreiheit - Einkommensteuer - Steuerpflichtiges …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
{FN:31} - Vgl. insoweit u. a. Urteile vom 28. Oktober 1999, Vestergaard (C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 17), und vom 11. Dezember 2003, AMOK (C-289/02, Slg. 2003, I-15059, Randnr. 26). - EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
Gottwald - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
{FN:36} - Vgl. insoweit Urteil vom 1. Oktober 2009, Gottwald (C-103/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28). - EuGH, 11.12.2003 - C-289/02
AMOK - Freier Dienstleistungsverkehr - In einem Mitgliedstaat niedergelassener …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
{FN:31} - Vgl. insoweit u. a. Urteile vom 28. Oktober 1999, Vestergaard (C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 17), und vom 11. Dezember 2003, AMOK (C-289/02, Slg. 2003, I-15059, Randnr. 26). - EuGH, 04.04.1974 - 167/73
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
{FN:35} - Urteil vom 4. April 1974, Kommission/Frankreich (167/73, Slg. 1974, 359, Randnr. 32). - EuGH, 30.04.1986 - 209/84
Ministère public / Asjes
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
{FN:34} - Vgl. u. a. Urteile vom 22. Mai 1985, Parlament/Rat (13/83, Slg. 1985, 1513, Randnr. 62), und vom 30. April 1986, Asjes u. a. (209/84 bis 213/84, Slg. 1986, 1425, Randnr. 37). - EuGH, 11.03.2004 - C-496/01
Kommission / Frankreich
- EuGH, 08.06.2000 - C-264/99
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12 EG, …
- EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN …
- EuGH, 11.01.2007 - C-251/04
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 1 und …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-338/09
Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des Verkehrs …
{FN:2} - Unter einem anderen Aspekt hatte dazu unlängst Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen vom 7. September 2010 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Neukirchinger (C-382/08) Gelegenheit. - Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-80/15
Robert Fuchs - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Begriff der, gewerblichen …
{FN:11}- Urteil Neukirchinger (…C-382/08, EU:C:2011:27, Rn. 19) und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Neukirchinger (C-382/08, EU:C:2010:498, Nrn. 25 bis 30) sowie Urteil Alpina River Cruises und Nicko Tours (…C-17/13, EU:C:2014:191, Rn. 29).
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