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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.2021 - C-387/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,137
EuGH, 14.01.2021 - C-387/19 (https://dejure.org/2021,137)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - C-387/19 (https://dejure.org/2021,137)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - C-387/19 (https://dejure.org/2021,137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 Abs. 6 - Fakultative Ausschlussgründe - Vom Wirtschaftsteilnehmer zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit trotz des Vorliegens eines fakultativen Ausschlussgrundes ergriffene Maßnahmen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 Abs. 6 - Fakultative Ausschlussgründe - Vom Wirtschaftsteilnehmer zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit trotz des Vorliegens eines fakultativen Ausschlussgrundes ergriffene Maßnahmen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 Abs. 6 - Fakultative Ausschlussgründe - Vom Wirtschaftsteilnehmer zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit trotz des Vorliegens eines fakultativen Ausschlussgrundes ergriffene Maßnahmen - ...

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss ein Bieter unaufgefordert Nachweise über Compliance-Maßnahmen vorlegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsbrüchiger Bieter macht keine Angaben zur Selbstreinigung? Auftraggeber muss grundsätzlich nachfragen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Selbstreinigung muss nicht unaufgefordert erfolgen! (VPR 2021, 43)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Selbstreinigung muss nicht unaufgefordert erfolgen! (IBR 2021, 139)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 337
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 11.06.2020 - C-472/19

    Vert Marine - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe von …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Mit dieser Bestimmung wird somit ein Mechanismus von Abhilfemaßnahmen ("self-cleaning") eingeführt, mit dem den Wirtschaftsteilnehmern insoweit ein Recht verliehen wird, das die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie unter Beachtung der darin festgelegten Voraussetzungen zu gewährleisten haben (…vgl. entsprechend zu Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe [ABl. 2014, L 94, S. 1], der Art. 57 Abs. 6 der Richtlinie 2014/24 entspricht, Urteil vom 11. Juni 2020, Vert Marine, C-472/19, EU:C:2020:468, Rn. 16 und 17).

    Diese Vorschrift soll nämlich, indem sie vorsieht, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer den Nachweis für Abhilfemaßnahmen erbringen können muss, die Bedeutung unterstreichen, die der Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers beigemessen wird, und damit eine objektive Bewertung der Wirtschaftsteilnehmer und einen wirksamen Wettbewerb sicherstellen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juni 2020, Vert Marine, C-472/19, EU:C:2020:468, Rn. 22).

    Im Rahmen des ihnen bei der Bestimmung der Verfahrensmodalitäten von Art. 57 Abs. 6 der Richtlinie zustehenden Gestaltungsspielraums (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juni 2020, Vert Marine, C-472/19, EU:C:2020:468, Rn. 23) können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass der Nachweis der Abhilfemaßnahmen bei der Einreichung eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots durch den Wirtschaftsteilnehmer unaufgefordert zu erbringen ist.

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Rn. 47 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine Bestimmung einer Richtlinie auch dann, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass der Durchführungsvorschriften lässt, als unbedingt und genau angesehen werden kann, wenn sie den Mitgliedstaaten unmissverständlich eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der dort aufgestellten Regel durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 104 und 105, …sowie vom 14. Oktober 2010, Fuß, C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 57 und 58).

    Folglich sieht Art. 57 Abs. 6 der Richtlinie zugunsten dieses Wirtschaftsteilnehmers unabhängig von dem den Mitgliedstaaten bei der Festlegung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Bestimmung belassenen Gestaltungsspielraum einen Mindestschutz vor (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1994, Faccini Dori, C-91/92, EU:C:1994:292, Rn. 17, und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 105).

  • EuGH, 14.12.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Rn. 35 Unter diesen Umständen ist zunächst darauf zu verweisen, dass zum einen nach dem Grundsatz der Transparenz alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sein müssen, damit alle durchschnittlich fachkundigen Wirtschaftsteilnehmer bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können (Urteil vom 14. Dezember 2016, Connexxion Taxi Services, C-171/15, EU:C:2016:948, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass die an einer öffentlichen Ausschreibung interessierten Wirtschaftsteilnehmer bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben müssen, dass für sie genau erkennbar ist, welche Bedingungen sie in dem Verfahren zu beachten haben, und dass sie die Gewissheit haben, dass für alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen gelten (Urteil vom 14. Dezember 2016, Connexxion Taxi Services, C-171/15, EU:C:2016:948, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Folglich sieht Art. 57 Abs. 6 der Richtlinie zugunsten dieses Wirtschaftsteilnehmers unabhängig von dem den Mitgliedstaaten bei der Festlegung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Bestimmung belassenen Gestaltungsspielraum einen Mindestschutz vor (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1994, Faccini Dori, C-91/92, EU:C:1994:292, Rn. 17, …und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 105).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Rn. 46 Der Gerichtshof hat klargestellt, dass eine Unionsvorschrift zum einen unbedingt ist, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Unionsorgane oder der Mitgliedstaaten bedarf, und sie zum anderen hinreichend genau ist, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (Urteil vom 1. Juli 2010, Gassmayr, C-194/08, EU:C:2010:386, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Rn. 47 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine Bestimmung einer Richtlinie auch dann, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass der Durchführungsvorschriften lässt, als unbedingt und genau angesehen werden kann, wenn sie den Mitgliedstaaten unmissverständlich eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der dort aufgestellten Regel durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 104 und 105, sowie vom 14. Oktober 2010, Fuß, C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 57 und 58).
  • EuGH, 13.02.2019 - C-434/17

    Human Operator - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Rn. 44 Hierzu ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass es in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, möglich ist, sich vor den nationalen Gerichten gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen zu berufen, wenn dieser Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (Urteil vom 13. Februar 2019, Human Operator, C-434/17, EU:C:2019:112, Rn. 38).
  • EuGH, 03.10.2019 - C-267/18

    Delta Antrepriză de Construcţii şi Montaj 93 - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Rn. 41 Aus den Rn. 34 bis 37 des Urteils vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriză de Construcţii şi Montaj 93 (C-267/18, EU:C:2019:826), das nationale Rechtsvorschriften betrifft, in denen weder klargestellt wurde, ob der Nachweis der Abhilfemaßnahmen vom Wirtschaftsteilnehmer unaufgefordert zu erbringen ist, noch, in welchem Verfahrensstadium dies zu passieren hat, ergibt sich auch, dass es zwar den Wirtschaftsteilnehmern obliegt, den öffentlichen Auftraggeber ab der Einreichung ihres Teilnahmeantrags oder ihres Angebots über die vorzeitige Beendigung eines früheren Auftrags wegen eines schwerwiegenden Mangels zu informieren.
  • EuGH, 30.01.2020 - C-395/18

    Tim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Liefer-, Bau- oder …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Danach dürfen die von den Mitgliedstaaten oder den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2014/24 aufgestellten Regeln, wie etwa die Regeln zur Festlegung der Bedingungen der Anwendung von Art. 57 der Richtlinie, nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Tim, C-395/18, EU:C:2020:58, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.11.2019 - C-402/18

    Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Datum abgelaufen ist (Urteil vom 27. November 2019, Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service, C-402/18, EU:C:2019:1023, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-276/16

    Prequ' Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der Wahrung der …

  • EuGH, 22.12.2022 - C-383/21

    Sambre & Biesme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Rn. 35 Aus ständiger Rechtsprechung ergibt sich, dass es in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, möglich ist, sich vor den nationalen Gerichten gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen zu berufen, wenn dieser Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine Unionsvorschrift zum einen unbedingt ist, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Organe der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten bedarf, und sie zum anderen hinreichend genau ist, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.03.2022 - C-205/20

    Entsendung von Arbeitnehmern: Das nationale Gericht muss sich versichern, dass …

    Rn. 19 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine Bestimmung einer Richtlinie auch dann, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass der Durchführungsvorschriften lässt, als unbedingt und genau angesehen werden kann, wenn sie den Mitgliedstaaten unmissverständlich eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der dort aufgestellten Regel durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-348/22

    Die Konzessionen für die Nutzung der italienischen Strände dürfen nicht …

    Rn. 65 Auch wenn eine Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass der Durchführungsvorschriften lässt, nimmt dieser Umstand ihren Bestimmungen nämlich nichts von ihrer Genauigkeit und Unbedingtheit, wenn dieser Gestaltungsspielraum nicht ausschließt, dass man Mindestrechte bestimmen kann und es also möglich ist, den Mindestschutz zu bestimmen, der auf jeden Fall zu verwirklichen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1994, Faccini Dori, C-91/92, EU:C:1994:292, Rn. 17…, vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 68, und vom 14. Januar 2021, RTS infra and Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20

    Hauptzollamt B (Réduction fiscale facultative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:33} Vgl. zuletzt Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel (C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 44).

    {FN:34} Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel (C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 46).

    {FN:35} Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel (C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 47).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-242/22

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …

    Rn. 49 Der Einzelne kann sich nämlich in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine Unionsvorschrift zum einen unbedingt ist, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Unionsorgane oder der Mitgliedstaaten bedarf, und sie zum anderen hinreichend genau ist, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine Bestimmung einer Richtlinie auch dann, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass der Durchführungsvorschriften lässt, als unbedingt und genau angesehen werden kann, wenn sie den Mitgliedstaaten unmissverständlich eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der dort aufgestellten Regel durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG Jena, 02.10.2024 - Verg 5/24

    Winterdienst II - Vergabeverfahren: Ausschluss von Bietern wegen schwerwiegender …

    Es ist jedoch nicht die Zielrichtung von § 125 GWB, die Zahl der in den Vergabewettbewerb einzubeziehenden Unternehmen zu beschränken; vielmehr dient die Vorschrift gerade dazu, den - nicht als Sanktionsnormen ausgestalteten (…Burgi/Dreher/Opitz/Opitz, 4. Aufl. 2022, GWB § 125 Rn. 6) - Ausschlussgründen durch Maßnahmen zur Wiedererlangung der Zuverlässigkeit (…MüKoEuWettbR/Jaeger, 4. Aufl. 2022, GWB § 125 Rn. 1 f.) entgegenzuwirken und dadurch neben der Wahrung der Verhältnismäßigkeit (…Burgi/Dreher/Opitz/Opitz, 4. Aufl. 2022, GWB § 125 Rn. 4) auch zur Verwirklichung des Wettbewerbsgebots, § 97 Abs. 1 GWB, beizutragen (EuGH, Urt. v. 14.1.2021 - C-387/19, Rn. 29).

    Zwar ist es dem öffentlichen Auftraggeber - ebenso wie dem nationalen Gesetzgeber - im Hinblick auf die Verfahrenseffizienz unbenommen, einen Zeitpunkt für den Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen vorzugeben und an dessen Missachtung die Ausschlussfolge zu knüpfen (EuGH, Urt. v. 14.1.2021 - C-387/19, Rn. 27 ff.;… siehe auch Ziekow/Völlink/Stolz, 5. Aufl. 2024, GWB § 125 Rn. 15).

  • EuGH, 17.10.2024 - C-28/23

    NFS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Bauaufträge, …

    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Datum abgelaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.07.2026 - C-888/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - …

    Rn. 75 Nach ständiger Rechtsprechung garantiert dieses Recht im Geltungsbereich des Unionsrechts jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren, bevor ihr gegenüber eine sie beschwerende oder für ihre Interessen nachteilige Entscheidung erlassen wird, sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, auch wenn eine solche Förmlichkeit in der anwendbaren Regelung nicht vorgesehen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 1996, Kommission/Lisrestal u. a., C-32/95 P, EU:C:1996:402, Rn. 21, vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 34…, vom 12. September 2024, Sagrario, C-63/23, EU:C:2024:739, Rn. 79, …sowie vom 6. März 2025, 0bshtina Veliko Tarnovo und Obshtina Belovo, C-471/23 und C-477/23, EU:C:2025:155, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VK Rheinland, 29.04.2024 - VK 40/23

    Nachprüfungsverfahren ist kein Bauprozess!

    OLG München, Beschl.v. 29.01.2021, a.a.O., Rdnr. 48; VK Thüringen, Beschl.v. 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF - VK Sachsen, Beschl.v. 04.08.2022 - 1/SVK/013-22 - zu Art. 57 Abs. 4 Buchst. g RL 2014/24/EU (bezogen auf Abhilfemaßnahmen) s. EuGH, Urt.v. 03.10.2019 - C-267/18 - ("Delta Antrepriza de Constructii si Montaj 93"); Urt.v. 14.01.2021 - C-387/19 - ("RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel"); s. ferner EuGH, Urt.v. 26.01.2023 - C-682/21 - ("HSC Baltic UAB u.a.").
  • VK Nordbayern, 31.05.2022 - RMF-SG21-3194-7-13

    Rechtsanwalt darf nicht auf zwei Hochzeiten tanzen!

    Dabei ist ausschlaggebend, ob alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können (EuGH, U. v. 14.01.2021, C-387/19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-819/19

    Stichting Cartel Compensation und Equilib Netherlands - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-170/25

    Rechtsmittel - Öffentliche Aufträge - Schutz der finanziellen Interessen der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-86/22

    Papier Mettler Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/34/EG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2024 - C-578/23

    Česká republika - Generální finanční ředitelství - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-66/22

    Infraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias - Vorlage …

  • EuG, 03.02.2025 - T-1126/23

    Rechtsstaatlichkeit: Die Klage einer Berufsvereinigung rumänischer Staatsanwälte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-28/23

    NFŠ - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2014/24/EU - Öffentliche …

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   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19   

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https://dejure.org/2020,26836
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 2020 - C-387/19 (https://dejure.org/2020,26836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel

    Vorabentscheidungsverfahren - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Ablauf des Verfahrens - Ausschlussgründe - Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahmen - Modalitäten

  • Europäischer Gerichtshof

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel

    Vorabentscheidungsverfahren - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Ablauf des Verfahrens - Ausschlussgründe - Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahmen - Modalitäten

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    Rn. 81 Hingegen wird es Situationen geben, in denen man unter Anwendung der Kriterien, die der Gerichtshof im Urteil Pizzo für Bieter, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, entwickelt hat, "da ihre Kenntnis vom nationalen Recht und seiner Auslegung sowie von der Praxis der nationalen Behörden nicht mit der der nationalen Bieter verglichen werden kann"{FN-VERWEIS:42}, flexibler sein kann.

    {FN:35} Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404, im Folgenden: Urteil Pizzo, Rn. 36).

    {FN:38} Diese Art Wirtschaftsteilnehmer beurteilt der Gerichtshof im Urteil Pizzo (…Rn. 36).

    {FN:42} Urteil Pizzo (…Rn. 46).

  • EuGH, 30.01.2020 - C-395/18

    Tim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Liefer-, Bau- oder …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    {FN:22} Urteil vom 30, Januar 2020, Tim (C-395/18, EU:C:2020:58, im Folgenden: Urteil Tim, Rn. 34).

    {FN:40} Urteil Tim (…Rn. 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-124/17

    Vossloh Laeis - Vorabentscheidungsfrage - Öffentliche Aufträge - Verfahren - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    {FN:4} Urteile vom 24. Oktober 2018, Vossloh Laeis (C-124/17, EU:C:2018:855, im Folgenden: Urteil Vossloh), und vom 19. Juni 2019, Meca (C-41/18, EU:C:2019:507).

    {FN:24} Schlussanträge in der Rechtssache Vossloh Laeis (C-124/17, EU:C:2018:316, Nrn. 48 und 49).

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    {FN:51} Diese Rechtsprechung wurde mit dem Urteil vom 5. April 1979, Ratti (148/78, EU:C:1979:110), eingeleitet und durch das Urteil vom 19. Januar 1982, Becker (8/81, EU:C:1982:7), eindeutig bestätigt.
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    {FN:51} Diese Rechtsprechung wurde mit dem Urteil vom 5. April 1979, Ratti (148/78, EU:C:1979:110), eingeleitet und durch das Urteil vom 19. Januar 1982, Becker (8/81, EU:C:1982:7), eindeutig bestätigt.
  • EuGH, 14.12.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    {FN:44} Urteil vom 14. Dezember 2016, Conexxion Taxi Services (C-171/15, EU:C:2016:948, Rn. 42).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-162/16

    Spinosa Costruzioni Generali und Melfi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    Zur Verpflichtung, im Angebot bestimmte Angaben zu machen, die sich nicht aus den Unterlagen selbst ergeben, sondern aus der Auslegung durch die Gerichte, vgl. Beschlüsse vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi (C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870), Edra Costruzioni und Edilfac (C-140/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:868) und MB (C-697/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:867).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-140/16

    Edra Costruzioni und Edilfac - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    Zur Verpflichtung, im Angebot bestimmte Angaben zu machen, die sich nicht aus den Unterlagen selbst ergeben, sondern aus der Auslegung durch die Gerichte, vgl. Beschlüsse vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi (C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870), Edra Costruzioni und Edilfac (C-140/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:868) und MB (C-697/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:867).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-697/15

    MB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    Zur Verpflichtung, im Angebot bestimmte Angaben zu machen, die sich nicht aus den Unterlagen selbst ergeben, sondern aus der Auslegung durch die Gerichte, vgl. Beschlüsse vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi (C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870), Edra Costruzioni und Edilfac (C-140/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:868) und MB (C-697/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:867).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19
    Im selben Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich (…C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 36, 37, 41 und 42), vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande (…C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 bis 54), vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 bis 33), vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (…C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83), und vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen (…C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 24.10.2018 - C-124/17

    Vossloh Laeis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 - …

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

  • EuGH, 16.04.2015 - C-278/14

    Enterprise Focused Solutions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

  • EuGH, 05.10.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung - Öffentliche Aufträge im Bereich …

  • EuGH, 19.06.2019 - C-41/18

    Meca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

  • EuGH, 11.07.2013 - C-576/10

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

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