Rechtsprechung
| EuGH, 15.12.2016 - C-401/15, C-402/15, C-403/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Depesme und Kerrou
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Rechte der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Finanzielle Studienbeihilfe - Abstammungsvoraussetzung - Begriff "Kind" - Kind des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners - Beitrag zum Unterhalt ...
- Europäischer Gerichtshof
Depesme und Kerrou
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Rechte der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Finanzielle Studienbeihilfe - Abstammungsvoraussetzung - Begriff "Kind" - Kind des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners - Beitrag zum Unterhalt ...
- doev.de
Depesme und Kerrou u.a. - Studienbeihilfen für Stiefkinder von Grenzgängern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freizügigkeit - Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer neu zusammengesetzten Familie als Kind des Stiefelternteils angesehen werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Auch Stiefkinder gelten im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen als "Kinder"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH bejaht soziale Vergünstigungen auch für Stiefkinder von Grenzgängern - Kindsverhältnis wird im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen nicht im rechtlichen sondern im wirtschaftlichen Sinne definiert
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Depesme und Kerrou
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Rechte der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Finanzielle Studienbeihilfe - Abstammungsvoraussetzung - Begriff "Kind" - Kind des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners - Beitrag zum Unterhalt ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
- EuGH, 15.12.2016 - C-401/15, C-402/15, C-403/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 333
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 20.06.2013 - C-20/12
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, …
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Rn. 13 Mit dem Gesetz vom 19. Juli 2013, das erlassen wurde, um dem Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), nachzukommen, und dessen Änderungen des Gesetzes vom 22. Juni 2000 nur das Studienjahr 2013/2014 betrafen, wurde ein Art. 2bis in das letztgenannte Gesetz eingefügt.Rn. 30 Die Cour administrative (Verwaltungsgerichtshof, Luxemburg) hebt hervor, dass die in Art. 2bis des geänderten Gesetzes vom 22. Juni 2000 vorgesehene Abstammungsvoraussetzung eingeführt worden sei, um dem Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), Rechnung zu tragen..
Ist zum Zweck einer gebührenden Beachtung der Erfordernisse der Nichtdiskriminierung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 2 AEUV [vor dem Hintergrund von Art. 33 Abs. 1 der Charta, gegebenenfalls in Verbindung mit deren Art. 7] im Rahmen der Berücksichtigung des tatsächlichen Grades der Verbundenheit zwischen einem nicht gebietsansässigen Studenten, der eine finanzielle Studienbeihilfe beantragt, und der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt Luxemburgs - des Mitgliedstaats, in dem ein Grenzgänger entsprechend den Voraussetzungen nach Art. 2bis des geänderten Gesetzes vom 22. Juni 2000, der als unmittelbare Konsequenz des Urteils des EuGH vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), eingefügt wurde, beschäftigt war oder seine Tätigkeit ausübte -.
Rn. 34 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Art. 45 Abs. 2 AEUV vorsieht, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen umfasst (Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 34).
Rn. 35 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68, dessen Wortlaut von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 übernommen wurde, eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf dem spezifischen Gebiet der Gewährung sozialer Vergünstigungen ist und daher ebenso auszulegen ist wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (…vgl. Urteile vom 23. Februar 2006, Kommission/Spanien, C-205/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:137, Rn. 15…, vom 11. September 2007, Hendrix, C-287/05, EU:C:2007:494, Rn. 53, sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 35).
Rn. 37 Der Gerichtshof hat in Bezug auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 wiederholt entschieden, dass diese Bestimmung gleichermaßen sowohl den in einem Aufnahmemitgliedstaat wohnenden Wanderarbeitnehmern als auch den Grenzgängern zugutekommt, die ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausüben, aber in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (…vgl. Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 15…, vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 33, vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 37, …sowie vom 14. Dezember 2016, Bragança Linares Verruga u. a., C-238/15, EU:C:2016:949, Rn. 39).
Rn. 38 Außerdem stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Förderung, die für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung zur Durchführung eines mit einer beruflichen Qualifikation abgeschlossenen Hochschulstudiums gewährt wird, eine soziale Vergünstigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 dar (Urteile vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 38, …sowie vom 14. Dezember 2016, Bragança Linares Verruga u. a., C-238/15, EU:C:2016:949, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine Studienfinanzierung, die ein Mitgliedstaat den Kindern von Arbeitnehmern gewährt, für einen Wanderarbeitnehmer eine soziale Vergünstigung im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 darstellt, wenn Letzterer weiterhin für den Unterhalt des Kindes aufkommt (Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Da die Gewährung der Studienfinanzierung an ein Kind eines Wanderarbeitnehmers für diesen eine soziale Vergünstigung darstellt, kann sich das Kind selbst auf diese Bestimmung berufen, um diese Finanzierung zu erhalten, wenn sie nach nationalem Recht unmittelbar dem Studenten gewährt wird (Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 42 Es ist somit zu prüfen, ob der Begriff "Kind eines Wanderarbeitnehmers" in dem Sinne, wie er in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68, die auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 übertragbar ist, und insbesondere im Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), verwendet wird, die Kinder des Ehepartners oder des vom nationalen Recht dieses Arbeitnehmers anerkannten Lebenspartners einschließt.
Rn. 48 Wie der Generalanwalt in Nr. 43 seiner Schlussanträge ausgeführt hat fügen sich das Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), und der in diesem verwendete Begriff "Kind" diesem in den Rn. 42 bis 47 des vorliegenden Urteils dargestellten Kontext der Rechtsprechung und Rechtsvorschriften ein.
- EuGH - C-403/15 (anhängig)
Lefort
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
In den verbundenen Rechtssachen C-401/15 bis C-403/15.Maxime Lefort (C-403/15).
Rn. 32 Unter diesen Umständen hat die Cour administrative (Verwaltungsgerichtshof, Luxemburg) beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die, abgesehen von einem Zusatz in eckigen Klammern in der Rechtssache C-403/15, in den Rechtssachen C-401/15 bis C-403/15 gleich lautet:.
- EuGH, 18.06.1987 - 316/85
CPAS de Courcelles / Lebon
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Rn. 45 Zudem hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Familienangehörigen eines Arbeitnehmers, die mittelbare Nutznießer der den Wanderarbeitnehmern von Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 zuerkannten Gleichbehandlung sind, die Familienangehörigen im Sinne von Art. 10 der Verordnung Nr. 1612/68 waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 1987, Lebon, 316/85, EU:C:1987:302, Rn. 12).Diese Auslegung wird durch den Grundsatz geboten, dass die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die zu den Grundlagen der Union gehört, weit auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 1987, Lebon, 316/85, EU:C:1987:302, Rn. 21 bis 23).
- EuGH, 14.12.2016 - C-238/15
Luxemburg hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass es die Gewährung einer …
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Rn. 37 Der Gerichtshof hat in Bezug auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 wiederholt entschieden, dass diese Bestimmung gleichermaßen sowohl den in einem Aufnahmemitgliedstaat wohnenden Wanderarbeitnehmern als auch den Grenzgängern zugutekommt, die ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausüben, aber in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (…vgl. Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 15…, vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 33…, vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 37, sowie vom 14. Dezember 2016, Bragança Linares Verruga u. a., C-238/15, EU:C:2016:949, Rn. 39).Rn. 38 Außerdem stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Förderung, die für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung zur Durchführung eines mit einer beruflichen Qualifikation abgeschlossenen Hochschulstudiums gewährt wird, eine soziale Vergünstigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 dar (…Urteile vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 38, sowie vom 14. Dezember 2016, Bragança Linares Verruga u. a., C-238/15, EU:C:2016:949, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Baumbast und R - "Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der …
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Eine enge Auslegung dieser Bestimmung in dem Sinne, dass nur die gemeinsamen Kinder des Wanderarbeitnehmers und seines Ehegatten in den Genuss dieses Rechts kommen könnten, hätte das von der Verordnung Nr. 1612/68 verfolgte Ziel der Integration der Familienmitglieder der Wanderarbeitnehmer verkannt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 57). - EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung - …
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Rn. 37 Der Gerichtshof hat in Bezug auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 wiederholt entschieden, dass diese Bestimmung gleichermaßen sowohl den in einem Aufnahmemitgliedstaat wohnenden Wanderarbeitnehmern als auch den Grenzgängern zugutekommt, die ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausüben, aber in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (vgl. Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 15…, vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 33…, vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 37, …sowie vom 14. Dezember 2016, Bragança Linares Verruga u. a., C-238/15, EU:C:2016:949, Rn. 39). - EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Rn. 37 Der Gerichtshof hat in Bezug auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 wiederholt entschieden, dass diese Bestimmung gleichermaßen sowohl den in einem Aufnahmemitgliedstaat wohnenden Wanderarbeitnehmern als auch den Grenzgängern zugutekommt, die ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausüben, aber in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (…vgl. Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 15, vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 33…, vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 37, …sowie vom 14. Dezember 2016, Bragança Linares Verruga u. a., C-238/15, EU:C:2016:949, Rn. 39). - EuGH, 11.09.2007 - C-287/05
Hendrix - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 12 EG, 17 EG, 18 EG …
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Rn. 35 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68, dessen Wortlaut von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 übernommen wurde, eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf dem spezifischen Gebiet der Gewährung sozialer Vergünstigungen ist und daher ebenso auszulegen ist wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (…vgl. Urteile vom 23. Februar 2006, Kommission/Spanien, C-205/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:137, Rn. 15, vom 11. September 2007, Hendrix, C-287/05, EU:C:2007:494, Rn. 53, …sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 35). - EuGH, 23.02.2006 - C-205/04
Kommission / Spanien - Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Rn. 35 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68, dessen Wortlaut von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 übernommen wurde, eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf dem spezifischen Gebiet der Gewährung sozialer Vergünstigungen ist und daher ebenso auszulegen ist wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vgl. Urteile vom 23. Februar 2006, Kommission/Spanien, C-205/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:137, Rn. 15…, vom 11. September 2007, Hendrix, C-287/05, EU:C:2007:494, Rn. 53, …sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 35). - EuGH - C-402/15 (anhängig)
Kaufmann
Auszug aus EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Adrien Kauffmann (C-402/15),.
- BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder
Die Beteiligten streiten - wie mit ihnen in der mündlichen Verhandlung erörtert - zu Recht nicht darüber, dass in Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH, Urteile vom 18. Juli 2007 - C-213/05 [ECLI:EU:C:2007:438], Geven - Rn. 15 …und vom 18. Juli 2007 - C-212/05 [ECLI:EU:C:2007:437], Hartmann - Rn. 20;… vom 20. Juni 2013 - C-20/12 [ECLI:EU:C:2013:411], Giersch - Rn. 37;… vom 14. Dezember 2016 - C-238/15 [ECLI:EU:C:2016:949], Verruga u.a. - Rn. 39 und vom 15. Dezember 2016 - C-401/15 bis 403/15 [ECLI:EU:C:2016:955], Depesme u.a. - Rn. 37) kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass sich die Mutter der Kläger, die auch in Portugal einen Wohnsitz hat und in Deutschland arbeitet, gegenüber ihrem Herkunftsstaat, der Bundesrepublik Deutschland, auf das Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht des Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 berufen kann.Zutreffend besteht auch kein Streit darüber, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH, Urteile vom 14. Dezember 2016 - C-238/15 - Rn. 40 und vom 15. Dezember 2016 - C-401/15 bis 403/15 - Rn. 40) vernünftigerweise nicht zu bezweifeln ist, dass die Kläger als Familienmitglieder der sog. Wanderarbeitnehmerin im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen dieses Recht selbst geltend machen können.
Rn. 30 Schließlich ist zu beachten, dass Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf dem spezifischen Gebiet der Gewährung sozialer Vergünstigungen und daher ebenso wie Art. 45 Abs. 2 AEUV auszulegen ist (…EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2012 - C-379/11 [ECLI:EU:C:2012:798], Caves Krier - Rn. 25;… vom 20. Juni 2013 - C-20/12 - Rn. 35 und vom 15. Dezember 2016 - C-401/15 bis 403/15 - Rn. 35).
Steht die Leistung - wie hier - einem Kind des Wanderarbeitnehmers zu, muss dieser für den Unterhalt des Kindes aufkommen (EuGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - C-401/15 bis 403/15 - Rn. 39).
Da die Kläger im hier fraglichen Zeitraum bei ihrer Mutter lebten, leistete diese auch Unterhalt; auf die näheren Umstände und den Umfang der Unterhaltsleistungen kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an (EuGH, Urteile vom 15. Dezember 2016 - C-401/15 bis 403/15 - Rn. 60).
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15
Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Verordnungsnorm ist ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 35 mwN).Rn. 39 (cc) In allen Individualstreitigkeiten im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen, die in jüngerer Vergangenheit die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Gegenstand hatten, handelte es sich um Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger oder es bestand zB durch eine Angehörigeneigenschaft ein Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 17 ff.;… 27. Oktober 2016 - C-465/14 - [Wieland, Rothwangl] Rn. 24 ff.;… 13. Juli 2016 - C-187/15 - [Pöpperl] Rn. 19 ff. mit Besprechung Reinecke AuR 2016, 396;… 12. April 2016 - C-561/14 - [Genc] Rn. 35 ff.;… 7. April 2016 - C-284/15 - [ONEm] Rn. 9;… 15. September 2015 - C-67/14 - [Alimanovic] Rn. 25 ff.;… 23. April 2015 - C-382/13 - [Franzen, Giesen, van den Berg] Rn. 23 ff., 30 ff., 33 ff.;… 26. Februar 2015 - C-623/13 - [de Ruyter] Rn. 39 ff.;… 24. Februar 2015 - C-512/13 - [Sopora] Rn. 9;… 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 34 ff.;… 5. November 2014 - C-103/13 - [Somova] Rn. 1 f.;… 20. Juni 2013 - C-20/12 - [Giersch] Rn. 37 ff.).
- BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L
Die Verordnungsnorm ist ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme ua.] Rn. 35 mwN).
- BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17
Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben …
Die Verordnungsnorm ist ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vergleiche EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme und Kerrou] Rn. 35;… BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 19). - EuGH, 02.04.2020 - C-802/18
Ein Mitgliedstaat darf die Zahlung von Kindergeld für das Kind des Ehepartners …
Nach Ansicht von FV sollten die im Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a. (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955), angestellten Erwägungen auf seinen Haushalt entsprechend angewendet werden.Rn. 26 Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 gleichermaßen sowohl den in einem Aufnahmemitgliedstaat wohnhaften Wanderarbeitnehmern als auch Grenzgängern zugutekommt, die ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausüben, aber in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (Urteile vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 37, …und vom 18. Dezember 2019, Generálny riaditel Sociálnej poisťovne Bratislava u. a., C-447/18, EU:C:2019:1098, Rn. 41).
Rn. 49 Des Weiteren sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Familienangehörigen eines Wanderarbeitnehmers mittelbare Nutznießer der diesem durch Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 zuerkannten Gleichbehandlung (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 40).
Nach Ansicht des Gerichtshofs entspringt die letztgenannte Anforderung einer tatsächlichen Situation, die die nationalen Behörden und gegebenenfalls Gerichte auf der Grundlage von durch den Betroffenen vorgelegten Nachweisen zu beurteilen haben, ohne hierfür ermitteln zu müssen, aus welchen Gründen dieser Beitrag geleistet wird oder auf welche genaue Höhe er zu beziffern ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Despesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 64).
Der Gerichtshof hat dabei insbesondere den ersten Erwägungsgrund, Art. 1 und Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2014/54 berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 52 bis 54).
Rn. 70 Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011, der eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf dem spezifischen Gebiet der Gewährung sozialer Vergünstigungen und daher ebenso auszulegen ist wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (Urteile vom 15. Dezember 2016, Despesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 35, …sowie vom 18. Dezember 2019, Generálny riaditel Sociálnej poisťovne Bratislava u. a., C-447/18, EU:C:2019:1098, Rn. 39), steht aber, wie in Rn. 64 des vorliegenden Urteils festgestellt worden ist, Vorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, wonach gebietsfremde Arbeitnehmer eine Leistung wie das im Ausgangsverfahren fragliche Kindergeld nur für ihre eigenen Kinder und nicht für die Kinder ihres Ehegatten, die in keinem Abstammungsverhältnis zu ihnen stehen, beziehen können, während alle in diesem Mitgliedstaat wohnenden Kinder Anspruch auf dieses Kindergeld haben.
- BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung
Die Verordnungsnorm ist ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme ua.] Rn. 35 mwN). - BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16
Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim …
Die Verordnungsnorm ist ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 35 mwN).Rn. 46 (cc) In allen Individualstreitigkeiten im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen, die in jüngerer Vergangenheit die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Gegenstand hatten, handelte es sich um Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger oder es bestand zB durch eine Angehörigeneigenschaft ein Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme] Rn. 17 ff.;… 27. Oktober 2016 - C-465/14 - [Wieland, Rothwangl] Rn. 24 ff.;… 13. Juli 2016 - C-187/15 - [Pöpperl] Rn. 19 ff. mit Besprechung Reinecke AuR 2016, 396;… 12. April 2016 - C-561/14 - [Genc] Rn. 35 ff.;… 7. April 2016 - C-284/15 - [ONEm] Rn. 9;… 15. September 2015 - C-67/14 - [Alimanovic] Rn. 25 ff.;… 23. April 2015 - C-382/13 - [Franzen, Giesen, van den Berg] Rn. 23 ff., 30 ff., 33 ff.;… 26. Februar 2015 - C-623/13 - [de Ruyter] Rn. 39 ff.;… 24. Februar 2015 - C-512/13 - [Sopora] Rn. 9;… 18. Dezember 2014 - C-523/13 - [Larcher] Rn. 34 ff.;… 5. November 2014 - C-103/13 - [Somova] Rn. 1 f.;… 20. Juni 2013 - C-20/12 - [Giersch] Rn. 37 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-296/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - …
{FN:14} Vgl. Urteil vom 15. Dezember 2016 (C-401/15 bis C-403/15, im Folgenden: Urteil Depesme u.a., EU:C:2016:955, Rn. 58 bis 60).
a. (…Rn. 46 und 47) sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in diesen verbundenen Rechtssachen (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nrn. 39 bis 43).
Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in den verbundenen Rechtssachen (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nr. 67).
Dieser Aspekt ist bereits von Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Depesme u. a. (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nrn. 59 bis 61) angesprochen worden.
- EuGH, 18.12.2025 - C-296/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Rn. 17 Da der Conseil supérieur de la sécurité sociale (Oberstes Schiedsgericht der Sozialversicherung) in den Ausgangsverfahren der Ansicht war, dass der Beitrag des Grenzgängers zum Unterhalt des Kindes seines Ehegatten oder seines eingetragenen Lebenspartners nicht nachgewiesen worden sei, stellt das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auch auf das Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a. (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955), die Frage, welche objektiven Gesichtspunkte geeignet sind, dieses Aufkommen für den Unterhalt zu belegen.Rn. 27 Diesbezüglich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein gebietsfremder Arbeitnehmer nicht nur für sein eigenes Kind, sondern auch für das Kind seines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, zu dem er in keinem Abstammungsverhältnis steht, eine staatliche Leistung in Form einer sozialen Vergünstigung, wie z. B. finanzielle Unterstützung für ein Hochschulstudium, erhalten kann, wenn dieser Arbeitnehmer für den Unterhalt dieses Kindes aufkommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 57 bis 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 31 Insoweit ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die zu den Grundlagen der Union gehört, nach der Rechtsprechung weit auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 58 bis 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 33 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits klargestellt, dass Kindern in jedem Fall bis zum 21. Lebensjahr Unterhalt gewährt wird, wie dies u. a. aus Art. 2 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 hervorgeht (Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 62), und dass sich die Eigenschaft als Familienangehöriger, der dem Kind des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners eines Grenzgängers Unterhalt gewährt, objektiv aus dem Bestehen eines gemeinsamen Wohnsitzes dieses Arbeitnehmers und des betreffenden Kindes ergeben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a., C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 59 und 60).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-27/23
Hocinx - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Soziale Sicherheit der …
{FN:14} Ich möchte daran erinnern, dass der Gerichtshof im Urteil Caisse pour l'avenir des enfants seine Rechtsprechung zu finanziellen Studienbeihilfen auf Kindergeld für Kinder von Grenzgängern übertragen hat; vgl. Urteile vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), und vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a. (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, im Folgenden: Urteil Depesme u. a.).{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteil Depesme u. a. (…Rn. 36).
Vgl. auch Urteil Depesme u. a. (…Rn. 51 bis 54).
{FN:36} Vgl. Urteil Depesme u. a. (…Rn. 46 und 47), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in diesen verbundenen Rechtssachen (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nrn. 39 bis 43).
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- VG Bayreuth, 08.08.2022 - B 8 K 21.1247
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15, C-402/15, C-403/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Depesme und Kerrou
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Verordnung (EU) Nr. 492/2011 - Art. 7 Abs. 2 - Studienbeihilfe - Voraussetzung - Diskriminierung - Abstammungsverhältnis - Begriff "Kind" - Stiefelternteil
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freizügigkeit - Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet kann ein Kind in einer "Patchworkfamilie" in Bezug auf eine grenzüberschreitende soziale Vergünstigung als Kind des Stiefvaters angesehen werden
- lto.de (Kurzinformation)
Stiefkinder von Grenzgängern: Studienbeihilfe auch für Nicht-Blutsverwandte
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15, C-402/15, C-403/15
- EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 20.06.2013 - C-20/12
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
Rn. 3 Sie fügen sich ein in den Kontext von Änderungen des luxemburgischen Rechts in der Folge des Urteils vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411).Rn. 4 Mit der gestellten Frage wird der Gerichtshof ersucht zu beurteilen, ob der Begriff "Kind" eines Wanderarbeitnehmers, der in dem neuen Art. 2bis des Gesetzes vom 22. Juni 2000 über die staatliche Studienbeihilfe in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juli 2013 (…Mémorial A 2013, S. 3214), das im Anschluss an das Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), erlassen wurde, auch die Stiefkinder dieses Arbeitnehmers umfasst{FN-VERWEIS:3}.
Rn. 9 Im Anschluss an das Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), wurde durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2013 (…Mémorial A 2013, S. 3214) ein Art. 2bis in das Gesetz vom 22. Juni 2000 eingefügt, der folgenden Wortlaut hat:.
Rn. 23 In ihren Vorlageentscheidungen weist die Cour administrative (Verwaltungsgerichtshof Luxemburg) darauf hin, dass Art. 2bis des geänderten Gesetzes vom 22. Juni 2000 als Reaktion auf das Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), erlassen worden sei.
Ist zum Zweck einer gebührenden Beachtung der Erfordernisse der Nichtdiskriminierung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 2 AEUV - vor dem Hintergrund von Art. 33 Abs. 1 der Charta, gegebenenfalls in Verbindung mit deren Art. 7 - im Rahmen der Berücksichtigung des tatsächlichen Grades der Verbundenheit zwischen einem nicht gebietsansässigen Studierenden, der eine Studienbeihilfe beantragt, und der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt Luxemburgs - des Mitgliedstaats, in dem ein Grenzgänger entsprechend den Voraussetzungen nach Art. 2bis des geänderten Gesetzes vom 22. Juni 2000, der als unmittelbare Konsequenz des Urteils des EuGH vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), eingefügt wurde, beschäftigt war oder seine Tätigkeit ausübte -.
A - Vorbemerkungen zum Urteil Giersch u. a. und der anwendbaren Verordnung.
Rn. 29 Das vorlegende Gericht hat mehrfach den Zusammenhang zwischen dem Urteil von 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), und der Änderung des Gesetzes über die staatliche Studienbeihilfe hervorgehoben.
Rn. 30 Was das Problem anbelangt, das im Mittelpunkt der Ausgangsverfahren steht, trifft es zu, dass der Gerichtshof selbst in Rn. 39 seines Urteils vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), auf die ständige Rechtsprechung hingewiesen hat, wonach "eine Studienfinanzierung, die ein Mitgliedstaat den Kindern von Arbeitnehmern gewährt, für einen Wanderarbeitnehmer eine soziale Vergünstigung im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung [(EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft{FN-VERWEIS:6} in der Fassung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004{FN-VERWEIS:7}] darstellt"{FN-VERWEIS:8}.
Dagegen bezieht sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), auf die Verordnung Nr. 1612/68.
Rn. 43 Da das Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), sich auf die Verordnung Nr. 1612/68 bezieht und nach dem Erlass der Richtlinie 2004/38 erging, sind dieses Urteil und der darin verwendete Begriff "Kind" unbestreitbar Teil dieser Entwicklung in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung.
Rn. 64 Es trifft zu, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die in Rn. 39 des Urteils vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411), hingewiesen wurde, "eine Studienfinanzierung, die ein Mitgliedstaat den Kindern von Arbeitnehmern gewährt, für einen Wanderarbeitnehmer eine soziale Vergünstigung im Sinne des Art. 7 Abs. 2 [der Verordnung Nr. 1612/68 (jetzt Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011)] darstellt, wenn Letzterer weiter für den Unterhalt des Kindes aufkommt"{FN-VERWEIS:26}.
{FN:5} - Dem Wortlaut der Begründung zufolge war die Änderung der Regelung der luxemburgischen Studienbeihilfe dazu bestimmt, aus dem Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411) "die Konsequenzen zu ziehen".
{FN:9} - Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 40).
{FN:31} - Urteil vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 39).
- EuGH, 18.06.1987 - 316/85
CPAS de Courcelles / Lebon
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
Vgl. auch insbesondere zur Garantie des Existenzminimums Urteil vom 18. Juni 1985, Lebon (316/85, EU:C:1987:302, Rn. 12).{FN:28} - Urteil vom 18. Juni 1985, Lebon (316/85, EU:C:1987:302, Rn. 21).
{FN:29} - Urteil vom 18. Juni 1985, Lebon (316/85, EU:C:1987:302, Rn. 21).
{FN:30} - Urteil vom 18. Juni 1985, Lebon (316/85, EU:C:1987:302, Rn. 22).
- EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Baumbast und R - "Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
Der Umstand, dass der Gerichtshof seit dem Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R (C-413/99, EU:C:2002:493), seine Auslegung dieser Bestimmung nicht änderte, bedeutet konkret, dass sowohl die Verwandten des Wanderarbeitnehmers in absteigender Linie als auch jene seines Ehegatten gemäß Art. 10 der Verordnung Nr. 492/2011 das Recht haben, zum Schulsystem des Aufnahmemitgliedstaats zugelassen zu werden.{FN:13} - Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R (C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 57).
Vgl. Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R (C-413/99, EU:C:2002:493).
- EuGH, 26.02.1992 - C-3/90
Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
{FN:11} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini (C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 29), vom 8. Juni 1999, Meeusen (…C-337/97, EU:C:1999:284, Rn. 19), sowie vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (…C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 35).{FN:12} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini (C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 26 und 29), und vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (…C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 48).
- EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
{FN:11} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini (…C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 29), vom 8. Juni 1999, Meeusen (…C-337/97, EU:C:1999:284, Rn. 19), sowie vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 35).{FN:12} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini (…C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 26 und 29), und vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 48).
- EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
{FN:23} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 1990, Marleasing (C-106/89, EU:C:1990:395, Rn. 8). - EuGH, 19.04.2016 - C-441/14
DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
{FN:22} - Vgl. in diesem Sinne zu einem vor Kurzem erfolgten Hinweis auf die ständige Rechtsprechung Urteil vom 19. April 2016, DI (C-441/14, EU:C:2016:278, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
Meeusen - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Freizügigkeit - Begriff des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
{FN:11} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini (…C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 29), vom 8. Juni 1999, Meeusen (C-337/97, EU:C:1999:284, Rn. 19), sowie vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (…C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 35). - EGMR, 22.04.1997 - 21830/93
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
{FN:25} - Vgl. in diesem Sinne EGMR, 22. April 1997, X, Y und Z/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:1997:0422JUD002183093. - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-238/15
Bragança Linares Verruga u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-401/15
{FN:3} - Es ist anzumerken, dass diese Gesetzgebung Gegenstand eines weiteren Vorabentscheidungsersuchens in der gegenwärtig beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Bragança Linares Verruga u. a. ist, in deren Rahmen ich am 2. Juni 2016 meine Schlussanträge (C-238/15, EU:C:2016:389) gestellt habe.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-296/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - …
a. (…Rn. 46 und 47) sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in diesen verbundenen Rechtssachen (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nrn. 39 bis 43).Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in den verbundenen Rechtssachen (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nr. 67).
Dieser Aspekt ist bereits von Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Depesme u. a. (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nrn. 59 bis 61) angesprochen worden.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-27/23
Hocinx - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Soziale Sicherheit der …
{FN:36} Vgl. Urteil Depesme u. a. (…Rn. 46 und 47), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in diesen verbundenen Rechtssachen (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nrn. 39 bis 43).
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Rechtsprechung
| EuGH - C-403/15 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Lefort
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-296/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - …
Rn. 14 Anschließend nimmt das vorlegende Gericht Bezug auf das Urteil Depesme u.Unter Bezugnahme auf das im Zusammenhang mit Regelungen zu sozialen Vergünstigungen ergangene Urteil Depesme u.
Vom Urteil Bernini zum Urteil Depesme u.
Rn. 31 In diesem Rechtsprechungskontext wurde ein entscheidender Schritt in der Entwicklung dieser Rechtsprechungslinie mit dem Urteil Depesme u.
Rn. 36 Was insbesondere diesen Begriff betrifft, so hat der Gerichtshof, wobei er sich vor allem auf das Urteil Depesme u.
Rn. 53 Im Urteil Depesme u.
{FN:14} Vgl. Urteil vom 15. Dezember 2016 (C-401/15 bis C-403/15, im Folgenden: Urteil Depesme u.
Vgl. auch Urteile Depesme u.
{FN:22} Vgl. u. a. Urteil Depesme u.
{FN:34} Zur Erinnerung: Die Vorabentscheidungsersuchen, die in den Rechtssachen, die dem Urteil Depesme u.
Vgl. Urteil Depesme u.
{FN:36} Vgl. Urteil Depesme u.
Vgl. hierzu Urteil Depesme u.
a. (Rn. 46 und 47) sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in diesen verbundenen Rechtssachen (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nrn. 39 bis 43).
{FN:37} Vgl. Urteil Depesme u.
{FN:39} Vgl. Urteil Depesme u.
{FN:40} Vgl. Urteil Depesme u.
Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in den verbundenen Rechtssachen (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nr. 67).
{FN:41} Urteil Depesme u.
{FN:47} Vgl. Urteil Depesme u.
{FN:52} Vgl. Urteil Depesme u.
{FN:53} Vgl. Urteil Depesme u.
{FN:54} Urteile Depesme u.
Dieser Aspekt ist bereits von Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Depesme u. a. (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:430, Nrn. 59 bis 61) angesprochen worden.
{FN:61} Vgl. Urteile Depesme u.
{FN:63} Vgl. hierzu Urteile Depesme u.
{FN:64} Vgl. Urteil Depesme u.
{FN:65} Vgl. in diesem Sinne Urteil Depesme u.
{FN:66} Urteile Depesme u.
- EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer …
In den verbundenen Rechtssachen C-401/15 bis C-403/15.Maxime Lefort (C-403/15).
Rn. 32 Unter diesen Umständen hat die Cour administrative (Verwaltungsgerichtshof, Luxemburg) beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die, abgesehen von einem Zusatz in eckigen Klammern in der Rechtssache C-403/15, in den Rechtssachen C-401/15 bis C-403/15 gleich lautet:.
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