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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.2015 - C-455/15 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34100
EuGH, 19.11.2015 - C-455/15 PPU (https://dejure.org/2015,34100)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2015 - C-455/15 PPU (https://dejure.org/2015,34100)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2015 - C-455/15 PPU (https://dejure.org/2015,34100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    P

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. ...

  • Europäischer Gerichtshof

    P

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    P

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 307
  • FamRZ 2016, 111
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 19.11.2015 - C-455/15
    Rn. 37 Es ist zwar nicht Sache des Gerichtshofs, den Inhalt der öffentlichen Ordnung eines Mitgliedstaats festzulegen, doch hat er über die Grenzen zu wachen, innerhalb deren sich das Gericht eines Mitgliedstaats auf diesen Begriff stützen darf, um einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung die Anerkennung zu versagen (vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 42).

    Damit das in Art. 26 der Verordnung Nr. 2201/2003 enthaltene Verbot, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung in der Sache nachzuprüfen, gewahrt bleibt, muss es sich bei dem Verstoß - unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes - um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 44).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-211/10

    Der Gerichtshof erläutert einige Vorschriften in Bezug auf die Anerkennung und …

    Auszug aus EuGH, 19.11.2015 - C-455/15
    Rn. 49 Im Übrigen ist in Art. 11 Abs. 8 der Verordnung Nr. 2201/2003 ein eigenständiges Verfahren vorgesehen, mit dem das Problem etwaiger sich widersprechender Entscheidungen in diesem Bereich gelöst werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Rinau, C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 63, und Povse, C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 56).

    Rn. 52 Das zuständige Gericht muss jedoch, bevor es eine solche Entscheidung erlässt, die Gründe und Beweise berücksichtigen, die der Entscheidung, die Rückgabe des Kindes abzulehnen, zugrunde liegen (Urteil Povse, C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 59).

  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER …

    Auszug aus EuGH, 19.11.2015 - C-455/15
    Rn. 49 Im Übrigen ist in Art. 11 Abs. 8 der Verordnung Nr. 2201/2003 ein eigenständiges Verfahren vorgesehen, mit dem das Problem etwaiger sich widersprechender Entscheidungen in diesem Bereich gelöst werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Rinau, C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 63, und Povse, C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 56).
  • EuGH, 16.01.2019 - C-386/17

    Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 46 Drittens liegt der Verordnung Nr. 2201/2003 nach ihrem 21. Erwägungsgrund zugrunde, dass die Anerkennung und die Vollstreckung der in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens beruhen und die Gründe für die Nichtanerkennung auf das notwendige Minimum beschränkt sein sollten (Urteil vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 35).

    Rn. 52 Ungeachtet dessen, dass das in Art. 24 der Verordnung Nr. 2201/2003 enthaltene Verbot nicht ausdrücklich auf Art. 19 der Verordnung verweist, darf das zuerst angerufene Gericht die Anerkennung einer von dem später angerufenen Gericht unter Verstoß gegen die Rechtshängigkeitsregel in Art. 19 erlassenen Entscheidung somit nicht deshalb ablehnen, weil behauptet wird, dass dieses Gericht gegen Art. 19 dieser Verordnung verstoßen habe, da es andernfalls die Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts kontrollieren würde (vgl. entsprechend zu Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003, Urteil vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 45).

    Rn. 54 Hinzuzufügen ist, dass das Gericht des Vollstreckungsstaats die Anerkennung einer Entscheidung aus einem anderen Mitgliedstaat nicht allein deshalb ablehnen darf, weil es der Ansicht ist, dass in dieser Entscheidung das nationale Recht oder das Unionsrecht falsch angewandt worden sei, da andernfalls die Zielsetzung der Verordnungen Nrn. 2201/2003 und 44/2001 in Frage gestellt würden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2015, Diageo Brands, C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 49, und vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 46).

    Rn. 55 Hierfür spricht auch, dass die Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen offensichtlicher Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 22 Buchst. a und Art. 23 Buchst. a der Verordnung Nr. 2201/2003 sowie von Art. 34 der Verordnung Nr. 44/2001 eng auszulegen sind, denn sie stellen ein Hindernis für die Verwirklichung eines der in Rn. 46 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen grundlegenden Ziele dieser Verordnungen dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 36).

  • OLG Hamm, 22.12.2016 - 11 UF 194/16

    Ausschluss der Rückführung widerrechtlich nach Deutschland verbrachter Kinder …

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass im Vollstreckungsverfahren gemäß Art. 24 S. 1 VO (EG) 2201/2003 nicht geprüft werden darf, ob das Gericht des Ursprungsstaats zuständig war, und dass es auch nicht gegen die deutsche öffentliche Ordnung (ordre public) verstieße, die Entscheidung eines unzuständigen Gerichts zu vollstrecken (hierzu Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.11.2015 - C-455/15 PPU -, NJW 2016, 307, Rz. 39 ff.), wie u.a. die Vorschrift des § 65 Abs. 4 FamFG zeigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-87/22

    TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:34} Urteil vom 19. November 2015, P (C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 44).

    {FN:38} Urteil vom 19. Oktober 2015, P (C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 44).

    {FN:45} Urteil vom 19. November 2015, P (C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 44).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Erster Generalanwalt Szpunar: Eine offensichtliche Verletzung der …

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 19. November 2015, P (C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 40).
  • EuGH, 17.10.2018 - C-393/18

    UD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …

    Es fällt somit in den in Art. 107 der Verfahrensordnung festgelegten Anwendungsbereich des Eilvorabentscheidungsverfahrens (…Urteile vom 9. Oktober 2014, C, C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268, Rn. 34…, vom 9. Januar 2015, RG, C-498/14 PPU, EU:C:2015:3, Rn. 36, und vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 31).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-87/22

    TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 40 Als Erstes ist zu Wortlaut und Zusammenhang von Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003 darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung erstens die in den Art. 8 bis 14 dieser Verordnung enthaltenen Zuständigkeitsvorschriften durch einen Mechanismus der Zusammenarbeit vervollständigt, der dem Gericht eines Mitgliedstaats, das nach einer dieser Vorschriften für die Entscheidung über die Rechtssache zuständig ist, in Ausnahmefällen eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 44).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2026 - 17 UF 111/26
    Rn. 17 Allein die Inanspruchnahme einer nicht bestehenden Zuständigkeit reicht allerdings für einen Verstoß nicht aus, jedenfalls dann nicht, sofern sich das Gericht auf eine Vorschrift der internationalen Zuständigkeit berufen hat (vgl. eingehender EuGH FamRZ 2016, 111).
  • KG, 12.03.2025 - 16 UF 133/24

    Internationale Anerkennung und Vollstreckung einer Sorgerechtsentscheidung aus …

    Rn. 15 (i) Prüfungsmaßstab, an dem der Vortrag der Mutter zu messen ist, ist nach Art. 21 lit. a Brüssel IIa-VO nicht der materielle (kollisionsrechtliche) ordre public im Sinne von Art. 6 EGBGB, sondern der anerkennungsrechtliche ordre public, nämlich der ordre public atténué de la réconnaissance (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 2015 - C-455/15 PPU, FamRZ 2016, 111 [Rz. 35, 36, 39f.]; BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 54/18, FamRZ 2020, 1481 [Rz. 49]; BGH…, Urteil vom 21. April 1998 - XI ZR 377/97, BGHZ 138, 331 = NJW 1998, 2358 [Rz. 16] sowie Geimer, Internationales Zivilprozessrecht [9. Aufl. 2024], Rn. 26ff.).

    Dieser Vortrag - das der anzuerkennenden Entscheidung zugrundeliegende nationale Recht sei unrichtig angewandt worden - hindert die Anerkennung der betreffenden Entscheidung jedoch gerade nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 2015 - C-455/15 PPU, FamRZ 2016, 111 sowie Martiny in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG [6. Aufl. 2020], Art. 23 Brüssel IIa-VO Rn. 2 und im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart…, Beschluss vom 5. März 2014 - 17 UF 262/13, FamRZ 2014, 1567 [Rz. 59]).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-646/20

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:42} Vgl. entsprechend Urteile vom 28. März 2000, Krombach (…C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 37), vom 19. November 2015, P (C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 39), und vom 25. Mai 2016, Meroni (…C-559/14, EU:C:2016:349, Rn. 42).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-428/15

    D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    Rn. 30 In Anbetracht des Aufbaus des Abschnitts 2 in Kapitel II der Verordnung Nr. 2201/2003 und der Stellung, die Art. 15 in diesem Abschnitt einnimmt, ist davon auszugehen, dass der sachliche Anwendungsbereich dieses Artikels der gleiche ist wie der der gesamten Zuständigkeitsregelung in diesem Abschnitt und insbesondere des Art. 8 der Verordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17

    Donnellan - Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von …

  • EuGH, 26.03.2026 - C-819/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Grenzkontrollen, …

  • OLG Stuttgart, 08.04.2024 - 15 WF 16/24

    Umgangsverfahren: Aussetzung nach der Brüssel IIb-VO wegen einer vorrangigen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2018 - C-478/17

    IQ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-386/17

    Liberato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

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   Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15 PPU   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.10.2015 - C-455/15 PPU (https://dejure.org/2015,34099)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - C-455/15 PPU (https://dejure.org/2015,34099)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    P

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 01.07.2010 - C-211/10

    Der Gerichtshof erläutert einige Vorschriften in Bezug auf die Anerkennung und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    Dies widerspreche der Feststellung des Gerichtshofs in Rn. 44 seines Urteils Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400), wonach "das widerrechtliche Verbringen eines Kindes grundsätzlich keine Übertragung der Zuständigkeit von den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, auf die Gerichte des Mitgliedstaats, in den das Kind verbracht wurde, zur Folge haben sollte, selbst wenn das Kind nach der Entführung im letztgenannten Mitgliedstaat einen gewöhnlichen Aufenthalt erlangt haben sollte".

    P verweist noch einmal auf das Urteil Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 44), auf das er sich vor dem vorlegenden Gericht berufen hatte{FN-VERWEIS:9}.

    Diese Auffassung sei zweifelhaft, weil nach dem Urteil Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 44) der Umstand, dass ein Mitgliedstaat die Rückgabe eines Kindes ablehnt, keine Übertragung der Zuständigkeit auf die Gerichte dieses Mitgliedstaats zur Folge habe.

    Aufgrund dieses Sachverhalts hat [das Regionalgericht Vilnius] festgestellt, dass es keinen Grund für die Annahme einer widerrechtlichen Verbringung von [S] im Sinne des Haager Übereinkommens von 1980 oder der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 gab." Wenn aber die Verbringung von S nach Litauen und gegebenenfalls ihr Verbleib dort rechtmäßig sind, ist Rn. 44 des Urteils Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400) nicht einschlägig{FN-VERWEIS:35}.

    Vgl. auch Urteil Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 40).

    In Rn. 46 des Urteils Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400) hat der Gerichtshof bestätigt, dass eine Sorgerechtsentscheidung eine endgültige, auf der Grundlage einer umfassenden Prüfung aller relevanten Gesichtspunkte getroffene Entscheidung ist, mit der sich das zuständige Gericht zur Frage der nicht mehr von anderen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen abhängenden Regelung der Sorge für das Kind äußert.

    {FN:39} - Vgl. Urteil Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 59 und 60).

    Darüber hinaus sieht dieses System eine zweifache Prüfung der Frage der Rückgabe des Kindes vor und gewährleistet damit eine bessere Grundlage der Entscheidung und einen erhöhten Schutz des Kindeswohls", vgl. Urteil Povse (C-211/10 PPU, EU:C:2010:400, Rn. 59 und 60).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    Vgl. in diesem Sinne Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 48).

    Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 40).

    {FN:21} - Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), das Art. 34 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 2001, L 12, S. 1) betrifft, eine Bestimmung, die Art. 23 Buchst. a der Verordnung Nr. 2201/2003 sehr ähnlich ist.

    Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 53 bis 55).

    Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 43), das Art. 36 der Verordnung Nr. 44/2001 betrifft, dessen Wortlaut Art. 26 der Verordnung Nr. 2201/2003 sehr ähnlich ist.

    {FN:29} - Vgl. entsprechend Urteil Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 49 und 63).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    Außerdem könne die streitige Entscheidung als einstweilige Anordnung nach Art. 20 der Verordnung Nr. 2201/2003 angesehen werden, so dass sie entsprechend dem Urteil Purrucker (C-256/09, EU:C:2010:437) keine Wirkungen außerhalb des litauischen Staatsgebiets entfalte.

    Rn. 64 Der Gerichtshof hat in den Rn. 76 bis 78 des Urteils Purrucker (C-256/09, EU:C:2010:437) festgestellt, dass eine Entscheidung, aus der sich nicht ergibt, dass sie gemäß den Zuständigkeitsvorschriften der Verordnung Nr. 2201/2003 erlassen wurde, unter Art. 20 der Verordnung fällt, wenn sie dessen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt.

    Vgl. in diesem Sinne Urteil Purrucker (C-256/09, EU:C:2010:437, Rn. 73 bis 75).

    Urteil Purrucker (C-256/09, EU:C:2010:437, Rn. 70 und 71).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Purrucker (C-256/09, EU:C:2010:437, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung) ausgeführt hat, hat es dieses gegenseitige Vertrauen ermöglicht, im Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 2201/2003 ein für die Gerichte verbindliches Zuständigkeitssystem zu schaffen und dementsprechend auf die innerstaatlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Anerkennung und die Vollstreckbarerklärung zugunsten eines vereinfachten Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens für die in Verfahren im Bereich der elterlichen Verantwortung ergangenen Entscheidungen zu verzichten.

  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    {FN:10} - Vgl. entsprechend Urteile Solo Kleinmotoren (…C-414/92, EU:C:1994:221, Rn. 20), Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 21) und Renault (…C-38/98, EU:C:2000:225, Rn. 26).

    {FN:22} - Vgl. entsprechend Urteile Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 19 und 21) und Renault (…C-38/98, EU:C:2000:225, Rn. 26), die die Auslegung von Art. 27 Nr. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung der Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (…ABl. L 304, S. 1 und geänderter Text S. 77) und vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland (…ABl. L 388, S. 1, im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) betreffen.

    Vgl. entsprechend Urteil Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 31).

    {FN:25} - Vgl. entsprechend Urteil Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 32).

  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    In Rn. 65 des Urteils Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406) hat der Gerichtshof festgestellt, dass "[d]er Vorbehalt in Art. 21 Abs. 3 der Verordnung in Form der Wendung 'unbeschadet des Abschnitts 4' … klarstellen [soll], dass die durch diese Bestimmung jeder Partei, die ein Interesse hat, eingeräumte Befugnis, eine Entscheidung über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung zu beantragen, nicht die Möglichkeit ausschließt - wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen -, auf die Regelung zurückzugreifen, die in Art. 11 Abs. 8 sowie den Art. 40 und 42 der Verordnung für den Fall vorgesehen ist, dass die Rückgabe eines Kindes angeordnet wird, nachdem eine Entscheidung ergangen ist, mit der dessen Rückgabe verweigert wurde, denn diese Regelung geht der Regelung in den Abschnitten 1 und 2 des betreffenden Kapitels III vor".

    {FN:20} - Im Urteil Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 50) hat der Gerichtshof daran erinnert, dass nach dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens die Gründe für die Nichtanerkennung auf das notwendige Minimum beschränkt sein sollten.

    Vgl. Urteil Rinau (C-195/08 PPU, EU:C:2008:406, Rn. 66).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-296/10

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    {FN:24} - Vgl. Urteil Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 90).

    {FN:33} - Angesichts dieser Übereinstimmung zwischen dem Verfahren vor dem vorlegenden Gericht (anhängig gemacht am 11. April 2014) und dem vor dem Bezirksgericht Šilutė (anhängig gemacht am 8. April 2014), das zu der streitigen Entscheidung geführt hat, kann man sich fragen, warum das vorlegende Gericht das Verfahren nicht nach Art. 19 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2201/2003 ausgesetzt hat, der lautet: "Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Verfahren bezüglich der elterlichen Verantwortung für ein Kind wegen desselben Anspruchs anhängig gemacht, so setzt das später angerufene Gericht das Verfahren von Amts wegen aus, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts geklärt ist." Ein solches Vorgehen hätte parallele Verfahren vor den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten und daraus möglicherweise resultierende gegensätzliche Entscheidungen vermieden (vgl. Urteil Purrucker, C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 64).

    {FN:38} - Vgl. entsprechend Urteile Purrucker (C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 68) und C (…C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268, Rn. 40) sowie Art. 19 des Haager Übereinkommens von 1980, wonach "[e]ine aufgrund dieses Übereinkommens getroffene Entscheidung über die Rückgabe des Kindes … nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen [ist]".

  • EuGH, 09.10.2014 - C-376/14

    C - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    Vgl. auch Urteil C (C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268, Rn. 63).

    {FN:38} - Vgl. entsprechend Urteile Purrucker (…C-296/10, EU:C:2010:665, Rn. 68) und C (C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268, Rn. 40) sowie Art. 19 des Haager Übereinkommens von 1980, wonach "[e]ine aufgrund dieses Übereinkommens getroffene Entscheidung über die Rückgabe des Kindes … nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen [ist]".

    In Rn. 40 des Urteils C (C-376/14 PPU, EU:C:2014:2268) hat der Gerichtshof entschieden, dass "im Verhältnis zwischen solchen Verfahren [daher] keine Rechtshängigkeit vorliegen [kann]".

  • EuGH, 26.04.2012 - C-92/12

    Health Service Executive - Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    Vgl. in diesem Sinne Urteil C. (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 104).

    {FN:27} - Vgl. Urteil C. (C-92/12 PPU, EU:C:2012:255, Rn. 103).

  • EuGH, 11.05.2000 - C-38/98

    Renault - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung von Entscheidungen - Rechte …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    {FN:10} - Vgl. entsprechend Urteile Solo Kleinmotoren (…C-414/92, EU:C:1994:221, Rn. 20), Krombach (…C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 21) und Renault (C-38/98, EU:C:2000:225, Rn. 26).

    {FN:22} - Vgl. entsprechend Urteile Krombach (…C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 19 und 21) und Renault (C-38/98, EU:C:2000:225, Rn. 26), die die Auslegung von Art. 27 Nr. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung der Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (…ABl. L 304, S. 1 und geänderter Text S. 77) und vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland (…ABl. L 388, S. 1, im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) betreffen.

  • EuGH, 23.10.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2015 - C-455/15
    {FN:23} - Vgl. entsprechend Urteil flyLAL-Lithuanian Airlines (C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 46 und 47), das insbesondere Art. 34 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrifft.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuGH, 23.12.2009 - C-403/09

    Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet, …

  • EuGH, 02.06.1994 - C-414/92

    Solo Kleinmotoren / Boch

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