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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 04.05.2023 - C-487/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9214
EuGH, 04.05.2023 - C-487/21 (https://dejure.org/2023,9214)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2023 - C-487/21 (https://dejure.org/2023,9214)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - C-487/21 (https://dejure.org/2023,9214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Datenschutzbehörde

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Art. 15 Abs. 3 - Zurverfügungstellung einer Kopie der Daten - Begriff "Kopie" - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Schutz personenbezogener Daten; Verordnung (EU) 2016/679; Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind; Art. 15 Abs. 3; Zurverfügungstellung einer Kopie der Daten; Begriff Kopie; Begriff ...

  • Betriebs-Berater

    Zum Umfang und Inhalt des Rechts auf (Daten-)Kopie i. S. v. Art 15 Abs. 3 DSGVO

  • doev.de PDF

    Österreichische Datenschutzbehörde - Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind; Recht auf Erhalt einer Kopie der personenbezogenen Daten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: F. F./Österreichische Datenschutzbehörde

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Begriff "Kopie" im Sinne von Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Recht auf Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO umfasst originalgetreue und verständliche Reproduktion der personenbezogenen Daten des Betroffenen

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Patienten können kostenlose Fotokopien ihrer Behandlungsakten von ihren Behandlern verlangen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personenbezogene Daten - und der Anspruch auf eine "Kopie" dieser Daten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    DS-GVO - Recht auf Kopie kann auch Dokumente umfassen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Tragweite des DSGVO-Auskunftsanspruchs auf Übermittlung einer Kopie

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des DSGVO-Anspruchs auf Übermittlung einer Kopie

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2253
  • ZIP 2023, 1993
  • NVwZ 2023, 1488
  • EuZW 2023, 575
  • VersR 2023, 1176
 
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Wird zitiert von ... (130)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
    Für den Fall, dass die Frage 2. dahin gehend beantwortet wird, dass nur ein Rechtsanspruch für die betroffene Person auf originalgetreue Reproduktion der nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zu beauskunftenden personenbezogenen Daten besteht, ist Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO dahin gehend auszulegen, dass es bedingt durch die Art der verarbeiteten Daten (zum Beispiel in Bezug auf die im 63. Erwägungsgrund angeführten Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde oder auch Unterlagen im Zusammenhang mit einer Prüfung im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994) und das Transparenzgebot in Art. 12 Abs. 1 DSGVO im Einzelfall dennoch erforderlich sein kann, auch Textpassagen oder ganze Dokumente der betroffenen Person zur Verfügung zu stellen?.

    Rn. 23 In der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Vorschrift kommt das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak, С-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34).

    Rn. 24 Insoweit ist entschieden worden, dass es sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person handelt, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak, С-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35).

  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
    Rn. 34 Somit muss es der betroffenen Person durch die Ausübung des in Art. 15 DSGVO vorgesehenen Auskunftsrechts nicht nur ermöglicht werden, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind, sondern auch, ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Dieses Auskunftsrecht ist insbesondere erforderlich, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihr Recht auf Berichtigung, ihr Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16, 17 bzw. 18 DSGVO zukommen, sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder im Schadensfall ihr in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenes Recht auf Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs auszuüben (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.02.2023 - C-453/21

    X-FAB Dresden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
    Rn. 40 Diese Auslegung entspricht dem Ziel dieser Verordnung, die, wie sich aus ihrem zehnten Erwägungsgrund ergibt, namentlich darauf abzielt, innerhalb der Union ein hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen zu gewährleisten und zu diesem Zweck für eine unionsweit gleichmäßige und einheitliche Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten dieser Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2023, X-FAB Dresden, С-453/21, EU:C:2023:79, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
    Rn. 27 In diesem Zusammenhang ist hinzuzufügen, dass der Unionsgesetzgeber den Begriff "Verarbeitung", wie er in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert ist, durch eine nicht erschöpfende Aufzählung von Vorgängen weit fassen wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 35).
  • EuGH, 02.12.2021 - C-484/20

    Vodafone Kabel Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
    Rn. 19 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 2021, Vodafone Kabel Deutschland, C-484/20, EU:C:2021:975, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 28).
  • EuGH, 07.09.2022 - C-624/20

    Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
    Rn. 19 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 2021, Vodafone Kabel Deutschland, C-484/20, EU:C:2021:975, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 28).
  • EuGH, 26.10.2023 - C-307/22

    Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …

    Rn. 35 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, folgt aus der wörtlichen Auslegung von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO, dass diese Bestimmung der betroffenen Person das Recht verleiht, eine originalgetreue Reproduktion ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, denen eine weite Bedeutung beizumessen ist und die Gegenstand von Vorgängen sind, die als Verarbeitung durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen eingestuft werden müssen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 28).

    Rn. 71 Zunächst hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO seinem Wortlaut nach der betroffenen Person das Recht verleiht, eine originalgetreue Reproduktion ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, denen eine weite Bedeutung beizumessen ist und die Gegenstand von Vorgängen sind, die als Verarbeitung durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen eingestuft werden müssen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 28).

    Die Kopie muss daher alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 32).

    Ferner muss die vom Verantwortlichen nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO zur Verfügung zu stellende Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, alle Merkmale aufweisen, die es der betroffenen Person ermöglichen, ihre Rechte aus dieser Verordnung wirksam auszuüben, und diese Daten daher vollständig und originalgetreu wiedergeben (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 33, 34 und 39).

    Rn. 74 Um insbesondere zu gewährleisten, dass die durch den Verantwortlichen bereitgestellten Informationen leicht verständlich sind, wie es Art. 12 Abs. 1 im Licht des 58. Erwägungsgrundes der DSGVO verlangt, kann sich nämlich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten, die u. a. personenbezogene Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 41).

    Dieses Recht setzt das Recht voraus, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten, die u. a. diese Daten enthalten, zu erhalten, wenn die Zurverfügungstellung einer solchen Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch diese Verordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 45).

  • EuGH, 22.06.2023 - C-579/21

    Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen …

    Rn. 42 In der Verwendung der Formulierung "alle Informationen" bei der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Vorschrift kommt das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23).

    Rn. 43 Insoweit ist entschieden worden, dass es sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person handelt, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 24).

    Rn. 45 Daher erfasst die weite Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" nicht nur die von dem Verantwortlichen erhobenen und gespeicherten Daten, sondern auch alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, die aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten resultieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 26).

    Rn. 46 Als Zweites ist zum Begriff "Verarbeitung", wie er in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert wird, festzustellen, dass der Unionsgesetzgeber mit der Formulierung "jede[r] Vorgang" diesen Begriff weit fassen wollte und dabei auf eine nicht erschöpfende Aufzählung von Vorgängen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder Sätzen solcher Daten - wie etwa Erheben, Erfassen, Speicherung und Abfragen - Bezug nahm (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 27).

    Diese Bestimmung, die Ausdruck des Transparenzgrundsatzes ist, soll gewährleisten, dass die betroffene Person in die Lage versetzt wird, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 57 Insoweit ist zweitens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das in Art. 15 DSGVO vorgesehene Auskunftsrecht es der betroffenen Person ermöglichen muss, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind und ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 34).

    Rn. 58 Des genannten Auskunftsrechts bedarf es insbesondere deswegen, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihre Rechte auf Berichtigung, auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16 bis 18 DSGVO zukommen, sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder im Schadensfall ihr in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenes Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs auszuüben (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 dieser Verordnung, dass sich die Mitteilungspflicht auf die personenbezogenen Daten bezieht, die Gegenstand der in Rede stehenden Verarbeitung sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 21).

    Rn. 65 Die Kopie, die der Verantwortliche zur Verfügung zu stellen hat, muss alle personenbezogenen Daten erhalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, alle Merkmale aufweisen, die es der betroffenen Person ermöglichen, ihre Rechte gemäß der Verordnung wirksam auszuüben, und diese Daten daher vollständig und originalgetreu wiedergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 32 und 39).

    Insbesondere wenn personenbezogene Daten aus anderen Daten generiert werden oder wenn sie auf freien Feldern beruhen, d. h. einer fehlenden Angabe, aus der eine Information über die betroffene Person hervorgeht, ist der Kontext, in dem diese Daten Gegenstand der Verarbeitung sind, unerlässlich, damit die betroffene Person eine transparente Auskunft und eine verständliche Darstellung dieser Daten erhalten kann (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 41 und 42).

    Nach Möglichkeit sind Modalitäten zu wählen, die die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht verletzen, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Erwägungen nicht dazu "führen [dürfen], dass der betroffenen Person jegliche Auskunft verweigert wird", wie sich aus dem 63. Erwägungsgrund der DSGVO ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 44).

  • EuGH, 04.09.2025 - C-413/23

    EDSB/ SRB - Personenbezogene Daten, Pseudonymisierung, Anonymisierung

    Rn. 49 Als Erstes könnten nach der auf die Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34 und 35), sowie vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), zurückgehenden Rechtsprechung Informationen objektiver oder subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen personenbezogene Daten darstellen, sofern es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handele.

    Rn. 54 Der Gerichtshof hat entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Bestimmung sowie in Art. 4 Nr. 1 DSGVO das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130).

    Rn. 104 Nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 trifft der Verantwortliche geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person die u. a. in Art. 15 dieser Verordnung genannten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln, und um diese Person so in die Lage zu versetzen, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38, …sowie vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 55 und 56).

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   Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21   

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https://dejure.org/2022,36320
Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21 (https://dejure.org/2022,36320)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.12.2022 - C-487/21 (https://dejure.org/2022,36320)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - C-487/21 (https://dejure.org/2022,36320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Datenschutzbehörde

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 15 Abs. 3 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Recht auf Erhalt einer Kopie der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Datenschutzbehörde

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Richtlinie (EU) 2015/849 - Art. 18 Abs. 1 und 3 - Anhang III Nr. 3 Buchst. b - Risikobasierter Ansatz - Bewertung der Risiken durch die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    YS u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:14} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 38).

    {FN:28} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 57 und 60).

    {FN:30} Vgl. insoweit zur Richtlinie 95/46 Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 46 und 47 a. E.).

    {FN:31} Vgl. zur Richtlinie 95/46 Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:32} Vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46 Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (…C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:35} Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 57).

  • EuGH - C-372/12 (anhängig)

    M und S

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:14} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 38).

    {FN:28} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 57 und 60).

    {FN:30} Vgl. insoweit zur Richtlinie 95/46 Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 46 und 47 a. E.).

    {FN:31} Vgl. zur Richtlinie 95/46 Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:32} Vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46 Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (…C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:35} Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 57).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:3} Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994).

    {FN:11} Vgl. zur Richtlinie 95/46, Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34).

    {FN:12} Vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34 und 35).

    {FN:18} Vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 36 und 42).

    {FN:31} Vgl. zur Richtlinie 95/46 Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (…C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:32} Vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46 Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (…C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (…C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:15} Vgl. Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests (Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke) (C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 18 und 34).

    {FN:22} Vgl. Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests (Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke) (C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 35).

  • EuGH, 07.05.2009 - C-553/07

    Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:32} Vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46 Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (…C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).

    {FN:33} Vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46, Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21

    Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:23} Vgl. insoweit Nr. 14 meiner jüngsten Schlussanträge Österreichische Post (Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. hierzu auch meine jüngsten Schlussanträge in der Rechtssache Österreichische Post (Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nrn. 26 und 28).

  • EuGH, 09.03.2017 - C-398/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:7} Vgl. zur Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (…ABl. 1995, L 281, S. 31) Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:13} Vgl. u. a. Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:17} Vgl. Urteile vom 14. Februar 2019, Buivids (…C-345/17, EU:C:2019:122, Rn. 31), und vom 11. Dezember 2014, Ryneš (C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 22).
  • EuGH, 14.02.2019 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:17} Vgl. Urteile vom 14. Februar 2019, Buivids (C-345/17, EU:C:2019:122, Rn. 31), und vom 11. Dezember 2014, Ryneš (…C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 22).
  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
    {FN:19} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, B (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 60).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-342/12

    Worten - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 2 - …

  • EuGH, 10.04.2023 - C-643/21

    Tribunalul Cluj

  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21

    Pankki S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier …

  • EuGH, 01.08.2022 - C-294/21

    Navitours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

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