Rechtsprechung
| EuGH, 04.05.2023 - C-487/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Datenschutzbehörde
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Art. 15 Abs. 3 - Zurverfügungstellung einer Kopie der Daten - Begriff "Kopie" - ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Schutz personenbezogener Daten; Verordnung (EU) 2016/679; Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind; Art. 15 Abs. 3; Zurverfügungstellung einer Kopie der Daten; Begriff Kopie; Begriff ...
- Betriebs-Berater
Zum Umfang und Inhalt des Rechts auf (Daten-)Kopie i. S. v. Art 15 Abs. 3 DSGVO
- doev.de
Österreichische Datenschutzbehörde - Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind; Recht auf Erhalt einer Kopie der personenbezogenen Daten
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: F. F./Österreichische Datenschutzbehörde
Kurzfassungen/Presse (11)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Begriff "Kopie" im Sinne von Art. 15 Abs. 3 DSGVO
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Recht auf Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO umfasst originalgetreue und verständliche Reproduktion der personenbezogenen Daten des Betroffenen
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Patienten können kostenlose Fotokopien ihrer Behandlungsakten von ihren Behandlern verlangen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Personenbezogene Daten - und der Anspruch auf eine "Kopie" dieser Daten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
DS-GVO - Recht auf Kopie kann auch Dokumente umfassen
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Tragweite des DSGVO-Auskunftsanspruchs auf Übermittlung einer Kopie
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Umfang des DSGVO-Anspruchs auf Übermittlung einer Kopie
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Österreichische Datenschutzbehörde
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
- EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2253
- ZIP 2023, 1993
- NVwZ 2023, 1488
- EuZW 2023, 575
- VersR 2023, 1176
Wird zitiert von ... (130) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 20.12.2017 - C-434/16
Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …
Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Für den Fall, dass die Frage 2. dahin gehend beantwortet wird, dass nur ein Rechtsanspruch für die betroffene Person auf originalgetreue Reproduktion der nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zu beauskunftenden personenbezogenen Daten besteht, ist Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO dahin gehend auszulegen, dass es bedingt durch die Art der verarbeiteten Daten (zum Beispiel in Bezug auf die im 63. Erwägungsgrund angeführten Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde oder auch Unterlagen im Zusammenhang mit einer Prüfung im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994) und das Transparenzgebot in Art. 12 Abs. 1 DSGVO im Einzelfall dennoch erforderlich sein kann, auch Textpassagen oder ganze Dokumente der betroffenen Person zur Verfügung zu stellen?.Rn. 23 In der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Vorschrift kommt das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak, С-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34).
Rn. 24 Insoweit ist entschieden worden, dass es sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person handelt, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak, С-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35).
- EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …
Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Rn. 34 Somit muss es der betroffenen Person durch die Ausübung des in Art. 15 DSGVO vorgesehenen Auskunftsrechts nicht nur ermöglicht werden, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind, sondern auch, ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 35 Dieses Auskunftsrecht ist insbesondere erforderlich, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihr Recht auf Berichtigung, ihr Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16, 17 bzw. 18 DSGVO zukommen, sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder im Schadensfall ihr in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenes Recht auf Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs auszuüben (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.02.2023 - C-453/21
X-FAB Dresden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei …
Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Rn. 40 Diese Auslegung entspricht dem Ziel dieser Verordnung, die, wie sich aus ihrem zehnten Erwägungsgrund ergibt, namentlich darauf abzielt, innerhalb der Union ein hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen zu gewährleisten und zu diesem Zweck für eine unionsweit gleichmäßige und einheitliche Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten dieser Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2023, X-FAB Dresden, С-453/21, EU:C:2023:79, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.02.2022 - C-175/20
Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …
Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Rn. 27 In diesem Zusammenhang ist hinzuzufügen, dass der Unionsgesetzgeber den Begriff "Verarbeitung", wie er in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert ist, durch eine nicht erschöpfende Aufzählung von Vorgängen weit fassen wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 35). - EuGH, 02.12.2021 - C-484/20
Vodafone Kabel Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Rn. 19 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 2021, Vodafone Kabel Deutschland, C-484/20, EU:C:2021:975, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 28). - EuGH, 07.09.2022 - C-624/20
Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über …
Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Rn. 19 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 2021, Vodafone Kabel Deutschland, C-484/20, EU:C:2021:975, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 28).
- EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …
Rn. 35 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, folgt aus der wörtlichen Auslegung von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO, dass diese Bestimmung der betroffenen Person das Recht verleiht, eine originalgetreue Reproduktion ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, denen eine weite Bedeutung beizumessen ist und die Gegenstand von Vorgängen sind, die als Verarbeitung durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen eingestuft werden müssen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 28).Rn. 71 Zunächst hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO seinem Wortlaut nach der betroffenen Person das Recht verleiht, eine originalgetreue Reproduktion ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, denen eine weite Bedeutung beizumessen ist und die Gegenstand von Vorgängen sind, die als Verarbeitung durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen eingestuft werden müssen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 28).
Die Kopie muss daher alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 32).
Ferner muss die vom Verantwortlichen nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO zur Verfügung zu stellende Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, alle Merkmale aufweisen, die es der betroffenen Person ermöglichen, ihre Rechte aus dieser Verordnung wirksam auszuüben, und diese Daten daher vollständig und originalgetreu wiedergeben (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 33, 34 und 39).
Rn. 74 Um insbesondere zu gewährleisten, dass die durch den Verantwortlichen bereitgestellten Informationen leicht verständlich sind, wie es Art. 12 Abs. 1 im Licht des 58. Erwägungsgrundes der DSGVO verlangt, kann sich nämlich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten, die u. a. personenbezogene Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 41).
Dieses Recht setzt das Recht voraus, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten, die u. a. diese Daten enthalten, zu erhalten, wenn die Zurverfügungstellung einer solchen Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch diese Verordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 45).
- EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen …
Rn. 42 In der Verwendung der Formulierung "alle Informationen" bei der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Vorschrift kommt das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23).Rn. 43 Insoweit ist entschieden worden, dass es sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person handelt, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 24).
Rn. 45 Daher erfasst die weite Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" nicht nur die von dem Verantwortlichen erhobenen und gespeicherten Daten, sondern auch alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, die aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten resultieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 26).
Rn. 46 Als Zweites ist zum Begriff "Verarbeitung", wie er in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert wird, festzustellen, dass der Unionsgesetzgeber mit der Formulierung "jede[r] Vorgang" diesen Begriff weit fassen wollte und dabei auf eine nicht erschöpfende Aufzählung von Vorgängen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder Sätzen solcher Daten - wie etwa Erheben, Erfassen, Speicherung und Abfragen - Bezug nahm (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 27).
Diese Bestimmung, die Ausdruck des Transparenzgrundsatzes ist, soll gewährleisten, dass die betroffene Person in die Lage versetzt wird, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 57 Insoweit ist zweitens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das in Art. 15 DSGVO vorgesehene Auskunftsrecht es der betroffenen Person ermöglichen muss, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind und ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 34).
Rn. 58 Des genannten Auskunftsrechts bedarf es insbesondere deswegen, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihre Rechte auf Berichtigung, auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16 bis 18 DSGVO zukommen, sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder im Schadensfall ihr in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenes Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs auszuüben (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Außerdem ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 dieser Verordnung, dass sich die Mitteilungspflicht auf die personenbezogenen Daten bezieht, die Gegenstand der in Rede stehenden Verarbeitung sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 21).
Rn. 65 Die Kopie, die der Verantwortliche zur Verfügung zu stellen hat, muss alle personenbezogenen Daten erhalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, alle Merkmale aufweisen, die es der betroffenen Person ermöglichen, ihre Rechte gemäß der Verordnung wirksam auszuüben, und diese Daten daher vollständig und originalgetreu wiedergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 32 und 39).
Insbesondere wenn personenbezogene Daten aus anderen Daten generiert werden oder wenn sie auf freien Feldern beruhen, d. h. einer fehlenden Angabe, aus der eine Information über die betroffene Person hervorgeht, ist der Kontext, in dem diese Daten Gegenstand der Verarbeitung sind, unerlässlich, damit die betroffene Person eine transparente Auskunft und eine verständliche Darstellung dieser Daten erhalten kann (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 41 und 42).
Nach Möglichkeit sind Modalitäten zu wählen, die die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht verletzen, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Erwägungen nicht dazu "führen [dürfen], dass der betroffenen Person jegliche Auskunft verweigert wird", wie sich aus dem 63. Erwägungsgrund der DSGVO ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 44).
- EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
EDSB/ SRB - Personenbezogene Daten, Pseudonymisierung, Anonymisierung
Rn. 49 Als Erstes könnten nach der auf die Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34 und 35), sowie vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), zurückgehenden Rechtsprechung Informationen objektiver oder subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen personenbezogene Daten darstellen, sofern es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handele.Rn. 54 Der Gerichtshof hat entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Bestimmung sowie in Art. 4 Nr. 1 DSGVO das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130).
Rn. 104 Nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 trifft der Verantwortliche geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person die u. a. in Art. 15 dieser Verordnung genannten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln, und um diese Person so in die Lage zu versetzen, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38, …sowie vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 55 und 56).
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Die automatisierte Ausführung eines Datenabrufs über eine Such- oder Kontaktimportfunktion durch einen Dritten in einem sozialen Netzwerk ist eine Datenverarbeitung des Netzwerkbetreibers als Verantwortlichem in Form der Offenlegung durch Übermittlung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO (…in Anwendung von EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21, BeckRS 2023, 14515 Rn. 46 ff.; EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 27).Der Begriff "Verarbeitung", wie er in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert wird, ist nach dem Willen des Unionsgesetzgebers mit der Formulierung "jede[r] Vorgang" weit zu fassen und stellt keine erschöpfende Aufzählung von Vorgängen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder Sätzen solcher Daten - wie etwa Erheben, Erfassen, Speicherung und Abfragen - dar (…vgl. EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21, BeckRS 2023, 14515 Rn. 46 ff. m. w. N. zu Abfragen von Mitarbeitern des datenverarbeitenden Unternehmens; EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 27 m. w. N.).
- EuGH, 04.10.2024 - C-200/23
Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …
Rn. 130 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Vorschrift das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23).Rn. 131 Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 24).
Rn. 133 Daraus folgt, dass die weite Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" nicht nur die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten erfasst, sondern auch alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, die aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten resultieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 26).
- EuGH, 27.02.2025 - C-203/22
Automatisierte Bonitätsbeurteilung: Die betroffene Person hat das Recht, zu …
Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 49 Um zu gewährleisten, dass die betroffene Person in die Lage versetzt wird, die ihr vom Verantwortlichen übermittelten Informationen in vollem Umfang zu verstehen, verpflichtet Art. 12 Abs. 1 DSGVO den Verantwortlichen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um insbesondere der betroffenen Person diese Daten und Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38).
Rn. 52 Die DSGVO hat also, wie sich aus ihrem elften Erwägungsgrund ergibt, den Zweck, die Rechte der betroffenen Personen zu stärken und präzise festzulegen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 53 Was konkret das in Art. 15 DSGVO vorgesehene Auskunftsrecht betrifft, muss es der betroffenen Person nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ermöglichen, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind und ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 34, …und vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 73).
Rn. 54 Dieses Auskunftsrecht ist erforderlich, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihr Recht auf Berichtigung, ihr Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16, 17 bzw. 18 DSGVO zukommen, sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder ihre in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenen Rechte auf Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs bzw. auf Schadenersatz auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 35).
Rn. 71 Zum verwandten, in Art. 15 Abs. 4 DSGVO verankerten Recht auf Erhalt einer Kopie hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass dessen Ausübung die Rechte und Freiheiten anderer Personen, etwa Geschäftsgeheimnisse oder Rechte des geistigen Eigentums und insbesondere das Urheberrecht an Software, nicht beeinträchtigen sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 43).
Nach Möglichkeit sind Modalitäten der Übermittlung der personenbezogenen Daten zu wählen, die die Rechte oder Freiheiten anderer Personen nicht verletzen, wobei diese Erwägungen "nicht dazu führen [dürfen], dass der betroffenen Person jegliche Auskunft verweigert wird", wie sich aus dem 63. Erwägungsgrund der DSGVO ergibt (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 44).
- BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22
Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …
Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-487/21, EU:C:2023:369 = VersR 2023, 1176 Rn. 23 f.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, r+s 2021, 525 Rn. 22 m.w.N.).Rn. 53 (b) Diese Streitfrage, die Gegenstand eines an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichteten Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 29. März 2022 - VI ZR 1352/20, VersR 2022, 954) ist, ist nun - nach Eingang der Revisionsbegründung - durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Mai 2023 VersR 2023, 1176 geklärt ("acte éclairé").
Rn. 54 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nunmehr entschieden, dass Art. 15 Abs. 1 DSGVO den Gegenstand und den Anwendungsbereich des Auskunftsrechts festlege, Art. 15 Abs. 3 DSGVO die praktischen Modalitäten für die Erfüllung der Verpflichtung (EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-487/21, EU:C:2023:369 = VersR 2023, 1176 Rn. 30 f.).
- BGH, 05.03.2024 - VI ZR 330/21
Anspruch eines Kunden gegen Finanzberater auf Überlassung von Kopien …
Art. 15 Abs. 3 DSGVO legt die praktischen Modalitäten für die Erfüllung der dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen obliegenden Verpflichtung fest, indem er unter anderem die Form bestimmt, in der die personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen sind, nämlich in Form einer "Kopie" der Daten, gewährt aber kein anderes Recht als das in Art. 15 Abs. 1 DSGVO vorgesehene (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f.).Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 23 f.;… Senatsurteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 22 mwN).
Nach den Ausführungen unter aa) handelt es sich zwar bei den von der Klägerin verfassten Schreiben und E-Mails, die den Beklagten vorliegen, ihrem gesamten Inhalt nach um personenbezogene Daten, weshalb die Klägerin im Ergebnis nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine Kopie dieser Schreiben und E-Mails fordern kann, auch wenn sich der Begriff der Kopie in dieser Vorschrift nicht auf ein Dokument als solches bezieht, sondern auf die personenbezogenen Daten, die es enthält (…vgl. EuGH, Urteile vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 72; vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 32).
Denn die Kopie muss alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (…EuGH, Urteile vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 73; vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 32, 39).
Zwar kann sich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken unabhängig vom Erfordernis, eine vollständige Auskunft zu erteilen, dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 41, 45;… vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66;… vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; Senatsurteil vom 6. Februar 2024 - VI ZR 15/23, zVb; BGH…, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 3 Sa 33/22
Auskunftsanspruch - Geldentschädigung - immaterieller Schaden - …
Rn. 87 Nach der Rechtsprechung des EuGH (4. Mai 2023 - C-487/21 - DB 2023, 1275) ist dem Begriff "personenbezogene Daten" (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO) eine weite Bedeutung zuzumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt, wobei die weite Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" nicht nur die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten, sondern auch alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, die aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten resultieren, erfasst.Denn aus dem Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 DSGVO ("über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen") ergibt sich, dass es sich bei den in Art. 15 Abs. 1 lit. a bis h DSGVO aufgeführten Informationen gerade nicht um personenbezogene Daten, sondern um davon abzugrenzende sonstige Informationen handelt (Schulte/Welge NZA 2019, 1110, 1111; siehe auch EuGH 4. Mai 2023 - C-487/21 - DB 2023, 1275 - Rn. 30: "…Auskunft über ihre personenbezogenen Daten sowie in den Buchstaben a bis h dieses Absatzes genannten Informationen zu erhalten" - Fettdruck nicht im Original).
- EuGH, 11.07.2024 - C-757/22
Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 56 Wie der Gerichtshof entschieden hat, soll Art. 12 Abs. 1 DSGVO, der Ausdruck des Transparenzgrundsatzes ist, gewährleisten, dass die betroffene Person in die Lage versetzt wird, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38).Rn. 57 Die Bedeutung einer solchen Informationspflicht wird auch durch den 60. Erwägungsgrund der DSGVO bestätigt, nach dem es die Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung erforderlich machen, dass die betroffene Person über die Existenz des Verarbeitungsvorgangs und seine Zwecke unterrichtet wird, wobei der Verantwortliche alle weiteren Informationen zur Verfügung stellen sollte, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 36).
- BGH, 16.04.2024 - VI ZR 223/21
Datenschutzgrundverordnung: Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
- EuGH, 07.03.2024 - C-604/22
Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-203/22
Dun & Bradstreet Austria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
- BAG, 16.04.2026 - 8 AZR 169/25
Herausgabe der Kopie eines Compliance-Berichts
- BFH, 12.03.2024 - IX R 35/21
Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung; Voraussetzungen und …
- LAG München, 12.06.2025 - 2 SLa 70/25
Berufung, Compliance-Abschlussbericht, Einsichtnahme, Personalakte, Datenschutz, …
- BSG, 24.09.2024 - B 7 AS 15/23 R
(Datenschutzrecht - Datenschutz-Grundverordnung
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 - 12 B 14.23
Kein Rechtsanspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen in der S-Bahn
- EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Österreichische Datenschutzbehörde (Demandes excessives) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-526/24
Brillen Rottler: DSGVO: Auskunftsanspruch, exzessiv, Rechstmissbrauch; …
- OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 184/22
Vollständige Datenauskunft zu den übermittelten personenbezogenen Daten …
- LAG Hamm, 05.10.2026 - 9 Ta 87/26
Keine inhaltliche Prüfung der DSGVO-Auskunft im Vollstreckungsverfahren
- BFH, 11.03.2025 - IX R 24/22
Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO: Einsicht in interne Vermerke und …
- BGH, 06.02.2024 - VI ZR 15/23
Private Krankenversicherung: Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben …
- BFH, 14.01.2025 - IX R 25/22
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei …
- LAG Düsseldorf, 09.02.2026 - 4 SLa 145/25
Entschädigungsanspruch, Stellenbesetzung, Auskunftsanspruch
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 16 K 12118/21
Akteneinsicht und Aktenkopie nach DSGVO und AO
- BAG, 20.06.2024 - 8 AZR 124/23
Datenschutz - Schadenersatz
- BGH, 18.02.2026 - II ZB 2/25
Überobligatorische Daten - Es gibt keine registerrechtliche Grundlage dafür, in …
- OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
Anspruch auf Erteilung vollständige Datenauskunft Patient Fehlende Mitteilung an …
- BFH, 11.03.2025 - IX R 23/22
Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO gegenüber einer obersten …
- VG Stuttgart, 30.11.2023 - 11 K 3946/21
Datenschutz: Auskunftsanspruch auch für die Vergangenheit?
- BFH, 07.05.2024 - IX R 21/22
Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung; Auskunftsanspruch …
- BGH, 18.12.2025 - I ZR 115/25
Auskunftsanspruch gegen Versicherer über den Versicherungsverlauf aus …
- VG Wiesbaden, 19.11.2025 - 6 K 788/20
Auskunftsanspruch gegenüber einer Wirtschaftsauskunftei bei einer automatisierten …
- EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
OC/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung …
- BAG, 20.06.2024 - 8 AZR 91/22
Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Darlegung des Schadens - Nichterfüllung …
- BFH, 11.03.2025 - IX R 34/21
Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht erst nach Vorverfahren
- OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 78/22
- OLG Stuttgart, 25.02.2025 - 2 ORbs 16 Ss 336/24
Ordnungswidriger Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung: Dienstlich nicht …
- OLG Naumburg, 05.02.2026 - 9 U 124/24
Meta Business Tools - und der Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung
- VG Osnabrück, 30.06.2026 - 7 A 281/23
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunfts- und Schadenersatzansprüche …
- OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
Auskunftsanspruch betreffend personenbezogene Daten gegen Arbeitgeber
- OLG München, 26.06.2026 - 36 U 1054/25
Personenbezogene Daten, Business Tools, Feststellunganspruch, …
- VG Osnabrück, 11.08.2026 - 7 A 26/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunftsantrag nach Art. 15 DS-GVO
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-205/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
- OLG Düsseldorf, 13.07.2023 - 13 U 102/22
Anspruch auf Erteilung von Auskünften über vorgenommene Beitragsanpassungen in …
- BGH, 05.12.2024 - I ZR 38/24
Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck …
- OLG Stuttgart, 31.07.2026 - 5 U 271/24
- BFH, 08.04.2025 - IX R 22/22
Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Finanzamt
- LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24
Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …
- BFH, 20.09.2024 - IX R 24/23
Kein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO
- OLG Koblenz, 20.07.2023 - 10 U 1633/22
Auskunftsanspruch über frühere Beitraganpassungen
- VG Berlin, 17.06.2026 - 42 K 38.25
- BFH, 09.09.2025 - IX R 26/22
Inhalt und Grenzen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
- VG Düsseldorf, 28.02.2024 - 29 K 6009/21
Sozialgeheimnis, Umgangsprotokolle, Jugendamt, Auskunftsanspruch
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
EDSB/ SRB (Notion de données à caractère personnel) - Rechtsmittel - Verarbeitung …
- EuGH, 13.07.2023 - C-426/21
Ocilion IPTV Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …
- KG, 10.04.2025 - 20 U 68/23
Recht einer Person auf Auskunft über ihre personenbezogenen (Gesundheits-)Daten; …
- VG Berlin, 05.08.2026 - 42 K 50.25
- ArbG Düsseldorf, 15.02.2024 - 2 Ca 4416/23
Kein Anspruch auf Schadensersatz durch bloßer Verstoß gegen die Bestimmungen der …
- BFH, 15.07.2025 - IX R 25/24
Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
- ArbG Heilbronn, 27.03.2025 - 8 Ca 123/24
Auskunftsanspruch gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im lang andauernden …
- OLG Rostock, 29.08.2023 - 4 U 166/22
Auskunft über und Wirksamkeit von Prämienanpassungen zu einer privaten …
- BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers gegen private …
- OLG Dresden, 16.07.2025 - 4 U 1448/22
Stufenklage eines Versicherten gegen Beitragsanpassungen seiner privaten …
- OLG Stuttgart, 25.02.2026 - 4 U 342/25
Anspruch der Klägerin auf Auskunft gegen den gerichtlichen zahnmedizinischen …
- BGH, 06.02.2024 - VI ZR 61/23
Umfang des Auskunftsrechts eines Versicherungsnehmers einer privaten …
- LG Münster, 07.11.2024 - 115 O 308/23
- VG Berlin, 05.08.2026 - 42 K 19.25
- OLG Köln, 30.07.2026 - 19 U 153/25
Anspruch auf DSGVO-Auskunft im Wege der Stufenklage, mit der auf der …
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
Zurückweisung der Berufung gegen Urteil des LG wegen Unzulässigkeit der erhobenen …
- LG Freiburg, 29.05.2026 - 8 O 203/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch als Wegbereiter für zivilrechtliche …
- VG Berlin, 17.06.2026 - 42 K 25.25
- OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 19/24
Anspruch des Versicherten auf Ausfertigung und Herausgabe einer Kopie der …
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
- OLG Brandenburg, 16.06.2023 - 11 U 9/23
Zulässigkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung; …
- LG Bonn, 03.07.2024 - 41 O 57/24
- LAG Düsseldorf, 07.08.2024 - 4 SLa 235/24
Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ; Darlegung des Schadens; Nichterfülung …
- BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24
Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach …
- OLG Karlsruhe, 17.12.2024 - 12 U 183/23
Auskunft über Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung
- ArbG Koblenz, 20.11.2025 - 6 Ca 2023/25
Sonderkündigungsschutz und Beweislastumkehr nach § 36 HinSchG bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2023 - L 7 AS 1044/22
Erhebung der personenbezogenen Daten zur sozialrechtlichen Aufgabenerfüllung des …
- OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 19/24
Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …
- OLG München, 15.02.2024 - 14 U 1665/23
Beitragslimitierende Maßnahmen bei einer Prämienanpassung in der privaten …
- VG Düsseldorf, 28.01.2026 - 29 K 9469/23
Datenschutz, Auskunft, Schwärzung, Kopie, Erfüllung
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-247/23
Deldits - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
- LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23
Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über …
- OLG Naumburg, 05.02.2026 - 9 U 44/25
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
Österreichische Datenschutzbehörde (Demandes excessives) - Vorlage zur …
- OLG Brandenburg, 28.02.2024 - 11 U 161/23
Anspruch des Versicherten gegen das Versicherungsunternehmen auf …
- OLG Hamm, 22.11.2024 - 25 U 33/24
Anforderungen an Schutzmaßnahmen gegen Scraping-Vorfälle
- LAG Düsseldorf, 21.08.2024 - 4 SLa 233/24
Sorge vor einem Datenmissbrauch als immaterieller Schaden
- OLG Köln, 19.07.2024 - 20 U 27/23
Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers bzgl. Beitragsanpassungen; …
- OLG Brandenburg, 04.12.2023 - 1 U 18/22
Leistungsklage mit dem Ziel der Wiederherstellung gelöschter Beiträge und der …
- OLG Frankfurt, 23.01.2024 - 18 U 57/22
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung
- LAG Köln, 19.02.2025 - 4 SLa 367/24
Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ; verspätete Auskunft; Kontrollverlust
- OLG Karlsruhe, 01.02.2024 - 12 U 27/23
Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung: Anspruch auf Auskunft über …
- OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 11 U 206/23
- OLG Brandenburg, 30.06.2023 - 11 U 155/22
Wirksamkeit einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung; …
- VG Münster, 28.04.2025 - 1 K 3701/21
- LAG Hamburg, 15.01.2025 - 2 Sa 21/23
Schadensersatzanspruch aufgrund einer verspätet erteilten Datenauskunft gegenüber …
- OLG Dresden, 15.01.2025 - 6 U 717/24
Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit Beitragserhöhungen des Versicherers im …
- OLG Braunschweig, 12.01.2024 - 2 U 106/22
Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers wegen Verlusts der Unterlagen über …
- OLG Köln, 13.06.2025 - 20 U 176/24
Beitragsanpassung; Prämienanpassung; Krankenversicherung; personenbezogene Daten; …
- OLG Jena, 27.12.2024 - 4 U 868/22
Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über Beitragsanpassungen einer …
- OLG Brandenburg, 29.09.2023 - 11 U 332/22
Prämienerhöhung private Kranken- und Pflegeversicherung Folgen Unwirksamkeit …
- LAG Sachsen, 19.08.2024 - 2 Sa 162/23
- LG Bonn, 21.12.2023 - 10 O 62/22
- ArbG Dortmund, 16.08.2024 - 10 Ca 754/24
- OLG Dresden, 16.06.2025 - 4 U 1664/24
Erlöschen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs durch Erfüllung
- OLG Frankfurt, 10.12.2024 - 18 U 63/23
Private Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers
- AG Lörrach, 20.12.2024 - 3 C 29/23
Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung
- OLG Dresden, 12.11.2024 - 4 U 512/23
- ArbG Düsseldorf, 18.10.2024 - 11 Ca 67/24
- OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
Erfüllen des Auskunftsanspruchs einer betroffenen Person über ihre durch einen …
- OLG Dresden, 29.10.2024 - 4 U 2786/21
- OLG Dresden, 14.11.2024 - 4 U 379/24
Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über alle vorgenommenen …
- LG Nürnberg-Fürth, 02.05.2024 - 2 O 6411/21
Zulässigkeit einer Stufenklage und personenbezogene Daten bei einer …
- OLG Dresden, 13.02.2025 - 4 U 1584/22
Einordnung des Begründungsschreibens einer Versicherung nebst Anlagen und …
- OLG Köln, 13.02.2025 - 3 U 71/24
- LG Duisburg, 28.02.2024 - 10 O 158/23
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 13.12.2023 - VK 4/23
- OLG Köln, 15.12.2025 - 19 U 205/25
- AG München, 13.10.2023 - 158 C 8344/22
Stufenklage und Auskunft betreffend Prämienanpassungen
- VG Bayreuth, 13.01.2025 - B 8 E 25.30
Akteneinsicht und Recht auf Kopie hinsichtlich einer Ergänzungspflegschaftsakte …
- LG Köln, 22.07.2024 - 26 O 558/22
- AG Köln, 26.05.2023 - 132 C 18/23
- LG Köln, 10.10.2025 - 10 O 336/24
- LG Landau/Pfalz, 12.07.2023 - 4 O 365/22
Kein Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers zwecks Widerrufs / Widerspruchs …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Datenschutzbehörde
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 15 Abs. 3 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Recht auf Erhalt einer Kopie der ...
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Datenschutzbehörde
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Richtlinie (EU) 2015/849 - Art. 18 Abs. 1 und 3 - Anhang III Nr. 3 Buchst. b - Risikobasierter Ansatz - Bewertung der Risiken durch die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
- EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 17.07.2014 - C-141/12
YS u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:14} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 38).{FN:28} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 57 und 60).
{FN:30} Vgl. insoweit zur Richtlinie 95/46 Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 46 und 47 a. E.).
{FN:31} Vgl. zur Richtlinie 95/46 Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).
{FN:32} Vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46 Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (…C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).
{FN:35} Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 57).
- EuGH - C-372/12 (anhängig)
M und S
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:14} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 38).{FN:28} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 57 und 60).
{FN:30} Vgl. insoweit zur Richtlinie 95/46 Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 46 und 47 a. E.).
{FN:31} Vgl. zur Richtlinie 95/46 Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).
{FN:32} Vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46 Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (…C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).
{FN:35} Urteil vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 57).
- EuGH, 20.12.2017 - C-434/16
Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:3} Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994).{FN:11} Vgl. zur Richtlinie 95/46, Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34).
{FN:12} Vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34 und 35).
{FN:18} Vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 36 und 42).
{FN:31} Vgl. zur Richtlinie 95/46 Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (…C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).
{FN:32} Vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46 Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (…C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (…C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).
- EuGH, 24.02.2022 - C-175/20
Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:15} Vgl. Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests (Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke) (C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 18 und 34).{FN:22} Vgl. Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests (Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke) (C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 35).
- EuGH, 07.05.2009 - C-553/07
Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:32} Vgl. zu den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46 Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 51 und 52), Urteile vom 17. Juli 2014, Y S und Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel (…C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081, Rn. 44), und vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).{FN:33} Vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46, Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C:2009:293, Rn. 52).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21
Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:23} Vgl. insoweit Nr. 14 meiner jüngsten Schlussanträge Österreichische Post (Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. hierzu auch meine jüngsten Schlussanträge in der Rechtssache Österreichische Post (Auskunft über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nrn. 26 und 28).
- EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:7} Vgl. zur Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (…ABl. 1995, L 281, S. 31) Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:13} Vgl. u. a. Urteil vom 9. März 2017, Manni (C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.12.2014 - C-212/13
Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:17} Vgl. Urteile vom 14. Februar 2019, Buivids (…C-345/17, EU:C:2019:122, Rn. 31), und vom 11. Dezember 2014, Ryneš (C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 22). - EuGH, 14.02.2019 - C-345/17
Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:17} Vgl. Urteile vom 14. Februar 2019, Buivids (C-345/17, EU:C:2019:122, Rn. 31), und vom 11. Dezember 2014, Ryneš (…C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 22). - EuGH, 22.06.2021 - C-439/19
Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
{FN:19} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, B (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 60). - EuGH, 30.05.2013 - C-342/12
Worten - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 2 - …
- EuGH, 10.04.2023 - C-643/21
Tribunalul Cluj
- EuGH, 01.08.2022 - C-184/20
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
Pankki S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier …
- EuGH, 01.08.2022 - C-294/21
Navitours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
FT (Copies du dossier médical) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
{FN:39} C-487/21, EU:C:2022:1000. - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
EDSB/ SRB (Notion de données à caractère personnel) - Rechtsmittel - Verarbeitung …
{FN:13} Vgl. u. a. die nicht abschließende Aufzählung in Nr. 36 der Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (C-487/21, EU:C:2022:1000).
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