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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 08.05.2019 - C-494/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11511
EuGH, 08.05.2019 - C-494/17 (https://dejure.org/2019,11511)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - C-494/17 (https://dejure.org/2019,11511)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - C-494/17 (https://dejure.org/2019,11511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rossato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete Arbeitsverträge - Mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors abgeschlossene Verträge - Maßnahmen zur Ahndung des missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Arbeitsverträge - Umwandlung eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rossato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete Arbeitsverträge - Mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors abgeschlossene Verträge - Maßnahmen zur Ahndung des missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Arbeitsverträge - Umwandlung des ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 8. Mai 2019. Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca - MIUR gegen Fabio Rossato und Cons...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete Arbeitsverträge - Mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors abgeschlossene Verträge - Maßnahmen zur Ahndung des missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Arbeitsverträge - Umwandlung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1267
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.11.2014 - C-22/13

    Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 12 Die Corte d'appello di Trento (Berufungsgericht Trient, Italien), bei der das MIUR am 5. März 2013 Berufung und Herr Rossato am 31. Mai 2013 Anschlussberufung gegen dieses Urteil einlegten, setzte das Verfahren wiederholt aus, zum einen bis zum Erlass des Urteils vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), und zum anderen bis zum Erlass der Entscheidungen der Corte costituzionale (Verfassungsgerichtshof, Italien) und der Corte suprema di cassazione (Kassationsgerichtshof, Italien) zum Gesetz Nr. 107/2015, das am 13. Juli 2015 im Anschluss an das Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), erlassen worden war, um die nationale Regelung an die vom Gerichtshof in diesem Urteil herausgearbeiteten Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung anzupassen.

    Rn. 14 Das vorlegende Gericht weist darauf hin, die Corte suprema di cassazione (Kassationsgerichtshof) habe auf der Grundlage der Rechtsprechung der Corte costituzionale (Verfassungsgerichtshof) entschieden, dass die Übergangsbestimmungen in Art. 1 Abs. 95 des Gesetzes Nr. 107/2015 über die außerordentliche Einstellung der auf den Ranglisten vorteilhaft platzierten Lehrkräfte die vom Gerichtshof im Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), entwickelten Regeln umsetzten.

    Rn. 15 Das vorlegende Gericht hat dennoch Zweifel, ob eine solche richterliche Auslegung im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung und die vom Gerichtshof im Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), entwickelten Regeln rechtmäßig ist.

    Rn. 28 Infolgedessen muss, wenn es zu einem missbräuchlichen Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gekommen ist, die Möglichkeit bestehen, eine Maßnahme anzuwenden, die effektive und äquivalente Garantien für den Schutz der Arbeitnehmer bietet, um diesen Missbrauch gebührend zu ahnden und die Folgen des Verstoßes gegen das Unionsrecht zu beseitigen (…Urteile vom 3. Juli 2014, Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 64, vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 79, …und vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 31).

    Rn. 30 Es ist erstens festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), befunden hat, dass die vor dem Gesetz Nr. 107/2015 geltende Regelung keine hinreichend wirksame und abschreckende Sanktion enthalten hat, um die volle Wirksamkeit der zur Durchführung der Rahmenvereinbarung erlassenen Vorschriften zu gewährleisten.

    Insbesondere hat der Gerichtshof festgestellt, dass die einzige Möglichkeit für die Lehrkräfte in dieser Rechtssache, die Umwandlung ihres befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erreichen, von ihrer durch das Vorrücken auf der ständigen Rangliste bewirkten Einweisung in eine Planstelle und somit von Umständen abhing, die als unvorhersehbar und zufällig zu betrachten waren, da sie sich nach der Gesamtdauer der befristeten Arbeitsverträge sowie danach richteten, welche Stellen in der Zwischenzeit frei geworden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 107).

    Rn. 31 Dabei stützte sich der Gerichtshof darauf, dass die Zeitspanne bis zur Einweisung der Lehrkräfte in eine Planstelle ebenso variabel wie ungewiss war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 105).

    Rn. 35 Aufgrund dieses Umstands, seine Richtigkeit einmal unterstellt, ist die Annahme erlaubt, dass die Situation von Herrn Rossato aufgrund der mit dem Gesetz Nr. 107/2015 durchgeführten Reform in einem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht deutlich anderen Kontext steht als dem, um den es im Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), ging.

    Rn. 51 Zwar ist ein Mitgliedstaat bei der Durchführung von Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung berechtigt, die Anforderungen bestimmter Branchen wie derjenigen des Unterrichtswesens zu berücksichtigen, doch ist dieses Recht nicht so zu verstehen, dass es ihn der Erfüllung der Verpflichtung enthebt, angemessene Maßnahmen vorzusehen, um den missbräuchlichen Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge gebührend zu ahnden (Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 118).

  • EuGH - C-418/13 (anhängig)

    Napolitano u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 12 Die Corte d'appello di Trento (Berufungsgericht Trient, Italien), bei der das MIUR am 5. März 2013 Berufung und Herr Rossato am 31. Mai 2013 Anschlussberufung gegen dieses Urteil einlegten, setzte das Verfahren wiederholt aus, zum einen bis zum Erlass des Urteils vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), und zum anderen bis zum Erlass der Entscheidungen der Corte costituzionale (Verfassungsgerichtshof, Italien) und der Corte suprema di cassazione (Kassationsgerichtshof, Italien) zum Gesetz Nr. 107/2015, das am 13. Juli 2015 im Anschluss an das Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), erlassen worden war, um die nationale Regelung an die vom Gerichtshof in diesem Urteil herausgearbeiteten Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung anzupassen.

    Rn. 14 Das vorlegende Gericht weist darauf hin, die Corte suprema di cassazione (Kassationsgerichtshof) habe auf der Grundlage der Rechtsprechung der Corte costituzionale (Verfassungsgerichtshof) entschieden, dass die Übergangsbestimmungen in Art. 1 Abs. 95 des Gesetzes Nr. 107/2015 über die außerordentliche Einstellung der auf den Ranglisten vorteilhaft platzierten Lehrkräfte die vom Gerichtshof im Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), entwickelten Regeln umsetzten.

    Rn. 15 Das vorlegende Gericht hat dennoch Zweifel, ob eine solche richterliche Auslegung im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung und die vom Gerichtshof im Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), entwickelten Regeln rechtmäßig ist.

    Rn. 28 Infolgedessen muss, wenn es zu einem missbräuchlichen Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gekommen ist, die Möglichkeit bestehen, eine Maßnahme anzuwenden, die effektive und äquivalente Garantien für den Schutz der Arbeitnehmer bietet, um diesen Missbrauch gebührend zu ahnden und die Folgen des Verstoßes gegen das Unionsrecht zu beseitigen (…Urteile vom 3. Juli 2014, Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 64, vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 79, …und vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 31).

    Rn. 30 Es ist erstens festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), befunden hat, dass die vor dem Gesetz Nr. 107/2015 geltende Regelung keine hinreichend wirksame und abschreckende Sanktion enthalten hat, um die volle Wirksamkeit der zur Durchführung der Rahmenvereinbarung erlassenen Vorschriften zu gewährleisten.

    Insbesondere hat der Gerichtshof festgestellt, dass die einzige Möglichkeit für die Lehrkräfte in dieser Rechtssache, die Umwandlung ihres befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erreichen, von ihrer durch das Vorrücken auf der ständigen Rangliste bewirkten Einweisung in eine Planstelle und somit von Umständen abhing, die als unvorhersehbar und zufällig zu betrachten waren, da sie sich nach der Gesamtdauer der befristeten Arbeitsverträge sowie danach richteten, welche Stellen in der Zwischenzeit frei geworden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 107).

    Rn. 31 Dabei stützte sich der Gerichtshof darauf, dass die Zeitspanne bis zur Einweisung der Lehrkräfte in eine Planstelle ebenso variabel wie ungewiss war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 105).

    Rn. 35 Aufgrund dieses Umstands, seine Richtigkeit einmal unterstellt, ist die Annahme erlaubt, dass die Situation von Herrn Rossato aufgrund der mit dem Gesetz Nr. 107/2015 durchgeführten Reform in einem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht deutlich anderen Kontext steht als dem, um den es im Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), ging.

    Rn. 51 Zwar ist ein Mitgliedstaat bei der Durchführung von Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung berechtigt, die Anforderungen bestimmter Branchen wie derjenigen des Unterrichtswesens zu berücksichtigen, doch ist dieses Recht nicht so zu verstehen, dass es ihn der Erfüllung der Verpflichtung enthebt, angemessene Maßnahmen vorzusehen, um den missbräuchlichen Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge gebührend zu ahnden (Urteil vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 118).

  • EuGH, 07.03.2018 - C-494/16

    Santoro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 24 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse dazu verpflichtet, mindestens eine der dort aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen, sofern ihr innerstaatliches Recht keine gleichwertigen gesetzlichen Maßnahmen enthält (Urteile vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 25. Oktober 2018, Sciotto, C-331/17, EU:C:2018:859, Rn. 32).

    Rn. 25 Die Mitgliedstaaten verfügen insoweit über ein Ermessen, da sie die Wahl haben, auf eine oder mehrere der in diesem Paragrafen 5 Nr. 1 Buchst. a bis c der Rahmenvereinbarung genannten Maßnahmen oder aber auf bestehende gleichwertige gesetzliche Maßnahmen zurückzugreifen, und zwar unter Berücksichtigung der Anforderungen bestimmter Branchen und/oder Arbeitnehmerkategorien (Urteile vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 25. Oktober 2018, Sciotto, C-331/17, EU:C:2018:859, Rn. 33).

    Rn. 26 Damit gibt Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung den Mitgliedstaaten ein allgemeines Ziel - Verhinderung solcher Missbräuche - vor, lässt ihnen jedoch zugleich die Wahl der Mittel zu seiner Erreichung, solange sie nicht das Ziel oder die praktische Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung in Frage stellen (Urteile vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 25. Oktober 2018, Sciotto, C-331/17, EU:C:2018:859, Rn. 34).

    Rn. 27 Sieht das Unionsrecht, wie im vorliegenden Fall, keine spezifischen Sanktionen für den Fall vor, dass dennoch Missbräuche festgestellt worden sind, obliegt es außerdem den nationalen Stellen, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur verhältnismäßig, sondern auch hinreichend effektiv und abschreckend sein müssen, um die volle Wirksamkeit der zur Durchführung der Rahmenvereinbarung erlassenen Normen sicherzustellen (Urteil vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 28 Infolgedessen muss, wenn es zu einem missbräuchlichen Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gekommen ist, die Möglichkeit bestehen, eine Maßnahme anzuwenden, die effektive und äquivalente Garantien für den Schutz der Arbeitnehmer bietet, um diesen Missbrauch gebührend zu ahnden und die Folgen des Verstoßes gegen das Unionsrecht zu beseitigen (…Urteile vom 3. Juli 2014, Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 64…, vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 79, und vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann jedoch in seiner Entscheidung auf ein Vorabentscheidungsersuchen gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Würdigung zu geben (vgl. u. a. Urteil vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 45).

    Rn. 47 Insoweit ist zu beachten, dass zum einen der Umstand, dass die vom nationalen Gesetzgeber im Privatsektor erlassene Maßnahme den umfassendsten Schutz darstellt, der einem Arbeitnehmer zuerkannt werden kann, für sich genommen nicht zur Folge haben kann, dass die Wirksamkeit der für die Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors geltenden nationalen Maßnahmen abgeschwächt wird (Urteil vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 51).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-407/14

    Arjona Camacho - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 41 Die Rechtsprechung verlangt jedoch keine Kumulierung von Maßnahmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 25, und vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 32 und 35).

    Rn. 42 Überdies verlangen weder der Grundsatz des vollständigen Ersatzes des erlittenen Schadens noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Zahlung von Strafschadensersatz (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 37).

    Rn. 43 Nach diesen Grundsätzen haben die Mitgliedstaaten nämlich eine angemessene Wiedergutmachung vorzusehen, die eine rein symbolische Entschädigung übersteigt, ohne jedoch über einen vollständigen Ausgleich hinauszugehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, 14/83, EU:C:1984:153, Rn. 28…, vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 26, und vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 33).

  • EuGH, 25.10.2018 - C-331/17

    Arbeitnehmer der Stiftungen für Oper und Orchester dürfen nicht vom Schutz gegen …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 24 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse dazu verpflichtet, mindestens eine der dort aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen, sofern ihr innerstaatliches Recht keine gleichwertigen gesetzlichen Maßnahmen enthält (…Urteile vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Oktober 2018, Sciotto, C-331/17, EU:C:2018:859, Rn. 32).

    Rn. 25 Die Mitgliedstaaten verfügen insoweit über ein Ermessen, da sie die Wahl haben, auf eine oder mehrere der in diesem Paragrafen 5 Nr. 1 Buchst. a bis c der Rahmenvereinbarung genannten Maßnahmen oder aber auf bestehende gleichwertige gesetzliche Maßnahmen zurückzugreifen, und zwar unter Berücksichtigung der Anforderungen bestimmter Branchen und/oder Arbeitnehmerkategorien (…Urteile vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Oktober 2018, Sciotto, C-331/17, EU:C:2018:859, Rn. 33).

    Rn. 26 Damit gibt Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung den Mitgliedstaaten ein allgemeines Ziel - Verhinderung solcher Missbräuche - vor, lässt ihnen jedoch zugleich die Wahl der Mittel zu seiner Erreichung, solange sie nicht das Ziel oder die praktische Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung in Frage stellen (…Urteile vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Oktober 2018, Sciotto, C-331/17, EU:C:2018:859, Rn. 34).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-271/91

    Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 41 Die Rechtsprechung verlangt jedoch keine Kumulierung von Maßnahmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 25, …und vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 32 und 35).

    Rn. 43 Nach diesen Grundsätzen haben die Mitgliedstaaten nämlich eine angemessene Wiedergutmachung vorzusehen, die eine rein symbolische Entschädigung übersteigt, ohne jedoch über einen vollständigen Ausgleich hinauszugehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, 14/83, EU:C:1984:153, Rn. 28, vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 26, …und vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 33).

  • EuGH, 03.07.2014 - C-362/13

    Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 28 Infolgedessen muss, wenn es zu einem missbräuchlichen Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gekommen ist, die Möglichkeit bestehen, eine Maßnahme anzuwenden, die effektive und äquivalente Garantien für den Schutz der Arbeitnehmer bietet, um diesen Missbrauch gebührend zu ahnden und die Folgen des Verstoßes gegen das Unionsrecht zu beseitigen (Urteile vom 3. Juli 2014, Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 64…, vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 79, …und vom 7. März 2018, Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166, Rn. 31).

    Rn. 40 In diesem Zusammenhang ist der Gerichtshof sinngemäß davon ausgegangen, dass eine Regelung, die verbindlich anordnet, dass befristete Arbeitsverträge im Fall der missbräuchlichen Verwendung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden, eine Maßnahme bedeuten kann, die einen solchen missbräuchlichen Rückgriff wirksam ahndet (vgl. u. a. Urteil vom 3. Juli 2014, Fiamingo u. a., C-362/13, C-363/13 und C-407/13, EU:C:2014:2044, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung), und demnach den in den Rn. 27 und 28 des vorliegenden Urteils genannten Erfordernissen genügen kann.

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 43 Nach diesen Grundsätzen haben die Mitgliedstaaten nämlich eine angemessene Wiedergutmachung vorzusehen, die eine rein symbolische Entschädigung übersteigt, ohne jedoch über einen vollständigen Ausgleich hinauszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, 14/83, EU:C:1984:153, Rn. 28…, vom 2. August 1993, Marshall, C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 26, …und vom 17. Dezember 2015, Arjona Camacho, C-407/14, EU:C:2015:831, Rn. 33).
  • EuGH, 20.09.2018 - C-466/17

    Motter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Unionsrecht die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, die infolge eines allgemeinen Auswahlverfahrens eingestellten Berufsbeamten und diejenigen, die im Rahmen befristeter Arbeitsverträge aufgrund von Befähigungsnachweisen und erworbener Berufserfahrung eingestellt werden, gleich zu behandeln, da sich die unterschiedliche Behandlung aus der Notwendigkeit ergibt, zum einen die verlangten Qualifikationen und die Art der Aufgaben, für die Berufsbeamte die Verantwortung zu tragen haben, zu berücksichtigen und zum anderen eine umgekehrte Diskriminierung der Berufsbeamten zu vermeiden (vgl. u. a. Urteil vom 20. September 2018, Motter, C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 46 und 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.11.2018 - C-245/17

    Viejobueno Ibánez und de la Vara González - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-494/17
    Rn. 44 Soweit Herr Rossato eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen Arbeitnehmern geltend macht, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 107/2015 eine Verurteilung ihres Arbeitgebers wegen des missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Arbeitsverträge erwirkt hätten und nach der früheren Regelung eine Entschädigung und eine Einstellung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hätten kumulieren können, genügt im Übrigen der Hinweis, dass die Ungleichbehandlung zwischen zwei Gruppen befristet beschäftigter Arbeitnehmer aufgrund einer Reform der geltenden Rechtsvorschriften nicht unter das in Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung verankerte Diskriminierungsverbot fällt (Urteil vom 21. November 2018, Viejobueno Ibáñez und de la Vara González, C-245/17, EU:C:2018:934' Rn. 50 und 51).
  • EuGH, 04.12.2018 - C-378/17

    Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána - …

  • EuGH, 27.03.2014 - C-151/13

    Le Rayon d'Or - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

  • EuGH, 22.02.2024 - C-59/22

    Consejería de Presidencia, Justicia e Interior de la Comunidad de Madrid - …

    Kann davon ausgegangen werden, dass eine nationale Regelung hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge vorsieht, die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen zum Ersatz des dem Arbeitnehmer entstandenen Schadens durch Wiederherstellung der früheren Lage erfüllen, wenn sie nur eine pauschale und objektive Abfindung (in Höhe von 20 Tagesentgelten pro Beschäftigungsjahr, höchstens jedoch einem Jahresgehalt) festlegt, jedoch keine zusätzliche Entschädigung, um den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen, wenn er diesen Betrag übersteigt?.

    Kann davon ausgegangen werden, dass eine nationale Regelung hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge vorsieht, die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen zum Ersatz des dem Arbeitnehmer entstandenen Schadens erfüllen, wenn sie nur eine bei Beendigung des Vertrags aufgrund der Besetzung der freien Stelle zu zahlende Entschädigung, jedoch keine während der Laufzeit des Vertrags als Alternative zur Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zu zahlende Entschädigung festlegt? Ist in einem Rechtsstreit, in dem nur die dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers strittig ist, der Vertrag aber nicht gekündigt wurde, als Alternative zur dauerhaften Beschäftigung eine Entschädigung für den durch die Befristung des Vertrags entstandenen Schaden zuzuerkennen?.

    Kann davon ausgegangen werden, dass nationale Vorschriften, die ab dem Jahr 2017 eingeführt wurden (34. Zusatzbestimmung des Gesetzes über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2017, 43. Zusatzbestimmung des Gesetzes über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2018 und das Real Decreto-ley 14/2021) und für den Fall von "Regelverstößen" Haftungsansprüche festlegen, ohne die Haftung abgesehen von einem allgemeinen Verweis auf nicht spezifizierte Vorschriften näher zu konkretisieren und ohne dass bei Tausenden von Urteilen, in denen Arbeitnehmer wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über befristete Arbeitsverträge als unbefristet, aber nicht dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer ("trabajadores indefinidos no fijos") eingestuft wurden, ein konkreter Fall der Durchsetzung der Haftung belegt ist, hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gegenüber der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen vorsehen, die die Verhinderung und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung befristeter Verträge durch den Arbeitgeber auch bei anderen oder zukünftigen Arbeitnehmern bezwecken und die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019 in der Rechtssache C-494/17, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen erfüllen?.

    Kann davon ausgegangen werden, dass eine nationale Regelung hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge vorsieht, die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen zum Ersatz des dem Arbeitnehmer entstandenen Schadens durch Wiederherstellung der früheren Lage erfüllen, wenn sie nur eine pauschale und objektive Abfindung (in Höhe von 20 Tagesentgelten pro Beschäftigungsjahr, höchstens jedoch einem Jahresgehalt) festlegt, jedoch keine zusätzliche Entschädigung, um den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen, wenn er diesen Betrag übersteigt?.

    Kann davon ausgegangen werden, dass eine nationale Regelung hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge vorsieht, die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen zum Ersatz des dem Arbeitnehmer entstandenen Schadens erfüllen, wenn sie nur eine bei Beendigung des Vertrags aufgrund der Besetzung der freien Stelle zu zahlende Entschädigung, jedoch keine während der Laufzeit des Vertrags als Alternative zur Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zu zahlende Entschädigung festlegt? Ist in einem Rechtsstreit, in dem nur die dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers strittig ist, der Vertrag aber nicht gekündigt wurde, als Alternative zur dauerhaften Beschäftigung eine Entschädigung für den durch die Befristung des Vertrags entstandenen Schaden zuzuerkennen?.

    Kann davon ausgegangen werden, dass nationale Vorschriften, die ab dem Jahr 2017 eingeführt wurden (34. Zusatzbestimmung des Gesetzes über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2017, 43. Zusatzbestimmung des Gesetzes über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2018 und das Real Decreto-ley 14/2021) und für den Fall von "Regelverstößen" Haftungsansprüche festlegen, ohne die Haftung abgesehen von einem allgemeinen Verweis auf nicht spezifizierte Vorschriften näher zu konkretisieren und ohne dass bei Tausenden von Urteilen, in denen Arbeitnehmer wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über befristete Arbeitsverträge als unbefristet, aber nicht dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer ("trabajadores indefinidos no fijos") eingestuft wurden, ein konkreter Fall der Durchsetzung der Haftung belegt ist, hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gegenüber der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen vorsehen, die die Verhinderung und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung befristeter Verträge durch den Arbeitgeber auch bei anderen oder zukünftigen Arbeitnehmern bezwecken und die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019 in der Rechtssache C-494/17, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen erfüllen?.

    Kann davon ausgegangen werden, dass eine nationale Regelung hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge vorsieht, die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen zum Ersatz des dem Arbeitnehmer entstandenen Schadens durch Wiederherstellung der früheren Lage erfüllen, wenn sie nur eine pauschale und objektive Abfindung (in Höhe von 20 Tagesentgelten pro Beschäftigungsjahr, höchstens jedoch einem Jahresgehalt) festlegt, jedoch keine zusätzliche Entschädigung, um den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen, wenn er diesen Betrag übersteigt?.

    Kann davon ausgegangen werden, dass eine nationale Regelung hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge vorsieht, die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen zum Ersatz des dem Arbeitnehmer entstandenen Schadens erfüllen, wenn sie nur eine bei Beendigung des Vertrags aufgrund der Besetzung der freien Stelle zu zahlende Entschädigung, jedoch keine während der Laufzeit des Vertrags als Alternative zur Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zu zahlende Entschädigung festlegt? Ist in einem Rechtsstreit, in dem nur die dauerhafte Beschäftigung des Arbeitnehmers strittig ist, der Vertrag aber nicht gekündigt wurde, als Alternative zur dauerhaften Beschäftigung eine Entschädigung für den durch die Befristung des Vertrags entstandenen Schaden zuzuerkennen?.

    Kann davon ausgegangen werden, dass nationale Vorschriften, die ab dem Jahr 2017 eingeführt wurden (34. Zusatzbestimmung des Gesetzes über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2017, 43. Zusatzbestimmung des Gesetzes 6/2018 über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2018 und das Real Decreto-ley 14/2021) und für den Fall von "Regelverstößen" Haftungsansprüche festlegen, ohne die Haftung abgesehen von einem allgemeinen Verweis auf nicht spezifizierte Vorschriften näher zu konkretisieren und ohne dass bei Tausenden von Urteilen, in denen Arbeitnehmer wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über befristete Arbeitsverträge als unbefristet, aber nicht dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer ("trabajadores indefinidos no fijos") eingestuft wurden, ein konkreter Fall der Durchsetzung der Haftung belegt ist, hinreichend abschreckende Maßnahmen zur Ahndung von gegen Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung verstoßenden Abschlüssen oder Verlängerungen aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gegenüber der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen vorsehen, die die Verhinderung und Ahndung einer missbräuchlichen Verwendung befristeter Verträge durch den Arbeitgeber auch bei anderen oder zukünftigen Arbeitnehmern bezwecken und die die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 7. März 2018, Santoro (C-494/16, EU:C:2018:166), und vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), festgelegten Voraussetzungen erfüllen?.

    Rn. 125 Überdies ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Paragraf 5 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung ergibt, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Maßnahmen zur Vermeidung des missbräuchlichen Rückgriffs auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse umwandeln können, wobei die durch Letztere gewährleistete Beschäftigungsstabilität einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellt (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 39).

    Rn. 128 Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass Rechtsvorschriften, die zwingend vorsehen, dass befristete Arbeitsverträge, wie etwa die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden unbefristeten, nicht dauerhaften Verträge, im Fall der missbräuchlichen Verwendung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden, eine Maßnahme darstellen können, die einen solchen missbräuchlichen Rückgriff wirksam ahndet und daher als mit Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung konform anzusehen ist (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGöD, 12.07.2012 - F-100/11

    Marcuccio / Kommission

    (6) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] in relation to compensation for the harm suffered by a worker by means of restitutio in integrum, when it provides solely for limited and objective compensation (20 days' salary for each year worked, up to a limit of one year's pay) but no provision exists for additional compensation to compensate in full for the harm caused if it exceeds that amount?.

    (7) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] in relation to compensation for the harm suffered by a worker, when it provides only for compensation that becomes due at the time when the contract is terminated because the post has been filled but which does not provide for any compensation while the contract is in force as an alternative to a declaration that the contract is of indefinite duration? In a dispute in which the only issue is whether the worker has permanent status, but the contract has not been terminated, is it necessary to award compensation for harm suffered as a result of the temporary nature of the contract as an alternative to a declaration of permanent status?.

    (8) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent against public administrative authorities and public sector bodies in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which are aimed at "preventing and penalising the misuse of fixed-term contracts" by an employer in relation to other and future workers, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] where those measures consist of legal provisions introduced with effect from 2017 [34th additional provision of the Law on the State Budget for 2017 and 43rd additional provision of the Law on the State Budget for 2018 and Royal Decree-Law 14/2021] which state that liability will be established for "unlawful actions" without specifying that liability other than by a general reference to legislation which does not specify [it] and without any specific instance of the establishment of liability existing in the context of thousands of judgments which have ruled that workers have non-permanent contracts of indefinite duration [known as "trabajadores indefinidos no fijos"] on the ground of non-compliance with the provisions on temporary contracts?.

    (6) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] in relation to compensation for the harm suffered by a worker by means of restitutio in integrum, when it provides solely for limited and objective compensation (20 days' salary for each year worked, up to a limit of one year's pay) but no provision exists for additional compensation to compensate in full for the harm caused if it exceeds that amount?.

    (7) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] in relation to compensation for the harm suffered by a worker, when it provides only for compensation that becomes due at the time when the contract is terminated because the post has been filled but which does not provide for any compensation while the contract is in force as an alternative to a declaration that the contract is of indefinite duration? In a dispute in which the only issue is whether the worker has permanent status, but the contract has not been terminated, is it necessary to award compensation for harm suffered as a result of the temporary nature of the contract as an alternative to a declaration of permanent status?.

    (8) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent against public administrative authorities and public sector bodies in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which are aimed at "preventing and penalising the misuse of fixed-term contracts" by an employer in relation to other and future workers, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] where those measures consist of legal provisions introduced with effect from 2017 [34th additional provision of the Law on the State Budget for 2017 and 43rd additional provision of the Law on the State Budget for 2018 and Royal Decree-Law 14/2021] which state that liability will be established for "unlawful actions" without specifying that liability other than by a general reference to legislation which does not specify [it] and without any specific instance of the establishment of liability existing in the context of thousands of judgments which have ruled that workers have non-permanent contracts of indefinite duration [known as "trabajadores indefinidos no fijos"] on the ground of non-compliance with the provisions on temporary contracts?.

    '(1) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] in relation to compensation for the harm suffered by a worker by means of restitutio in integrum, when it provides solely for limited and objective compensation (20 days' salary for each year worked, up to a limit of one year's pay) but no provision exists for additional compensation to compensate in full for the harm caused if it exceeds that amount?.

    (2) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] in relation to compensation for the harm suffered by a worker, when it provides only for compensation that becomes due at the time when the contract is terminated because the post has been filled but which does not provide for any compensation while the contract is in force as an alternative to a declaration that the contract is of indefinite duration? In a dispute in which the only issue is whether the worker has permanent status, but the contract has not been terminated, is it necessary to award compensation for harm suffered as a result of the temporary nature of the contract as an alternative to a declaration of permanent status?.

    (3) Can the national legislation be considered to include measures that are a sufficient deterrent against public administrative authorities and public sector bodies in respect of the use of successive contracts or renewals of temporary contracts contrary to Clause 5 of the Framework Agreement, which are aimed at "preventing and penalising the misuse of fixed-term contracts" by an employer in relation to other and future workers, which fulfil the conditions established by the case-law of the [Court of Justice] in its judgments of 7 March 2018, [Santoro, C-494/16, EU:C:2018:166,] and of 8 May 2019, [Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387,] where those measures consist of legal provisions introduced with effect from 2017 [34th additional provision of the Law on the State Budget for 2017 and 43rd additional provision of the Law on the State Budget for 2018 and Royal Decree-Law 14/2021] which state that liability will be established for "unlawful actions" without specifying that liability other than by a general reference to legislation which does not specify [it] and without any specific instance of the establishment of liability existing in the context of thousands of judgments which have ruled that workers have non-permanent contracts of indefinite duration [known as "trabajadores indefinidos no fijos"] on the ground of non-compliance with the provisions on temporary contracts?.

    Rn. 125 It should also be noted that it is clear from Clause 5(2) of the Framework Agreement that Member States have the power, in the form of measures to prevent misuse of successive fixed-term employment contracts, to convert fixed-term employment relationships into relationships of indefinite duration, the stability of employment conferred by the latter being the most important aspect of the protection of workers (judgment of 8 May 2019, Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, paragraph 39).

    Rn. 128 It follows from the foregoing that legislation which lays down a mandatory rule that, where there is misuse of temporary employment contracts, such as the non-permanent contracts of indefinite duration at issue in the disputes in the main proceedings, such contracts are to be converted into a permanent employment relationship, is likely to comprise a measure that actually punishes such misuse and, therefore, be considered to comply with Clause 5 of the Framework Agreement (judgment of 8 May 2019, Rossato and Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, paragraph 40 and the case-law cited).

  • EuGH, 04.09.2025 - C-253/24

    Pelavi - Vorlage zur Vorabentscheidung - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über …

    Rn. 42 Das vorlegende Gericht weist insoweit darauf hin, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung es NZ ebenso wie die Reformen, die im Rahmen der Urteile vom 26. November 2014, Mascolo u. a. (C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401), und vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387), geprüft worden seien, ermöglicht habe, die Konsolidierung ihrer Funktion sowie Garantien für die Zeit nach dieser Konsolidierung zu erreichen.

    Rn. 50 Paragraph 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung verpflichtet die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder -verhältnisse dazu, mindestens eine der dort aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen, sofern ihr innerstaatliches Recht keine gleichwertigen gesetzlichen Maßnahmen enthält (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 Damit gibt Paragraph 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung den Mitgliedstaaten ein allgemeines Ziel - Verhinderung solcher Missbräuche - vor, lässt ihnen jedoch zugleich die Wahl der Mittel zu seiner Erreichung, solange sie nicht das Ziel oder die praktische Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung in Frage stellen (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 53 Infolgedessen muss, wenn es zu einem missbräuchlichen Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gekommen ist, die Möglichkeit bestehen, eine Maßnahme anzuwenden, die effektive und äquivalente Garantien für den Schutz der Arbeitnehmer bietet, um diesen Missbrauch gebührend zu ahnden und die Folgen des Verstoßes gegen das Unionsrecht zu beseitigen (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 57 Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Maßnahmen zur Vermeidung oder Ahndung des missbräuchlichen Rückgriffs auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse umwandeln können, wobei die durch Letztere gewährleistete Beschäftigungsstabilität einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 39).

    Rn. 58 So ist der Gerichtshof im Wesentlichen davon ausgegangen, dass eine Regelung, die verbindlich anordnet, dass befristete Arbeitsverträge im Fall der missbräuchlichen Verwendung unter Ausschluss jeder finanziellen Entschädigung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden, eine Maßnahme bedeuten kann, die einen solchen missbräuchlichen Rückgriff wirksam ahndet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach diesen Grundsätzen haben die Mitgliedstaaten nämlich eine angemessene Wiedergutmachung vorzusehen, die eine rein symbolische Entschädigung übersteigt, ohne jedoch über einen vollständigen Ausgleich hinauszugehen (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F. A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 41 bis 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 60 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet die Mitgliedstaaten daher nicht, im Fall eines missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Arbeitsverträge zusätzlich zur Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einen Entschädigungsanspruch vorzusehen (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 45).

  • BGH, 05.05.2026 - VIa ZR 254/25

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

    Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Anspruch aufgezehrt wird; anderes liefe dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot zuwider und der Sache nach auf einen Strafschadensersatz hinaus, der weder durch den Grundsatz des vollständigen Ersatzes des erlittenen Schadens noch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit veranlasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-494/17 , NZA 2019, 1267 Rn. 42 mwN).

    Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Anspruch aufgezehrt wird; anderes liefe dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot zuwider und der Sache nach auf einen Strafschadensersatz hinaus, der weder durch den Grundsatz des vollständigen Ersatzes des erlittenen Schadens noch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit veranlasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-494/17 , NZA 2019, 1267 Rn. 42 mwN).

  • BGH, 05.05.2026 - VIa ZR 236/25

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

    Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Anspruch aufgezehrt wird; anderes liefe dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot zuwider und der Sache nach auf einen Strafschadensersatz hinaus, der weder durch den Grundsatz des vollständigen Ersatzes des erlittenen Schadens noch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit veranlasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-494/17, NZA 2019, 1267 Rn. 42 mwN).
  • EuGH, 13.06.2024 - C-331/22

    DG de la Función Pública, Generalitat de Catalunya - Vorlage zur …

    Rn. 82 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass weder der Grundsatz des vollständigen Ersatzes des erlittenen Schadens noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Zahlung von Strafschadensersatz verlangen (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F. A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 83 Nach diesen Grundsätzen haben die Mitgliedstaaten nämlich eine angemessene Wiedergutmachung vorzusehen, die eine rein symbolische Entschädigung übersteigt, ohne jedoch über einen vollständigen Ausgleich hinauszugehen (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F. A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 96 Gleichwohl ergibt sich aus Paragraf 5 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung des missbräuchlichen Rückgriffs auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse solche Arbeitsverträge oder -verhältnisse in unbefristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse umwandeln können, wobei die durch Letztere gewährleistete Beschäftigungsstabilität einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F. A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 39).

    Rn. 99 Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass eine Regelung, die verbindlich anordnet, dass im Fall des missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse diese Arbeitsverträge oder -verhältnisse in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden, eine Maßnahme bedeuten kann, die einen solchen missbräuchlichen Rückgriff wirksam ahndet und daher als mit Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung vereinbar anzusehen ist (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F. A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 02.09.2025 - VIa ZR 87/24

    Das Risiko einer Nutzungsbeschränkung in Dieselfällen - und die Höhe der …

    Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Anspruch aufgezehrt wird; anderes liefe dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot zuwider und der Sache nach auf einen Strafschadensersatz hinaus, der weder durch den Grundsatz des vollständigen Ersatzes des erlittenen Schadens noch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit veranlasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-494/17, NZA 2019, 1267 Rn. 42 mwN).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-103/18

    Sánchez Ruiz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

    {FN:9} Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 24).

    {FN:10} Siehe zuletzt Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 27 und 28).

    {FN:36} Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 28 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    {FN:38} Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti (C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 29).

  • BGH, 10.10.2022 - VIa ZR 542/21

    Haftung des Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Anwendung der …

    Dies liefe dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot zuwider auf einen Strafschadensersatz hinaus, der weder durch den Grundsatz des vollständigen Ersatzes des erlittenen Schadens noch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit veranlasst ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2015 - C-407/14, juris Rn. 37; Urteil vom 8. Mai 2019 - C-494/17, juris Rn. 42).
  • EuGH, 08.01.2024 - C-278/23

    Biltena - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Rn. 45 Zwar ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Kern davon ausgegangen ist, dass eine nationale Regelung, die verbindlich anordnet, dass befristete Arbeitsverträge im Fall der missbräuchlichen Verwendung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden, eine Maßnahme beinhalten kann, die einen solchen missbräuchlichen Rückgriff wirksam ahndet (Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F. A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Zudem sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, im Fall eines missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Arbeitsverträge eine Kumulierung von Maßnahmen in dem Sinne vorzusehen, dass ein Anspruch auf Schadensersatz zur Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hinzukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F. A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 41 und 45).

    Rn. 49 Was den Ersatz des erlittenen Schadens als Maßnahme betrifft, die den missbräuchlichen Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge wirksam ahndet, haben die Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz eines solchen Schadensersatzes und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Wiedergutmachung vorzusehen, die eine rein symbolische Entschädigung übersteigt, ohne jedoch über einen vollständigen Ausgleich hinauszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Rossato und Conservatorio di Musica F. A. Bonporti, C-494/17, EU:C:2019:387, Rn. 42 und 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-548/22

    Presidenza del Consiglio dei ministri u. a. (Rétribution des magistrats …

  • EuGH, 13.01.2022 - C-282/19

    Lehrkräfte im Fach Katholische Religion: Das Erfordernis eines von einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    MIUR und Ufficio Scolastico Regionale per la Campania - Vorlage zur …

  • EuGH, 29.01.2026 - C-668/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …

  • EuGH, 04.06.2020 - C-554/19

    Staatsanwaltschaft Offenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, …

  • OLG München, 02.02.2026 - 19 U 3139/20

    Dieselskandal, Leasinggeber, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteile, …

  • EuGH, 14.04.2026 - C-418/24

    Aufeinanderfolgende befristete Verträge: Die in Spanien vorgesehenen Maßnahmen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-380/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 72/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 55/25

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 29/25

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 575/24

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 36/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 8/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 33/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 57/25
  • EuGH, 30.05.2024 - C-663/22

    ECommerce: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, der in …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 79/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 613/24

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 67/25

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 19/25

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 571/24

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 28/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 101/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 642/24
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 119/25

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 56/25
  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 13/25

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 644/24

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen des Einbaus einer …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 70/25

    Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung …

  • OLG München, 21.08.2025 - 29 U 6314/21

    Klagepartei, Vorteilsausgleichung, Differenzschaden, Ungerechtfertigte …

  • EuGH, 30.05.2024 - C-665/22

    ECommerce: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, der in …

  • BGH, 16.12.2025 - VIa ZR 88/25
  • OLG Stuttgart, 16.12.2025 - 16a U 1155/21

    Beabsichtigte Verwerfung der Berufung des Fahrzeugkäufers gegen …

  • OLG Stuttgart, 15.08.2025 - 16a U 907/25
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-494/17   

Zitiervorschläge
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Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-494/17 (https://dejure.org/2018,40403)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.12.2018 - C-494/17 (https://dejure.org/2018,40403)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - C-494/17 (https://dejure.org/2018,40403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rossato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete Arbeitsverträge - Mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors abgeschlossene Verträge - Maßnahmen zur Ahndung des missbräuchlichen Einsatzes befristeter Arbeitsverträge - Fehlen eines Schadensersatzanspruchs - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rossato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete Arbeitsverträge - Mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors abgeschlossene Verträge - Maßnahmen zur Ahndung des missbräuchlichen Einsatzes befristeter Arbeitsverträge - Fehlen eines Schadensersatzanspruchs - ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar vom 6. Dezember 2018. Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca - MIUR gegen Fabio Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti. Vorabentscheidungsersuchen der Corte di Appello di Trento. Vorlage zur ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete Arbeitsverträge - Mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors abgeschlossene Verträge - Maßnahmen zur Ahndung des missbräuchlichen Einsatzes befristeter Arbeitsverträge - Fehlen eines Schadensersatzanspruchs - ...

Verfahrensgang

 
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