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Rechtsprechung
   EuGH, 13.06.1989 - C-56/89 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2055
EuGH, 13.06.1989 - C-56/89 R (https://dejure.org/1989,2055)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.1989 - C-56/89 R (https://dejure.org/1989,2055)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - C-56/89 R (https://dejure.org/1989,2055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 185

  • EU-Kommission PDF

    Publishers Association / Kommission

    Kartell - Preisbindung für Bücher

  • EU-Kommission

    Publishers Association / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Preisbindung für Bücher auf dem britischen und irischen Markt; Aufschiebende Wirkung einer Klage vor dem Gerichtshof; Voraussetzungen der Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung; Ablehnung eines Antrags auf Abgabe ...

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • EuGH, 20.11.2017 - C-441/17

    Außer in Ausnahmefällen, in denen die Wahrung der öffentlichen Sicherheit es …

    Rn. 31 Die Voraussetzung des fumus boni iuris ist erfüllt, wenn im Stadium des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes eine bedeutsame rechtliche oder tatsächliche Kontroverse besteht, deren Entscheidung sich nicht sofort aufdrängt, so dass die Klage dem ersten Anschein nach nicht einer ernsthaften Grundlage entbehrt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juni 1989, Publishers Association/Kommission, 56/89 R, EU:C:1989:238, Rn. 31, …und vom 8. Mai 2003, Kommission/Artegodan u. a., C-39/03 P-R, EU:C:2003:269, Rn. 40, …sowie Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 3. Dezember 2014, Griechenland/Kommission, C-431/14 P-R, EU:C:2014:2418, Rn. 20).
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Die im angefochtenen Beschluß verwendete Formulierung, mit der darauf hingewiesen wird, daß die Gründe auf den ersten Blick nicht ohne Grundlage erscheinen, stimmt mit der Formulierung, auf die der Gerichtshof oder sein Präsident wiederholt zurückgegriffen hat, überein oder ähnelt ihr (vgl. insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Randnr. 31, vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 246/89 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1989, 3125, Randnr. 33, vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-195/90 R, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2715, Randnr. 19, vom 31. Januar 1992 in der Rechtssache C-272/91 R, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-457, Randnr. 24, sowie Beschluß des Gerichtshofes vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 21).

    15 und 18, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Randnrn.

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF …

    340 Microsoft weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung ein schwerwiegender und nicht wieder gutzumachender Schaden entstehe, wenn eine Partei zum sofortigen Vollzug einer Entscheidung verpflichtet sei, die Änderungen struktureller Art mit sich bringen oder die Partei daran hindern würde, wesentliche Aspekte ihrer Geschäftspolitik festzulegen (Beschluss RTE u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 251, Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache C-56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache T-29/92 R, SPO u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2161, vom 19. Februar 1993 in den Rechtssachen T-7/93 R und T-9/93 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1993, II-131, vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595, Bayer/Kommission, zitiert oben in Randnr. 138, vom 7. Juli 1998 in der Rechtssache T-65/98 R, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 1998, II-2641, und IMS Health/Kommission, zitiert oben in Randnr. 133).
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes …

    15 und 18, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache C-56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Randnrn.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-426/13

    Kommission / Deutschland - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen …

    Rn. 41 Zunächst ist zu beachten, dass die Voraussetzung des fumus boni iuris erfüllt ist, wenn im Stadium des Verfahrens der einstweiligen Anordnung ein Streit besteht, dessen Entscheidung sich nicht sofort aufdrängt, so dass die Klage prima facie nicht einer ernsthaften Grundlage entbehrt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juni 1989, Publishers Association/Kommission, 56/89 R, Slg. 1989, 1693, Randnr. 31, und vom 8. Mai 2003, Kommission/Artegodan u. a., C-39/03 P-R, Slg. 2003, I-4485, Randnr. 40).
  • EuGH, 03.12.2014 - C-431/14

    Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …

    Rn. 20 Die Voraussetzung des fumus boni iuris ist erfüllt, wenn im Stadium des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes eine bedeutsame rechtliche oder tatsächliche Kontroverse besteht, deren Entscheidung sich nicht sofort aufdrängt, so dass die Klage dem ersten Anschein nach nicht einer ernsthaften Grundlage entbehrt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Publishers Association/Kommission, C-56/89 R, EU:C:1989:238, Rn. 31, und Kommission/Artegodan u. a., C-39/03 P-R, EU:C:2003:269, Rn. 40).
  • EuG, 21.01.2004 - T-217/03

    FNCBV u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb - …

    92 Das Interesse der Antragstellerin an der Abwendung der sofortigen Beitreibung der Geldbuße für den Fall, dass sie keine Bankbürgschaft zu stellen vermag, ist gegen das finanzielle Interesse der Gemeinschaft an einer Beitreibung und, allgemeiner, das öffentliche Interesse an einer Erhaltung der Wirksamkeit der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln und der abschreckenden Wirkung der von der Kommission verhängten Geldbußen abzuwägen (in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Randnr. 35, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 28, und vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique/Kommission, Slg. 1994, II-401, Randnr. 32, und Beschluss Cho Yang Shipping/Kommission, Randnr. 53).
  • EuG, 19.02.1993 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der …

    27 Aus alldem ergebe sich die Gefahr einer nicht rückgängig zu machenden Zerstörung der Vertriebssysteme der Antragstellerinnen und damit die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens, die es rechtfertige, die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidungen anzuordnen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. März 1982 in der Rechtssache 43/82 R, VBVB/Kommission, Slg. 1982, 1241, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, …sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichts, Langnese und Schöller/Kommission, a. a. O.).
  • EuG, 04.12.2014 - T-199/14

    Vanbreda Risk & Benefits / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche …

    Rn. 22 Die Voraussetzung des Vorliegens eines fumus boni iuris ist erfüllt, wenn im Stadium des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes eine bedeutsame rechtliche Kontroverse besteht, deren Lösung sich nicht sogleich aufdrängt, so dass die Klage dem ersten Anschein nach nicht einer ernsthaften Grundlage entbehrt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 13. Juni 1989, Publishers Association/Kommission, 56/89 R, Slg, EU:C:1989:238, Rn. 31, …und vom 8. Mai 2003, Kommission/Artegodan u. a., C-39/03 P-R, Slg, EU:C:2003:269, Rn. 40).
  • EuG, 09.07.1992 - T-66/89

    Publishers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    34 Mit Beschluß vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R (Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693) hat der Präsident des Gerichtshofes den Vollzug der Artikel 2 bis 4 der Entscheidung ausgesetzt und den Antrag im übrigen zurückgewiesen.
  • EuGH, 08.04.2014 - C-78/14

    Kommission / ANKO - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …

  • EuG, 13.07.2006 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung …

  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb - …

  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - "Verfahren des vorläufigen …

  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel …

  • EuG, 28.11.2003 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeit - …

  • EuG, 10.03.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-360/92

    The Publishers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere …

  • EuG, 24.03.2015 - T-383/14

    Europower / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - …

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