Rechtsprechung
| EuGH, 05.03.2026 - C-564/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Fernabsatzvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer - Begriff des 'Verbrauchers' - Anbahnung des Kontakts zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer durch einen anderen, vom ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Fernabsatzvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer - Begriff des 'Verbrauchers' - Anbahnung des Kontakts zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer durch einen anderen, vom ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Fernabsatzvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer - Begriff des ,Verbrauchers' - Anbahnung des Kontakts zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer durch einen anderen, vom ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Fernabsatzvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer - Begriff des ,Verbrauchers' - Anbahnung des Kontakts zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer durch einen anderen, vom ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist ein Verbraucherwiderruf rechtsmissbräuchlich?
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fernabsatzgeschäft liegt auch dann vor wenn sich der Verbraucher vor und bei Abschluss des Vertrages von einem Unternehmer (hier: Architekt) unterstützen lässt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hoffnungsschimmer am Horizont: Verbraucherwiderruf kann missbräuchlich sein! (IBR 2026, 228)
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Eisenberger Gerüstbau
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Kammergerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 20. August 2024 - Eisenberger Gerüstbau GmbH gegen JK
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Eisenberger Gerüstbau
Vorabentscheidungsersuchen des Kammergerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 20. August 2024 - Eisenberger Gerüstbau GmbH gegen JK
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Eisenberger Gerüstbau
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- EuZW 2026, 444
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Rn. 69 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass die Anwendung der Unionsregelung nicht so weit reichen kann, dass Vorgänge geschützt werden, die dazu dienen, betrügerisch oder missbräuchlich in den Genuss im Unionsrecht vorgesehener Vorteile zu gelangen (Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 282).Rn. 70 Der Nachweis einer missbräuchlichen Praxis setzt zum einen eine Gesamtheit objektiver Umstände voraus, aus denen sich ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der in der Unionsregelung vorgesehenen Voraussetzungen das Ziel der Regelung nicht erreicht wurde, und zum anderen ein subjektives Element, nämlich die Absicht, sich einen aus der Unionsregelung resultierenden Vorteil zu verschaffen, indem die Voraussetzungen für seine Erlangung künstlich geschaffen werden (Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 285).
Rn. 71 Die Prüfung des Vorliegens einer missbräuchlichen Praxis verlangt, dass das vorlegende Gericht alle Tatsachen und Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, einschließlich derjenigen aus der Zeit nach dem Vorgang, dessen missbräuchlicher Charakter geltend gemacht wird (Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 286).
Der Gerichtshof kann jedoch im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem vorlegenden Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 287).
In diesem Rahmen besteht das Ziel von Art. 10 Abs. 1 dieser Richtlinie darin, sicherzustellen, dass der Verbraucher Informationen über die Voraussetzungen, die Frist und die Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie das Muster-Widerrufsformular erhält, und den Unternehmer, der ihm diese Informationen nicht erteilt, mit Sanktionen zu belegen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 288).
Rn. 76 Insoweit hat der Gerichtshof zwar in Bezug auf das in Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 vorgesehene Widerrufsrecht entschieden, dass ein Unternehmer, wenn er dem Verbraucher die in Art. 10 der Richtlinie genannten Informationen nicht erteilt hat und dieser beschließt, den Kreditvertrag nach Ablauf der Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags zu widerrufen, zwecks Abschreckung von einem Verstoß gegen die ihm nach der Richtlinie gegenüber dem Verbraucher obliegenden Pflichten diesem keine missbräuchliche Ausübung seines Widerrufsrechts vorwerfen kann, auch wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Widerruf durch den Verbraucher erhebliche Zeit vergangen ist (…Urteile vom 9. September 2021, Volkswagen Bank u. a., C-33/20, C-155/20 und C-187/20, EU:C:2021:736, Rn. 126 und 127, sowie vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 289 und 290).
- EuGH, 03.09.2015 - C-110/14
Costea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 2 Buchst. b …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Rn. 45 Der Begriff "Verbraucher" im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (…ABl. 1993, L 95, S. 29), der dem Begriff "Verbraucher" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/83 entspricht, hat objektiven Charakter und ist unabhängig von den konkreten Kenntnissen, die die betreffende Person haben mag, oder den Informationen, über die sie tatsächlich verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2015, Costea, C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 21, …und vom 8. Mai 2025, Pielatak, C-410/23, EU:C:2025:325, Rn. 36).Somit ist der Umstand, dass eine solche Person von einem Unternehmer unterstützt wurde, weder geeignet, ihre Verbrauchereigenschaft in Frage zu stellen, noch bedeutet dies im Übrigen, dass dem betreffenden Vertrag ein gewerblicher oder beruflicher Zweck beizumessen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2015, Costea, C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 21 und 25 bis 27).
- EuGH, 09.09.2021 - C-33/20
Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Rn. 76 Insoweit hat der Gerichtshof zwar in Bezug auf das in Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 vorgesehene Widerrufsrecht entschieden, dass ein Unternehmer, wenn er dem Verbraucher die in Art. 10 der Richtlinie genannten Informationen nicht erteilt hat und dieser beschließt, den Kreditvertrag nach Ablauf der Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags zu widerrufen, zwecks Abschreckung von einem Verstoß gegen die ihm nach der Richtlinie gegenüber dem Verbraucher obliegenden Pflichten diesem keine missbräuchliche Ausübung seines Widerrufsrechts vorwerfen kann, auch wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Widerruf durch den Verbraucher erhebliche Zeit vergangen ist (Urteile vom 9. September 2021, Volkswagen Bank u. a., C-33/20, C-155/20 und C-187/20, EU:C:2021:736, Rn. 126 und 127, …sowie vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 289 und 290).
- EuGH, 23.01.2019 - C-430/17
Walbusch Walter Busch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Der Unionsgesetzgeber wollte verhindern, dass die Verwendung von Fernkommunikationstechniken zu einer Verringerung der dem Verbraucher bereitgestellten Informationen führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 34 und 35). - EuGH, 17.05.2023 - C-97/22
Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht: Widerruft ein Verbraucher einen bereits …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Rn. 37 Allerdings stelle sich die Frage nach der Vereinbarkeit dieser Beurteilung mit dem Urteil vom 17. Mai 2023, DC (Widerruf nach Vertragserfüllung) (C-97/22, EU:C:2023:413), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass Art. 14 Abs. 4 Buchst. a und Abs. 5 der Richtlinie 2011/83 dahin auszulegen sei, dass er einen Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreie, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags erbracht worden seien, wenn ihm der betreffende Unternehmer die Informationen gemäß Art. 14 Abs. 4 Buchst. a Ziff. i dieser Richtlinie nicht erteilt habe und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt habe. - EuGH, 27.03.2019 - C-681/17
Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt für eine …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt die Richtlinie 2011/83 die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Verbraucher, die sich im Vergleich zu Unternehmern in einer unterlegenen Position befinden, da sie als schlechter informiert, wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als ihre Vertragspartner angesehen werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 2019, slewo, C-681/17, EU:C:2019:255, Rn. 32, …und vom 14. Mai 2020, NK [Planung eines Einfamilienhauses], C-208/19, EU:C:2020:382, Rn. 39). - EuGH, 14.05.2020 - C-208/19
NK (Planung eines Einfamilienhauses) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt die Richtlinie 2011/83 die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Verbraucher, die sich im Vergleich zu Unternehmern in einer unterlegenen Position befinden, da sie als schlechter informiert, wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als ihre Vertragspartner angesehen werden müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 2019, slewo, C-681/17, EU:C:2019:255, Rn. 32, und vom 14. Mai 2020, NK [Planung eines Einfamilienhauses], C-208/19, EU:C:2020:382, Rn. 39). - EuGH, 08.06.2023 - C-570/21
YYY. (Notion de consommateur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Rn. 46 Im Rahmen der Prüfung, ob die betreffende Person als "Verbraucher" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/83 eingestuft werden kann, muss das nationale Gericht sämtliche Umstände des Einzelfalls - insbesondere die Art der Ware oder Dienstleistung, die Gegenstand des in Rede stehenden Vertrags ist - berücksichtigen, die belegen können, zu welchem Zweck die Ware oder Dienstleistung erworben wird (Urteil vom 8. Juni 2023, YYY. [Begriff des Verbrauchers], C-570/21, EU:C:2023:456, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.05.2025 - C-410/23
Pielatak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Rn. 45 Der Begriff "Verbraucher" im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (…ABl. 1993, L 95, S. 29), der dem Begriff "Verbraucher" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/83 entspricht, hat objektiven Charakter und ist unabhängig von den konkreten Kenntnissen, die die betreffende Person haben mag, oder den Informationen, über die sie tatsächlich verfügt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2015, Costea, C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 21, und vom 8. Mai 2025, Pielatak, C-410/23, EU:C:2025:325, Rn. 36).
- OLG Hamburg, 24.09.2026 - 15 U 39/25
Verbraucherwiderruf eines Architektenvertrags
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Verbraucherwiderruf nur dann als missbräuchlich anzusehen, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass zum einen die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher nicht den mit der Verbraucherrechte-Richtlinie verfolgten Zielen in Bezug auf die Information des Verbrauchers und die Sicherheit bei Geschäften mit einem Unternehmer entspricht und zum anderen der Verbraucher mit seinem Verhalten darauf abzielt, sich auf Kosten des Unternehmers missbräuchlich einen Vorteil zu verschaffen (EuGH, BeckRS 2026, 2859 Rn. 82). - OLG Zweibrücken, 17.08.2026 - 5 U 50/25
Verbraucher-Bauherr wird nicht belehrt: Unternehmer arbeitet "für lau"!
Der EuGH hat auf die Vorlage des KG hin klargestellt, dass die nationale Anwendbarkeit des § 242 BGB auf die §§ 312 ff. BGB der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 nicht entgegensteht (EuGH, Urteil vom 5. März 2026 - Rs. C-564/24 -).Da der EuGH die vorliegende Fallgestaltung und Rechtsfragen zu der denkbaren Einschränkung des Verbraucherwiderrufs bereits (zuletzt: EuGH, Urteil vom 05.02.2026, Rs. C-564/24) entschieden hat und der Korridor für das nationale Recht höchstrichterlich definiert ist und kein abweichender Ausnahmefall vorliegt, bedarf es auch keiner Vorlage an den EuGH und auch keiner Verfahrensaussetzung gemäß oder analog § 148 ZPO.
- LG Flensburg, 10.07.2026 - 2 O 25/26
Maklervertrag nach Vertragsschluss in der Küche widerrufen
Rn. 38 Mit Urteil vom 5.3.2026, Az. C 564/24 (EuZW 2026, 444) hat der EuGH erstmals einen Fall entschieden, in dem er die Einstufung eines Widerrufs als rechtsmissbräuchlich für möglich hält.Andererseits müsse ein subjektives Element vorliegen, "nämlich die Absicht, sich einen aus der Unionsregelung resultierenden Vorteil zu verschaffen, indem die Voraussetzungen für seine Erlangung künstlich geschaffen" würden (EuGH EuZW 2026, 444, 448, Rn. 70;… NJW 2024, 809, 823, Rn. 285).
Dabeigenügt dem EuGH für das subjektive Element, dass der "Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts vom Verbraucher absichtlich allein zu dem Zweck gewählt wurde, um den vollen Nutzen aus der vom Unternehmer vollständig oder fast vollständig erbrachten Leistung ziehen zu können, ohne hierfür als Gegenleistung irgendeine Vergütung zu schulden" (EuGH EuZW 2026, 444, 448, Rn. 81).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Eisenberger Gerüstbau
Vorlage zur Vorabentscheidung - Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher - Rücktrittsrecht des Verbrauchers - Anspruch des Unternehmers auf einen Wertersatz - Herstellung des Kontakts zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer durch einen vom Verbraucher ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher - Rücktrittsrecht des Verbrauchers - Anspruch des Unternehmers auf einen Wertersatz - Herstellung des Kontakts zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer durch einen vom Verbraucher ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher - Rücktrittsrecht des Verbrauchers - Anspruch des Unternehmers auf einen Wertersatz - Herstellung des Kontakts zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer durch einen vom Verbraucher ...
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwalt: Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz bei rechtsmissbräuchlichem Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts nach vollständiger Vertragserfüllung möglich
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.05.2023 - 22 O 179/22
- KG, 09.04.2024 - 21 U 61/23
- EuGH, 05.03.2025 - C-564/24
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
- EuGH, 05.03.2026 - C-564/24
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 2511
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (22)
- EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:17} Vgl. Urteile vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch (…C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 35 und 36), und vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a. (C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 169 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:20} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a. (C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 171).
{FN:27} Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a. (C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 292).
{FN:28} Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a. (C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 279).
- EuGH, 03.09.2015 - C-110/14
Costea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 2 Buchst. b …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:11} Vgl. Urteil vom 3. September 2015, Costea (C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 21).{FN:13} Vgl. Urteil vom 3. September 2015, Costea (C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 22 und 23).
{FN:15} Im Urteil vom 3. September 2015, Costea (C-110/14, EU:C:2015:538), hat der Gerichtshof festgestellt, dass ein Rechtsanwalt, "[s]elbst wenn … unterstellt würde, dass [er] über ein hohes Maß an Fachkenntnissen verfügt", als Verbraucher angesehen werden kann, wenn er einen Vertrag schließt, der nicht seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (…vgl. Rn. 26 und 27).
- EuGH, 09.09.2021 - C-33/20
Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:36} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. September 2021, Volkswagen Bank u. a. (C-33/20, C-155/20 und C-187/20, EU:C:2021:736, Rn. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:37} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. September 2021, Volkswagen Bank u. a. (C-33/20, C-155/20 und C-187/20, EU:C:2021:736, Rn. 124).
- EuGH, 23.01.2019 - C-430/17
Walbusch Walter Busch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:17} Vgl. Urteile vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch (C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 35 und 36), und vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a. (…C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 169 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:34} Vgl. Urteil vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch (C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 33 und 35).
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
Außerdem "[kann d]ie Anwendung des [Unions]rechts … nicht so weit gehen, dass … Umsätze [gedeckt werden], die … nur zu dem Zweck getätigt werden, missbräuchlich in den Genuss von im [Unions]recht vorgesehenen Vorteilen zu kommen"; vgl. Urteil vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 58), und vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 81).
- EuGH, 14.12.2000 - C-110/99
Emsland-Stärke - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Sofort in die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:32} Vgl. Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 und 53) und vom 13. März 2014, SICES u. a. (…C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 31).{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 58), und vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 81).
- EuGH, 30.04.2025 - C-429/24
St. Kliment Ohridski Primary Private School - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:8} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2013, Vapenik (…C-508/12, EU:C:2013:790, Rn. 23 und 25) und vom 30. April 2025, St. Kliment Ohridski Primary Private School (C-429/24, EU:C:2025:301, Rn. 34).Vgl. kürzlich Urteil vom 30. April 2025, St. Kliment Ohridski Primary Private School (C-429/24, EU:C:2025:301, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.07.2019 - C-377/17
Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:39} Zur Informationsasymmetrie zwischen Architekten und Verbrauchern vgl. Urteil vom 4. Juli 2019, Kommission/Deutschland (C-377/17, EU:C:2019:562, Rn. 77). - EuGH, 17.05.2023 - C-97/22
Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht: Widerruft ein Verbraucher einen bereits …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:25} Urteil vom 17. Mai 2023, DC (Widerruf nach Vertragserfüllung) (C-97/22, EU:C:2023:413, Rn. 32). - EuGH, 03.09.2009 - C-489/07
Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
{FN:40} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, EU:C:2009:502), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass "die Bestimmungen [von] Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7 … nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen[stehen], für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts" (…Rn. 29). - EuGH, 13.03.2014 - C-155/13
SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 - …
- EuGH, 12.05.1998 - C-367/96
Kefalas u.a. / Elliniko Dimosio und Organismos Oikonomikis Anasygkrotisis …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-570/21
YYY. (Notion de consommateur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz …
- EuGH, 04.10.2018 - C-105/17
Kamenova - Verkauf mehrer Artikel auf Online-Plattform bedeutet nicht automatisch …
- EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
Shearson Lehman Hutton / TVB
- EuGH, 10.12.2020 - C-774/19
Personal Exchange International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 09.03.2023 - C-177/22
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Rechtsprechung
| EuGH, 05.03.2025 - C-564/24 |
Kurzfassungen/Presse
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Verbraucher als Auftraggeber: Widerrufsrechte - Klarstellungen durch den EuGH 2026
Verfahrensgang
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