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Rechtsprechung
   EuGH, 03.06.2021 - C-635/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15133
EuGH, 03.06.2021 - C-635/18 (https://dejure.org/2021,15133)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2021 - C-635/18 (https://dejure.org/2021,15133)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - C-635/18 (https://dejure.org/2021,15133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Deutschland (NO2-Wertbegrenzung)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2008/50/EG - Luftqualität - Art. 13 Abs. 1 und Anhang XI - Systematische und anhaltende Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in bestimmten Gebieten und Ballungsräumen Deutschlands - Art. 23 ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2008/50/EG - Luftqualität - Art. 13 Abs. 1 und Anhang XI - Systematische und anhaltende Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in bestimmten Gebieten und Ballungsräumen Deutschlands - Art. 23 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2008/50/EG - Luftqualität - Art. 13 Abs. 1 und Anhang XI - Systematische und anhaltende Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in bestimmten Gebieten und Ballungsräumen Deutschlands - Art. 23 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Von 2010 bis 2016 hat Deutschland die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) systematisch und anhaltend überschritten

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH rügt Luftverschmutzung: Welche Folgen hat das Urteil gegen Deutschland?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stickstoffdioxid - und die in Deutschland nicht eingehaltenen Grenzwerte

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH verurteilt Deutschland wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte - EuGH verurteilt Deutschland wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Bundesrepublik wegen langjähriger Luftverschmutzung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Luftverschmutzung - Drohende Fahrverbote für Diesel und Wertverlust

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stickoxid-Ausstoß zu hoch - Deutschland wurde verurteilt - Fahrverbote möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutschland wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte verurteilt

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen CO2-Grenzwerte in Deutschland gerügt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung Deutschlands wegen Stickoxid-Belastung

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Deutschland wegen zu hoher Stickoxid-Werte verurteilt

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2637
  • EuZW 2021, 1103
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.11.2020 - C-644/18

    Italien hat gegen das Unionsrecht zur Luftqualität verstoßen

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Rn. 57 Somit stellen die genannten Daten Tatsachen dar, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 16. Februar 2017 eintraten, aber von derselben Art sind wie die in dieser Stellungnahme erwähnten und ein und demselben Verhalten zuzurechnen sind, so dass sich der Klagegegenstand auf sie erstrecken kann (vgl. entsprechend Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 50).

    Rn. 77 Die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 13 der Richtlinie 2008/50 ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zu prüfen, wonach das in Art. 258 AEUV vorgesehene Verfahren auf der objektiven Feststellung des Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem AEU-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt beruht (Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 70, …und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 53).

    Rn. 78 Der Gerichtshof hat schon wiederholt hervorgehoben, dass die Überschreitung der Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft für sich genommen ausreicht, um einen Verstoß gegen Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 in Verbindung mit deren Anhang XI feststellen zu können (Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 71, …und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 54).

    Rn. 82 Folglich sind die festgestellten Überschreitungen als anhaltend und systematisch zu betrachten, ohne dass die Kommission insoweit ergänzende Nachweise zu erbringen braucht (vgl. entsprechend Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 76, …und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 58).

    Rn. 83 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auch dann systematisch und anhaltend sein kann, wenn den gesammelten Daten eine partiell rückläufige Tendenz zu entnehmen sein mag, die jedoch nicht dazu führt, dass dieser Mitgliedstaat die von ihm einzuhaltenden Grenzwerte erreicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 3. Februar 2021, Kommission/Ungarn, [Grenzwerte - PM10], C-637/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:92, Rn. 70).

    Rn. 87 Demzufolge gibt es keine "De-minimis"-Schwelle für die Zahl der Gebiete, in denen eine Überschreitung festgestellt werden kann (Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass - abgesehen davon, dass Kraftfahrzeuge, die den durch die Verordnung Nr. 715/2007 aufgestellten Vorschriften unterliegen, nicht die alleinige und einzige Ursache von NO2-Emissionen oder von PM10-Partikeln sind - die für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen geltende Unionsregelung die Mitgliedstaaten nicht von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte befreien kann, die in der Richtlinie 2008/50 auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Erfahrung der Mitgliedstaaten festgelegt wurden, um den Wert widerzuspiegeln, den die Union und die Mitgliedstaaten zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen der Luftschadstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt für angemessen halten (Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 138 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hat Art. 23 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 allgemeinere Bedeutung, da er ohne zeitliche Beschränkung auf Überschreitungen jeglicher in der Richtlinie festgelegter Grenzwerte für Schadstoffe anwendbar ist, zu denen es nach Ablauf der in der Richtlinie oder von der Kommission nach ihrem Art. 22 festgelegten Frist für ihre Einhaltung kommt (Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 132 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 140 Luftqualitätspläne können nur auf der Grundlage eines Ausgleichs zwischen dem Ziel einer Verringerung der Gefahr der Verschmutzung und den verschiedenen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen erstellt werden (Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 134 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 142 Allerdings ergibt sich aus Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50, dass die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der zu erlassenden Maßnahmen zwar über einen gewissen Handlungsspielraum verfügen, diese Maßnahmen es jedenfalls aber ermöglichen müssen, dass der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 143 Infolgedessen ist anhand einer Analyse des Einzelfalls zu prüfen, ob die vom betroffenen Mitgliedstaat erstellten Luftqualitätspläne mit Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50 im Einklang stehen (Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.03.2021 - C-664/18

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Valeurs limites - NO2) - Vertragsverletzung …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Rn. 57 Somit stellen die genannten Daten Tatsachen dar, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 16. Februar 2017 eintraten, aber von derselben Art sind wie die in dieser Stellungnahme erwähnten und ein und demselben Verhalten zuzurechnen sind, so dass sich der Klagegegenstand auf sie erstrecken kann (…vgl. entsprechend Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 50).

    Rn. 77 Die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 13 der Richtlinie 2008/50 ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zu prüfen, wonach das in Art. 258 AEUV vorgesehene Verfahren auf der objektiven Feststellung des Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem AEU-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt beruht (…Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 70, und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 53).

    Rn. 78 Der Gerichtshof hat schon wiederholt hervorgehoben, dass die Überschreitung der Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft für sich genommen ausreicht, um einen Verstoß gegen Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 in Verbindung mit deren Anhang XI feststellen zu können (…Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 71, und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 54).

    Rn. 82 Folglich sind die festgestellten Überschreitungen als anhaltend und systematisch zu betrachten, ohne dass die Kommission insoweit ergänzende Nachweise zu erbringen braucht (…vgl. entsprechend Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 76, und vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 58).

    Rn. 85 Des Weiteren genügt - wie aus Rn. 78 des vorliegenden Urteils hervorgeht - die bloße Überschreitung der Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft, um eine Verletzung von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 in Verbindung mit deren Anhang XI bejahen zu können (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 89 Zum Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland, dass nicht nur ihr ein Verstoß gegen Art. 13 der Richtlinie 2008/50 anzulasten sei, genügt die Feststellung, dass die Vertragsverletzung eines anderen Mitgliedstaats nicht geeignet ist, die Bundesrepublik Deutschland der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie in Verbindung mit deren Anhang XI zu entheben (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 59).

    Rn. 139 Ferner schafft Art. 23 der Richtlinie 2008/50 eine unmittelbare Verknüpfung zwischen der Überschreitung der in ihrem Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang XI vorgesehenen Grenzwerte für NO2 und der Erstellung von Luftqualitätsplänen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 134 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 141 Daher ist der Umstand, dass ein Mitgliedstaat die Grenzwerte für NO2 überschreitet, für sich allein nicht ausreichend, um festzustellen, dass dieser Mitgliedstaat gegen die Verpflichtungen aus Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50 verstoßen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich [Grenzwerte - NO2], C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission/ Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Rn. 39 Die Kommission tritt in ihrer Erwiderung dem gesamten Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland entgegen und macht geltend, die von den deutschen Behörden im September 2017 vorgelegten Luftqualitätsdaten für das Jahr 2016 seien zwar zum Zeitpunkt des Ablaufs der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist noch nicht verfügbar gewesen, doch habe der Gerichtshof in den Urteilen vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (C-488/15, EU:C:2017:267), und vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen (C-336/16, EU:C:2018:94), im Kontext einer Klage auf Feststellung einer systematischen und anhaltenden Vertragsverletzung die Befugnis der Kommission bejaht, ergänzende Beweise vorzulegen, die dazu dienten, den generellen und anhaltenden Charakter der gerügten Vertragsverletzung im Stadium des gerichtlichen Verfahrens zu untermauern.

    Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission festgelegt, so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie diese Stellungnahme (Urteil vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien, C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Desgleichen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem mit einer Klage nach Art. 258 AEUV die Feststellung eines systematischen und anhaltenden Verstoßes gegen Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 in Verbindung mit deren Anhang XI begehrt wird, die Vorlage ergänzender Beweise, mit denen der generelle und anhaltende Charakter des gerügten Verstoßes im Stadium des Verfahrens vor dem Gerichtshof untermauert werden soll, nicht grundsätzlich unzulässig ist (Urteil vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien, C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 42).

    Insoweit macht sie insbesondere geltend, sie habe die ihr im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 258 AEUV obliegende Beweislast gewahrt, und das Urteil vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (C-488/15, EU:C:2017:267), sei sehr wohl auf das vorliegende Verfahren übertragbar.

  • EuGH, 24.10.2019 - C-636/18

    Frankreich hat den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid seit dem 1. Januar 2010 …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Die genannte Rechtsprechung kann daher als Prüfungsrahmen für die Beurteilung der Frage dienen, ob ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus diesen Artikeln hinsichtlich eines anderen Schadstoffs als den PM10-Partikeln nachgekommen ist, sofern dieser Schadstoff unter die Richtlinie fällt (Urteil vom 24. Oktober 2019, Kommission/Frankreich [Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid], C-636/18, EU:C:2019:900, Rn. 77).

    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass Art. 13 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 anhand der Systematik und Zielsetzung der Regelung, zu der diese Bestimmungen gehören, dahin auszulegen sind, dass es für die Feststellung einer Überschreitung eines in Anhang XI der Richtlinie festgelegten Grenzwerts im Mittelungszeitraum eines Kalenderjahrs genügt, wenn an nur einer Probenahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a., C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 60, 66 und 68, sowie vom 24. Oktober 2019, Kommission/Frankreich [Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid], C-636/18, EU:C:2019:900, Rn. 44).

  • EuGH, 22.02.2018 - C-336/16

    Polen tut zu wenig gegen Smog

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Rn. 39 Die Kommission tritt in ihrer Erwiderung dem gesamten Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland entgegen und macht geltend, die von den deutschen Behörden im September 2017 vorgelegten Luftqualitätsdaten für das Jahr 2016 seien zwar zum Zeitpunkt des Ablaufs der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist noch nicht verfügbar gewesen, doch habe der Gerichtshof in den Urteilen vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (C-488/15, EU:C:2017:267), und vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen (C-336/16, EU:C:2018:94), im Kontext einer Klage auf Feststellung einer systematischen und anhaltenden Vertragsverletzung die Befugnis der Kommission bejaht, ergänzende Beweise vorzulegen, die dazu dienten, den generellen und anhaltenden Charakter der gerügten Vertragsverletzung im Stadium des gerichtlichen Verfahrens zu untermauern.

    Rn. 118 Es treffe auch nicht zu, dass das Urteil vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen (C-336/16, EU:C:2018:94), sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht auf den vorliegenden Fall übertragbar sei.

  • EuGH, 30.04.2020 - C-638/18

    Kommission/ Rumänien (Überschreitung der Grenzwerte für PM10)

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Rn. 52 Des Weiteren kann die bloße Tatsache, dass die Kommission in ihrer Klageschrift keinen festen und bestimmten Zeitpunkt angibt, bis zu dem die Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. Januar 2010 systematisch und anhaltend gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 in Verbindung mit deren Anhang XI verstoßen haben soll, nicht zur Unzulässigkeit der ersten Rüge führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2020, Kommission/Rumänien [Überschreitung der Grenzwerte für PM10], C-638/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:334, Rn. 59).

    Rn. 55 Der Gerichtshof hatte insbesondere bereits Gelegenheit, klarzustellen, dass der Gegenstand einer Klage wegen einer mutmaßlich anhaltenden Vertragsverletzung auch auf Tatsachen erstreckt werden kann, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, sofern sie von derselben Art sind wie die in dieser Stellungnahme erwähnten und ein und demselben Verhalten zuzurechnen sind (Urteil vom 30. April 2020, Kommission/Rumänien [Überschreitung der Grenzwerte für PM10], C-638/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:334, Rn. 55).

  • EuGH, 26.06.2019 - C-723/17

    Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass Art. 13 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 anhand der Systematik und Zielsetzung der Regelung, zu der diese Bestimmungen gehören, dahin auszulegen sind, dass es für die Feststellung einer Überschreitung eines in Anhang XI der Richtlinie festgelegten Grenzwerts im Mittelungszeitraum eines Kalenderjahrs genügt, wenn an nur einer Probenahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a., C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 60, 66 und 68, …sowie vom 24. Oktober 2019, Kommission/Frankreich [Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid], C-636/18, EU:C:2019:900, Rn. 44).
  • EuGH, 03.02.2021 - C-637/18

    Ungarn hat gegen EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität verstoßen

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Rn. 83 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auch dann systematisch und anhaltend sein kann, wenn den gesammelten Daten eine partiell rückläufige Tendenz zu entnehmen sein mag, die jedoch nicht dazu führt, dass dieser Mitgliedstaat die von ihm einzuhaltenden Grenzwerte erreicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte - PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 3. Februar 2021, Kommission/Ungarn, [Grenzwerte - PM10], C-637/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:92, Rn. 70).
  • EuGH, 27.01.2021 - C-787/19

    Kommission/ Österreich (TVA - Agences de voyages) - Vertragsverletzung eines …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung nämlich anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, während spätere Änderungen nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 27. Januar 2021, Kommission/Österreich [Mehrwertsteuer - Reisebüros], C-787/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:72, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.09.2019 - C-556/18

    Kommission/ Spanien (Eaux - Mise à jour des plans de gestion des îles Canaries) - …

    Auszug aus EuGH, 03.06.2021 - C-635/18
    Die Kommission kann ihre ursprünglichen Rügen in der Klageschrift präzisieren, sofern sie nicht den Streitgegenstand ändert (Urteil vom 26. September 2019, Kommission/Spanien [Gewässer - Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Kanarischen Inseln], C-556/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:785, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Erfurt, 17.10.2024 - 8 O 836/22

    Subjektive Rechte der Natur durch Dieselskandal verletzt - höherer Schadenersatz

    Rn. 97 Stickoxide sind in hohem Maße umweltschädlich (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021, Rs. C-635/18, sowie die Schlussanträge des GA Bobek vom 10. Juni 2021 in der Rs. C-177/19).
  • EuGH, 29.06.2023 - C-220/22

    Kommission/ Portugal (Valeurs limites - NO2) - Vertragsverletzung eines …

    Sie verweist u. a. auf das Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - Ν&Omikron; 2) (C-635/18, EU:C:2021:437, Rn. 78).

    Demzufolge gibt es keine De-minimis-Schwelle für die Zahl der Gebiete, in denen eine Überschreitung festgestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland [Grenzwerte - Ν&Omikron; 2], C-635/18, EU:C:2021:437, Rn. 86 und 87 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gegenstand einer Klage wegen einer mutmaßlich anhaltenden Vertragsverletzung kann somit auch auf Tatsachen erstreckt werden, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, sofern sie von derselben Art sind wie die in dieser Stellungnahme erwähnten und ein und demselben Verhalten zuzurechnen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland [Grenzwerte - NO2], C-635/18, EU:C:2021:437, Rn. 47, 54 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 Hinsichtlich der im vorliegenden Fall behaupteten Vertragsverletzung ist festzustellen, dass die Daten zu den Jahren 2019 und 2020 Tatsachen darstellen, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 13. Februar 2020 eingetreten sind, aber von derselben Art sind wie die in dieser Stellungnahme erwähnten und ein und demselben Verhalten zuzurechnen sind, so dass sich der Klagegegenstand auf sie erstrecken kann (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland [Grenzwerte - Ν&Omikron; 2], C-635/18, EU:C:2021:437, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 In Anbetracht der in Rn. 44 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung sind die festgestellten Überschreitungen folglich für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis einschließlich 2019 als anhaltend und systematisch zu betrachten, ohne dass die Kommission insoweit ergänzende Nachweise zu erbringen braucht (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland [Grenzwerte - Ν&Omikron; 2], C-635/18, EU:C:2021:437, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission verweist insoweit auf das Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, EU:C:2021:437, Rn. 142).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-752/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist es nicht möglich, gegenüber …

    {FN:45} Vgl. die anhängige Rechtssache C-635/18, Kommission/Deutschland.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-61/21

    Generalanwältin Kokott: Mitgliedstaaten können für Gesundheitsschäden durch zu …

    {FN:3} Siehe neben den den Wohnort des Klägers betreffenden Urteilen vom 24. Oktober 2019, Kommission/Frankreich (Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid) (C-636/18, EU:C:2019:900), und vom 28. April 2022, Kommission/Frankreich (Grenzwerte - PM10) (C-286/21, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:319), z. B. Urteile vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (C-488/15, EU:C:2017:267), vom 30. April 2020, Kommission/Rumänien (Überschreitung der Grenzwerte für PM10) (C-638/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:334), vom 10. November 2020, Kommission/Italien (Grenzwerte für PM10) (C-644/18, EU:C:2020:895), vom 3. Februar 2021, Kommission/Ungarn (Grenzwerte - PM10) (C-637/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:92), und vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437).

    {FN:32} Urteile vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (PM10) (C-488/15, EU:C:2017:267), vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen (PM10) (C-336/16, EU:C:2018:94), vom 24. Oktober 2019, Kommission/Frankreich (Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid) (C-636/18, EU:C:2019:900), vom 30. April 2020, Kommission/Rumänien (Überschreitung der Grenzwerte für PM10) (C-638/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:334), vom 10. November 2020, Kommission/Italien (Grenzwerte für PM10) (C-644/18, EU:C:2020:895), vom 3. Februar 2021, Kommission/Ungarn (Grenzwerte - PM10) (C-637/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:92), vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich (Grenzwerte - Stickstoffdioxid) (C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171), vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437), und vom 28. April 2022, Kommission/Frankreich (Grenzwerte - PM10) (C-286/21, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:319).

    {FN:71} Urteile vom 10. Mai 2011, Kommission/Schweden (PM10) (C-479/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:287), vom 15. November 2012, Kommission/Portugal (PM10) (C-34/11, EU:C:2012:712), vom 19. Dezember 2012, Kommission/Italien (PM10) (C-68/11, EU:C:2012:815), vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (PM10) (C-488/15, EU:C:2017:267), vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen (PM10) (C-336/16, EU:C:2018:94), vom 24. Oktober 2019, Kommission/Frankreich (Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid) (C-636/18, EU:C:2019:900), vom 30. April 2020, Kommission/Rumänien (Überschreitung der Grenzwerte für PM10) (C-638/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:334), vom 10. November 2020, Kommission/Italien (Grenzwerte für PM10) (C-644/18, EU:C:2020:895), vom 3. Februar 2021, Kommission/Ungarn (Grenzwerte - PM10) (C-637/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:92), vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich (Grenzwerte - Stickstoffdioxid) (C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171), vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437), und vom 28. April 2022, Kommission/Frankreich (Grenzwerte - PM10) (C-286/21, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:319).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-174/21

    Kommission/ Bulgarien (Double manquement - Pollution par les PM10) - …

    {FN:14} Urteile vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (…C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 43), vom 10. November 2020, Kommission/Italien (Grenzwerte für PM10) (…C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 66), vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437, Rn. 55), und vom 12. Mai 2022, Kommission/Bulgarien (Grenzwerte - SO2) (…C-730/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:382, Rn. 61).

    {FN:24} Insbesondere Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437, Rn. 47 bis 58), sowie Urteile vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (…C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 71), vom 10. November 2020, Kommission/Italien (Grenzwerte für PM10) (…C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 72), und vom 12. Mai 2022, Kommission/Bulgarien (Grenzwerte - SO2) (…C-730/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:382, Rn. 65).

    {FN:25} Insbesondere Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437, Rn. 144), sowie Urteile vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien (…C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 115), vom 10. November 2020, Kommission/Italien (Grenzwerte für PM10) (…C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 138), und vom 12. Mai 2022, Kommission/Bulgarien (Grenzwerte - SO2) (…C-730/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:382, Rn. 134).

    {FN:33} Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437, Rn. 59).

    {FN:34} Urteile vom 4. März 2021, Kommission/Vereinigtes Königreich (Grenzwerte - Stickstoffdioxid) (…C-664/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:171, Rn. 146), vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437, Rn. 147), und vom 12. Mai 2022, Kommission/Bulgarien (Grenzwerte - SO2) (…C-730/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:382, Rn. 139).

  • LG Erfurt, 15.11.2021 - 8 O 610/21

    Klimawandel: Wenn Flüsse und Frösche vor Gericht klagen können

    Das gewachsene Bewusstsein für die überragende Bedeutung des Umweltschutzes kommt in dem Bestreben des Gesetzgebers der Europäischen Union zum Ausdruck, die Emission von Schadstoffen zu begrenzen (s. zur Luftqualität EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-635/18, ECLI:EU:C:2021:437).

    Stickoxide sind in hohem Maße umweltschädlich (s. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-635/18, ECLI:EU:C:2021:437, sowie die Schlussanträge des GA Bobek vom 10. Juni 2021 - C-177/19, ECLI:EU:C:2021:476; s. bereits EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040, Rn. 86 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des …

    {FN:54} Vgl. u. a. in Bezug auf NO2-Emissionsgrenzwerte Urteile vom 24. Oktober 2019, Kommission/Frankreich (Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid) (C-636/18, EU:C:2019:900), und vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437).

    Vgl. Urteil vom 3. Juni 2021, Kommission/Deutschland (Grenzwerte - NO2) (C-635/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:437, Rn. 22, 68, 73, 125 und 126).

  • LG Erfurt, 09.08.2021 - 8 O 481/21

    Vorlage an den EuGH: Individualschützende Wirkung der europarechtlichen …

    Rn. 50 Stickoxide sind in hohem Maße umweltschädlich (s. auch EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-635/18, ECLI:EU:C:2021:437, sowie die Schlussanträge des GA Bobek vom 10. Juni 2021 - C-177/19, ECLI:EU:C:2021:476; s. bereits EuGH…, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, ECLI:EU:C:2020:1040, Rn. 86 ff.).
  • BVerwG, 17.03.2025 - 20 F 7.21

    Zum Begriff des gesetzlichen Geheimhaltungsgrunds im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 3 …

    Rn. 28 aa) Dies folgt bei den Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bereits daraus, dass das Vertragsverletzungsverfahren 2016/2180 am 2. Dezember 2021 eingestellt und über das Verfahren C-635/18 durch Urteil des EuGH vom 3. Juni 2021 - C-635/18 - (NJW 2021, 2637 ff.) entschieden worden ist.
  • LG Erfurt, 17.06.2021 - 8 O 1130/20

    Dieselskandal: Schadenersatz aufgrund "europäischer Grundrechte und Eigenrechten …

    Stickoxide sind in hohem Maße umweltschädlich (s. auch EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021, C-635/18, ECLI:EU:C:2021:437, sowie die Schlussanträge des GA Bobek vom 10. Juni 2021, C-177/19, ECLI:EU:C:2021:476).
  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.1222

    Planfeststellung, kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße, …

  • EuGH, 07.09.2023 - C-197/22

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-278/20

    Kommission/ Spanien (Violation du droit de l'Union par le législateur) - …

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2021 - Verg 3/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Europaweite …

  • LG Trier, 01.09.2021 - 5 O 37/21
  • LG Trier, 14.07.2021 - 5 O 554/20
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