Rechtsprechung
| EuGH, 03.07.2025 - C-653/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Karaman
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Von der Europäischen Kommission genehmigte Beihilferegelung - Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie - Versagung einer Beihilfe durch die zuständige Behörde - Klage, mit ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Von der Europäischen Kommission genehmigte Beihilferegelung - Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie - Versagung einer Beihilfe durch die zuständige Behörde - Klage, mit ...
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Von der Europäischen Kommission genehmigte Beihilferegelung - Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie - Versagung einer Beihilfe durch die zuständige Behörde - Klage, mit ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
TOODE
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
TOODE
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
- EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Papierfundstellen
- EuZW 2025, 959
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 21.03.2013 - C-129/12
Magdeburger Mühlenwerke - Beihilferegelung mit regionaler Zielsetzung - …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Zu diesem Zeitpunkt ist eine solche Maßnahme nämlich geeignet, eine Wettbewerbsverzerrung herbeizuführen, die im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40, …und vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a., C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 115 und 123).Dazu muss es sämtliche Voraussetzungen berücksichtigen, die im nationalen Recht für die Gewährung der Beihilfe vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 41, …und vom 28. Oktober 2020, INAIL, C-608/19, EU:C:2020:865, Rn. 31 und 32).
- EuGH, 19.12.2019 - C-385/18
Arriva Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Rn. 34 Der Gerichtshof hat darüber hinaus entschieden, dass eine Beihilfe ab dem Zeitpunkt, zu dem das geltende nationale Recht dem Begünstigten einen sicheren Rechtsanspruch auf eine Beihilfe verleiht, als gewährt anzusehen ist, so dass es nicht auf die tatsächliche Übertragung der fraglichen Mittel ankommt (Urteile vom 19. Dezember 2019, Arriva Italia u. a., C-385/18, EU:C:2019:1121, Rn. 36, …und vom 20. Mai 2021, Azienda Sanitaria Provinciale di Catania, C-128/19, EU:C:2021:401, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.05.2021 - C-128/19
Azienda Sanitaria Provinciale di Catania - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Rn. 34 Der Gerichtshof hat darüber hinaus entschieden, dass eine Beihilfe ab dem Zeitpunkt, zu dem das geltende nationale Recht dem Begünstigten einen sicheren Rechtsanspruch auf eine Beihilfe verleiht, als gewährt anzusehen ist, so dass es nicht auf die tatsächliche Übertragung der fraglichen Mittel ankommt (…Urteile vom 19. Dezember 2019, Arriva Italia u. a., C-385/18, EU:C:2019:1121, Rn. 36, und vom 20. Mai 2021, Azienda Sanitaria Provinciale di Catania, C-128/19, EU:C:2021:401, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Rn. 29 Folglich schreibt Art. 47 Abs. 1 der Charta als Bestimmung des Unionsrechts mit unmittelbarer Wirkung in dem in Rn. 25 des vorliegenden Urteils genannten Fall vor, dass die nationalen Gerichte nationale Rechtsvorschriften unangewendet lassen müssen, die der Annahme entgegenstehen, dass die Einzelbeihilfe zum Zeitpunkt der ablehnenden Entscheidung der zuständigen Behörde gewährt wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2019, Popławski, C-573/17, EU:C:2019:530, Rn. 61, und vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 139 und 140 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.11.2013 - C-284/12
Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Rn. 23 Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass die Anwendung der Unionsvorschriften im Bereich der staatlichen Beihilfen auf einer Verpflichtung zu loyaler Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten einerseits und der Kommission und den Unionsgerichten andererseits beruht, in deren Rahmen jeder entsprechend der ihm durch den Vertrag zugewiesenen Rolle handelt (Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa, C-284/12, EU:C:2013:755, Rn. 41). - EuGH, 28.01.2025 - C-253/23
Ersatz des durch ein Kartell entstandenen Schadens: Eine nationale Regelung, die …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Insoweit ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus der Unionsrechtsordnung erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei die Mitgliedstaaten allerdings für die Wahrung des in Art. 47 Abs. 1 der Charta verbürgten Rechts auf effektiven gerichtlichen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2015, E.ON Földgáz Trade, C-510/13, EU:C:2015:189, Rn. 49 und 50, sowie vom 28. Januar 2025, ASG 2, C-253/23, EU:C:2025:40, Rn. 75). - EuGH, 24.06.2019 - C-573/17
Popławski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Rn. 29 Folglich schreibt Art. 47 Abs. 1 der Charta als Bestimmung des Unionsrechts mit unmittelbarer Wirkung in dem in Rn. 25 des vorliegenden Urteils genannten Fall vor, dass die nationalen Gerichte nationale Rechtsvorschriften unangewendet lassen müssen, die der Annahme entgegenstehen, dass die Einzelbeihilfe zum Zeitpunkt der ablehnenden Entscheidung der zuständigen Behörde gewährt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2019, Popławski, C-573/17, EU:C:2019:530, Rn. 61, …und vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 139 und 140 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.01.2022 - C-638/19
Das Gericht hat rechtsfehlerhaft die Zuständigkeit der Kommission verneint, die …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Zu diesem Zeitpunkt ist eine solche Maßnahme nämlich geeignet, eine Wettbewerbsverzerrung herbeizuführen, die im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke, C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40, und vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a., C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 115 und 123). - EuGH, 29.07.2019 - C-556/17
Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Dieses Recht wäre nämlich illusorisch, wenn die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats es zuließe, dass eine endgültige und bindende gerichtliche Entscheidung zulasten einer Partei wirkungslos bleibt (…Urteile vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecătoresc Horaţiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499, Rn. 43, und vom 29. Juli 2019, Torubarov, C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 57). - EuGH, 30.06.2016 - C-205/15
Toma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Dieses Recht wäre nämlich illusorisch, wenn die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats es zuließe, dass eine endgültige und bindende gerichtliche Entscheidung zulasten einer Partei wirkungslos bleibt (Urteile vom 30. Juni 2016, Toma und Biroul Executorului Judecătoresc Horaţiu-Vasile Cruduleci, C-205/15, EU:C:2016:499, Rn. 43, …und vom 29. Juli 2019, Torubarov, C-556/17, EU:C:2019:626, Rn. 57). - EuGH, 28.10.2020 - C-608/19
INAIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) …
- EuGH, 07.04.2022 - C-102/21
Autonome Provinz Bozen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 20.03.1986 - 35/85
Procureur de la République / Tissier
- EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
LatRailNet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie …
- EuGH, 19.03.2015 - C-510/13
E.ON Földgáz Trade - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erdgasbinnenmarkt - …
- EuGH, 28.10.2021 - C-915/19
Eco Fox - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Biodieselmarkt - …
- EuGH, 29.06.2026 - C-255/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - …
Rn. 35 Das vorlegende Gericht weist jedoch auch darauf hin, dass die Auslegung bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für die Entscheidung im Ausgangsverfahren erforderlich sei, und verweist auf einen ähnlichen Fall, der zum Zeitpunkt der Einreichung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof anhängig gewesen sei und zum Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE (C-653/23, EU:C:2025:517), geführt habe.Rn. 37 Durch eine Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Mai 2025 ist das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zur Verkündung des Urteils vom 3. Juli 2025, TOODE (C-653/23, EU:C:2025:517), ausgesetzt worden.
Rn. 41 Im vorliegenden Fall ist der Gerichtshof der Ansicht, dass trotz der von dem vorlegenden Gericht geäußerten Zweifel die Auslegung des Unionsrechts, um die es ersucht hat, klar aus dem Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE (C-653/23, EU:C:2025:517), abgeleitet werden kann.
Nach Art. 47 Abs. 1 der Charta hat jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE, C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zu diesem Zeitpunkt ist eine solche Maßnahme nämlich geeignet, eine Wettbewerbsverzerrung herbeizuführen, die im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE, C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dazu muss es sämtliche Voraussetzungen berücksichtigen, die im nationalen Recht für die Gewährung der Beihilfe vorgesehen sind (Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE, C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 49 Der Gerichtshof hat festgestellt, dass eine Beihilfe, die zu einem Zeitpunkt gewährt wird, zu dem ihre Genehmigung durch die Kommission nicht mehr in Kraft ist, aufgrund dessen, dass es sich dabei um eine neue Beihilfe handelt, nach Art. 108 Abs. 3 AEUV bei der Kommission angemeldet werden muss und nicht durchgeführt werden darf, solange die Kommission nicht ihre Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgestellt hat (Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE, C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 51 In der dem Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE (C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 13, 14, 17, 20, 21, 24 und 25), zugrunde liegenden Rechtssache hat der Gerichtshof einen - der Streitsache des Ausgangsverfahrens entgegengesetzten - Fall geprüft, in dem die nationalen Gerichte nach nationalem Recht, wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nach Ablauf der Frist für die Gewährung einer unter eine von der Kommission genehmigte staatliche Beihilferegelung fallenden Einzelbeihilfe die Rechtswidrigkeit einer Entscheidung zur Ablehnung der Gewährung dieser Beihilfe festgestellt wurde, nur den Erlass von begünstigenden Verwaltungsentscheidungen für die Zukunft (ex nunc) anordnen konnten.
Rn. 52 In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 107 Abs. 1 AEUV und Art. 47 Abs. 1 der Charta dahin auszulegen sind, dass sie der Auslegung einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der eine Einzelbeihilfe, die unter eine von der Kommission genehmigte nationale Beihilferegelung fällt, nicht zu dem Zeitpunkt als im Sinne dieser Bestimmung des AEU-Vertrags "gewährt" angesehen werden kann, zu dem die zuständige nationale Behörde einem Einzelnen die Beihilfe, die dieser innerhalb der Frist für ihre Gewährung beantragt hat, zu Unrecht versagt hat, wenn nach Ablauf dieser Frist durch gerichtliche Entscheidung die Rechtswidrigkeit der Versagung festgestellt wird (Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE, C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 30).
Rn. 53 Der Gerichtshof hat darüber hinaus entschieden, dass eine Beihilfe ab dem Zeitpunkt, zu dem das geltende nationale Recht dem Begünstigten einen sicheren Rechtsanspruch auf eine staatliche Beihilfe verleiht, als gewährt anzusehen ist, so dass es nicht auf die tatsächliche Übertragung der fraglichen Mittel ankommt (Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE, C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In Anbetracht dessen, dass eine Maßnahme, wie sich aus der in Rn. 47 des vorliegenden Beschlusses angeführten Rechtsprechung ergibt, gerade zu dem Zeitpunkt, zu dem der sichere Rechtsanspruch auf eine staatliche Beihilfe eingeräumt wurde, geeignet ist, eine Wettbewerbsverzerrung herbeizuführen, die im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann, versetzt die Auszahlung einer Beihilfe wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nach Ablauf der betreffenden Beihilferegelung den Antragsteller nämlich in die Lage, in der er sich hätte befinden müssen, wenn die zuständige Behörde rechtmäßig gehandelt hätte, und ermöglicht damit gerade die Wiederherstellung des Wettbewerbsgleichgewichts auf dem Markt (Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE, C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 35 und 36).
Rn. 55 Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass Art. 1 Buchst. b Ziff. ii der Verordnung 2015/1589 dahin auszulegen ist, dass eine Einzelbeihilfe, die zu dem Zeitpunkt als gewährt gilt, zu dem die zuständige Behörde sie einem Einzelnen, der sie innerhalb der Frist für ihre Gewährung beantragt hat, zu Unrecht versagt hat, die aber in Vollzug eines begünstigenden Verwaltungsakts, der aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erlassen wurde, mit der die Rechtswidrigkeit der Versagung festgestellt worden war, nach Ablauf der genannten Frist an den Einzelnen ausgezahlt wird, als "bestehende Beihilfe" im Sinne dieser Bestimmung einzustufen ist (Urteil vom 3. Juli 2025, TOODE, C-653/23, EU:C:2025:517, Rn. 37).
- VG Düsseldorf, 03.09.2025 - 18 K 5304/23
Corona-Überbrückungshilfe III Plus; Diskothek; Klagebegehren; Klagefrist; Ablauf …
Rn. 72 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 26.Rn. 74 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 18 f. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2025 - 4 A 2468/24 -, juris, Rn. 10 unter Bezugnahme auf Commission Opinion vom 11. September 2023, SA.106948.NC, Anm. 10 ff., unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 21. März 2013 - C-129/12 -, juris, Rn. 38 ff. und vom 25. Januar 2022 - C-638/19 P -, juris, Rn. 123;VG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2025 - 9 K 7656/23 -, S. 14 des Entscheidungsabdrucks (n.v.).
Rn. 90 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 29 f.
Für diesen Fall folgert das VG Hamburg aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Art. 47 Abs. 1 GRCH unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, dass Art. 47 Abs. 2 GRCh, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht garantiere, verlange, dass insoweit der Antragszeitpunkt den Zeitpunkt darstelle, zu dem die Beihilfe als im Sinne des AEUV als "gewährt" angesehen wird, da Art. 47 Abs. 1 GRCh sonst leer liefe.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 - ausgeführt, dass eine Beihilfe als im Sinne des AEUV als "gewährt" anzusehen ist, um die Wirksamkeit des in Art. 47 Abs. 1 der Charta garantierten Rechts auf einen Rechtsbehelf für einen Einzelnen zu gewährleisten, wenn der Kläger, der die betreffende Beihilfe vor Ablauf des Befristeten Rahmens beantragt hat, ursprünglich alle Bedingungen erfüllt hat, um die Beihilfe in dem durch die betreffende Beihilferegelung festgelegten zeitlichen Rahmen in Anspruch zu nehmen.
- VG Köln, 05.11.2025 - 16 K 3532/23
Subvention; Zuwendung; Coronahilfe Profisport; Befristeter Rahmen; …
Zur Bestimmung des Zeitpunktes, zu dem der sichere Rechtsanspruch als erworben anzusehen ist, ist auf das einschlägige nationale Recht abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C 653/23 -).Rn. 97 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris Rn. 26; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 3. September 2025 - 18 K 5304/23 -, juris Rn. 69; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 25. August 2025 - 4 A 1555/23 -, juris Rn. 92.
Rn. 99 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris Rn. 18 f.; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2025 - 4 A 2468/24 -, juris Rn. 10; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. September 2025 - 18 K 5304/23 -, juris Rn. 71.
Rn. 101 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris Rn. 25 ff.
- VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 717/24 Rn. 86 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, Rn. 18 f., juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2025 - 4 A 2468/24 -, Rn. 10, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. September 2025 - 18 K 5304/23 -, Rn. 71, juris.
Rn. 94 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, Rn. 25 ff., juris.
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 - 18 K 6015/23 Rn. 67 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 26.
Rn. 71 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 18 f. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2025 - 4 A 2468/24 -, juris, Rn. 10 unter Bezugnahme auf Commission Opinion vom 11. September 2023, SA.106948.NC, Anm. 10 ff., unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 21. März 2013 - C-129/12 -, juris, Rn. 38 ff. und vom 25. Januar 2022 - C-638/19 P -, juris, Rn. 123; ferner OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 4 E 110/25 -, juris, Rn. 9 (zur Neustarthilfe); VG Düsseldorf, Urteile vom 3. September 2025 - 18 K 5304/23 -, juris, Rn. 71 (zur Neustarthilfe III Plus) und vom 31. Juli 2025 - 9 K 7656/23 -, juris, Rn. 4 (zur Überbrückungshilfe IV).
Rn. 98 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 29 f.
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 - 18 K 6016/23 Rn. 75 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 26.
Rn. 79 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 18 f. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2025 - 4 A 2468/24 -, juris, Rn. 10 unter Bezugnahme auf Commission Opinion vom 11. September 2023, SA.106948.NC, Anm. 10 ff., unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 21. März 2013 - C-129/12 -, juris, Rn. 38 ff. und vom 25. Januar 2022 - C-638/19 P -, juris, Rn. 123; ferner OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 4 E 110/25 -, juris, Rn. 9 (zur Neustarthilfe); VG Düsseldorf, Urteile vom 3. September 2025 - 18 K 5304/23 -, juris, Rn. 71 (zur Neustarthilfe III Plus) und vom 31. Juli 2025 - 9 K 7656/23 -, juris, Rn. 4 (zur Überbrückungshilfe IV).
Rn. 98 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 29 f.
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 - 18 K 6019/23 Rn. 79 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 26.
Rn. 83 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 18 f. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2025 - 4 A 2468/24 -, juris, Rn. 10 unter Bezugnahme auf Commission Opinion vom 11. September 2023, SA.106948.NC, Anm. 10 ff., unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 21. März 2013 - C-129/12 -, juris, Rn. 38 ff. und vom 25. Januar 2022 - C-638/19 P -, juris, Rn. 123; ferner OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 4 E 110/25 -, juris, Rn. 9 (zur Neustarthilfe); VG Düsseldorf, Urteile vom 3. September 2025 - 18 K 5304/23 -, juris, Rn. 71 (zur Neustarthilfe III Plus) und vom 31. Juli 2025 - 9 K 7656/23 -, juris, Rn. 4 (zur Überbrückungshilfe IV).
Rn. 103 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 29 f.
- VG Köln, 29.05.2026 - 16 K 3501/23 Rn. 80 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris Rn. 18 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2025 - 4 A 2468/24 -, juris Rn. 10 sowie vom 17. Dezember 2025 - 4 E 110/25 -, juris Rn. 9 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. September 2025 - 18 K 5304/23 -, juris Rn. 71.
Rn. 88 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris Rn. 25 ff.
- VG Düsseldorf, 09.07.2026 - 9 K 9788/24
Corona, Neustarthilfe, Haupterwerb, vorläufiger Bewilligungsbescheid, …
Rn. 155 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025 - C-653/23 -, juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2026 - 4 E 415/26 -, juris, Rn. 18 f. m.w.N. - VG Hamburg, 29.04.2026 - 16 K 3160/23
Zum zeitlichen Rahmen einer Gewährung von Beihilfen nach der Bundesregelung …
Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 3. Juli 2025 (C-653/23, TOODE SIA, juris Rn. 18 f.) und dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 47 GRCh (juris: EUGrundrCharta) folgt nicht, dass der beihilferechtliche Bezugszeitpunkt auf den Zeitpunkt der (Erst-)Antragstellung zurückzuverlagern wäre.Rn. 54 Soweit der EuGH in dem Urteil vom 3. Juli 2025 EuGH (C-653/23, TOODE SIA, juris Rn. 18 f.) ausgeführt hat, dass Art. 107 Abs. 1 AEUV und Art. 47 Abs. 1 GRCh dahin auszulegen sind, dass sie der Auslegung einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der eine Einzelbeihilfe, die unter eine von der Europäischen Kommission genehmigte nationale Beihilferegelung fällt, nicht zu dem Zeitpunkt als im Sinne dieser Bestimmung des AEU-Vertrags "gewährt" angesehen werden kann, zu dem die zuständige nationale Behörde einem Einzelnen die Beihilfe, die dieser innerhalb der Frist für ihre Gewährung beantragt hat, zu Unrecht versagt hat, wenn nach Ablauf dieser Frist durch gerichtliche Entscheidung die Rechtswidrigkeit der Versagung festgestellt wird, führt dies nicht dazu, dass eine (unionsrechtskonforme) Beihilfegewährung an die Klägerin noch in Betracht käme.
- VG Düsseldorf, 31.07.2025 - 9 K 7656/23
Corona-Überbrückungshilfe IV; Ablauf des Befristeten Rahmens der EU-Kommission; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2025 - 4 A 1793/23
Anreizeffekt; Befristeter Rahmen; Beginn der Arbeiten; Bundesregelung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2026 - 4 E 415/26
Zur Beschränkung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für juristische Personen; …
- VG Hamburg, 30.07.2025 - 16 K 131/24
Zur Verwaltungspraxis der Hamburgischen Investitions- und Förderbank bei der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2026 - 4 A 2068/23
Corona-Förderprogramm Überbrückungshilfe III NRW steht im Einklang mit …
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2026 - 19 K 1257/23
Überbrückungshilfe III Plus, Änderungsantrag, relevanter Zeitpunkt der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2026 - 4 A 104/26
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2026 - 19 K 1255/23
Überbrückungshilfe IV, Änderungsantrag, relevanter Zeitpunkt der Antragstellung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2025 - 4 E 110/25
- EuGH, 16.10.2025 - C-510/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2026 - 4 A 2193/24
Ermessensausübung bei der Gewährung der Überbrückungshilfe II NRW
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Karaman
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Von der Europäischen Kommission genehmigte nationale Beihilferegelung zur Stützung der Wirtschaft im Kontext der Covid-19-Pandemie - Weigerung der zuständigen Behörde, einem Unternehmen, das die ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Von der Europäischen Kommission genehmigte nationale Beihilferegelung zur Stützung der Wirtschaft im Kontext der Covid-19-Pandemie - Weigerung der zuständigen Behörde, einem Unternehmen, das die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
- EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 25.01.2022 - C-638/19
Das Gericht hat rechtsfehlerhaft die Zuständigkeit der Kommission verneint, die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
{FN:6} Insoweit verweist das vorlegende Gericht u. a. auf die Urteile vom 19. Dezember 2019, Arriva Italia u. a. (…C-385/18, EU:C:2019:1121, Rn. 36 und 37), vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 123), sowie vom 12. Januar 2023, DOBELES HES (…C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 76 und 78).Vgl. insoweit Urteil vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 115 und 123 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:30} Vgl. insoweit Urteil vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 123).
- EuGH, 28.10.2021 - C-915/19
Eco Fox - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Biodieselmarkt - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
{FN:25} Vgl. Urteil vom 28. Oktober 2021, Eco Fox u. a. (C-915/19 bis C-917/19, EU:C:2021:887, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:26} Vgl. Urteil vom 28. Oktober 2021, Eco Fox u. a. (C-915/19 bis C-917/19, EU:C:2021:887, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 07.04.2022 - C-102/21
Autonome Provinz Bozen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
{FN:7} Das vorlegende Gericht verweist insoweit auf das Urteil vom 7. April 2022, Autonome Provinz Bozen (C-102/21 und C-103/21, EU:C:2022:272, Rn. 31 bis 35 und 42).{FN:27} Vgl. Urteil vom 7. April 2022, Autonome Provinz Bozen (C-102/21 und C-103/21, EU:C:2022:272, Rn. 32, 34 und 42).
- EuGH, 12.01.2023 - C-702/20
Eine staatliche Beihilfe kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
{FN:6} Insoweit verweist das vorlegende Gericht u. a. auf die Urteile vom 19. Dezember 2019, Arriva Italia u. a. (…C-385/18, EU:C:2019:1121, Rn. 36 und 37), vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u. a. (…C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 123), sowie vom 12. Januar 2023, DOBELES HES (C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 76 und 78).{FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, DOBELES HES (C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 75 und 76).
- EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
- EuGH, 20.02.2024 - C-715/20
Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe der ordentlichen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
Vgl. insoweit Urteil vom 20. Februar 2024, X (Keine Angabe von Kündigungsgründen (C-715/20, EU:C:2024:139, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
Profi Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia (C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.03.2024 - C-582/22
Die Länderbahn u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
Vgl. auch Urteil vom 7. März 2024, Die Länderbahn u. a. (C-582/22, EU:C:2024:213, Rn. 53 bis 56 und die dort angeführte Rechtsprechung), zur Feststellung der Ungültigkeit der Wegeentgelte, deren Geltungsdauer abgelaufen war, durch die zuständige Regulierungsstelle mit Wirkung ex tunc (zum Schutz des Rechts der Eisenbahnverkehrsunternehmen, diese Stelle zu befassen). - EuGH, 31.01.2023 - C-284/21
Kommission/ Braesch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 und 108 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Januar 2023, Kommission/Braesch u. a. (C-284/21 P, EU:C:2023:58, Rn. 72 und 79 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.01.2024 - C-303/22
CROSS Zlín - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2016, Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej und Petrotel (…C-231/15, EU:C:2016:769, Rn. 25 bis 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), zur Rückwirkung der Aufhebung eines Verwaltungsakts einer nationalen Regulierungsbehörde durch ein nationales Gericht sowie Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache CROSS Zlín (C-303/22, EU:C:2023:652, Nrn. 77 und 78 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) zur Nichtigerklärung der Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch die nationalen Gerichte mit Wirkung ex tunc auf den Zeitpunkt, zu dem der Zuschlag erteilt wurde. - EuGH, 13.10.2016 - C-231/15
Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej und Petrotel - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
Kutz-Bauer
- EuGH, 22.05.2014 - C-56/13
Érsekcsanádi Mezőgazdasági - Richtlinien 92/40/EWG und …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-303/22
CROSS Zlín - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nachprüfungsverfahren in Bezug auf …
- EuGH, 28.10.2020 - C-608/19
INAIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) …
- EuGH, 19.12.2019 - C-385/18
Arriva Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 20.05.2021 - C-128/19
Azienda Sanitaria Provinciale di Catania - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
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