Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.2019 - C-697/17   

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https://dejure.org/2019,19413
EuGH, 11.07.2019 - C-697/17 (https://dejure.org/2019,19413)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2019 - C-697/17 (https://dejure.org/2019,19413)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - C-697/17 (https://dejure.org/2019,19413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Telecom Italia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 28 Abs. 2 - Nicht offenes Verfahren - Zur Abgabe eines Angebots zugelassene Wirtschaftsteilnehmer - Notwendigkeit der Wahrung der rechtlichen und tatsächlichen ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewerberidentität trotz Unternehmensverschmelzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bieteridentität bei Unternehmensverschmelzung

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fallstrick Unternehmenskauf? - Beabsichtigte Unternehmensverschmelzung steht Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht entgegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bewerberidentität trotz Unternehmensverschmelzung! (VPR 2019, 164)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bewerberidentität trotz Unternehmensverschmelzung! (IBR 2019, 570)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Telecom Italia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 28 Abs. 2 - Nicht offenes Verfahren - Zur Abgabe eines Angebots zugelassene Wirtschaftsteilnehmer - Notwendigkeit der Wahrung der rechtlichen und tatsächlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 654
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2019 - C-697/17
    Dem Consiglio di Stato (Staatsrat) stellt sich die Frage, ob im Rahmen eines in Art. 28 der Richtlinie 2014/24 geregelten nicht offenen Verfahrens wie dem im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehenden das Erfordernis der rechtlichen und tatsächlichen Identität Anwendung finden kann, das der Gerichtshof im Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347), im Hinblick auf Art. 51 der Richtlinie 2004/17 herausgearbeitet hat.

    Im entsprechenden Zusammenhang der Richtlinie 2004/17 hat der Gerichtshof im Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347), die Frage, welche Folgen solche Änderungen im Laufe eines Verhandlungsverfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags haben, anhand der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der sich daraus ergebenden Transparenzpflicht, sowie der Ziele des Unionsrechts im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe geprüft.

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Transparenzpflicht u. a. bedeuten, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleichbehandelt werden müssen, und dass sie die Grundlage der Unionsvorschriften über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge bilden (Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine strikte Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens würde zu dem Schluss führen, dass nur die Wirtschaftsteilnehmer, die als solche bei der Vorauswahl berücksichtigt worden sind, Angebote vorlegen und den Zuschlag erhalten können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 38 und 39).

    Dieser Ansatz findet seine Grundlage in Art. 28 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24, wonach "[l]ediglich jene Wirtschaftsteilnehmer, die von dem öffentlichen Auftraggeber infolge seiner Bewertung der bereitgestellten Informationen dazu aufgefordert werden, ... ein Angebot übermitteln [können]", was eine rechtliche und tatsächliche Identität zwischen den in der Vorauswahl berücksichtigten Wirtschaftsteilnehmern und den Wirtschaftsteilnehmern, die die Angebote vorlegen, voraussetzt (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 40).

    Allerdings hat der Gerichtshof auch entschieden, dass in einem Verhandlungsverfahren bei Auflösung einer aus zwei Wirtschaftsteilnehmern bestehenden Bietergemeinschaft, die als solche bei der Vorauswahl berücksichtigt wurde, einer der Wirtschaftsteilnehmer, ohne dass ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorläge, an die Stelle der Bietergemeinschaft treten und dieses Verfahren fortsetzen kann, sofern erwiesen ist, dass er die vom öffentlichen Auftraggeber ursprünglich festgelegten Anforderungen allein erfüllt und seine weitere Teilnahme an diesem Verfahren nicht zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation der übrigen Bieter führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 48 und Tenor).

    Demzufolge ist zu prüfen, ob trotz Fehlens einer tatsächlichen Identität in Anbetracht der Kriterien, die in dem in Rn. 36 des vorliegenden Urteils angeführten Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 48), genannt sind, davon ausgegangen werden kann, dass kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegt.

    Insoweit ist - wie sich aus Rn. 37 des vorliegenden Urteils ergibt - hervorzuheben, dass diese Kriterien im Rahmen der Rechtssache herausgearbeitet wurden, in der das Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347), ergangen ist und es um einen Sachverhalt ging, bei dem sich die Leistungsfähigkeit des in der Vorauswahl ursprünglich berücksichtigten Bieters verringert hatte, während die vorliegende Rechtssache eine Situation betrifft, in der einer der Bieter durch Erwerb eines der anderen in der Vorauswahl berücksichtigten Bieter seine Leistungsfähigkeit erhöht hat.

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.07.2019 - C-697/17
    Dies könnte dem aufnehmenden Bieter bei der Angebotsabgabe ungerechtfertigte Vorteile gegenüber den anderen Bietern verschaffen und zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung von deren Wettbewerbssituation führen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Mai 2018, Specializuotas transportas, C-531/16, EU:C:2018:324, Rn. 29).

    Eine solche Situation würde grundsätzlich ausreichen, damit das Angebot des aufnehmenden Bieters von dem öffentlichen Auftraggeber nicht berücksichtigt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Mai 2018, Specializuotas transportas, C-531/16, EU:C:2018:324, Rn. 31).

  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als

    Auszug aus EuGH, 11.07.2019 - C-697/17
    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VK Südbayern, 25.02.2021 - 3194.Z3-3_01-20-47

    Beiladung, Eignungsleihe, Entscheidungen der Vergabekammer, Verfahren vor der

    Soweit sich die Antragstellerin mit anderen D... Gesellschaften mit Wirkung zum 01.01.2021 auf die D... SE verschmolzen haben sollte, habe sie sich nach Maßgabe der "Telecom ltalia"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 11.07.2019- C-697/17) darüber zu erklären, mit welchem Unternehmen und welchen Mitarbeitern sie den Auftrag ausführen werde und inwieweit die Antragstellerin rechtlich noch existiere.

    Vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Telecom Italia (Urteil v. 11.07.2019, Rs. C-697/17) sei die Verschmelzung der Antragstellerin mit ihren zehn deutschen Schwestergesellschaften zur D... SE vollkommen unkritisch.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 11.7.2019 (Rs. C-697/17 - Telecom Italia SpA) wertvolle Hinweise zur Beantwortung der Frage gegeben, wie Unternehmensumstrukturierungen im Hinblick auf die vom Auftraggeber geforderte Leistungsfähigkeit zu bewerten sind.

  • BayObLG, 24.06.2021 - Verg 2/21

    Ausschluss vom Vergabeverfahren von Angeboten wirtschaftlich miteinander

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich schließlich in einem die RL 2014/24/EU betreffenden Vorabentscheidungsersuchen auf diese Rechtsprechung berufen (EuGH, Urt. v. 11. Juli 2019, C-697/17 - Telecom Italia SpA, ECLI:ECLI:EU:C:2019:599 Rn. 51 f.).
  • EuG, 26.04.2023 - T-54/21

    Programm Galileo: Die Klage von OHB System gegen die Vergabe des Auftrags für

    Diese Beurteilung wird durch das auf die Urteile vom 17. Mai 2018, Specializuotas transportas (C-531/16, EU:C:2018:324), vom 11. Juli 2019, Telecom Italia (C-697/17, EU:C:2019:599), vom 19. Mai 2009, Assitur (C-538/07, EU:C:2009:317), und vom 28. Februar 2018, Vakakis kai Synergates/Kommission (T-292/15, EU:T:2018:103), gestützte Vorbringen der Klägerin nicht in Frage gestellt.

    Die Rechtssache, in der das Urteil vom 11. Juli 2019, Telecom Italia (C-697/17, EU:C:2019:599), ergangen ist, betraf die Notwendigkeit der Wahrung rechtlicher und tatsächlicher Identität zwischen dem in der Vorauswahl berücksichtigten Bewerber und dem Bewerber, der das Angebot abgibt.

  • EuGH, 06.10.2021 - C-598/19

    Conacee

    Insbesondere bedeutet im Bereich des Vergaberechts der Union der Gleichbehandlungsgrundsatz, der die Grundlage der Unionsvorschriften über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge bildet, u. a., dass die Bieter zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, gleich behandelt werden müssen, und dient dem Ziel, die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den an einem öffentlichen Auftrag teilnehmenden Unternehmen zu fördern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2019, Telecom Italia, C-697/17, EU:C:2019:599, Rn. 32 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-461/20

    Advania Sverige und Kammarkollegiet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Es muss eine rechtliche und tatsächliche Identität zwischen den in der Vorauswahl berücksichtigten Wirtschaftsteilnehmern und den Wirtschaftsteilnehmern, die die Angebote vorlegen, bestehen (vgl. Urteile vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin [C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 40], und vom 11. Juli 2019, Telecom Italia [C-697/17, EU:C:2019:599, Rn. 34]).
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   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-697/17   

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https://dejure.org/2019,669
Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-697/17 (https://dejure.org/2019,669)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - C-697/17 (https://dejure.org/2019,669)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - C-697/17 (https://dejure.org/2019,669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Telecom Italia

    Vorabentscheidungsverfahren - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Nicht offenes Verfahren - Wirtschaftsteilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots zugelassen sind - Während des Vergabeverfahrens durchgeführte Verschmelzung durch Aufnahme - Notwendigkeit der ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-697/17
    3 Urteil vom 24. Mai 2016 (C-396/14, EU:C:2016:347).

    12 Rechtssache C-396/14, EU:C:2016:347.

    14 Rechtssache C-396/14, EU:C:2016:347.

    22 Rechtssache C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 40.

    Urteil MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 38).

    26 Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2015:774, Nr. 48).

    27 Vgl. die Ausführungen in den Rn. 10 und 42 des Urteils MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347).

    28 Urteil MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 44, Hervorhebung nur hier).

    29 Rechtssache C-396/14, EU:C:2016:347.

  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-697/17
    3 Urteil vom 24. Mai 2016 (C-396/14, EU:C:2016:347).

    12 Rechtssache C-396/14, EU:C:2016:347.

    14 Rechtssache C-396/14, EU:C:2016:347.

    22 Rechtssache C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 40.

    Urteil MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 38).

    27 Vgl. die Ausführungen in den Rn. 10 und 42 des Urteils MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347).

    28 Urteil MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 44, Hervorhebung nur hier).

    29 Rechtssache C-396/14, EU:C:2016:347.

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-697/17
    37 Urteil vom 17. Mai 2018 (C-531/16, EU:C:2018:324).

    42 Specializuotas transportas (C-531/16, EU:C:2018:324, Rn. 29).

    45 Es würde sich um die in der oben wiedergegebenen Rn. 29 des Urteils Specializuotas transportas (C-531/16, EU:C:2018:324) angeführten Fälle handeln.

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