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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.2016 - C-70/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17136
EuGH, 07.07.2016 - C-70/15 (https://dejure.org/2016,17136)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - C-70/15 (https://dejure.org/2016,17136)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - C-70/15 (https://dejure.org/2016,17136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lebek

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 34 Nr. 2 - Nichteinlassung des Beklagten - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Versagungsgründe - Keine rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lebek

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 34 Nr. 2 - Nichteinlassung des Beklagten - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Versagungsgründe - Keine rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Lebek

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 34 Nr. 2 - Nichteinlassung des Beklagten - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Versagungsgründe - Keine rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2016, 1084
  • EuZW 2016, 618
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Rn. 33 Hinsichtlich der Ziele der Verordnung ergibt sich aus ihren Erwägungsgründen 2, 6, 16 und 17, dass sie die Gewährleistung des freien Verkehrs der Entscheidungen aus den Mitgliedstaaten in Zivil- und Handelssachen bezweckt, indem die Formalitäten im Hinblick auf eine rasche und unkomplizierte Anerkennung und Vollstreckung vereinfacht werden (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 23).

    Rn. 34 Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32, im Folgenden: Übereinkommen von Brüssel) entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Zu Art. 34 Nr. 2 der Brüssel-I-Verordnung ist darauf hinzuweisen, dass er - anders als Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens von Brüssel - nicht zwangsläufig die Ordnungsgemäßheit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, sondern vielmehr die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 20).

    Rn. 40 Art. 34 Nr. 2 der Brüssel-I-Verordnung führt jedoch nicht dazu, dass der Beklagte zu weiteren, über die übliche Sorgfalt in der Verteidigung seiner Rechte hinausgehenden Schritten verpflichtet wäre, wie etwa dazu, sich über den Inhalt einer Entscheidung zu informieren, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen ist (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 39).

    Rn. 41 Demzufolge hatte ein Beklagter, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nur dann im Sinne von Art. 34 Nr. 2 der Brüssel-I-Verordnung die Möglichkeit, gegen ein Versäumnisurteil einen Rechtsbehelf einzulegen, wenn er Kenntnis vom Inhalt dieser Entscheidung erlangt hatte, was voraussetzt, dass sie ihm zugestellt worden ist (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 40).

  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Er ist als autonomer Begriff anzusehen, bei dessen Auslegung insbesondere die Zielsetzungen dieser Verordnung berücksichtigt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Insoweit geht aus den Erwägungsgründen 16 bis 18 der Brüssel-I-Verordnung hervor, dass mit dem System der Rechtsbehelfe, das diese Verordnung gegen die Anerkennung oder die Vollstreckung einer Entscheidung vorsieht, ein angemessenes Gleichgewicht geschaffen werden soll zwischen einerseits dem gegenseitigen Vertrauen in die Justiz im Rahmen der Union, das es rechtfertigt, dass die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich von Rechts wegen anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden, und andererseits der Wahrung der Verteidigungsrechte, die gebietet, dass der Schuldner gegebenenfalls einen in einem streitigen Verfahren zu prüfenden Rechtsbehelf gegen die Vollstreckbarerklärung einlegen kann, wenn er der Ansicht ist, dass einer der Gründe für die Versagung der Vollstreckung vorliegt (Urteil vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 73).

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Daher erzeugt sie schon nach ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts unmittelbare Wirkungen und kann Rechte der Einzelnen begründen, die die nationalen Gerichte schützen müssen (…Urteile vom 14. Juli 2011, Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 40, und vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 48).
  • EuGH, 08.11.2005 - C-443/03

    VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Rn. 52 Insoweit zeigt die Wahl der Form der Verordnung, welche Bedeutung der Unionsgesetzgeber der unmittelbaren Anwendbarkeit und der einheitlichen Anwendung der Vorschriften der Verordnung Nr. 1393/2007 beimisst (vgl. entsprechend Urteile vom 8. November 2005, Leffler, C-443/03, EU:C:2005:665, Rn. 46, …und vom 25. Juni 2009, Roda Golf & Beach Resort, C-14/08, EU:C:2009:395, Rn. 49).
  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Daher erzeugt sie schon nach ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts unmittelbare Wirkungen und kann Rechte der Einzelnen begründen, die die nationalen Gerichte schützen müssen (Urteile vom 14. Juli 2011, Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 40, …und vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 48).
  • EuGH, 25.06.2009 - C-14/08

    AUSSERGERICHTLICHE SCHRIFTSTÜCKE WIE NOTARIELLE URKUNDEN, DIE AUSSERHALB EINES …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Rn. 52 Insoweit zeigt die Wahl der Form der Verordnung, welche Bedeutung der Unionsgesetzgeber der unmittelbaren Anwendbarkeit und der einheitlichen Anwendung der Vorschriften der Verordnung Nr. 1393/2007 beimisst (…vgl. entsprechend Urteile vom 8. November 2005, Leffler, C-443/03, EU:C:2005:665, Rn. 46, und vom 25. Juni 2009, Roda Golf & Beach Resort, C-14/08, EU:C:2009:395, Rn. 49).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Rn. 55 Darüber hinaus erfüllen die Verjährungsfristen nach ständiger Rechtsprechung allgemein den Zweck, Rechtssicherheit zu gewährleisten (Urteile vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a., C-367/09, EU:C:2010:648, Rn. 68, …und vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert, C-89/10 und C-96/10, EU:C:2011:555, Rn. 42).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-89/10

    Q-Beef und Bosschaert - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Rn. 55 Darüber hinaus erfüllen die Verjährungsfristen nach ständiger Rechtsprechung allgemein den Zweck, Rechtssicherheit zu gewährleisten (…Urteile vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a., C-367/09, EU:C:2010:648, Rn. 68, und vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert, C-89/10 und C-96/10, EU:C:2011:555, Rn. 42).
  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Doch müssen diese tatsächlich Zielen des Allgemeininteresses entsprechen, die mit der in Rede stehenden Maßnahme verfolgt werden, und dürfen keine im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßige Beeinträchtigung dieser Rechte darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2011, Hypoteční banka, C-327/10, EU:C:2011:745, Rn. 50).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-70/15
    Nach diesem System ist das Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats verpflichtet, die Vollstreckung einer ausländischen Versäumnisentscheidung im Fall einer Anfechtung zu versagen oder aufzuheben, wenn dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte, es sei denn, er hat gegen diese Entscheidung bei den Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats keinen Rechtsbehelf eingelegt, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte (Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency, C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-354/15

    Henderson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- …

    Rn. 91 Ein solcher, insbesondere mit Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1393/2007 bezweckter Schutz der Rechte des Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, entspricht im Übrigen auch dem Ziel, das mit den Vorschriften anderer Unionsrechtsakte betreffend die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen verfolgt wird, wie der Verordnung Nr. 44/2001, deren Art. 34 Nr. 2 ebenfalls voraussetzt, dass das betreffende Schriftstück einem solchen Beklagten zuvor zugestellt wurde (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. April 2016, Alta Realitat, C-384/14, EU:C:2016:316, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 7. Juli 2016, Lebek, C-70/15, EU:C:2016:524, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 13 B 1734/18

    Vorläufiges Aus für "StreamOn"

    Rn. 19 Vgl. EuGH, Urteile vom 8. Mai 2019 - C-305/18 -, Verdi Ambiente e Società - Aps Onulu u.a., Rn. 58, vom 6. Juni 2018 - C-250/17 -, Virgílio Tarragó da Silveira, Rn. 26, und vom 7. Juli 2016 - C-70/15 -, Lebek, Rn. 33.
  • EuGH, 04.10.2024 - C-633/22

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Rn. 31 Das System der Rechtsbehelfe, das diese Verordnung gegen die Anerkennung oder die Vollstreckung einer Entscheidung vorsieht, soll, wie aus ihren Erwägungsgründen 16 bis 18 hervorgeht, ein angemessenes Gleichgewicht schaffen zwischen einerseits dem gegenseitigen Vertrauen in die Justiz im Rahmen der Union, das es rechtfertigt, dass die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich von Rechts wegen anerkannt und vollstreckt werden, und andererseits der Wahrung der Verteidigungsrechte, die gebietet, dass der Schuldner gegebenenfalls gegen die Vollstreckbarerklärung einen in einem streitigen Verfahren zu prüfenden Rechtsbehelf einlegen kann, wenn er der Ansicht ist, dass einer der Gründe für die Versagung der Vollstreckung vorliegt (…Urteile vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 73, und vom 7. Juli 2016, Lebek, C-70/15, EU:C:2016:524, Rn. 36).
  • BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Abwesenheitsentscheidung: Prüfung …

    Art. 34 Nr. 2 EuGVVO aF erfordert die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte (EuGH…, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-283/05, ASML, IPRax 2008, 519 Rn. 20; vom 7. Juli 2016 - C-70/15, Lebek, RIW 2016, 593 Rn. 38).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf das Ziel, die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung zu erleichtern, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (EuGH…, Urteil vom 11. Juni 1985 - 49/84, Debaecker, RIW 1985, 967 Rn. 10; vom 3. Juli 1990 - C-305/88, Lancray, IPRax 1991, 177, 178;… vom 28. März 2000 - C-7/98, Krombach, IPRax 2000, 406 Rn. 43;… vom 6. September 2012 - C-619/10, Trade Agency, IPRax 2013, 427 Rn. 41 f; vom 7. Juli 2016, aaO Rn. 34; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-325/11, Alder, IPRax 2013, 157 Rn. 35).

    Ausschlaggebend ist dabei, ob diese Möglichkeit tatsächlich bestand (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-70/15, Lebek, RIW 2016, 593 Rn. 47 f).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - …

    Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch Grundrechte wie das Recht auf Wahrung der Verteidigungsrechte einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 33…, vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 43, und vom 7. Juli 2016, Lebek, C-70/15, EU:C:2016:524, Rn. 37).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des …

    Dabei darf der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden (EuGH…, Urteil vom 11. Juni 1985 - 49/84, Debaecker, RIW 1985, 967 Rn. 10; vom 3. Juli 1990 - C-305/88, Lancray, IPRax 1991, 177, 178;… vom 28. März 2000 - C-7/98, Krombach, IPRax 2000, 406 Rn. 43; vom 7. Juli 2016 - C-70/15, Lebek, RIW 2016, 593 Rn. 34).

    Art. 34 Nr. 2 EuGVVO aF zeigt diese Zielsetzung nunmehr noch deutlicher (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-283/05, ASML, IPRax 2008, 519 Rn. 20; vom 7. Juli 2016 - C-70/15, Lebek, RIW 2016, 593 Rn. 38).

  • BGH, 30.04.2020 - IX ZB 12/19

    Vollstreckbarerklärung eines Titels bei nicht angemessener Frist zur …

    Rn. 15 (1) Art. 34 Nr. 2 EuGVVO aF erfordert die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte (EuGH…, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-283/05, IPRax 2008, 519 Rn. 20 - ASML; vom 7. Juli 2016 - C-70/15, RIW 2016, 593 Rn. 38 - Lebek).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf das Ziel, die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung zu erleichtern, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (EuGH…, Urteil vom 11. Juni 1985 - C-49/84, RIW 1985, 967 Rn. 10 - Debaecker; vom 3. Juli 1990 - C-305/88, IPRax 1991, 177, 178 - Lancray;… vom 28. März 2000 - C-7/98, IPRax 2000, 406 Rn. 43 - Krombach;… vom 6. September 2012 - C-619/10, IPRax 2013, 427 Rn. 41 f - Trade Agency; vom 7. Juli 2016, aaO Rn. 34; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-325/11, IPRax 2013, 157 Rn. 35 - Alder).

    Ausschlaggebend ist dabei, ob diese Möglichkeit tatsächlich bestand (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-70/15, RIW 2016, 593 Rn. 47 f - Lebek).

  • EuGH, 04.10.2018 - C-379/17

    Die BrüsselI-Verordnung steht der Anwendung einer Regelung eines Mitgliedstaats, …

    Rn. 45 Hinsichtlich der Ziele dieser Verordnung geht aus ihren Erwägungsgründen 2, 6, 16 und 17 hervor, dass sie die Gewährleistung des freien Verkehrs der Entscheidungen aus den Mitgliedstaaten in Zivil- und Handelssachen bezweckt, indem die Formalitäten im Hinblick auf eine rasche und unkomplizierte Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidungen vereinfacht werden (Urteil vom 7. Juli 2016, Lebek, C-70/15, EU:C:2016:524, Rn. 33).
  • BGH, 20.01.2022 - IX ZB 60/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung des Lugano-Übereinkommens: …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass Einwände gegen das anzuerkennende Urteil grundsätzlich im Rahmen des Rechtswegs geltend zu machen sind (EuGH…, Urteil vom 16. Juli 2015, aaO Rn. 64; vom 7. Juli 2016 - C-70/15, Lebek, EuZW 2016, 618 Rn. 48).
  • EuGH, 19.09.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …

    Rn. 77 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Verjährungsfristen nach ständiger Rechtsprechung allgemein den Zweck erfüllen, Rechtssicherheit zu gewährleisten (Urteil vom 7. Juli 2016, Lebek, C-70/15, EU:C:2016:524, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls

  • OLG Hamm, 16.03.2017 - 11 UF 39/17

    Vollstreckbarkeit einer türkischen Unterhaltsentscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17

    Donnellan - Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-354/15

    Henderson - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …

  • OLG Hamm, 29.01.2019 - 25 W 225/15
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-453/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-186/18

    José Cánovas Pardo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftlicher …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15   

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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Lebek

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 34 Nr. 2 - Begriff der Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Art 19 - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15
    {FN:10} - Vgl. hierzu Urteil ASML (C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 20 und 24).

    {FN:11} - Zu dessen Relevanz vgl. Urteile Apostolides (…C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 73) und ASML (C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 27).

  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15
    {FN:11} - Zu dessen Relevanz vgl. Urteile Apostolides (C-420/07, EU:C:2009:271, Rn. 73) und ASML (…C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 27).
  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15
    {FN:12} - Vgl. Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a. (C-305/05, EU:C:2007:383, Rn. 31) sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15
    {FN:7} - Vgl. etwa den Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2010, Az. IX ZB 193/07, EuZW 2010, 478, Rn. 14 und die dort aufgeführte Rechtsprechung.
  • EGMR, 25.02.2014 - 17502/07

    [ENG]

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15
    {FN:13} - EGMR, Urteil Avotiņš v. Lettland (CE:ECHR:2014:0225JUD001750207, insbesondere Rn. 51 ff.); vgl. hierzu Nr. 39 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Meroni.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-559/14

    Meroni - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15
    {FN:3} - Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Meroni (C-559/14, EU:C:2016:120).
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