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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.1999 - C-90/97, Swadding   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2591
EuGH, 25.02.1999 - C-90/97, Swadding (https://dejure.org/1999,2591)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.1999 - C-90/97, Swadding (https://dejure.org/1999,2591)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - C-90/97, Swadding (https://dejure.org/1999,2591)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Einkommensbeihilfe - Anspruchsvoraussetzungen - Gewöhnlicher Aufenthalt

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 48

  • Europäischer Gerichtshof

    Swaddling

    Soziale Sicherheit - Einkommensbeihilfe - Anspruchsvoraussetzungen - Gewöhnlicher Aufenthalt

  • EU-Kommission PDF

    Swaddling

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe h und Artikel 10a
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Beitragsunabhängige Sonderleistungen - Koordinierungsregelung des Artikels 10a der Verordnung Nr. 1408/71 - Vom Wohnsitz abhängiger Leistungsanspruch - Gewöhnlicher Aufenthalt, der neben der Absicht des ...

  • EU-Kommission

    Swaddling

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige; Anspruchsvoraussetzungen für die Einkommensbeihilfe; Gewöhnlicher Aufenthalt; Recht auf Freizügigkeit

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 48
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Beitragsunabhängige Sonderleistungen - Koordinierungsregelung des Artikels 10a der Verordnung Nr. 1408/71 - Vom Wohnsitz abhängiger Leistungsanspruch - Gewöhnlicher Aufenthalt, der neben der Absicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Social Security Commissioner - Auslegung von Artikel 48 EG-Vertrag - Arbeitnehmer, der in seinen Herkunftsmitgliedstaat zurückkehrt, nachdem er in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hatte - Leistung der sozialen Sicherheit - Income ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.07.1992 - C-102/91

    Knoch / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
    17 bis 20, und vom 8. Juli 1992 in der Rechtssache C-102/91, Knoch, Slg. 1992, I-4341, Randnrn.
  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
    Der Begriff "Wohnmitgliedstaat" in Artikel 10a der Verordnung Nr. 1408/71 bezeichnet den Staat, in dem die Betroffenen gewöhnlich wohnen und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet; dabei sind insbesondere die Familiensituation des Arbeitnehmers, die Gründe, die ihn zum Wandern veranlaßt haben, die Dauer des Wohnens, gegebenenfalls die Innehabung einer festen Anstellung und die Absicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. zu Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 die Urteile vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 76/76, Di Paolo, Slg. 1977, 315, Randnrn.
  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
    Eine Leistung, die wie die Einkommensbeihilfe im Anhang IIa aufgeführt ist, fällt unter die Koordinierungsvorschriften des Artikels 10a und stellt damit eine beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne des Artikels 4 Absatz 2a dar (vgl. Urteile vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96, Snares, Slg. 1997, I-6057, Randnr. 32, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96, Partridge, Slg. 1998, I-3467, Randnr. 33).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-297/96

    Partridge / Adjudication Officer - Soziale Sicherheit - Beitragsunabhängige …

    Auszug aus EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
    Eine Leistung, die wie die Einkommensbeihilfe im Anhang IIa aufgeführt ist, fällt unter die Koordinierungsvorschriften des Artikels 10a und stellt damit eine beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne des Artikels 4 Absatz 2a dar (vgl. Urteile vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96, Snares, Slg. 1997, I-6057, Randnr. 32, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96, Partridge, Slg. 1998, I-3467, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der …

    Rn. 30 Dieser Begriff bezeichne nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, u. a. in Rn. 29 des Urteils vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, EU:C:1999:96), den Ort, an dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen befinde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13

    I - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Art. 19 und 20 der …

    Rn. 31 Hinsichtlich der maßgeblichen Kriterien für die Feststellung des Mittelpunkts der Interessen einer Person hat der Gerichtshof im Urteil Swaddling ausgeführt, zu berücksichtigen seien "insbesondere die Familiensituation des Arbeitnehmers, die Gründe, die ihn zum Wandern veranlasst haben, die Dauer des Wohnens, gegebenenfalls die Innehabung einer festen Anstellung und die Absicht des Arbeitnehmers …, wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt"{FN-VERWEIS:13}.

    Ganz wichtig ist es nämlich, im Gedächtnis zu behalten, dass der Gerichtshof im Urteil Swaddling klargestellt hat, dass "die Dauer des Wohnens in dem [Mitgliedstaat] nicht zum Begriff des Wohnorts [gehört]"{FN-VERWEIS:16}.

    Sie wird im Wesentlichen widerlegt durch die oben wiedergegebenen Ausführungen im Urteil Swaddling{FN-VERWEIS:35} sowie in anderen, ähnlichen Urteilen{FN-VERWEIS:36}.

    Ich gehe jedoch davon aus, dass der Gerichtshof im Urteil Swaddling{FN-VERWEIS:40} keine Hierarchie zwischen den einzelnen zu berücksichtigenden Kriterien errichtet hat und seine Ausführungen nicht dahin zu verstehen sind, dass der Wille, auch wenn er letztlich durch die gegebenen Umstände bestimmt wird, nicht den gleichen Stellenwert wie die übrigen maßgeblichen Kriterien hat.

    {FN:13} - Urteil vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, Slg. 1999, I-1075, Rn. 29).

    {FN:15} - Dies folgt aus der Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 987/2009 sowie aus derjenigen des Wortes "insbesondere" durch den Gerichtshof im Urteil Swaddling.

    {FN:16} - Vgl. Urteil Swaddling (…Rn. 30).

    {FN:18} - Das Urteil Swaddling betraf einen britischen Staatsangehörigen, der etwa 13 Jahre, nur unterbrochen durch einen sechsmonatigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich, in Frankreich gearbeitet hatte, bevor er in das Vereinigte Königreich zurückkehrte, wo er noch im selben Monat eine Einkommensbeihilfe (income support) beantragte.

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz - …

    Den Begriff des "Wohnorts", dem eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung zukommt (vgl EuGH vom 25.2.1999 - C-90/97 <Swaddling> - juris RdNr 28 = EuGHE I 1999, 1075), definiert Art. 1 Buchst j VO (EG) Nr. 883/2004 als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person, in dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt deren Interessen befindet (vgl EuGH vom 5.6.2014 - C-255/13 <Health Service> - juris RdNr 44 = ZESAR 2014, 495 ff;… BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 22; s auch Art. 11 der VO <EG> Nr. 987/2009).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer …

    Der EuGH hat darauf hingewiesen, dass der Begriff des Mitgliedstaats, in dem die Person wohnt, den Staat bezeichnet, in dem die Person gewöhnlich wohnt und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (EuGH Urteil vom 16.5.2013 - C-589/10 - "Wencel" - ZESAR 2013, 456; EuGH Urteil vom 25.2.1999 - C-90/97 - "Swaddling" - EuGHE I 1999, 1075, RdNr 29).
  • EuGH, 05.06.2014 - C-255/13

    I - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr. …

    Er hat damit eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung (vgl. entsprechend Urteil Swaddling, C-90/97, EU:C:1999:96, Rn. 28).

    Rn. 44 Wie der Gerichtshof zur Verordnung Nr. 1408/71 entschieden hat, bezeichnet der Begriff des Mitgliedstaats, in dem eine Person wohnt, wenn die Rechtsstellung einer Person an das Recht mehrerer Mitgliedstaaten anknüpft, den Staat, in dem sich diese Person gewöhnlich aufhält und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (vgl. Urteile Hakenberg, 13/73, EU:C:1973:92, Rn. 32, Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29, und Wencel, EU:C:2013:303, Rn. 49).

    Rn. 45 Dabei sind insbesondere die Familiensituation des Betroffenen, die Gründe, die ihn zum Wechsel seines Aufenthaltsorts veranlasst haben, die Dauer und die Kontinuität des Wohnens, gegebenenfalls der Umstand, dass er eine feste Anstellung innehat, und seine Absicht zu berücksichtigen, wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Knoch, C-102/91, EU:C:1992:303, Rn. 23, und Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29).

    Rn. 49 Die Dauer des Wohnens in dem Staat, in dem eine Leistung beantragt wird, ist nämlich kein konstitutiver Bestandteil des Begriffs "Wohnort" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 (vgl. in diesem Sinne Urteil Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-456/12

    O. - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der …

    Rn. 100 Im Urteil Swaddling hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Ausdruck "Wohnort" nach der Begriffsbestimmung von Art. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 1408/71{FN-VERWEIS:81} den "gewöhnlichen Aufenthalt" bedeute und damit eine unionsrechtliche Bedeutung habe{FN-VERWEIS:82}.

    {FN:82} - Urteil vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, Slg. 1999, I-1075, Randnr. 28).

    {FN:83} - Urteil Swaddling (oben in Fn. 82 angeführt, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige - …

    Jedenfalls im Zusammenhang mit der Interpretation des "Wohnmitgliedstaats" im Rahmen der Art. 71 und 10a EWGV 1408/71 ist Wohnort der Ort, an dem sich gewöhnlich der Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen befindet (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 - C-90/97 - Slg 1999, I-01075 mwN).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Doppelverwertungsverbot); Aufenthalt …

    In unionsrechtlichen Rechtsquellen ist unter dem gewöhnlichen Aufenthalt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Kern der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person zu verstehen, der aufgrund einer Gesamtabwägung der tatsächlichen Umstände (wie Dauer des Aufenthalts, soziale und familiäre Bindungen, Beweggründe) zu bestimmen ist (…vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 15. September 1994 - C-452/93, Slg. 1994, I-4295 Rn. 22; vom 25. Februar 1999 - C-90/97, Slg. 1999, I-1075 Rn. 28 f.;… vom 11. November 2004 - C-372/02, Slg. 2004, I-10761 Rn. 37;… vom 17. Juli 2008 - C-66/08, Slg. 2008, I-6041 Rn. 48;… vom 5. Juni 2014 - C-255/13 Rn. 44 f. …und vom 11. September 2014 - C-394/13 Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12

    S. und G. - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der …

    Rn. 100 Im Urteil Swaddling hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Ausdruck "Wohnort" nach der Begriffsbestimmung von Art. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 1408/71{FN-VERWEIS:81} den "gewöhnlichen Aufenthalt" bedeute und damit eine unionsrechtliche Bedeutung habe{FN-VERWEIS:82}.

    {FN:82} - Urteil vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, Slg. 1999, I-1075, Randnr. 28).

    {FN:83} - Urteil Swaddling (oben in Fn. 82 angeführt, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Österreichisches System der …

    Sie stützt sich dabei auf die Urteile vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96 (Snares, Slg. 1997, I-6057) und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96 (Partridge, Slg. 1998, I-3467) und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-308/14

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt vor, die Klage der Kommission gegen das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-138/02

    Collins

  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit und Anerkennung und …

  • EuGH, 11.09.2014 - C-394/13

    B. - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2002 - C-104/01

    Libertel

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-262/99

    Louloudakis

  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14

    X - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 - Art. 3 ff. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-265/05

    Perez Naranjo - Auslegung von Artikel 4 Absatz 2a, Artikel 10a, Artikel 19 Absatz …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99

    Elsen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-321/03

    Dyson - Marke - Erste Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 2 - Markenfähiges Zeichen - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97   

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https://dejure.org/1998,17579
Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97 (https://dejure.org/1998,17579)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.09.1998 - C-90/97 (https://dejure.org/1998,17579)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. September 1998 - C-90/97 (https://dejure.org/1998,17579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,17579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97
    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Léger zum Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96 (Snares, Slg. 1997, I-6057, Nrn. 30 und 31).

    Für weitere Nachweise früherer Rechtsprechung verweise ich auf die Schlussanträge von Generalanwalt Léger zum Urteil Snares (zitiert in Fußnote 4); in der Lehre untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung Van Räpenbusch: La sécurité sociale des personnes qui circulent à l'intérieur de la Communauté économique européenne, Brüssel 1991, S. 258.

    (9) - Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Léger zum Urteil Snares (zitiert in Fußnote 4), der auf die dritte und die vierte Begründungserwägung der Verordnung von 1992 verweist; vgl. auch Urteil Snares, Randnr. 33.

    (12) - Urteil Snares (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 30), das ein früheres Urteil vom 2. Dezember 1964 in der Rechtssache 24/64 (Dingemans, Slg. 1964, 1375) zitiert.

    (14) - Die Voraussetzung des Aufenthalts rechtfertigt sich wegen der besonderen Typologie der Leistung, die, weil sie eng an das soziale Umfeld gebunden ist, in dem der Begünstigte sich ständig aufhält, nur im Wohnstaat beansprucht werden kann; vgl. Urteil Snares (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 42).

    (15) - Vgl. zuletzt Urteil Snares (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 46).

  • EuGH, 07.03.1991 - C-10/90

    Masgio / Bundesknappschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97
    (22) - Vgl. z. B. Urteile vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88 (Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13) und vom 7. März 1991 in der Rechtssache 10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnr. 16).

    (24) - Urteil Masgio (zitiert in Fußnote 22, Randnr. 19).

  • EuGH, 08.04.1992 - C-62/91

    Gray / Adjudication Officer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97
    (26) - Vgl. Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/91 (Gray, Slg. 1992, I-2737), das allerdings durch das Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-272/90 (Van Noorden, Slg. 1991, I-2543) vorgezeichnet war.

    (27) - Vgl. Urteil Gray (zitiert in Fußnote 26, Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-262/99

    Louloudakis

    8: - Schlussanträge vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1077, Randnr. 17).

    9: - Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling Slg. 1999, I-1075, Randnr. 29.) 10: - Urteil in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, zitiert in Fußnote 4, Randnrn. 30 bis 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99

    Elsen

    In meinen Schlußanträgen vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling)(18), habe ich bereits ausgeführt, daß Artikel 48 EG-Vertrag der Grundsatz der Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern und Arbeitnehmern, die keinen Gebrauch von der Freizügigkeit machen, entnommen werden kann und daß diese Gleichbehandlung so zu verstehen ist, daß sie abgesehen von Ausnahmen, die offensichtlich auf Gründen der Staatsangehörigkeit beruhen und schon aus diesem Grund verboten sind, eine unterschiedliche Behandlung nur zuläßt, wenn diese durch Erfordernisse gerechtfertigt erscheint, die mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in vollem Umfang beachtetwird(19).

    Siehe auch das spätere Urteil Kuusijärvi, a. a. O., Randnr. 31.18: - Slg. 1999, I-1077.19: - Schlußanträge, Nr. 23. Der Gerichtshof hat im Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075) entschieden, daß eine Bestimmung, die einen Anspruch auf Einkommensbeihilfe vom gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat abhängig macht, gegen die Artikel 1 Buchstabe h und 10a der Verordnung Nr. 1408/71 verstößt.

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