Rechtsprechung
| BFH, 12.12.1996 - V R 23/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1, 2
- Wolters Kluwer
Vermietung eines Wohnmobils - Unternehmerische Tätigkeit - Beurteilungskriterien
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsatzsteuer: Gelegentliche Vermietung eines Wohnmobils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 UStG 1980
Umsatzsteuer; Vermietung nur eines Wohnmobils
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ferienwohnung
Sonstiges
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 182, 388
- BB 1997, 2145
- BB 1997, 435
- BB 1997, 828
- DB 1997, 914
- BStBl II 1997, 368
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.07.1991 - V R 86/87
Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen …
Auszug aus BFH, 12.12.1996 - V R 23/93
a) Dem entspricht es, daß nach der Rechtsprechung des Senats im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen ist, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776). - EuGH, 26.09.1996 - C-230/94
Enkler / Finanzamt Homburg
Auszug aus BFH, 12.12.1996 - V R 23/93
Der EuGH hat diese Fragen durch Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-230/94 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1996, 338) beantwortet. - BFH, 24.11.1992 - V R 8/89
Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben
Auszug aus BFH, 12.12.1996 - V R 23/93
Der BFH prüft als Revisionsinstanz nur, ob dem FG bei der tatsächlichen Würdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379). - FG Saarland, 12.01.1993 - 1 K 310/92
Umsatzsteuer; Wohnmobilvermieter als Unternehmer
Auszug aus BFH, 12.12.1996 - V R 23/93
Im übrigen wird auf die Veröffentlichung der Vorentscheidung in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 614 Bezug genommen.
- BFH, 02.08.2018 - V R 21/16
Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine nur gelegentliche Vermietung oder Verpachtung eines im Übrigen privat genutzten Gegenstands keine unternehmerische Tätigkeit darstellt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368; EuGH-Urteil Enkler vom 26. September 1996 C-230/94, EU:C:1996:352, HFR 1996, 836). - BFH, 18.12.2008 - V R 80/07
Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der …
Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit (Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) ausgeübt werden (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368;… vom 28. Oktober 2004 V R 19/04, BFH/NV 2005, 725;… vom 11. April 2008 V R 10/07, BFH/NV 2008, 1773, UR 2008, 750, unter II. 1.).Der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch die Tatsacheninstanz kommt insoweit besondere Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776; vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379, unter II. 1. b; in BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368, unter II. 1. a); in BFH/NV 2005, 725; in BFH/NV 2008, 1773, UR 2008, 750, unter II. 1.).
Soweit das FA unter Hinweis auf die genannte Verfügung der OFD Hannover auf die Rechtsprechung des BFH in den Urteilen vom 23. Januar 1992 V R 66/85 (BFHE 167, 221) und in BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368 verweise, sei anzumerken, dass diese Urteile gänzlich andere Sachverhalte beträfen, nämlich die gelegentliche Veranstaltung von Segelturns sowie die gelegentliche Vermietung von Wohnmobilen.
- BFH, 21.09.2016 - XI R 44/14
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes …
Gleiches gilt für die nachhaltige Vermietung (Verpachtung) eines körperlichen Gegenstands (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368, unter II.1., Rz 31; vom 2. Juli 2008 XI R 60/06, BFHE 222, 112, BStBl II 2009, 167, unter II.1., Rz 16; jeweils m.w.N.).
- BFH, 27.01.2011 - V R 21/09
Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit …
Dies sind die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Erlöse, die Beteiligung am Markt durch Werbung, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, das Unterhalten eines Geschäftslokals (z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368; vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776). - BFH, 05.12.2018 - XI R 44/14
Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
Gleiches gilt für die nachhaltige Vermietung (Verpachtung) eines körperlichen Gegenstands (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368, unter II.1., Rz 31; vom 2. Juli 2008 XI R 60/06, BFHE 222, 112, BStBl II 2009, 167, unter II.1., Rz 16; jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, UR 2017, 72, Rz 33). - BFH, 11.04.2008 - V R 10/07
Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?
Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit (Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG) ausgeübt werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368;… vom 28. Oktober 2004 V R 19/04, BFH/NV 2005, 725).c) Der BFH prüft insoweit als Revisionsinstanz nur, ob dem FG bei der tatsächlichen Würdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368;… in BFH/NV 2005, 725).
- BFH, 29.09.2022 - V R 29/20
Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells
Diese Auffassung werde bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Enkler vom 26.09.1996 - C-230/94 (EU:C:1996:352) und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.12.1996 - V R 23/93 (BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368) zur Vermietung eines Wohnmobils.Das Unterhalten eines Geschäftslokals oder Büros gehört zwar zu den für eine unternehmerische Tätigkeit sprechenden Indizien (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368, unter II.1.a), allein das Fehlen eines Geschäftslokals oder Büros führt aber im Rahmen der Gesamtwürdigung nicht zur Verneinung der wirtschaftlichen Tätigkeit (…BFH-Urteile vom 16.06.1994 - V R 98/92, BFH/NV 1995, 740, unter II.4.b, …sowie vom 13.02.1992 - V R 112/87, BFH/NV 1993, 53, unter II.b).
- BFH, 02.07.2008 - XI R 66/06
Voraussetzung für Aufwendungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. …
Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit (Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG) ausgeübt werden (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368;… vom 28. Oktober 2004 V R 19/04, BFH/NV 2005, 725).Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmen sprechen können (vgl. EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-230/94 --Enkler--, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 24; BFH-Urteil in BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368).
- BFH, 02.07.2008 - XI R 60/06
Segeljachtvercharterung: Besteuerung des Aufwendungseigenverbrauchs bis zum 31. …
Die Vermietung eines körperlichen Gegenstands ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, wenn sie zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen vorgenommen wird (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 26. September 1996 Rs. C-230/94 --Enkler--, Slg. 1996, I-4517; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368). - FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18
Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie …
Der VSt-Abzug scheide vorliegend aber aus, da die nach der Rechtsprechung gebotene Gesamtschau der Gegebenheiten des Einzelfalls zum Ergebnis führe, dass die Klin keine unternehmerische Betätigung ausgeübt habe (vgl. EuGH-Urteil vom 26.09.1996 C-230/94 - Enkler, UR 1996, 418; nachfolgend: BFH-Urteil vom 12.12.1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368; s.a. Hessisches FG, Urteil vom 08.11.2000 6 K 4774/96, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 599).Die weiteren Einzelheiten hat der EuGH in seinem Urteil vom 26.09.1996 C-230/94 - Enkler, a.a.O.; nachgehend: BFH-Urteil vom 12.12.1996 V R 23/93, a.a.O.) geklärt: Hiernach ist die Vermietung eines körperlichen Gegenstands als wirtschaftliche Tätigkeit i.S. Art. 9 Abs. 1 Satz 3 MwStSystRL anzusehen, wenn sie zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen vorgenommen wird; dagegen reicht eine nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit nicht aus (…EuGH, a.a.O., Rz. 20-22).
Der BFH hat die langfristige Vermietung eines einzelnen beweglichen Gegenstandes unter Hinweis des Duldens des Eingriffs in den eigenen Rechtskreis dann auch ganz regelmäßig als unternehmerisch angesehen (…vgl. Stadie, a.a.O., § 2 Rz. 319 und 418 - mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen;… s. ferner zur PKW-Vermietung unter Ehegatten: BFH-Urteile vom 13.07.1989 V R 8/86, a.a.O., Rz. 18;… vom 14.05.1992 V R 56/89, BStBl II 1992, 859, Rz. 17;… vom 14.07.1992 V R 10/88, BFH/NV 1993, 136, Rz. 10;… vom 04.05.1994 XI R 67/93, a.a.O., Rz. 7; dagegen abweichend für eine Wohnmobil-Vermietung unter Ehegatten: BFH-Urteil vom 12.12.1996 V R 23/93, a.a.O., Rz. 34 f.).
- BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14
Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für …
- BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16
Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes …
- BFH, 16.01.2003 - V B 144/02
Aufwendungen für Wohnmobil; Repräsentationseigenverbrauch
- BFH, 28.10.2004 - V R 19/04
Unternehmereigenschaft einer Stadtgemeinde
- FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
Änderung nach § 174 Abs. 3 AO auch bei Festsetzungsverjährung - Einlagerung von …
- BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische …
- FG Köln, 15.04.2004 - 11 K 2507/03
Differenzbesteuerung; Wiederverkäufer
- BFH, 02.07.2008 - XI R 61/06
Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische …
- BFH, 18.06.2009 - V R 30/07
Voraussetzung der entgeltlichen Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
- BFH, 04.09.2008 - V R 10/06
Vorsteuerabzug eines Motorradrennfahrers - Verwendung gemischt nutzbarer …
- BFH, 06.08.1998 - V R 74/96
Eigenverbrauch bei Repräsentationsaufwendungen
- FG Sachsen, 17.06.2015 - 2 K 325/15
Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes als unternehmerische Tätigkeit bzgl. …
- FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der …
- FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15
Rechtsstreit um die Bewertung des Betriebs einer Flugzeug-Vercharterung als vGA …
- FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen …
- BFH, 02.07.2008 - XI R 70/06
Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht: unternehmerische …
- FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07
Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw. …
- FG Saarland, 20.09.2001 - 1 K 115/00
Haftung der BGB-Gesellschafter für unberechtigte Vorsteuerabzugsbeträge der …
- BFH, 06.10.2005 - V R 7/04
USt: Einbringung von Anlagevermögen in GmbHs gegen Gewährung von …
- BFH, 21.07.1999 - V S 6/99
PKH bei NZB
- FG Köln, 13.12.2000 - 7 K 4488/94
Haftung für Steuerabzug wegen an im Ausland ansässige Steuerpflichtige erbrachten …
- FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11
Keine umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei bloß auf Gestellung von …
- FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 15/99
Überlassung eines Segelschiffes als unternehmerische Tätigkeit; Vorliegen eines …
- FG Niedersachsen, 20.05.2019 - 11 K 161/16
Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug eingebundenen …
- FG Köln, 13.12.2000 - 7 K 6694/98
Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit der Folge der Anwendung …
- BFH, 12.12.1996 - V R 22/93
Wohnmobile: Vorsteuerabzug bei gelegentlicher Vermietung
- BFH, 13.11.2003 - V B 121/02
NZB: Unternehmereigenschaft
- BFH, 06.07.1998 - V S 5/98
Unternehmereigenschaft - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - …
- FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit; Nutzung eines …
- FG Nürnberg, 07.08.2008 - II 347/05
Vorsteuerabzug für Leistungen, die in Zusammenhang mit der früheren …
- FG Hessen, 08.11.2000 - 6 K 4774/96
Abgrenzung zwischen unternehmerischem Weinhandel und privater Weinversorgung; …
- FG Baden-Württemberg, 11.09.2003 - 10 K 166/00
Einordnung der Vercharterung einer Segelyacht als sonstige Leistung in Gestalt …
- FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99
Vermittlungsleistungen eines Handelsunternehmers als steuerplichtige Leistungen; …
- FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 5/98
Vermietung eines Wohnmobils als unternehmerische Tätigkeit; Beweislast für …
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Rechtsprechung
| EuGH, 06.03.1997 - C-167/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 177; ; RiLi 77/388 EWG Art. 9
- EU-Kommission
Linthorst, Pouwels en Scheres / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen Roermond
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 9 Absatz 2
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Dienstleistungen - Bestimmung des steuerlichen Anknüpfungspunkts - Dienstleistungen der Tierärzte - Besteuerung am Ort der Niederlassung des Dienstleistenden - EU-Kommission
Linthorst, Pouwels en Scheres / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen Roermond
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Mehrwertsteuer für in anderen Mitgliedstaaten erbrachte Leistungen; Ort der Dienstleistung und Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Umsatzsteuerrichtlinie; Einordnung der Tätigkeit als Tierarzt
- riw-online.de
Umsatzsteuer: Tierärztliche Leistungen
- rechtsportal.de
EG-Vertrag Art. 177; RiLi 77/388 EWG Art. 9
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Dienstleistungen - Bestimmung des steuerlichen Anknüpfungspunkts - Dienstleistungen der Tierärzte - Besteuerung am Ort der Niederlassung des Dienstleistenden - datenbank.nwb.de
Ort der Dienstleistung bei Tierärzten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 9, Richtlinie 77/388/EWG Art 9
Feste Niederlassung; Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1996 - C-167/95
- EuGH, 06.03.1997 - C-167/95
Papierfundstellen
- EuZW 1998, 127
- BB 1997, 434
- DB 1997, 914
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 04.07.1985 - 168/84
Berkholz / Finanzamt Hamburg-Mitte-Altstadt - Einheitliche Festlegung des …
Auszug aus EuGH, 06.03.1997 - C-167/95
Durch diese Bestimmungen sollen, wie sich aus Artikel 9 Absatz 3 - wenn auch nur für Sonderfälle - ergibt, Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, sowie die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (Urteile vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 168/84, Berkholz, Slg. 1985, 2251, Randnr. 14, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-327/94, Dudda, Randnr. 20, Slg. 2996, I-0000, Randnr. 20). - EuGH, 26.09.1996 - C-327/94
Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach
Auszug aus EuGH, 06.03.1997 - C-167/95
Durch diese Bestimmungen sollen, wie sich aus Artikel 9 Absatz 3 - wenn auch nur für Sonderfälle - ergibt, Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, sowie die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (Urteile vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 168/84, Berkholz, Slg. 1985, 2251, Randnr. 14, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-327/94, Dudda, Randnr. 20, Slg. 2996, I-0000, Randnr. 20).
- BFH, 20.07.2012 - V B 82/11
Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung - …
Dabei ist eine Leistung dann einer in dieser Bestimmung aufgeführten Tätigkeit ähnlich, wenn beide Tätigkeiten dem gleichen Zweck dienen (vgl. EuGH-Urteile vom 6. März 1997 C-167/95, Linthorst, Pouwels en J. Scheren, Slg. 1997, I-1195 Rdnrn. 19 bis 22; von Hoffmann in Slg. 1997, I-4857 Rdnrn. 20 und 21, …und vom 6. Dezember 2007 C-401/06, Kommission/Deutschland, Slg. 2007, I-10609 Rdnr. 31). - BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07
Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung …
Dieser Auffassung steht das EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95 --Linthorst, Pouwels en Scheren-- (Slg. 1997, I-1195) nicht entgegen. - EuGH, 09.03.2006 - C-114/05
Gillan Beach - Mehrwertsteuer - Ort des steuerbaren Umsatzes - Steuerlicher …
Durch diese Bestimmungen sollen Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, sowie die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (Urteile vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 168/84, Berkholz, Slg. 1985, 2251, Randnr. 14, vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-327/94, Dudda, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 20, vom 6. März 1997 in der Rechtssache C-167/95, Linthorst, Pouwels en Scheres, Slg. 1997, I-1195, Randnr. 10, undvom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-452/03, RAL [Channel Islands] u. a., Slg. 2005, I-3947, Randnr. 23).Andernfalls gilt Absatz 1 (Urteile Dudda, Randnr. 21, Linthorst, Pouwels en Scheres, Randnr. 11, und RAL [Channel Islands] u. a., Randnr. 24).
- BFH, 13.01.2011 - V R 63/09
Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen - …
Der Abbau der Strahleneinrichtung (mit anschließendem Recycling bzw. Entsorgung) stelle den intensivsten körperlichen Eingriff in die Strahlenvorrichtung dar, sodass auch nach der Begriffsbestimmung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- (Urteil vom 6. März 1997 C-167/95, Linthorst, Slg. 1997, I-1195) Arbeiten an beweglichen Gegenständen vorlägen.Nach der EuGH-Entscheidung Linthorst in Slg. 1997, I-1195 wird mit "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" im Allgemeinen ein Eingriff in bewegliche körperliche Gegenstände bezeichnet, der grundsätzlich nicht wissenschaftlicher oder intellektueller Natur ist.
- BFH, 10.11.2010 - V R 40/09
Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren
Rn. 12 b) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) umfasst der Begriff "Begutachtung" i.S. von Art. 9 Abs. 2 Buchst. c dritter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG die Prüfung des körperlichen Zustands oder die Untersuchung der Echtheit eines Gegenstands zur Schätzung seines Wertes oder zur Bewertung etwa vorzunehmender Arbeiten oder des Umfangs eines Schadens (EuGH-Urteil vom 6. März 1997, C-167/95, Linthorst, Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 13).Selbst wenn die Dienstleistungen eines Tierarztes bisweilen in der Schätzung des Wertes eines Tieres oder eines Viehbestands bestehen können, handelt es sich hierbei nicht um die für die Funktion eines Tierarztes kennzeichnende Aufgabe (EuGH-Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 14).
Leistungen eines Tierarztes sind weiter auch nicht Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, da sich dieser Begriff im Allgemeinen nur auf lediglich körperliche Eingriffe in bewegliche körperliche Gegenstände bezieht, die grundsätzlich nicht wissenschaftlicher oder intellektueller Natur sind (EuGH-Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 16), was auf die Heilbehandlung von Tieren nach wissenschaftlichen Regeln nicht zutrifft (EuGH-Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 17).
Weiter reicht nach der Rechtsprechung des EuGH der Umstand, dass die Aufgaben des Tierarztes manchmal Beratungs- oder Studienaspekte enthalten, nicht aus, um die hauptsächlich und gewöhnlich mit dem Tierarztberuf verbundenen Tätigkeiten als Leistungen von "Beratern" oder "Studienbüros" oder als "ähnliche Leistungen" anzusehen (EuGH-Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 22).
- EuGH, 08.05.2019 - C-568/17
Geelen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie …
Zwar könnte aus dem Urteil vom 6. März 1997, Linthorst, Pouwels en Scheres (C-167/95, EU:C:1997:105), abgeleitet werden, dass die Reihenfolge der Aufzählung in Art. 9 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie ausschlaggebend sei, doch gebe es hierüber keinen sicheren Aufschluss, da die in der mit diesem Urteil entschiedenen Rechtssache in Rede stehende Dienstleistung keinem der in dieser Bestimmung genannten Fälle habe zugeordnet werden können. - EuGH, 12.05.2005 - C-452/03
RAL (Channel Islands) u.a. - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Artikel 9 …
Durch diese Bestimmungen sollen Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, sowie die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (Urteile vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 168/84, Berkholz, Slg. 1985, 2251, Randnr. 14, vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-327/94, Dudda, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 20, und vom 6. März 1997 in der Rechtssache C-167/95, Linthorst, Pouwels en Scheres, Slg. 1997, I-1195, Randnr. 10).In jedem Einzelfall stellt sich vielmehr die Frage, ob eine der Bestimmungen des Artikels 9 Absatz 2 einschlägig ist; andernfalls gilt Absatz 1 (Urteile Dudda, Randnr. 21, und Linthorst, Pouwels en Scheres, Randnr. 11).
- BFH, 30.06.2011 - V R 37/09
Ort der Leistung bei Schönheitsoperationen ohne eigene Praxis - Sitz der …
Rn. 10 Das FA sieht sich in seiner Auffassung durch das EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95, Linthorst (Slg. 1997, I-1195) bestätigt, in dem der EuGH entschieden habe, dass die Leistung nicht an den Ort der Erbringung der Leistung verlegt werden könne, wenn es sich nicht um eine ausdrücklich in Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG genannte Leistung handele.Hierzu hat der EuGH im Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 24 entschieden, dass eine Leistung an dem in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG bezeichneten Ort ausgeführt wird, wenn --wie im vorliegenden Fall-- keiner der in Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG genannten besonderen Anknüpfungspunkte eingreift.
- BFH, 18.06.2009 - V R 57/07
Personalberatung als Beratungsleistung im Sinne des UStG
Vielmehr will der Gemeinschaftsgesetzgeber nur die "hauptsächlich und gewöhnlich" zu diesen Berufen gehörenden Leistungen erfassen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 6. März 1997 Rs. C-167/95, Linthorst, Slg. 1997, I-1195 Rdnrn. 16 und 17, m.w.N.). - BFH, 05.06.2003 - V R 25/02
Ort der sonstigen Leistung bei Testamentsvollstreckern
"Leistungen von Beratern, Ingenieuren, Studienbüros, Anwälten, Buchprüfern und sonstige ähnliche Leistungen" sei zwar gemeinsam, dass sie alle im Rahmen freier Berufe ausgeübt werden; der Gemeinschaftsgesetzgeber habe aber gerade nicht alle freiberuflichen Tätigkeiten, sondern nur die hauptsächlich und gewöhnlich zu diesem Beruf gehörenden Leistungen erfassen wollen (z.B. EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95 --Linthorst--, Slg. 1995, I-1195, UR 1997, 217 Rz. 14, 18, 22, 24). - EuGH, 06.11.2008 - C-291/07
Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet - Mehrwertsteuer - Ort des …
- FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11
Stellt die Behandlung / Operation von Tieren, deren Halter im Drittland wohnen, …
- EuGH, 16.09.1997 - C-145/96
von Hoffmann
- EuGH, 06.12.2007 - C-401/06
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht …
- BFH, 18.06.2009 - V R 34/08
Personalberatung als Beratungsleistung im Sinne des UStG
- FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 447/02
Umsatzsteuerpflicht einer im Inland ansässigen internationalen Kontroll- und …
- FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04
Leistung; Begriff des "Gegenstandes" i.S.d. UStG
- BFH, 30.11.2016 - V R 15/16
Ort der Schadensregulierung nach ausgelaufenem Recht
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-452/03
RAL (Channel Islands) u.a.
- BFH, 06.11.2002 - V R 57/01
"unterhaltende" Leistungen und "ähnliche" Leistungen
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 16/01
Ort der Leistungen, die ein Steuerberater als gerichtlich bestellter …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-155/12
RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-270/09
MacDonald Resorts - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung der …
- EuGH, 02.07.2009 - C-377/08
EGN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 Buchst. a - …
- FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
Qualifizierung der im Zuge einer Übernahme von radioaktiver Strahlenquellen im …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-41/04
Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 2904/05
Ort der sonstigen Leistungen beim technischen Service und der Betreuung von …
- FG Düsseldorf, 22.07.2009 - 5 K 3371/05
Schönheitschirurgische Leistungen in den Niederlanden
- FG München, 13.06.2007 - 3 K 4881/03
Leistungsort für die Tätigkeit eines Personalberaters (hier: Erbringung von sog. …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-37/08
RCI Europe - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung von Art. 9 …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2008 - C-291/07
Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2004 - C-68/03
Lipjes
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.1997 - C-390/96
Lease Plan Luxembourg SA gegen Belgische Staat. - Sechste …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2010 - C-156/09
Verigen Transplantation Service International - Mehrwertsteuer - Ort einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-429/97
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-401/06
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-108/00
SPI
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-145/96
Bernd von Hoffmann gegen Finanzamt Trier.
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Rechtsprechung
| BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 163; EStG 1990 § 4 Abs. 5 Nr. 8, § 52 Abs. 5a (jetzt § 52 Abs. 4)
- Wolters Kluwer
Abschöpfungsteil einer Geldbuße als Betriebsausgabe - Erlaß aus Billigkeitsgründen
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 163 AO
Abgabenordnung; Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 16.08.1994 - 7 K 4198/92
- BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Papierfundstellen
- BFHE 182, 520
- NJW 1997, 1598
- NVwZ 1997, 830 (Ls.)
- BB 1997, 1186
- BB 1997, 774
- DB 1997, 914
- BStBl II 1997, 353
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Am 23. November 1990 wies das FA den Einspruch unter Berufung auf §§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8, 52 Abs. 3 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) i. d. F. vom 25. Juli 1984, den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Januar 1990 1 BvL 4-7/87 (BStBl II 1990, 483) und das BFH-Urteil vom 24. Juli 1990 VIII R 194/84 (BFHE 161, 509, BStBl II 1992, 508) als unbegründet zurück.Zur Begründung führten sie aus, diese Verpflichtung lasse sich aus dem BVerfG-Beschluß in BStBl II 1990, 483 für die Fälle herleiten, in denen Geldbußen unter Berücksichtigung des erlangten Bruttovorteils festgesetzt und die Bußgeldbescheide noch vor der rückwirkenden Änderung des EStG im Jahre 1984 rechtskräftig geworden seien.
Im Januar 1990 erging dann der Beschluß des BVerfG in BStBl II 1990, 483, in dem das Gericht entschied, der 1984 eingeführte § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG sei zwar - ebenso wie § 17 Abs. 4 OWiG - nicht verfassungswidrig, verfassungswidrig sei es jedoch, wenn bei der Bußgeldfestsetzung die auf die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils entfallende Steuer unberücksichtigt bleibe und gleichwohl ein Abzug als Betriebsausgaben versagt werde.
In diesem Fall kann sich aus den Gründen des Beschlusses des BVerfG in BStBl II 1990, 483, DB 1990, 1013 ein Anspruch auf Erlaß einer Billigkeitsmaßnahme ergeben.
Das ergibt sich aus den teilweise widersprüchlichen Stellungnahmen der einzelnen Senate des Bundesgerichtshofs (BGH), wie sie im Beschluß des BVerfG in BStBl II 1990, 483 (unter A. III. 2.) wiedergegeben sind.
Für die neben einer Geldbusse angeordnete Abführung des Mehrerlöses nach §§ 8, 11 des Wirtschaftsstrafgesetzes hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit bejaht (BFH-Urteil vom 23. Juli 1965 VI 9/64 U, BFHE 83, 233, BStBl III 1965, 585; ähnliches gilt für Geldbeträge, deren Verfall im sog. objektiven Verfahren nach §§ 73 ff. des Strafgesetzbuches - StGB - oder § 29a OWiG angeordnet werden kann, vgl. BVerfG in BStBl II 1990, 483, 487, rechte Spalte).
Soweit der I. Senat in seinem Beschluß in BFH/NV 1997, 6 eine andere Auffassung vertreten hat, betraf das einen Fall, in dem der maßgebliche Steuerbescheid bei Ergehen des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1990, 483 bereits bestandskräftig war (hierzu s. o. unter 1.).
- BFH, 20.06.1990 - I R 73/88
Abzug eines Bußgelds als Betriebsausgabe
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Ebenso entschied der I. Senat (Urteile vom 20. Juni 1990 I R 73/88 und I R 141/84, BFH/NV 1991, 32 und 38).In DB 1991, 575 (Heft vom 15. März 1991) wurde erstmalig ein Erlaß des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen abgedruckt, in dem es heißt: "... Die genannte Rechtsprechung (gemeint sind die Urteile des I. Senats des BFH in BFH/NV 1991, 32 und 38) führt zu einem sehr aufwendigen und langwierigen Verwaltungsverfahren.
Dieser Hinweis muß so verstanden werden, daß das FG - anders als der I. Senat des BFH in BFH/NV 1991, 32 und 38 - die Versagung einer Billigkeitsmaßnahme auch dann für ermessensgerecht gehalten hätte, wenn es den Streitfall vor Inkrafttreten des StÄndG 1992 zu entscheiden gehabt hätte.
Eine Billigkeitsmaßnahme, deren Erforderlichkeit der VIII. Senat ausdrücklich offengelassen hat, sah der I. Senat des BFH (in BFH/NV 1991, 32 und 38) gleichwohl als möglich an.
- BFH, 24.07.1990 - VIII R 194/84
Abzugsverbot für Geldbußen bei Abschöpfung des Bruttogewinns
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Am 23. November 1990 wies das FA den Einspruch unter Berufung auf §§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8, 52 Abs. 3 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) i. d. F. vom 25. Juli 1984, den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Januar 1990 1 BvL 4-7/87 (BStBl II 1990, 483) und das BFH-Urteil vom 24. Juli 1990 VIII R 194/84 (BFHE 161, 509, BStBl II 1992, 508) als unbegründet zurück.Daher entschied dann auch der VIII. Senat des BFH im Juli 1990 in dem Fall, der zu der Vorlage an das BVerfG geführt hatte, daß nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG die steuerliche Abziehbarkeit der Bußgelder nicht möglich sei (Urteil in BFHE 161, 509, BStBl II 1992, 508).
Allerdings wird auch im Urteil des VIII. Senats in BFHE 161, 509, BStBl II 1992, 508 die Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung des Bußgeldes als Betriebsausgabe im Einkommensteuerbescheid mit dem Hinweis verneint, der Kläger habe sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen müssen.
- BFH, 25.03.1992 - I R 159/90
Auswirkungen der Steuerbetrags-Herabsetzung auf Zinsbescheid
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Was den Erlaß der Aussetzungszinsen angeht, ist auf folgendes hinzuweisen: Wie im BFH-Urteil vom 25. März 1992 I R 159/90 (BFHE 168, 13, BStBl II 1992, 997), so kann auch im Streitfall offenbleiben, ob die Akzessorietät der Ausssetzungszinsen eo ipso dazu führt, daß solche Zinsen auch dann herabzusetzen sind, wenn die Steuerschuld während oder nach Beendigung des Rechtsbehelfsverfahrens (nur) aus Billigkeitsgründen herabgesetzt wird.In diesem Fall wären die Aussetzungszinsen nach Maßgabe des Umfangs, in dem die Geldbußen als Betriebsausgaben anzuerkennen sind, herabgesetzt worden (BFH-Urteil in BFHE 168, 13, BStBl II 1992, 997).
- BFH, 05.06.1996 - I B 127/95
Steuerliche Absetzbarkeit von ursprünglich gegenüber einer Kapitalgesellschaft …
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Daher kann in solchen Fällen ein Anspruch auf Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht darauf gestützt werden, daß das Gesetz mittlerweile zugunsten der betroffenen Steuerpflichtigen geändert worden ist (ebenso BFH-Beschluß vom 5. Juni 1996 I B 127/95, BFH/NV 1997, 6; Verfügung der OFD Kiel vom 13. Oktober 1992, Der Betrieb - DB - 1992, 2320;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 4 Rdnr. 520; "Strafen/Geldbußen"; Brandenberg, DB 1991, 2103;… Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, §§ 4, 5 EStG Rdnr. 1743).Soweit der I. Senat in seinem Beschluß in BFH/NV 1997, 6 eine andere Auffassung vertreten hat, betraf das einen Fall, in dem der maßgebliche Steuerbescheid bei Ergehen des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1990, 483 bereits bestandskräftig war (hierzu s. o. unter 1.).
- BFH, 08.10.1980 - II R 8/76
Erstattung von Grunderwerbsteuern - Ablehnung eines Antrags - Sachliche …
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 8. Oktober 1980 II R 8/76 (BFHE 131, 446, BStBl II 1981, 82) herleiten.Eine solche generelle Anweisung hielt der BFH im Urteil in BFHE 131, 446, BStBl II 1981, 82 für ermessensfehlerhaft.
- BFH, 09.02.1972 - II R 99/70
Unbilligkeit - Besteuerungstatbestand - Wertungen des Gesetzgebers - …
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
In diesem Urteil ging es darum, daß der BFH zuvor (im Urteil vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503) entschieden hatte, die gemäß § 9 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nacherhobene Grunderwerbsteuer sei unter bestimmten Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen zu erlassen.Die Finanzverwaltung hatte in einem Erlaß des Hessischen Finanzministeriums die generelle Regelung getroffen, daß die Grundsätze des Urteils in BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503 nur auf solche Fälle anzuwenden sei, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen seien.
- BFH, 18.12.1975 - IV R 12/72
Gebührenpflichtige Verwarnung - Betriebsausgabe - Rechtsanwaltsgebühren - …
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Vielmehr haben alle Entscheidungen des BFH Geldstrafen, Strafverfahrenskosten oder Bußgelder zum Gegenstand, bei denen eine Gewinnabschöpfung keine Rolle spielte (BFH-Urteile vom 21. Juli 1955 IV 373/54 U, BFHE 61, 361, BStBl III 1955, 338 - Kosten eines Strafverfahrens - vom 10. September 1957 I 322/56 S, BFHE 65, 471, BStBl III 1957, 415 - Devisenvergehen - vom 25. August 1961 VI 99/59 S, BFHE 73, 591, BStBl III 1961, 482 - Dienstverfahren - vom 6. November 1968 I R 12/66, BFHE 94, 56, BStBl II 1969, 74 - kriminelle Geldstrafe - vom 18. Mai 1972 IV R 122/68, BFHE 105, 486, BStBl II 1972, 623 - gegen einen Sachverständigen verhängtes Ordnungsgeld - vom 18. Dezember 1975 IV R 12/72, BFHE 118, 307, BStBl II 1976, 370 - Verkehrsdelikt -). - BFH, 25.08.1961 - VI 99/59 S
Aufwendungen eines Beamten in einem Dienststrafverfahren als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Vielmehr haben alle Entscheidungen des BFH Geldstrafen, Strafverfahrenskosten oder Bußgelder zum Gegenstand, bei denen eine Gewinnabschöpfung keine Rolle spielte (BFH-Urteile vom 21. Juli 1955 IV 373/54 U, BFHE 61, 361, BStBl III 1955, 338 - Kosten eines Strafverfahrens - vom 10. September 1957 I 322/56 S, BFHE 65, 471, BStBl III 1957, 415 - Devisenvergehen - vom 25. August 1961 VI 99/59 S, BFHE 73, 591, BStBl III 1961, 482 - Dienstverfahren - vom 6. November 1968 I R 12/66, BFHE 94, 56, BStBl II 1969, 74 - kriminelle Geldstrafe - vom 18. Mai 1972 IV R 122/68, BFHE 105, 486, BStBl II 1972, 623 - gegen einen Sachverständigen verhängtes Ordnungsgeld - vom 18. Dezember 1975 IV R 12/72, BFHE 118, 307, BStBl II 1976, 370 - Verkehrsdelikt -). - BFH, 06.11.1968 - I R 12/66
Steuerrechtliche Behandlung einer gegen einen Steuerpflichtigen verhängten …
Auszug aus BFH, 09.01.1997 - IV R 5/96
Vielmehr haben alle Entscheidungen des BFH Geldstrafen, Strafverfahrenskosten oder Bußgelder zum Gegenstand, bei denen eine Gewinnabschöpfung keine Rolle spielte (BFH-Urteile vom 21. Juli 1955 IV 373/54 U, BFHE 61, 361, BStBl III 1955, 338 - Kosten eines Strafverfahrens - vom 10. September 1957 I 322/56 S, BFHE 65, 471, BStBl III 1957, 415 - Devisenvergehen - vom 25. August 1961 VI 99/59 S, BFHE 73, 591, BStBl III 1961, 482 - Dienstverfahren - vom 6. November 1968 I R 12/66, BFHE 94, 56, BStBl II 1969, 74 - kriminelle Geldstrafe - vom 18. Mai 1972 IV R 122/68, BFHE 105, 486, BStBl II 1972, 623 - gegen einen Sachverständigen verhängtes Ordnungsgeld - vom 18. Dezember 1975 IV R 12/72, BFHE 118, 307, BStBl II 1976, 370 - Verkehrsdelikt -). - BFH, 18.05.1972 - IV R 122/68
Strafen - Geldbußen - Grundsätze über Nichtabzugsfähigkeit - Werbungskosten - …
- BFH, 21.07.1955 - IV 373/54 U
Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und Kosten eines Strafprozesses als …
- BFH, 23.07.1965 - VI 9/64 U
Steuerminderung durch Geldstrafenabzug
- BFH, 10.09.1957 - I 322/56 S
Absetzbarkeit von Geldstrafen und von wegen Zuwiderhandlungen gegen das …
- BFH, 25.08.1961 - VI 180/60 U
Maßgeblichkeit einer Vereinbarung über die erhöhte Absetzung für Abnutzung …
- FG Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 6 K 136/91
- BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82
Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe
- BFH, 10.12.1998 - III R 50/95
Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung
- BFH, 26.10.1972 - I R 125/70
Nichtanrechnung der im Ausland gezahlten Steuern wegen fehlender …
- BFH, 11.02.1994 - III R 50/92
Erklärt das BVerfG eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz, …
- BFH, 28.04.1982 - I R 89/77
GmbH - Geldstrafe - Wettbewerbsbeschränkung - Betriebsausgaben - Abzugsfähigkeit …
- BFH, 09.02.1987 - IV B 53/86
Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung - Ablehnung des Erlasses …
- BFH, 20.06.1990 - I R 141/84
Verzögerung der Revisionsbegründung außerhalb des Machtbereichs des Finanzamts …
- BFH, 28.10.1958 - VII 185/57 U
Nachforderung von Eingangsabgaben im Zollverfahren - Grundsatz der Selbstbindung …
- FG Hamburg, 25.04.1996 - VII 39/94
Ausschluss der Erhebung der festgesetzten Steuer wegen Unbilligkeit ; Erlass aus …
- BFH, 23.03.2011 - X R 59/09
Abzug von Bußgeldern bei Abschöpfung des durch den Gesetzesverstoß erlangten …
Zur Begründung nahm der IV. Senat auf sein im Parallelverfahren eines Mitgesellschafters ergangenes Urteil vom 9. Januar 1997 IV R 5/96 (BFHE 182, 520, BStBl II 1997, 353) Bezug.Rn. 21 Mit seiner Revision rügt das FA, das FG sei von der im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidung IV R 6/96 (bzw. dem im Parallelverfahren eines Mitgesellschafters ergangenen BFH-Urteil in BFHE 182, 520, BStBl II 1997, 353) abgewichen.
Rn. 40 Grundlage für den --dem Grunde nach bestehenden und vom BFH im ersten Rechtszug (Urteil IV R 6/96 unter Verweis auf das BFH-Urteil in BFHE 182, 520, BStBl II 1997, 353, unter 3.a) anerkannten-- Anspruch des Klägers auf Erlass ist, dass sich eine Doppelbelastung des von der KG aus den geahndeten Geschäften erzielten wirtschaftlichen Vorteils sowohl mit einer Geldbuße als auch mit Ertragsteuern als verfassungswidrig darstellen würde.
Diese rechtliche Beurteilung liegt erkennbar auch der im ersten Rechtszug ergangenen BFH-Entscheidung IV R 6/96 (unter Verweis auf das BFH-Urteil in BFHE 182, 520, BStBl II 1997, 353, unter 3.c) zugrunde.
- FG Hessen, 29.10.2009 - 13 K 3181/08
Billigkeitserlass von Steuern die aufgrund der Nichtabzugsfähigkeit von Geldbußen …
Der Bundesfinanzhof hat sodann in seiner Entscheidung die Voraussetzungen für einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen dem Grunde nach bejaht (BFH-Urteil vom 09.01.1997 IV R 5/96, BStBl II 1997, 353 und Parallelverfahren).Wenn in den Gründen des (zur identischen Sachlage) ergangenen BFH-Urteils vom 09.01.1997 IV R 5/96, BStBl II 1997, 353 ausgeführt werde, aus den Bußgeldbescheiden lasse sich ein Maßstab für die Aufteilung in einen Ahndungs- und einen Abschöpfungteil nicht mit hinlänglicher Deutlichkeit erkennen, weil das von der OFD A. verhängte Bußgeld erheblich unter dem angenommenen wirtschaftlichen Vorteil bleibe, so sei dies nicht nachvollziehbar.
Zwischen den Beteiligten ist - insbesondere auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 09.01.1997 IV R 5/96, BStBl 1997, 353 - unstreitig, dass der Streitfall Veranlassung bietet, die Möglichkeit eines Erlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen zu prüfen.
Zwar wird in der Rechtsprechung (BFH BStBl II 1997, 353 ; BFH-Urteile vom 9.6.1999 I R 64/97, BStBl II 1999, 656 ; vom 9.6.1999 I R 100/97, BStBl II 1999, 658 ; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 27.04.2006 10 K 65/01, EFG 2006, 1737 ; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2001 3 K 168/01, EFG 2002, 72 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) die Auffassung vertreten, dass bei nicht eindeutigen Bußgeldbescheiden diese in einen Ahndungs- und Abschöpfungsteil aufzugliedern sind.
- BFH, 09.06.1999 - I R 64/97
Keine Rückstellung für Geldbußen
b) Zugleich weicht der Senat auch nicht von dem BFH-Urteil vom 9.1.1997 IV R 5/96 17) ab.BStBl. II 1997 S. 353 = DB 1997 S. 914.
- BFH, 09.06.1999 - I R 100/97
Geldbuße als Betriebsausgabe
b) Zugleich weicht der Senat auch nicht von dem BFH-Urteil vom 9. Januar 1997 IV R 5/96, BFHE 182, 520, BStBl II 1997, 353 ab. - FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 3636/98
Grenzpendlerbesteuerung; Einkommensteuererlass; Ermessen; Sachliche Unbilligkeit; …
Es ist dem beklagten Finanzamt auch einzuräumen, dass ein Billigkeitsantrag nach § 227 AO bei einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung in der Regel nicht darauf gestützt werden kann, dass ein Gesetz mittlerweile zugunsten des Steuerpflichtigen geändert wurde (vgl. BFH, Urteil vom 9. Januar 1997 - IV R 5/96 - BStBl II 1997, 353 (354)).Bestandskräftige Steuerfestsetzungen, die auf Grund bestehender Gesetzeslage ergangen sind, können im Billigkeitsweg (§ 227 AO) nur korrigiert werden, wenn es sich um einen atypischen Fall handelt (vgl. BFH, Urteil vom 9. September 1994 - III R 17/93 - BStBl II 1995, 8 (10); Urteil vom 9. Januar 1997 - IV R 5/96 - a.a.O. (355)).
Rn. 31 Der Kläger kann sich für sein Erlassbegehren hinsichtlich der zur Einkommensteuer für die Jahre 1987 bis 1992 entstandenen Säumniszuschläge auch nicht auf das Urteil des BFH vom 9. Januar 1997 (- IV R 5/96 - BStBl II 1997, 353 (357)) berufen.
- BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
Erlass von USt
Nach Eintritt der Bestandskraft eines Steuerbescheides kann sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (…BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610;… vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952;… vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935; vom 9. Januar 1997 IV R 5/96, BFHE 182, 520, …und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFH/NV 2003, 1620). - BFH, 25.02.1998 - V B 120/97
Aussetzung eines Verfahrens bis zum Abschluss eines Billigkeitsverfahrens
Im übrigen werde die Ablehnung des Erlaßantrags durch das FA aufgrund des BFH-Urteils vom 9. Januar 1997 IV R 5/96 (BFHE 182, 520, BStBl II 1997, 353) als nicht mehr haltbar angesehen.Sein Vortrag macht auch nicht ersichtlich, inwieweit das BFH-Urteil in BFHE 182, 520, BStBl II 1997, 353 einen "gleichgelagerten Fall" betrifft.
- FG Saarland, 24.11.2010 - 2 K 1060/08
Keine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen etwaiger …
Der Senat ist der Auffassung, dass die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist, zumal der BFH in Einzelfällen einen Billigkeitserlass für möglich hält (BFH vom 9. Januar 1997, IV R 5/96, BStBl. II 1997, 353). - OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 9 LA 87/20
Billigkeitserlass; Gewerbesteuerfestsetzung; Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung; …
Rn. 18 Soweit der Kläger schließlich mit seiner ergänzenden Stellungnahme vom 30. September 2021 noch vorträgt, dass der Bundesfinanzhof (Urteil vom 9.1.1997 - IV R 5/96 - juris) die Korrektur der Steuerfestsetzung/-erhebung im Billigkeitswege ausdrücklich für den Fall vorsehe, dass der Steuerpflichtige im berechtigten Vertrauen auf die Berücksichtigung der sachlichen Unbilligkeit einer gesetzlichen Regelung im Wege des Billigkeitserlasses die betroffene Steuerfestsetzung habe bestandskräftig werden lassen, der Gesetzgeber die sachliche Unbilligkeit jedoch im Wege einer rückwirkenden Gesetzesänderung beseitige und der betreffende Steuerbescheid des Steuerpflichtigen nicht geändert werden könne, weil die Anwendbarkeit der (rückwirkenden) Gesetzesänderung auf nicht bestandskräftige Fälle beschränkt werde, kann die dort zugrundeliegende konkrete Situation nicht ohne Weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden. - FG Schleswig-Holstein, 18.02.2022 - 4 V 148/20
Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerbarkeit von sog. …
Der BFH hat der Doppelbelastung vielmehr in Ansehung des Abzugsverbotes des (vorherigen) § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG dadurch Rechnung getragen, dass dem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf (teilweisen) Erlass der Steuer eingeräumt wurde; dies galt jedoch nur, soweit die Summe aus Geldbuße und Steuerbelastung den aus dem Gesetzesverstoß erlangten wirtschaftlichen gesamten Vorteil überstieg (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2011, X R 59/09, juris; zum Verweis auf das Billigkeitsverfahren s.a. BFH-Urteil vom 9. Januar 1997, IV R 5/96, BStBl. II 1997, 353 m.w.N. sowie die dem BVerfG-Urteil nachfolgende Entscheidung des BFH im Urteil vom 24. Juli 1990, VIII R 194/84, BStBl. II 1992, 508). - FG Hamburg, 29.10.1998 - II 158/98
Änderung von Steuerbescheiden bei Verfassungswidrigkeit
- FG Düsseldorf, 14.07.2010 - 4 K 4234/09
Zurechenbare Verursachung einer Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung durch ein …
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