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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 22.04.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.2001 - C-438/99, C-109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,658
EuGH, 04.10.2001 - C-438/99, C-109/00 (https://dejure.org/2001,658)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2001 - C-438/99, C-109/00 (https://dejure.org/2001,658)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - C-438/99, C-109/00 (https://dejure.org/2001,658)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Schutz schwangerer Frauen - Richtlinie 92/85/EWG - Artikel 10 - Unmittelbare Wirkung und Tragweite - Kündigung - Befristeter Arbeitsvertrag

  • Judicialis

    Richtlinie Nr. 92/85/EWG Art. 10; ; Richtlinie Nr. 89/391/EWG Art. 16 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Jiménez Melgar

    "Schutz schwangerer Frauen - Richtlinie 92/85/EWG - Artikel 10 - Unmittelbare Wirkung und Tragweite - Kündigung - Befristeter Arbeitsvertrag"

  • EU-Kommission PDF

    Jiménez Melgar

    Richtlinie 92/85 des Rates, Artikel 10
    1. Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85 - Kündigungsverbot - Unmittelbare Wirkung

  • EU-Kommission

    Jiménez Melgar

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Artikels 10 der Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz ; Zulassung von Ausnahmen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85 - Kündigungsverbot - Unmittelbare Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG SCHWANGERER FRAUEN

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Einstellungsverweigerung auf Grund einer Schwangerschaft ist unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot der Entlassung schwangerer …

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Schutz schwangerer Frauen vor Entlassung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Einstellungsverweigerung" wegen Schwangerschaft unzulässig - befristete Arbeitsverträge

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mutterschutz; Schutz schwangerer Frauen bei befristetem Arbeitsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Der arbeitsrechtliche Schutz Schwangerer" von RA/FAArbR Dr. Bert Howald, original erschienen in: FA 2012, 263 - 266.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social Único Algeciras (Spanien) zur Auslegung des Artikels 10 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 125
  • EuZW 2001, 719
  • NZA 2001, 1243
  • DVBl 2002, 138 (Ls.)
  • DB 1999, 950
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts, das die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung übernehmen muss, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).

    Der Gerichtshof hat sich jedoch außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, umdie das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20).

  • EuGH, 03.02.2000 - C-207/98

    DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
    Die Nichterneuerung eines solchen Vertrages komme nämlich der Weigerung gleich, eine schwangere Frau einzustellen, was eindeutig gegen die Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207 verstoße, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden habe (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt aber die Weigerung, eine für die betreffende Tätigkeit für geeignet gehaltene Arbeitnehmerin einzustellen, weil sieschwanger ist, eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 verstößt (Urteile Dekker, Randnr. 12, und Mahlburg, Randnr. 20).

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen - …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
    Die Nichterneuerung eines solchen Vertrages komme nämlich der Weigerung gleich, eine schwangere Frau einzustellen, was eindeutig gegen die Artikel 2 und 3 der Richtlinie 76/207 verstoße, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden habe (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt aber die Weigerung, eine für die betreffende Tätigkeit für geeignet gehaltene Arbeitnehmerin einzustellen, weil sieschwanger ist, eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 verstößt (Urteile Dekker, Randnr. 12, und Mahlburg, Randnr. 20).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegen die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das darin vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie ihre Aufgabe gemäß Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG), alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, allen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten (Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-258/97, HI, Slg. 1999, I-1405, Randnr. 25), auch dezentralen Stellen wie den Gemeinden (Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 32, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-224/97, Ciola, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 30).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Bootsliegeplätze - …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegen die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das darin vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie ihre Aufgabe gemäß Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG), alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, allen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten (Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-258/97, HI, Slg. 1999, I-1405, Randnr. 25), auch dezentralen Stellen wie den Gemeinden (Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 32, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-224/97, Ciola, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 30).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegen die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das darin vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie ihre Aufgabe gemäß Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG), alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, allen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten (Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-258/97, HI, Slg. 1999, I-1405, Randnr. 25), auch dezentralen Stellen wie den Gemeinden (Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 32, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-224/97, Ciola, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 30).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
    Der Gerichtshof hat sich jedoch außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, umdie das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-258/97

    HI - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Wirkung einer nicht umgesetzten …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegen die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das darin vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie ihre Aufgabe gemäß Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG), alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, allen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten (Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-258/97, HI, Slg. 1999, I-1405, Randnr. 25), auch dezentralen Stellen wie den Gemeinden (Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 32, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-224/97, Ciola, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 30).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    In Übereinstimmung mit dieser gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geht der Senat davon aus, daß die Frage nach einer Schwangerschaft bei (geplanten) unbefristeten Arbeitsverhältnissen regelmäßig gegen die Richtlinie 76/207/EWG verstößt (…vgl. APS/Linck § 611 a BGB Rn. 54;… KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 611 a BGB Rn. 33; Kamanabrou Anm. zu EuGH 4. Oktober 2001 - Rs. C-438/99 - EzA BGB § 611 a Nr. 17).
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung …

    Der EuGH hat stets mit seiner Rechtsprechung unterstrichen, dass jede im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft erfolgende Schlechterstellung von Frauen eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (…EuGH 8. November 1990 - C-177/88 - [Dekker] Rn. 14, Slg. 1990, I-3941; 4. Oktober 2001 - C-438/99 - [Jiménez Melgar] Rn. 46, Slg. 2001, I-6915;… vgl. 18. November 2004 - C-284/02 - [Sass] Rn. 35 f., Slg. 2004, I-11143).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche …

    Die benachteiligende Regelung oder Maßnahme wird hierbei unmittelbar mit einem in § 1 AGG genannten Merkmal begründet (…vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 48/10 - Rn. 33, AP AGG § 3 Nr. 8 = EzA AGG § 3 Nr. 5; EuGH 4. Oktober 2001 - C-438/99 - [Jiménez Melgar] Slg. 2001, I-6915 = AP EWG-Richtlinie Nr. 92/85 Nr. 3 = EzA BGB § 611a Nr. 17, zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrags bei einer schwangeren Arbeitnehmerin).

    Ein Benachteiligung durch Unterlassen kommt in Betracht, wenn ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nicht verlängert (vgl. EuGH 4. Oktober 2001 - C-438/99 - [Jiménez Melgar] Rn. 47, aaO;… KR-Treber 9. Aufl. § 3 AGG Rn. 6).

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Eine Benachteiligung durch Unterlassen kommt in Betracht, wenn ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nicht verlängert (…vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 25; vgl. auch EuGH 4. Oktober 2001 - C-438/99 - [Jiménez Melgar] Rn. 47, Slg. 2001, I-6915 = AP EWG-Richtlinie Nr. 92/85 Nr. 3 = EzA BGB § 611a Nr. 17, zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrags bei einer schwangeren Arbeitnehmerin).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz …

    Die Modalitäten einer solchen Durchführung dürfen sich keinesfalls auf den Inhalt selbst des in Art. 11 Nr. 1 verankerten Rechts erstrecken und können somit weder die Existenz dieses Rechts an Voraussetzungen knüpfen noch dessen Umfang einschränken (vgl. Urteile Parviainen, Randnr. 55, und, in Bezug auf Art. 10 der Richtlinie 92/85, vom 4. Oktober 2001, Jiménez Melgar, C-438/99, Slg. 2001, I-6915, Randnrn.

    Die Richtlinie 92/85, die auf Art. 118a EG-Vertrag gestützt ist (die Art. 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Art. 136 EG bis 143 EG ersetzt worden), hindert nämlich einen Mitgliedstaat - wie aus Art. 137 Abs. 4 EG hervorgeht - nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu treffen, sofern sie mit diesem Vertrag vereinbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Jiménez Melgar, Randnr. 37).

    Die Richtlinie 92/85, die auf der Grundlage von Art. 118a EG-Vertrag (die Art. 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Art. 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) erlassen wurde, hindert die Mitgliedstaaten nämlich, wie sich aus Art. 137 Abs. 4 EG ergibt, nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu treffen, sofern diese mit dem Vertrag vereinbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2001, Jiménez Melgar, C-438/99, Slg. 2001, I-6915, Randnr. 37).

  • EuGH, 22.02.2018 - C-103/16

    Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt …

    Rn. 73 Diese Richtlinie, die lediglich Mindestvorschriften enthält, schließt jedoch keineswegs die für Mitgliedstaaten bestehende Möglichkeit aus, schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen einen weiter gehenden Schutz zu gewähren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2001, Jiménez Melgar, C-438/99, EU:C:2001:509, Rn. 37).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs obliegt die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, das darin vorgesehene Ziel zu erreichen sowie ihre Aufgabe gem. Art. 5 EG-Vertrag (jetzt Art. 10 EG), alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, allen öffentlichen Stellen der Mitgliedsstaaten (vgl. 4. Oktober 2001 - C-438/99 - EuGHE I 2001, 6915 mwN).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer …

    {FN:52} Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Jiménez Melgar (C-438/99, EU:C:2001:316, Nr. 38).

    Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2001, Jiménez Melgar (C-438/99, EU:C:2001:509, Rn. 38).

    {FN:74} Urteil vom 4. Oktober 2001, Jiménez Melgar (C-438/99, EU:C:2001:509).

    {FN:75} Urteil vom 4. Oktober 2001, Jiménez Melgar (C-438/99, EU:C:2001:509, Rn. 37 und 38).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-320/01

    Busch - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 2 Absatz 1 der …

    Berücksichtigt ein Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs, so stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. zur Verweigerung der Einstellung die Urteile Dekker und Mahlburg, zur Entlassung die Urteile Webb und Tele Danmark und zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrages das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-438/99, Jiménez Melgar, Slg. 2001, I-6915).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs obliegt die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das darin vorgesehene Ziel zu erreichen sowie ihre Aufgabe gemäß Art. 5 EG-Vertrag (jetzt Art. 10 EG), alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, allen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten (vgl. 4. Oktober 2001 - C-438/99 - Slg. 2001, I-6915 mwN = AP EWG-Richtlinie Nr. 92/85 Nr. 3 = EzA BGB § 611a Nr. 17).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 Sa 1421/20

    Befristungsabrede - Sachgrund - Abwesenheitsvertretung - Mutterschutz - …

  • EuGH, 13.02.2014 - C-512/11

    TSN - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und der …

  • ArbG Hamburg, 25.01.2011 - 21 Ca 235/08

    Altersgrenzenregelung des § 19 RTV Gebäudereinigung - Beendigung des …

  • EuGH, 01.07.2010 - C-471/08

    Parviainen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und …

  • LAG Köln, 04.07.2019 - 6 Sa 496/18

    Entschädigung; Diskriminierung; Geschlecht; Schwangerschaft, Indiz

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-232/09

    Danosa - Richtlinie 92/85/EWG - Anwendungsbereich - Mitglied des Vorstands einer …

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04

    Befristung Justizangestellte NW

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01

    Busch

  • EuGH, 12.09.2013 - C-614/11

    Kuso - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie …

  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/05

    Befristung Justizangestellte NW

  • EuGH, 15.09.2010 - C-386/09

    Briot - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2001/23/EG - …

  • LAG Hamm, 26.08.2003 - 5 (11) Sa 589/03

    Wiedereinstellungsanspruch

  • ArbG Berlin, 13.07.2005 - 86 Ca 24618/04

    Diskriminierung; Behinderung; Einstellung; Entschädigungsanspruch …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08

    Pontin - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03

    McKenna

  • LAG Düsseldorf, 06.01.2009 - 8 Sa 1297/08

    Befristete Beschäftigung aus Haushaltsmitteln bei mutterschutzbedingter …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-361/12

    Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1459/03

    Sonderzuwendung bei Teilzeit während Elternzeit - Stichtagsregelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14

    Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und …

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-194/08

    Gassmayr

  • VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 2 K 11.1018

    Beamtenrecht; Elternzeit; Mutterschutzfristen; Diskriminierung wegen des …

  • LAG Köln, 10.03.2008 - 14 Sa 664/07

    Anforderungen an eine Verlängerungszusage

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Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.1999 - C-272/97   

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EuGH, 22.04.1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Kollegialprinzip - Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG - Jahresabschluß und konsolidierter Abschluß

  • Judicialis

    Richtlinie 90/605/EWG; ; Richtlinie 78/660/EWG; ; Richtlinie 83/349/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Kollegialprinzip - Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG - Jahresabschluß und konsolidierter Abschluß

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 169
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Entscheidung der Kommission, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben - Anwendung des Kollegialprinzips - Tragweite

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtumsetzung einer Richtlinie; Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG ; Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss von Kapitalgesellschaften

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulängliche Umsetzung der EWG-Richtlinie 60/605 über den Jahresabschluß bzw. konsolidierten Abschluß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Offenlegung von Jahresabschlüssen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; unterlassene Umsetzung einer EG-Richtlinie über den Jahresabschluß sowie den konsolidierten Abschluß für GmbH & Co. KG

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 90/605/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluß bzw. den konsolidierten Abschluß hinsichtlich ihres ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 923
  • EuZW 1999, 446
  • WM 1999, 1420
  • BB 1999, 1485
  • DB 1999, 950
  • NZG 1999, 536
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE …

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-272/97
    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449) die Voraussetzungen für den Erlaß von mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Kommission geprüft.

    Im vorliegenden Fall gilt für die Verfügbarkeit der Elemente, die den Mitgliedern des Kollegiums für ihren Beschluß, die mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben, dienlich erschienen, und infolgedessen für die Einhaltung des Kollegialprinzips dasselbe wie in jenem Urteil Kommission/Deutschland.

  • EuGH, 19.02.1998 - C-8/97

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-272/97
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-8/97, Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-823, Randnr. 8).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer

    11 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-272/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-2175) festgestellt, dass die Richtlinie 90/605 nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist in deutsches Recht umgesetzt worden war.
  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98

    Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen

    Demgemäß ist im Streitfall auch nicht darüber zu entscheiden, ob die bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie 90/605/EWG vom 8. November 1990 (Kapitalgesellschaften und Co. - Richtlinie, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 317/60 vom 16. November 1990; vgl. EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1999, 923) unmittelbare Wirkung gegenüber der Klägerin entfaltete (vgl. Theile, GmbH-Rundschau 1999, 1241, 1243; offen Senatsurteil vom 28. März 2000 VIII R 77/96, BFHE 191, 339;… ablehnend Gesetzentwurf zum KapCoRiLiG, BTDrucks 14/1806, S. 12; Hennrichs, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 1997, 66, 85 ff.; vgl. nunmehr § 264a HGB; Art. 48 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch i.d.F. des KapCoRiLiG vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154).
  • FG Hamburg, 22.04.1999 - II 23/97

    EuGH-Vorlage: Bilanzierung von Kreditrisiken

    Die Richtlinie des Rates vom 8. November 1990 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der BiRiLi und der Konzernbilanz-Richtlinie auf Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftende natürliche Personen (90/605/EWG, ABl 1990 L 317, 60) ist derzeit in Deutschland noch nicht umgesetzt worden (vgl. inzwischen EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97 - Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Der Betrieb -DB- 1999, 950 f; zum Gesetzgebungsvorhaben DB 1999, 761).

    Gleichwohl wird auch bei dieser gesetzeshistorischen Betrachtung nicht verkannt, daß Regelungsgehalte der BiRiLi, die schon seinerzeit nach allgemeiner Auffassung für alle Kaufleute galten, in den Ersten Abschnitt (§§ 238-263) des Dritten Buchs des HGB übernommen wurden (Darstellung und Nachweise im Vorlagebeschluß des I. Senats des BFH an den Großen Senat vom 9. September 1998 I R 6/96 , BFHE 187, 215, BStBl II 1999, 129, [BFH 09.09.1998 - I R 6/96] GrS 1/99; vgl. inzwischen EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97 - Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland, DB 1999, 950 f, zu 28-29).

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