Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,344
BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87 (https://dejure.org/1989,344)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1989 - 2 AZR 114/87 (https://dejure.org/1989,344)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 (https://dejure.org/1989,344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen Zugehörigkeit zur Deuschen kommunistischen Partei (DKP) - Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung - Auslegung der Richtlinien über die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - Sicherheitsbedenken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - Sicherheitsbedenken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 256
  • NJW 1990, 597
  • NZA 1990, 614 (Ls.)
  • BB 1990, 143
  • DB 1990, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    Die ordentliche Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers bei der Deutschen Bundespost wegen seiner DKP-Zugehörigkeit und damit verbundener Aktivitäten ist nur dann durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt, wenn eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich, eingetreten ist (Bestätigung von BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung ).

    Einen personenbedingten Grund wegen fehlender Eignung aufgrund von Zweifeln an der Erfüllung der einfachen politischen Loyalitätspflicht eines im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmers stellt diese politische Betätigung nur dar, wenn sie in die Dienststelle hineinwirkt und entweder die allgemeine Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers oder das konkrete Arbeitsgebiet des Arbeitnehmers berührt (ebenfalls Bestätigung vom BAG Urteil vom 6. Juni 1984, a. a. O.).

    Wie das Landesarbeitsgericht im Rahmen der Prüfung eines die Änderungskündigung sozial rechtfertigenden Grundes nicht verkannt hat, könnte ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund gegeben sein, wenn das Arbeitsverhältnis durch die im außerdienstlichen Bereich entfaltete politische Betätigung - sei es im Leistungsbereich, im Bereich der Verbundenheit aller bei der Dienststelle beschäftigten Mitarbeiter, im persönlichen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich - konkret beeinträchtigt wäre (so BAG Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken; BAG Urteil vom 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAGE 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 262;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 128;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 406).

    Im übrigen hat der Siebte Senat in einer weiteren, einen Arbeitsamt- Vermittler betreffenden Entscheidung (Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) ebenfalls die abstrakte Möglichkeit, daß der dortige der DKP angehörende Kläger bestimmte Aufgaben nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz im Spannungsfall nicht ordnungsgemäß erfüllen werde, zur Begründung einer Kündigung nicht ausreichen lassen, ebensowenig wie aus der Mitgliedschaft und der politischen Tätigkeit allgemeine Besorgnisse und Bedenken ("negative Prognose").

    Damit steht diese Argumentation im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das auch unter dem Gesichtspunkt einer Personenbedingtheit für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen politischer Aktivitäten darauf abstellt, welche vertraglich vereinbarten Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen, welche staatliche Aufgabenstellung der öffentliche Arbeitgeber wahrzunehmen hat und welches Aufgabengebiet von dem Arbeitnehmer zu bearbeiten ist (so BAGE 28, 62, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG zu III 1 c der Gründe;… BAGE 29, 247, 257 f. [BAG 20.07.1977 - 4 AZR 142/76] = AP Nr. 3, aaO, zu IV 2 der Gründe;… BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5, aaO, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a bb der Gründe).

    Diese Bestimmung - gleichlautend wie § 2 Abs. 1 der Arbeitsordnung (Anlage 1 des TV Arb Bundespost) - kann jedoch ebensowenig wie § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT und § 8 Abs. 1 Satz 2 MTA-BA (vgl. dazu BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11, aaO, zu II 2 a cc der Gründe) mit ihrer allgemein gehaltenen Formulierung dahin verstanden werden, allen Arbeitnehmern der Beklagten obliege ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit eine dem Beamten vergleichbare gesteigerte politische Treuepflicht.

    Das vom Kläger zu erwartende Maß an politischer Treuepflicht ergibt sich daher aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, den er als Fernmeldehandwerker bei der Beklagten wahrzunehmen hat (vgl. BAGE 28, 62, 70 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe;… BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17, aaO, zu B IV 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP, aaO, zu II 2 a cc der Gründe).

    Dem kommt aber für die Gewichtung der politischen Treuepflicht keine entscheidende Bedeutung zu (ebenso BAG Urteil vom 6. Juni 1984, aaO, unter II 2 a dd der Gründe).

  • BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77

    Kündigung bei Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    Sicherheitsbedenken, die sich aus der vom Arbeitgeber vermuteten fehlenden Verfassungstreue ergeben sollen, sind von diesem unter Berücksichtigung der einem Fernmeldehandwerker obliegenden politischen Treuepflicht bezogen auf sein Tätigkeitsgebiet und den behördlichen Aufgabenbereich konkret unter Anführung greifbarer Tatsachen darzulegen (im Anschluß an BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).

    Wie das Landesarbeitsgericht im Rahmen der Prüfung eines die Änderungskündigung sozial rechtfertigenden Grundes nicht verkannt hat, könnte ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund gegeben sein, wenn das Arbeitsverhältnis durch die im außerdienstlichen Bereich entfaltete politische Betätigung - sei es im Leistungsbereich, im Bereich der Verbundenheit aller bei der Dienststelle beschäftigten Mitarbeiter, im persönlichen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich - konkret beeinträchtigt wäre (so BAG Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken; BAG Urteil vom 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAGE 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 262;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 128;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 406).

    Die Beklagte hätte aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken), der sich der Siebte Senat im Urteil vom 6 Juni 1984 (…aaO) angeschlossen hat, "greifbare Tatsachen" vortragen müssen, die erkennen lassen, der Kläger werde durch sein Verhalten berechtigte Sicherheitsinteressen beeinträchtigen.

    Die Eignung des Klägers ist daher nicht bereits wegen seiner DKP-Zugehörigkeit und seiner bisherigen parteipolitischen Aktivitäten ausgeschlossen, da es insoweit an einem schlüssigen Vortrag seitens der darlegungsbelasteten Beklagten zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses fehlt, worauf das Landesarbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat (zum Umfang der Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer auf Sicherheitsbedenken gestützten Kündigung vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP, aaO).

    Sie kann damit keinen Erfolg haben, denn die tatsächlichen Besonderheiten des einzelnen Falles unterliegen allein der Würdigung des Tatrichters, die, sofern sie vertretbar ist, einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen ist (vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    Es kann deshalb unerörtert bleiben, ob nicht in jedem Falle vor Ausspruch einer Kündigung im Zusammenhang mit einem aus seiner Parteizugehörigkeit resultierenden Verhalten eine Abmahnung des Klägers erforderlich gewesen wäre, wie sie der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 -, nicht veröffentlicht) bei Aktivitäten eines KBW-Mitgliedes für erforderlich gehalten hat.

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbes. BAGE 28, 62, 69 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe sowie neuerdings BAG Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 - n.v.) zu Recht ausgeführt, die dem Beamten obliegende gesteigerte Treuepflicht fordere die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, d.h. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten; der Beamte habe sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.

    Je nach seiner Stellung und seinem Aufgabenkreis kann er das Grundgesetz schon dadurch "wahren", daß er die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht aktiv bekämpft (ebenso BAG Urteil vom 13. März 1986 - 7 AZR 469/81 -, nicht veröffentlicht).

    Demnach unterliegt der Kläger als Fernmeldehandwerker nur einer einfachen politischen Loyalitätsobliegenheit (ebenso Urteil des Siebten Senats vom 12. März 1986, aaO).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    Damit steht diese Argumentation im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das auch unter dem Gesichtspunkt einer Personenbedingtheit für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen politischer Aktivitäten darauf abstellt, welche vertraglich vereinbarten Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen, welche staatliche Aufgabenstellung der öffentliche Arbeitgeber wahrzunehmen hat und welches Aufgabengebiet von dem Arbeitnehmer zu bearbeiten ist (so BAGE 28, 62, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG zu III 1 c der Gründe;… BAGE 29, 247, 257 f. [BAG 20.07.1977 - 4 AZR 142/76] = AP Nr. 3, aaO, zu IV 2 der Gründe;… BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5, aaO, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a bb der Gründe).

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbes. BAGE 28, 62, 69 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe sowie neuerdings BAG Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 - n.v.) zu Recht ausgeführt, die dem Beamten obliegende gesteigerte Treuepflicht fordere die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, d.h. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten; der Beamte habe sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.

    Das vom Kläger zu erwartende Maß an politischer Treuepflicht ergibt sich daher aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, den er als Fernmeldehandwerker bei der Beklagten wahrzunehmen hat (vgl. BAGE 28, 62, 70 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe;… BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17, aaO, zu B IV 2 c der Gründe;… BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP, aaO, zu II 2 a cc der Gründe).

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    An dieser auch schon früher vom Senat vertretenen Auffassung ist festzuhalten (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 c der Gründe und vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18, aaO, zu II 4 a und III 1 b der Gründe).

    Sie verlangt von ihm keinen aktiven Einsatz für den Staat und seine Verfassung, sondern die Gewähr, insoweit eine "gleichsam neutrale Haltung" einzunehmen und nicht darauf auszugehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen (vgl. BAGE 40, 1, 12 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer …

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    Damit steht diese Argumentation im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das auch unter dem Gesichtspunkt einer Personenbedingtheit für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen politischer Aktivitäten darauf abstellt, welche vertraglich vereinbarten Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen, welche staatliche Aufgabenstellung der öffentliche Arbeitgeber wahrzunehmen hat und welches Aufgabengebiet von dem Arbeitnehmer zu bearbeiten ist (so BAGE 28, 62, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG zu III 1 c der Gründe;… BAGE 29, 247, 257 f. [BAG 20.07.1977 - 4 AZR 142/76] = AP Nr. 3, aaO, zu IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5, aaO, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a bb der Gründe).

    Das vom Kläger zu erwartende Maß an politischer Treuepflicht ergibt sich daher aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, den er als Fernmeldehandwerker bei der Beklagten wahrzunehmen hat (vgl. BAGE 28, 62, 70 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe;… BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17, aaO, zu B IV 2 c der Gründe;… BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP, aaO, zu II 2 a cc der Gründe).

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    An dieser auch schon früher vom Senat vertretenen Auffassung ist festzuhalten (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 c der Gründe …und vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18, aaO, zu II 4 a und III 1 b der Gründe).

    Das vom Kläger zu erwartende Maß an politischer Treuepflicht ergibt sich daher aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, den er als Fernmeldehandwerker bei der Beklagten wahrzunehmen hat (vgl. BAGE 28, 62, 70 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17, aaO, zu B IV 2 c der Gründe;… BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP, aaO, zu II 2 a cc der Gründe).

  • BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79

    Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das …

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    Die Anwendung des § 2 in Verb. mit § 1 KSchG durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nicht uneingeschränkt nachgeprüft werden, sondern nur darauf, ob die Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen aus verhaltens- und/oder personenbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG sachlich gerechtfertigt war und die neuen Bedingungen für den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes annehmbar waren (vgl. BAGE 25, 213 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung; BAGE 42, 375, 381, 382 = AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter III 1 der Gründe).

    Es handelt sich hierbei um allgemeine Verwaltungsvorschriften nach Art. 86 GG, an die die Beklagte als Teil der bundeseigenen Verwaltung gebunden ist (BAGE 42, 375, 380 f. = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    Was unter einer derartigen konkreten Beeinträchtigung zu verstehen ist, hat der Senat (Urteil vom 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 116) - nicht nur für den Bereich des wichtigen Grundes i. S. des § 626 BGB - dahin präzisiert, eine solche Beeinträchtigung liege nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden "abstrakt" oder "konkret gefährdet" sei, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung eingetreten sei (ebenso Börgmann, SAE 1989, 192).

    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - (…EzA, aaO, zu II 3 a der Gründe) ausgeführt hat, ist für eine Kündigung entscheidend, ob es um das Verhalten eines Arbeitnehmers geht, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt, d. h. gestört wird.

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
    Diese Anforderungen an eine Revisionsschrift können allerdings dann nicht gestellt werden, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs von der Begründetheit des anderen Anspruchs unmittelbar abhängt, wenn also ein sogenanntes uneigentliches Eventualverhältnis vorliegt (so BAG Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, für den Fall der Abweisung der Klage auf Weiterbeschäftigung allein mit der Begründung, die streitbefangene Kündigung sei wirksam).
  • BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 109/86

    Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …

  • BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76

    Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung - …

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren …

  • BSG, 27.02.1985 - 12 RK 63/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Aufhebung des Termins - Eingang des Antrags

  • BSG, 08.03.1985 - 11a RA 59/84

    Zulässigkeit der Berufung - Formgerechte Revisionsbegründung - …

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung - …

  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …

  • BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 342/62

    Falsche Streitwertfestsetzung - Bindung des Bundesarbeitsgerichts - …

  • BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 241/68

    Kündigung - Politische Betätigung

  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    So kann es beispielsweise im Falle unverschuldeter krankheitsbedingter Kündigungen liegen (vgl. BAG 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - EEU II/213; 17. Juni 1999 - 2 AZR 574/98 - EEK II/244) oder bei wehrdienstbedingtem Ausfall eines türkischen Arbeitnehmers (20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32), bei durch Gewissensnot verursachter Unfähigkeit zur Arbeit (24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59), ferner bei Sicherheitsbedenken (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256) oder bei unverschuldet fehlender Arbeitserlaubnis (7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - BAGE 82, 139).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …

    Rn. 22 2. Eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation oder wegen deren aktiver Unterstützung setzt voraus, dass durch einen darin liegenden Verstoß gegen die Treuepflicht eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, sei es im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12).

    Sie führen aber nicht ohne Weiteres zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 63, 72; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12).

    Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, aaO).

    Rn. 26 b) Allerdings können weder die auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT abgegebene Erklärung des Klägers vom 17. Juli 2003, noch die mit § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT wörtlich übereinstimmende Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (grundlegend BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 1 d der Gründe, BAGE 28, 62; seither st. Rspr. 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12).

    Rn. 29 cc) Das Maß der einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes obliegenden Treuepflicht ergibt sich aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, der ihm laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 62, 256).

    Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch "wahren", dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 - zu II 2 c der Gründe, RzK I 1 Nr. 10).

    Erforderlich ist, dass eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 62, 256; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12).

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Derartige Umstände führen aber selbst bei Arbeitnehmern, die gesteigerten Loyalitätsanforderungen unterliegen, nicht ohne Weiteres zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung (…im Einzelnen: BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23, aaO; 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 63, 72; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 62, 256).
  • LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18

    Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges …

    Eine solche Beeinträchtigung liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden durch das innerbetriebliche oder außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers "abstrakt" oder "konkret" gefährdet ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (…BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 22 und 71 mwN; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - Rn. 27 ff.;… LAG Niedersachsen 12.03.2018 - 15 Sa 319/17 -, Rn. 142, juris).
  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …

    Eine solche Beeinträchtigung liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden durch das innerbetriebliche oder außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers "abstrakt" oder "konkret" gefährdet ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (…BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 22 und 71 mwN; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - Rn. 27 ff.).
  • ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24

    Teilnahme am Potsdamer Treffen reicht nicht für eine Kündigung

    Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, juris).

    Rn. 64 Allerdings kann diese Erklärung mit ihrer allgemein gehaltenen Formulierung nicht dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten der Beklagten ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (grundlegend BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 1 d der Gründe, BAGE 28, 62; seither st. Rspr. 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256).

    Rn. 67 (3) Das Maß der einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes obliegenden Treuepflicht ergibt sich aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, der ihm laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 62, 256).

    Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch "wahren", dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 - zu II 2 c der Gründe, RzK I 1 Nr. 10).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20

    Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene - …

    Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat (… BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 23; BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614 ).

    Allerdings folgt aus § 3 Absatz 1 Satz 2 TV-L nicht, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar einem Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt ( vgl. grundlegend: BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74, BAGE 28, 62 zu III. 1. d); BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614; BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 26 ).

    Das Maß der einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes obliegenden Treuepflicht ergibt sich aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, der ihm laut Arbeitsvertrag übertragen ist (… sogenannte Funktionstheorie, BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 29; BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614 ).

  • ArbG Mannheim, 19.05.2015 - 7 Ca 254/14

    Kinderbetreuung: Hort darf rechtsradikalen Erzieher rausschmeißen

    Eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen verfassungsfeindlicher Tätigkeiten setzt voraus, dass durch einen darin liegenden Verstoß gegen die Treuepflicht eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, sei es im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG, Urteil vom 20. Juli 1989, 2 AZR 114/87; in: BAGE 62, 256).
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Bereits in den Entscheidungen vom 20. Juli 1989 (2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256, 262 f. [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 2 a der Gründe) und vom 28. September 1989 (- 2 AZR 317/86 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt) hat der Senat auf das Urteil vom 17. März 1988 zurückgegriffen und daran festgehalten.
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …

    Die nur subjektive Besorgnis des Arbeitgebers, der angestellte Lehrer könne jederzeit die ihm anvertrauten Schüler indoktrinieren, ist noch keine konkrete nachteilige Auswirkung von politischen Aktivitäten, die nicht auf die Verwirklichung verfassungswidriger Ziele gerichtet sind (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 ).

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (siehe vor allem BAGE 28, 62, 69 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 - nicht veröffentlicht, sowie neuerdings Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zur Veröffentlichung bestimmt) zu Recht ausgeführt, diese dem Beamten obliegende gesteigerte Treuepflicht fordere von ihm die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, d.h. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten.

    Im gleichen Sinne hat der erkennende Senat in einem einen Fernmeldetechniker der Deutschen Bundespost betreffenden Urteil entschieden (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die gleiche Rechtsprechung gilt auch im Falle einer im außerdienstlichen Bereich entfalteten politischen Betätigung, durch die das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (so BAG Urteile vom 15. Juli 1971 - 2 AZR 232/70 - AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969; vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe sowie Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

  • LAG Hessen, 14.06.2007 - 11 Sa 296/06

    Direktionsrecht - Entfernung - Arbeitsort - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - …

  • ArbG Berlin, 31.10.2014 - 28 Ca 12594/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Direktionsrecht - Wahl des …

  • LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23

    Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04

    Verringerung der Arbeitszeit - Elternzeit

  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2009 - 14 Sa 101/08

    Kündigung wegen verfassungsfeindlicher Betätigung - Weiterbeschäftigung

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - 19 Sa 67/10
  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95

    Ausschlußfrist - Karenzentschädigung

  • LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19

    Sicherheitsbedenken als Kündigungsgrund Darlegungslast des Arbeitgebers bei …

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11

    Beweiserhebungsverbot - Spinddurchsuchung

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 21 Sa 850/12

    Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche; Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche

  • LAG Hessen, 03.07.2007 - 4 TaBV 204/06

    Mitbestimmung des Betriebsrats - befristete personelle Maßnahme und vorläufige …

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 192/96

    Krankheitsbedingte Kündigung nach langanhaltender Arbeitsunfähigkeit - …

  • LAG Köln, 28.04.1995 - 13 (2) Sa 1380/94

    Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 146/90

    Stundung ohne Aufpreis - Kaufpreisstundung

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch …

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 6.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; Einreise …

  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12

    Einstellung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Einstellung - …

  • LAG Hessen, 05.07.2007 - 19 Sa 69/07

    Kündigung, Schriftform, Treu und Glauben

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 479/95

    Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 362/95

    Klage einer Hausangestellten auf Auszahlung des Arbeitslohnes nach unwirksamer …

  • LAG Berlin, 01.04.2003 - 3 Sa 51/03

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten …

  • LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz - …

  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 674/94

    Übergangsgeld: tariflicher Ausschluss für Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Hessen, 10.09.2013 - 4 TaBV 9/13

    Zustimmung zur Einstellung und Unterrichtung

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 2 Sa 728/11

    Zulässigkeit der Berufung - Zulässigkeit der Kürzung von Urlaubsgeld und …

  • LAG Hessen, 14.06.2007 - 11 Sa 296/07
  • LAG Hamm, 04.12.1996 - 2 Sa 511/96

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Bestandsschutzverfahrens im …

  • LAG Hessen, 03.07.2012 - 4 TaBV 231/11

    Versetzung

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 56.96

    Recht der Soldaten - Sicherheitsrisiko infolge abstrakter Rückfallgefahr bei …

  • LAG Berlin, 23.07.1992 - 14 Sa 24/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - Darlegungslast

  • LAG Köln, 09.05.1996 - 10 Sa 22/96

    Kündigung: personenbedingte Kündigung wegen Sicherheitsbedenken

  • LAG Hessen, 13.05.2014 - 4 TaBV 220/13

    Einzelfall eines mangels ausreichender Unterrichtung des Betriebsrats …

  • LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11

    Erfolgreiche Kündigungsschutzklage gegen Verdachtskündigung wegen Diebstahls

  • LAG Berlin, 05.02.1996 - 17 TaBV 8/95

    Begriff der Verfügbarkeit freier Arbeitsplätze; Vermengung von …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.10.1995 - 8 Sa 1536/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen ggf. ordentlichen Kündigung wegen einer …

  • LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1127/11

    Erfolgreiche Kündigungsschutzklage gegen Verdachtskündigung wegen Diebstahls

  • LAG Berlin, 16.05.1994 - 9 Sa 152/93

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen vormaliger Tätigkeit für das MfS

  • LAG Köln, 06.06.1997 - 4 Sa 279/97

    Definition des "Betriebsteils"; Voraussetzungen für einen Betriebsübergang; …

  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 198/92

    Rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestands eines unbefristeten …

  • LAG Berlin, 18.01.1993 - 9 Sa 107/92

    Kündigung: fehlende persönliche Eignung

  • ArbG Bochum, 01.12.2021 - 3 Ca 997/21
  • LAG Köln, 13.06.2008 - 11 Sa 22/08

    Zulässigkeit der Berufung; Wirksamkeit von Abmahnungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,757
BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 (https://dejure.org/1989,757)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 (https://dejure.org/1989,757)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 (https://dejure.org/1989,757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Kündigungsvollmacht im öffentlichen Dienst - Vorzeitige Kündigung eines im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) befristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigung durch "staatlichen Organisationsakt" - Zurückweisungsrecht zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 174
    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines Sachbearbeiters - Geltung des § 174 BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 63
  • BB 1989, 2256
  • DB 1990, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Es hängt jeweils von den konkreten Umständen ab, ob mit der Stellung eines Sachbearbeiters einer mit Personalangelegenheiten befaßten Abteilung einer Behörde das Kündigungsrecht derart verbunden ist, daß die Arbeitnehmer, die mit dem Sachbearbeiter zu tun haben, von seiner Kündigungsvollmacht i. S. des § 174 Abs. 2 BGB in Kenntnis gesetzt sind (im Anschluß an BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB).

    Es entspricht der einhelligen Auffassung in arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und Literatur (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB; BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2, aa0;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 174 Rz 10; KR-Wolf, aa0, Grunds. Rz 282;… Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 174 Rz 3 und 4; Söllner, AR-Blattei, D, Kündigung II, Kündigungserklärung B), daß bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers grundsätzlich die Vorlage einer Vollmachtsurkunde erforderlich ist und mangels einer solchen Vorlage bei unverzüglicher Zurückweisung der Kündigung, worüber hier kein Streit herrscht, diese Kündigung unwirksam ist.

    In Anwendung dieser Bestimmung ist entschieden worden, es bedürfe bei einer Kündigung durch einen Personalabteilungsleiter nicht der Vorlage einer Vollmachtsurkunde, weil wie bei der Bestellung zum Prokuristen oder Generalbevollmächtigten mit der Stellung des Personalabteilungsleiters das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflege und weil die Kenntnis von der Stellung als Personalabteilungsleiter dem Kündigungsempfänger zuzurechnen sei; jede andere Auslegung des § 174 Satz 2 BGB werde den Erfordernissen des Arbeitslebens nicht gerecht (so BAGE 24, 273, 277 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB) sind die für einen mit Kündigungsberechtigung ausgestatteten Personalabteilungsleiter im Urteil vom 30. Mai 1972 (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB) aufgestellten Grundsätze auf Personalsachbearbeiter nicht auszudehnen, es sei denn, es stünde zweifelsfrei fest, daß der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärungen bevollmächtigt ist.

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Die Regelung der Zeichnungsbefugnis bzw. des Geschäftsverteilungsplans habe öffentlichen Charakter, d.h. der Staat handele hier "in seiner Eigentlichkeit", wie auch aus §§ 12, 14 VwVfG zu entnehmen sei; deshalb komme weder eine direkte noch eine analoge Anwendung des § 174 BGB - wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - (auch zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen - in Betracht.

    Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, in welcher Form dies hier hätte geschehen können, z.B. durch Vorlage einer eigens ausgestellten Vollmacht des Behördenleiters, wie dies für Sachbearbeiter z.B. bei der Vertretung vor Gericht selbstverständlich ist, oder z.B. durch Vorlage der vom Senator für Wissenschaft und Arbeit verfügten "Regelung über die Zustimmungsbefugnis" oder etwa durch das Beidrücken eines Dienstsiegels (so BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wie die Revision im übrigen übersieht, hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 -, aa0, eine Analogie nur insoweit für möglich gehalten, als der Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Sinne des § 174 BGB das Dienstsiegel als Legitimationszeichen gleichgestellt wurde.

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage …

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Es entspricht der einhelligen Auffassung in arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und Literatur (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB; BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2, aa0;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 174 Rz 10; KR-Wolf, aa0, Grunds. Rz 282;… Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 174 Rz 3 und 4; Söllner, AR-Blattei, D, Kündigung II, Kündigungserklärung B), daß bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers grundsätzlich die Vorlage einer Vollmachtsurkunde erforderlich ist und mangels einer solchen Vorlage bei unverzüglicher Zurückweisung der Kündigung, worüber hier kein Streit herrscht, diese Kündigung unwirksam ist.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB) sind die für einen mit Kündigungsberechtigung ausgestatteten Personalabteilungsleiter im Urteil vom 30. Mai 1972 (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB) aufgestellten Grundsätze auf Personalsachbearbeiter nicht auszudehnen, es sei denn, es stünde zweifelsfrei fest, daß der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärungen bevollmächtigt ist.

  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen …

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Im gleichen Sinne hat auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 4. Dezember 1981 -V ZR 241/80 - NJW 1982, 1036, 1037) entschieden, im Falle einer nach nordrhein-westfälischem Gemeinderecht mangels Doppelvertretung unwirksamen Rücktrittserklärung sei deren Genehmigung nach §§ 177, 180 BGB nur möglich, wenn der Erklärungsgegner die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht nicht beanstandet habe.
  • BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69

    Forderung nach mehreren Unterschriften in der Gemeindeordnung beschränkt …

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Auch der Senat (Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB) ist bereits im Fall einer Kündigung, die mangels der in der niedersächsischen Gemeindeordnung vorgeschriebenen Doppelvertretung unwirksam war, von der Anwendung der §§ 164 ff., insbesondere §§ 177, 180 BGB ausgegangen, und zwar mit dem Hinweis, der dortige Kläger habe die Kündigung nicht wegen des Mangels in der Vertretung sofort zurückgewiesen.
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der …

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    In einem solchen Fall eines sog. uneigentlichen Eventualverhältnisses kann nach der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe, für das Verhältnis von Feststellungs- und Zahlungsklage auf Schadenersatz; ferner BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe, für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage aus Verzugslohn) auf eine nähere Begründung zum Zahlungsanspruch verzichtet werden.
  • BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78

    Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die Parteien auch im befristeten Arbeitsverhältnis eine vorzeitige Kündigung vereinbaren können; ein dahingehender Wille muß nur eindeutig erkennbar sein (so BAGE 33, 220 [BAG 19.06.1980 - 2 AZR 660/78] = AP Nr. 55 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 355;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 14, 44 und 45;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 148).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes - …

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    In einem solchen Fall eines sog. uneigentlichen Eventualverhältnisses kann nach der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe, für das Verhältnis von Feststellungs- und Zahlungsklage auf Schadenersatz; ferner BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe, für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage aus Verzugslohn) auf eine nähere Begründung zum Zahlungsanspruch verzichtet werden.
  • RG, 12.10.1910 - III 60/10

    Ist die Vorschrift des § 174 BGB. auf den Fall eines vom Vormunde (Pfleger) …

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Der Zweck der Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB, zur Sicherheit des Rechtsverkehrs durch das Zurückweisungsrecht mit Rücksicht auf die Grundvorschrift der §§ 172, 180 BGB beizutragen (vgl. dazu auch RGZ 74, 263, 267 sowie Soergel/Schultze-von Lasaulx, aa0, § 174 Rz 1) bedingt es in beiden Fällen, daß der Vertretene eine neue Kündigung aussprechen muß, wenn sein Bevollmächtigter bei der ersten Kündigung das Bestehen der Vollmacht nicht nachgewiesen und der andere deshalb die Kündigung unverzüglich zurückgewiesen hat.
  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    In einem solchen Fall eines sog. uneigentlichen Eventualverhältnisses kann nach der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe, für das Verhältnis von Feststellungs- und Zahlungsklage auf Schadenersatz; ferner BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe, für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage aus Verzugslohn) auf eine nähere Begründung zum Zahlungsanspruch verzichtet werden.
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    In beiden Fällen können beispielsweise eine Vollmachtsüberschreitung, ein Vollmachtsmissbrauch oder überhaupt nur Zweifel am Bestehen einer Vollmacht vorliegen, so dass der Dritte geschützt werden muss (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - NZA 2006, 980).

    Jede andere Auslegung des § 174 Satz 2 BGB würde den Erfordernissen des Arbeitslebens nicht gerecht (BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6).

    Im öffentlichen Dienst genügen zwar nicht intern praktizierte Verwaltungsregelungen, die nicht bekannt gegeben wurden (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - aaO).

    Auch im befristeten Arbeitsverhältnis können die Parteien jedoch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vereinbaren; ein dahingehender Wille muss nur - wie im vorliegenden Fall - eindeutig erkennbar sein (vgl. BAG 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220, 222; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, nach dem die Befugnis zur Einstellung stets mit der zu einer Entlassung verbunden ist (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Es entspricht jedenfalls der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers grundsätzlich die Vorlage einer Vollmachtsurkunde erforderlich ist (BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6).

    Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst (Senat 29. Juni 1989 aaO).

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Der Referatsleiter innerhalb der Personalabteilung einer Behörde gehört nicht ohne weiteres zu dem Personenkreis, der nach § 174 Satz 2 BGB - wie der Personalabteilungsleiter - als Bevollmächtigter des Arbeitgebers gilt (im Anschluß an BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB).

    Damit verkennt die Revision, daß § 174 Satz 2 BGB gerade keine Nachforschungen vom Erklärungsempfänger über die Bevollmächtigung des Erklärenden verlangt (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB, zu II 2 e dd der Gründe), sondern ein Inkenntnissetzen und damit ein Handeln des Vertretenen zur Information des Erklärungsempfängers.

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …

    Im öffentlichen Dienst genügen zwar nicht intern praktizierte Verwaltungsregelungen, die nicht bekannt gegeben wurden (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

    Ein vorzeitiges, ordentliches Kündigungsrecht müssen sie entweder ausdrücklich vereinbaren oder ihr dahingehender beiderseitiger Wille muß aus den Umständen eindeutig erkennbar sein (BAG 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - BAGE 2, 245, 247 f.;… 19. Juni 1980 aaO; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 7. Dezember 1995 - 2 AZR 1049/94 - RzK I 9 f Nr. 48;… KR-Lipke aaO § 1 BeschFG Rn. 158;… RGRK-Dörner 12. Aufl. § 620 BGB Rn. 11 und 210;… Staudinger/Preis aaO § 620 Rn. 27).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    a) Nach der auch im öffentlichen Dienst anwendbaren Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6) ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.

    Ebenso rügt die Revision zu Recht, daß die Vollmacht des Amtsleiters nicht mit dem angefochtenen Urteil entscheidend darauf gestützt werden kann, daß dieser berechtigt war, den Arbeitsvertrag der Parteien zu unterzeichnen; es gibt keinen Erfahrungssatz, daß die Befugnis zur Einstellung und die Befugnis zur Entlassung zusammenfallen (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 mwN).

    f) Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht, wie die Revision sinngemäß geltend macht, der bisherigen Senatsrechtsprechung zu § 174 Satz 2 BGB (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11), nach der regelmäßig der Personalabteilungsleiter, nicht jedoch ohne weiteres ein anderer Abteilungsleiter als Bevollmächtigter des Arbeitgebers iSv. § 174 Satz 2 BGB gilt.

  • ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für …

    Der öffentlich-rechtliche Charakter dieser Vorschriften schlägt aber gerade nicht auf den bürgerlich-rechtlichen Charakter des Arbeitsverhältnisses durch (vgl. BAG v. 29. Juni 1989, 2 AZR 482/88, AP Nr. 7 zu § 174 BGB unter II. 2 e) bb) der Entscheidungsgründe).

    Wie beispielsweise aus § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KSchG und § 23 Abs. 2 KSchG zu entnehmen ist, unterfällt der Staat, wenn er wie ein privater Arbeitgeber handelt, den kündigungsschutzrechtlichen, mithin privatrechtlichen Vorschriften (vgl. BAG, Urteil vom 29. Juni 1989, 2 AZR 482/88, AP Nr. 7 zu § 174 BGB unter II. 2 e) dd) der Entscheidungsgründe).

    Ihre Stellung ist i. d. R. nicht mit einer konkludenten Kündigungsberechtigung verbunden (so bereits vgl. BAG…, Urteil vom 30. Mai 1978, 2 AZR 633/76, a. a. O.; vgl. auch BAG, Urteil vom 29. Juni 1989, 2 AZR 482/88, AP Nr. 7 zu § 174 BGB und LAG Berlin, Urteil vom 9. August 1988, 3 Sa 56/88, BeckRS 1988, 30456074).

    Rn. 66 "sind die für einen mit Kündigungsberechtigung ausgestatteten Personalabteilungsleiter im Urteil vom 30. Mai 1972 (BAG, 24, 273 = AP Nr. 1 zu 3 174 BGB) aufgestellten Grundsätze auf Personalsachbearbeiter nicht auszudehnen, es sei denn, es stünde zweifelsfrei fest, dass der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärungen bevollmächtigt ist" (2 AZR 482/88, a. a. O. unter II. 2. f) bb) der Entscheidungsgründe).

  • LAG Hessen, 20.06.2000 - 9 Sa 1899/99

    Kündigungserklärung: Kündigungsbefugnis - Leiter einer Niederlassung eines …

    Das Arbeitsverhältnis war auch trotz der Befristung kündbar, § 620 Abs. 1 BGB , da die Parteien das zulässigerweise vereinbart haben (BAG, Urt. v. 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB unter II 2 a).

    Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles (BAG, Urt. v. 29.06.1989, a.a.O., unter II 2 f).

    Was unverzüglich ist, richtet sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalles (…BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB unter II 2 a;… v. 31.08.1979 - 7 AZR 674/77 - AP Nr. 3 a.a.O. unter II 1 a; v. 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 a.a.O. unter II 2 e und f).

    In den von dem Bundesarbeitsgericht entschiedenen veröffentlichten Fällen ging es jeweils um Fristen von etwa einer Woche, wenn ein Wochenende dazwischen lag, die das Bundesarbeitsgericht nicht beanstandet hatte (BAG, Urt. v. 29.06.1989, a.a.O., unter II 2 b; v. 20.08.1997 - 2 AZR 518/96 - AP Nr. 11 zu § 620 BGB Kündigungserklärung unter II).

  • LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kenntnis des …

    Das Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB liegt gegenüber Betriebsangehörigen in der Regel darin, dass der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter, z. B. durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung, in eine Stellung beruft, mit der das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (…BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB; BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - AP Nr. 19 zu § 174 BGB m.w.N.).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung …

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09

    Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung …

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89

    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2011 - 15 Sa 839/10
  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 2007/98

    Kündigung ohne gleichzeitige Vorlage einer schriftlichen Kündigungsvollmacht

  • LAG Hessen, 07.12.2000 - 12 Sa 1986/99

    Kündigungeserklärung: Befugnis zum Ausspruch in einer Großstadt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12

    Auslegung eines befristeten Formulararbeitsvertrags - Vereinbarung der …

  • LAG Köln, 30.03.2004 - 5 (13) Sa 1380/03

    Betriebsrat; Anhörung

  • LAG Niedersachsen, 25.06.2010 - 10 Sa 46/10

    Außerordentliche Kündigung bei fehlender Vollmachtsvorlage; Unsubstantiierte …

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 5 Sa 309/12

    Kündigung, außerordentlich, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer …

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 47/92

    Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer

  • LAG Hessen, 09.03.2009 - 3 Sa 1336/08

    Zurückweisung einer Kündigung - Kündigungsberechtigung eines Stationsleiters - …

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zurückweisung …

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2010 - 5 Sa 269/09

    Kündigung durch Personalleiterin - Rüge einer mangelnden Vollmacht des …

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 137/92

    Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer

  • LAG Hessen, 27.10.2014 - 17 Sa 211/14

    Abmahnung; verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 105/92

    Streit über die Berechnung der (ordentlichen) Kündigungsfristen im Baugewerbe der …

  • ArbG Dortmund, 23.10.2012 - 5 Ca 1635/12

    Aussprache einer Kündigung als "Schlechtwetterkündigung"; Auslegung der …

  • LAG Hessen, 12.03.2001 - 13 Sa 887/00

    Streit über die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der beim Arbeitgeber an …

  • LAG Hessen, 04.09.1997 - 3 Sa 1360/96

    Wirksamkeit mehrerer fristloser und fristgemäßer Kündigungen; Wirksamkeit der …

  • LAG Nürnberg, 10.08.1992 - 7 Sa 18/92

    Klage eines Arbeitnehmers (Maschinenführer) gegen die vom Arbeitgeber erklärte …

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 206/92

    Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer - Berechnung der …

  • LAG Hamm, 07.01.2002 - 10 Sa 976/01

    Ordentliche Kündigung Befristung Beweiswürdigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2339
BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2339)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1989 - 8 AZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2339)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 239
  • BB 1989, 2403
  • DB 1990, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88
    Gegen eine solche tarifliche Abweichung von der gesetzl. Regelung bestehen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG keine Bedenken (vgl. BAGE 45, 203, 207 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu III 3).

    Es gelten dann dieselben Grundsätze, wie sie der Sechste Senat bereits im Urteil vom 8.3.1984 zu § 51 Abs. 1 BAT a. F. aufgestellt (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und denen sich der erk. Senat im Urteil vom 18.12.1986 (Ä 8 AZR 357/84, nicht veröffentlicht) angeschlossen hat.

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 357/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88
    Es gelten dann dieselben Grundsätze, wie sie der Sechste Senat bereits im Urteil vom 8.3.1984 zu § 51 Abs. 1 BAT a. F. aufgestellt (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und denen sich der erk. Senat im Urteil vom 18.12.1986 (Ä 8 AZR 357/84, nicht veröffentlicht) angeschlossen hat.
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Rn. 23 (1) Für die Annahme einer solchen tariflichen Regelung bedarf es freilich eindeutiger, über das Regelungsziel des § 7 Abs. 4 BUrlG hinausgehender Bestimmungen im Tarifvertrag (…AnwK-ArbR/Düwell § 7 BUrlG Rn. 138; vgl. zur Annahme einer voraussetzungslosen Abfindung unter der Geltung der Surrogatstheorie BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 77, 291 unter Aufgabe der vertretenen Auffassung im Urteil vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 172/88 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 50 = EzA BUrlG § 7 Nr. 69).
  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Die Feststellungsklage ist nicht wegen des Vorrangs der Leistungsklage unzulässig (vgl. grundlegend BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 13 bis 15, AP BUrlG § 7 Nr. 50 = EzA BUrlG § 7 Nr. 123).

    Der wegen der mangelnden Möglichkeit der Inanspruchnahme infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit über den Übertragungszeitraum des ersten Quartals des Folgejahres hinaus fortbestehende Urlaubsanspruch unterfällt, sobald die Arbeitsunfähigkeit als Erfüllungshindernis des Urlaubsanspruchs wegfällt, erneut dem gesetzlichen oder tarifvertraglichen Fristenregime (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 36, AP BUrlG § 7 Nr. 50 = EzA BUrlG § 7 Nr. 123).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Ohne eindeutige tarifliche Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, daß nach dem Willen der Tarifvertragsparteien die Urlaubsabgeltung unabhängig von der Arbeitsfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden soll (Aufgabe der im Urteil vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 172/88).

    c) Die Revision berücksichtigt mit ihren Angriffen nicht die Bedeutung der angezogenen Entscheidungen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1984 (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 51 Abs. 1 BAT in der 1982 geltenden Fassung und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1989 (- 8 AZR 172/88 - AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 33 Nr. 7 c TVAL II in der Fassung vom 1. Januar 1984.

    So hat der Achte Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1989, aaO, im Anschluß an das Urteil des Sechsten Senats vom 8. März 1984, aaO, den Rechtssatz aufgestellt, wenn eine tarifliche Urlaubsabgeltung an die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfe, sei anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Abgeltungsanspruch auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verzichteten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1313
LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89 (https://dejure.org/1989,1313)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.11.1989 - 5 Sa 335/89 (https://dejure.org/1989,1313)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. November 1989 - 5 Sa 335/89 (https://dejure.org/1989,1313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; BGB § ... 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 S. 1; ; BAT § 8; ; BAT § 8 Abs. 1 S. 1; ; BAT § 9; ; BAT § 9 Abs. 1; ; BAT § 9 Abs. 2; ; BAT § 54 Abs. 1; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Ziff. 2; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; KreisO § 7; ; KreisO § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kündigung einer Angestellten im Schreibdienst bei unbefugter Einsicht in kennwortgesicherte Textebene

  • Wolters Kluwer

    Bestehen von erhöhten Anforderungen hinsichtlich Pflichtbewußtsein und vorbildlichem Verhalten ; Pflicht zur Zurückhaltung bezüglich dienstlicher Unterlagen ; Verletzung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflicht; Unterlassungspflicht des Arbeitnehmers bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angestellte im Schreibdienst; Textverarbeitungssystem; Vertrauensbruch; Kennwort; Treuepflicht; Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 29.09.1982 - 5 Sa 514/82
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
    Hierüber ist sich die Klägerin, die ausschließlich im allgemeinen Schreibdienst eingesetzt war, wegen der eindeutigen Abgrenzung ihres Aufgabengebiets auch unmißverständlich im klaren gewesen vgl. hierzu LAG Köln' DB 1983, 124 -.
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
    Auch bei einem Fehlverhalten im Vertrauensbereich bedarf es dann einer vorherigen Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest als ein nicht erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen - BAG NZA 87, 418 -.
  • LAG Hamm, 23.05.1984 - 5 (8) Sa 226/84

    Abmahnung; Kündigung; Notwendigkeit einer Abmahnung; Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
    Nur bei schwerwiegenden Verstößen, die eine grundlegende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zur Folge haben, ist eine Abmahnung entbehrlich - LAG Hamm, DB 85, 49; KR-M. Wolf, Grunds.
  • OLG Celle, 17.02.1989 - 4 U 187/87
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
    Danach war es dem Beklagten nicht unzumutbar, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen - vgl. LAG Hamm, ZIP 1989, 1259 -.
  • ArbG Hannover, 10.01.2002 - 10 Ca 250/01

    Anfechtung einer Ausscheidungsvereinbarung; Anfechtung eines Aufhebungsvertrages; …

    Datenmissbrauch wird in der Regel als eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung angesehen, die die außerordentliche und fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (…s. die Übersicht bei Kammerer, Personalakte und Abmahnung, 3. Aufl. 2001, Anm. 428, 429, 464 und 465, jeweils mit Nachweisen, s. z.B. ArbG Braunschweig, 22.01.99, RDV 99, 274 - fristlose Kündigung des Leiters eines Kindergartens wegen Speichems von Kinderpornographie aus dem Internet; ArbG Berlin, 27.03.80, BB 80, 1105 - Datenmissbrauch durch unbefugtes Eindringen in Dateien, Verdachtskündigung; LAG Schleswig-Holstein, 15.11.89, DB 90, 635 - unbefugter Zugriff einer Sekretärin auf im Informationssystem gespeicherte Daten ihres Chefs; BAG, 25.11.91 - 7 AZR 463/79 -- unveröff, Kündigung wegen unerlaubten Zugriffs auf das EDV-System ohne vorherige Abmahnung; LAG Baden-Württemberg, 11.01.94, RDV 95, 81 - außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei unbefugtem Eindringen in Dateien des Arbeitgebers; LAG Chemnitz, 14.07.99, RDV 2000, 177 - fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen unbefugten Kopierens gespeicherter Daten des Arbeitgebers auf einem privaten Datenträger; VG Frankfurt a.M., 28.08.2000, RDV 2000, 279 - außerordentliche Verdachtskündigung bei unbefugtem Ausspähen von Daten).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Schleswig-Holstein
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht