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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,133
BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95 (https://dejure.org/1997,133)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 (https://dejure.org/1997,133)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 (https://dejure.org/1997,133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - Anfechtung - Anfechtungsgrund - Anfechtungstatbestand - Gläubigerbenachteiligung - Bestimmtheit - Bekanntgabe - Zustellung - Auslandszustellung - Unausführbarkeit - Erfolgsaussicht - Öffentliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 301
  • NVwZ 1999, 178
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (364)Zitiert selbst (38)

  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    bb) Vor diesem Hintergrund ist die Voraussetzung des § 15 Abs. 1 Buchst. a VwZG nicht schon dann erfüllt, wenn der Aufenthaltsort der Behörde unbekannt ist; vielmehr sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. Beschluß vom 25. April 1994 - BVerwG 1 B 69.94 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2 und Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 8 [11]; BFH, Urteil vom 15. Januar 1991 - VII R 86.89 - BFH/NV 1992, 81 [83 f.]; BGH, Urteil vom 2. Juli 1970 - IX ZR 318/69 - MDR 1970, 1006).

    Die Ermittlungspflicht kann beispielsweise entfallen, wenn die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung amtsbekannt sind oder die an sich gebotenen Ermittlungen auf eine bloße Förmelei hinausliefen, weil sie von vornherein als aussichtslos erscheinen (BFH, Urteil vom 15. Januar 1991, a.a.O.).

    Eine Heilung ist nach dem Rechtsgedanken des § 8 Abs. 1 Satz 2 VwZG auch für den Fall anzunehmen, daß der Bescheid nicht dem in ihm angeführten Adressaten, sondern dessen Zustellungsbevollmächtigten im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 VwZG tatsächlich zugeht (BFH, Urteil vom 15. Januar 1991, a.a.O., S. 84 m.w.N.).

    Diese Kenntnis vermittelt auch eine Fotokopie, wenn sie das Original nach Inhalt und Fassung vollständig wiedergibt (BFH, Urteile vom 19. Mai 1976 - I R 154/75 - BFHE 119, 219 [222] und vom 15. Januar 1991 - VII R 86/89 - BFH/NV 1992, S. 81 [85] zu § 9 VwZG; vgl. a. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 8.86 - NJW 1988, 1612).

  • BFH, 05.03.1985 - VII R 156/82

    Öffentliche Bekanntmachung - Verwaltungsakt - Form - Zugang

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    Dieser Vermerk ist seinem Wesen nach eine Zustellungsurkunde und deshalb mit dem vollen Namenszug zu unterzeichnen (BGH, Urteil vom 19. Mai 1981 - IX ZR 15/80 - BGHZ 80, 320 [321 f.]; BFH, Urteil vom 5. März 1985 - VII R 156/82 - BFHE 143, 220 [223]).

    Auch der Vermerk auf der Benachrichtigung im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 2 VwZG dürfte ausreichen (vgl. BFH, Urteil vom 5. März 1985, a.a.O., S. 222; offengelassen in BGH…, Urteil vom 19. Mai 1981, a.a.O., S. 321).

    Ob dieser wesentliche Formfehler allein gleichfalls zur Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung führt, bedarf aus Anlaß des vorliegenden Falles keiner Entscheidung (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 5. März 1985, a.a.O.).

  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist; …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - (BGHZ 99, 274, 278) entschieden, daß die Bezeichnung der Forderung, die im Wege der Anfechtung befriedigt werden soll, wegen der unlösbaren Verknüpfung mit dem Anfechtungsrecht einen notwendigen Bestandteil des Grundes und des Antrags der Anfechtungsklage bildet.

    Im übrigen erschiene es - unabhängig von den Bekanntgabemängeln - zweifelhaft, ob ein - wie dargelegt - unbestimmter, dem Anfechtungsgesetz inhaltlich nicht genügender Bescheid die Wahrung der Anfechtungsfrist bewirken könnte (vgl. zur unsubstantiierten zivilrechtlichen Klage verneinend: BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - NJW 1987, 904 f.).

  • BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92

    1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    "Empfangsberechtigter" ist derjenige, an den die Zustellung des Bescheids nach dem Gesetz zu richten war (BFH…, Urteil vom 2. Oktober 1986, a.a.O., S. 482; Urteil vom 25. Januar 1994 - VIII R 45/92 - BFHE 173, 213 [216 f.]).

    Daß eine Ersatzperson dem Empfangsberechtigten den Inhalt übermittelt, reicht daher nicht aus; sie muß das Schriftstück übermitteln (…so zur entsprechenden Bestimmung des § 187 ZPO: Wieczorek, ZPO, 2. Aufl. 1976, § 187 Anm. A II a 2; vgl. zur Übergabe an einen Empfangsboten: BFH, Urteil vom 25. Januar 1994, a.a.O.).

  • BFH, 31.07.1979 - VII B 11/79

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgrund - Bestimmtheit eines Duldungsbescheids - …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    Es drängt sich auf, an den notwendigen Inhalt und die Bestimmtheit eines solchen Duldungsbescheides dieselben Anforderungen zu stellen, die das Gesetz als Zulässigkeitsvoraussetzung der zivilrechtlichen Anfechtungsklage auferlegt (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 1977 - II 103/76 - EFG 77, 294; vgl. a. BFH, Beschluß vom 31. Juli 1979 - VII B 11/79 - BFHE 128, 338 [340]).

    Ein Duldungsbescheid muß mit Blick hierauf die zu befriedigende Forderung, den Anfechtungsgrund, den zurückzugewährenden Gegenstand und die Art und Weise angeben, wie die Rückgewähr erfolgen soll (BFH, Beschluß vom 31. Juli 1979, a.a.O.;… vgl. auch Boeker, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 191 AO Rn. 147;… Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl. Stand August 1996, § 191 AO Rn. 27; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    Dies gilt mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG nicht nur für Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87 - NJW 1988, 2361), sondern auch für Zustellungen im Verwaltungsverfahren, in dem der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gleichfalls kraft Verfassungsrechts zu beachten ist (Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG IV C 2.63 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 1 S. 1 [6 f.];… Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl., 1993, § 28 Rn. 2).

    Diese Zustellungsfiktion ist verfassungsrechtlich nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Form der Zustellung aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist (BVerfG, Kammerbeschluß vom 26. Oktober 1987, a.a.O.).

  • BGH, 19.05.1981 - IX ZR 15/80

    Öffentliche Zustellung im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    Dieser Vermerk ist seinem Wesen nach eine Zustellungsurkunde und deshalb mit dem vollen Namenszug zu unterzeichnen (BGH, Urteil vom 19. Mai 1981 - IX ZR 15/80 - BGHZ 80, 320 [321 f.]; BFH, Urteil vom 5. März 1985 - VII R 156/82 - BFHE 143, 220 [223]).

    Auch der Vermerk auf der Benachrichtigung im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 2 VwZG dürfte ausreichen (vgl. BFH…, Urteil vom 5. März 1985, a.a.O., S. 222; offengelassen in BGH, Urteil vom 19. Mai 1981, a.a.O., S. 321).

  • BGH, 02.07.1970 - IX ZR 318/69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    bb) Vor diesem Hintergrund ist die Voraussetzung des § 15 Abs. 1 Buchst. a VwZG nicht schon dann erfüllt, wenn der Aufenthaltsort der Behörde unbekannt ist; vielmehr sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. Beschluß vom 25. April 1994 - BVerwG 1 B 69.94 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2 und Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 8 [11]; BFH…, Urteil vom 15. Januar 1991 - VII R 86.89 - BFH/NV 1992, 81 [83 f.]; BGH, Urteil vom 2. Juli 1970 - IX ZR 318/69 - MDR 1970, 1006).

    Dem Beurkundungserfordernis genügt der Vermerk auf einem der genannten Schriftstücke; er beurkundet gem. § 418 ZPO das Aushängen des tatsächlich hierzu verwendeten Schriftstücks (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1970 - IX ZR 318/69 - MDR 1970, 1006 f.) und auch der Benachrichtigung.

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    Dem genügt der angefochtene Duldungsbescheid, zu dessen eigenständiger Auslegung das Revisionsgericht nach Maßgabe des § 133 BGB befugt ist (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 38.90 - NVwZ 1992, 565), nicht mehr.
  • BFH, 28.08.1990 - VII R 59/89

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheides mangels ordnungsgemäßer Zustellung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
    Zur Heilung ist nicht erforderlich, daß auch die nachträgliche Kenntniserlangung durch den Adressaten vom Willen der Behörde erfaßt wird (vgl. BFH, Urteil vom 28. August 1990 - VII R 59/89 - BFH/NV 1991, 215 [216] zu § 9 VwZG).
  • BGH, 03.03.1976 - VIII ZR 197/74

    Steuervorauszahlung und Säumniszuschlag im Anfechtungsprozeß

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung - …

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für …

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer …

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …

  • BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96

    Kommunalabgaben: Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von …

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64

    Rechtsmittel

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 122/84

    Ehegatten - Anfechtung - Unentgeltlichkeit - Umwandlung - Duldungsbescheid - …

  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des …

  • BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92

    Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann …

  • BVerwG, 28.06.1990 - 8 B 64.90

    Beurteilung des Vorliegens der Gläubigerbenachteiligung nach den Verhältnissen im …

  • BFH, 19.05.1976 - I R 154/74

    Einseitige Erledigungserklärung - Kläger - Erledigung des Verwaltungsaktes vor …

  • BFH, 28.01.1982 - V R 100/80

    Folgen der Teilrücknahme eines Haftungsbescheids

  • BFH, 08.03.1988 - VII R 6/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Lohnsteuerhaftungsbescheiden …

  • BVerfG, 18.03.1991 - 2 BvR 135/91

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Auslegung der Rechtslage nach ständiger …

  • BFH, 08.11.1985 - VI R 237/80

    Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen …

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 169/77

    Lohnsteuerhaftungsbescheid - Arbeitgeber - Angabe der Steuerschulden - …

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Ausnahme …

  • BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73

    Zustellung eines Einberufungsbescheides durch die Behörde gegen Empfangbekenntnis …

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im …

  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des …

  • BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 69.94

    Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung - Verpflichtung eines Gerichts zur …

  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77

    Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Anforderungen an eine …

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63

    Klagegegenstand im Falle der Klageerhebung eines Drittbegünstigten hinsichtlich …

  • BFH, 10.12.1991 - VII B 25/91

    Rechtmäßigkeit der öffentlichen Zustellung eines Vorbescheids

  • BGH, 12.03.1968 - X ZB 12/67

    Erteilung eines Patents - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende …

    Beide Regelungen wurden in ständiger Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass der Empfänger das Schriftstück "in den Händen halten" musste (vgl. z.B. BGH-Beschluss in NJW 1984, 926, und BGH-Urteil in HFR 2001, 1200; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1996 6 C 6/95, BVerwGE 104, 1, und vom 18. April 1997 8 C 43/95, BVerwGE 104, 301).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung; …

    Rn. 41 (a) Das gilt zunächst für den Fall, dass das Gericht nicht die Absicht hatte, ein Schriftstück in einem betreffenden Verfahren der Partei überhaupt zur Kenntnis zu bringen, so dass diese nur zufällig oder versehentlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, BVerwGE 104, 301, 314; 29, 321, 323; 85, 213, 215; 16, 165, 166 zur inhaltsgleichen Regelung des § 9 VwZG a.F.).
  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer …

    Der Zweck der Zustellung ist es, dem Adressaten angemessene Gelegenheit zu verschaffen, von einem Schriftstück Kenntnis zu nehmen, und den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu dokumentieren (…BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - VII ZR 186/09, BGHZ 188, 128 Rn. 47;… vom 19. Mai 2010 - IV ZR 14/08, VersR 2010, 1520 Rn. 16;… BT-Drucks. 14/4554, S. 24; vgl. auch BVerwGE 104, 301, 313 f.; BFHE 192, 200, 206; jeweils zu § 9 Abs. 1 VwZG aF).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97   

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https://dejure.org/1997,739
VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 (https://dejure.org/1997,739)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 (https://dejure.org/1997,739)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - NC 9 S 20/97 (https://dejure.org/1997,739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig von der "Ergebnisrichtigkeit" der Ausgangsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 160
  • NVwZ 1998, 196
  • VBlBW 1998, 103
  • DVBl 1998, 237
  • DVBl 1998, 243
  • DÖV 1998, 165
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).

    Wenn nach der Rechtsprechung hieraus gefolgert wird, daß sich die ernstlichen Zweifel ohne eine Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozeßstoffes unmittelbar aus der Antragsbegründung und der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig ergeben müssen (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -), so ist dem zuzustimmen.

    Es kann  jedoch nicht gefordert werden, daß diese darüber hinaus auch die hinreichend verläßliche Aussage ermöglichen müssen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde wahrscheinlich zum Erfolg führen (so aber der 14. Senat in dem Beschluß vom 22.04.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet, wenn prozeßrechtliche Vorschriften die Möglichkeit vorsehen, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung eines eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (siehe Beschluß vom 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 - = DVBl. 1995, 36).

    Es würde den Zugang zur zweiten Instanz in unzumutbarer Weise erschweren, wenn  von dem in der ersten Instanz Unterlegenen gefordert werden würde, sich gewissermaßen hypothetisch mit allen denkbaren rechtlichen Würdigungen auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 07.11.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).

    Nimmt der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine ''Auswechslung der Begründung'' vor, wird deshalb - folgerichtig - gefordert, daß dem Rechtsmittelführer vor einer Ablehnung des Zulassungsantrags aus anderen Erwägungen rechtliches Gehör zu gewähren ist (siehe Beschluß des 8. Senats vom 21.04.1997, a.a.O., sowie Seibert, DVBl. 1997, 932).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 2 S 2057/97

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein gerichtskostenfreies Verfahren nur, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).

    Die gegenteilige Auffassung führt, wie der Beschluß des 2. Senats vom 07.10.1997, a.a.O., zeigt, dazu, daß bereits im Zulassungsverfahren eine Sachentscheidung über das Rechtsmittel selbst getroffen wird.

  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Vom Verwaltungsgericht nicht erörterte Rechtsfragen waren für dieses nicht entscheidungserheblich; ob sie im Rahmen eines Berufungs- oder Beschwerdeverfahrens entscheidungserheblich sein können, vermag der Antragsteller zum Zeitpunkt der Stellung des Zulassungsantrags häufig nicht abzuschätzen, weil dies regelmäßig von der rechtlichen Würdigung durch den Verwaltungsgerichtshof im jeweiligen Einzelfall abhängen wird (siehe BVerfG, Beschluß vom 15.08.1994 - 2 BvR 719/93 - = InfAuslR 1995, 15).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 1 S 1640/97

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
    Eine Prüfung, ob darüber hinaus auch ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses bestehen, d.h. ob die Antragstellerin glaubhaft gemacht hat, daß bei der Antragsgegnerin im Studiengang Architektur die Zulassungszahl in der Zulassungszahlenverordnung - FH vom 04.06.1996 (GBl. S. 431) - ZZVO-FH 1996/97 - zu niedrig festgesetzt worden ist und ihr ein Anspruch auf Zuweisung eines aufgedeckten Studienplatzes zusteht, ist im vorliegenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde nicht notwendig (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.07.1997  - 1 S 1640/97 -, dagegen a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997 - 2 S 2057/97 -, vom 21.04.1997 - 8 S 667/97 - und wohl auch vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997, DÖV 97, 697).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …

    Dabei hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß eine etwaige fehlerhafte Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung allein nicht zur Zulassung des angestrebten Rechtsmittels  führen  kann (a. A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 - NVwZ 1998, S. 196).

    Das angegriffene Urteil wird aber nicht dann fehlerhaft im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn das Verwaltungsgericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (a. A.: VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 22.10.1997 - NC 9 20/97 - NVwZ 1998, S. 196).

    Dort kann das Beschwerdegericht die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach Auffassung des erkennenden Senats auch auf einen Gehörsverstoß hin überprüfen, wenn der Antragsteller Umstände vorgetragen hat, die der Sache nach eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben (vgl. z. B. den Sachverhalt, der der Entscheidung des VGH Bad.-Württ., NVwZ 1998, S. 196 zugrunde lag),  auch  wenn  der  Zulassungsantrag nicht auch ausdrücklich auf § 146 Abs. 4 i.V.m. 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO gestützt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 3180/97

    Unzutreffende Annahme einer Präklusion von Einwendungen des Baunachbarn - …

    Ob eine an den Erfolgsaussichten des Nachbarwiderspruchs orientierte Interessenabwägung im Ergebnis ebenfalls zur Ablehnung des Aussetzungsbegehrens führt, ist dann nicht zu prüfen (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschl v 22.10.1997 - NC 9 S 20/97).

    Diese "erstmalige Sachprüfung" ist im Zulassungsverfahren nicht zu leisten (so für einen vergleichbaren Fall - fehlerhafte Annahme der Versäumung der Antragsfrist nach § 3 Abs. 1 Satz 2 HVVO durch das Verwaltungsgericht - ausführlich auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …

    1999, 93, 94; Beschl. v. 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, DÖV 1997, 697; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rdnr. 7 a m.w.N.; Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 124 Rdnr. 16; a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 22.10.1997 - NC 9 S 20/97 -, NVwZ 1998, 196).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6011
VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96.A (https://dejure.org/1997,6011)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96.A (https://dejure.org/1997,6011)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. August 1997 - 12 UZ 1381/96.A (https://dejure.org/1997,6011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 56 Abs 1 VwGO, § 87b VwGO, § 2 Abs 1 VwZG
    (Zustellung einer gerichtlichen Verfügung nach VwGO § 87b - wirksame Ingangsetzung der Frist und der danach einsetzenden Präklusion erfordert Unterzeichnung der Verfügung durch den Richter)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 208 (Ls.)
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Durch § 87b VwGO wird das rechtliche Gehör in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingeschränkt (so zu den entsprechenden Vorschriften der ZPO BVerfG, 09.02.1982, a.a.O.).

    Präklusionsvorschriften haben einen strengen Ausnahmecharakter und können einschneidende Folgen für die säumige Partei bewirken (BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78 -, BVerfGE 59, 330 m.w.N.).

    Wenn unter diesen Umständen ein Gericht das Vorbringen einer Partei gleichwohl nicht zulässt, obwohl die Voraussetzungen der Präklusionsvorschrift nicht gegeben sind, wird das rechtliche Gehör mit in einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Weise eingeschränkt und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG (so ausdrücklich BVerfG, 09.02.1982, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Dieses prozessuale Grundrecht gibt den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren ein Recht darauf, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, und verpflichtet gleichzeitig das Gericht, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1).

    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52 -, BVerfGE 1, 418), jedoch kann die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozessrecht findet (vgl. BVerfG, 08.11.1978, a.a.O.; BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 250).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Dieses prozessuale Grundrecht gibt den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren ein Recht darauf, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, und verpflichtet gleichzeitig das Gericht, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52 -, BVerfGE 1, 418), jedoch kann die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozessrecht findet (…vgl. BVerfG, 08.11.1978, a.a.O.; BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 250).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52 -, BVerfGE 1, 418), jedoch kann die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozessrecht findet (…vgl. BVerfG, 08.11.1978, a.a.O.; BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 250).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Rn. 8 Es kann dem Kläger auch nicht entgegengehalten werden, er habe es versäumt, sich durch Wahrnehmung gegebener prozessualer und praktischer Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83 -, EZAR 610 Nr. 25 = NVwZ 1985, 337; Hess. VGH, 31.10.1986 - 10 TE 2382/86 -).
  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90

    Asylverfahren - rechtliches Gehör - Ablehnung eines weiteren …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO entspricht dem des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Hess. VGH, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 -).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer …

    So wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte die Auffassung vertreten, dass sich auch einem anwaltlich nicht Beratenen bereits aus der Rechtsmittelbelehrung über den Antrag auf Zulassung der Berufung der Gedanke aufdrängen muss, dass für ein Prozesskostenhilfegesuch bezüglich dieses Rechtsbehelfs die in der Belehrung genannten Fristen für den Rechtsbehelf zu beachten sind und dass nur bei deren Beachtung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsbehelfsfrist in Betracht kommt, sollte das Gericht erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheiden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7.4.1994 - 1 PKH 8/94 -, Juris Rn. 2; BVerwG…, Beschluss vom 18.8.2009 - 8 B 79/09 -, Juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2014 - 16 A 83/14 -, Juris; OVG Rh.-Pf., NVwZ-RR 1998, S. 208).
  • OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06

    Zur Frage eines Gehörsverstosses bei Anwendung des § 87b VwGO

    Wenn unter diesen Umständen ein Gericht das Vorbringen einer Partei gleichwohl nicht zulässt oder einen erheblichen Beweisantrag zurückweist, obwohl die Voraussetzungen der Präklusionsvorschrift nicht gegeben sind, wird das rechtliche Gehör in einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Weise eingeschränkt und liegt damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor hierzu etwa Beschluss des Hess. VGH vom 28. August 1997 - 12 UZ 1381/96.A - zitiert nach Juris; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, § 87 b Rdnr. 16.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4647
VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97 (https://dejure.org/1997,4647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97 (https://dejure.org/1997,4647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. September 1997 - 13 TJ 3004/97 (https://dejure.org/1997,4647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 166 VwGO, § 114 S 1 ZPO
    Zulassung der Beschwerde wegen abgelehnter Prozeßkostenhilfe aus Zulassungsgründen, die sich auf Fragen der Prozeßkostenhilfe - unter Ausschluß der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - beziehen müssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe; Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Ermessensentscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 599
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97
    Vielmehr ist, wenn sich hinsichtlich dieser tatsächlichen und rechtlichen Fragen weiterer Klärungsbedarf ergibt, ohne weiteres Prozeßkostenhilfe zu bewilligen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u. a. -, BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97
    Rn. 4 Ohne Erfolg macht die Antragstellerin weiterhin eine rechtserhebliche Abweichung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 -, AuAS 1993, 127, geltend, wonach die Anforderungen an die Erfolgsaussicht im Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nicht überspannt werden dürften.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4762
VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97 (https://dejure.org/1997,4762)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97 (https://dejure.org/1997,4762)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 (https://dejure.org/1997,4762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 146 Abs 5 VwGO
    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung zwecks Erledigungserklärung verneint

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
    Rn. 7 Die - wie hier - einseitige Erledigungserklärung eines Klägers bzw. eines Antragstellers führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, zu einer von den Voraussetzungen des § 91 VwGO freigestellten Änderung des Streitgegenstandes dahin, daß statt des ursprünglichen Klage- bzw. Antragsbegehrens nur noch die prozessuale Feststellung begehrt wird, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, so daß unabhängig von der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bzw. des Antrages nur noch darüber zu entscheiden ist, ob sich das ursprüngliche Begehren durch ein nachträglich eingetretenes Ereignis objektiv tatsächlich erledigt hat oder nicht, wenn nicht der der Erledigung widersprechende Beklagte bzw. Antragsgegner ein an den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO orientiertes berechtigtes schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache hat (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87 S. 62 ff. = NVwZ 1991 S. 162 ff. und Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 - NVwZ 1993 S. 979 f.).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen, …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
    Rn. 7 Die - wie hier - einseitige Erledigungserklärung eines Klägers bzw. eines Antragstellers führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, zu einer von den Voraussetzungen des § 91 VwGO freigestellten Änderung des Streitgegenstandes dahin, daß statt des ursprünglichen Klage- bzw. Antragsbegehrens nur noch die prozessuale Feststellung begehrt wird, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, so daß unabhängig von der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bzw. des Antrages nur noch darüber zu entscheiden ist, ob sich das ursprüngliche Begehren durch ein nachträglich eingetretenes Ereignis objektiv tatsächlich erledigt hat oder nicht, wenn nicht der der Erledigung widersprechende Beklagte bzw. Antragsgegner ein an den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO orientiertes berechtigtes schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache hat (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87 S. 62 ff. = NVwZ 1991 S. 162 ff. und Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 - NVwZ 1993 S. 979 f.).
  • OVG Hamburg, 08.05.1995 - Bs VI 19/95

    Hauptsacheerledigung; Rechtsmittel; Erledigungserklärung; Abgabenbescheid; …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
    Rn. 8 Das Zulassungsverfahren hat sich durch die Schließung des fraglichen Gaststättenbetriebes im Juni 1997 nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung vom 18. Dezember 1996 objektiv erledigt, denn dadurch ist die streitige Betriebszeitbeschränkung und deren sofortige Vollziehung gegenstandslos geworden und es besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse der Antragsgegnerin daran, daß die Beschwerde allein zu dem Zweck zugelassen wird, daß die Antragsgegnerin in dem dann anhängigen Beschwerdeverfahren durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung oder auf Grund des ebenfalls fehlenden Rechtsschutzinteresses des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die gegenstandslos gewordene Betriebszeitbeschränkung eine Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses und eine für sie günstigere Kostenentscheidung erreichen könnte (vgl. zu der nach früherem Recht vergleichbaren Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung: wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. November 1986 - 1 E 15/86 - DVBl. 1987 S. 851 f.; a.A. OVG Hamburg, Beschluß vom 8. Mai 1995 - OVG Bs VI 19/95 - MDR 1995 S. 956;… Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, Rdnr. 43 vor § 124).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1986 - 1 E 15/86
    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
    Rn. 8 Das Zulassungsverfahren hat sich durch die Schließung des fraglichen Gaststättenbetriebes im Juni 1997 nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung vom 18. Dezember 1996 objektiv erledigt, denn dadurch ist die streitige Betriebszeitbeschränkung und deren sofortige Vollziehung gegenstandslos geworden und es besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse der Antragsgegnerin daran, daß die Beschwerde allein zu dem Zweck zugelassen wird, daß die Antragsgegnerin in dem dann anhängigen Beschwerdeverfahren durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung oder auf Grund des ebenfalls fehlenden Rechtsschutzinteresses des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die gegenstandslos gewordene Betriebszeitbeschränkung eine Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses und eine für sie günstigere Kostenentscheidung erreichen könnte (vgl. zu der nach früherem Recht vergleichbaren Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung: wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. November 1986 - 1 E 15/86 - DVBl. 1987 S. 851 f.; a.A. OVG Hamburg, Beschluß vom 8. Mai 1995 - OVG Bs VI 19/95 - MDR 1995 S. 956;… Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, Rdnr. 43 vor § 124).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2000 - 5 A 291/00

    Notwendigkeit einer sofortigen Sicherstellung wegen Gefahr im Verzug; …

    Rn. 8 Vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, DVBl 1998, 243.
  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als …

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertreten wird, dass für eine nach Eintritt der Erledigung eingelegte Beschwerde mit dem Ziel, das Verfahren für erledigt zu erklären und auf diese Weise eine günstigere Kostenentscheidung zu erhalten, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 - SächsVBl. 2010, 287; OVG NRW, Beschlüsse vom 26. März 2003 - 8 B 82/03 - NVwZ-RR 2003, 701 und vom 27. Oktober 2009 - 19 B 1400/09 - DVBl. 2010, 62; a. A.: zur Nichtzulassung der Beschwerde HessVGH, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 - DVBl. 1998, 243; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; zur Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnis: OVG Bln-Brdbg, Beschluss vom 26. August 2016 - OVG 12 S 37.16 - juris; OVG Saarl, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 223/15 - NVwZ-RR 2016, 528; Beschluss des Senats vom 29. August 2010 - 2 EO 1079/10 - n. v.; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 - NordÖR 2010, 369; BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 9 CS 08.2162 - juris; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416; OVG NRW, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 21 B 931/02 - NVwZ-RR 2002, 895), lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass der Antragsgegner mit der Beschwerde, soweit sie den Beigeladenen zu 2) betrifft, ein solches Ziel gerade verfolgen will.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2016 - 12 S 37.16

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung …

    Rn. 2 Bei einem Eintritt der Erledigung zwischen den Instanzen, wie er vorliegend gegeben ist, kommt eine Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO mit dem von dem Antragsgegner geltend gemachten Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht in Betracht (vgl. u.a. OVG Bremen…, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449.09 - NordÖR 2010, 369, juris Rn. 3 ff.; VGH München…, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 9 CS 08.2162 - juris Rn. 2; VGH Mannheim…, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416, juris Rn. 1 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 21 B 931/02 - NVwZ-RR 2002, 895, juris Rn. 3 ff.; zur Zulassung der Beschwerde VGH Kassel, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 - DVBl. 1998, 243, juris Rn. 8; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998.85 je m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 8 CE 11.2759

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 …

    Eine Fortführung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens mit dem Ziel, den Rechtsstreit im Beschwerdeverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären und dadurch eine für die Antragstellerin günstigere Kostenentscheidung herbeizuführen, hat die Antragstellerin nicht beantragt; für ein solches Begehren hätte wohl auch das Rechtsschutzinteresse gefehlt (vgl. HessVGH vom 25.7.1997 DVBl. 1998, 243 [nur Leitsatz]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2002 - 21 B 931/02
    Rn. 13 Vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11/97 -, NVwZ 1998, 85; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, DVBl. 1998, 243 (LS); OVG Münster, Beschluss vom 7. Dezember 2001 - 15 B 1453/01 - OVG Weimar, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 8 E 425.97 -, DVBl. 1997, 1343; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, Vor § 124, Rdnr. 43; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 7 M 4238/97-, NVwZ-RR 1998, 337.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung nach Erledigung der Hauptsache

    In der Regel kann das erforderliche Interesse an der Zulassung der Berufung nicht damit begründet werden, dass in dem zugelassenen Berufungsverfahren die Hauptsache für erledigt erklärt werden soll (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97 -, juris RdNr. 8;… OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10

    Verfahrenskosten bei Fortführung eines Rechtsstreits zum Zweck der Herbeiführung …

    Dies lässt sich weder mit der gesetzgeberischen Wertung in § 158 VwGO noch mit der durch Einführung der Zulassungsberufung und -beschwerde durch das 6. VwGO-Änderungsgesetz bezweckten Entlastung der zweiten Instanz rechtfertigen (so aber: HessVGH, Beschl. v. 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, juris = DVBl. 1987, 851 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04

    Kein Rechtsschutzbedürfnis im Zulassungsverfahren bei Aufhebung des …

    Unabhängig davon, dass der Kläger ein solches Interesse in seiner Zulassungsschrift schon nicht darlegt, besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse des Klägers daran, die Berufung allein zu dem Zweck durchzuführen, doch noch übereinstimmende Erledigungserklärungen herbeizuführen oder durch einen erfolgreichen Feststellungsantrag bei einseitiger Erledigungserklärung eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und damit eine für ihn günstigere Kostenentscheidung zu erreichen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, zitiert nach juris; OVG RP, Beschl. v. 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, DVBl. 1987, 851).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4442
VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97 (https://dejure.org/1997,4442)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.11.1997 - 1 Y 3779/97 (https://dejure.org/1997,4442)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. November 1997 - 1 Y 3779/97 (https://dejure.org/1997,4442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Nr 3 VwGO, § 24 Abs 1 Nr 1 VwGO
    Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters - Hinderungsgrund der Tätigkeit im öffentlichen Dienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 66
  • NVwZ-RR 1998, 324
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 28.02.1996 - Verw 2/96

    Ehrenamtlicher Richter; Handelskammer; Mitglied des Prüfungsausschusses

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97
    Diese Begriffsbestimmung entspricht dem allgemeinen Rechtsbegriff des öffentlichen Dienstes, der in solchen Gesetzen vorausgesetzt wird, in denen eine besondere Begriffsbestimmung fehlt (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluß vom 28. Februar 1996, DÖD 1996, 163 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1968, BVerwGE 30, 81, 84).

    Demgemäß genügt allein die Tatsache der Anstellung bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, und zwar unabhängig davon, ob das Anstellungsverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, um die Sperrwirkung des § 22 Nr. 3 VwGO auszulösen (vgl. hierzu OVG NW, Beschluß vom 26. April 1985, NVwZ 1986, 1029 und Beschluß des OVG Hamburg vom 28. Februar 1996, a.a.O., - jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97
    Diese Begriffsbestimmung entspricht dem allgemeinen Rechtsbegriff des öffentlichen Dienstes, der in solchen Gesetzen vorausgesetzt wird, in denen eine besondere Begriffsbestimmung fehlt (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluß vom 28. Februar 1996, DÖD 1996, 163 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1968, BVerwGE 30, 81, 84).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1985 - 16 E 102/85
    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97
    Demgemäß genügt allein die Tatsache der Anstellung bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, und zwar unabhängig davon, ob das Anstellungsverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, um die Sperrwirkung des § 22 Nr. 3 VwGO auszulösen (vgl. hierzu OVG NW, Beschluß vom 26. April 1985, NVwZ 1986, 1029 …und Beschluß des OVG Hamburg vom 28. Februar 1996, a.a.O., - jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2017 - 13 PS 221/17

    Beherrscht; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; hoheitlich; Inkompatibilität; …

    Vor dem Hintergrund, dass § 22 Nr. 3 VwGO bereits seinem Wortlaut nach und damit auch für den Grundfall der Beschäftigung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts jeden - nicht nur den leitenden - Angestellten im öffentlichen Dienst erfasst (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.4.1985 - 16 E 102/85 -, NVwZ 1986, 1029, 1030, und Hess. VGH, Beschl. v. 3.11.1997 - 1 Y 3779/97 -, NVwZ-RR 1998, 324, juris Rn. 1, für angestellte Hausmeister an Schule bzw. Universität), erscheint die dargestellte Differenzierung zwischen "einfachen" und "leitenden" Angestellten nicht einsichtig; abgesehen von den erheblichen Bewertungsunsicherheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten im Einzelfall, die damit einhergehen und die dem starken öffentlichen Interesse an einer eindeutigen Bestimmung des Kreises derjenigen Personen, die zu ehrenamtlichen Richter berufen werden können, zuwiderlaufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2001 - 16 F 18/01
    Rn. 10 Vgl. etwa OVG Bautzen, Beschluss vom 5. August 1997 - 3 S 440/97 -, NVwZ-RR 1998, 324, VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 1997 - 1 Y 3779/97 -, NVwZ-RR 1998, 324, sowie erneut OVG Hamburg, Beschluss vom 28. Februar 1996 - 2/96 -, DÖD 1996, 163.
  • OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07

    Sonstiges ; Beamter bei der EU als ehrenamtlicher Richter, …

    Diese an die Rechtsform des Arbeitgebers als einer juristischen Person des öffentlichen Rechts anknüpfende Begriffsbestimmung entspricht dem allgemeinen Rechtsbegriff des öffentlichen Dienstes, der in solchen Gesetzen vorausgesetzt wird, in denen eine besondere Begriffsbestimmung fehlt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 3. November 1997 - 1 Y 3779/97 -, Juris, Rdnr. 1; Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 28. Februar 1996 - Verw 2/96 -, Juris, Rdnr. 2;… beide - zu § 22 Nr. 3 VwGO -unter Verweis auf das Urteil des BVerwG vom 27. Juni 1968 - VIII C 10.67 -, Juris, Rdnr. 17).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97   

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https://dejure.org/1997,4343
VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 (https://dejure.org/1997,4343)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 (https://dejure.org/1997,4343)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 14 TZ 2444/97 (https://dejure.org/1997,4343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 1 S 4 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 146 Abs 5 S 3 VwGO
    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97
    Auch wenn insbesondere bezüglich der neu eingeführten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO insoweit keine zu strengen Maßstäbe anzulegen sind, ist deshalb doch zumindest zu verlangen, daß von dem rechtskundigen Rechtsanwalt der Prozeßstoff durchgearbeitet und dem Gericht die für die Entscheidung über den Zulassungsantrag notwendigen Gesichtspunkte in dem Sinne geordnet dargelegt werden, daß die Zulassungsgründe im Einzelnen genau bezeichnet bzw. benannt werden und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erläutert wird, aus welchen Gründen jeweils welcher der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet wird; es ist nämlich nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus dem Zulassungsantrag etwaige Zulassungsgründe selbst herauszusuchen (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 27. Januar 1997 - Bs VI 2/97 - NVwZ 1997 S. 689 ff.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 -).
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97
    Da der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aber dem Zweck dienen soll, "die Einzelfallgerechtigkeit zu verwirklichen und grob ungerechte Entscheidungen zu korrigieren" (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Ds 13/3993 S. 13 zu Nr. 15 (§ 124 VwGO)), ist für eine Zulassung insoweit erforderlich, daß in dem Antrag in sich schlüssig und überzeugend dargelegt wird, daß an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Ergebnis mehr als bloße, nämlich in dem Sinne "ernstliche" Zweifel bestehen, daß diese im Ergebnis als "grob ungerecht" bzw. unvertretbar anzusehen ist (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 - und vom 27. März 1997 - 14 TZ 966/97 - vgl. Bader, DÖV 1997 S. 442 (446)).
  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund …

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97
    Auch wenn insbesondere bezüglich der neu eingeführten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO insoweit keine zu strengen Maßstäbe anzulegen sind, ist deshalb doch zumindest zu verlangen, daß von dem rechtskundigen Rechtsanwalt der Prozeßstoff durchgearbeitet und dem Gericht die für die Entscheidung über den Zulassungsantrag notwendigen Gesichtspunkte in dem Sinne geordnet dargelegt werden, daß die Zulassungsgründe im Einzelnen genau bezeichnet bzw. benannt werden und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erläutert wird, aus welchen Gründen jeweils welcher der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet wird; es ist nämlich nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus dem Zulassungsantrag etwaige Zulassungsgründe selbst herauszusuchen (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 27. Januar 1997 - Bs VI 2/97 - NVwZ 1997 S. 689 ff.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 -).
  • VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97

    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder …

    Es ist deshalb zumindest zu verlangen, daß von dem rechtskundigen Rechtsanwalt der Prozeßstoff durchgearbeitet und dem Gericht die für die Entscheidung über den Zulassungsantrag notwendigen Gesichtspunkte in dem Sinne geordnet dargelegt werden, daß die Zulassungsgründe im Einzelnen genau bezeichnet bzw. benannt werden und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erläutert wird, aus welchen Gründen jeweils welcher der geltend gemachten Zulassungsgründe für gegeben erachtet wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - m.w.N.; a.A. VGH Bad. -Württ., Beschluß vom 25.02.1997 - 5 S 352/97 - VBlBW 1997 S. 261).

    Bei der danach vorzunehmenden Schlüssigkeitsprüfung ist das Gericht allein auf die vom Antragsteller entsprechend § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO fristgemäß dargelegten Gründe beschränkt und darf nicht - wie im erst noch angestrebten eigentlichen Rechtsmittelverfahren - eine eigene umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -, vom 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 - und vom 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97 - vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997 - 12 M 1731/97 - DÖV 1997 S. 697 (LS); VGH Bad.

  • VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97

    Zulassung der Beschwerde: zur Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen …

    Mit dieser Einschränkung teilt der Senat die zum neu gestalteten Verfahrensrecht mehrheitlich mit noch größerer formaler Strenge vertretene Rechtsmeinung, dass nach dem Vorbild der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund zweifelsfrei angegeben werden muss, dass konkret ausgeführt werden muss, warum er vorliegen soll, und dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung nach Art einer Beschwerdeschrift die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten (vgl. dazu die schon zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, ferner insbesondere die Beschlüsse des OVG vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 - und vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.01.1997 in NVwZ 1997 S. 689; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -).

    Daneben werden nunmehr schon in Auslegung des § 124 Abs. 2 VwGO n. F. die Auffassungen vertreten, ernstliche Zweifel bestünden, wenn die Entscheidung im Ergebnis als grob ungerecht bzw. unvertretbar anzusehen ist (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf, BT-Drs. 13/3993 S. 13 zu Nr. 15 (§ 124 VwGO)) oder wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.1997 - 14 S 594/97 - wohl entsprechend dem Maßstab für die Anwendung des Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Urteil vom 14.05.1996 in BVerfGE 94, 168 ff. ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.1999 - 3 M 79/99

    Rechtsmittel; Zulassung; ernstliche Zweifel; Änderung der Sach- und Rechtslage; …

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  • VGH Hessen, 05.02.1998 - 14 TZ 3312/97

    Abfallwirtschaftsplan - Beteiligung der Gemeinden; Verbringung von Abfällen - …

    Diese Auffassung hat der beschließende Senat zuletzt in seinem Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - (JMBl. 1997, 431) grundsätzlich erläutert.
  • OVG Thüringen, 15.06.1999 - 4 ZEO 1283/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zulassung; Grund; …

    Dies beinhaltet grundsätzlich die ausdrückliche Bezeichnung der Zulassungsgründe i.S.d. § 124 Abs. 2 VwGO, auf die sich der Antragsteller beruft und die nach § 146 Abs. 4 VwGO auch für das Verfahren auf Zulassung der Beschwerde maßgeblich sind (vgl. etwa Seibert, NVwZ 1999, 113 ff. (115); Bader, NJW 1998, 409 ff. (410); ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1997 - 3 ZO 12/97 - VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 -, zitiert nach Juris; HessVGH, Beschluß vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -, zitiert nach Juris; OVG NW, Beschluß vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 -, NVwZ 1997, 1223 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97

    Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue; …

    Soweit in der Rechtsprechung (HessVGH, B. v. 31. Juli 1997 - 14 TZ 2444/97 -, JURIS [Ls.]) für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO verlangt wird, daß das Entscheidungsergebnis als "grob ungerecht" bzw. "unvertretbar" anzusehen sein müsse, so tritt dem der Senat jedenfalls dann nicht bei, wenn damit zum Ausdruck hätte gebracht werden sollen, das Verwaltungsgericht müsse Maßstäbe der "Gerechtigkeit" verkannt oder gar - i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - (objektiv) willkürlich entschieden und damit das (materiell-rechtlichen) Verbot (objektiv) willkürlicher Rechtsanwendung, das aus der Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt (BVerfG, B. v. 28.2.1979 - 2 BvR 84/79 -, BVerfGE 50, 287 [289 f]; B. v. 5.11.1985 - 2 BvR 1434/83 -, BVerfGE 71, 122 [135 f] = NJW 1987, 1619; B. v. 14.11.1989 - 1 BvR 956/89 -, BVerfGE 81, 97 [105 f]) verletzt haben, weil die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sei und sich daher der Schluß aufdränge, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhe (BVerfG, B. v. 15.5.1984 - 1 BvR 967/83 -, BVerfGE 67, 90 [94]; B. v. 13.1.1987 - 2 BvR 209/84 -, BVerfGE 74, 102 [127]; B. v. 6.5.1987 - 2 BvL 11/85 -, BVerfGE 75, 329 [347]; st. Rspr.; krit. Miebach, Zur Willkür- und Abwägungskontrolle des BVerfG bei der Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsurteile, 1990, 53 ff, passim).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1997 - 2 L 170/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6080
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1997 - 2 L 170/97 (https://dejure.org/1997,6080)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.10.1997 - 2 L 170/97 (https://dejure.org/1997,6080)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 2 L 170/97 (https://dejure.org/1997,6080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel; Berufung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Falsche Bezeichnung; Umdeutung; Rechtsmittelfrist

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 201
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 250 (Ls.)
  • DÖV 1998, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 18.07.2012 - 5 A 1239/12

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Ist eindeutig das falsche Rechtsmittel gewählt worden, kann dieses nicht in das zutreffende umgedeutet werden (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 2 L 170/97 -, NVwZ 1998, 201).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2004 - 2 L 120/03

    Zulassung der Berufung, Rechtsmittelbelehrung, Rechtskraft

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts mit der Ablehnung des Zulassungsantrags gemäß § 124 a Abs. 5 Satz 4 VwGO rechtskräftig wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.04.1999 - 6 B 8.99 -, NVwZ-RR 1999, 439; Beschluss des Senats vom 01.10.1997 - 2 L 170/97 -, DÖV 1998, Seite 82).
  • VGH Hessen, 09.01.2004 - 9 UZ 3444/03

    Zur Umdeutung und Wiedereinsetzung bei einem versäumten falschen Rechtsmittels

    Insbesondere in Fällen, in denen Prozessbeteiligte - wie hier - durch rechtskundige Bevollmächtigte vertreten sind - und vertreten sein müssen (vgl. § 67 Abs. 1 VwGO) -, ist für eine solche Umdeutung kein Raum, zumal das Rechtsmittel der Berufung gänzlich anderen prozessualen Voraussetzungen unterliegt als der Antrag, durch den erst die Zulassung einer Berufung erstritten werden soll (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 -, NVwZ 1999, 641, und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 3 B 83.01 -, Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 63, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 2 L 170/97 -, NVwZ 1998, 201; Senatsbeschlüsse vom 19. März 1997 - 13 TG 977/97 - und vom 28. Juli 1998 - 13 TZ 2256/98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - 6 A 2013/08

    Auslegung einer Berufungsschrift als Antrag auf Zulassung der Berufung

    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 20.98 -, NVwZ 1991, 641; BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 1999 - 21 B 98.3408 - OVG M.-V., Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 2 L 170/97 -, DÖV 1998, 82.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 8 S 1548/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5232
VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 8 S 1548/97 (https://dejure.org/1997,5232)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.1997 - 8 S 1548/97 (https://dejure.org/1997,5232)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 8 S 1548/97 (https://dejure.org/1997,5232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Darlegung der Zulassungsgründe - ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Beweisaufnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 336
  • VBlBW 1997, 321 (Ls.)
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 8 S 1548/97
    Erforderlich ist vielmehr, daß sich der Antrag mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und im einzelnen darlegt, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. z.B. den Senatsbeschluß v. 30.4.1997 - 8 S 1040/97 -, VBlBW 1997, 299).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2025 - 10 LA 132/24

    Telekommunikationslinie; Point Distribution; Verwaltungskosten; …

    Unabhängig davon hat die Beklagte ihre Behauptung der Branchenüblichkeit aber auch nicht substantiiert oder gar belegt; allein ein Beweisangebot (für das spätere Berufungsverfahren) ist insoweit für sich genommen nicht ausreichend (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.1997 - 8 S 1548/97 - , juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 2 N 110.10

    Pakistan; Antrag auf Zulassung der Berufung; Besuchsvisum; Rückkehrbereitschaft; …

    Ein Zulassungsantrag darf sich jedoch nicht darauf beschränken, lediglich den Anstoß zu einer Beweisaufnahme durch das Oberverwaltungsgericht zu geben, die dann möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führt, sondern muss die - behauptete - Unrichtigkeit der von der ersten Instanz getroffenen Feststellungen substantiiert darlegen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 30. Juli 1997 - 8 S 1548/97 -, NVwZ-RR 1998, 336).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 3 A 2107/15

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Gründen zur Zulassung der Berufung …

    Rn. 26 Vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 12. Februar 2008- 5 LA 326/04 -, juris Rdn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Juli 1997 - 8 S 1548/97 -, NVwZ-RR 1998, 336 = juris Rdn. 2.
  • OVG Brandenburg, 17.03.1998 - 4 B 28/98

    Erteilung einer Duldung wegen eines behandlungsdürftigen, aber in der Heimat …

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