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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41244
FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15 (https://dejure.org/2017,41244)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.2017 - 2 K 2413/15 (https://dejure.org/2017,41244)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 2 K 2413/15 (https://dejure.org/2017,41244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Sofortige Besteuerung eines Wertzuwachses bei Wegzug in die Schweiz mit Gemeinschaftsrecht vereinbar?

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Sofortige Wegzugsbesteuerung bei Umzug in die Schweiz?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 2727
  • EFG 2018, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Die Änderung der Vorschrift wurde mit der Entscheidung des EuGH vom 11. März 2004 C-9/02, EU:C:2004:138, "De Lasteyrie du Saillant", BFH/NV 2004, Beilage 3, 211 begründet.

    Rn. 67 Mit Urteil vom 31. März 2003 C-9/02, EU:C:2004:138, "De Lasteyrie du Saillant", a.a.O., hat der EuGH entschieden, dass durch die Wegzugsbesteuerung ein Steuerpflichtiger, der seinen Wohnsitz, wie im Streitfall, ins Ausland verlegen möchte, gegenüber einer Person, die ihren Wohnsitz im Inland (dort: Frankreich) behält, in ungerechtfertigter Weise in seiner Niederlassungsfreiheit benachteiligt wird.

    Rn. 108 Das die Wegzugsbesteuerung betreffende Urteil des EuGH vom 11. März 2004 C-9/02, EU:C:2004:138, "De Lasteyrie du Saillant", a.a.O., ist zwar erst nach der Unterzeichnung des FZA ergangen und gehört damit formell zur letzten der oben genannten Kategorien.

    Damit bestätigt das Urteil des EuGH vom 11. März 2004 C-9/02, EU:C:2004:138, "De Lasteyrie du Saillant", a.a.O., nur eine bereits bei Unterzeichnung des FZA bestehende Rechtslage.

    Zudem liegt dem Urteil des EuGH vom 11. März 2004 C-9/02, EU:C:2004:138, "De Lasteyrie du Saillant", a.a.O., ein Sachverhalt zu Grunde, der im Jahr 1998 und damit vor der Unterzeichnung des FZA stattfand.

    Mögliche budgetäre Motive in Form von Steuermindereinnahmen kommen dagegen als zwingender Grund nicht in Betracht (…dazu EuGH-Urteile vom 12. Dezember 2002 C-324/00, EU:C:2002:749, "Lankhorst-Hohorst", BFH/NV 2003, Beilage 2, 98, mit weiteren Nachweisen, und vom 11. März 2004 C-9/02, EU:C:2004:138, "De Lasteyrie du Saillant", a.a.O.; Kinzl, IStR 2005, 450).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-503/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Rn. 69 Wie Art. 49 AEUV auch soll Art. 45 AEUV, so der EuGH bspw. in seinem Urteil vom 21. Dezember 2016 C-503/14, EU:C:2016:979, "Kommission/Portugal", IStR 2017, 69, den Unionsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der EU erleichtern.

    und bb.) angegebenen Gründen, dieselbe Schlussfolgerung zu ziehen (s. EuGH-Urteil vom 21. Dezember 2016 C-503/14, EU:C:2016:979, "Kommission/Portugal", a.a.O.).

    Denn in Art. 21 AEUV ist das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, in allgemeiner Form niedergelegt, während dieses Recht in Art. 45 AEUV hinsichtlich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und in Art. 49 AEUV hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit jeweils eine besondere Ausprägung findet (EuGH-Urteil vom 21. Dezember 2016 C-503/14, EU:C:2016:979, "Kommission/Portugal", a.a.O.).

    Dazu führte der EuGH in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2016 C-503/14, EU:C:2016:979, Kommission/Portugal, a.a.O., (mit weiteren Nachweisen) aus, dass eine "nationale Regelung", die dem Steuerpflichtigen die Wahl lässt, zwischen einerseits der sofortigen Zahlung des Steuerbetrags und andererseits einer Aufschiebung der Zahlung dieser Steuer, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen entsprechend der geltenden nationalen Regelung, eine Maßnahme sei, die "die Niederlassungsfreiheit" weniger stark beeinträchtigt, als die sofortige Einziehung der Steuer.

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Insofern ist die sofortige Steuerfestsetzung zum Zeitpunkt des Wegzugs gerechtfertigt (EuGH-Urteil vom 29. November 2011 C-371/10, EU:C:2011:785, "National Grid Indus", IStR 2012, 27).

    aaa.; dazu auch EuGH-Urteil vom 29. November 2011 C-371/10, EU:C:2011:785, "National Grid Indus", a.a.O.).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Das habe der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) als zulässig eingestuft (Urteil vom 7. September 2006 C-470/04, EU:C:2006:525, "N", Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, Beilage 1, 28).

    Das Gleiche gilt im Übrigen für die ebenfalls die Wegzugsbesteuerung betreffende Entscheidung des EuGH vom 7. September 2006 C-470/04, EU:C:2006:525, "N", a.a.O., der ein Sachverhalt aus dem Jahre 1997 zu Grunde liegt.

  • EuGH, 28.02.2013 - C-425/11

    Ettwein - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Vielmehr ist es möglich, dass die Staatsangehörigen einer Vertragspartei unter bestimmten Umständen und nach Maßgabe der anwendbaren Bestimmungen aus dem FZA abgeleitete Rechte, wie im Streitfall, auch gegenüber ihrem eigenen Land geltend machen können (EuGH-Urteil vom 28. Februar 2013 C-425/11, EU:C:2013:121, "Ettwein", BStBl II 2013, 896).

    Wie bereits ausgeführt, kann der Kläger als Staatsangehöriger einer Vertragspartei, wie im Streitfall geschehen, nach Maßgabe der anwendbaren Bestimmungen aus dem FZA abgeleitete Rechte auch gegenüber seinem eigenen Land, hier Deutschland, geltend machen (EuGH-Urteil vom 28. Februar 2013 C-425/11, EU:C:2013:121, "Ettwein", a.a.O.).

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Als zwingender Grund kommt zum einen die Wirksamkeit der Steueraufsicht und der steuerlichen Kontrolle in Betracht (vgl. EuGH-Urteil vom 15. Mai 1997 C-250/95, EU:C:1997:239, "Futura Participations und Singer", IStR 1997, 366, mit weiteren Nachweisen).

    Mit Verweis auf die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Steuern auf Versicherungsprämien (Amtshilferichtlinie; ABl. Nr. L 336 vom 27. Dezember 1977, Seite 15), jetzt: Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. Nr. L 64 vom 11. März 2011, Seite 1; zuletzt geändert durch Art. 1 der Richtlinie 2016/2258 vom 6. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche, ABl. Nr. L 342 vom 16. Dezember 2016, Seite 1) wurde dieser Rechtfertigungsgrund jedoch regelmäßig verworfen (…EuGH-Urteile vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, "Centro di Musicologia Walter Stauffer", BFH/NV 2007, Beilage 1, 55, und vom 15. Mai 1997 C-250/95, EU:C:1997:239, "Futura Participations und Singer", a.a.O.).

  • BFH, 26.04.2017 - I R 27/15

    Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG - Keine Berücksichtigung fiktiver …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Im Falle des § 6 AStG wirkt die sofortige Steuerfestsetzung im Ergebnis ausschließlich als Sicherungsinstrument des Fiskus, damit dieser im späteren Realisationsfall ohne Weiteres auf die bis zum Wegzugszeitpunkt im jeweiligen Gesellschaftsanteil vorhandenen stillen Reserven zugreifen kann (s. BFH-Urteil vom 26. April 2017 I R 27/15, DE:BFH:2017:U.260417. IR27.15.0, Der Betrieb 2017, 2077).

    Zu § 6 AStG hat der BFH sich in diesem Zusammenhang dahingehend geäußert, dass unionsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung in den Fällen, in denen die Steuer nach Maßgabe von § 6 Abs. 5 AStG zu stunden ist, nicht bestehen (s. BFH-Urteile vom 26. April 2017 I R 27/15 DE:BFH:2017:U.260417.IR27.15.0, a.a.O., …und vom 25. August 2009 I R 88, 89/07, a.a.O.).

  • BFH, 23.09.2008 - I B 92/08

    Gemeinschaftsrechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der sog. Wegzeugsteuer nach …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG zu erhebende Einkommensteuer wird im Ergebnis nach den Grundsätzen über die unbeschränkte Steuerpflicht erhoben (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. September 2008 I B 92/08, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 524;… dazu vgl. Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Stand: 6/2017, § 6 Rn. 17, mit weiteren Nachweisen).

    Indes trete eine tatsächliche Belastung (zunächst) nicht ein (BFH-Beschluss vom 23. September 2008 I B 92/08, a.a.O.).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Rn. 130 Diese Vorschrift betont eine Aussage, die ohnehin der bis zum 21. Juni 1999 ergangenen Rechtsprechung des EuGH zu entnehmen ist: Soweit sich Steuerpflichtige nicht in vergleichbaren Situationen befinden, können unterschiedliche Regelungen angewendet werden (bspw. EuGH-Urteil vom 14. Februar 1995 C-279/93, EU:C:1995:31, "Schumacker", BB 1995, 438).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
    Mit Verweis auf die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Steuern auf Versicherungsprämien (Amtshilferichtlinie; ABl. Nr. L 336 vom 27. Dezember 1977, Seite 15), jetzt: Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. Nr. L 64 vom 11. März 2011, Seite 1; zuletzt geändert durch Art. 1 der Richtlinie 2016/2258 vom 6. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche, ABl. Nr. L 342 vom 16. Dezember 2016, Seite 1) wurde dieser Rechtfertigungsgrund jedoch regelmäßig verworfen (EuGH-Urteile vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, "Centro di Musicologia Walter Stauffer", BFH/NV 2007, Beilage 1, 55, …und vom 15. Mai 1997 C-250/95, EU:C:1997:239, "Futura Participations und Singer", a.a.O.).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-324/00

    Lankhorst-Hohorst - "Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - …

  • EuGH, 23.09.2003 - C-452/01

    DER FREIE KAPITALVERKEHR VERWEHRT ES NICHT, DASS DER ERWERB LANDWIRTSCHAFTLICHER …

  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    Imperial Chemical Industries / Colmer - Niederlassungsrecht - Gesellschaftsteuer …

  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS …

  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des …

  • EuGH, 17.07.1997 - C-28/95

    Leur-Bloem

  • EuGH, 08.03.2017 - C-14/16

    Euro Park Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …

  • EuGH, 15.01.2002 - C-55/00

    DIE SICH AUS EINEM BILATERALEN ABKOMMEN ZWISCHEN EINEM MITGLIEDSTAAT UND EINEM …

  • EuGH, 16.09.2004 - C-400/02

    Merida - Artikel 39 EG - Tarifvertrag - Überbrückungsbeihilfe für die ehemaligen …

  • EuGH, 29.04.1999 - C-311/97

    Royal Bank of Scotland - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuer auf die …

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 2/06

    Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verletzt …

  • EuGH, 18.12.2014 - C-87/13

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - …

  • EuGH, 31.05.2017 - C-420/15

    U - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer …

  • BFH, 27.01.1981 - VII B 56/80

    Vorabentscheidungsersuchen - Beschwerde - Aussetzung des Verfahrens

  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …

  • EuGH, 21.05.2015 - C-560/13

    Wagner-Raith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Ausnahme - …

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag …

  • EuGH, 26.05.2016 - C-48/15

    NN (L) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Freier …

  • BFH, 07.07.2014 - X B 135/13

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland

  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2020 - 2 K 835/19

    Rechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG i. V. m. § 17 EStG im Falle …

    Rn. 31 Das zuvor beim Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 2 K 2413/15 geführte Klageverfahren wurde unter dem Aktenzeichen 2 K 835/19 fortgesetzt.

    Besteuert wird ausschließlich der Wertzuwachs der Beteiligung bis zum Wegzugszeitpunkt (s. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen die Ausführungen des FG Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 14. Juni 2017 2 K 2413/15 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2018, 18).

    Die Vorlagefrage des Senats (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juni 2017 2 K 2413/15 , EFG 2018, 18 ), ob die Bestimmungen des FZA einer Regelung entgegenstehen, nach der noch nicht realisierte Wertsteigerungen von Gesellschaftsanteilen ohne Aufschub der Zahlung der geschuldeten Steuer besteuert werden, hätte eine solche Antwort, dass allein der sofortigen Steuererhebung die Bestimmungen des FZA entgegenstehen, ermöglicht.

  • FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

    Eine nationale Regelung, deren Wirkung darin besteht, einen Staatsangehörigen von der Verlegung seines Wohnsitz in einen anderen Staat abzuhalten und somit sein Freizügigkeitsrecht zu beeinträchtigen, kann deshalb keine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne der durch Art. 65 Abs. 1 AEUV gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit sein (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. Februar 2006 - C-513/03 , EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229; auch FG Baden-Württemberg, Vorlagebeschluss v. 14.06.2017, 2 K 2413/15, EFG 2018, 18 (nachfolgend EuGH Rs. C-581/17 v. 26.02.2019, DStR 19, 326 "Wächtler", der einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz v. 21.6.99 (ABl EG 2002 Nr. L 114, 6, BGBl II 01, 811) moniert))).
  • FG Köln, 20.09.2022 - 15 K 646/20

    Vorlage: Finanzgericht Köln hält den Ausschluss einer Antragsveranlagung zur …

    Zur Begründung verwies er auf einen Vorlagebeschluss des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Juni 2017, 2 K 2413/15, ECLI:DE:FGBW:2017:0614.2K2413.15.00, Internationales Steuerrecht - IStR - (Zeitschrift) 2018, 68) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer aus Klägersicht gleichgelagerten Rechtsfrage.
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