Rechtsprechung
| EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Aayhan u.a. / Parlament
Öffentlicher Dienst - Hilfskräfte für Sitzungen des Parlaments -Zulässigkeit - Vorprozessuales Verfahren - Art. 283 EG - Art. 78 der Beschäftigungsbedingungen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Gleichbehandlung - Stabilität des Beschäftigungsverhältnisses - Richtlinie 1999/70 ...
- EU-Kommission
Aayhan u.a. / Parlament
Öffentlicher Dienst - Hilfskräfte für Sitzungen des Parlaments -Zulässigkeit - Vorprozessuales Verfahren - Art. 283 EG - Art. 78 der Beschäftigungsbedingungen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Gleichbehandlung - Stabilität des Beschäftigungsverhältnisses - Richtlinie 1999/70 ...
Verfahrensgang
- EuGöD, 13.03.2008 - F-65/07
- EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
- EuG, 12.10.2009 - T-283/09
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (46)
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 125 Die Richtlinie 1999/70 und die Rahmenvereinbarung sind auf befristete Arbeitsverträge und -verhältnisse anwendbar, die mit Behörden oder anderen Stellen des öffentlichen Sektors geschlossen werden (Urteile des Gerichtshofs vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 54, vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino, C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 39, und Vassallo, C-180/04, Slg. 2006, I-7251, Randnr. 32).Rn. 126 Die Rahmenvereinbarung geht von der Prämisse aus, dass unbefristete Arbeitsverträge die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses sind, erkennt aber gleichzeitig an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder für bestimmte Berufe und Tätigkeiten charakteristisch sind (vgl. Nrn. 6 und 8 der Allgemeinen Erwägungen der Rahmenvereinbarung; Urteil Adeneler u. a., Randnr. 61).
Rn. 127 Feste Beschäftigungsverhältnisse stellen demnach einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes dar (vgl. Urteil Mangold, Randnr. 64), während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entsprechen können (vgl. Abs. 2 der Präambel und Nr. 8 der Allgemeinen Erwägungen der Rahmenvereinbarung; Urteil Adeneler u. a., Randnr. 62).
Rn. 128 In diesem Sinne soll die Rahmenvereinbarung dem wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer gesehen wird, einen Rahmen setzen, indem sie eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorsieht, die die Präkarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern sollen (Urteil Adeneler u. a., Randnr. 63).
Rn. 130 Hierzu werden die Mitgliedstaaten in Paragraf 5 verpflichtet, eine oder mehrere der in Nr. 1 Buchst. a bis c aufgeführten Maßnahmen in ihre nationale Rechtsordnung aufzunehmen, wenn es im betreffenden Mitgliedstaat noch keine gleichwertigen Rechtsvorschriften gibt, um die missbräuchliche Verwendung von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen auf effektive Weise zu verhindern (Urteil Adeneler u. a., Randnr. 65).
Dagegen enthält die Rahmenvereinbarung weder eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nach einer bestimmten Zahl von Verlängerungen befristeter Verträge oder der Vollendung eines bestimmten Arbeitszeitraums die Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in einen unbefristeten Vertrag vorzusehen, noch schreibt sie im Einzelnen vor, unter welchen Bedingungen befristete Verträge geschlossen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile Adeneler u. a., Randnr. 91, sowie Marrosu und Sardino, Randnr. 47).
Rn. 134 In seinem Urteil Adeneler u. a. hat der Gerichtshof in Randnr. 69 festgestellt, dass der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne des Paragrafen 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung dahin zu verstehen ist, dass er genau bezeichnete, konkrete Umstände meint, die eine bestimmte Tätigkeit kennzeichnen und daher in diesem speziellen Zusammenhang die Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge rechtfertigen können.
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung diese Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (Urteil Adeneler u. a., Randnr. 70).
- EuG, 16.07.1998 - T-109/96
Gebhard / Parlament
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 68 Schließlich machen die Kläger geltend, dass das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. Juli 1998, Gebhard/Parlament (T-109/96, Slg. 1998, II-2785), vor der Richtlinie 1999/70 ergangen sei und nicht den Status von Hilfssitzungskräften zum Gegenstand gehabt habe.Rn. 83 Das Urteil Gebhard/Parlament sei durch Urteile, die nach dem Erlass der Richtlinie 1999/70 ergangen seien, bestätigt worden (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 10. Juni 2004, Alvarez Moreno/Parlament, T-275/01, Slg. ÖD 2004, I-A-171 und II-765, sowie Garroni/Parlament, T-276/01, Slg. ÖD 2004, I-A-177 und II-795, Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, André/Kommission, F-10/06, Slg. ÖD 2006, I-A-1-183 und II-A-1-755).
Rn. 86 Wie das Gericht erster Instanz in seinem Urteil Gebhard/Parlament (Randnrn. 40 und 41) festgestellt hat, soll Art. 78 der Beschäftigungsbedingungen dem Europäischen Parlament ermöglichen, den zu bestimmten Zeitpunkten massiv auftretenden zusätzlichen Personalbedarf zu decken, der für den ordnungsgemäßen Ablauf der Tagungen seiner verschiedenen beratenden Organe erforderlich ist.
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 114 In der vorliegenden Rechtssache ist die Stabilität des Beschäftigungsverhältnisses, auch wenn sie einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 64, und vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 87), dennoch kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, auf dessen Grundlage die Rechtmäßigkeit der Handlung eines Organs beurteilt werden könnte.Rn. 127 Feste Beschäftigungsverhältnisse stellen demnach einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes dar (vgl. Urteil Mangold, Randnr. 64), während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entsprechen können (vgl. Abs. 2 der Präambel und Nr. 8 der Allgemeinen Erwägungen der Rahmenvereinbarung; Urteil Adeneler u. a., Randnr. 62).
- EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
Rinke - "Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinien 86/457/EWG und …
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Demzufolge legen die Bestimmungen der Richtlinie 1999/70 und der im Anhang befindlichen Rahmenvereinbarung als solche den Organen in ihren Beziehungen zu ihren Beschäftigten keine Verpflichtungen auf (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, Slg. 2003, I-8349, Randnr. 24, Urteil des Gerichts erster Instanz vom 21. Mai 2008, Belfass/Rat, T-495/04, Slg. 2008, II-781, Randnr. 43).Rn. 113 Erstens können die Bestimmungen einer Richtlinie ein Organ nämlich indirekt verpflichten, wenn sie Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts sind, der als solcher vom Organ anzuwenden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinke, Randnrn.
- EuGH, 07.09.2006 - C-53/04
Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der …
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 125 Die Richtlinie 1999/70 und die Rahmenvereinbarung sind auf befristete Arbeitsverträge und -verhältnisse anwendbar, die mit Behörden oder anderen Stellen des öffentlichen Sektors geschlossen werden (Urteile des Gerichtshofs vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 54, vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino, C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 39, und Vassallo, C-180/04, Slg. 2006, I-7251, Randnr. 32).Dagegen enthält die Rahmenvereinbarung weder eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nach einer bestimmten Zahl von Verlängerungen befristeter Verträge oder der Vollendung eines bestimmten Arbeitszeitraums die Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in einen unbefristeten Vertrag vorzusehen, noch schreibt sie im Einzelnen vor, unter welchen Bedingungen befristete Verträge geschlossen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile Adeneler u. a., Randnr. 91, sowie Marrosu und Sardino, Randnr. 47).
- EuG, 09.07.2007 - T-415/06
De Smedt / Kommission
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 102 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn zwei Personengruppen, deren tatsächliche und rechtliche Lage sich nicht wesentlich unterscheidet, unterschiedlich behandelt werden und diese Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2001, Gevaert/Kommission, C-389/98 P, Slg. 2001, I-65, Randnr. 54, Urteile des Gerichts erster Instanz vom 15. März 1994, La Pietra/Kommission, T-100/92, Slg. ÖD 1994, I-A-83 und II-275, Randnr. 50, vom 16. April 1997, Kuchlenz-Winter/Kommission, T-66/95, Slg. 1997, II-637, Randnr. 55, und vom 21. Juli 1998, Mellett/Gerichtshof, T-66/96 und T-221/97, Slg. ÖD 1998, I-A-449 und II-1305, Randnr. 129, Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 9. Juli 2007, De Smedt/Kommission, T-415/06 P, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnr. 52)..Die Definition jeder dieser Bedienstetenkategorien entspricht nämlich den legitimen Bedürfnissen der Gemeinschaftsverwaltung sowie der Natur der Aufgaben, die sie zu erfüllen hat (Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 1983, Celant u. a./Kommission, 118/82 bis 123/82, Slg. 1983, 2995, Randnr. 22, Beschluss De Smedt/Kommission, Randnr. 55)..
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 121 Schließlich ergeben sich die oben dargelegten Folgen der Loyalitätspflicht in der vorliegenden Rechtssache auch aus der ständigen Rechtsprechung, der zufolge bei der Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang und die Ziele der Regelung, zu der sie gehört, sowie sämtliche Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 20, und vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Oktober 2005, Sumitomo Chemical und Sumika Fine Chemicals/Kommission, T-22/02 und T-23/02, Slg. 2005, II-4065, Randnr. 47). - EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 114 In der vorliegenden Rechtssache ist die Stabilität des Beschäftigungsverhältnisses, auch wenn sie einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 64, und vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 87), dennoch kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, auf dessen Grundlage die Rechtmäßigkeit der Handlung eines Organs beurteilt werden könnte. - EuGH, 10.02.1983 - 230/81
Luxemburg / Parlament
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 118 Drittens verpflichtet der in Art. 10 EG festgelegte Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nicht nur die Mitgliedstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten (Urteil des Gerichtshofs vom 26. September 2000, Engelbrecht, C-262/97, Slg. 2000, I-7321, Randnr. 38), sondern er erlegt auch den Gemeinschaftsorganen entsprechende Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (Urteile des Gerichtshofs vom 10. Februar 1983, Luxemburg/Parlament, 230/81, Slg. 1983, 255, Randnr. 37, vom 14. Mai 2002, Kommission/Deutschland, C-383/00, Slg. 2002, I-4219, Randnr. 18, vom 26. November 2002, First und Franex, C-275/00, Slg. 2002, I-10943, Randnr. 49, vom 4. März 2004, Deutschland/Kommission, C-344/01, Slg. 2004, I-2081, Randnr. 79, und vom 20. Oktober 2005, Ten Kate Holding Musselkanaal u. a., C-511/03, Slg. 2005, I-8979, Randnr. 28) und zwischen ihnen selbst (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 30. März 1995, Parlament/Rat, C-65/93, Slg. 1995, I-643, Randnr. 23) auf. - EuGH, 13.07.1966 - 32/65
Italien / Rat und Kommission EWG
Auszug aus EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
Rn. 87 Nach der Rechtsprechung ist es für die Zulässigkeit einer Rechtswidrigkeitseinrede erforderlich, dass ein hinreichend enger Zusammenhang zwischen der individuellen Handlung, die Gegenstand des Rechtsstreits ist, und der Bestimmung, gegen die die Einrede der Rechtswidrigkeit geltend gemacht wird, besteht und dieser dazu führt, dass die Unanwendbarkeit der Bestimmung notwendigerweise Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Handlung hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 13. Juli 1966, 1talien/Rat und Kommission, 32/65, Slg. 1966, 563, 594, und vom 5. Oktober 2000, Rat/Chvatal u. a., C-432/98 P und C-433/98 P, Slg. 2000, I-8535, Randnr. 33). - EuGH, 17.11.1983 - 292/82
Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas
- EuGH, 30.03.1995 - C-65/93
Parlament / Rat
- EuGH, 26.09.2000 - C-262/97
Engelbrecht - "Soziale Sicherheit - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Altersrente …
- EuG, 06.10.2005 - T-22/02
Sumitomo Chemical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der …
- EuGH, 07.09.2006 - C-180/04
Vassallo - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der …
- EuGH, 26.11.2002 - C-275/00
First und Franex - "Artikel 235 EG, 240 EG und 288 Absatz 2 EG - …
- EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
Deutschland / Kommission
- EuGH, 14.05.2002 - C-383/00
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 11.01.2001 - C-389/98
Gevaert / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Antrag auf Überprüfung der …
- EuGH, 05.10.2000 - C-432/98
Rat / Chvatal u.a. - "Rechtsmittel - Beamte - Endgültiges Ausscheiden aus dem …
- EuGH, 20.10.2005 - C-511/03
Ten Kate Holding Musselkanaal u.a. - Tierseuchenrecht - Schutzmaßnahmen in Bezug …
- EuGH, 06.10.1983 - 118/82
Celant u.a. / Kommission
- EuGH, 16.12.1987 - 111/86
Delauche / Kommission
- EuG, 16.04.1997 - T-66/95
Hedwig Kuchlenz-Winter gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …
- EuG, 21.05.2008 - T-495/04
Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches …
- EuG, 15.03.1994 - T-100/92
Giuseppe La Pietra gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- EuG, 21.07.1998 - T-66/96
Beamte - Zulässigkeit - Ernennung - Berechtigtes Vertrauen - Gleichbehandlung.
- EuGöD, 10.10.2007 - F-107/06
Berrisford / Kommission
- EuG, 27.11.2003 - T-331/00
Bories u.a. / Kommission
- EuGH, 07.02.1990 - 343/87
Culin / Kommission
- EuGH, 17.01.1989 - 293/87
Vainker / Parlament
- EuG, 27.06.1991 - T-156/89
Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …
- EuG, 07.06.1991 - T-14/91
Georges Weyrich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 11.07.1985 - 43/84
Maag / Kommission
- EuG, 07.06.2005 - T-375/02
Alessandro Cavallaro gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- EuG, 16.10.1996 - T-36/94
Beamte - Wiederverwendung - Einstufung der Planstelle - Beschwerende Maßnahme.
- EuG, 15.07.1993 - T-115/92
Anne Hogan gegen Europäisches Parlament. - Unzulässigkeit.
- EuG, 10.06.2004 - T-275/01
Alvarez Moreno / Parlament - Beamte - Hilfskraft - Konferenzdolmetscher - Artikel …
- EuGöD, 16.05.2006 - F-55/05
Eric Voigt gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- EuGöD, 14.12.2006 - F-10/06
André / Kommission
- EuG, 01.04.2003 - T-11/01
Mascetti / Kommission
- EuG, 11.07.2002 - T-137/99
Martinez Paramo u.a. / Kommission
- EuG, 10.06.2004 - T-276/01
Garroni / Parlament - Beamte - Hilfskraft - Konferenzdolmetscher - Artikel 74 BSB …
- EuG, 08.06.1995 - T-583/93
- EuG, 20.08.1998 - T-132/97
- EuGöD, 28.06.2006 - F-27/05
Le Maire / Kommission
- EuGöD, 29.04.2015 - F-78/12
Todorova Androva / Rat - Öffentlicher Dienst - Beförderung - …
Eine Richtlinie sei gegenüber einem Organ nur indirekt in den Fällen durchsetzbar, die im Urteil Aayhan u. a./Parlament (F-65/07, EU:F:2009:43, Rn. 113 bis 116) angeführt seien.Rn. 58 Das Gericht ruft in Erinnerung, dass nach der Rechtsprechung die Richtlinie 1999/70 und die Rahmenvereinbarung in ihrem Anhang als solche den Organen in ihren Beziehungen zu ihren Beschäftigten keine Verpflichtungen auferlegen (Urteil Aayhan u. a./Parlament, EU:F:2009:43, Rn. 111).
Rn. 59 Allerdings können sie ein Organ indirekt verpflichten, wenn sie Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Unionsrechts sind, der als solcher vom Organ anzuwenden ist (Urteile Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, EU:T:2011:506, Rn. 56, Aayhan u. a./Parlament, EU:F:2009:43, Rn. 113, und AI/Gerichtshof, F-85/10, EU:F:2012:97, Rn. 134).
Rn. 61 Die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung, die in Paragraf 4 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung niedergelegt sind, sind fundamentale Grundsätze der Unionsrechtsordnung (Urteil Aayhan u. a./Parlament, EU:F:2009:43, Rn. 101), anhand deren die Rechtmäßigkeit von Art. 45 des Statuts zu prüfen ist.
- EuGH, 19.09.2013 - C-579/12
Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der …
43 Desgleichen könnte eine Richtlinie für ein Organ bindend sein, wenn das Organ, im Rahmen seiner organisatorischen Autonomie und innerhalb der Grenzen des Statuts, eine bestimmte in einer Richtlinie aufgestellte Verpflichtung umsetzen wollte oder wenn eine intern anwendbare Handlung von allgemeiner Geltung selbst ausdrücklich auf Maßnahmen verweist, die der Unionsgesetzgeber in Anwendung der Verträge getroffen hat (Urteil [des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 30. April 2009,] Aayhan u. a./Parlament, [F-65/07, Slg. ÖD 2009, I-A-1-1054 und II-A-1-567,] Randnr. 116). - EuG, 05.10.2020 - T-249/17
Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …
Da sich nämlich schon aus dem Wortlaut von Art. 277 AEUV ergibt, dass die Rechtmäßigkeit eines jeden "Rechtsakts mit allgemeiner Geltung" durch eine Einrede der Rechtswidrigkeit angefochten werden kann (vgl. für eine Einrede gegen zwei Verordnungen Urteil vom 13. Juli 1966, 1talien/Rat und Kommission, 32/65, EU:C:1966:42, und zu einer Einrede gegen einen Artikel der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Urteil vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, EU:F:2009:43), kann von den Verfassern einer solchen Einrede nicht im Hinblick auf die Formerfordernisse für die Darlegung ihrer Einrede verlangt werden, dass sie den Absatz des Artikels des allgemeinen Rechtsakts, dessen Rechtswidrigkeit sie geltend machen, genau bezeichnen, wobei eine solche genaue Bezeichnung im Hinblick auf die anderen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Einrede der Rechtswidrigkeit gleichwohl verlangt werden kann (…vgl. unten, Rn. 33 und 34).
- EuG, 15.09.2016 - T-456/14
TAO-AFI und SFIE-PE / Parlament und Rat - Dienst- und Versorgungsbezüge der …
Rn. 73 Wie bereits entschieden worden ist, schließt der Umstand, dass eine Richtlinie als solche die Organe nicht bindet, gleichwohl nicht aus, dass die in dieser Richtlinie aufgestellten Regeln oder Grundsätze den Organen entgegengehalten werden können, wenn sie selbst nur als spezifischer Ausdruck von Grundregeln des Vertrags und allgemeinen Grundsätzen erscheinen, die unmittelbar für die Organe gelten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, EU:C:2003:435, Rn. 25 bis 28…, vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, EU:T:2011:506, Rn. 56, und vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, EU:F:2009:43, Rn. 113).Schließlich haben die Organe gemäß der ihnen obliegenden Loyalitätspflicht in ihrer Funktion als Arbeitgeber die auf Unionsebene erlassenen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (Urteil vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, EU:F:2009:43, Rn. 116 bis 119).
- EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09
Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
Rn. 127 Was zum einen die insoweit einschlägigen allgemeinen Vorschriften angeht, bestimmt Art. 1e Abs. 2 des Statuts, dass für Beamte im aktiven Dienst Arbeitsbedingungen gelten, bei denen angemessene Gesundheits- und Sicherheitsnormen eingehalten werden, die zumindest den Mindestvorschriften aufgrund von Maßnahmen entsprechen, die in diesen Bereichen nach den Verträgen erlassen wurden (vgl. zu diesem Artikel Urteil des Gerichts vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, Randnr. 116). - Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über …
{FN:21} - Vgl. Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament (F-65/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuG, 08.11.2012 - T-268/11
Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - …
25 bis 28, Urteil vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, Randnr. 56, und Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 113). - EuGöD, 13.04.2011 - F-105/09
Scheefer / Parlament - Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Verlängerung …
Außerdem darf der Unionsrichter im Rahmen einer Klage nach Art. 91 des Statuts keine grundsätzlichen Erklärungen abgeben oder Feststellungen treffen oder den Organen Anweisungen erteilen, wenn er damit in die Befugnisse der Verwaltung eingreift (Urteile des Gerichtshofs vom 13. Juli 1989, Jaenicke Cendoya/Kommission, 108/88, Randnrn. 8 und 9; Beschluss des Gerichts vom 16. Mai 2006, Voigt/Kommission, F-55/05, Randnr. 25; Urteil des Gerichts vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, Randnr. 52).Rn. 48 Was die Bestimmung des Zeitpunkts betrifft, in dem die beschwerende Maßnahme erlassen wurde, d. h. die Festlegung des Zeitpunkts, mit dem die Frist für die Erhebung der Beschwerde beginnt, so ist festzustellen, dass ein Vertrag mit seiner Unterzeichnung wirksam wird und somit geeignet ist, den Bediensteten zu beschweren, so dass die Frist, die für die rechtzeitige Erhebung einer Beschwerde im Sinne von Art. 90 Abs. 2 des Statuts zu beachten ist, grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung beginnt (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2002, Martínez Páramo u. a./Kommission, T-137/99 und T-18/00, Randnr. 56; Urteil Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 43).
- EuG, 16.07.2014 - T-59/11
Isotis / Kommission - Schiedsklausel - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der …
Rn. 185 Auch ist der vorliegende Fall von den Fällen zu unterscheiden, in denen eine Richtlinie gegenüber einem Organ der Union geltend gemacht werden kann, auf die sich das - ebenfalls von der Klägerin geltend gemachte - Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 30. April 2009, Aayan u. a./Parlament (F-65/07, Slg. ÖD 2009, I-A-1-1054 und II-A-1-567), bezieht und die auf die Beziehungen zwischen den Organen und ihren Beamten oder Bediensteten beschränkt sind (…Urteil Aayan u. a./Parlament, Rn. 112). - EuGöD, 29.09.2009 - F-69/07
O / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 88 BSB - …
Rn. 76 Auch wenn die Beständigkeit des Beschäftigungsverhältnisses also nicht als allgemeiner Rechtsgrundsatz angesehen werden kann, ist sie dennoch ein Ziel, das von den Unterzeichnerparteien der Rahmenvereinbarung verfolgt wird; denn gemäß Paragraf 1 Buchst. b der Rahmenvereinbarung soll diese "einen Rahmen schaffen, der den Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse verhindert" (Urteil des Gerichts vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn. - EuGöD, 04.06.2009 - F-134/07
Adjemian u.a. / Kommission
- EuGöD, 17.07.2012 - F-54/11
BG / Bürgerbeauftragter - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - …
- EuGöD, 29.09.2011 - F-70/05
Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die …
- EuGöD, 14.12.2010 - F-25/07
Bleser / Gerichtshof - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in …
- EuGöD, 30.09.2010 - F-76/05
Torijano Montero / Rat
- EuG, 26.09.2017 - T-562/16
Hanschmann/ Europol - Öffentlicher Dienst - Europol - Nichtverlängerung eines …
- EuGöD, 01.07.2010 - F-97/08
Füller-Tomlinson / Parlament
- EuG, 26.09.2017 - T-563/16
Knöll/ Europol - Öffentlicher Dienst - Europol - Nichtverlängerung eines Vertrags …
- EuGöD, 04.05.2010 - F-47/09
Fries Guggenheim / Cedefop
- EuGöD, 26.05.2011 - F-83/09
Kalmár / Europol
- EuGöD, 09.12.2010 - F-87/08
Schuerings / ETF
- EuG, 12.10.2009 - T-283/09
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuGöD, 09.12.2010 - F-88/08
Vandeuren / ETF
- EuGöD, 25.02.2010 - F-91/08
Pleijte / Kommission
- EuGöD, 15.09.2011 - F-62/10
Esders / Kommission
- EuGöD, 14.07.2011 - F-81/10
Praskevicius / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Art. 45 …
- EuGöD, 30.09.2010 - F-36/05
Gudrun Schulze gegen Europäische Kommission. - Öffentlicher Dienst - Beamte.
- EuGöD, 11.05.2011 - F-71/09
Caminiti / Kommission
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Rechtsprechung
| EuGöD, 13.03.2008 - F-65/07 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Aayhan u.a. / Parlament
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung des Parlaments vom 20. April 2007 über die Zurückweisung der Beschwerde der Kläger vom 19. Dezember 2006, die das Ziel hat, eine Umdeutung der befristeten Verträge, die jeder Kläger mit diesem Organ geschlossen hat, in ...
Verfahrensgang
- EuGöD, 13.03.2008 - F-65/07
- EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07
- EuG, 12.10.2009 - T-283/09
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