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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19912
BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16 (https://dejure.org/2016,19912)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2016 - V ZB 24/16 (https://dejure.org/2016,19912)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16 (https://dejure.org/2016,19912)
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Volltextveröffentlichungen (17)

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  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 15 Satz 1, Abs. 14 Nr. 2; Dublin-III-Verordnung Art. 2 Buchstabe n, Art. 28; AsylG § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von Fluchtgefahr wegen Identitätstäuschung; aus der Sicherungshaft gestellter Asylantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 14 Nr 2 AufenthG, § 2 Abs 15 S 1 AufenthG, Art 2 Buchst n EUV 604/2013, Art 28 EUV 604/2013, § 14 Abs 3 S 1 Nr 5 AsylVfG
    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von Fluchtgefahr wegen Identitätstäuschung; aus der Sicherungshaft gestellter Asylantrag

  • IWW

    § 417 Abs. 2 FamFG, § ... 2 Abs. 15 Satz 1, Abs. 14 Nr. 2 u. 3 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 3 AufenthG, § 62 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, Verordnung (EU) Nr. 604/2013, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 2 Abs. 15 AufenthG, § 2 Abs. 15 Satz 2 AufenthG, Art. 267 AEUV, § 26 FamFG, § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylG, § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG, § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a bis 5 Aufenthaltsgesetzes, § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG, Verordnung (EU) Nr. 343/2003, § 62 Abs. 3 AufenthG, § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG (jetzt: AsylG), § 62 Abs. 3 Nr. 5 AufenthG, § 14 Abs. 3 Satz 3 AsylG, § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG, § 14 AsylG, § 13 Abs. 1 AsylG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 559 ZPO, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des § 2 Abs. 14 u. 15 AufenthG als Grundlage für die Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 der Dublin-III-Verordnung

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    AsylG § 55, AsylG § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, AufenthG § 2 Abs. 15 Satz 1, AufenthG § 2 Abs. 14 Nr. 2, VO 604/2013 Art. 28
    Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Dublinverfahren, Dublin III-Verordnung, Asylantrag, Sicherungshaft, Fluchtgefahr, Täuschungshandlung, Täuschung über Identität, Unionsrecht

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    Rechtmäßigkeit des § 2 Abs. 14 u. 15 AufenthG als Grundlage für die Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 der Dublin-III-Verordnung

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    Rechtmäßigkeit des § 2 Abs. 14 u. 15 AufenthG als Grundlage für die Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 der Dublin-III-Verordnung

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    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von Fluchtgefahr wegen Identitätstäuschung; aus der Sicherungshaft gestellter Asylantrag

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücküberstellungshaft - und die Einreise aus einem anderen EU-Staat als Hafthindernis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücküberstellungshaft bei Identitätstäuschung - und ihre Zulässigkeit nach der Dublin-III-VO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1582
  • FGPrax 2016, 182
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Da § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF diesen Anforderungen nicht genügte (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 20 ff.), hat der deutsche Gesetzgeber in § 2 Abs. 15 AufenthG die Kriterien für die Annahme einer Fluchtgefahr festgelegt.

    Entsprechende Täuschungshandlungen können einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass sich der Ausländer der Aufenthaltsbeendigung durch Flucht entziehen wird (Senat…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12;… Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 15; siehe auch Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 26).

    Nach dem gesetzgeberischen Anliegen sollte die Vorschrift auch sicherstellen, dass Ausländer, die im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens möglichst rasch in den für das Asylverfahren zuständigen Staat verbracht werden sollten, nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden und untertauchen (vgl. BT-Drs. 16/5065 S. 215; Senat…, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13; Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 30).

    Diesen Anforderungen genügte die bisherige Fassung des § 62 Abs. 3 Nr. 5 AufenthG, wie dargelegt, nicht (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 20 ff).

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Eine solche Gestattung begründet ein von Amts wegen zu beachtendes Hafthindernis (Senat…, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 20; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 18).

    Demgegenüber genügt ein Asylgesuch nach § 13 Abs. 1 AsylG gegenüber der Grenzbehörde noch nicht, um eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylG zu erwerben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 19;… Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 10;… Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZB 171/13, juris Rn. 10).

  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Der bloße Polizeigewahrsam genügt hierfür nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 11).

    Demgegenüber genügt ein Asylgesuch nach § 13 Abs. 1 AsylG gegenüber der Grenzbehörde noch nicht, um eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylG zu erwerben (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 19; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 10;… Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZB 171/13, juris Rn. 10).

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 157/15

    Haft zur Sicherung von Rücküberstellungsverfahren: Anhaltspunkt für Fluchtgefahr

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Rn. 8 b) Bereits entschieden hat der Senat, dass § 2 Abs. 15 Satz 2 AufenthG den Anforderungen von Art. 2 Buchst. n der Dublin-III-Verordnung genügt und Grundlage für die Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung sein kann (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZB 157/15, juris Rn. 15 ff.).

    Dies wird aber auch dann gewährleistet, wenn nicht - gleichsam automatisch - bei jeder Identitätstäuschung des Ausländers zwingend auf eine Entziehungsabsicht geschlossen wird (vgl. zu dem Erfordernis der Einzelfallprüfung trotz Vorliegens eines Anhaltspunkts i.S.d. § 2 Abs. 15 Satz 2 AufenthG Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZB 157/15, juris Rn. 18).

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Rn. 21 (1) Unter der Geltung der Verordnung (EU) Nr. 343/2003 (Dublin-II-Verordnung) war anerkannt, dass § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers als eine Form der Abschiebungshaft i.S.d. § 62 Abs. 3 AufenthG erfasst (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13).

    Nach dem gesetzgeberischen Anliegen sollte die Vorschrift auch sicherstellen, dass Ausländer, die im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens möglichst rasch in den für das Asylverfahren zuständigen Staat verbracht werden sollten, nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden und untertauchen (vgl. BT-Drs. 16/5065 S. 215; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13;… Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 30).

  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10;… Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht.
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht.
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 171/13

    Anordnung und Fortdauer von Sicherungshaft zum Zeitpunkt der Asylantragstellung: …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Demgegenüber genügt ein Asylgesuch nach § 13 Abs. 1 AsylG gegenüber der Grenzbehörde noch nicht, um eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylG zu erwerben (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 19;… Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 10; Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZB 171/13, juris Rn. 10).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Bei solchen Vorschriften besteht eine unionsrechtliche Pflicht zur Vorlage nicht (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415 Rn. 16).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16
    Eine solche Gestattung begründet ein von Amts wegen zu beachtendes Hafthindernis (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 20;… Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 18).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08

    Verfassungsmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Sicherung der Zurückschiebung …

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die …

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 41/17

    Zurückweisungshaftsache: Erforderlichkeit des Einvernehmens der …

    Eine solche Aufenthaltsgestattung hindert die Zurück- oder die Abschiebung eines eingereisten Ausländers und stellt deshalb - solange sie besteht - ein der Anordnung der Sicherungshaft entgegenstehendes Hindernis dar, das von dem Haftrichter von Amts wegen zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, InfAuslR 2016, 335 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten …

    Aufgrund der Verweisung in § 2 Abs. 15 Satz 1 AufenthG auf die in § 2 Abs. 14 AufenthG genannten Anhaltspunkte sind diese auch im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung heranzuziehen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 7).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/20

    Abschiebungshaftsache: Prüfung des Vorliegens eines Asylantrags durch das …

    Rn. 9 bb) Dem Betroffenen stand entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch zu keinem Zeitpunkt eine von den Haftgerichten zu berücksichtigende Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylG zu, welche die vollziehbare Ausreisepflicht aufgehoben und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Hafthindernis dargestellt hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

    Das rechtliche Gehör kann vorliegend nicht ausreichend dadurch gewährt werden, dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29), da die Erteilung des Hinweises in einer für ihn verständlichen Sprache einen Umstand betrifft, der seiner persönlichen Wahrnehmung unterliegt.
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr bei Identitätstäuschung; …

    Rn. 9 (1) Eine Identitätstäuschung liegt vor, wenn der Betroffene seine wahre Identität nicht preisgibt, etwa durch die Angabe diverser Aliaspersonalien oder durch falsche Angaben zu seiner Person (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 17 f.; s.a. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, InfAuslR 2016, 335 Rn. 12 f., und LG Traunstein…, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 T 45/16, juris Rn. 19-22 - jeweils zur weitgehend gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG aF, die nach der Vorstellung des Gesetzgebers in § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG aufgegangen ist, vgl. Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 19/10047, S. 41).
  • BGH, 11.07.2023 - XIII ZA 3/23

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren; …

    Eine Identitätstäuschung liegt danach vor, wenn der Betroffene seine wahre Identität nicht preisgibt, etwa durch die Angabe diverser Aliaspersonalien oder durch falsche Angaben zu seiner Person (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 17 f.; s.a. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, InfAuslR 2016, 335 Rn. 12 f., und LG Traunstein…, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 T 45/16, juris Rn. 19 bis 22 - jeweils zur weitgehend gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG aF, die nach der Vorstellung des Gesetzgebers in § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG aufgegangen ist, vgl. Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 19/10047, S. 41).
  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/16

    Abschiebungshaftanordnung: Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei …

    Das rechtliche Gehör kann vorliegend nicht ausreichend dadurch gewährt werden, dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29), da die Flucht durch einen Sprung aus dem Fenster einen Umstand betrifft, der seiner persönlichen Wahrnehmung unterliegt (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Januar 2017 - V ZB 120/16, juris Rn. 7).
  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung im …

    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10;… Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 55/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erforderlicher Haftantrag der …

    cc) Ausreichende konkrete tatsächliche Feststellungen, die sich einem der seinerzeit maßgeblichen konkreten Anhaltspunkte für Fluchtgefahr nach Maßgabe von § 2 Abs. 15, 14 AufenthG aF zuordnen ließen und bei der gebotenen wertenden Betrachtung (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 10) die Annahme erheblicher Fluchtgefahr rechtfertigen könnten, haben weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht getroffen.
  • LG Landshut, 08.02.2023 - 62 T 251/23

    Verfahrensbevollmächtigter, Begründung der Rechtsbeschwerde, …

    Unter den Begriff Sicherungshaft im Sinne des AsylG fällt auch eine im Sinne der Dublin IIIVO angeordnete Haft (vgl. BGH, V ZB 24/16).
  • LG Krefeld, 02.07.2021 - 7 T 70/21
  • LG Krefeld, 27.07.2023 - 7 T 84/23
  • LG Ingolstadt, 20.05.2021 - 24 T 714/21

    Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund, Verfahrenskostenhilfe, …

  • LG Limburg, 27.08.2020 - 7 T 35/20
  • LG Bielefeld, 23.01.2017 - 23 T 551/16
  • AG Erding, 03.01.2023 - 309 XIV 395/22

    Zurückschiebungshaft, Fluchtgefahr, Verhältnismäßigkeit, Anhörungspflicht, …

  • LG Krefeld, 27.04.2020 - 7 T 47/20
  • LG Kleve, 13.08.2019 - 4 T 108/19
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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22877
BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15 (https://dejure.org/2016,22877)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2016 - V ZB 140/15 (https://dejure.org/2016,22877)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    GG Art. 104 Abs. 1; FamFG § 76 Abs. 1, § 78 Abs. 2, § 420 Abs. 1; Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) Art. 9 Abs. 6

  • openjur.de
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    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; Rechtmäßigkeit der Haftanordnung trotz unterlassener Entscheidung über den Beiordnungsantrag; Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach der Aufnahmerichtlinie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FamFG, § 78 Abs 2 FamFG, § 420 Abs 1 FamFG, Art 9 Abs 6 EURL 33/2013
    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; Rechtmäßigkeit der Haftanordnung trotz unterlassener Entscheidung über den Beiordnungsantrag; Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach der Aufnahmerichtlinie

  • IWW

    § 62 Abs. 1 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 76 Abs. 1, § 78 Abs. 2 FamFG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 74 Abs. 2 FamFG, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 72 Abs. 3 FamFG, § 547 ZPO, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 420 Abs. 1 FamFG, § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Satz 1 ZPO, Art. 104 Abs. 1 GG, § 114 Abs. 1 ZPO, Art. 9 Abs. 6 der Richtlinie 2013/33/EU, Art. 267 AEUV, § 420 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörung eines Betroffenen in einer Freiheitsentziehungssache; Auslagung einer Frage nach einem Anwalt als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Georgien

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anhörung eines Betroffenen in einer Freiheitsentziehungssache; Auslagung einer Frage nach einem Anwalt als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Georgien

  • rechtsportal.de

    Anhörung eines Betroffenen in einer Freiheitsentziehungssache; Auslagung einer Frage nach einem Anwalt als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Georgien

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Frage nach Anwalt ist Antrag auf Anwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer Frage nach einem Anwalt in einer Freiheitsentziehungssache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1430
  • FGPrax 2016, 182
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Rechtlich gleich zu behandeln ist der Fall, dass eine Anhörung zwar stattgefunden hat, hierbei dem Gericht jedoch ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, der die Grundlagen der Anhörung betrifft und ihr den Charakter einer "Nichtanhörung" verleiht (vgl. näher Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 26).

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. September 2013 (…Rs. C-383/13 - PPU - G. and R., ECLI:EU:C:2013:533 Rn. 44 f.) ändert an dieser Unterscheidung nichts, weil der deutsche Gesetzgeber unionsrechtlich nicht gehindert ist, die persönliche Anhörung des Betroffenen als eine Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft einzuführen (Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 25).

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Der in dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert dem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f. - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

    Rn. 20 (1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Der in dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert dem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f. - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

    Rn. 20 (1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Unterlässt das Gericht eine Entscheidung über einen solchen Antrag, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn Verfahrenskostenhilfe im Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu bewilligen gewesen wäre (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 12. September 2013, V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6).

    Hat das Gericht dem Betroffenen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts jedoch rechtsfehlerhaft abgelehnt und die Anhörung des Betroffenen ohne Beisein eines Rechtsanwalts durchgeführt, drückt eine solche Anhörung der Anordnung oder der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung (Art. 104 Abs. 1 GG) auf (Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6 Rn. 11).

  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93

    Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Der in dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert dem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f. - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

    Rn. 20 (1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Bei solchen Vorschriften besteht eine unionsrechtliche Pflicht zur Vorlage nicht (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415 Rn. 16).
  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH verletzt Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Da das Prozesskostenhilfe- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht dem Zweck dient, über zweifelhafte Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden, darf ein Gericht zwar die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine solche Rechtsfrage zu klären ist, auch wenn das Gericht in der Sache zu Ungunsten des Antragstellers entscheiden möchte (vgl. nur BVerfG, NJW 2013, 1148, 1150; BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, NJW 2013, 2198 Rn. 8 mwN).
  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. September 2013 (Rs. C-383/13 - PPU - G. and R., ECLI:EU:C:2013:533 Rn. 44 f.) ändert an dieser Unterscheidung nichts, weil der deutsche Gesetzgeber unionsrechtlich nicht gehindert ist, die persönliche Anhörung des Betroffenen als eine Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft einzuführen (Senat…, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 25).
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Da das Prozesskostenhilfe- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht dem Zweck dient, über zweifelhafte Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden, darf ein Gericht zwar die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine solche Rechtsfrage zu klären ist, auch wenn das Gericht in der Sache zu Ungunsten des Antragstellers entscheiden möchte (vgl. nur BVerfG, NJW 2013, 1148, 1150; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, NJW 2013, 2198 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Hat das Gericht dem Betroffenen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts jedoch rechtsfehlerhaft abgelehnt und die Anhörung des Betroffenen ohne Beisein eines Rechtsanwalts durchgeführt, drückt eine solche Anhörung der Anordnung oder der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung (Art. 104 Abs. 1 GG) auf (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 12 ff.;… Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6 Rn. 11).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener …

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19

    Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten …

    Dabei legt die Rechtsprechung für den Bereich der Abschiebehaft strenge Maßstäbe an die diesbezügliche Verfahrensgestaltung an, etwa indem sie dem Gericht bei Kenntnisnahme von der Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst im Termin auferlegt, diesen über den Verfahrenstand zu informieren und die Teilnahme an der Anhörung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, juris Rn. 6 f.;… vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 01.09.2026 - XIII ZB 60/22
    Es stellen sich über die Anwendung allgemeiner Grundsätze auf den Einzelfall hinaus (…BGH, Beschlüsse vom 16. April 2025 - XIII ZB 18/25, juris Rn. 7;… vom 14. Juli 2025 - XIII ZB 18/25, juris Rn. 3) auch keine zweifelhaften Rechts- oder Tatsachenfragen, die eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch ohne Erfolgsaussicht im engeren Sinne gebieten würden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 16; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 1 BvR 631/19, FamRZ 2020, 1559 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des …

    Rn. 7 a) Allerdings garantiert der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20 mwN).

    Verfahrensfehler bei der Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen nach § 420 Abs. 1 FamFG verletzen den Betroffenen in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur, wenn sie nicht nur den formal ordnungsmäßigen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen betreffen und ihr den Charakter einer "Nichtanhörung" verleihen (Senat…, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 26 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 10).

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7169
BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14 (https://dejure.org/2016,7169)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - V ZB 188/14 (https://dejure.org/2016,7169)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - V ZB 188/14 (https://dejure.org/2016,7169)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AufenthG § 15 Abs. 5, 6; Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger: Anordnungen von Haft zur Sicherung der Zurückweisung oder des Verbleibs im Transitbereich des Flughafens zur Sicherung der Abreise nach Verweigerung unerlaubter Einreise; Europarechtskonformität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 5 AufenthG, § 15 Abs 6 AufenthG, Art 2 Abs 2 Buchst a EGRL 115/2008, Art 15 Abs 1 EGRL 115/2008
    Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger: Anordnungen von Haft zur Sicherung der Zurückweisung oder des Verbleibs im Transitbereich des Flughafens zur Sicherung der Abreise nach Verweigerung unerlaubter Einreise; Europarechtskonformität

  • IWW

    § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, § ... 62 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 71 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 AufenthG, § 15 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 62 Abs. 3 AufenthG, § 15 Abs. 5 AufenthG, § 15 Abs. 6 AufenthG, Art. 15 der Richtlinie 2008/115/EG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 15 AufenthG, § 15 Abs. 5, 6 AufenthG, Richtlinie 2013/33/EU, § 84 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnungen von Haft zur Sicherung der Zurückweisung oder des Verbleibs im Transitbereich des Flughafens zur Sicherung der Abreise nach Verweigerung unerlaubter Einreise; Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anordnungen von Haft zur Sicherung der Zurückweisung oder des Verbleibs im Transitbereich des Flughafens zur Sicherung der Abreise nach Verweigerung unerlaubter Einreise; Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Asylantrag abgelehnt: Inhaftierung bis zur Abschiebung ist europarechtskonform

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transitaufenthalt im Flughafen - und die Anordung der Sicherungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 518
  • FGPrax 2016, 182
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14
    Dass es sich so verhält, ist nach Art. 2 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie und der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union zu ihrer Umsetzung eindeutig zu beantworten, so dass es keines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 AEUV bedarf (sog. acte claire, EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 C.I.L.F.I.T., EU:C:1982:335 Rn. 14, f., 16;… Schmidt-Räntsch in Riesenhuber, Europäische Methodenlehre, 3. Aufl., § 23 Rn. 27, 29).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14
    Die Vorschrift erlaubt es, den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie durch mitgliedstaatliches Gesetz einzuschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-297/12 Filev und Osmani, EU:C:2013:569 Rn. 52 ff., NJW 2014, 527).
  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14
    Die Frage, ob sich ein Mitgliedstaat auf nationale Vorschriften, die inhaltlich eine Einschränkung ihres Anwendungsbereichs im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie darstellen, auch dann berufen kann, wenn er die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 28. April 2011 - C-61/11 PPU El Dridi, Rn. 49, EU:C:2011:268 Rn. 49 unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Generalanwalts vom 1. April 2011, EU:C:2011:205 Rn. 28), stellt sich hier schon deshalb nicht.
  • EuGH, 10.01.2012 - C-534/11

    Arslan - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14
    Bei einer Heranziehung der neuen Richtlinie auf die Auslegung der früheren Rückführungsrichtlinie (zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche der beiden Richtlinien bei Stellung eines Asylantrags bis zu dessen Bescheidung: vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2013 - C-534/11 Arslan, EU:C:2013:343 Rn. 49, NVwZ 2013, 1142) ergibt sich, dass mitgliedstaatliche Gesetze, die eine Inhaftierung zur Verhinderung einer illegalen Einreise und zur Sicherung der Zurückweisung auch der Drittstaatsangehörigen ermöglichen, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Antrag abgelehnt worden ist, nach Art. 2 Abs. 2 Buchstabe a der Rückführungsrichtlinie zulässig sind.
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14
    Rn. 5 1. Die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass die Erforderlichkeit des Transitaufenthalts des Ausländers auf dem Flughafen nach § 15 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 AufenthG keiner weiteren Nachweise, insbesondere nicht der Feststellung des Vorliegens eines Haftgrunds nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 AufenthG bedarf, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 16).
  • OLG Köln, 01.07.2008 - 16 Wx 76/08

    Zu den Voraussetzungen einer Sicherungshaft zur Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14
    Rn. 6 Die - ungeachtet dessen zu prüfende - Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die persönliche Freiheit des Betroffenen durch eine über 30 Tage nach seiner Ankunft auf dem Luftweg hinausgehende Aufenthaltsbeschränkung auf den Transitbereich des Flughafens mit dem von der Vorschrift verfolgten Zweck, im Allgemeininteresse die Einreise des Ausländers zu verhindern und die Durchführung der Zurückweisung zu sichern (vgl. OLG Köln, NVwZ-RR 2009, 82, 83), hat das Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei angenommen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2011 - C-61/11

    El Dridi - Richtlinie 2008/115/EG - Anwendungsbereich - Zur Vollstreckung der …

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - V ZB 188/14
    Die Frage, ob sich ein Mitgliedstaat auf nationale Vorschriften, die inhaltlich eine Einschränkung ihres Anwendungsbereichs im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie darstellen, auch dann berufen kann, wenn er die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 28. April 2011 - C-61/11 PPU El Dridi, Rn. 49, EU:C:2011:268 Rn. 49 unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Generalanwalts vom 1. April 2011, EU:C:2011:205 Rn. 28), stellt sich hier schon deshalb nicht.
  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17

    Zurückweisungshaftsache: Abschließendes Sonderregime für die Haftanordnung; …

    Rn. 14 aa) Der Gesetzgeber hat sich mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) entschlossen, die Voraussetzungen für die Anordnung von Zurückweisungshaft eigenständig zu regeln (BT-Drucks. 16/5065 S. 165; Senat, Beschlüsse vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5, 9 f. …und vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 12).

    Die Zurückweisungshaft setzt im Unterschied zur Abschiebungshaft weder einen Haftgrund (…Senat, Beschlüsse vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16 InfAuslR 2017, 345 Rn. 10 …und vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 12; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5 für den Transitaufenthalt gemäß § 15 Abs. 6 AufenthG) noch das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft voraus (Senat…, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 41/17, FGPrax 2018, 41 Rn. 6).

  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 19/16

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Entnahme aus einem Steuerlager; …

    e) Eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 AEUV bedarf es insoweit nicht, denn die Rechtsfrage ist auch vor dem Hintergrund des harmonisierten Verbrauchssteuerrechts vorliegend eindeutig und zweifelsfrei zu beantworten ("acte claire', vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschlüsse vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, NVwZ-RR 2016, 518 …und vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15 Rn. 33, NStZ-RR 2016, 290 jeweils mwN).
  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 41/17

    Zurückweisungshaftsache: Erforderlichkeit des Einvernehmens der …

    Die Vorschriften sind an die Stelle der vormaligen allgemeinen Verweisung in § 15 Abs. 4 Satz 1 AufenthG aF auf die für die Abschiebungshaft geltende Regelung (§ 62 AufenhG) getreten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, NVwZ-RR 2016, 518 Rn. 10).

    Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber Gebrauch gemacht mit der Folge, dass die Anwendung des Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a) und b) der Rückführungsrichtlinie (Inhaftnahme insbesondere bei Fluchtgefahr und Umgehung oder Behinderung der Abschiebung) auf die Tatbestände des § 15 Abs. 5 und 6 AufenthG ausgeschlossen ist (Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, NVwZ-RR 2016, 518 Rn. 9).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; …

    Rn. 12 aa) Die Zurückweisungshaft setzt ebenso wie die Verlängerung des Transitaufenthalts nach Ablauf von 30 Tagen (dazu Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5) einen Haftgrund nicht voraus (Senat…, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16, InfAuslR 2017, 345 Rn. 10).

    Deutschland hat mit der Einführung und Beibehaltung der Zurückweisungshaft nach § 15 Abs. 5 AufenthG und des Transitaufenthalts gemäß § 15 Abs. 6 AufenthG für die Fälle der unerlaubten Einreise auf dem Luft-, See- oder Landweg ein Sonderregime eingeführt, das die Haftanordnung nicht von dem Vorliegen von Haftgründen abhängig macht; das ist nach Art. 2 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie zulässig (dazu: Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5, 9 f. für Transitaufenthalt).

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 133/19

    Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze der Europäischen …

    Daraus folgt, dass § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG nur mit der Maßgabe angewendet werden kann, dass - anders, als es dem deutschen Gesetzgeber vorschwebte (…dazu: BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 16, vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, NVwZ-RR 2016, 518 Rn. 5, …und vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16, juris Rn. 10) - für eine Haftanordnung ein Haftgrund vorliegen muss (vgl. dazu bereits BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 81/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 81/19

    Haft zur Sicherung einer Zurückweisung oder Einreiseverweigerung - und die …

    Diese Verweisung hat er auch auf die die Außengrenzen betreffenden Ausnahmen der Rückführungsrichtlinie bezogen (…vgl. zum Ganzen: BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 12, für Zurückweisung an der Grenze und vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5, 9 f., für Transitaufenthalt).
  • LG Ingolstadt, 04.08.2020 - 22 T 1834/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Asylverfahren, …

    Rn. 60 Die Zurückweisungshaft setzt ebenso wie die Verlängerung des Transitaufenthalts nach Ablauf von 30 Tagen (dazu Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5) einen Haftgrund nicht voraus (Senat…, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16, InfAuslR 2017, 345 Rn. 10).

    Deutschland hat mit der Einführung und Beibehaltung der Zurückweisungshaft nach § 15 Abs. 5 AufenthG und des Transitaufenthalts gemäß § 15 Abs. 6 AufenthG für die Fälle der unerlaubten Einreise auf dem Luft-, See- oder Landweg ein Sonderregime eingeführt, das die Haftanordnung nicht von dem Vorliegen von Haftgründen abhängig macht; das ist nach Art. 2 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie zulässig (dazu: Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5, 9 f. für Transitaufenthalt).

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 40/19

    Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung der Unterbringung in einer …

    Nach Art. 4 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (…ABl. 2008 Nr. L 348, S. 98, nachfolgend: Rückführungsrichtlinie) sind die Mitgliedstaaten auch in den Ausnahmebereichen der Rückführungsrichtlinie gemäß Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - zu denen das Flughafenregime nach § 15 Abs. 6 AufenthG zählt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2013 - V ZB 188/14, NVwZ-RR 2013, 518 Rn. 9) - verpflichtet, den Anforderungen des Art. 17 Rückführungsrichtlinie an die Haftbedingungen Rechnung zu tragen.
  • LG Ingolstadt, 12.03.2019 - 33 T 89/19

    Unzureichende Reisedokumente

    Die Zurückweisungshaft setzt ebenso wie die Verlängerung des Transitaufenthalts nach Ablauf von 30 Tagen (dazu Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5) einen Haftgrund nicht voraus (Senat…, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16, InfAuslR 2017, 345 Rn. 10).

    Deutschland hat mit der Einführung und Beibehaltung der Zurückweisungshaft nach § 15 Abs. 5 AufenthG und des Transitaufenthalts gemäß § 15 Abs. 6 AufenthG für die Fälle der unerlaubten Einreise auf dem Luft-, See- oder Landweg ein Sonderregime eingeführt, das die Haftanordnung nicht von dem Vorliegen von Haftgründen abhängig macht; das ist nach Art. 2 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie zulässig (dazu: Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5, 9 f. für Transitaufenthalt).

  • BGH, 20.10.2025 - XIII ZA 2/25

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das …

    Das ist nach Art. 2 Abs. 2 Rückführungsrichtlinie zulässig (…BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 12; vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, NVwZ-RR 2016, 518 Rn. 5, 9;… siehe auch Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 12. April 2011, BT-Drucks. 17/5470, S. 23).
  • LG Ingolstadt, 25.09.2019 - 22 T 1294/19

    Abschiebungshaft, nigeria, Zulassung, Insasse, Fernreisebus, Duldung

  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 41/19
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 42/19
  • LG Cottbus, 13.09.2024 - 7 T 186/24
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