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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3516
OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02 (https://dejure.org/2002,3516)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.2002 - 4 UF 73/02 (https://dejure.org/2002,3516)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 2002 - 4 UF 73/02 (https://dejure.org/2002,3516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Einbenennung; Gesellschaftliche Realität des Namensrechts; Gewichtung der Willensäußerung eines 10 jährigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Das zulässige, als sofortige Beschwerde gemäß § 621e Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94) und als solche form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel der Antragstellerin ist nicht begründet.

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).

    Hierbei ist - wie auch die Beschwerde im Ansatz nicht in Zweifel zieht - grundsätzlich davon auszugehen, daß Kindes- und Elterninteressen gleichrangig sind (vgl. BGH FamRZ 2002, 94, 95).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem bereits weiter oben angeführten Beschluß vom 24. Oktober 2001 (FamRZ 2002, 94, 95) ausdrücklich der Auffassung widersprochen, eine dem Kindeswohl dienliche Einbenennung sei jedenfalls immer dann zugleich auch als für das Wohl des Kindes erforderlich anzusehen, wenn der Namensbindung keine tatsächliche gelebte Bindung mehr zugrunde liege oder diese nur noch in einem Umfang bestehe, der durch die Namensänderung allenfalls noch am Rande berührt werde (…vgl. auch schon Oelkers/Oelkers aaO 1271 m. weit. Nachw.).

    Hierbei kann offen bleiben, inwieweit der Katalog des § 49a Abs. 1 FGG, soweit darin die elterliche Sorge, deren Ausfluß - auch - das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94), Erwähnung findet, Veranlassung zur Anhörung des Jugendamts gibt (…vgl. Oelkers/Oelkers aaO 1273), oder ob das Jugendamt in Verfahren nach § 1618 Satz 3, 4 BGB jedenfalls gemäß § 52 FGG zu beteiligen ist (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2000, 690; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058).

  • OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01

    Einbenennung - mit Namensänderung einhergehende Schwächung oder völlige …

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (…vgl. BGH aaO; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).

    Kinder in diesem Alter vermögen die volle Tragweite einer neuen Namenszuordnung regelmäßig noch nicht zu erkennen (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381, 1382; OLG Köln FamRZ 2002, 637;… Oelkers/Kreutzfeldt aaO).

    nach einer längeren Phase des Abstandes - wieder vermehrt an seiner biologischen Abstammung interessiert sein wird (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Köln FamRZ 2002, 637).

  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99

    Einbenennung nichtehelicher Kinder; Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die …

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).

    Die - positiv festzustellende (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381) - Erforderlichkeit der Namensänderung setzt vielmehr eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus.

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (…vgl. BGH aaO; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).

  • OLG Köln, 25.10.1999 - 26 WF 135/99

    Namensänderung durch Einbenennung

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (…vgl. BGH aaO; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).

    In diesem Zusammenhang gibt die Beschwerdebegründung, soweit sie auf einen angeblichen "Erklärungsbedarf" gegenüber dem Kind abstellt, Veranlassung zu dem Hinweis, daß nicht der Antragsgegner die Verweigerung seiner Zustimmung rechtfertigen muß, sondern die Antragstellerin ihren Antrag zu begründen hat (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 1102, 1103).

    Das gilt umso mehr - und dürfte deshalb umso einfacher zu vermitteln sein - als heute aufgrund des geltenden Namensrechts verschiedene Namen innerhalb einer Familie (auch zwischen verheirateten Ehegatten bzw. diesen und ihren Kindern) immer häufiger vorkommen und mittlerweile zur gesellschaftlichen Realität gehören (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 1102, 1103).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Das zulässige, als sofortige Beschwerde gemäß § 621e Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94) und als solche form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel der Antragstellerin ist nicht begründet.

    Hierbei kann offen bleiben, inwieweit der Katalog des § 49a Abs. 1 FGG, soweit darin die elterliche Sorge, deren Ausfluß - auch - das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94), Erwähnung findet, Veranlassung zur Anhörung des Jugendamts gibt (…vgl. Oelkers/Oelkers aaO 1273), oder ob das Jugendamt in Verfahren nach § 1618 Satz 3, 4 BGB jedenfalls gemäß § 52 FGG zu beteiligen ist (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2000, 690; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058).

  • OLG Celle, 23.04.1999 - 18 UF 26/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).

    Im Hinblick darauf, daß die begehrte Einbenennung hier schon aus anderen Gründen scheitert, läßt der Senat auch dahin stehen, ob die bei Einleitung des Verfahrens mit Schreiben des Standesbeamten der Stadt H. vom 12. Oktober 1999 vorgelegten Unterlagen den formellen Anforderungen der § 1618 Satz 5 und 6, § 1617 c BGB genügen und ob die in der angefochtenen Entscheidung sowie in einem Aktenvermerk vom 15. Oktober 1999 (Bl. 23 d. A.) wiedergegebene Ansicht des zuständigen Standesbeamten, er könne "Beurkundungen" von Erklärungen des Kindes sowie der Kindesmutter und des neuen Ehegatten erst im Rahmen der Beurkundung der Namensänderung selbst vornehmen, mit den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist (vgl. dazu OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1059, wonach es sich bei den geforderten öffentlichen Beglaubigungen um formelle Voraussetzungen handelt, die sämtlich erfüllt sein müssen, bevor die Prüfung der Erforderlichkeit der Einbenennung überhaupt in Betracht kommt; vgl. auch schon OLG Köln FamRZ 1999, 735, 736).

  • OLG Koblenz, 06.09.1999 - 9 WF 344/99

    Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Einbenennung; Voraussetzungen der …

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).

    Hierbei kann offen bleiben, inwieweit der Katalog des § 49a Abs. 1 FGG, soweit darin die elterliche Sorge, deren Ausfluß - auch - das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94), Erwähnung findet, Veranlassung zur Anhörung des Jugendamts gibt (…vgl. Oelkers/Oelkers aaO 1273), oder ob das Jugendamt in Verfahren nach § 1618 Satz 3, 4 BGB jedenfalls gemäß § 52 FGG zu beteiligen ist (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2000, 690; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058).

  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur …

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).

    Eine kritische Betrachtungsweise der Motivlage ist in diesem Zusammenhang schon allen deshalb angebracht, weil bei weniger strengem Maßstab das Einwilligungsbedürfnis des Elternteils, der nicht Sorgerechtsinhaber ist, letztlich nur auf dem Papier stünde, weil das betroffene Kind regelmäßig unter dem bestimmenden Einfluß des Sorgeberechtigten steht (vgl. OLG Köln FamRZ 1999, 734, 735).

  • OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 11 UF 26/99

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung minderjähriger …

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).

    Kinder in diesem Alter vermögen die volle Tragweite einer neuen Namenszuordnung regelmäßig noch nicht zu erkennen (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381, 1382; OLG Köln FamRZ 2002, 637;… Oelkers/Kreutzfeldt aaO).

  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 UF 517/98

    Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Namensänderung …

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).

    Die - positiv festzustellende (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381) - Erforderlichkeit der Namensänderung setzt vielmehr eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus.

  • OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99

    Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte …

  • OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01

    Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung …

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94

    Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG

  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 1618 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB

  • OLG Dresden, 05.05.1999 - 22 UF 171/99

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine die Zustimmung zur Einbenennung erteilende …

  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1999 - 20 U 100/98

    Ansprüche der Deutschen Telekom aus Telefonsexgesprächen unter einer …

  • OLG Köln, 23.01.2006 - 4 UF 183/05

    Zu den Einbenennungsvoraussetzungen nach § 1618 BGB

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, OLGR Köln 2003, 10, Leitsatz veröffentlicht FamRZ 2003, 1411), die der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24. Oktober 2001 (FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, dass die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung ("dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - 16 E 1292/11

    Änderung von Familiennamen und Vornamen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes …

    Rn. 15 Vgl. OVG Bbg., Urteil vom 20. November 2003 4 A 277/02 , juris, Rdnr. 53 (= FamRZ 2004, 1399); OLG Köln, Beschluss vom 7. August 2002 4 UF 73/02 -, juris, Rdnr. 11 (= OGLR Köln 2003, 10), das in diesem Zusammenhang nach den individuellen Gründen fragt, die zum Verlust des Kontakts geführt haben; eine derartige Sachverhaltskonstellation betreffend auch OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2010 16 E 1528/09 .
  • VG Köln, 29.01.2009 - 13 K 893/08

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Änderung des Nachnamens nach § 3 Abs. 1 …

    Rn. 42 Vgl. Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) Urteil vom 7. August 2002 - 4 UF 73/02.
  • VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11

    Rechtliche Ausgestaltung des eine Namensänderung rechtfertigenden "wichtigen …

    Rn. 25 Vgl. Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) Urteil vom 7. August 2002 - 4 UF 73/02 -, juris.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3109
OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 FGG, § 127 ZPO, § 574 ZPO
    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen

  • Judicialis

    FGG § 14; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 546; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; KostO § 131 Abs. 3

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittel im Prozesskostenhilfe-Verfahren, Beschwerdeverfahren, FGG-Sachen

  • rechtsportal.de

    FGG § 14
    Zur Versagung der Prozesskostenhilfe im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Sofortige weitere Beschwerde bei Versagung der Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren im FGG-Verfahren ; Nichtzulassungsentscheidung des Beschwerdegerichts; Außerordentliche weitere Beschwerde; Auslegung einer unstatthaften Beschwerde als Gegenvorstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 175
  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Dabei entspricht für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Rechtsbeschwerde die (sofortige) weitere Beschwerde des § 27 FGG, die ebenso wie die Rechtsbeschwerde des § 546 ZPO auf die Rechtskontrolle beschränkt ist und in etlichen gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen von der Zulassung durch das Beschwerdegericht abhängt (vgl. BayObLG NJW 2002, 2573).

    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Ob hieran nach dem Inkrafttreten des ZPO-RG im Hinblick auf die neu geschaffene Vorschrift des § 321 a ZPO festzuhalten ist (ablehnend für das ZPO-Verfahren BGH NJW 2002, 1577 und für das FGG-Verfahren BayObLG MDR 2003, 410) kann hier dahin stehen.
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02

    Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Dies gilt auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, während im übrigen für die Rechtsmittel die speziellen Vorschriften des FGG anzuwenden sind ( vgl. BayObLGZ 2002, 89 und FGPrax 2002, 119; Demharter NZM 2002, 233, 235).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 41/96

    Zulässigkeit einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Zwar war auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Rechtsgrundsatz bisher anerkannt, dass eine nicht anfechtbare Entscheidung ausnahmsweise dann mit der außerordentlichen Beschwerde anfechtbar sein muss, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744; BayObLG JurBüro 1988, 362 und FGPrax 1999, 160; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 545 und OLG-Report 2001, 118).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Ob hieran nach dem Inkrafttreten des ZPO-RG im Hinblick auf die neu geschaffene Vorschrift des § 321 a ZPO festzuhalten ist (ablehnend für das ZPO-Verfahren BGH NJW 2002, 1577 und für das FGG-Verfahren BayObLG MDR 2003, 410) kann hier dahin stehen.
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 131/99

    Sofortige weitere Beschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

  • OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 482/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen

  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG …

    a) Für den vorliegenden Fall bedeutet dies insbesondere, daß die Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, mithin nach einer Zulassung durch das Landgericht, eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 147, 148; BayObLG, FamRZ 2002, 1713, 1714; vgl. auch BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLGZ 2002, 89, 92 jeweils für das Verfahren der Richterablehnung; BayObLGZ 2002, 274, 275 für die Verweisung in § 13a Abs. 3 FGG; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1375; KG, NZM 2003, 816; OLG Frankfurt a.M., FGPrax 2003, 175; Demharter, NZM 2002, 233, 235, 236;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 49 Rdn. 83;… Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 14 FGG Rdn. 35).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im …

    Das Rechtsmittel ist zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO;… Bassenge/Herbst/Roth FGG 10. Aufl. § 14 Rn. 8), hier jedoch unzulässig, weil sie das Landgericht nicht zugelassen hat (OLG München Beschluss vom 1.6.2005 - 34 Wx 57/05; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG Schleswig NVwZ-RR 2005, 858).
  • OLG Dresden, 18.03.2004 - 22 WF 3/04

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

    Diese Verweisung bedeutet aber nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, wohingegen sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Frist und Form sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG (§§ 19 ff. FGG) richtet (vgl. BayObLG, NJW 2002, 2573; OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450, 451; OLG Bamberg, NJW-RR 2003, 1163; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 175;… Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34 a).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2006 - 20 W 108/06

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe …

    Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht eine Erstbeschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Amtsgerichts zurückweist, als auch dann, wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt (BGH NZM 2004, 795; Senat, Beschl. v. 05.11.2002 -20 W 380/02- und vom 02.03.2006 -20 W 66/2006- für das WEG-Verfahren und FGPrax 2003, 175 für das Betreuungsverfahren; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 134;… Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 45, Rdnr. 6;… Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., nach § 43, Rdnr. 28;… Keidel/Zimmermann: FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34;… Zöller/Philippi: ZPO, 25. Aufl., § 127, Rdnr. 51).
  • OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05

    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im …

    Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht richtet, ist das Rechtsmittel zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 574 Abs. 1, Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10.Aufl. § 14 Rn.8), hier jedoch unzulässig, weil das Landgericht sie nicht zugelassen hat (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG München Beschluss vom 1.6.2005, 34 Wx 057/05).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 14 Wx 47/08

    Verfahrensrecht - Versagung der PKH im WEG-Beschwerdeverfahren: Rechtsmittel?

    Deshalb entspricht es allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung, dass seit dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes zum 01.01.2002 eine sofortige Beschwerde gegen Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse nur noch gegen erstinstanzliche Entscheidungen vorgesehen ist (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2003, 175;… Zimmermann in Keidel/kuntze/Winkler FGG, 15. A., Rn. 35 zu § 14 m. w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4893
OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer geschiedenen Mutter; Einbenennung von Kindern unter Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils; Anhörungserfordernis bei Einbenennung von Kindern; Annahme eines Verfahrensfehlers ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 29.09.1999 - 2 UF 182/99

    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Gegenstand des Verfahrens ist in der Hauptsache eine Familiensache, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge und damit auch die hier in Rede stehende Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren i. S. von §§ 23b I S. 2 Nr. 2 GVG, 621 I Nr. 1 ZPO ist (BGH FamRZ 1999, 1648; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298; OLG Bamberg, MDR 2000, 524;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 Rz. 27).

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (…§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Gegenstand des Verfahrens ist in der Hauptsache eine Familiensache, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge und damit auch die hier in Rede stehende Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren i. S. von §§ 23b I S. 2 Nr. 2 GVG, 621 I Nr. 1 ZPO ist (BGH FamRZ 1999, 1648; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298; OLG Bamberg, MDR 2000, 524;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 Rz. 27).
  • OLG Rostock, 12.01.2000 - 8 UF 402/99

    Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Einbenennung …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (…§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).
  • OLG Celle, 23.04.1999 - 18 UF 26/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (…§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 9 UF 97/08

    Persönliche Anhörung von Eltern und Kind im Namensänderungsverfahren

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das Beteiligungsrecht der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das des Kindes selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO), und damit die gebotene Aufklärung des Sachverhalts unterlassen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1748; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1411, m.w.N.; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524).
  • OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 WF 357/02

    Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer …

    11 UF 340/02 OLG Hamm 11 WF 357/02 OLG Hamm.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.2002 - 27 UF 246/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9100
OLG Köln, 21.10.2002 - 27 UF 246/02 (https://dejure.org/2002,9100)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2002 - 27 UF 246/02 (https://dejure.org/2002,9100)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 27 UF 246/02 (https://dejure.org/2002,9100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03   

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https://dejure.org/2003,9129
BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9129)
BayObLG, Entscheidung vom 14.04.2003 - 3Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9129)
BayObLG, Entscheidung vom 14. April 2003 - 3Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung für Vermögenssorge; Anspruch auf Wechsel des anwaltlichen Betreuers; Zerstörung der Vertrauensgrundlage; Verneinung von Eignungsmängeln; Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; Abneigung gegen Betreuer als Entlassungsgrund; Fehlerhaftigkeit der Ermessensausübung

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 226/01
  • LG Regensburg - 7 T 422/02
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen …

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Bei Ausübung des Ermessens hat der Tatrichter allerdings zu berücksichtigen, dass dem Wunsch des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers stets besonderes Gewicht zukommt (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG FamRZ 1999, 1170; 1998, 1259/1261; BtPrax 2002, 130 [LS]).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Ermessensentscheidung nur im eingeschränkten Umfang auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1261).

  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    So kann von einem Betreuerwechsel solange abgesehen werden, bis ein Zivilprozess gegen Dritte auf Rückgabe erheblicher Vermögenswerte beendet ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353/1354).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.24).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die angesprochenen Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 2000, 128/131; FamRZ 1999, 1169/1170; 1997, 1358/1359;… Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.24).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen; …

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Bloße Spannungen im Betreuungsverhältnis sind als solche aber kein Entlassungsgrund (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 5).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch …

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die angesprochenen Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 2000, 128/131; FamRZ 1999, 1169/1170; 1997, 1358/1359;… Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 27.05.1998 - 4Z BR 63/98

    Beurteilung bei gleicher Geeignetheit des Wunschbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Bei Ausübung des Ermessens hat der Tatrichter allerdings zu berücksichtigen, dass dem Wunsch des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers stets besonderes Gewicht zukommt (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG FamRZ 1999, 1170; 1998, 1259/1261; BtPrax 2002, 130 [LS]).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04

    Keine zwangsläufige Entlassung des Berufsbetreuers bei Übernahmebereitschaft …

    Eine Entlassung im Beschwerdeverfahren kurz vor der Überprüfung ist, sofern kein zwingender Grund vorliegt, jedoch unzweckmäßig (vgl. Senatsbeschluss vom 14.4.2003 Az. 3Z BR 63/03 = FamRZ 2003, 1411 [LS.]).
  • BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04

    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor …

    Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, ob ein Betreuerwechsel kurz vor der anstehenden Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung zweckmäßig ist oder dem Wohl des Betroffenen widerspricht (vgl. Senatsentscheidung vom 14.4.2003 3 Z BR 63/03 = BayObLG FamRZ 2003, 1411 - LS).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11029
BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03 (https://dejure.org/2003,11029)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.2003 - 3Z BR 72/03 (https://dejure.org/2003,11029)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 3Z BR 72/03 (https://dejure.org/2003,11029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KostO § 92; ; KostO § 131

  • Bt-Recht

    Kosten des Sachverständigengutachtens, Geltendmachung gegenüber dem Betroffenen

  • rechtsportal.de

    KostO § 92 § 131
    Erhebung von Auslagen für ein vom Betreuten selbst eingeholtes Gutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslagen für Sachverständigengutachten; Gebührenfreiheit der Beschwerde des Betreuten gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts; Erstreckung der Auslagenfreiheit bei Betreuungen auch auf Beschwerdeverfahren

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - XVII 785/01
  • LG Würzburg - 3 T 2087/01
  • BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1411
  • BayObLGZ 2003, 112
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1962 - VII ZR 20/62

    Annahme einer unrichtigen Behandlung i.S.d. § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
    Die Heranziehung des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO kann in einem solchen Fall nur ausnahmsweise Abhilfe schaffen, weil sie nach ganz herrschender Auffassung einen offen zu Tage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen des Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1994, 1/4;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke § 16 Rn. 2).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 203/01

    Auslagen im gebührenfreien Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 11.7.2001 (FamRZ 2002, 764) offen gelassen, ob die Vorschrift auch für die Auslagen des Beschwerdeverfahrens herangezogen werden kann.
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
    Die Heranziehung des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO kann in einem solchen Fall nur ausnahmsweise Abhilfe schaffen, weil sie nach ganz herrschender Auffassung einen offen zu Tage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen des Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1994, 1/4;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke § 16 Rn. 2).
  • LG Koblenz, 12.12.1996 - 2 T 136/96
    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
    Für Auslagen bestimmt § 131 Abs. 5 KostO, dass nur die erfolgreichen Beschwerdeführer nicht mit den Auslagen belastet werden (LG Koblenz BtPrax 1997, 120).
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