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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12563
BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11 (https://dejure.org/2012,12563)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - IX ZB 303/11 (https://dejure.org/2012,12563)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - IX ZB 303/11 (https://dejure.org/2012,12563)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 174

  • openjur.de

    § 174 ZPO

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2117
  • MDR 2012, 798
  • NJ 2012, 346
  • NJ 2013, 31
  • FamRZ 2012, 1213
  • VersR 2013, 1197
  • WM 2012, 1210
  • AnwBl 2012, 661
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125) grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05, NJW 2006, 1206 Rn. 8).

    Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96, NJW 1996, 2514, 2515; Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, Rn. 9;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 174 Rn. 20 mwN).

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen …

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96, NJW 1996, 2514, 2515;… Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, Rn. 9;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 174 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125) grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH…, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 114/05, NJW 2006, 1206 Rn. 8).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines …

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Insoweit ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht auf eine lediglich rechtliche Überprüfung der Verfahrensweise, insbesondere der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts beschränkt, sondern hat den für die Zulässigkeit des Rechtsmittels maßgebenden Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht selbstständig zu würdigen (BGH, Urteil vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722, 2723).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96

    Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
    Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96, NJW 1996, 2514, 2515;… Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, Rn. 9;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 174 Rn. 20 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …

    Im Übrigen hat der Senat auch keine Zweifel daran, dass der Kläger, ein allein praktizierender Rechtsanwalt, infolge urlaubsbedingter Abwesenheit in dem Zeitraum vom Nachmittag des 2. August bis zum 9. August 2018 und bei Berücksichtigung der Postlaufzeiten von Schleswig nach …, erst am 10. August 2018 und nicht wie der Beklagtenvertreter am 1. August 2018 vom erstinstanzlichen Urteil Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (vgl. zur Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses: BGH, Urteil vom 19. April 2012 - IX ZB 303/11 -, juris, LS und Rn. 6, m.w.N.;… Schultzky in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 174, Rn. 7, 15 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11, juris Rn. 6;… BGH 11.09.2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5;… s.a. BVerfG 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97, juris Rn. 20).
  • BGH, 11.04.2025 - V ZR 96/24

    Teilanfechtung eines WEG-Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder …

    Er setzt aber voraus, dass die Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (vgl. zu einem Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO aF BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - IX ZB 303/11, NJW 2012, 2117 Rn. 6;… Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 41/20, NJW-RR 2021, 1584 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11753
BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11 (https://dejure.org/2012,11753)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - V ZB 112/11 (https://dejure.org/2012,11753)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - V ZB 112/11 (https://dejure.org/2012,11753)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: Voraussetzung für Löschungsbewilligung nach dem Tod eines Ehegatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 GBO, § 428 BGB
    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: Voraussetzung für Löschungsbewilligung nach dem Tod eines Ehegatten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Ehegatten zur Auflassungs-Löschungsbewilligung nach dem Tod des anderen Ehegatten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Voraussetzungen der Löschung der Vormerkung eines auf Lebenszeit beschränkten Rückübertragungsanspruchs nach Tod eines der Gesamtgläubiger

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GBO §§ 19, 22, 29
    Aufladen; Auswechselung des gesicherten Anspruchs einer Vormerkung; Aufladen einer Vormerkung; Löschungsbewilligung der Erben; Unrichtigkeit der Eintragung; Rückübertragungsanspruch auf Lebenszeit

  • rechtsportal.de

    GBO § 19
    Berechtigung eines Ehegatten zur Auflassungs-Löschungsbewilligung nach dem Tod des anderen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: Voraussetzung für Löschungsbewilligung nach dem Tod eines Ehegatten

  • ibr-online

    Grundbuchrecht - Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1213
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Rn. 10 1. Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass nicht die Auflassungsvormerkung, sondern der gesicherte Rückübertragungsanspruch bedingt sein sollte (zu den möglichen Gestaltungen: Senat, Beschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392).

    Rn. 15 cc) Voraussetzungen für die beantragte Löschung der Vormerkung sind danach die Bewilligung des überlebenden Elternteils nach § 19 GBO und der Nachweis des Todes des anderen, der gemäß §§ 22, 29 GBO zu führen ist (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392).

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der Senat hat dies in einem Beschluss vom heutigen Tage (V ZB 258/11 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) näher begründet.
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 214/04

    Wirksamkeit der Auflassungserklärung des nicht im Grundbuch eingetragenen wahren …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Für die dem Betroffenen zustehende Bewilligungsberechtigung nach § 19 GBO ist grundsätzlich die Grundbuchposition maßgebend (Senatsurteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 214/04, NJW-RR 2006, 888, 889 Rn. 14).
  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der auf dem gleichen Rechtsgrund beruhende (Rück-)Auflassungsanspruch von Gesamtgläubigern nach § 428 BGB konnte - unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zustand (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 366; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257) - durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLGZ 1963, 128, 131; DNotZ 1987, 213, 215; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 162; LG Duisburg, Rpfleger 2005, 600;… Staudinger/Noack, BGB [2005], § 428 Rn. 117;… Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 883, Rn. 83; Meier, AcP 205 [2005], 858, 899; Wicke, Rpfleger 2005, 601).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Ist in einem Übergabevertrag für die auf die Lebenszeit von Ehegatten befristeten (Rück-)Auflassungsansprüche eine Gesamtgläubigerschaft vereinbart (und eingetragen) worden, steht der Anspruch nach dem Tod eines Elternteils dem Längstlebenden allein zu (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 1297, 1298; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 162).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Ist - wie hier - dieser Anspruch im Übergabevertrag auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt worden, so erlischt er mit dessen Tod (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61) und geht nicht auf dessen Erben über (Tiedtke, DNotZ 1992, 539, 545 f.).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 15 W 138/05

    Rückauflassungsvormerkung für Übergeber als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der auf dem gleichen Rechtsgrund beruhende (Rück-)Auflassungsanspruch von Gesamtgläubigern nach § 428 BGB konnte - unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zustand (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 366; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257) - durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLGZ 1963, 128, 131; DNotZ 1987, 213, 215; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 162; LG Duisburg, Rpfleger 2005, 600;… Staudinger/Noack, BGB [2005], § 428 Rn. 117;… Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 883, Rn. 83; Meier, AcP 205 [2005], 858, 899; Wicke, Rpfleger 2005, 601).
  • LG Duisburg, 23.05.2005 - 7 T 89/05

    Einheitliche Rückauflassungsvormerkung genügt, wenn Anspruch zunächst beiden …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der auf dem gleichen Rechtsgrund beruhende (Rück-)Auflassungsanspruch von Gesamtgläubigern nach § 428 BGB konnte - unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zustand (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 366; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257) - durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLGZ 1963, 128, 131; DNotZ 1987, 213, 215; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 162; LG Duisburg, Rpfleger 2005, 600;… Staudinger/Noack, BGB [2005], § 428 Rn. 117;… Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 883, Rn. 83; Meier, AcP 205 [2005], 858, 899; Wicke, Rpfleger 2005, 601).
  • BGH, 04.03.1959 - V ZR 181/57

    Hypothek für Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der auf dem gleichen Rechtsgrund beruhende (Rück-)Auflassungsanspruch von Gesamtgläubigern nach § 428 BGB konnte - unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zustand (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 366; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257) - durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLGZ 1963, 128, 131; DNotZ 1987, 213, 215; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 162; LG Duisburg, Rpfleger 2005, 600;… Staudinger/Noack, BGB [2005], § 428 Rn. 117;… Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 883, Rn. 83; Meier, AcP 205 [2005], 858, 899; Wicke, Rpfleger 2005, 601).
  • BayObLG, 09.06.1986 - BReg. 2 Z 108/85

    Funktion; Vorkaufsrecht; Wiederkaufsrecht; Unterscheidung; Recht zur Ausübung; …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
    Der auf dem gleichen Rechtsgrund beruhende (Rück-)Auflassungsanspruch von Gesamtgläubigern nach § 428 BGB konnte - unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zustand (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 366; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257) - durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLGZ 1963, 128, 131; DNotZ 1987, 213, 215; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 162; LG Duisburg, Rpfleger 2005, 600;… Staudinger/Noack, BGB [2005], § 428 Rn. 117;… Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 883, Rn. 83; Meier, AcP 205 [2005], 858, 899; Wicke, Rpfleger 2005, 601).
  • AG Berlin-Wedding, 12.07.2004 - 35 M 8075/04

    Abhängigkeit der Durchführung eines Vollstreckungsauftrages von der Einzahlung …

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender …

    Sie ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass jedem Gesamtgläubiger ein eigener Anspruch auf die ganze Leistung zusteht (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 364 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257; Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 13), der Schuldner jedoch nach seinem Belieben ohne Rücksicht auf das Verhältnis der Gesamtgläubiger untereinander an einen jeden von ihnen mit schuldbefreiender Wirkung leisten kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69, BGHZ 59, 187, 191; Urteil vom 11. Juli 1979 - VIII ZR 215/78, NJW 1979, 2038, 2039).
  • BGH, 06.03.2020 - V ZR 329/18

    Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück für mehrere Personen als …

    Ihnen steht aber jeweils ein eigener Anspruch auf die ganze Leistung zu (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 364 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257; Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 13;… Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, NJW 2017, 1811 Rn. 20).
  • BGH, 16.09.2026 - V ZB 78/25

    Gesamtgläubigerschaft nur bei zeitgleicher Forderungsberechtigung!

    5 1. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats legt das Beschwerdegericht zugrunde, dass es grundbuchrechtlich zulässig ist, einen Auflassungsanspruch von Gesamtgläubigern nach § 428 BGB - unabhängig davon, dass jedem Gesamtgläubiger ein eigener Anspruch zusteht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 255 mwN) - durch Eintragung einer einzigen Vormerkung zu sichern (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 13).

    Mangels Gesamtgläubigerschaft ist auch die Rechtsprechung des Senats, wonach der Anspruch eines Gesamtgläubigers, dem gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nach dem Tod des anderen Berechtigten der gesicherte Anspruch allein zustehen soll, weiterhin durch die Vormerkung gesichert bleibt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 14), nicht anwendbar.

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16

    Zulässigkeit der Anforderung einer Löschungsbewilligung im Wege der …

    Rn. 43 Die von der Berechtigten herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft demgegenüber solche Rückübertragungsansprüche, die durch ausdrückliche Vereinbarung der Vertragsparteien auf die Lebenszeit des Gläubigers befristet bzw. bei denen die Übertragbarkeit/ Vererblichkeit ausdrücklich ausgeschlossen worden war (vgl. BGH FamRZ 2012, 1213; 2013, 1038).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des …

    Rn. 10 Entgegen der Auffassung der Beschwerde kommt eine derartige "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine Erweiterung des Vormerkungsschutzes auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 258/11 = NJW 2012, 2032; Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 112/11 = FamRZ 2012, 1213) hier grundsätzlich in Betracht.

    Der Beschluss des BGH vom 03.05.2012, V ZB 112/11, (= FamRZ 2012, 1213) betraf den besonderen, hier ebenfalls nicht gegebenen Fall, dass die übertragenden Eheleute hinsichtlich der Rückübertragungsansprüche Gesamtgläubiger waren, nur die Mutter verstorben war und der überlebende Vater die Löschung der Vormerkung bewilligt hatte.

  • OLG Hamm, 19.08.2016 - 15 W 339/16

    Löschung Rückauflassungsvomerkung

    Maßgebend für diese Beurteilung sind die Gründe der von dem Beteiligten bereits mit seiner Antragstellung herangezogenen Entscheidung des BGH vom 13.04.2011 (FamRZ 2012, 1213 insbes.
  • KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16

    Grundbuchverfahren: Bewilligung einer zusätzlichen Vormerkung zur Absicherung …

    Allerdings können solche Ansprüche von Gesamtgläubigern durch Eintragung nur einer Vormerkung gesichert werden, unabhängig davon, dass jedem von ihnen ein eigener Anspruch zusteht (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2012 - V ZB 112/11 - juris).
  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Löschungsverfahrens bzgl. einer …

    Dies setzt aber voraus, dass Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind; wie der Senat inzwischen klargestellt hat, kann eine Vormerkung, die - wie hier - für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch des Berechtigten eingetragen ist, nicht aufgrund einer nachfolgenden Bewilligung einen anderweitigen, vererblichen Anspruch sichern (ausführlich Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, NJW 2012, 2032 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 f. und vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, WM 2012, 1396 ff.).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22

    Ansprüche aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung zur Löschung einer Rückauflassungsvormerkung nach dem Tod des Erblassers (vgl. unter anderem BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012, Az. V ZB 112/11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 15 W 427/20
    Eine derartige "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine Erweiterung des Vormerkungsschutzes kann im gegebenen Fall im Hinblick auf die in III Ziffer 2 bewilligte Rückauflassungsvormerkung auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 258/11 = NJW 2012, 2032; Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 112/11 = FamRZ 2012, 1213) in Betracht kommen, weil die Vormerkung insoweit nicht nur für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch der Berechtigten eingetragen ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13062
BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzeröffnung während des Kostenfestsetzungsverfahrens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 104, 240; InsO § 80
    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens auch bei bereits rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1263
  • MDR 2012, 990
  • NZI 2012, 625
  • FamRZ 2012, 1213
  • WM 2012, 1200
  • Rpfleger 2012, 587
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.2005 - XII ZB 195/04

    Unterbrechung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsverfahrens bei späterer …

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Das Kostenfestsetzungsverfahren wird auch dann durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten unterbrochen, wenn zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung die Kostengrundentscheidung bereits rechtskräftig ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005, XII ZB 195/04, NZI 2006, 128).

    Rn. 5 Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Kostenfestsetzungsverfahren für die Kosten der Vorinstanzen auch dann unterbrochen ist, wenn die Unterbrechungswirkung erst in einem späteren Rechtszug eintritt und die Kostengrundentscheidung somit nicht rechtskräftig wird (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, NZI 2006, 128 unter II 2).

    Dies gilt auch für das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO; OLG Brandenburg, OLGR 2007, 424 f.; ZInsO 2011, 398 f.; KG Berlin, FamRZ 2008, 1203 f.; OLG Hamm, OLGR 2005, 95 f.).

    Rn. 7 Auch der Sinn und Zweck der §§ 240, 249 ZPO gebietet entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung eine Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO).

    Es ist daher geboten, auch insoweit dem Verwalter Gelegenheit zu geben, sich hinsichtlich des Verfahrens sachkundig zu machen und die Aufnahme des Verfahrens zu prüfen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO;… KG Berlin, aaO).

    Rn. 8 Bei der Festsetzung des Streitwertes hat der Senat 10 % der geltend gemachten Kostenausgleichsforderung zugrunde gelegt, da eine höhere Verteilungsquote im Insolvenzverfahren weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist (vgl. § 182 InsO; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO unter III mwN).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen …

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Dies hat zur Folge, dass der Schuldner auch die Prozessführungsbefugnis verliert, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist (BAGE 120, 27, 29; BAG, NJW 2009, 3529, 3530;… Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Aufl., § 80 Rn. 9; vgl. RGZ 29, 29, 32 ff.), so dass ein Rechtsstreit nicht ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters fortgeführt werden kann.
  • BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07

    Kosten eines Abwehrschreibens

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein selbständiges, an das Verfahren des ersten Rechtszuges angegliedertes (§ 103 Abs. 2 ZPO) Verfahren (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 2).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater …

    Rn. 15 Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist auch das Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Landgericht Limburg unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, NZI 2006, 128; vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, ZInsO 2012, 2216).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der …

    Diese soll dem infolge der Insolvenzeröffnung eintretenden Wechsel der Prozessführungsbefugnis Rechnung tragen und sowohl dem Insolvenzverwalter als auch den Parteien Gelegenheit geben, sich auf die durch die Insolvenz veränderte rechtliche und wirtschaftliche Lage einzustellen (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - IX ZR 309/96, ZIP 1998, 659, 660; vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, WM 2012, 1200 Rn. 7;… Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11, WM 2012, 852 Rn. 46).
  • BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Danach wird etwa ein nach Eintritt der Rechtskraft der Kostengrundentscheidung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitetes Kostenfestsetzungsverfahren durch Insolvenzeröffnung gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, MDR 2012, 990).

    Sie soll dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit geben, sich auf die durch Insolvenz einer Partei eingetretene Veränderung der Sachlage einzustellen (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, MDR 2006, 55 Rn. 16; BGH, MDR 2012, 990 Rn. 7).

  • OLG Hamm, 06.11.2025 - 2 Ws 43/25

    Unterbrechung eines Verfahren zur Kostenfestsetzung gemäß § 464b StPO durch …

    Rn. 10 Es ist bereits seit Langem obergerichtlich geklärt, dass § 240 ZPO auch auf Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung findet und ein solches Verfahren sowohl dann als durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten unterbrochen gilt, wenn zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung die Kostengrundentscheidung noch nicht rechtskräftig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2005 - XII ZB 195/04 -, juris), als auch dann, wenn - wie vorliegend - die diesbezügliche Rechtskraft bereits eingetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - VIII ZB 79/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2018 - 6 W 94/18 -, jew. zit. n. juris;… Herget in: Zöller, ZPO, 36. Aufl., 10/2025, § 104 ZPO, Rn. 21.92 m.w.N.).

    Auch die Betrachtung von Sinn und Zweck der Regelung des § 240 ZPO sowie seiner Anwendung auf das Kostenfestsetzungsverfahren - mit der Unterbrechung soll auch insofern die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die durch die Insolvenz eines Beteiligten eingetretene Veränderung der Sachlage einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, a.a.O., Rn. 7) - bietet keinen Anlass für eine solche Differenzierung (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 25.09.2019 - 31 Wx 126/18 - OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2012 - II-4 WF 20/12 -, juris, zur Anwendung von § 240 ZPO auf Kostenfestsetzungen in FamFG-Verfahren).

  • BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22

    WEG: Kostenfestsetzung bei Beschlussanfechtungsklage

    Rn. 8 Zwar ist das Kostenfestsetzungsverfahren ein selbständiges Verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; BGH…, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625 Rn. 6), das erst mit dem Kostenfestsetzungsantrag anhängig wird.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 6 W 87/18

    Kostenfestsetzung nach Unterbrechung durch Insolvenz

    Demgegenüber betrifft der von der Antragsgegnerin angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.5.2012 - VIII ZB 79/11 - den anders gelagerten Fall, dass die Kostenentscheidung gegen die insolvente Partei ergangen ist; auch hierauf hat die Rechtspflegerin bereits im Nichtabhilfebeschluss vom 2.10.2018 zutreffend hingewiesen.
  • OLG Nürnberg, 07.09.2016 - 12 W 1819/16

    Keine Unterbrechung eines nach Insolvenzeröffnung anhängig gewordenen …

    Rn. 15 a) Noch zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass auf Grund eines nach Klageerhebung eröffneten Insolvenzverfahrens nicht nur das streitige Verfahren, sondern auch das Kostenfestsetzungsverfahren unterbrochen sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625).
  • OLG Dresden, 07.09.2012 - 3 W 935/12
    Zwar sind anerkanntermaßen die hier einmal so bezeichneten insolvenzrechtlichen Wirkungen der §§ 240 ZPO, 210 InsO auch von den Kostenfestsetzern zu berücksichtigen, im Falle des § 240 ZPO auch, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst nach Rechtskraft der Kostengrundentscheidung beschlossen wurde (BGH, B. v. 15.05.2012, VIII ZB 79/11; BGH, B. v. 09.10.2008, IX ZB 129/07).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11747
BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11 (https://dejure.org/2012,11747)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - VI ZB 27/11 (https://dejure.org/2012,11747)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11 (https://dejure.org/2012,11747)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Berufungsverfahren: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung im Berufungsverwerfungsbeschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 99 Abs 1 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Berufungsverfahren: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung im Berufungsverwerfungsbeschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisatorische Vorkehrungen eines Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Eintragung einer Frist durch eine Kanzleikraft

  • ra.de
  • Owlit
  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2
    Organisatorische Vorkehrungen eines Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Eintragung einer Frist durch eine Kanzleikraft

  • datenbank.nwb.de

    Berufungsverfahren: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung im Berufungsverwerfungsbeschluss

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Wie ist ein Wiedereinsetzungsantrag zu begründen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzulässige Beschwerde und die Kostenentscheidung des angegriffenen Beschlusses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mündliche Anweisungen in der Fristenkontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 179
  • MDR 2012, 795
  • FamRZ 2012, 1213
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich …

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.;… vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7;… vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).

    Rn. 17 Insoweit beruft sich die Rechtsbeschwerde ohne Erfolg auf den Senatsbeschluss vom 4. November 2003 (VI ZB 50/03, aaO, unter II. 2. C) a.E.).

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.;… vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7;… vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).

    In einem solchen Fall bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.;… vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7; vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2010 - VI ZB 64/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen für die Unterzeichnung …

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.; vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7;… vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist …

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11
    Jedoch kann eine konkrete Einzelanweisung den Rechtsanwalt dann nicht von einer unzureichenden Büroorganisation entlasten, wenn diese die bestehende Organisation nicht außer Kraft setzt, sondern sich darin einfügt und nur einzelne Elemente ersetzt, während andere ihre Bedeutung behalten, die bestimmt sind, der Fristversäumnis entgegenzuwirken, dieses infolge eines Organisationsmangels aber nicht bewirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, VersR 2003, 1462; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, VersR 2005, 94, 95; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, VersR 2005, 383 f.;… vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 7;… vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 13; jeweils mwN).
  • OLG Rostock, 10.11.2016 - 10 UF 56/16

    Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt aus einer Jugendamtsurkunde: …

    Denn auch soweit § 99 Abs. 1 ZPO eine Anfechtung der Kostenentscheidung zumindest in Verbindung mit einem Rechtsmittel gegen die Entscheidung in der Hauptsache erlaubt, muss letzteres doch immer zulässig eingelegt sein (vgl. BGH MDR 2012, 795 m. w. N.).
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Grundsätze der Streitwertbestimmung

    Rn. 4 Im Übrigen ist eine Anfechtung der Kostenentscheidung unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (§ 99 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG), was auch dann gilt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache - wie das Berufungsurteil im Patentnichtigkeitsverfahren - keinem Rechtsmittel unterliegt und deshalb nicht zulässig eingelegt werden kann (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, Rn. 20, MDR 2012, 795;… Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 7. Aufl., 2015, § 99, Rn. 2).
  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines …

    Denn maßgeblich ist alleine die abstrakte Möglichkeit, ein statthaftes Rechtsmittel in der Hauptsache einlegen zu können (…MünchKommZPO/Schulz, aaO Rn. 13;… Musielak/Lackmann, aaO Rn. 5;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 99 Rn. 6;… BeckOK-ZPO/Jaspersen/Wache, aaO Rn. 10; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, NJW-RR 2013, 179 Rn. 20).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13049
BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11 (https://dejure.org/2012,13049)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - V ZB 54/11 (https://dejure.org/2012,13049)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - V ZB 54/11 (https://dejure.org/2012,13049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Freiheitsentziehungsverfahren: Beginn der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung in einem Sicherungshaftbeschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 FamFG, § 18 Abs 3 S 2 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Beginn der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung in einem Sicherungshaftbeschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer unrichtig erteilten Rechtsmittelbelehrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 18 Abs. 1; FamFG § 18 Abs. 3 S. 2
    Beginn der Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer unrichtig erteilten Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung falsch: Fristbeginn für Wiedereinsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2445
  • FGPrax 2012, 182
  • FamRZ 2012, 1213
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11
    Rn. 5 1. Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die falsche Rechtsmittelbelehrung keinen Einfluss auf den Lauf der Beschwerdefrist hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, NJW-RR 2010, 291 Rn. 8).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11
    Rn. 13 Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass sich die Frist des § 18 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 FamFG für die Nachholung einer Rechtsbeschwerdebegründung auf vier Wochen verlängert, wenn dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 327 f. Rn. 9).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03

    Beginn der Wiedereinsetzungwfrist

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11
    Rn. 10 Im Regelfall ist das Hindernis für die Fristwahrung entfallen, sobald die Partei oder ihr Verfahrensbevollmächtigter die Fristversäumung erkannt hat oder dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, NJW-RR 2005, 76, 77).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der …

    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber aufgegriffen, als er Regelungen über obligatorische Rechtsmittelbelehrungen in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 39 FamFG) und in die Zivilprozessordnung (§ 232 ZPO) eingefügt und sich dabei bewusst für die Wiedereinsetzungslösung entschieden hat (§ 17 Abs. 2 FamFG und § 233 Satz 2 ZPO;… vgl. BT-Drucks. 16/6308, S. 183 und BT-Drucks. 17/10490, S. 14; BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Rn. 8;… vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, NJW 2012, 453 Rn. 5; vom 3. Mai 2012 - V ZB 54/11, NJW 2012, 2445 Rn. 5).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 75/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; …

    Es bedarf daher Angaben zu dem Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, und zu dem Zeitpunkt des Wegfalls dieses Hindernisses (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 54/11, NJW 2012, 2445 Rn. 9).

    Rn. 18 (3) Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung nach einem ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis des Amtsgerichts auf die Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrags und die Erforderlichkeit einer geschlossenen Darstellung der tatsächlichen Abläufe (vgl. BGH NJW 2012, 2445 Rn. 9) offenkundig geworden wären.

  • OLG Brandenburg, 05.05.2021 - 13 WF 32/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss über Kostenaufhebung; Anstrengung eines …

    Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung und später ihre Fehlerhaftigkeit, hinderten den durch die Bekanntgabe (§ 15 FamFG) in Gang gesetzten Lauf der Rechtsmittelfrist nicht (vgl. BGH NJW-RR 2016, 623; BGH NJW 2012, 2445 Rn. 5;… 2012, 453 Rn. 5; BGH NJW-RR 2010, 291;… BeckOK FamFG/Burschel, 38. Ed., FamFG § 17 Rn. 23;… BeckOK FamFG/Obermann, a. a. O., § 39 FamFG Rn. 26;… Prütting/Helms/Ahn-Roth Rn. 28).
  • LG Münster, 26.09.2022 - 11 O 1456/21
    Erforderlich sind Angaben zu dem Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, und zu dem Zeitpunkt des Wegfalls dieses Hindernisses (vgl. BGH zur vergleichbaren Regelung des § 18 FamFG: NJW 2012, 2445 Rn. 9, beck-online).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4535
BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11 (https://dejure.org/2012,4535)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - XII ZB 545/11 (https://dejure.org/2012,4535)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - XII ZB 545/11 (https://dejure.org/2012,4535)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1213
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium …

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
    Der Senat hat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar ist (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] …und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - zur Veröffentlichung bestimmt - Rn. 16 ff. [Sparkassenbetriebswirtin]).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium …

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
    Der Senat hat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar ist (…Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - zur Veröffentlichung bestimmt - Rn. 16 ff. [Sparkassenbetriebswirtin]).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 197/03

    PEE-WEE

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ist auch nicht ausnahmsweise geboten (…vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde: BGH Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09 - NJW 2010, 2812 Rn. 11 und vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03 - NJW 2004, 3188).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09

    Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der …

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ist auch nicht ausnahmsweise geboten (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde: BGH Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09 - NJW 2010, 2812 Rn. 11 und vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03 - NJW 2004, 3188).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12

    Sprungrevision in einer Betreuungssache: Zulassung wegen fehlerhafter Subsumtion …

    Rn. 2 Der Antrag auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde ist nicht begründet, weil die Rechtssache keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur - hier vom Betreuer allein geltend gemachten - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert, § 75 Abs. 2 FamFG iVm § 566 Abs. 4 ZPO (vgl. zu den Voraussetzungen der Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 545/11 - GuT 2012, 283 Rn. 1).
  • LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Angesichts des wesentlich geringeren zeitlichen Aufwands im Vergleich zu einem (Fach-) Hochschulstudium ist es vielmehr so, dass der durch diese Weiterbildung vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums schlicht nicht entsprechen kann (insofern hat auch der Bundesgerichtshof - über die im vorliegenden Verfahren mehrfach angesprochene Entscheidung zum Sparkassenbetriebswirt, BGH XII ZB 447/11, hinaus - auch die Frage, ob der Abschluss als "Diplomierter Bankbetriebswirt ADG" einem Hochschulabschluss vergleichbar ist, in einem Beschluss vom 09.05.2012 - XII ZB 545/11, als zu Recht verneint angesehen).
  • LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12

    Ermittlung des Stundensatzes i.R. einer Betreuervergütung bei Absolvierung einer …

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9.5.2012 (XII ZB 545/11) in einem Verfahren, in dem sich der Betreuer darauf berufen hatte, ein Abschluss als "Diplomierter Betriebswirt ADG" im genossenschaftlichen Bankwesen sei vergütungserhöhend zu berücksichtigen, weil er nach § 33 Abs. 3 KWG bei der Beurteilung der fachtheoretischen Eignung einer Hochschulausbildung gleichgestellt sei, die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG) mit der Begründung abgelehnt, dass er in seinen Beschlüssen vom 18.1.2012, XII ZB 409/10 (…aaO.) und vom 4.4.2012, XII ZB 447/11, bereits entschieden habe, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichbar sei.
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