Rechtsprechung
| BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Aufschiebende Wirkung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Aufschiebende Wirkung
- rechtsinformationen.bund.de
Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüsse in der Zwangsvollstreckung: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde - Aufschiebende Wirkung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 570 Abs 1 ZPO, § 888 ZPO, § 890 ZPO
Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüsse in der Zwangsvollstreckung: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde - Aufschiebende Wirkung - IWW
- Wolters Kluwer
Aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsmittels oder Ordnungsmittels auch bei Zwangsmittelbeschlüssen oder Ordnungsmittelbeschlüssen gemäß §§ 888, 890 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888; ZPO § 890
Aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsmittels oder Ordnungsmittels auch bei Zwangsmittelbeschlüssen oder Ordnungsmittelbeschlüssen gemäß §§ 888 , 890 ZPO - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen Zwangsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschwerde gegen Ordnungsmittelbeschlüsse
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.06.2010 - 94 O 101/07
- KG, 23.02.2011 - 2 W 1/11
- BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3791
- MDR 2011, 1503
- GRUR 2012, 427
- FamRZ 2012, 126
- WM 2011, 2331
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04
Verjährung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11
Rn. 7 1. Das Beschwerdegericht hat mit Recht und von der Rechtsbeschwerde insoweit auch unbeanstandet angenommen, dass auf die Ordnungsmittel des § 890 ZPO die Regelung des Art. 9 EGStGB anzuwenden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2004 IXa ZB 18/04, BGHZ 161, 60, 63).Dasselbe gilt für seine Annahme, in Fällen, in denen wie vorliegend das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein Ordnungsmittel bereits festgesetzt hat, könne keine Verfolgungsverjährung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 EGStGB mehr eintreten (BGHZ 161, 60, 64 bis 66).
Rn. 8 2. Das Beschwerdegericht hat des Weiteren insoweit entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde mit Recht angenommen, dass der danach allein in Betracht kommenden Vollstreckungsverjährung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 EGStGB entgegenstand, dass diese Verjährung zwar mit der Vollstreckbarkeit begonnen (Art. 9 Abs. 2 Satz 3 EGStGB; vgl. BGHZ 161, 60, 65), aber seit der Einlegung der sofortigen Beschwerde durch den Beklagten am 21. Mai 2008 gemäß Art. 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 EGStGB geruht hat.
Rn. 9 a) Die genannte, in der Rechtsprechung wie auch im Schrifttum umstrittene und vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 161, 60, 65) bislang noch nicht entschiedene Frage wird teilweise mit der Begründung verneint, die weite Fassung des § 570 Abs. 1 ZPO beruhe auf einem Redaktionsversehen, das dem Gesetzgeber bei der Neufassung der Vorschriften über die Beschwerde im Zuge der ZPO-Reform 2002 unterlaufen und durch eine einschränkende Auslegung dieser Vorschrift zu korrigieren sei (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 716 f.;… MünchKomm.ZPO/Lipp, 3. Aufl., § 570 Rn. 2;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rn. 48 und § 890 Rn. 70;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 570 Rn. 2;… Zöller/Stöber aaO § 888 Rn. 15 und § 890 Rn. 20;… Olzen in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 888 Rn. 33 und § 890 Rn. 29;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 570 Rn. 1;… Seiler in Thomas/Putzo aaO § 888 Rn. 18 und § 890 Rn. 40;… Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 888 Rn. 51;… Gaul in Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., § 38 Rn. 21).
- OLG Köln, 07.01.2003 - 25 WF 209/02
Sofortige Beschwerde gegen Zwangsmittel- oder Ordnungsmittelgeldbeschluss
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11
Rn. 9 a) Die genannte, in der Rechtsprechung wie auch im Schrifttum umstrittene und vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 161, 60, 65) bislang noch nicht entschiedene Frage wird teilweise mit der Begründung verneint, die weite Fassung des § 570 Abs. 1 ZPO beruhe auf einem Redaktionsversehen, das dem Gesetzgeber bei der Neufassung der Vorschriften über die Beschwerde im Zuge der ZPO-Reform 2002 unterlaufen und durch eine einschränkende Auslegung dieser Vorschrift zu korrigieren sei (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 716 f.;… MünchKomm.ZPO/Lipp, 3. Aufl., § 570 Rn. 2;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rn. 48 und § 890 Rn. 70;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 570 Rn. 2;… Zöller/Stöber aaO § 888 Rn. 15 und § 890 Rn. 20;… Olzen in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 888 Rn. 33 und § 890 Rn. 29;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 570 Rn. 1;… Seiler in Thomas/Putzo aaO § 888 Rn. 18 und § 890 Rn. 40;… Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 888 Rn. 51;… Gaul in Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., § 38 Rn. 21). - OLG Frankfurt, 25.07.2005 - 6 W 6/05
Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11
Rn. 10 b) Das Beschwerdegericht weist demgegenüber zur Begründung seiner gegenteiligen, in der Rechtsprechung und im Schrifttum ebenfalls verbreiteten Ansicht (vgl. OLG Frankfurt a.M., InstGE 9, 301, 302;… Beschluss vom 12. Juni 2009 6 W 81/09, juris Rn. 3;… Wieczorek/Schütze/Jänich, ZPO, 3. Aufl., § 570 Rn. 3;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 570 Rn. 4 und § 890 Rn. 40;… Sturhahn in Schuschke/Walker aaO § 890 Rn. 56;… Lohmann in Prütting/Gehrlein aaO § 570 Rn. 2;… Kayser in HkZPO, 4. Aufl., § 570 Rn. 3;… Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 890 Rn. 20) mit Recht darauf hin, dass die Äußerung des Reformgesetzgebers an der bewussten Stelle keineswegs eindeutig, sondern im Gegenteil in sich widersprüchlich ist. - OLG Frankfurt, 12.06.2009 - 6 W 81/09
Ordnungsmittelbeschluss im Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufschiebende Wirkung …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11
Rn. 10 b) Das Beschwerdegericht weist demgegenüber zur Begründung seiner gegenteiligen, in der Rechtsprechung und im Schrifttum ebenfalls verbreiteten Ansicht (vgl. OLG Frankfurt a.M., InstGE 9, 301, 302; Beschluss vom 12. Juni 2009 6 W 81/09, juris Rn. 3;… Wieczorek/Schütze/Jänich, ZPO, 3. Aufl., § 570 Rn. 3;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 570 Rn. 4 und § 890 Rn. 40;… Sturhahn in Schuschke/Walker aaO § 890 Rn. 56;… Lohmann in Prütting/Gehrlein aaO § 570 Rn. 2;… Kayser in HkZPO, 4. Aufl., § 570 Rn. 3;… Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 890 Rn. 20) mit Recht darauf hin, dass die Äußerung des Reformgesetzgebers an der bewussten Stelle keineswegs eindeutig, sondern im Gegenteil in sich widersprüchlich ist. - OLG Hamburg, 12.12.2002 - 1 W 63/02
Anfechtung von in Vollziehung eines im Strafverfahren ergangenen Arrestes …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11
Sie nimmt dabei insbesondere auf die Formulierung in der Begründung zum Regierungsentwurf Bezug, wonach die an die Stelle des Enumerationsprinzips in § 572 ZPO aF tretende Generalklausel des § 570 Abs. 1 ZPO die nach dem bisherigen Recht unvollständige Aufzählung einzelner Ordnungs- und Zwangsmittel "ohne inhaltliche Änderung" obsolet mache (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 715, 716 mit Hinweis auf BTDrucks. 14/4722, S. 112).
- BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel: …
Wird ein Ordnungsmittel festgesetzt, endet der Lauf der Verfolgungsverjährung, ohne dass der rechtskräftige Abschluss des Festsetzungsverfahrens eine Rolle spielt (…BGHZ 161, 60, 64 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 7;… BGH, NJW-RR 2019, 822 Rn. 11; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 26. Mai 1995 - X B 335/94, BFH/NV 1995, 1004, 1005 [juris Rn. 7]). - BGH, 18.06.2021 - I ZB 30/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde …
Nach ihrem ausdrücklich weiten Wortlaut schließt die Vorschrift auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 8 bis 10 - Aufschiebende Wirkung;… Beschluss vom 16. Mai 2012 - I ZB 52/11, juris Rn. 6;… vgl. auch Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 570 Rn. 2). - BGH, 18.12.2018 - I ZB 72/17
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung von Ersatzordnungshaft trotz …
Rn. 11 a) Das Beschwerdegericht ist bei diesem Beschluss und ebenso bei den anderen beiden Beschlüssen mit Recht und von der Rechtsbeschwerde auch unangegriffen davon ausgegangen, dass für die Verjährung des dort festgesetzten Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO die Regelung des Art. 9 EGStGB gilt (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 18/04, BGHZ 161, 60, 63 f. [juris Rn. 10]; Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 7 = NJW 2011, 3791 - Aufschiebende Wirkung).Ebenfalls zutreffend ist die Beurteilung des Beschwerdegerichts, nach der Festsetzung eines Ordnungsmittels könne keine Verfolgungsverjährung mehr eintreten, so dass ab diesem Zeitpunkt allein noch die Vollstreckungsverjährung gemäß Art. 9 Abs. 2 EGStGB in Betracht komme (…vgl. BGHZ 161, 60, 64 bis 66 [juris Rn. 11 bis 19]; BGH, GRUR 2012, 427 Rn. 7 f. - Aufschiebende Wirkung; BGH…, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 123/12, WM 2013, 711 Rn. 23).
Ebenfalls zutreffend und von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen worden ist die Beurteilung des Beschwerdegerichts, die Verjährung habe nachfolgend gemäß Art. 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 EGStGB in der Zeit zwischen der Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen diesen Beschluss am 22. Dezember 2014 und der Zustellung der hierauf ergangenen Entscheidung des Beschwerdegerichts am 7. April 2015 geruht (vgl. BGH, GRUR 2012, 427 Rn. 8 bis 10 - Aufschiebende Wirkung).
- BGH, 26.09.2023 - VI ZB 79/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechts auf …
Um eine derartige rechtsbeschwerdefähige Folgesache handelt es sich auch bei dem Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2022 - I ZB 10/22, GRUR 2023, 364, juris Rn. 6, 10; vom 11. Oktober 2017 - I ZB 96/16, juris; vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427, juris Rn. 1, 6;… vom 22. Januar 2009 - I ZB 115/07, BGHZ 180, 72, Rn. 1, 5). - BGH, 16.05.2012 - I ZB 52/11
Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüsse in der Zwangsvollstreckung: Aufschiebende …
Wie der beschließende Senat zeitlich nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, gilt dies auch für Beschwerden gegen die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels bei Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüssen gemäß §§ 888, 890 ZPO (Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, NJW 2011, 3791 Rn. 8 ff. - Aufschiebende Wirkung). - BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20
Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG
Rn. 33 Dass die Rückzahlung eines auf der Grundlage eines rechtskräftigen Festsetzungsbeschlusses beigetriebenen Zwangsgelds bei nach der Beitreibung erfolgender Erfüllung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. September 2017, XII ZB 42/17, NJW 2017, 3592 Rn. 23 zu § 35 FamFG), führt im Streitfall ebenfalls nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses, weil der Zwangsmittelbeschluss noch nicht rechtskräftig ist und seine Vollstreckung entgegen der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gemäß § 570 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011, I ZB 20/11, NJW 2011, 3791 Rn. 10) erfolgt ist. - OLG Stuttgart, 01.08.2017 - 2 W 5/17
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung der Ordnungshaft nach …
Rn. 20 Die Vollstreckung von festgesetzten zivilprozessualen Ordnungsmitteln, sie setzt die Rechtskraft des Vollstreckungstitels nicht voraus, verjährt nach Maßgabe des Art. 9 Abs. 2 EGStGB nach zwei Jahren (BGHZ 161, 60, 63; BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, MDR 2011, 1503, bei juris Rz. 7 f.).Denn auch Beschwerden gegen die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels haben aufschiebende Wirkung (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, MDR 2011, 1503, bei juris Rz. 9 ff., m.w.N.;… OLG Nürnberg, MDR 1998, 1498, bei juris Rz. 21).
- LAG Hamburg, 20.08.2013 - 4 Ta 10/13
Erinnerungsverfahren - Erteilung der Vollstreckungsklausel bei …
Der BGH hat durch Beschluss vom 17. August 2011 (- I ZB 20/11 - NJW 2011, 3791 f) klargestellt, dass die aufschiebende Wirkung, die eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels gemäß § 570 Abs. 1 ZPO hat, auch bei Zwangs- und Ordnungsmittelbeschlüssen gemäß §§ 888, 890 ZPO eintritt. - OLG Frankfurt, 22.07.2024 - 26 W 11/22
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen Unterlassungstitel: Festsetzung von …
Wird ein Ordnungsmittel festgesetzt, endet der Lauf der Verfolgungsverjährung, ohne dass der rechtskräftige Abschluss des Festsetzungsverfahrens eine Rolle spielt (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 18/04 -, BGHZ 161, 60, 64; Beschluss vom 17.08.2011 - I ZB 20/11 -, NJW 2011, 3791; Beschluss vom 18.12.2018 - I ZB 72/17 -, NJW-RR 2019, 822, 823). - LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19
Festsetzung eines Zwangsmittels zur Durchsetzung eines …
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Festsetzung des Zwangsmittels gemäß § 888 ZPO hatte bereits aufschiebende Wirkung (vgl. BGH 17. August 2011 - I ZB 20/11 - MDR 2011, 1593 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SGB VIII § 44 Abs. 1 Satz 1, § 86 Abs. 6
Pflegeperson; Pflegefamilie; Pflegekind; Vollzeitpflegeperson; Vollzeitpflege; Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitswechsel; Begriffsbestimmung; Legaldefinition; Haushalt; Haushalt der Pflegeperson; Aufnahme in den Haushalt; Haushaltsaufnahme - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SGB VIII § 44 Abs. 1 Satz 1, § 86 Abs. 6
Aufnahme in den Haushalt; Begriffsbestimmung; Haushalt; Haushalt der Pflegeperson; Haushaltsaufnahme; Legaldefinition; Pflegefamilie; Pflegekind; Pflegeperson; Vollzeitpflege; Vollzeitpflegeperson; Zuständigkeit; Zuständigkeitswechsel; örtliche Zuständigkeit - rechtsinformationen.bund.de
Erstattung von Kosten der Jugendhilfe; Pflegeperson im Sinne des § 86 Abs. 6 SGB 8
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 Abs 1 S 1 SGB 8, § 86 SGB 8, § 33 SGB 8
Erstattung von Kosten der Jugendhilfe; Pflegeperson im Sinne des § 86 Abs. 6 SGB 8 - Wolters Kluwer
Einordnung einer Person als Pflegeperson im Sinne des § 86 Abs. 6 SGB VIII bei Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen über Tag und Nacht im Haushalt
- ra.de
- rechtsportal.de
SGB VIII § 44 Abs. 1 S. 1; SGB VIII § 86 Abs. 6
Einordnung einer Person als Pflegeperson im Sinne des § 86 Abs. 6 SGB VIII bei Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen über Tag und Nacht im Haushalt - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pflegeperson, Vollzeitpflege und die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 08.07.2010 - 4 A 102/10
- BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10
- BVerwG, 15.12.2011 - 5 C 20.10
Papierfundstellen
- BVerwGE 140, 305
- NVwZ-RR 2012, 69
- FamRZ 2012, 126
- DVBl 2012, 122
- DÖV 2012, 163
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10
Die Vorschrift des § 86 SGB VIII orientiert sich am Wohl des Kindes oder Jugendlichen (vgl. § 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII) als Ausgangspunkt und Ziel jeder Jugendhilfemaßnahme und soll eine effektive Aufgabenwahrnehmung sicherstellen (Urteil vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 9 jeweils Rn. 23). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 7 A 10444/08
Begriff der Pflegeperson im Jugendhilferecht
Auszug aus BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10
Hinsichtlich der Definition des Begriffs der Pflegeperson im Sinne des § 86 Abs. 6 SGB VIII hat es sich der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2008 - 7 A 10444/08 - JAmt 2009, 92) angeschlossen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 12 A 2677/02
Wechsel der örtlichen Zuständigkeit in einem Jugendhilfefall; Definition des …
- VG Darmstadt, 25.09.2001 - 6 E 1879/00
Gewährung von Hilfe zur Erziehung für das in sogenannter Verwandtenpflege …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10
Rn. 17 Für eine von den Voraussetzungen der Vollzeitpflege im Sinne des § 33 SGB VIII unabhängige Begriffsbestimmung spricht zudem, dass die Zweijahresfrist des § 86 Abs. 6 SGB VIII üblicherweise auch bei solchen Zeiten angerechnet wird, in denen das Kind oder der Jugendliche bei einer Pflegeperson lebt, ohne dass eine Leistung der Jugendhilfe im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB VIII erbracht wird (…vgl. z.B. Wiesner a.a.O. § 86 Rn. 35 f.;… Reisch, in: Jans/Happe/ Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand Januar 2010, KJHG Art. 1 Erl. § 86 Rn. 74;… Krug, in: Krug/Riehle, SGB VIII, Stand Dezember 2008, § 86 S. 19;… W. Schellhorn, in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, § 86 Rn. 49;… Kunkel, in: Kunkel, LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 86 Rn. 49;… Grube, in: Hauck, SGB VIII, Stand November 2004, K § 86 Rn. 29; VG Darmstadt, Urteil vom 25. September 2001 - 6 E 1879/00 (4) - ZfJ 2002, 360; VG Freiburg, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 8 K 1273/00 - JAmt 2001, 600). - VG Freiburg, 24.07.2001 - 8 K 1273/00
Jugendhilfe; Anrechnung von Grundrenten; örtliche Zuständigkeit
Auszug aus BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10
Rn. 17 Für eine von den Voraussetzungen der Vollzeitpflege im Sinne des § 33 SGB VIII unabhängige Begriffsbestimmung spricht zudem, dass die Zweijahresfrist des § 86 Abs. 6 SGB VIII üblicherweise auch bei solchen Zeiten angerechnet wird, in denen das Kind oder der Jugendliche bei einer Pflegeperson lebt, ohne dass eine Leistung der Jugendhilfe im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB VIII erbracht wird (…vgl. z.B. Wiesner a.a.O. § 86 Rn. 35 f.;… Reisch, in: Jans/Happe/ Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand Januar 2010, KJHG Art. 1 Erl. § 86 Rn. 74;… Krug, in: Krug/Riehle, SGB VIII, Stand Dezember 2008, § 86 S. 19;… W. Schellhorn, in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, § 86 Rn. 49;… Kunkel, in: Kunkel, LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 86 Rn. 49;… Grube, in: Hauck, SGB VIII, Stand November 2004, K § 86 Rn. 29; VG Darmstadt, Urteil vom 25. September 2001 - 6 E 1879/00 (4) - ZfJ 2002, 360; VG Freiburg, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 8 K 1273/00 - JAmt 2001, 600).
- BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung - …
L war jeweils in den privaten Haushalt der Familien aufgenommen, wo er Tag und Nacht sein zu Hause hatte (vgl zu diesem Maßstab BVerwGE 140, 305 - RdNr 15;… vgl auch BSGE 117, 53 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 13, RdNr 37). - BVerwG, 27.04.2017 - 5 C 12.16
Angelegenheit; Ausübung; Berechtigung; Eltern; Elternteil; Entziehung; Entzug; …
Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer Pflegeperson (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 Rn. 11 ff.) und ist sein Verbleib bei dieser auf Dauer zu erwarten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 9 Rn. 14), so ist oder wird gemäß § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII abweichend von den Absätzen 1 bis 5 der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.Dass während der Zeit, in der der Jugendliche bei der Pflegeperson lebt, Leistungen der Jugendhilfe im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB VIII noch nicht erbracht werden, steht der Annahme einer Zuständigkeit nach § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 Rn. 17).
Demgemäß "wandert" die örtliche Zuständigkeit im Falle eines Wechsels des gewöhnlichen Aufenthalts der Eltern oder des personensorgeberechtigten Elternteils grundsätzlich mit diesen beziehungsweise diesem "mit" (BVerwG, Urteile vom 1. September 2011 - BVerwG 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 Rn. 14 …und vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 10 Rn. 36).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 12 A 1693/14
Erstattung von Aufwendungen zur Alterssicherung wegen Betreuung der Pflegekinder …
Rn. 114 - 5 C 20.10 -, BVerwGE 140, 305, juris.
- VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 2175/18
Jugendhilferechtliche Zuständigkeit; Beendigung oder Unterbrechung von …
Rn. 26 Der Klageantrag zu 1. ist gemäß §§ 40, 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO als Leistungsantrag statthaft und auch ansonsten zulässig, der Klageantrag zu 2. als Feststellungsantrag nach § 43 Abs. 1 VwGO statthaft[vgl. Urteil der Kammer vom 16.05.2017, 3 K 852/14, juris; so auch Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86c SGB VIII (Stand: 17.08.2020), Rn. 33, unter Hinweis auf VG Trier, Urteil vom 12.07.2012, 2 K 209/12.TR, juris; BVerwG, Urteil vom 01.09.2011, 5 C 20/10, BVerwGE 140, 305; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.01.2016, 4 LB 14/13, juris; VG Neustadt v. 06.02.2014 - 4 K 924/13.NW, zitiert bei Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86 SGB VIII (Stand: 11.08.2020), Rn. 186; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2015, 7 A 11002/14, juris; BVerwG, Urteil vom 15.12.2016, 5 C 35/15, BVerwGE 157, 96; Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86 SGB VIII (Stand: 11.08.2020), Rn. 186][vgl. Urteil der Kammer vom 16.05.2017, 3 K 852/14, juris; so auch Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86c SGB VIII (Stand: 17.08.2020), Rn. 33, unter Hinweis auf VG Trier, Urteil vom 12.07.2012, 2 K 209/12.TR, juris; BVerwG, Urteil vom 01.09.2011, 5 C 20/10, BVerwGE 140, 305; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.01.2016, 4 LB 14/13, juris; VG Neustadt v. 06.02.2014 - 4 K 924/13.NW, zitiert bei Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86 SGB VIII (Stand: 11.08.2020), Rn. 186; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2015, 7 A 11002/14, juris; BVerwG, Urteil vom 15.12.2016, 5 C 35/15, BVerwGE 157, 96; Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 86 SGB VIII (Stand: 11.08.2020), Rn. 186] und auch ansonsten zulässig. - BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung; …
Die Vorschrift des § 86 Abs. 6 SGB VIII unterstreicht dieses Regelungskonzept, indem sie anerkennt, dass sich bei einer fortdauernden Vollzeitpflege ab einem bestimmten Zeitpunkt die psychosoziale Realität ändert und nicht mehr die Eltern oder der maßgebliche Elternteil die Nähe zur Lebenswelt des Kindes oder Jugendlichen vermitteln, sondern die Pflegeperson, und infolgedessen die örtliche Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der Pflegeperson und dessen Veränderungen knüpft (vgl. Urteil vom 1. September 2011 - BVerwG 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 14 jeweils Rn. 14 m.w.N.). - VG Sigmaringen, 23.01.2020 - 2 K 7618/18
Erstattungsstreit zwischen Trägern; Jugendhilfe; Kinderdorffamilie; Pflegeeltern; …
Zur Begründung wurde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2011 - 5 C 20/10 - verwiesen.Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2011 - 5 C 20.10 - enthält die Vorschrift des § 44 Abs. 1 S.1 SGB VIII eine leistungsunabhängige Begriffsbestimmung.
Für den erforderlichen familiären oder familienähnlichen Charakter ist es erforderlich, dass "Haushalt" im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII als der private und eigenverantwortlich geführte Haushalt der Pflegeperson zu verstehen ist (BVerwG, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 20.10 -, juris).
- VG Karlsruhe, 19.12.2023 - 8 K 4487/22
Gewährung von Jugendhilfe; Zuständigkeitswechsel während des laufenden Bezugs; …
Rn. 7 Der Kläger wies daraufhin den Beklagten mit E-Mail vom 14. Juli 2021 auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2011 (5 C 20.10) hin, wonach sich auch in Fällen des § 34 SGB VIII bei Erziehungsstellen die örtliche Zuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII bestimmen könne.Die Vertreterin des Klägers bringt vor, trotz der Vereinbarungen des Gremiums der Jugendamtsleitertagungen sei letztlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.September 2011 (5 C 20.10) entscheidend.
Rn. 29 Ein Feststellungsantrag entspricht der Übung in vergleichbaren Fällen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.9.2011 - 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305, juris Rn. 1 und 10 …sowie vom 15.12.2016 - 5 C 35.15 - BVerwGE 157, 96, juris Rn. 63; Kammerurteil vom 29.9.2020 - 8 K 11197/18 - juris; VG Hannover…, Urteil vom 23.5.2017 - 3 A 10723/14 - juris Rn. 29 ff.;… Lange in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 86 Rn. 207 f. und § 86c Rn. 41).
In der Folge wurde auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Tagungen vom KVJS mit E-Mail vom 17. Februar 2022 vor einer landesweiten Jugendamtsleitertagung ein Diskussionsvorschlag zur Anwendung des § 86 Abs. 6 VwGO auf Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2011 (5 C 20.10) erarbeitet, der neben den Jugendamtsleitern im Land auch dem Sozialministerium mitgeteilt wurde.
- VG Ansbach, 26.07.2012 - AN 14 K 11.01423
Vollzeitpflege; Definition des Begriffs "Pflegeperson"
Für die Definition des Begriffs "Pflegeperson" ist § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 20/10 - BVerwGE 140, 305 bis 311; NVwZ-RR 2012, 69 bis 71).Die Vorschrift des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist über dies leistungsunabhängig zu betrachten (BVerwG vom 1.9.2011, a.a.O.).
In der Praxis handelt es sich bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII um den Regelfall des § 86 Abs. 6 SGB VIII, ist jedoch hierauf nicht begrenzt, insbesondere deshalb nicht, weil § 86 Abs. 6 SGB VIII § 33 SGB VIII nicht ausdrücklich nennt, so dass es angesichts der weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 86 Abs. 6 SGB VIII dem gesetzgeberischen Anliegen entspricht, für den Begriff der Pflegeperson allein auf die Merkmale der Legaldefinition des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII abzustellen (vgl. BVerwG vom 1.9.2011, a.a.O.).
Dabei ist eine Haushaltsaufnahme über Tag und Nacht dann gegeben, wenn das Kind oder der Jugendliche dort sein Zuhause hat und sich grundsätzlich durchgängig und nicht nur zeitweise im Haushalt der Pflegeperson aufhält (BVerwG vom 1.9.2011, a.a.O.).
- VG Hannover, 23.05.2017 - 3 A 10723/14
Erziehungsstelle; Feststellungsklage; Leistungsklage; pädagogisches Personal; …
- BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12
Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung; …
Die Vorschrift des § 86 Abs. 6 SGB VIII unterstreicht dieses Regelungskonzept, indem sie anerkennt, dass sich bei einer fortdauernden Vollzeitpflege ab einem bestimmten Zeitpunkt die psychosoziale Realität ändert und nicht mehr die Eltern oder der maßgebliche Elternteil die Nähe zur Lebenswelt des Kindes oder Jugendlichen vermitteln, sondern die Pflegeperson, und infolgedessen die örtliche Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der Pflegeperson und dessen Veränderungen knüpft (vgl. Urteil vom 1. September 2011 - BVerwG 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 14 jeweils Rn. 14 m.w.N.). - VG Karlsruhe, 19.07.2024 - 8 K 3002/22
Jugendhilferechtlicher Zuständigkeitsstreit bei Trägern in mehreren …
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2026 - 12 S 1295/25
Kostenerstattung für jugendhilferechtliche Leistungen
- OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 29/14
Örtliche Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht bei nachträglicher …
- BVerwG, 06.11.2025 - 5 C 5.24
Kostenerstattung der Pflegestellenorte nicht nur bei Fortführung einer vom …
- OVG Hamburg, 12.04.2023 - 4 Bf 139/22
Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit des …
- BSG, 19.09.2024 - B 9 V 1/23 R
Soziales Entschädigungsrecht - Pflegezulage - familiäres Privileg - …
- OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 A 717/17
Konkurrenz jugendhilferechtlicher Erstattungsansprüche
- VG Minden, 22.08.2014 - 6 K 232/14
- VG Aachen, 06.08.2015 - 1 K 368/13
Kinder- und Jugendhilfe; Kostenerstattung; geschützte Einrichtung; Pflegeperson; …
- VG Lüneburg, 12.04.2016 - 4 A 194/14
Ausschlussfrist; Beginn der Leistung; Einwendung; Hilfeform; Jugendhilfe; …
- VG Düsseldorf, 13.04.2026 - 19 L 3842/25
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung: Jugendhilfe-Ende nach dem Auszug
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.2024 - 12 S 99/24
Erledigung des Verfahrens - Mitwirkung eines Beigeladenen; Gerichtskostenfreiheit …
- VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 81/18
Jugendhilfe; Dauer der Inobhutnahme eines Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt
- VG Aachen, 26.08.2013 - 2 L 37/13
Erfolglosigkeit eines Rechtsschutzgesuchs bei Richten desselben gegen den …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11 |
Volltextveröffentlichungen (25)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Burhoff online
Vergütungsvereinbarung, Form
- Burhoff online
Vergütungsvereinbarung, Form
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsanwaltsvergütung: Anzuwendendes Recht auf eine nach der Gesetzesänderung getroffene Vergütungsvereinbarung bei vorheriger Auftragserteilung; Wahrung der Textform bei nachträglichen handschriftlichen Ergänzungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3a Abs 1 S 1 RVG, § 61 Abs 2 RVG, § 126b BGB
Rechtsanwaltsvergütung: Anzuwendendes Recht auf eine nach der Gesetzesänderung getroffene Vergütungsvereinbarung bei vorheriger Auftragserteilung; Wahrung der Textform bei nachträglichen handschriftlichen Ergänzungen - verkehrslexikon.de
Zur Wahrung der Textform bei einer handschriftlich ergänzten Honorarvereinbarung und zum anzuwendenden Recht bei früherer Auftragserteilung - Erfolgshonorar
- verkehrslexikon.de
Zur Wahrung der Textform bei einer handschriftlich ergänzten Honorarvereinbarung und zum anzuwendenden Recht bei früherer Auftragserteilung
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 126b
Anforderungen an Einhaltung der Textform - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bedeutung des Zeitpunkts des Zustandekommens der Vereinbarung für die Bestimmung der maßgeblichen Rechtslage für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vergütungsvereinbarung - Textform und Ergänzungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 126 b
Keine Einhaltung der Textform bei handschriftlichen Ergänzungen unterhalb der Unterschriftszeile; räumlicher Abschluss der Erklärung - Betriebs-Berater
Regelungen im Zeitpunkt des Zustandekommens einer Vergütungsvereinbarung maßgeblich
- Anwaltsblatt
§ 3a RVG, § 126b BGB
Textform bei Vergütungsvereinbarung: Zusätze können formschädlich sein - Anwaltsblatt
§ 3a RVG, § 126b BGB
Textform bei Vergütungsvereinbarung: Zusätze können formschädlich sein - ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Vergütung - Anwendbares Recht auf eine nach einer Gesetzesänderung getroffenen Vergütungsvereinbarung bei vorheriger Auftragserteilung
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
RVG § 3a Abs. 1 S. 1; RVG § 61 Abs. 2
Bedeutung des Zeitpunkts des Zustandekommens der Vereinbarung für die Bestimmung der maßgeblichen Rechtslage für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung - ibr-online
Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Achtung bei der Vergütungsvereinbarung: Nicht drin/drunter herum schmieren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Formvorschriften für die anwaltliche Vergütungsvereinbarung
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Form der zwingend schriftlichen Vergütungsvereinbarung des Anwalts (bei Fax)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Honorarvereinbarung: Welche Anforderungen bestehen an das Schriftformerfordernis? (IBR 2012, 301)
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 02.07.2010 - 2 C 330/09
- AG Friedberg (Hessen), 23.02.2011 - 2 C 330/09
- LG Gießen, 23.02.2011 - 1 S 186/10
- BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 2311 (Ls.)
- MDR 2011, 1460
- FamRZ 2012, 126
- WM 2012, 760
- BB 2011, 2945
- AnwBl 2012, 97
- AnwBl Online 2012, 35
- Rpfleger 2012, 173
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89
Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs. …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11
Da bei Beachtung der Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB) die Unterschrift den Vertragstext räumlich abschließen muss, führen unterhalb der Unterschrift angefügte Vertragsnachträge zur Formunwirksamkeit der Erklärung (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89, BGHZ 113, 48, 50 ff; vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88; NJW-RR 1990, 518 f; vom 27. Juni 1994 - III ZR 117/93, NJW 1994, 2300 f). - BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11
Dies gilt insbesondere für Bestimmungen, die nicht über das hinausgehen, was bereits im Vertragstext selbst seinen Niederschlag gefunden hat, oder die dessen Inhalt nicht modifizieren, sondern lediglich erläutern oder veranschaulichen sollen (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03, NJW 2005, 884, 885). - BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11
Da bei Beachtung der Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB) die Unterschrift den Vertragstext räumlich abschließen muss, führen unterhalb der Unterschrift angefügte Vertragsnachträge zur Formunwirksamkeit der Erklärung (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89, BGHZ 113, 48, 50 ff; vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88; NJW-RR 1990, 518 f; vom 27. Juni 1994 - III ZR 117/93, NJW 1994, 2300 f).
- BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98
Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11
Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Änderungen handelt (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 179/98, NJW 2001, 221, 222). - BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96
Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11
Dessen Würdigung, wonach eine Ablehnung des von den Klägern unterbreiteten Antrags durch die Beklagte vorliegt, läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96, NJW-RR 1997, 684, 685). - OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06
Energiepreise, Billigkeitskontrolle
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11
Zur Erfüllung dieses Zwecks kommt neben der Namensunterschrift ein Zusatz wie "diese Erklärung ist nicht unterschrieben", ein Faksimile, eine eingescannte Unterschrift, eine Datierung oder Grußformel in Betracht (OLG Hamm NJW-RR 2007, 852;… juris-PK-BGB/Junker, aaO, § 126b Rn. 31, 32;… MünchKomm-BGB/Einsele, aaO, § 126b Rn. 6;… Bamberger/Roth/Wendtland, aaO). - BGH, 27.06.1994 - III ZR 117/93
Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen eines unterschriebenen Urkundentextes
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11
Da bei Beachtung der Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB) die Unterschrift den Vertragstext räumlich abschließen muss, führen unterhalb der Unterschrift angefügte Vertragsnachträge zur Formunwirksamkeit der Erklärung (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89, BGHZ 113, 48, 50 ff; vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88; NJW-RR 1990, 518 f; vom 27. Juni 1994 - III ZR 117/93, NJW 1994, 2300 f).
- BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12
Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei …
- BGH, 19.02.2026 - IX ZR 226/22
Auslegung des Inhalts des Vertrages bei einer formbedürftigen Vereinbarung; …
Der Formzwang gilt für die Vergütungsvereinbarung im Ganzen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 47/11, WM 2012, 760 Rn. 16).Der durch die Regelung begründete Formzwang gilt für die Vergütungsvereinbarung im Ganzen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 47/11, WM 2012, 760 Rn. 16).
- BGH, 11.03.2026 - I ZR 202/25
Konkludenter Vertragsschluss auch bei gesetzlicher Textform!
Zur Erfüllung dieses Zwecks kommt neben der Namensunterschrift ein Zusatz wie "diese Erklärung ist nicht unterschrieben", ein Faksimile, eine eingescannte Unterschrift, eine Datierung oder Grußformel in Betracht (BGH, Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 47/11, NJOZ 2012, 926 [juris Rn. 20]).Auch wenn die Wahrung der Textform keine Unterschrift erfordert, darf der auf andere Weise verdeutlichte Abschluss der Vereinbarung ebenfalls nicht durch Vertragsnachträge beseitigt werden (BGH, NJOZ 2012, 926 [juris Rn. 22]).
Rn. 43 (b) Anders als in dem Fall, der der Entscheidung des IX. Zivilsenats (BGH, NJOZ 2012, 926) zugrunde lag, hat die Beklagte mit ihrer E-Mail vom 3. April 2023 oberhalb ihrer Unterschrift keine - hier: auf den Abschluss eines Maklervertrags mit dem Kläger und seiner Ehefrau gerichtete - Vertragserklärung abgegeben und sie durch unterhalb der Unterschrift angebrachte Erklärungen ergänzt.
- OLG Düsseldorf, 12.06.2018 - 24 U 131/17
Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung
Daran ändert nichts, dass die Mandatierung der Beklagten vor dem 30. Juni 2008 erfolgte, denn maßgebend wäre der Zeitpunkt des Abschlusses der - hier mit der ersten Zahlung zu unterstellenden - Vergütungsvereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 47/11, Rz. 12ff. mwN). - BGH, 26.03.2026 - IX ZR 52/24
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Verwerfung durch zweites VU?
Der durch die Regelung begründete Formzwang gilt für die Vergütungsvereinbarung im Ganzen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 47/11, WM 2012, 760 Rn. 16). - LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2014 - 4 TaBV 30/13
Honorarvereinbarung, Formvorschriften, Textform, Rechtsanwalt, …
Eine Vereinbarung, die nicht der Textform des § 126 b BGB i.V.m. § 3 a Abs. 1 Satz 1 RVG entspricht, ist nichtig (§ 125 Satz 1 BGB) und der darauf basierende Honoraranspruch unbegründet (BGH, Urteil vom 3.11.2011 - IX ZR 47/11 -, zitiert nach juris Rn. 15 - 17).Lediglich weil der Verfahrensbevollmächtigte des Gesamtbetriebsrats auch in der mündlichen Verhandlung seinen schriftsätzlichen Vortrag aufrechterhielt, wonach das Formerfordernis angeblich nur dann relevant sei, wenn der Auftraggeber den Abschluss einer solchen Vereinbarung bestreite, sei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.11.2011 (IX ZR 47/11) hingewiesen, der deutlich zu entnehmen ist, dass eine Nichtbeachtung der Formvorschrift des § 3 a Absatz 1 Satz 1 RVG zur Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung wegen § 125 Satz 1 BGB führt.
- OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - 24 U 119/11
Haftungsausfüllende Kausalität von Beratungsfehlern des Rechtsberaters; …
Die Differenzrechnung darf hierbei nicht auf einzelne Rechnungsposten beschränkt werden, sondern erfordert einen Gesamtvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen Vermögenspositionen umfasst (vgl. BGH, WM 2005, 999, 1000; NJW 2005, 3275, 3276; Senat, Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris; Urt. v. 12.04.2011 - I-24 U 160/10, AnwBl. 2012, 97 [LS] und juris;… Zugehör/Fischer, a.a.O., Rdnr. 1048 m. w. N.). - VK Niedersachsen, 19.09.2022 - VgK-16/22
Ausschreibung der Fahrbahnerneuerung und Kampfmittelsondierung als Bauauftrag …
Hierdurch soll - insoweit ähnlich wie die Unterschrift bei der Schriftform - das Ende der Erklärung kenntlich gemacht und damit das Stadium des Entwurfs von dem der rechtlichen Bindung abgegrenzt werden (Begründung Regierungsentwurf, BT-Drs. 14/4987, 20 re. Sp.; BGH MDR 2011, 1460 [BGH 03.11.2011 - IX ZR 47/11], Rn. 20). - OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 29/16
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Zwar kann allein das Seitenende einer schriftlichen Erklärung, weil die Möglichkeit einer Fortsetzung auf einer weiteren Seite in Betracht kommt, nicht als Abschluss der Erklärung gewertet werden (BGH, Urteil vom 03.11.2011 - IX ZR 47/11, MDR 2011, 1460-1461, zitiert nach juris Rn. 22).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts trotz konkreter Einzelweisung an eine zuverlässige Kanzleikraft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts trotz konkreter Einzelweisung an eine zuverlässige Kanzleikraft - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Haftung für ungenügende Kanzleiorganisation: Die beliebte Berufung darauf, dass die Mitarbeiterin sonst immer zuverlässig war, hilft nicht immer
- Wolters Kluwer
Vertrauen eines Rechtsanwalts auf Befolgen einer Einzelweisung durch eine Kanzleikraft bei Absehen von der Möglichkeit der Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
Vertrauen eines Rechtsanwalts auf Befolgen einer Einzelweisung durch eine Kanzleikraft bei Absehen von der Möglichkeit der Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Anwalt erkennt Fehler von Kanzleikraft: Keine Wiedereinsetzung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlerbeseitigung durch die Rechtsanwaltsfachangestellte
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.12.2010 - 315 O 125/10
- OLG Hamburg, 08.03.2011 - 5 U 4/11
- BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 122
- MDR 2011, 1448
- FamRZ 2012, 126
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.04.2010 - VI ZB 65/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Rechtsanwalts in die …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Dementsprechend fehlt es grundsätzlich an einem der Partei zuzurechnenden Verschulden ihres Anwalts an der Fristversäumung, wenn der Anwalt einer Kanzleikraft, die sich bislang als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt, die bei Befolgung die Fristwahrung gewährleistet hätte; ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine bislang zuverlässige Kanzleikraft eine konkrete Einzelanweisung befolgt (BGH, Beschluss vom 13. April 2010 VI ZB 65/08, NJW 2010, 2287 Rn. 5 f. mwN).Rn. 14 aa) Die Rechtsbeschwerde weist in diesem Zusammenhang allerdings mit Recht darauf hin, dass der oben in Randnummer 12 dargestellte Vertrauensgrundsatz nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann nicht gilt, wenn eine Rechtsmittelschrift mehrere für die Zulässigkeit des Rechtsmittels relevante Fehler aufweist (vgl. nur BGH, NJW 2010, 2287 Rn. 7 mwN).
- BGH, 28.01.1992 - X ZB 17/91
Fristwahrung durch Eingang des Berufungsschriftsatzes bei Gemeinsamer …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Rn. 8 a) Die Rechtsbeschwerde weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der Eingang eines Schriftsatzes, mit dem eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil eingelegt wird, bei der sowohl für das Erstgericht als auch für das Berufungsgericht zuständigen Gemeinsamen Annahmestelle nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann die Berufungsfrist wahrt, wenn in dem Schriftsatz kein Empfänger bezeichnet ist und der Schriftsatz deshalb erst nach Ablauf der zu wahrenden Frist an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1992 X ZB 17/91, NJW 1992, 1047).Die für den fristwahrenden Zugang erforderliche Zugriffsmöglichkeit des zuständigen Gerichts ist nicht nur dann eröffnet, wenn dieses in dem Schriftsatz ausdrücklich bezeichnet ist, sondern auch dann, wenn es diesem hinreichend sicher zugeordnet werden kann (BGH, NJW 1992, 1047).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts dürfen dabei nicht überspannt werden; ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt wird (vgl. BVerfGE 79, 372, 378; BVerfG [Kammer], NJW 2007, 3342; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227 f.;… Zöller/Vollkommer aaO § 85 Rn. 13 mwN).
- BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 602/07
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Fristverlängerung im Zivilverfahren
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts dürfen dabei nicht überspannt werden; ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt wird (vgl. BVerfGE 79, 372, 378; BVerfG [Kammer], NJW 2007, 3342; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227 f.;… Zöller/Vollkommer aaO § 85 Rn. 13 mwN). - BGH, 25.06.2009 - V ZB 191/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Die Ausführung einer erteilten konkreten Einzelanweisung muss nur dann überprüft werden, wenn abzusehen ist, dass die Weisung nicht befolgt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 V ZB 191/08, NJW 2009, 3036 Rn. 12 f.). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts dürfen dabei nicht überspannt werden; ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt wird (vgl. BVerfGE 79, 372, 378; BVerfG [Kammer], NJW 2007, 3342; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227 f.;… Zöller/Vollkommer aaO § 85 Rn. 13 mwN). - BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00
Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Daher ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 VI ZR 28/96, NJW-RR 1997, 892;… Beschluss vom 17. März 2009 VIII ZB 66/08, juris Rn. 6; BAG, NJW 2002, 845, 846). - BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Verschuldensmaßstab ist dabei nicht mehr wie unter der Geltung des auf unabwendbare Zufälle abstellenden § 233 Abs. 1 ZPO aF die äußerste und größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1992 XII ZB 92/91, NJW 1992, 2488, 2489; Beschluss vom 31. März 2010 XII ZB 166/09, FamRZ 2010, 879 Rn. 15;… Zöller/Vollkommer aaO § 85 Rn. 13;… Musielak/Weth aaO § 85 Rn. 18, jeweils mwN). - BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96
Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Daher ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 VI ZR 28/96, NJW-RR 1997, 892;… Beschluss vom 17. März 2009 VIII ZB 66/08, juris Rn. 6; BAG, NJW 2002, 845, 846). - BGH, 06.10.1988 - VII ZB 1/88
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …
Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 21/11
Abweichendes gilt zwar etwa dann, wenn die die Berufungsbegründung enthaltende Prozesserklärung zu dem bereits anhängigen Berufungsverfahren unter Angabe des für dieses vergebenen Aktenzeichens eingereicht wird und damit aus dem Gesamtzusammenhang der Erklärung die Fehlerhaftigkeit der Adressierung ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 VII ZB 1/88, NJW 1989, 590, 591) oder wenn der mit der Postverteilung betraute Bedienstete die Fehladressierung von sich aus bemerkt und den Schriftsatz deshalb an das richtige Gericht weiterleitet (…Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 519 Rn. 20). - BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Einreichung eines …
- BGH, 05.02.1992 - XII ZB 92/91
Familiensachen mit gleichem Rubrum - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen …
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 86/86
Bevollmächtigter
- BGH, 30.07.2026 - I ZR 31/26
Erfordernis der substantiierten Darlegung des Nichtvorliegens einer schuldhafte …
Welche Sorgfaltsanforderungen an einen Verfahrensbeteiligten zu stellen sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wobei bei Rechtsanwälten nach einem objektiv-typisierten Maßstab auf die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt abzustellen ist (…vgl. BGH, WM 2023, 196 [juris Rn. 7]; zu § 233 Satz 1 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 [juris Rn. 12];… Zöller/Althammer, ZPO, 36. Aufl., § 85 Rn. 13 mwN). - BGH, 12.11.2013 - VI ZB 4/13
Wiedereinsetzung: Sorgfaltsmaßstab bei falsch adressiertem und sodann …
Denn Verschuldensmaßstab im Rahmen des § 233 ZPO ist nicht die äußerste oder größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 Rn. 12).Rn. 14 Aus den Entscheidungen des I. Zivilsenats vom 17. August 2011 (I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122) und des II. Zivilsenats vom 28. Februar 2012 (II ZB 27/10, juris) ergibt sich nichts anderes.
Zwar ist dort ausgesprochen, dass der dargestellte Vertrauensgrundsatz insoweit nicht gilt, als der Rechtsanwalt von der ihm selbst - etwa durch eine handschriftliche Korrektur - ohne Weiteres möglichen Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers absieht (…BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - II ZB 27/10, aaO Rn. 9; vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, aaO Rn. 15).
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen …
Ihre Beachtung muss im Einzelfall auch zumutbar sein, da andernfalls das Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf einen zumutbaren Zugang zu den Gerichten verletzt würde (BGH Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11 - NJW-RR 2012, 122 Rn. 12 mwN).
- OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12
Zugewinnausgleichsforderung eines Ehegatten gegen die Rechtsnachfolger des …
Die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt der zur Fristversäumung führenden früheren Kenntnis der Anfechtungsberechtigten von dem Anfechtungsgrund liegt bei demjenigen, der sich darauf beruft (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 122;… Palandt-Weidlich, § 1954, Rn. 8 m.w.N.), hier also bei dem Antragsteller. - BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15
Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter …
Auch wenn eine Rechtsmittelschrift - wie hier - bei einer gemeinsamen Briefannahmestelle für mehrere Gerichte eingeht, ist ein solcher Schriftsatz grundsätzlich allein bei dem Gericht eingereicht, an das er adressiert ist (BGH, Beschluss vom 4. November 1992 - XII ZB 120/92, NJW-RR 1993, 254; Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 Rn. 9).Verschuldensmaßstab ist nicht die äußerste und größtmögliche Sorgfalt, sondern die von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 Rn. 12).
- BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen …
Den Prozessbevollmächtigten trifft daher kein Verschulden an der Fristversäumung, wenn er seine bisher zuverlässige Angestellte nicht nur mündlich, sonders mittels einer auf dem Schriftsatz vermerkten Anweisung dazu anhält, die falsche Bezeichnung des Berufungsgerichts zu korrigieren, und er die Berufungsschrift vor der von ihm für erforderlich gehaltenen Korrektur unterzeichnet hat (…Senatsbeschluss vom 13. April 2010 - VI ZB 65/08, NJW 2010, 2287 Rn. 5 ff.;… BGH, Beschlüsse vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, aaO Rn. 11;… vom 30. Oktober 2008 - III ZB 54/08, NJW 2009, 296 Rn. 9 f.; vgl. auch Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 Rn. 13 f.). - BGH, 22.07.2015 - XII ZB 583/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Rn. 15 (1) Für die erstgenannten Fälle hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Rechtsanwalt zur Absicherung der Ausführungen seiner Einzelanweisung zusätzliche Vorkehrungen zu treffen bzw. zu veranlassen hat, um sicherzustellen, dass die Kanzleiangestellte die ihr zum Zwecke der Korrektur des Fehlers erteilte Einzelanweisung tatsächlich befolgt (…Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10 - NJW-RR 2013, 1393 Rn. 12 f.;… BGH Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - II ZB 27/10 - juris Rn. 9 mwN und vom 17. August 2011 - I ZB 21/11 - NJW-RR 2012, 122 Rn. 13). - BGH, 26.06.2012 - VI ZB 12/12
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an das …
Diese Möglichkeit der Selbstkorrektur durch den Rechtsanwalt ohne jeden Aufwand setze den Vertrauensgrundsatz außer Kraft (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122).Rn. 8 b) Im Streitfall kommt es auch nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt das Anschriftenfeld selbst hätte handschriftlich berichtigen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, aaO Rn. 15).
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 3 S 2189/25
Unzulässigkeit der Umweltverbandsklage bei vollständiger Versäumung der …
Er müsse die Ausführung einer solchen Einzelanweisung allerdings dann überprüfen, wenn er Veranlassung zu der Besorgnis habe, dass die Weisung nicht ordnungsgemäß befolgt würden (…vgl. BGH, Beschl. v. 26.06.2012 - VI ZB 12/12 -, juris Rn. 7; BGH, Beschl. v. 17.08.2011 - I ZB 21/11 -, juris Rn. 12). - OLG Frankfurt, 26.07.2018 - 5 U 47/18 Dadurch genügte der Prozessbevollmächtigte nicht der von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde übliche Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, NJW-RR 2012, 122 und juris, Rz. 12).
Während der BGH mit Beschluss vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13 -, juris, herausgestellt hat, dass es grundsätzlich keiner eigenhändigen Vernichtung bzw. Durchstreichungen bedarf, auch wenn solche Maßnahmen für den Rechtsanwalt keinen großen Aufwand bedeuten und zu mehr Sicherheit führen, hat er beispielsweise mit Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11 -, juris, ein Verschulden des Rechtsanwalts darin gesehen, dass er die erkanntermaßen fehladressierte Berufungsschrift unterzeichnet hat, ohne sie dabei entweder selbst handschriftlich zu korrigieren oder immerhin zusätzliche Maßnahmen zu treffen bzw. zu veranlassen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiterin die ihr von ihm zum Zwecke der Korrektur des Fehlers erteilte Einzelweisung tatsächlich befolgte (BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 21/11, juris, Rz. 13).
- BGH, 18.02.2016 - V ZB 86/15
Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsfrist: Anwaltliche Anweisungen zur …
- OLG Frankfurt, 28.08.2014 - 1 UF 132/14
Keine Wiedereinsetzung, wenn Anwalt von Beseitigung erkannten Fehlers absieht
- BGH, 16.07.2019 - VIII ZB 71/18
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Einhaltung anwaltlicher …
- LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20
Verfahren bei elektronischer Einreichung der Berufungsbegründungsschrift in einem …
- BGH, 13.06.2019 - V ZB 132/17
Rechtsanwaltspflichten bei Empfangsbescheinigung ohne Handakten
- BGH, 11.09.2025 - I ZB 29/25
Vier Wochen sind kein Monat!
- BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 357/14
Rückzahlung des Kaufpreises für ein ersteigertes Pferd nebst Zinsen sowie für die …
- OLG Bamberg, 25.04.2019 - 8 U 2/19
Keine Wiedereinsetzung bei Zurückweisung eines zweiten Fristverlängerungsantrags …
- BGH, 28.02.2012 - II ZB 27/10
Unterzeichnung eines Verlängerungsantrags bzgl. der Berufungsbegründungsfrist …
- BayObLG, 13.06.2022 - Verg 4/22
Kontrollpflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung der Erstellung von …
- OLG Hamburg, 20.03.2015 - 11 U 245/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: An das Ausgangsgericht gerichteter …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2022 - 6 Sa 45/22
Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzungantrag, …
- BPatG, 30.07.2015 - 7 W (pat) 43/14
Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung - zur Wiedereinsetzung nach Ablauf …
- OLG Frankfurt, 10.02.2025 - 5 UF 111/23
Neubeginn der Frist zur Beschwerdeeinlegung bei Berichtigung
- BVerwG, 03.08.2018 - 10 B 4.18
Zurechnung eines bei der Herstellung eines komplett neuen papiernen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2013 - 7 B 10674/13
Adressat, Adressierung, Ausländerrecht, Bekanntgabe, Beschluss, Beschwerde, …
- OLG Frankfurt, 23.04.2025 - 14 U 25/25
Keine Wiedereinsetzung, wenn Vortrag und Glaubhaftmachung Verschulden an …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 4 Sa 1941/13
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist nach Anwaltswechsel
- LG Freiburg, 19.02.2021 - 3 S 157/20
Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt bei der Einreichung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 4 Sa 1941/13
- VG Köln, 24.04.2025 - 22 K 7628/24
- BPatG, 11.07.2013 - 30 W (pat) 706/13
Zurechnung des Verschuldens ausländischer Korrespondenzanwälte vor dem …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist bei ausbleibender Reaktion des Gerichts auf einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 233 ZPO, § 234 Abs 1 S 2 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist bei ausbleibender Reaktion des Gerichts auf einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Nachfrage nach Stellung eines Antrags auf Fristverlängerung und ausbleibender Reaktion des Gerichts durch geeignete Organisationsmaßnahmen
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO, § 234 ZPO
Kein blindes Vertrauen auf Stattgabe eines Antrags auf Fristverlängerung - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
ZPO § 233; ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
Pflicht des Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Nachfrage nach Stellung eines Antrags auf Fristverlängerung und ausbleibender Reaktion des Gerichts durch geeignete Organisationsmaßnahmen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Keine Reaktion auf Berufungsverlängerungsantrag: Nachfragen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristverlängerungsanträge und die Nachfrage bei Gericht
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Vorkehrungen bei Fristverlängerungsantrag
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Nach Antrag auf Berufungsfristverlängerung: Rechtsanwalt muss rechtzeitig nachfragen! (IBR 2012, 113)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 08.04.2010 - 17 C 605/07
- LG Berlin, 03.12.2010 - 54 S 73/10
- BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 159
- MDR 2011, 1496
- FamRZ 2012, 126
- DB 2011, 2717
- AnwBl 2012, 196
- ZfBR 2012, 140
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BGH, 11.09.2007 - VIII ZB 73/05
Verschulden des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Versäumung der …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Rn. 7 2. Soweit sich die Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wendet, dürfte allerdings ein Klärungsbedarf bestehen, inwieweit die Entscheidung des VI. Zivilsenats (Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, FamRZ 2010, 370), auf die sich das Berufungsurteil stützen lässt, mit Entscheidungen anderer Senate in Übereinstimmung zu bringen ist, wonach ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist bei dem Gericht nach dem Eingang seines Schriftsatzes zu erkundigen, wenn er mit einem ersten Antrag auf einmonatige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist einen erheblichen Grund geltend gemacht hat (BGH, Beschlüsse vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, in juris; vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933; vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08, BauR 2009, 1328).Rn. 10 b) Dem steht nicht die Entscheidung des VIII. Zivilsenats entgegen (Beschluss vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, in juris).
- BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02
Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Rn. 8 3. Die Zulassung einer Revision kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die zu klärende Rechtsfrage im Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ZR 82/02, BGHZ 153, 254, 256). - BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02
Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
An der Entscheidungserheblichkeit fehlt es, wenn die angegriffene Entscheidung aus anderen Gründen unabhängig von der Beantwortung der klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Ergebnis richtig ist (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205, 3206).
- BGH, 24.11.2009 - VI ZB 69/08
Überwachung des Ablaufs einer Berufungsbegründungsfrist bei einem gestellten …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Rn. 7 2. Soweit sich die Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wendet, dürfte allerdings ein Klärungsbedarf bestehen, inwieweit die Entscheidung des VI. Zivilsenats (Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, FamRZ 2010, 370), auf die sich das Berufungsurteil stützen lässt, mit Entscheidungen anderer Senate in Übereinstimmung zu bringen ist, wonach ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist bei dem Gericht nach dem Eingang seines Schriftsatzes zu erkundigen, wenn er mit einem ersten Antrag auf einmonatige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist einen erheblichen Grund geltend gemacht hat (BGH, Beschlüsse vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, in juris; vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933; vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08, BauR 2009, 1328). - BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Rn. 7 2. Soweit sich die Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wendet, dürfte allerdings ein Klärungsbedarf bestehen, inwieweit die Entscheidung des VI. Zivilsenats (Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, FamRZ 2010, 370), auf die sich das Berufungsurteil stützen lässt, mit Entscheidungen anderer Senate in Übereinstimmung zu bringen ist, wonach ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist bei dem Gericht nach dem Eingang seines Schriftsatzes zu erkundigen, wenn er mit einem ersten Antrag auf einmonatige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist einen erheblichen Grund geltend gemacht hat (BGH, Beschlüsse vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, in juris; vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933; vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08, BauR 2009, 1328). - BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03
Beginn der Wiedereinsetzungwfrist
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Denn die Wiedereinsetzungsfrist beginnt, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Berufungsbegründungsfrist versäumt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2008 - V ZB 29/08, JurBüro 2009, 448; vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141; vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, NJW-RR 2005, 76; vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 592; vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94, FamRZ 1996, 934; vom 25. Mai 1994 - XII ZB 57/94, XII ZB 92/94, VersR 1995, 69; vom 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098; vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89, NJW-RR 1990, 379; vom 29. November 1984 - X ZB 33/84, VersR 1985, 283). - BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98
Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Denn die Wiedereinsetzungsfrist beginnt, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Berufungsbegründungsfrist versäumt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2008 - V ZB 29/08, JurBüro 2009, 448; vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141; vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, NJW-RR 2005, 76; vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 592; vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94, FamRZ 1996, 934; vom 25. Mai 1994 - XII ZB 57/94, XII ZB 92/94, VersR 1995, 69; vom 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098; vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89, NJW-RR 1990, 379; vom 29. November 1984 - X ZB 33/84, VersR 1985, 283). - BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08
Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Rn. 7 2. Soweit sich die Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wendet, dürfte allerdings ein Klärungsbedarf bestehen, inwieweit die Entscheidung des VI. Zivilsenats (Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, FamRZ 2010, 370), auf die sich das Berufungsurteil stützen lässt, mit Entscheidungen anderer Senate in Übereinstimmung zu bringen ist, wonach ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist bei dem Gericht nach dem Eingang seines Schriftsatzes zu erkundigen, wenn er mit einem ersten Antrag auf einmonatige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist einen erheblichen Grund geltend gemacht hat (BGH, Beschlüsse vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, in juris; vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933; vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08, BauR 2009, 1328). - BGH, 27.01.2011 - VII ZB 44/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Rn. 9 a) Wie die Beschwerde einräumt, hat der Rechtsanwalt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass nach Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und ausbleibender Reaktion des Gerichts hierauf noch vor Ablauf der beantragten verlängerten Frist dort Nachfrage gehalten wird, ob und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wurde (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - VII ZB 44/09, NJW 2011, 1971; vom 14. Juli 1999 - XII ZB 62/99, NJW-RR 1999, 1663). - BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92
Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11
Denn die Wiedereinsetzungsfrist beginnt, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Berufungsbegründungsfrist versäumt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2008 - V ZB 29/08, JurBüro 2009, 448; vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141; vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, NJW-RR 2005, 76; vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 592; vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94, FamRZ 1996, 934; vom 25. Mai 1994 - XII ZB 57/94, XII ZB 92/94, VersR 1995, 69; vom 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098; vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89, NJW-RR 1990, 379; vom 29. November 1984 - X ZB 33/84, VersR 1985, 283). - BGH, 21.03.2006 - VI ZB 31/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen …
- BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
- BGH, 14.07.1999 - XII ZB 62/99
Berufung - Begründungsfrist - Zustellung - Wiedereinsetzungsantrag - Zulässigkeit …
- BGH, 19.06.2008 - V ZB 29/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 25.05.1994 - XII ZB 57/94
Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenständigen Überprüfung des Ablaufs der …
- BGH, 07.02.1996 - XII ZB 107/94
Behebung des Hindernisses an der Einhaltung einer Frist; Irrtum des …
- BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84
Fristversäumung bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufliche …
- BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13
Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"
Kontrollfähig sind dagegen Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen modifizieren, einschränken oder aushöhlen (BGH, Urteile vom 19. November 1991 - X ZR 63/90, BGHZ 116, 119; vom 16. November 1999 - KZR 12/97, BGHZ 143, 128, 138; vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386; vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, NJW 2012, 159 Rn. 16;… vgl. auch Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs, AGB-Recht, 11. Aufl., § 307 BGB Rn. 38, 40 mwN). - BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages: …
Rn. 13 aa) Nach dem Inhalt dieses eine Seite umfassenden Schriftsatzes, hätte der Beklagte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen müssen, dass die Klagebegründung als fristgebundene Rechtshandlung versäumt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03, NJW-RR 05, 76, 77; vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 29/11, NJW 2012, 159 Rn. 9;… Prütting/Gehrlein/Milger, ZPO, 7. Aufl., § 234 Rn. 4). - BGH, 02.12.2015 - XII ZB 211/12
Organisationsverschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der …
Kommt er dem nicht nach, wird die Wiedereinsetzungsfrist spätestens zu dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, zu dem er eine klärende Antwort auf eine solche Nachfrage erhalten hätte (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Oktober 2011, VII ZR 29/11, NJW 2012, 159; Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 28. März 2001, XII ZB 100/00, VersR 2002, 1045).Denn die Wiedereinsetzungsfrist beginnt, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Begründungsfrist versäumt worden ist (BGH Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 29/11 - NJW 2012, 159 Rn. 9 mwN).
- BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 17/22
Wiedereinsetzungsantrag: Anforderung an konkludente Antragstellung; Nachweis der …
Diese Frist hat im vorliegenden Fall jedenfalls mit der Zustellung des gerichtlichen Hinweises auf die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist vom 19. August 2021 zu laufen begonnen (vgl. zum Fristbeginn BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 29/11, NJW 2012, 159 Rn. 9 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Levitationsanlage
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Levitationsanlage
- bundesgerichtshof.de
Levitationsanlage
- rechtsinformationen.bund.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis - Levitationsanlage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 139 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis - Levitationsanlage - IWW
- Wolters Kluwer
Vertrauendürfen auf Nichtzurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis bei Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 139; GG Art. 103 Abs. 1
Vertrauendürfen auf Nichtzurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherigen Hinweis bei Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Bei gewährter PKH: Zurückweisung der NZB nicht ohne Hinweis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe und die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 128
- MDR 2011, 1495
- GRUR 2012, 317
- FamRZ 2012, 126
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.2009 - VII ZR 187/08
Anforderungen an die Versagung der Prozesskostenhilfe mit der Erwägung der …
Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11
Rn. 11 Der Senat hat von Amts wegen im Wege einer Prognoseentscheidung geprüft, ob es den Beklagten zu 3 und 4 im Umfang ihrer gesamten Beschwer gelingen kann, eine zulässige und begründete Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 VII ZR 187/08, BGHZ 179, 315 Rdn. 3). - BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
Werkstück
Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11
Rn. 10 a) Die Anhörungsrüge weist im Ansatz zwar zutreffend darauf hin, dass sich für ein Gericht nach § 139 ZPO die Verpflichtung ergeben kann, einer Partei oder beiden Seiten einen Hinweis zu geben, wenn es seine konkret zu einer für die Parteien und ihre prozessuale Situation in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entscheidungserheblichen Frage geäußerte Rechtsauffassung geändert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Werkstück).
- BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - …
Ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint, hat das Gericht unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt von Amts wegen zu prüfen (vgl. etwa BVerfG 20. März 2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 - zu II 2 a bb der Gründe; vgl. für die Nichtzulassungsbeschwerde: BGH 25. Oktober 2011 - X ZR 3/11 - Rn. 11 mwN;… 29. Januar 2009 - VII ZR 187/08 - Rn. 11, BGHZ 179, 315). - OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
1. Macht die Klägerin mit ihrer Klage Ansprüche für die Zeit vor der …
Rn. 102 Für ein Gericht kann sich nach § 139 ZPO die Verpflichtung ergeben, einer Partei oder beiden Seiten einen Hinweis zu geben, wenn es seine konkret zu einer für die Parteien und ihre prozessuale Situation in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entscheidungserhebliche Frage geäußerte Rechtsauffassung geändert hat (…BGH, GRUR 2011, 851 Rn. 12 ff. - Werkstück; Beschl. v. 25.10.2011, Az.: X ZR 3/11, BeckRS 2011, 25938 Rn. 10;… MüKo ZPO-Fritsche, 6. Aufl., § 139 Rn. 43).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".