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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3918
OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 30/03 (https://dejure.org/2003,3918)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2003 - 3 U 30/03 (https://dejure.org/2003,3918)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2003 - 3 U 30/03 (https://dejure.org/2003,3918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Restitutionsklage; Glaubhaftmachung der Fristwahrung ; Bestehen der Partei- und Prozessfähigkeit ; Identitätswahrende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ; Formwechselnde Umwandlung

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 1 O 130/97
  • OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 30/03

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 238
  • GmbHR 2003, 1489
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 148/14

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund eines auf die im …

    Bei dieser Umwandlung findet weder ein Vermögensübergang noch eine Rechtsnachfolge durch einen anderen Rechtsträger statt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 262/03, DGVZ 2004, 73, 74; OLG Köln, GmbHR 2003, 1489, 1491;… Depré/Cranshaw, ZVG, § 15 Rn. 79;… Decher/Hoger in Lutter, UmwG, 5. Aufl., § 202 Rn. 48;… Meister/Klöcker in Kallmeyer, UmwG, § 202 Rn. 16;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 727 Rn. 31).

    Haben sich die Rechtsform und - hier bei der ersten Umwandlung - auch die Firma des Rechtsträgers geändert, soll allerdings der neue Name des Schuldners auf dem Titel vermerkt werden (sog. Beischreibung), weil die Vollstreckungsorgane mit der Prüfung der Identität der betreffenden Person andernfalls überfordert sein könnten und damit der Beginn der Vollstreckung (§ 750 Abs. 1 ZPO) gefährdet wäre (vgl. BayObLGZ 1978, 143, 144; 1987, 446, 447; OLG Köln, GmbHR 2003, 1489, 1492).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 8 R 680/12

    Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die …

    Im Hinblick auf den nach Einlegung der Berufung am 20.8.2012 beschlossenen und am 5.9.2012 in das Handelsregister eingetragenen Formwechsel durch Umwandlung (§§ 190 bis 213, 226 bis 237 UmwG) zugunsten der nunmehrigen Klägerin bedurfte es lediglich der Berichtigung des Rubrums (vgl. hierzu auch Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil v. 5.8.2003, 3 U 30/03; Sächsisches Oberverwaltungsgericht [OVG], Beschluss v. 26.8.2008, 3 B 7/08; vgl. auch BSG, Urteil v. 4.3.2004, B 3 KR 12/03 R, juris), die der Senat nach vorheriger Anhörung der Beteiligten vorgenommen hat.
  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11

    Schadensersatzprozess wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen gegen einen …

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung etwa vertreten, dass eine vor Rechtshängigkeit erfolgte formwechselnde Umwandlung (nach den Vorschriften des UmwG) einer Kapital- (dort: GmbH) in eine Personengesellschaft (dort: KG) die Parteifähigkeit der umgewandelten Gesellschaft in dem nachfolgenden Verfahren auch dann unberührt lässt, wenn die GmbH noch unter ihrer früheren Rechtsform klagt und unter dieser im Prozess auftritt (so OLG Köln ZIP 2004, 238).

    Mit den vom OLG Köln (OLG Köln ZIP 2004, 238) und vom OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf BauR 2011, 554) entschiedenen Fällen ist dies nicht vergleichbar, da nicht erkennbar ist, dass der Beklagte nach seiner Auflösung noch als Verein aufgetreten wäre und den Rechtsverkehr im Unklaren über seine Rechtsform gelassen hätte.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2026 - 12 LC 45/22

    Fortsetzung eines Anfechtungsprozesses um inmmissionsschutzrechtliche …

    Es handelt sich deshalb um keinen Fall der identitätswahrenden (vgl. dazu: OLG Köln, Urt. v. 5.8.2003 - 3 U 30/03 -, GmbHR 2003, 1489 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 28 ff.), sondern nur der identitätsaufhebenden Umwandlung im Wege der Anwachsung.
  • OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08

    übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenverteilung; erfolgloses …

    Dies hat zudem die prozessuale Konsequenz, dass ein Formwechsel während eines anhängigen Gerichtsverfahrens weder zu dessen Unterbrechung gemäß § 239 ZPO noch zu einer Rechtsnachfolge im Sinne des § 265 ZPO führt und deshalb keinen Parteiwechsel, sondern nur eine Rubrumsberichtigung bedingt (dazu instruktiv: OLG Köln, Urt. v. 5.8.2003, GmbHR 2003, 1489 ff.; BFH, Urt. v. 30.9.2003, GmbHR 2004, 196 ff.; BFH, Beschl. v. 4.12.1996, GmbHR 1997, 136 f.; vgl. auch BRDrs.
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

    Auch tritt im Außenverhältnis zu Dritten keine Änderung der materiellen Rechtslage ein; aufgrund der neuen Rechtsform ergeben sich vielmehr nur im Innenverhältnis, etwa einer Gesellschaft zu den Gesellschaftern oder in deren Verhältnis untereinander, Änderungen (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 3 B 7/08 -, SächsVBl 2009, 38, juris Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 5. August 2003 - 3 U 30/03 -, ZIP 2004, 238, juris Rn. 29 f.).
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