Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines Spielers bei Verlusten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 134 BGB, § 4 Abs 1 S 1 GlSpielWStVtr 2012, § 4 Abs 4 GlSpielWStVtr 2012, § 4 Abs 5 GlSpielWStVtr 2012, § 4a Abs 1 S 2 GlSpielWStVtr 2012
Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines Spielers bei Verlusten - IWW
Art. 18 Abs. 1, 17 Abs. 1 Buchst. c der Brüssel-Ia, Art. 6 Abs. 1 der Rom-I, § ... 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 134 BGB, § 762 BGB, § 814 BGB, § 817 Satz 2 BGB, Art. 56 AEUV, § 1 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg, § 141 BGB, § 285 StGB, § 284 StGB, § 284 Abs. 1 StGB, § 3a UWG, § 762, § 242 BGB, Art. 267 Abs. 3 AEUV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veranstaltung oder Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes; Rückzahlung der verlorenen Einsätze eines Spielers für Sportwetten im Internet wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
- datenbank.nwb.de
Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines Spielers bei Verlusten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Unerlaubtes Glücksspiel
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bei unerlaubten Sportwetten verwettete Einsätze können zurückverlangt werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Teilnehmer an in Deutschland unzulässigen und nicht genehmigungsfähigen Sportwetten haben nach vorläufiger Einschätzung einen Anspruch auf Erstattung verlorener Einsätze
- lto.de (Kurzinformation)
Unerlaubte Sportwetten
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zum Rückforderungsrecht für verlorene Einsätze bei illegalen Sportwetten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die rechtliche Bedeutung des Beschlusses zu Sportwetten im Internet.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Online-Sportwetten: BGH entscheidet für Spieler
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sportwettenanbieter soll Verluste erstatten
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Online Glücksspiel und Sportwetten - Geld zurück bei Verstoß gegen das Einzahlungslimit?
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Spieler von ausländischen Internet-Sportwetten-Angeboten kann Einsätze zurückfordern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sportwetten: "Betano" zur Rückzahlung bei Verlusten aus Sportwetten verurteilt
Besprechungen u.ä.
- oapen.org
(Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
- VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15
- VGH Hessen, 02.11.2015 - 8 B 1125/15
- VGH Hessen, 05.11.2015 - 8 B 1015/15
- VGH Hessen, 05.11.2015 - 8 B 1153/15
- VGH Hessen, 05.11.2015 - 8 B 1210/15
- BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
- VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14
- LG Görlitz, 03.08.2022 - 1 O 452/21
- OLG Dresden, 31.05.2023 - 13 U 1753/22
- BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
- BGH - I ZR 88/23 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1950
- NVwZ 2024, 1864
- DVBl 2024, 1152
Wird zitiert von ... (92) Zitiert selbst (40)
- BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein …
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, so hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 11] mwN).Danach führt der Verstoß eines Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken, indem er den vom Spieler autorisierten Zahlungsvorgang ausführt, nicht zur Nichtigkeit der Autorisierung der Kreditkartenzahlung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 12]).
Die Nichtigkeit der Glücksspielverträge hat der XI. Zivilsenat offengelassen (zur Nichtigkeit des Valutaverhältnisses vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 21]).
Sie ermöglicht die Inanspruchnahme der am Zahlungsverkehr Beteiligten als verantwortliche Störer, sofern ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt worden ist (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 14]).
Nach dem in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommenen Willen der Landesgesetzgeber sind beide Vorschriften in einem Zusammenhang zu sehen (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 15] mit Verweis unter anderem auf LT-BW-Drucks. 15/849, S. 34 und 44).
Dies lässt auf den Willen der Landesgesetzgeber schließen, dass durch § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012 nicht in das zivilrechtliche Schuldverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer eingegriffen werden soll (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 16]).
Zudem hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 134 BGB dann keinen Platz mehr, wenn es ausreicht, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 11] mwN).
- BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis; …
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Das Genehmigungsverfahren besteht mithin nicht um seiner selbst willen; vielmehr erfüllt es eine eigenständige, auf das jeweilige gesetzliche Schutzgut bezogene gestaltende Funktion zur Gewährleistung effektiven Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 3 StR 327/19, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 16]).Ein Sachverhalt, bei dem die Erlaubnis erteilt werden könnte oder gar müsste, begründet keinen Tatbestandsausschluss (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 16]).
Diese Erwägung gilt auch in den Fällen, in denen der Betroffene nicht nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Genehmigungsantrag, sondern sogar auf die Erteilung der Genehmigung selbst hat (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 18]).
Stellt sich im Nachhinein die Rechtswidrigkeit der Versagung der Genehmigung heraus oder erteilt die Behörde nachträglich eine Genehmigung, so ist regelmäßig kein Strafaufhebungsgrund gegeben, der trotz Tatbestandserfüllung und Rechtswidrigkeit des genehmigungslosen Verhaltens die Strafbarkeit nachträglich entfallen ließe (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 19]).
Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Betroffene verwaltungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt hat, die ihrerseits gegen das Unionsrecht verstoßen (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 34]).
- EuGH, 04.02.2016 - C-336/14
Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (…vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group; Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince;… BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann das mit der Experimentierklausel eingeführte Konzessionsverfahren die von den nationalen Gerichten festgestellte Unvereinbarkeit des zuvor bestehenden staatlichen Monopols auf die Veranstaltung von Sportwetten mit Art. 56 AEUV allerdings nicht beheben, soweit es den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot nicht beachtet und die von den nationalen Gerichten für unionsrechtswidrig befundenen Bestimmungen, mit denen ein staatliches Monopol auf die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten eingeführt wurde, faktisch weiter angewandt werden (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 93 und 95] - Ince).
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat vor diesem Hintergrund entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 63 und 94] - Ince).
Denn nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts darf kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 94] - Ince).
- EuGH, 24.01.2013 - C-186/11
Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland …
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Die Regelung von Glücksspielen gehört zu den Bereichen, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, deren Sache es ist, im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - C-186/11 und C-209/11, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 23 f.] - Stanleybet International u.a.;… Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13, GRUR 2014, 876 [juris Rn. 23 f.] = WRP 2014, 1172 - Digibet und Albers, jeweils mwN).Daher ist es Sache der Mitgliedstaaten, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihnen verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 44] - Stanleybet International u.a.;… BVerwG, ZfWG 2019, 36 [juris Rn. 11]).
Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group;… Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince;… BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).
Der Mitgliedstaat ist lediglich gehalten, Entscheidungen über auf eine Genehmigung gerichtete Anträge auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien zu treffen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 45] - Stanleybet International u.a.).
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (…vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group;… Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince;… BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).Dabei fällt insbesondere auch die für das Internet typische besonders leichte und ständige Zugänglichkeit zu einem sehr großen internationalen Spielangebot ins Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 [juris Rn. 44] = WRP 2012, 201 - Sportwetten im Internet II mit Verweis unter anderem auf EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group;… BVerfG, NVwZ 2008, 1338 [juris Rn. 40];… BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34]).
Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll es verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group;… BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34];… BVerwG, ZfWG 2018, 139 [juris Rn. 29]).
- BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Gemäß § 817 Satz 2 Halbsatz 1 Teilsatz 1 BGB ist eine Rückforderung ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 [juris Rn. 18];… Urteil vom 10. Januar 2019 - IX ZR 89/18, NJW 2019, 1147 [juris Rn. 28], jeweils mwN), etwa durch strafbare Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB.Ob und unter welchen Voraussetzungen § 817 Satz 2 Halbsatz 1 Teilsatz 1 BGB einschränkend auszulegen ist (vgl. hierzu BGHZ 201, 1 [juris Rn. 21 f.] mwN;… NJW 2019, 1147 [juris Rn. 34]), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (…vgl. dazu ergänzend Rn. 57).
- BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18
Anspruch eines Rechtsanwalts gegen eine Haftpflichtversicherung wegen seiner …
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Gemäß § 817 Satz 2 Halbsatz 1 Teilsatz 1 BGB ist eine Rückforderung ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH…, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 [juris Rn. 18]; Urteil vom 10. Januar 2019 - IX ZR 89/18, NJW 2019, 1147 [juris Rn. 28], jeweils mwN), etwa durch strafbare Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB.Ob und unter welchen Voraussetzungen § 817 Satz 2 Halbsatz 1 Teilsatz 1 BGB einschränkend auszulegen ist (…vgl. hierzu BGHZ 201, 1 [juris Rn. 21 f.] mwN; NJW 2019, 1147 [juris Rn. 34]), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (…vgl. dazu ergänzend Rn. 57).
- VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15
Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Rn. 43 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat angenommen, im maßgeblichen Zeitraum habe kein unionsrechtskonformes Verfahren zur Erlaubnis von privaten Sportwettenveranstaltern zur Verfügung gestanden, weil das durchgeführte Konzessionsverfahren das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot verletzt und eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit der Antragsteller begründet habe (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 54];… ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 42]).Insbesondere hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das in der Ausschreibung verwendete Zuschlagskriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" als nicht sachgerecht und die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix als nicht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags entsprechend beanstandet (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 55 bis 68];… ebenso OVG NRW, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 44 bis 56]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06
Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter setzt in …
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Rn. 43 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat angenommen, im maßgeblichen Zeitraum habe kein unionsrechtskonformes Verfahren zur Erlaubnis von privaten Sportwettenveranstaltern zur Verfügung gestanden, weil das durchgeführte Konzessionsverfahren das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot verletzt und eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit der Antragsteller begründet habe (…vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 54]; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 42]).Insbesondere hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das in der Ausschreibung verwendete Zuschlagskriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" als nicht sachgerecht und die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix als nicht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags entsprechend beanstandet (…vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 55 bis 68]; ebenso OVG NRW, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 44 bis 56]).
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Dabei fällt insbesondere auch die für das Internet typische besonders leichte und ständige Zugänglichkeit zu einem sehr großen internationalen Spielangebot ins Gewicht (vgl. BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 [juris Rn. 44] = WRP 2012, 201 - Sportwetten im Internet II mit Verweis unter anderem auf EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group;… BVerfG, NVwZ 2008, 1338 [juris Rn. 40]; BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34]).Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll es verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (…vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group; BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34];… BVerwG, ZfWG 2018, 139 [juris Rn. 29]).
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 79/22
Angebot von Online-Zweitlotterien durch maltesische Betreiber
- BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
- BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
- BVerwG, 07.11.2018 - 8 B 29.18
Dienstleistungsfreiheit; Glücksspielstaatsvertrag; Konzession; Sportwetten; …
- VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14
Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13
Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht …
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
- EuGH, 06.10.2021 - C-561/19
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …
- BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20
Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe …
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09
Sportwetten im Internet
- BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10
Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank
- VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16
Veranstalten von Sportwetten
- BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15
Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol; …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-440/23
European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten - Vorlage zur …
- BGH, 03.04.2008 - III ZR 190/07
Wirksamkeit eines Internet-Spielvertrages bei fehlender Limitsetzung
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80
Makler ohne Gewerbeerlaubnis
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 148/22
Wettbewerbsverstoß eines ausländischen Anbieters von Zweitlotterien im Internet: …
- EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur …
- BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65
Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von …
- BGH, 25.04.1967 - VII ZR 1/65
Spielbank II - § 284 StGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB, 'unentgeltlich', Spielchance
- EuGH, 12.06.2014 - C-156/13
Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98
Beschenkter Sparkassenangestellter
- OLG Dresden, 31.05.2023 - 13 U 1753/22
Grundsatzurteil: Erstes positives OLG-Sportwetten-Urteil in Deutschland!
- BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 10/85
Zulässigkeit einer Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit von Ärzten
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07
Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung …
- BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 150/06
Rechtsfolgen des Verstoßes einer Mietpreisvereinbarung gegen gesetzliche …
- EuGH, 12.09.2013 - C-660/11
Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG …
- EuGH - C-8/12 (anhängig)
Rainone u.a.
- BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
BGH legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von …
Rn. 15 bb) Das in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 geregelte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stellt ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar (zu § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012 vgl. BGH…, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 9];… Urteil vom 19. September 2023 - XI ZR 343/22, NJW 2023, 3719 [juris Rn. 16]; zu den Unterschieden zwischen den genannten Verboten mit Blick auf die Rechtsfolge der Nichtigkeit vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 [juris Rn. 37 bis 39]).Rn. 38 dd) Der Senat hat in einem Hinweisbeschluss die vorläufige Ansicht vertreten, dass es jedenfalls für solche Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung bedarf (vgl. BGH, NJW 2024, 1950 [juris Rn. 48 bis 56).
- LG Aachen, 25.03.2025 - 15 O 109/24
Glücksspielstaatsvertrag 2012; Nichtigkeit; Verbotsgesetz; konzessionsfähig
Wird das Verbotnachträglich aufgehoben, führt nur eine bestätigende Neuvornahme gem. § 141BGB zur Wirksamkeit (Anschluss an BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, jurisRn.Eine Pflicht der Mitgliedstaaten, eine voneinem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis anzuerkennen, ergibt sich aus demUnionsrecht nicht (Anschluss an BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris Rn.16;… BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, juris Rn. 59;… BGH, Beschl. v.26.01.2023 - I ZR 79/22, juris Rn. 26; BGH, Beschl. v. 23.01.2025 - I ZB 39/24, jurisRn.
Wird das Verbot nachträglich aufgehoben, führt nur eine bestätigende Neuvornahme gem. § 141 BGB zur Wirksamkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 21).
Ein Erlaubnisvorbehalt für öffentliche Glücksspiele im Internet besteht nach § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, nicht jedoch für sonstige öffentliche Glücksspiele wie insbesondere Casino- und Automatenspiele (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 13).
Rn. 47 § 3 Abs. 2 GlüStV 2012, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 14; BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 12).
Diese gab dem Konzessionsnehmer nach näherer Maßgabe des § 10a Abs. 4 Satz 1 GlüStV 2012 das Recht, abweichend vom Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 Sportwetten auch im Internet zu veranstalten und zu vermitteln (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 13).
Selbst für Sportwetten kommt es nicht darauf an, dass die zuständige Behörde zur Erteilung einer Konzession verpflichtet gewesen sein mag (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 24).
Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben sich darin lediglich auf ein koordiniertes Vorgehen in der Glücksspielaufsicht verständigt, ohne verbindlich vorzugeben, dass gegen bestimmte unerlaubte Glücksspielangebote nicht mehr vorgegangen werden soll (zu Casino- und Automatenspielen vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2021 - I ZR 194/20, GRUR 2021, 1534, juris Rn. 54;… OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2025 - 5 U 107/24, juris Rn. 52 ff.; zu Sportwetten vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 25).
Als Verbotsgesetz kommen auch landesrechtliche Normen in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 20 m.w.Nachw.;… BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 15).
Jedenfalls folgt selbst aus dem in § 4 Abs. 5, § 4a Abs. 1 GlüStV 2012 geregelten Erlaubnisvorbehalt nicht, dass es sich um ein dispositives und damit nicht um ein gesetzliches Verbot handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 22).
Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 27 m.w.Nachw.).
Rn. 52 Der Zweck des gesetzlichen Verbots nach § 4 Abs. 1, Abs. 4 GlüStV 2012, die Bevölkerung vor von öffentlichen Glücksspielen ausgehenden Gefahren zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der auf Grundlage eines Internetangebots unter einseitigem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht geschlossenen Glücksspielverträge (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 28 m.w.Nachw.; vgl. allgemein zu Online-Glücksspielen und § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 Segna, WM 2022, 1909, 1911; a.A. Köhler, NJW 2023, 2449, 2452 f.).
Dabei fällt insbesondere auch die für das Internet typische besonders leichte und ständige Zugänglichkeit zu einem sehr großen internationalen Spielangebot ins Gewicht (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 30 m.w.Nachw.).
Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll es verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 31 m.w.Nachw.;… BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 23).
Aus diesem Grund ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von unter Verstoß gegen Ordnungsvorschriften geschlossenen, aber ansonsten unbedenklichen Rechtsgeschäften nicht auf Glücksspielverträge übertragbar (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 32 m.w.Nachw.).
Abgesehen hiervon führt selbst der dort für Sportwetten vorgesehene Erlaubnisvorbehalt nicht dazu, dass die Nichtigkeit unerlaubter Sportwettenverträge nicht mehr erforderlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 33 f.).
Sehen sich diese Anbieter dem Risiko ausgesetzt, die Einsätze der Spieler zurückzahlen zu müssen, leistet dies einen erheblichen Beitrag dazu, unerlaubte Glücksspiele zurückzudrängen und so die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags zu erreichen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 35;… BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 54).
Etwaige Fehlanreize bei Spielern betreffen zudem nur Einzelfälle, während der die Regelungsziele des Glücksspielstaatsvertrags unterstützende Anreiz, auf nicht erlaubnisfähige Glücksspielangebote zu verzichten, für alle Anbieter besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 36;… BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 28; s. hierzu überzeugend auch Segna, WM 2022, 1909, 1915 im Rahmen des § 817 Satz 2 BGB; nicht überzeugend daher die Argumentation bei Koenig/Wittum, ZfWG 2023, 2, 6 f.).
Rn. 56 Entgegen der (wiederholt und bis zuletzt vertretenen) Auffassung der Beklagten widerspricht die Nichtigkeitsfolge nicht der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (s. zum Folgenden BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 37 ff.).
Es ist kein Wille der Landesgesetzgeber erkennbar, das Vorgehen gegen Glücksspielanbieter, die gegen das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot verstoßen, zu begrenzen und insbesondere nicht in das zivilrechtliche Schuldverhältnis zwischen Glücksspielanbieter und Spieler einzugreifen (so ausdrücklich BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 39).
Rn. 58 Soweit der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erwogen hat, ob die mit gegen § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 verstoßenden Sportwettenverträgen rechtsgeschäftlich getroffene Regelung hingenommen werden kann, wenn der Sportwettenanbieter - wie die Beklagte - im maßgeblichen Zeitraum bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hat, das für diesen Antrag geltende Konzessionserteilungsverfahren aber unionsrechtswidrig war, und das Sportwettenangebot dieses Anbieters daher weder verwaltungsrechtlich untersagt noch strafrechtlich sanktioniert werden konnte (s. hierzu BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 45 ff.), kommt es hierauf vorliegend schon deshalb nicht an, weil es sich bei den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen gerade nicht um Sportwetten handelte.
Jedenfalls ist für eine solche Einschränkung jedenfalls deshalb kein Raum, weil - worauf im Folgenden noch näher einzugehen sein wird - das Online-Glücksspielangebot der Beklagten im maßgeblichen Zeitraum auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 45 ff.).
Eine Pflicht der Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis anzuerkennen, ergibt sich aus dem Unionsrecht nicht (…vgl. EuGH, Urt. v. 08.09.2010 - C 316/07 u.a., NVwZ 2010, 1409, juris Rn. 112;… EuGH, Urt. v. 12.09.2013 - C-660/11 und C-8/12, ZfWG 2013, 391, juris Rn. 40 f.; BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 16;… BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 59;… BGH, Beschl. v. 26.01.2023 - I ZR 79/22, ZfWG 2023, 262, juris Rn. 26;… BGH, Beschl. v. 23.01.2025 - I ZB 39/24, juris Rn. 27;… OLG Köln, Beschl. v. 30.11.2023 - 19 U 92/23, juris Rn. 16;… OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2025 - 5 U 107/24, juris Rn. 51).
Ein Veranstalter von Online-Glücksspielen kann aus dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die er auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht hätte erlangen können (…vgl. BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 39 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 48 ff.).
- OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 74/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten
Rn. 40 Das im Glücksspielstaatsvertrag 2012 vorgesehene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten steht mit dem Unionsrecht in Einklang (BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris Rn. 15 ff.).Rn. 42 Allerdings muss ein Mitgliedstaat bei Einführung eines Glücksspielverbots mit Erlaubnisvorbehalt insbesondere die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV, den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot beachten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris Rn. 17f.):.
Ein Erlaubnisvorbehalt stellt die Einhaltung des gesetzlichen Verbots nicht frei, sondern zwingt den Verbotsadressaten, das hierfür vorgesehene Erlaubnisverfahren zu durchlaufen und die in diesem Rahmen geltenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 22, juris).
Denn jedenfalls für Sportwettenangebote, die - wie im Streitfall - auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, verbleibt es bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 22ff., juris).
Rn. 54 Der Zweck des gesetzlichen Verbots nach § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012, die Bevölkerung vor von öffentlichen Glücksspielen ausgehenden Gefahren zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der auf Grundlage eines Internetangebots unter einseitigem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht geschlossenen Glücksspielverträge (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 28ff., juris).
Es ist dagegen kein Wille der Landesgesetzgeber erkennbar, das Vorgehen gegen Glücksspielanbieter, die gegen das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt verstoßen, zu begrenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 37ff., juris).
Durch die Regelung des § 134 BGB können Wertungen aus anderen Rechtsgebieten - insbesondere aus dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht - auf privatrechtliche Rechtsgeschäfte übertragen und Widersprüche in der Rechtsordnung vermieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 41, juris, m.w.N.).
Das Absehen von verwaltungs- und strafrechtlichen Maßnahmen führt auch nicht zu einer Legalisierung des Angebots, die allein durch eine behördliche Genehmigung bewirkt werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 47, juris).
Rn. 65 Die vom Kläger mit der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge sind jedenfalls bereits deswegen nach § 134 BGB nichtig, weil das Sportwettenangebot der Beklagten im maßgeblichen Zeitraum auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 48ff., juris).
Sie konnte auch nicht auf die Erteilung einer solchen Erlaubnis vertrauen und könnte sich deshalb im Verhältnis zum Kläger auf einen von der zuständigen Behörde geschaffenen Vertrauenstatbestand nicht mit Erfolg berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 50f., juris).
Rn. 71 Das zu § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 Ausgeführte gilt auch für weitere spielerschützende Erlaubnisvoraussetzungen, beispielsweise die vollständige Trennung der Wetten von anderen Glücksspielen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2012) (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 56, juris).
Die Beklagte kann aus einer Unvereinbarkeit des Konzessionserteilungsverfahrens mit dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die sie auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht hätte erlangen können (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 55, juris).
Entscheidend ist vielmehr, dass das Sportwettenangebot im maßgeblichen Zeitraum schon grundsätzlich nicht erlaubnisfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, Rn. 54, juris).
Rn. 129 Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (ebenso BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, BeckRS 2024, 6951 Rn. 1-58; vgl. EuGH…, Urteil vom 06.10.1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 [juris Rn. 21] = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.;… Urteil vom 01.10.2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 [juris Rn. 43] - Doc Generici;… Urteil vom 06.10.2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 [juris Rn. 32 f.] - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi).
Die Bejahung eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs in vergleichbaren Fällen entspricht jedoch der Auffassung des BGH (Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, juris) und der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (im Ergebnis ebenso u.a. OLG Karlsruhe Urteil vom 19.12.2023 - 19 U 48/23; OLG Köln, Urteil vom Urteil vom 17.11.2023 - 19 U 123/22 und Beschluss vom 30.11.2023 - 19 U 92/23; OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2023 - 13 U 1753/22).
Soweit das OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 19.01.2023 - 8 U 102/22) entsprechende Ansprüche verneint hat und hierbei die Überschreitung des in § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 erwähnten monatlichen Höchsteinsatzes unter Berufung auf BGH, Urteile vom 03.04.2008 - III ZR 190/07 und vom 25.04.1967 - VII ZR 1/65, für unbeachtlich gehalten hat (…s. Rn. 30-31), hat sich der BGH im Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, juris, Rn. 53 ausdrücklich von den vorgenannten Entscheidungen abgegrenzt.
- LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
Sportwetten im Internet, Keine Aussetzung bei Verstoß gegen materielles …
Rn. 45 § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 sind unionsrechtskonform und stellen ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 12-22, juris m.w.N.).Rn. 48 Durch den Umlaufbeschluss vom 08.09.2020 sind die unerlaubten Glücksspiele - insbesondere solche, die vor diesem Zeitpunkt getätigt worden sind - nicht im Wege eines Verwaltungsakts legalisiert worden (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 25, juris).
Dementsprechend wird hier die Nichtigkeitsfolge vom Gesetzeszweck gefordert, denn es liefe dem Sinn und Zweck, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht und dem Spieler- und Jugendschutz, aber auch dem Ziel, das Glücksspielangebot in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, zuwider, geschlossene Verträge über Online-Glücksspiele trotz des Verbots als wirksam anzusehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 27-36, juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2023 - 21 U 116/21 - Rn 30, juris).
Rn. 50 Die Nichtigkeitsfolge widerspricht nicht der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 37, juris).
Die Beklagte kann aus einer Unvereinbarkeit des Konzessionserteilungsverfahrens mit dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die sie auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht hätte erlangen können (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 55, juris).
Rn. 57 Die Kammer folgt der Auffassung des BGH, dass die von einem Sportwetten Anbieter über das Internet geschlossenen Verträge - unabhängig von der Ausgestaltung des Konzessionserteilungsverfahrens - nichtig sind, wenn dieser entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 den Höchsteinsatz für diesen Spieler nicht auf einen Betrag von 1.000 EUR pro Monat begrenzt hat (…BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 40, juris; BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 49-55, juris).
Rn. 59 Die Beklagte kann sich im Verhältnis zum Kläger nicht darauf berufen, dass in einer Konzession ein abweichender Höchsteinsatz festgesetzt werden könnte (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012) (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 51, juris;… BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 43, juris).
Rn. 60 Es ist dabei unerheblich, ob sich der Verstoß der Beklagten gegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 konkret auf die mit dem Kläger geschlossenen Sportwetten Verträge ausgewirkt hat, also jeder einzelne Wettvertrag unter Verstoß gegen den monatlichen Höchsteinsatz von 1.000 EUR je Spieler zustande gekommen ist (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 54, juris;… BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 42, juris).
Rn. 62 Der Verstoß des Sportwetten Angebots der Beklagten gegen das gesetzliche Verbot des § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 erfordert die Nichtigkeit der mit dem Kläger geschlossenen Sportwetten Verträge (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 52, juris).
Rn. 64 Entsprechendes gilt für weitere spielerschützende Regelungen des materiellen Glücksspielrechts wie die vollständige Trennung der Wetten von anderen Glücksspielen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2012) und den Ausschluss von sogenannten Ereigniswetten auf einzelne Vorgänge während des laufenden Sportereignisses (§ 21 Abs. 4 Satz 3 Teilsatz 2 GlüStV 2012) (…BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -Rn. 46, juris; BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 56, juris).
Rn. 125 Die Vorlagefragen in dem Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta (Rechtssache C-440/23) betreffen die Vereinbarkeit der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 zu Online-Casino-Glücksspielen und (Zweit-)Lotterien mit dem Unionsrecht, nicht aber die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 zu Sportwetten (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 58, juris).
- OLG München, 15.07.2026 - 15 U 414/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit von Spielverträgen, …
Die Beklagte hat die Beträge, die der Kläger als Spieleinsätze an sie gezahlt hat, durch dessen Leistung erlangt (BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 Rn. 11; OLG Köln…, Urteil vom 29.01.2026 - 19 U 53/25, BeckRS 2026, 2403, Rn. 44 ff.; OLG Jena…, Urteil vom 12.01.2026 - 3 U 135/25, BeckRS 2026, 1206 Rn. 27 mwN; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22.12.2023 - 19 U 7/23, BeckRS 2023, 41772 Rn. 49; OLG Koblenz…, Urteil vom 15.12.2022 - 1 U 1281/22, BeckRS 2022, 40470 Rn. 8; OLG Köln…, Urteil vom 31.10.2022 - 19 U 51/22, BeckRS 2022, 37044 Rn. 46).Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot, das zur Nichtigkeit der betreffenden Verträge führt (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 für den vergleichbaren Fall der Sportwetten).
Dies hat die Nichtigkeit von entsprechenden Wettverträgen gemäß § 134 BGB zur Folge (BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950).
Sinn und Zweck der Verbote des GlüStV 2012 sind insbesondere auch die Verhinderung der Entstehung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz (BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 29).
Rn. 43 (8) Der Verstoß gegen § 4 Abs. 1 und Abs. 4 GlüStV 2012 führt zur Nichtigkeit der Spielverträge gemäß § 134 BGB, da die Vorschrift des § 4 Abs. 1 und Abs. 4 (und i.ü. auch des § 4a Abs. 1) GlüStV 2012 ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB darstellen (BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 Rn. 19 ff.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22.12.2023 - 19 U 7/23, BeckRS 2023, 41772 Rn. 63 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 29.01.2026 - 19 U 53/25, BeckRS 2026, 2403, Rn. 58 ff.).
Es soll insbesondere die negativen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen für die Spieler verhindern, die durch das Glücksspiel eintreten können (BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950).
Der Anbieter ist nicht davon entbunden, einen (Erst-)Antrag auf Erteilung einer Konzession zu stellen, wenn dies möglich gewesen wäre (BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 Rn. 42 mwN).
Es soll insbesondere die negativen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen für die Spieler verhindern, die durch das Glücksspiel eintreten können (…vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 21-24, 63; BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 Rn. 28-32; OLG Köln…, Urteil vom 29.01.2026 - 19 U 53/25, BeckRS 2026, 2403, Rn. 91).
Auch dieses Verbot dient neben Allgemeininteressen gerade auch dem Schutz des Spielers vor sich selbst (…vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 21-24, 63; BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 Rn. 28-32OLG Köln…, Urteil vom 29.01.2026 - 19 U 53/25, BeckRS 2026, 2403, Rn. 91).
- OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
Dies entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2023 - 19 U 7/23 , BeckRS 2023, 41772; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2023 - 2 U 36/22, BeckRS 2023, 29810; OLG Hamm…, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, 21 U 116/21, juris Rn. 25 ff.; OLG Braunschweig…, Urteil vom 23.02.2023 - 9 U 3/22, juris Rn. 65 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22, 19 U 51/22, juris Rn. 52 ff.; OLG Dresden…, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, juris Rn. 34 ff.; OLG München…, Beschluss vom 20.09.2022 - 18 U 538/22, juris Rn. 18;… OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris Rn. 47 ff.) sowie der Rechtsauffassung des BGH (Hinweis-Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, Rn. 26 ff., juris), der sich der Senat anschließt.Die effektive Durchsetzung der Ziele des GlüStV 2012 erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der unter Verstoß gegen die Erlaubnispflicht auf Grundlage eines Internetangebots geschlossenen Glücksspielverträge (BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 30, juris).
Verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen genügen zur Erreichung des Zwecks nicht, was sich auch daran zeigt, dass es unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrags 2012 nicht gelungen ist, das unerlaubte Glücksspiel einzudämmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 35, juris).
- OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 35/25
Online-Poker, Ansprüche bei Spielteilnahmen aus dem Ausland, …
Diese Regelungen sind unionsrechtskonform (vgl. zu § 4 GlüStV 2012: EuGH, Urteil vom 16.04.2026, C-440/23, juris) und sie stellen gesetzliche Verbote im Sinne des § 134 BGB dar (BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 12, 19 ff.).Eine Erklärung, dass die unerlaubten Internet-Glücksspielangebote der weiteren Anbieter akzeptiert würden, ist hiermit aber ersichtlich nicht verbunden (siehe zur fehlenden Legalisierungswirkung des Umlaufbeschlusses auch: BGH…, Urteil vom 22.07.2021, I ZR 194/20, juris Rn. 52 ff.; Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 25).
Sinn und Zweck der Verbote des GlüStV 2012 und 2021 ist insbesondere auch die Verhinderung der Entstehung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 29).
Diese Überlegung ist indes auf die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot, unerlaubtes Glücksspiel zu betreiben, nicht zu übertragen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 39).
Entsprechend konnte dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- und/oder strafrechtliche Maßnahmen gerade kein hinreichender Nachdruck verliehen werden, sodass es auch im Geltungsbereich des GlüStV 2021 unabdingbar ist, im Falle unerlaubten Glücksspiels eine zivilrechtliche Nichtigkeit nach § 134 BGB anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 30; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 06.04.2023, 14 U 256/21, juris Rn. 87).
Sinn und Zweck der Verbote ist insbesondere auch die Verhinderung der Entstehung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 29).
- OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …
Die Regelungen sind aber als unionsrechtskonform zu bewerten und erfüllen auch die Eigenschaft gesetzlicher Verbote im Sinne des § 134 BGB (BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 12, 19 ff.;… Haertlein in: BeckOGK-BGB, Stand: 01.11.2025, § 762 BGB Rn. 77, 97).Eine Erklärung, dass die unerlaubten Internet-Glücksspielangebote der weiteren Anbieter akzeptiert würden, ist hiermit aber ersichtlich nicht verbunden (siehe zur fehlenden Legalisierungswirkung des Umlaufbeschlusses auch: BGH…, Urteil vom 22.07.2021, I ZR 194/20, juris Rn. 52 ff.; Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 25).
Sinn und Zweck der Verbote des GlüStV 2012 ist insbesondere auch die Verhinderung der Entstehung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 29).
Diese Überlegung ist indes auf die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot, unerlaubtes Glücksspiel zu betreiben, nicht zu übertragen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 39).
Entsprechend konnte dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- und/oder strafrechtliche Maßnahmen gerade kein hinreichender Nachdruck verliehen werden, sodass es unabdingbar ist, im Fall unerlaubten Glücksspiels eine zivilrechtliche Nichtigkeit nach § 134 BGB anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 30; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 06.04.2023, 14 U 256/21, juris Rn. 87).
Sinn und Zweck der Verbote ist insbesondere auch die Verhinderung der Entstehung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23, juris Rn. 29).
- OLG Brandenburg, 13.01.2025 - 2 U 27/24
Rückzahlung der auf Glücksspiele im Internet eingezahlten Spieleinsätze; Verstoß …
Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung, denen beizutreten ist und die auch von der Berufung nicht angegriffen sind, wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen (vgl. auch Senat ebd.; BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, NJW 2024, 1950 , Rdnr. 6 und 10; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24. Mai 2024 - 5 U 101/23 -, Rdnr. 30 ff).Auch insofern wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden und von der Berufung nicht angegriffenen Erwägungen des Landgerichts verwiesen, denen der Senat ebenfalls beitritt (…vgl. auch Senat ebd. Rdnr. 40; BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, NJW 2024, 1950 , Rdnr. 6 und 10; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24. Mai 2024 - 5 U 101/23 -, Rdnr. 45 f).
Wird das Verbot nachträglich aufgehoben, führt nur eine bestätigende Neuvornahme gemäß § 141 BGB zur Wirksamkeit (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, NJW 2024, 1950 , Rdnr. 21).
Der gegenteiligen Auffassung der Beklagten, wonach das darin verankerte sog. Internetverbot nicht im Einklang mit der unionsrechtlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit stehe und deshalb im Streitfall nicht anzuwenden sei, folgt der Senat nicht (vgl. Senat…, Urteil vom 16. Oktober 2023 - 2 U 36/22 -, MMR 2024, 344 , Rdnr. 42 ff; ebenso BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, NJW 2024, 1950 , Rdnr. 15 ff):.
Öffentlich-rechtliche Vorschriften stehen dagegen nicht zur Disposition des Normadressaten (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, NJW 2024, 1950 , Rdnr. 22).
Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben sich darin lediglich auf ein koordiniertes Vorgehen in der Glücksspielaufsicht verständigt, ohne verbindlich vorzugeben, dass gegen bestimmte unerlaubte Glücksspielangebote nicht mehr vorgegangen werden soll (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, NJW 2024, 1950 , Rdnr. 23 ff; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24. Mai 2024 - 5 U 101/23 -, Rdnr. 56 ff).
Der die Regelungsziele des Glücksspielstaatsvertrags unterstützende Anreiz, auf nicht erlaubnisfähige Glücksspielangebote zu verzichten, besteht dagegen für alle Anbieter (Senat…, Urteil vom 16. Oktober 2023 - 2 U 36/22 -, MMR 2024, 344 , Rdnr. 57 ff; BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, NJW 2024, 1950 , Rdnr. 26 ff).
Sehen sich diese Anbieter dagegen dem Risiko ausgesetzt, die Einsätze der Spieler zurückzahlen zu müssen, leistet dies einen erheblichen Beitrag dazu, unerlaubte Glücksspiele zurückzudrängen und so die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags zu erreichen (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 -, NJW 2024, 1950 , Rdnr. 35).
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 76/23 Diese unionsrechtskonformen Regelungen stellen gesetzliche Verbote im Sinne des § 134 BGB dar (BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris, Rn. 12, 19 ff.).
Eine Erklärung, dass die unerlaubten Internet-Glücksspielangebote der weiteren Anbieter akzeptiert würden, ist hiermit aber ersichtlich nicht verbunden (siehe zur fehlenden Legalisierungswirkung des Umlaufbeschlusses auch: BGH…, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20, juris, Rn. 52 ff.; Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris, Rn. 25).
Rn. 86 Denn auch in einer solchen Konstellation hat es bei der Nichtigkeitsfolge nach § 134 BGB zu bleiben, wenn das in Frage stehende Sportwettenangebot auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris, Rn. 45 ff.).
Sinn und Zweck der Verbote des GlüStV 2012 war insbesondere auch die Verhinderung der Entstehung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris, Rn. 28-31; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 06.04.2023 - 14 U 256/21, juris, Rn. 59).
Diese Überlegung ist indes auf die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot, unerlaubtes Glücksspiel zu betreiben, nicht zu übertragen (BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris, Rn. 39).
Entsprechend konnte dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- und/oder strafrechtliche Maßnahmen gerade kein hinreichender Nachdruck verliehen werden, so dass es unabdingbar ist, im Falle unerlaubten Glücksspiels eine zivilrechtliche Nichtigkeit nach § 134 BGB anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris, Rn. 30; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 06.04.2023 - 14 U 256/21, juris, Rn. 87).
- OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 63/25
Rückzahlung von Spielverlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …
- OLG Nürnberg, 12.05.2026 - 13 U 1014/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit von Verträgen, internationale …
- OLG Düsseldorf, 02.12.2024 - 16 W 93/23
Online-Glücksspiel; pre-trial discovery; Auskunftsanspruch; materiell-rechtlicher …
- LG Hamburg, 25.08.2025 - 330 O 339/23
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 112/23
- OLG München, 19.06.2026 - 36 U 713/25
Spielerschutz, Verbraucherschutz, Bereicherungsrecht, Einsatzlimit, …
- OLG Celle, 06.07.2026 - 24 U 110/25
- OLG München, 03.09.2026 - 14 U 1498/26
Zu bereicherungsrechtlichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen aus …
- OLG München, 07.11.2024 - 14 U 2342/24
Nichtzulassungsbeschwerde, Vorabentscheidungsersuchen, Rückforderungsansprüche, …
- OLG Stuttgart, 24.07.2026 - 5 U 17/24
- OLG Köln, 10.04.2026 - 19 U 36/24
Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Betreiberin von …
- OLG Köln, 12.09.2025 - 19 U 8/25
Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen (Online-Poker); Gesetzliches …
- OLG Stuttgart, 17.01.2025 - 5 U 107/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Aktivlegitimation des …
- OLG Stuttgart, 07.10.2024 - 5 U 59/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Schadensschätzung
- LG Bochum, 24.05.2024 - 5 O 66/23
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 82/23
- OLG Köln, 06.03.2026 - 19 U 125/25
Anspruch auf Rückzahlung von finanziellen Verlusten des Klägers aus Teilnahme an …
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 132/23
- OLG Köln, 05.12.2025 - 19 U 116/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …
- OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 118/24
- OLG Köln, 16.05.2025 - 19 U 152/24
Erfolglose Berufung der Online-Glückspielbetreiberin mit Sitz in Malta wegen …
- OLG München, 22.05.2026 - 36 U 2520/24
Parteiwechsel, Globalzession, Online-Glücksspiel, Prozessstandschaft, …
- LG Hildesheim, 05.12.2025 - 5 O 138/24
Deutsches Glücksspielrecht auch bei (vorübergehendem) Auslandsaufenthalt des …
- LG Freiburg, 29.10.2025 - 8 O 262/24
§ 6c GlüStV gilt auch für Altspieler.
- LG Hildesheim, 07.11.2025 - 5 O 138/24
Online-Glücksspiel; Sportwetten; Glücksspielstaatsvertrag; Veranstaltungsort; …
- OLG Stuttgart, 29.09.2025 - 5 U 113/25
- LG Hildesheim, 07.11.2025 - 5 O 218/24
Online-Glücksspiel; Sportwetten; Glücksspielstaatsvertrag; Veranstaltungsort; …
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 97/23
- OLG Celle, 06.07.2026 - 24 U 115/25
Rückzahlungsansprüche eines Verbrauchers gegen den Anbieter unerlaubten …
- OLG Köln, 16.01.2026 - 19 U 151/25
- BGH, 07.11.2024 - I ZR 90/23
- OLG Stuttgart, 31.01.2025 - 5 U 89/24
Zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
- KG, 25.02.2025 - 21 U 10/24
Aussetzung des Rechtsstreits in Bezug auf Erstattung von Spieleinsätzen bei …
- OLG Köln, 29.01.2026 - 19 U 53/25
Zurückweisung der Berufung der Online-Glücksspielanbieterin mit Sitz in Gibraltar …
- OLG Braunschweig, 30.10.2024 - 9 U 78/23
Schadensersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter …
- LG Kiel, 04.04.2024 - 2 O 9/23
Anspruch gegenüber einem Glücksspielunternehmen auf Rückzahlung von verlorenen …
- LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24
Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …
- LG Flensburg, 04.10.2024 - 3 O 120/23
Rückzahlungsanspruch wegen verlorener Einsätze gegen Nachfolger eines …
- OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 19/24
Anspruch der Klägerin aus abgetretendem Recht auf Rückzahlung von …
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 70/23
- OLG Stuttgart, 28.04.2025 - 5 U 201/24
- LG Bayreuth, 24.01.2025 - 44 O 339/23
Glückspielrecht, Onlineglückspiel
- OLG Köln, 25.10.2024 - 19 U 6/24
Anspruch des Kläger gegen beklagte in Malta ansässigen …
- OLG Stuttgart, 23.05.2025 - 5 U 201/24
- OLG München, 16.04.2026 - 14 U 2842/25
Online-Glücksspiel, Schadensersatz, Schutzgesetzverletzung, Verjährung, …
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 23/25
Rückzahlungsanspruch des Spielers gegen Veranstalterin von rechtswidrigen …
- LG Stuttgart, 11.09.2024 - 27 O 137/23
Glücksspielangebot im Internet durch einen auf Malta ansässigen Betreiber eines …
- OLG Stuttgart, 20.02.2026 - 5 U 199/25
Anspruch des Klägers auf Rückzahlung verlustiger Spieleinsätze gegen …
- LG Aachen, 30.04.2025 - 1 O 88/23
- OLG Braunschweig, 28.04.2025 - 10 W 19/25
Aussetzung; sofortige Beschwerde; Vorabentscheidungsverfahren; Vorlage; …
- BFH, 16.07.2024 - IX R 6/22
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten
- LG Bielefeld, 20.03.2026 - 5 O 172/25
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 410/24
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
- LG Aschaffenburg, 09.07.2024 - 51 O 50/23
Informatorische Anhörung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gesetzliches Verbot, …
- LG Stuttgart, 18.09.2024 - 27 O 176/23
Unerlaubtes Online-Glücksspiel über eine Online-Plattform eines Anbieters mit …
- OLG Köln, 20.12.2024 - 19 U 123/23
Rückzahlung von erlittenen Verlusten eines Zedenten durch die Teilnahme an von …
- LG Kempten, 16.05.2024 - 11 O 1597/23
Internationale Zuständigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Klagepartei, …
- KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
Anspruch eines Nutzers gegen die Betreiberin von Online-Glücksspielen auf Zahlung …
- LG Aachen, 27.05.2026 - 10 O 306/25
Sportwetten-Verluste: Wettverträge rechtlich unwirksam
- LG Freiburg, 29.05.2026 - 8 O 203/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch als Wegbereiter für zivilrechtliche …
- LG Bonn, 09.01.2025 - 20 O 196/24
- LG Bonn, 20.11.2025 - 17 O 54/25
- OLG Brandenburg, 06.02.2025 - 12 U 9/25
Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an angebotenen Online-Glücksspielen …
- OLG München, 30.12.2025 - 37 U 830/25
Online-Glücksspiel, Bereicherungsrecht, Anspruchshöhe, Schätzung von Schäden, …
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25
Zurückweisung der Berufung gegen Urteil des LG wegen Unzulässigkeit der erhobenen …
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 142/25
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
- OLG Frankfurt, 02.04.2025 - 14 U 151/24
Rückzahlung verlorener Spieleinsätze als Anspruch eines Spielers gegen den …
- OLG Bamberg, 30.07.2026 - 3 U 16/26
Online-Glücksspiel, Darlegungs- und Beweislast, Währungsumrechnung, …
- OLG Dresden, 18.11.2025 - 4 U 543/25
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 49/25
- OLG Frankfurt, 05.01.2026 - 3 U 78/25
Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Anbieter von Online-Sportwetten …
- OLG München, 05.01.2026 - 27 U 2436/25
Einzahlungslimit, Aufsichtsrechtliche Pflichten, Zivilrechtliche Haftung, …
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 39/25
Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an nicht in Deutschland lizenzierten …
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 299/25
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
- LG Lübeck, 28.02.2025 - 15 O 238/23
Rückforderung von Einsätzen aus Online-Glücksspiel
- OLG Brandenburg, 09.02.2026 - 3 U 31/25
Erfüllen des Auskunftsanspruchs einer betroffenen Person über ihre durch einen …
- LG München II, 18.06.2024 - 14 O 1122/23
Vertragsnichtigkeit, Rückforderungsanspruch, Spielerschutz, Online-Glücksspiel, …
- LG Köln, 06.06.2025 - 16 O 168/24
- LG Landau/Pfalz, 10.04.2025 - 2 O 298/23
- LG Essen, 12.08.2025 - 12 O 250/24
Sportwetten
- OLG Saarbrücken, 11.04.2025 - 4 W 5/25
Aussetzung eines Rechtsstreits wegen der Erstattung von beim Online-Glücksspiel …
- LG Gießen, 30.08.2024 - 4 O 257/23
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Rechtsprechung
| BGH - I ZR 88/23 |
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten: Aufhebung des Verhandlungstermins am 2. Mai 2024
- lto.de (Kurzinformation)
Anbieter zieht Revision zurück: Erstmal kein Grundsatzurteil des BGH zu Sportwetten
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Kein Grundsatzurteil zu Sportwetten-Verlusten - Kein Grundsatzurteil zu Sportwetten-Verlusten
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten
- anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Rückerstattung von Sportwettenverlusten möglich
- anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Rückforderung von Sportwetten Verlusten
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
- VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15
- VGH Hessen, 02.11.2015 - 8 B 1125/15
- VGH Hessen, 05.11.2015 - 8 B 1015/15
- VGH Hessen, 05.11.2015 - 8 B 1153/15
- VGH Hessen, 05.11.2015 - 8 B 1210/15
- BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
- VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14
- LG Görlitz, 03.08.2022 - 1 O 452/21
- OLG Dresden, 31.05.2023 - 13 U 1753/22
- BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
- BGH - I ZR 88/23 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.2024 - I ZR 53/23
Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen: Aussetzung bis …
Auszug aus BGH - I ZR 88/23
Von dem Verfahren unter dem Aktenzeichen I ZR 53/23, das der Senat ausgesetzt hat (vgl. dazu die Pressemitteilung Nr. 9/2024 vom 17. Januar 2024), unterscheidet sich diese Sache maßgeblich dadurch, dass Gegenstand hier nicht Online-Pokerspiele sind, die dem Totalverbot des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen und bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (GlüStV 2012) unterlagen, sondern Online-Sportwetten, für die der beklagte Veranstalter eine Konzession nach § 4 Abs. 5, §§ 4a, 10a GlüStV 2012 beantragt hatte. - OLG Dresden, 31.05.2023 - 13 U 1753/22
Grundsatzurteil: Erstes positives OLG-Sportwetten-Urteil in Deutschland!
Auszug aus BGH - I ZR 88/23
Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht die Beklagte bis auf einen Teil der Zinsforderung antragsgemäß verurteilt (OLG Dresden, BeckRS 2023, 12231). - VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14
Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …
Auszug aus BGH - I ZR 88/23
Auf Antrag der Beklagten verpflichtete das Verwaltungsgericht Wiesbaden die zuständige Behörde, der Beklagten die Konzession zu erteilen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 31. Oktober 2016 - 5 K 1467/14.Wi).
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