Rechtsprechung
| BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Sportwetten im Internet III
- rechtsinformationen.bund.de
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Dienstleistungsfreiheit: Nichtigkeit des von einem Glücksspielanbieter über das Internet geschlossenen Vertrags über Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis bei unionsrechtswidrigem Verfahren auf ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 134 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 823 Abs 2 S 1 BGB, § 4 Abs 1 GlüStVtr BW 2012, § 4 Abs 4 GlüStVtr BW 2012
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Dienstleistungsfreiheit: Nichtigkeit des von einem Glücksspielanbieter über das Internet geschlossenen Vertrags über Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis bei unionsrechtswidrigem Verfahren auf ... - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung des Verfahrens durch Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung; Angebot von Sportwetten über eine deutschsprachige Webseite mit einer deutschen Top-Level-Domain ohne Konzession; Rückzahlung verlorener Wetteinsätze wegen Nichtigkeit der abgeschlossenen ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht/Glücksspielrecht: Sportwetten im Internet III
- datenbank.nwb.de
Sportwetten im Internet III
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von Sportwetten einer Erstattung der im Rahmen unerlaubter Online-Sportwetten erlittenen Verluste von Spielern entgegensteht
- damm-legal.de (Kurzinformation)
EuGH soll entscheiden, ob Dienstleistungsfreiheit ausländische Spieleranbieter unter Umständen privilegiert
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BGH legt EuGH vor: Steht Dienstleistungsfreiheit Erstattungsansprüchen gegen Anbieter in Deutschland unzulässiger Online-Sportwetten / Online-Glücksspielen entgegen
- lto.de (Kurzinformation)
Vorlage: Muss Tipico verzockte Wetteinsätze zurückzahlen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Online-Sportwetten mit maltesischer Lizenz - und die Erstattung der Verluste
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sportwetten aus Malta - und die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zur Frage der Erstattung von bei unerlaubten Online-Sportwetten erlittenen Verlusten
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zur Frage der Erstattung von bei unerlaubten Online-Sportwetten erlittenen Verlusten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Illegale Sportwetten: BGH legt tipico-Fall dem EuGH vor
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Rom I-VO 593/2008 Art. 6
Unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht -->ab 2020--> --> Lauterkeitsrecht; Vertragliche Schuldverhältnisse --> Verbraucherrecht; Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung; Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Geschäftsführung ... - dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vorlage zum Rückforderungsanspruch von Spiel-Einsätzen bei unerlaubten Online-Sportwetten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2606
- NVwZ 2024, 1864
- GRUR 2024, 1361
- SpuRt 2024, 402
Wird zitiert von ... (80) Zitiert selbst (42)
- EuGH, 04.02.2016 - C-336/14
Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (…vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group;… GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince;… BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann das mit der Experimentierklausel eingeführte Konzessionserteilungsverfahren die von den nationalen Gerichten festgestellte Unvereinbarkeit des zuvor bestehenden staatlichen Monopols auf die Veranstaltung von Sportwetten mit Art. 56 AEUV allerdings nicht beheben, soweit es den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot nicht beachtet und die von den nationalen Gerichten für unionsrechtswidrig befundenen Bestimmungen, mit denen ein staatliches Monopol auf die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten eingeführt wurde, faktisch weiter angewandt werden (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 93 und 95] - Ince).
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat vor diesem Hintergrund entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 63 und 94] - Ince).
Denn nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts darf kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 34] mit Verweis unter anderem auf EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 94] - Ince).
Rn. 52 (b) Der Umstand, dass im Fall der unionsrechtswidrigen Durchführung des Konzessionserteilungsverfahrens gegen die Verantwortlichen der Anbieter nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt werden durften (vgl. zuvor Rn. 32 f. unter Verweis auf EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 94] - Ince), spricht nicht dagegen.
Dem steht nicht entgegen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union den Ausschluss strafrechtlicher Sanktionen im Fall eines unionsrechtswidrigen Konzessionserteilungsverfahrens - entsprechend der dortigen Vorlagefragen - auf die Inhaber einer Lizenz aus einem anderen Mitgliedstaat beschränkt hat (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 65 und 94] - Ince).
- BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis; …
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
Das Genehmigungsverfahren besteht mithin nicht um seiner selbst willen; vielmehr erfüllt es eine eigenständige, auf das jeweilige gesetzliche Schutzgut bezogene gestaltende Funktion zur Gewährleistung effektiven Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 3 StR 327/19, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 16]).Ein Sachverhalt, bei dem die Erlaubnis erteilt werden könnte oder gar müsste, begründet keinen Tatbestandsausschluss (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 16]).
Diese Erwägung gilt auch in den Fällen, in denen der Betroffene nicht nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Genehmigungsantrag, sondern sogar auf die Erteilung der Genehmigung selbst hat (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 18]).
Stellt sich im Nachhinein die Rechtswidrigkeit der Versagung der Genehmigung heraus oder erteilt die Behörde nachträglich eine Genehmigung, so ist regelmäßig kein Strafaufhebungsgrund gegeben, der trotz Tatbestandserfüllung und Rechtswidrigkeit des genehmigungslosen Verhaltens die Strafbarkeit nachträglich entfallen ließe (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 19]).
Denn nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts darf kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 34] mit Verweis unter anderem auf EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 94] - Ince).
- EuGH, 24.01.2013 - C-186/11
Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland …
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
Die Regelung von Glücksspielen gehört zu den Bereichen, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, deren Sache es ist, im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - C-186/11 und C-209/11, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 23 f.] - Stanleybet International u.a.;… Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13, GRUR 2014, 876 [juris Rn. 23 f.] = WRP 2014, 1172 - Digibet und Albers, jeweils mwN).Daher ist es Sache der Mitgliedstaaten zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihnen verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 44] - Stanleybet International u.a.;… BVerwG, ZfWG 2019, 36 [juris Rn. 11]).
Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (…vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group; GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH…, Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince;… BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).
Der Mitgliedstaat ist lediglich gehalten, Entscheidungen über auf eine Genehmigung gerichtete Anträge auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien zu treffen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 45] - Stanleybet International u.a.).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07
Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung …
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
Etwaige praktische Probleme des Staats, Verbote im Glücksspielwesen wirksam durchzusetzen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Internet als einem schwer zu kontrollierenden transnationalen Medium, vermögen die grundsätzliche Eignung des Verbots nicht in Frage zu stellen (EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-316/07 u.a., WRP 2010, 1338 [juris Rn. 86 f.] - Stoß u.a.;… BVerwG, ZfWG 2018, 139 [juris Rn. 37]).Eine Pflicht der Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis anzuerkennen, ergibt sich aus dem Unionsrecht nicht (vgl. EuGH, WRP 2010, 1338 [juris Rn. 113] - Stoß u.a.; EuGH…, Urteil vom 12. September 2013 - C-660/11 und C-8/12, ZfWG 2013, 391 [juris Rn. 40 f.] - Biasci u.a.).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bleibt jeder Mitgliedstaat berechtigt, die Möglichkeit, den Verbrauchern in seinem Hoheitsgebiet Glücksspiele anzubieten, für alle daran interessierten Veranstalter vom Besitz einer von seinen zuständigen Behörden erteilten Erlaubnis abhängig zu machen, ohne dass der Umstand, dass ein bestimmter Veranstalter bereits über eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis verfügt, dem entgegenstehen kann (vgl. bereits Rn. 31 mit Verweis auf EuGH, WRP 2010, 1338 [juris Rn. 113] - Stoß u.a.;… ZfWG 2013, 391 [juris Rn. 40 f.] - Biasci u.a.).
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
Dabei fällt insbesondere auch die für das Internet typische besonders leichte und ständige Zugänglichkeit zu einem sehr großen internationalen Spielangebot ins Gewicht (vgl. BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 [juris Rn. 44] = WRP 2012, 201 - Sportwetten im Internet II, mit Verweis unter anderem auf EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group;… BVerfG, NVwZ 2008, 1338 [juris Rn. 40];… BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34]).Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll es verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group;… BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34];… BVerwG, ZfWG 2018, 139 [juris Rn. 29]).
Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group;… GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH…, Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince;… BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
Dabei fällt insbesondere auch die für das Internet typische besonders leichte und ständige Zugänglichkeit zu einem sehr großen internationalen Spielangebot ins Gewicht (vgl. BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 [juris Rn. 44] = WRP 2012, 201 - Sportwetten im Internet II, mit Verweis unter anderem auf EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group;… BVerfG, NVwZ 2008, 1338 [juris Rn. 40]; BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34]).Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll es verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (…vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group; BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34];… BVerwG, ZfWG 2018, 139 [juris Rn. 29]).
Rn. 45 (d) Eine Übertragung der für Pferdewetten geltenden Rechtslage auf Sportwetten scheidet von vornherein aus, zumal den Pferdewetten eine nur untergeordnete Bedeutung auf dem Glücksspielmarkt zukommt (vgl. BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 42];… VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2010, 24 [juris Rn. 65];… OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2011, 47 [juris Rn. 87];… Thüringer OVG, ZfWG 2020, 43 [juris Rn. 55]).
- BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (…vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group;… GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH…, Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince; BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).Dies entbindet die Anbieter indes nicht davon, einen (Erst-)Antrag auf Erteilung einer Konzession zu stellen, wenn dies ohne Weiteres möglich gewesen wäre (vgl. BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 46 f.]; zu einem Verstoß gegen § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 5 GlüStV 2012 als Marktverhaltensregelungen bei Online-Zweitlotterien vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 79/22, ZfWG 2023, 262 [juris Rn. 22 bis 24];… Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 148/22, juris Rn. 9 bis 11;… Beschluss vom 8. November 2023 - I ZR 79/22, juris Rn. 6 bis 9;… Beschluss vom 8. November 2023 - I ZR 148/22, ZfWG 2024, 66 [juris Rn. 5 bis 8]).
- VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15
Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
So hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof - allerdings ohne Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit - angenommen, das auch für den Streitfall relevante Konzessionserteilungsverfahren für private Sportwettenveranstalter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 sei nicht unionsrechtskonform gewesen, weil es das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot verletzt und eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit der Antragsteller begründet habe (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 54];… ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 42]).Insbesondere hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das in der Ausschreibung verwendete Zuschlagskriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" als nicht sachgerecht und die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix als nicht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags entsprechend beanstandet (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 55 bis 68];… ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 44 bis 56]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06
Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter setzt in …
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
So hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof - allerdings ohne Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit - angenommen, das auch für den Streitfall relevante Konzessionserteilungsverfahren für private Sportwettenveranstalter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 sei nicht unionsrechtskonform gewesen, weil es das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot verletzt und eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit der Antragsteller begründet habe (…vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 54]; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 42]).Insbesondere hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das in der Ausschreibung verwendete Zuschlagskriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" als nicht sachgerecht und die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix als nicht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags entsprechend beanstandet (…vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 55 bis 68]; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 44 bis 56]).
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 79/22
Angebot von Online-Zweitlotterien durch maltesische Betreiber
Auszug aus BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
Dies entbindet die Anbieter indes nicht davon, einen (Erst-)Antrag auf Erteilung einer Konzession zu stellen, wenn dies ohne Weiteres möglich gewesen wäre (…vgl. BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 46 f.]; zu einem Verstoß gegen § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 5 GlüStV 2012 als Marktverhaltensregelungen bei Online-Zweitlotterien vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 79/22, ZfWG 2023, 262 [juris Rn. 22 bis 24];… Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 148/22, juris Rn. 9 bis 11; Beschluss vom 8. November 2023 - I ZR 79/22, juris Rn. 6 bis 9;… Beschluss vom 8. November 2023 - I ZR 148/22, ZfWG 2024, 66 [juris Rn. 5 bis 8]).Darüber hinaus käme es zu einer Verschiebung der gesetzlichen Prüfungs- und Entscheidungszuständigkeiten von den (spezialisierten) Verwaltungsbehörden und -gerichten auf Zivilgerichte (…zu § 3a UWG vgl. BGH, ZfWG 2024, 66 [juris Rn. 14 bis 17]; BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - I ZR 79/22, juris Rn. 15 bis 18).
- BVerwG, 07.11.2018 - 8 B 29.18
Dienstleistungsfreiheit; Glücksspielstaatsvertrag; Konzession; Sportwetten; …
- EuGH, 12.09.2013 - C-660/11
Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG …
- BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines …
- BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
- BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein …
- VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine …
- VGH Hessen, 11.10.2019 - 8 A 1710/17
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
- BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
- BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18
Anspruch eines Rechtsanwalts gegen eine Haftpflichtversicherung wegen seiner …
- BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07
Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13
Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht …
- EuGH, 12.06.2014 - C-156/13
Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …
- BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 221/21
Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen …
- VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16
Veranstalten von Sportwetten
- BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15
Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol; …
- OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter mit Sitz auf Malta wegen …
- OLG Dresden, 31.05.2023 - 13 U 1753/22
Grundsatzurteil: Erstes positives OLG-Sportwetten-Urteil in Deutschland!
- OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 8 U 102/22
Aus Unionsgründen konzessionsloses Wettbüro haftet nicht für verlorene …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
Rückforderung von Einsätzen beim Online-Glücksspiel
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 148/22
Wettbewerbsverstoß eines ausländischen Anbieters von Zweitlotterien im Internet: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10
Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen
- OLG Oldenburg, 30.11.2023 - 1 U 14/23
- OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11
Sportwetten-Erlaubnis nach Gewerbegesetz der DDR
- OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 16 U 149/22
Rückerstattung von verlorenen Glücksspieleinsätzen im Online-Glückspiel von …
- OLG Köln, 19.01.2024 - 19 U 48/23
- EuGH - C-8/12 (anhängig)
Rainone u.a.
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09
Sportwetten im Internet
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- BGH, 19.09.2023 - XI ZR 343/22
Aufwendungserstattunganspruch des Zahlungsdienstleisters: Wirksamkeit der …
- EuGH, 02.04.2020 - C-500/18
Reliantco Investment und Reliantco Investment Limassol Sucursala Bucureşti - …
- LG Aachen, 25.03.2025 - 15 O 109/24
Glücksspielstaatsvertrag 2012; Nichtigkeit; Verbotsgesetz; konzessionsfähig
Verträge, die gegen das Totalverbot des § 4 Abs. 1, Abs. 4 GlüStV verstoßen(hier: Online-Casinoglücksspiele) sind nach § 134 BGB nichtig (Anschluss an BGH,Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, juris Rn. 17 ff.;… OLG Köln, Beschl. v. 30.11.2023- 19 U 92/23, juris Rn. 13 f.;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.04.2023 - 14 U 256/21, jurisRn.Eine Pflicht der Mitgliedstaaten, eine voneinem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis anzuerkennen, ergibt sich aus demUnionsrecht nicht (Anschluss an BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, juris Rn.16
; BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, juris Rn. 59;… BGH, Beschl. v.26.01.2023 - I ZR 79/22, juris Rn. 26; BGH, Beschl. v. 23.01.2025 - I ZB 39/24, jurisRn.Ein Veranstalter von Online-Glücksspielen kann aus dem Unionsrechtkeine Rechte herleiten, die er auch in einem unionsrechtskonformenKonzessionserteilungsverfahren nicht hätte erlangen können (Anschluss an BGH,Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, juris Rn. 39; BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR88/23, juris Rn. 48 ff.).
Rn. 31 Schließlich gilt Art. 17 Abs. 1 EuGVVO auch für Bereicherungsansprüche als Folge der Rückabwicklung des Vertrages (vgl. BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 7;… OLG Köln, Beschl. v. 30.11.2023 - 19 U 92/23, juris Rn. 4; LG F. II, Endurt.
Dies ist vorliegend nach dem oben zu Art. 18 EuGVVO Gesagten der Fall (s. zum Ganzen überzeugend BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 8;… OLG Hamm, Beschl. v. 12.11.2021 - 12 W 13/21, BeckRS 2021, 37639 Rn. 13;… OLG Frankfurt a.M., Beschl.v. 8.4.2022 - 23 U 55/21, BeckRS 2022, 12872 Rn. 43;… OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2025 - 5 U 107/24, juris Rn. 31;… Segna, WM 2022, 1909, 1910).
Rn. 47 § 3 Abs. 2 GlüStV 2012, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 14
; BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 12).Als Verbotsgesetz kommen auch landesrechtliche Normen in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 20 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 15).
Rn. 51 (4) Aus dem Verstoß gegen das gesetzliche Verbot des § 4 Abs. 1, Abs. 4 GlüStV 2012 folgt die Nichtigkeit der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Online-Glücksspielverträge (vgl. BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 17 ff.;… OLG Köln, Beschl. v. 30.11.2023 - 19 U 92/23, juris Rn. 13 f.;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.04.2023 - 14 U 256/21, ZfWG 2023, 444, juris Rn. 72 ff.;… OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2025 - 5 U 107/24, juris Rn. 58; Segna, WM 2022, 1909, 1911 f. m.w.Nachw.; a.A. Koenig/Wittum, ZfWG 2023, 2, 4 ff.; s. zum Streitstand jew. m.w.Nachw. Rock, ZfWG 2022, 118 ff.; dens., ZfWG 2023, 231 ff.; Koenig/Wittum, ZfWG 2023, 2 f.).
Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll es verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (…vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 31 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 23).
Sehen sich diese Anbieter dem Risiko ausgesetzt, die Einsätze der Spieler zurückzahlen zu müssen, leistet dies einen erheblichen Beitrag dazu, unerlaubte Glücksspiele zurückzudrängen und so die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags zu erreichen (…vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 35; BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 54).
Etwaige Fehlanreize bei Spielern betreffen zudem nur Einzelfälle, während der die Regelungsziele des Glücksspielstaatsvertrags unterstützende Anreiz, auf nicht erlaubnisfähige Glücksspielangebote zu verzichten, für alle Anbieter besteht (…vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 36; BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 28; s. hierzu überzeugend auch Segna, WM 2022, 1909, 1915 im Rahmen des § 817 Satz 2 BGB; nicht überzeugend daher die Argumentation bei Koenig/Wittum, ZfWG 2023, 2, 6 f.).
Eine Pflicht der Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis anzuerkennen, ergibt sich aus dem Unionsrecht nicht (…vgl. EuGH, Urt. v. 08.09.2010 - C 316/07 u.a., NVwZ 2010, 1409, juris Rn. 112;… EuGH, Urt. v. 12.09.2013 - C-660/11 und C-8/12, ZfWG 2013, 391, juris Rn. 40 f.;… BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 16; BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 59;… BGH, Beschl. v. 26.01.2023 - I ZR 79/22, ZfWG 2023, 262, juris Rn. 26;… BGH, Beschl. v. 23.01.2025 - I ZB 39/24, juris Rn. 27;… OLG Köln, Beschl. v. 30.11.2023 - 19 U 92/23, juris Rn. 16;… OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2025 - 5 U 107/24, juris Rn. 51).
Soweit die Beklagte insoweit zutreffend darauf hingewiesen hat, dass die Kammer in vergleichbaren Verfahren diese nach § 148 ZPO (analog) bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem dort anhängigen Vorlageverfahren Az. C-440/23 ausgesetzt hat, beruht dies auf dem Umstand, dass es in Verfahren wie dem vorliegenden nicht um die Unionrechtskonformität des in § 4 Abs. 4 und 5 GlüStV 2012 für Sportwetten geregelten Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt geht (zur Notwendigkeit einer Vorlage in diesen Verfahren im Hinblick auf die Frage, wie sich die unionsrechtswidrige Durchführung des Konzessionsverfahrens auf die Frage der Auslegung des nationalen Rechts auswirkt vgl. BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 9, 61), sondern darum, ob das für sonstige OnlineGlücksspiele wie Casino-, Poker- oder Automatenspiele geltende Totalverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 mit Unionsrecht in Einklang steht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 30).
Diese Frage ist in der Tat nach Auffassung des Gerichts klärungsbedürftig und daher die Entscheidung des EuGH abzuwarten (…a.A. etwa OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2025 - 5 U 107/24, juris Rn. 150 ff.), weil bei Annahme einer fehlenden Unionsrechtskonformität der Verbotsnorm des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 zumindest möglich erscheint, dass jedenfalls dann, wenn der Anbieter - wie vorliegend die Beklagte - für die von ihm angebotenen Online-Glücksspiele über eine Glücksspielerlaubnis nach dem mitgliedstaatlichen Recht verfügt und die Glücksspiele im Einklang mit dieser Lizenz angeboten wurden, was von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Mitgliedstaat fortlaufend überwacht wurde, der Verstoß gegen das nationalstaatliche Verbot nicht die Annahme rechtfertigt, die zugrunde liegenden Verträge seien nichtig (zur Annahme einer generellen Nichtigkeit von Verträgen neigend, sofern die erforderliche Konzession nicht vorgelegen hat BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 49 ff.;… von einer Unionsrechtskonformität des Totalverbots ausgehend OLG Stuttgart, Urt. v. 24.05.2024 - 5 U 101/23, juris Rn. 61 ff.;… OLG Stuttgart, Urt. v. 17.01.2025 - 5 U 107/24, juris Rn. 61 ff.) bzw. bei den nationalen Bestimmungen handele es sich um Schutzgesetze i.S. des § 823 Abs. 2 BGB, die entsprechende Schadensersatzansprüche zugunsten der Spieler begründen könnten.
Dabei wird es ggf. auch darauf ankommen, ob und aufgrund welcher Erwägungen der EuGH - insbesondere auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 25.07.2024 (Az.: I ZR 90/23) - davon ausgeht, dass die unionsrechtswidrige Durchführung des Konzessionsverfahrens zu einer abweichenden Auslegung des nationalen Rechts (§§ 134, 823 Abs. 2 BGB) zwingt.
Entscheidend ist vielmehr, dass das Sportwettenangebot bereits insgesamt nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig war, weil es dem materiellen Glücksspielrecht widersprach (so zutreffend BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 42).
Ein Veranstalter von Online-Glücksspielen kann aus dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die er auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht hätte erlangen können (vgl. BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 39 m.w.Nachw.;… BGH, Beschl. v. 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950, juris Rn. 48 ff.).
Dies hat der Bundesgerichtshof sodann für das Revisionsverfahren unterstellt (so ausdrücklich BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 38 ff., 48).
Die von der Beklagten in Bezug genommene Presseerklärung (Nr. 155/2024) des Bundesgerichtshofs betraf das vorgenannte Verfahren Az. I ZR 90/23, in dem der Bundesgerichtshof allein aus den dargelegten Gründen im Revisionsverfahren zugunsten der dortigen Beklagten unterstellt hat, dass die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten wurden.
Soweit der I. Zivilsenat im Rahmen einer Gegenvorstellung gegen den Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 dargelegt hat, es habe sich bei seinen Ausführungen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 38-47), die Verträge könnten unabhängig von der unionsrechtlichen Beurteilung wegen Nichteinhaltung des materiellen Glücksspielrechts nichtig sein, lediglich um eine vorläufige Einschätzung gehandelt (so BGH, Beschl. v. 07.11.2024 - I ZR 90/23, juris Rn. 8), folgt hieraus nichts Abweichendes.
Das erkennende Gericht hält diese vorläufige Einschätzung des I. Zivilsenats für rechtlich zutreffend (s. hierzu insbesondere überzeugend BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 39-46) und legt sie daher seiner Entscheidung zugrunde.
Vielmehr folgt gerade aus dem vorgenannten Beschluss des I. Zivilsenats vom 07.11.2024, dass selbst dann, wenn - unter Berücksichtigung der Vorabentscheidung durch den EuGH - keine Nichtigkeit der Verträge allein wegen der fehlenden Konzession anzunehmen sein sollte, sich die Frage stellt, ob sie wegen Nichteinhaltung des materiellen Glücksspielrechts nichtig sind (so ausdrücklich BGH, Beschl. v. 07.11.2024 - I ZR 90/23, juris Rn. 8).
Rn. 70 aa) Bei § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 61 ff.) und § 284 StGB handelt es sich um Schutzgesetze.
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dient auch dem Schutz des Spielers vor den irrationalen Reizen von Glücksspielen (BGH, Beschl. v. 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, juris Rn. 64).
- OLG Stuttgart, 24.07.2026 - 5 U 17/24 Rn. 27 Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. c, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO für die geltend gemachten Bereicherungsansprüche international zuständig, da es sich um eine Verbrauchersache handelt (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024, I ZR 90/23, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024, 5 U 101/23 , Rn. 30 ff., juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.02.2026, 5 U 410/24 , BeckRS 2026, 3930 Rn. 34ff.).
Rn. 30 Die verfolgten deliktischen Ansprüche unterfallen ebenfalls dem o.g. Verbrauchergerichtsstand, weil dieser auch nichtvertragliche Anspruchsgrundlagen erfasst, soweit sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024, I ZR 90/23, Rn. 7, juris; EuGH…, Urteil vom 02.04.2020, C-500/18, Reliantco Investments LTD, Rn. 58ff.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024, 5 U 101/23 , Rn. 35 , juris).
Diese Regelungen stellen ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024, I ZR 90/23, Rn. 11ff., 17ff., juris).
Rn. 41 Die normative Ausgestaltung des Konzessionserteilungsverfahrens für Sportwetten in den §§ 4 a bis 4 e GlüStV 2012 bot eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Erlaubnisverfahrens und ist als solche unionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.10.2017, 8 C 18.16, Rn. 30ff.; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024, I ZR 90/23, Rn. 30f., juris).
Rn. 44 Jedenfalls verbleibt es für solche Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024, I ZR 90/23, NJW 2024, 2606; Hinweisbeschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23).
Die Beklagte hat insoweit darzulegen und zu beweisen, dass sie die materiellen Voraussetzungen des Erlaubnisvorbehalts erfüllt (BGH a.a.O., NJW 2024, 2606 Rn. 47).
Ein Sportwettenveranstalter kann aus einer Unvereinbarkeit des Konzessionserteilungsverfahrens mit dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die er auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht hätte erlangen können (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024, I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 39).
Rn. 90 § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.04.2024, 5 U 149/23 , Rn. 141 ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 I ZR 90/23, Rn. 63, juris).
Rn. 106 Die Vorlagefragen im Vorabentscheidungsersuchen C-530/24 sind zudem insoweit nicht entscheidungserheblich, als ein Sportwettenveranstalter aus einer Unvereinbarkeit des Konzessionserteilungsverfahrens mit dem Unionsrecht keine Rechte herleiten kann, die er auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht hätte erlangen können (BGH…, Beschluss vom 22.03.2024 I ZR 88/23, Rn. 48, juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 I ZR 90/23, Rn. 38 - 48, juris).
Denn die Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2024, 5 U 101/23 , sowie das hiesige Urteil) zu den im Leitentscheidungsverfahren zu klärenden Fragen (Art. 17f. EuGVVO, § 812 Abs. 1, § 134 BGB, § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 bzw. § 817 Satz 2 BGB) deckt sich im Wesentlichen mit der vorläufigen Auffassung des BGH (Hinweisbeschluss vom 22.03.2024, I ZR 88/23 sowie EuGH-Vorlage vom 25.07.2024, I ZR 90/23) sowie der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung.
Soweit hinsichtlich des Verjährungsbeginns im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB von den Obergerichten teilweise eine abweichende Auffassung vertreten wird, kommen jedenfalls Ansprüche gem. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. die Beschlüsse des BGH vom 22.03.2024 und vom 25.07.2024 a.a.O.) i.V.m. § 852 BGB in Betracht.
- LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
Sportwetten im Internet, Keine Aussetzung bei Verstoß gegen materielles …
Einer Aussetzung im Hinblick auf die EuGH-Vorlage des BGH vom 25. Juli 2024 (Az.I ZR 90/23) bedarf es nicht, da das Sportwetten Angebot der Beklagten demmateriellen Glücksspielrecht widersprach, daher auch in einemunionsrechtskonformen Konzessionsverfahren nicht erlaubnisfähig gewesen wärenund die zivilrechtlichen Folgen einer unionsrechtlichen Klärung nicht bedürfen (BGH,EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 38, juris).Rn. 33 Die verfolgten deliktischen Ansprüche unterfallen ebenfalls dem o.g. Verbrauchergerichtsstand, weil dieser auch nichtvertragliche Anspruchsgrundlagen erfasst, soweit sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 7, juris m.w.N.).
Rn. 37 Dem Kläger ist trotz der Einschaltung eines Prozessfinanzierers ein eigenes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der Rückforderung der rechtsgrundlos geleisteten Spieleinsätze zuzugestehen (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 55, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 9. Januar 2024 - 21 U 45/23 - Rn. 75, juris).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bleibt jeder Mitgliedstaat berechtigt, die Möglichkeit, den Verbrauchern in seinem Hoheitsgebiet Glücksspiele anzubieten, für alle daran interessierten Veranstalter vom Besitz einer von seinen zuständigen Behörden erteilten Erlaubnis abhängig zu machen, ohne dass der Umstand, dass ein bestimmter Veranstalter bereits über eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis verfügt, dem entgegenstehen kann (EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 -Rn. 113, juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 59, juris).
Rn. 52 Unter Berücksichtigung der Maßstäbe, die der BGH in seiner EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) aufgestellt hat, verbleibt es bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung bedarf (…BGH,- Rn. 38, juris).
Das Unionsrecht gebietet es nicht, materiell nicht erlaubnisfähige Sportwetten Angebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 39, juris).
Rn. 57 Die Kammer folgt der Auffassung des BGH, dass die von einem Sportwetten Anbieter über das Internet geschlossenen Verträge - unabhängig von der Ausgestaltung des Konzessionserteilungsverfahrens - nichtig sind, wenn dieser entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 den Höchsteinsatz für diesen Spieler nicht auf einen Betrag von 1.000 EUR pro Monat begrenzt hat (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 40, juris; BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 49-55, juris).
Rn. 59 Die Beklagte kann sich im Verhältnis zum Kläger nicht darauf berufen, dass in einer Konzession ein abweichender Höchsteinsatz festgesetzt werden könnte (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012) (BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 51, juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 43, juris).
Rn. 60 Es ist dabei unerheblich, ob sich der Verstoß der Beklagten gegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 konkret auf die mit dem Kläger geschlossenen Sportwetten Verträge ausgewirkt hat, also jeder einzelne Wettvertrag unter Verstoß gegen den monatlichen Höchsteinsatz von 1.000 EUR je Spieler zustande gekommen ist (BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 54, juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 42, juris).
Rn. 61 Ein Anbieter, der die genannten Anforderungen nicht eingehalten hat, kann sich darüber hinaus nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es für die Konzessionserteilung nicht auf das tatsächlich vorhandene, sondern das in der eingereichten Bewerbung dargestellte Angebot ankomme (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 44, juris).
Rn. 64 Entsprechendes gilt für weitere spielerschützende Regelungen des materiellen Glücksspielrechts wie die vollständige Trennung der Wetten von anderen Glücksspielen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2012) und den Ausschluss von sogenannten Ereigniswetten auf einzelne Vorgänge während des laufenden Sportereignisses (§ 21 Abs. 4 Satz 3 Teilsatz 2 GlüStV 2012) (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -Rn. 46, juris; BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 - Rn. 56, juris).
Rn. 101 § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 sind spieler- und vermögenschützende Schutzgesetzte im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 61-64, juris).
Rn. 109 Die vom OLG Oldenburg vertretene Ansicht, einem Anspruch auf Erstattung von Spielverlusten nach § 852 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 stünde entgegen, dass die Verbotsnorm des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 zwar vor einer Spiel- bzw. Wettsucht schütze, nicht aber das Vermögen des Spielers schütze (OLG Oldenburg…, Urteil vom 30. November 2023 - 1 U 14/23 - Rn. 73, juris) ist durch die Entscheidung des BGH vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) überholt, da der BGH klargestellt hat, dass der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 bezweckte Schutz sich nicht lediglich auf den gesundheitlichen Aspekt einer Spielsucht(gefährdung) bezieht, sondern auch auf den damit untrennbar verknüpften wirtschaftlichen Aspekt (…Rn. 63, juris).
Rn. 126 Einer Aussetzung im Hinblick auf die EuGH-Vorlage des BGH vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) bedarf es nicht, da das Sportwetten Angebot der Beklagten dem materiellen Glücksspielrecht widersprach, daher auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionsverfahren nicht erlaubnisfähig gewesen wären und die zivilrechtlichen Folgen einer unionsrechtlichen Klärung nicht bedürfen (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - Rn. 38, juris).
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 410/24
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
Rn. 40 Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. c, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO für die geltend gemachten Bereicherungsansprüche international zuständig, da es sich um eine Verbrauchersache handelt (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024 - 5 U 101/23 -, Rn. 30 ff., juris).Rn. 47 Die verfolgten deliktischen Ansprüche unterfallen ebenfalls dem o.g. Verbrauchergerichtsstand, weil dieser auch nichtvertragliche Anspruchsgrundlagen erfasst, soweit sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 7, juris; EuGH…, Urteil vom 02.04.2020 - C-500/18, Reliantco Investments LTD, Rn. 58ff.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024 - 5 U 101/23 -, Rn. 35 , juris).
Rn. 58 § 4 GlüStV 2012 ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.04.2024 - 5 U 149/23 , Rn. 141 ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, Rn. 63, juris).
Das Unionsrecht gebietet es nicht, materiell nicht erlaubnisfähige Glücksspielangebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln (vgl. BGH…, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 48ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 48, juris).
Dabei hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen, dass sie die materiellen Voraussetzungen des Erlaubnisvorbehalts erfüllt (BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 47).
Rn. 132 Weiterhin kann ein Anbieter einem Spieler grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass in einer Konzession ein abweichender Höchsteinsatz hätte festgesetzt werden können (vgl. § 6c Abs. 1 S. 3 GlüStV 2021 ), soweit und solange die zuständige Behörde eine solche in ihrem Ermessen stehende Entscheidung nicht bestandskräftig getroffen hat (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 43).
Rn. 134 Die Erhöhung des grundsätzlichen gesetzlichen Höchstbetrages durfte außerdem - wie auch öffentlich bekannt war (…vgl. LT-Drucksache BW, 16/9487, S. 123) - nur "im Einzelfall" für "Personen, die jedenfalls nicht spielsuchtgefährdet und finanziell hinreichend leistungsfähig" sind, erfolgen und war "besonders zuverlässigen Anbietern vorzubehalten", wobei in der Erlaubnis festzulegen sein sollte, dass durch geeignete Maßnahmen zu prüfen und festzustellen ist, dass der jeweilige Spieler, "bevor er sein individuelles Limit höher festsetzen darf, kein auffälliges Spielverhalten gezeigt hat und sich dies auch nach Erhöhung des Limits nicht ändert sowie eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beim Spieler gegeben ist" (ähnlich zu § 4 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 GlüStV 2021 : BGH Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 43).
Das Genehmigungsverfahren, in dem die Erfüllung der Anforderungen der §§ 4ff. GlüStV 2021 geprüft wird, besteht dabei nicht um seiner selbst willen; vielmehr erfüllt es eine eigenständige, auf das jeweilige gesetzliche Schutzgut bezogene gestaltende Funktion zur Gewährleistung effektiven Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, Rn. 25, juris).
Der mit den Glücksspielstaatsverträgen 2012 und 2021 bezweckte Individualschutz bezieht sich dabei nicht lediglich auf den gesundheitlichen Aspekt einer Spielsucht(gefährdung), sondern auch auf den damit untrennbar verknüpften wirtschaftlichen Aspekt (zu GlüStV 2012: BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, Rn. 63).
Rn. 157 Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1, Abs. 4 GlüStV 2021 verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (zu § 4 GlüStV 2012: BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 23).
Rn. 202 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Vorlagebeschluss klargestellt, dass es bei einem dem materiellen Glücksspielrecht widersprechenden Glücksspielangebot bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB bleibt, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung bedarf (BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 38).
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 142/25
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
Rn. 37 Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. c, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO für die geltend gemachten Bereicherungsansprüche international zuständig, da es sich um eine Verbrauchersache handelt (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024 - 5 U 101/23 -, Rn. 30 ff., juris).Rn. 44 Die verfolgten deliktischen Ansprüche unterfallen ebenfalls dem o.g. Verbrauchergerichtsstand, weil dieser auch nichtvertragliche Anspruchsgrundlagen erfasst, soweit sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 7, juris; EuGH…, Urteil vom 02.04.2020 - C-500/18, Reliantco Investments LTD, Rn. 58ff.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024 - 5 U 101/23 -, Rn. 35 , juris).
Rn. 55 § 4 GlüStV 2012 ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.04.2024 - 5 U 149/23 , Rn. 141 ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, Rn. 63, juris).
Das Unionsrecht gebietet es nicht, materiell nicht erlaubnisfähige Glücksspielangebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln (vgl. BGH…, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 48ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 48, 61ff., juris).
Dabei hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen, dass sie die materiellen Voraussetzungen des Erlaubnisvorbehalts erfüllt (BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 47).
Rn. 133 Weiterhin kann ein Anbieter einem Spieler grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass in einer Konzession ein abweichender Höchsteinsatz hätte festgesetzt werden können (vgl. § 6c Abs. 1 S. 3 GlüStV 2021 ), soweit und solange die zuständige Behörde eine solche in ihrem Ermessen stehende Entscheidung nicht bestandskräftig getroffen hat (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 43).
Rn. 135 Die Erhöhung des grundsätzlichen gesetzlichen Höchstbetrages durfte außerdem - wie auch öffentlich bekannt war (…vgl. LT-Drucksache BW, 16/9487, S. 123) - nur "im Einzelfall" für "Personen, die jedenfalls nicht spielsuchtgefährdet und finanziell hinreichend leistungsfähig" sind, erfolgen und war "besonders zuverlässigen Anbietern vorzubehalten", wobei in der Erlaubnis festzulegen sein sollte, dass durch geeignete Maßnahmen zu prüfen und festzustellen ist, dass der jeweilige Spieler, "bevor er sein individuelles Limit höher festsetzen darf, kein auffälliges Spielverhalten gezeigt hat und sich dies auch nach Erhöhung des Limits nicht ändert sowie eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beim Spieler gegeben ist" (ähnlich zu § 4 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 GlüStV 2021 : BGH Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 43).
Das Genehmigungsverfahren, in dem die Erfüllung der Anforderungen der §§ 4ff. GlüStV 2012 bzw. 2021 geprüft wird, besteht dabei nicht um seiner selbst willen; vielmehr erfüllt es eine eigenständige, auf das jeweilige gesetzliche Schutzgut bezogene gestaltende Funktion zur Gewährleistung effektiven Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, Rn. 25, juris).
Der mit den Glücksspielstaatsvertragen 2012 und 2021 bezweckte Individualschutz bezieht sich dabei nicht lediglich auf den gesundheitlichen Aspekt einer Spielsucht(gefährdung), sondern auch auf den damit untrennbar verknüpften wirtschaftlichen Aspekt (zu GlüStV 2012: BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, Rn. 63).
Rn. 158 Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll das Verbot des § 4 Abs. 1, Abs. 4 GlüStV 2012 bzw. 2021 verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (zu § 4 GlüStV 2012: BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 23).
Rn. 203 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Vorlagebeschluss klargestellt, dass es bei einem dem materiellen Glücksspielrecht widersprechenden Glücksspielangebot bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB bleibt, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung bedarf (BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 38).
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 299/25
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
Rn. 38 Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. c, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO für die geltend gemachten Bereicherungsansprüche international zuständig, da es sich um eine Verbrauchersache handelt (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024 - 5 U 101/23 -, Rn. 30 ff., juris).Rn. 44 Die verfolgten deliktischen Ansprüche unterfallen ebenfalls dem o.g. Verbrauchergerichtsstand, weil dieser auch nichtvertragliche Anspruchsgrundlagen erfasst, soweit sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 7, juris; EuGH…, Urteil vom 02.04.2020 - C-500/18, Reliantco Investments LTD, Rn. 58ff.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024 - 5 U 101/23 -, Rn. 35 , juris).
Rn. 55 § 4 GlüStV 2012 ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.04.2024 - 5 U 149/23 , Rn. 141 ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, Rn. 63, juris).
Das Unionsrecht gebietet es nicht, materiell nicht erlaubnisfähige Glücksspielangebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln (vgl. BGH…, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 48ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 48, 61ff., juris).
Dabei hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen, dass sie die materiellen Voraussetzungen des Erlaubnisvorbehalts erfüllt (BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 47).
Rn. 133 Weiterhin kann ein Anbieter einem Spieler grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass in einer Konzession ein abweichender Höchsteinsatz hätte festgesetzt werden können (vgl. § 6c Abs. 1 S. 3 GlüStV 2021 ), soweit und solange die zuständige Behörde eine solche in ihrem Ermessen stehende Entscheidung nicht bestandskräftig getroffen hat (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 43).
Rn. 135 Die Erhöhung des grundsätzlichen gesetzlichen Höchstbetrages durfte außerdem - wie auch öffentlich bekannt war (…vgl. LT-Drucksache BW, 16/9487, S. 123) - nur "im Einzelfall" für "Personen, die jedenfalls nicht spielsuchtgefährdet und finanziell hinreichend leistungsfähig" sind, erfolgen und war "besonders zuverlässigen Anbietern vorzubehalten", wobei in der Erlaubnis festzulegen sein sollte, dass durch geeignete Maßnahmen zu prüfen und festzustellen ist, dass der jeweilige Spieler, "bevor er sein individuelles Limit höher festsetzen darf, kein auffälliges Spielverhalten gezeigt hat und sich dies auch nach Erhöhung des Limits nicht ändert sowie eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beim Spieler gegeben ist" (ähnlich zu § 4 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 GlüStV 2021 : BGH Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 43).
Das Genehmigungsverfahren, in dem die Erfüllung der Anforderungen der §§ 4ff. GlüStV 2012 bzw. 2021 geprüft wird, besteht dabei nicht um seiner selbst willen; vielmehr erfüllt es eine eigenständige, auf das jeweilige gesetzliche Schutzgut bezogene gestaltende Funktion zur Gewährleistung effektiven Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, Rn. 25, juris).
Der mit den Glücksspielstaatsvertragen 2012 und 2021 bezweckte Individualschutz bezieht sich dabei nicht lediglich auf den gesundheitlichen Aspekt einer Spielsucht(gefährdung), sondern auch auf den damit untrennbar verknüpften wirtschaftlichen Aspekt (zu GlüStV 2012: BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, Rn. 63).
Rn. 158 Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll das Verbot des § 4 Abs. 1, Abs. 4 GlüStV 2012 bzw. 2021 verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (zu § 4 GlüStV 2012: BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 23).
Rn. 202 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Vorlagebeschluss klargestellt, dass es bei einem dem materiellen Glücksspielrecht widersprechenden Glücksspielangebot bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB bleibt, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung bedarf (BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 38).
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 23/25
Rückzahlungsanspruch des Spielers gegen Veranstalterin von rechtswidrigen …
Rn. 37 Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. c, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO für die geltend gemachten Bereicherungsansprüche international zuständig, da es sich um eine Verbrauchersache handelt (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024 - 5 U 101/23 -, Rn. 30 ff., juris).Rn. 44 Die verfolgten deliktischen Ansprüche unterfallen ebenfalls dem o.g. Verbrauchergerichtsstand, weil dieser auch nichtvertragliche Anspruchsgrundlagen erfasst, soweit sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 7, juris; EuGH…, Urteil vom 02.04.2020 - C-500/18, Reliantco Investments LTD, Rn. 58ff.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24.05.2024 - 5 U 101/23 -, Rn. 35 , juris).
Die Schutzbedürftigkeit der - auch potenziellen - Spieler besteht unabhängig von der Möglichkeit fort, das Verbot verwaltungsrechtlich durchzusetzen oder dessen Nichteinhaltung strafrechtlich zu sanktionieren (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 52ff.).
Das Unionsrecht gebietet es nicht, materiell nicht erlaubnisfähige Glücksspielangebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln (vgl. BGH…, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, Rn. 48ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 48, juris).
Dabei hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen, dass sie die materiellen Voraussetzungen des Erlaubnisvorbehalts erfüllt (BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 47).
Rn. 137 Weiterhin kann ein Anbieter einem Spieler grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass in einer Konzession ein abweichender Höchsteinsatz hätte festgesetzt werden können (vgl. § 6c Abs. 1 S. 3 GlüStV 2021 ), soweit und solange die zuständige Behörde eine solche in ihrem Ermessen stehende Entscheidung nicht bestandskräftig getroffen hat (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 43).
Rn. 139 Die Erhöhung des grundsätzlichen gesetzlichen Höchstbetrages durfte außerdem - wie auch öffentlich bekannt war (…vgl. LT-Drucksache BW, 16/9487, S. 123) - nur "im Einzelfall" für "Personen, die jedenfalls nicht spielsuchtgefährdet und finanziell hinreichend leistungsfähig" sind, erfolgen und war "besonders zuverlässigen Anbietern vorzubehalten", wobei in der Erlaubnis festzulegen sein sollte, dass durch geeignete Maßnahmen zu prüfen und festzustellen ist, dass der jeweilige Spieler, "bevor er sein individuelles Limit höher festsetzen darf, kein auffälliges Spielverhalten gezeigt hat und sich dies auch nach Erhöhung des Limits nicht ändert sowie eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beim Spieler gegeben ist" (ähnlich zu § 4 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 GlüStV 2021 : BGH Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 43).
Rn. 167 § 4 GlüStV ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.04.2024 - 5 U 149/23 -, Rn. 141 ff., juris; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 63, juris).
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dient auch dem Schutz des Spielers vor den irrationalen Reizen von Glücksspielen (BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 64; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23.05.2025 - 5 U 201/24 , BeckRS 2025, 11913 Rn. 71ff.).
Rn. 187 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Vorlagebeschluss klargestellt, dass es bei einem dem materiellen Glücksspielrecht widersprechenden Glücksspielangebot bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB bleibt, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung bedarf (BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 38).
- OLG München, 15.07.2026 - 15 U 414/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit von Spielverträgen, …
Rn. 44 (9) Es genügt im Übrigen bereits die formelle Rechtswidrigkeit, also das Fehlen einer erforderlichen verwaltungsrechtlichen Erlaubnis (BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 36 ff. und Rn. 51 ff.).Anhaltspunkte für Unionsrechtswidrigkeit bestehen allenfalls für die Regelungen betreffend - hier nicht entscheidungserhebliche - Sportwetten nach §§ 4 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5, 4a Abs. 1 GlüStV 2012 (BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606).
Weiter muss der konkret Geschädigte vom persönlichen Schutzbereich der verletzten Norm erfasst sein und zum Kreis derjenigen Personen gehören, deren Schutz die verletzte Norm bezweckt (BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 62; BGH…, Urteil vom 13.03.2018, VI ZR 143/17, juris Rn. 27; OLG Köln…, Urteil vom 29.01.2026 - 19 U 53/25, BeckRS 2026, 2403, Rn. 90).
Es soll insbesondere die negativen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen für die Spieler verhindern, die durch das Glücksspiel eintreten können (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 21-24, 63;… BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 Rn. 28-32; OLG Köln…, Urteil vom 29.01.2026 - 19 U 53/25, BeckRS 2026, 2403, Rn. 91).
Auch dieses Verbot dient neben Allgemeininteressen gerade auch dem Schutz des Spielers vor sich selbst (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 21-24, 63;… BGH, Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 Rn. 28-32OLG Köln…, Urteil vom 29.01.2026 - 19 U 53/25, BeckRS 2026, 2403, Rn. 91).
Als Taterfolg ist die Eröffnung der Beteiligungsmöglichkeit anzusehen, sodass nach § 9 Abs. 1 StGB auch ausländische Spieleveranstalter nach § 284 StGB strafbar sind, wenn die Beteiligung im Inland möglich ist (vgl. BGH, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. 36; OLG Köln…, Urteil vom 29.01.2026 - 19 U 53/25, BeckRS 2026, 2403, Rn. 93; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22.12.2023 - 19 U 7/23, BeckRS 2023, 41772 Rn. 93-98;… BeckOK-StGB/ Hollering, § 284 StGB, Rn. 26 mwN).
Rn. 92 Der Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 - des BGH betrifft Fragen der Vereinbarkeit von Regelungen des § 4 Abs. 4 und Abs. 5 GlüStV 2012 mit dem Unionsrecht betreffend Sportwetten, die vorliegend insbesondere deshalb nicht einschlägig sind, da die vom Kläger geltend gemachten und ihm zugesprochenen Verluste ausschließlich aus Casino-Spielen sowie Online-Poker resultierten, nicht dagegen aus Sportwetten, wie ebenso bereits aufgezeigt (s.o. B.) 3. b) aa)).
- OLG Nürnberg, 12.05.2026 - 13 U 1014/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit von Verträgen, internationale …
Hiernach richten sich insbesondere die Wirksamkeit der Verträge (Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO) und die Folgen einer Nichtigkeit der Verträge (Art. 12 Abs. 1 lit. e Rom-I-VO) (BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, juris Rn. 7-8).Rn. 67 Die Beklagte traf die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie die zwingenden materiellen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt (so auch BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, juris Rn. 47).
Rn. 75 (4) Eine Aussetzung des hiesigen Verfahrens entsprechend § 148 ZPO im Hinblick auf das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Vorabentscheidungsverfahren Az. C-530/24 auf Grundlage der EuGH-Vorlage des BGH vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 ist nicht veranlasst (vgl. zur insoweit notwendigen Prüfung BGH…, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris Rn. 27).
Rn. 79 (b) In der Konstellation, die der EuGH-Vorlage des BGH vom 25.07.2024 zugrunde lag, war allerdings ein Anbieter betroffen, der die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen des GlüStV eingehalten hatte (BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, juris Rn. 5, 48 - insoweit Rn. 40 einschränkend).
Dies stellt auch der BGH selbst in seiner EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, juris Rn. 48, klar: Das Vorlageverfahren dient zur Klärung der Frage, ob die Spielverträge schon wegen Fehlen einer Erlaubnis als solcher nichtig gemäß § 134 BGB sind, auch wenn das Erlaubniserteilungsverfahren unionsrechtswidrig ist.
Einen bestimmten Inhalt dieser Entscheidungen gibt ihm das Unionsrecht nicht vor (BGH…, Beschluss vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 -, juris Rn. 55; BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, juris Rn. 39).
Dies gilt für alle Verstöße gegen spielerschützende Regelungen des materiellen Glücksspielrechts (BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, juris Rn. 46).
Rn. 81 Es muss deshalb jedenfalls für solche Online-Spielangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Erlaubniserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Spiele dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB bleiben, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung bedarf (so im Rahmen einer vorläufigen Einschätzung auch BGH, EuGH-Vorlage vom 25.07.2024 - I ZR 90/23 -, juris Rn. 38, 40 zu Online-Sportwetten).
- LG Hildesheim, 05.12.2025 - 5 O 138/24
Deutsches Glücksspielrecht auch bei (vorübergehendem) Auslandsaufenthalt des …
Rn. 55 (2) Das im Glücksspielstaatsvertrag 2012 vorgesehene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für (Online-)Sportwetten steht mit dem Unionsrecht im Einklang (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 30 f., juris).Eine Pflicht der Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis anzuerkennen, ergibt sich aus dem Unionsrecht nicht (…vgl. EuGH, WRP 2010, 1338 [juris Rn. 113] - Stoß u.a.; EuGH…, Urteil vom 12. September 2013 - C-660/11 und C-8/12, ZfWG 2013, 391 [juris Rn. 40 f.] - Biasci u.a.; BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 31, juris).
Die einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit rechtfertigenden zwingenden Gründe des Allgemeininteresses bestehen unabhängig davon, ob das Verfahren der Konzessionserteilung unionsrechtskonform ausgestaltet war (vgl. hierzu BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 50-58, juris).
Rn. 62 Die Regelungen in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 stellen ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 11, juris).
Aus dem Verstoß gegen das gesetzliche Verbot der § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 folgt grundsätzlich die Nichtigkeit der geschlossenen Sportwettenverträge (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 17, juris).
Der Zweck des gesetzlichen Verbots nach § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012, die Bevölkerung vor von öffentlichen Glücksspielen ausgehenden Gefahren zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der auf Grundlage eines Internetangebots unter einseitigem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht geschlossenen Glücksspielverträge (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 20, juris).
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dient auch dem Schutz des Spielers vor den irrationalen Reizen von Glücksspielen (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 61-64, juris).
Rn. 107 Der Schutz bezieht sich nicht lediglich auf den gesundheitlichen Aspekt einer Spielsucht( gefährdung ), sondern auch auf den damit untrennbar verknüpften wirtschaftlichen Aspekt (BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 63, juris).
§ 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2012 dient auch dem Schutz des Spielers vor den irrationalen Reizen von Glücksspielen (vgl. hierzu zu Sportwetten: BGH, EuGH-Vorlage vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 -, Rn. 64, juris).
- LG Hildesheim, 07.11.2025 - 5 O 138/24
Online-Glücksspiel; Sportwetten; Glücksspielstaatsvertrag; Veranstaltungsort; …
- LG Hildesheim, 07.11.2025 - 5 O 218/24
Online-Glücksspiel; Sportwetten; Glücksspielstaatsvertrag; Veranstaltungsort; …
- OLG Celle, 19.01.2026 - 24 U 33/25
Anspruch des auf Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel im …
- OLG München, 16.04.2026 - 14 U 2842/25
Online-Glücksspiel, Schadensersatz, Schutzgesetzverletzung, Verjährung, …
- OLG Stuttgart, 20.02.2026 - 5 U 199/25
Anspruch des Klägers auf Rückzahlung verlustiger Spieleinsätze gegen …
- OLG München, 19.06.2026 - 36 U 713/25
Spielerschutz, Verbraucherschutz, Bereicherungsrecht, Einsatzlimit, …
- OLG Düsseldorf, 02.12.2024 - 16 W 93/23
Online-Glücksspiel; pre-trial discovery; Auskunftsanspruch; materiell-rechtlicher …
- OLG Stuttgart, 31.01.2025 - 5 U 89/24
Zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
- OLG München, 07.11.2024 - 14 U 2342/24
Nichtzulassungsbeschwerde, Vorabentscheidungsersuchen, Rückforderungsansprüche, …
- BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
- OLG Stuttgart, 28.04.2025 - 5 U 201/24
- OLG Stuttgart, 17.01.2025 - 5 U 107/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Aktivlegitimation des …
- OLG Stuttgart, 23.05.2025 - 5 U 201/24
- OLG Stuttgart, 29.09.2025 - 5 U 113/25
- OLG Stuttgart, 07.10.2024 - 5 U 59/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Schadensschätzung
- OLG Frankfurt, 05.01.2026 - 3 U 78/25
Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Anbieter von Online-Sportwetten …
- OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …
- OLG Karlsruhe, 26.02.2026 - 19 U 203/24
- OLG Braunschweig, 15.01.2026 - 10 U 13/25
Anspruch auf Schadensersatz des Nutzers eines Online-Glücksspiels gegen Anbieter …
- OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 35/25
Online-Poker, Ansprüche bei Spielteilnahmen aus dem Ausland, …
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 49/25
- LG Bielefeld, 20.03.2026 - 5 O 172/25
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 39/25
Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an nicht in Deutschland lizenzierten …
- OLG Brandenburg, 06.02.2025 - 12 U 9/25
Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an angebotenen Online-Glücksspielen …
- BGH, 07.11.2024 - I ZR 90/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2024 - 3 M 169/24
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung gegenüber einem am Zahlungsverkehr …
- OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 63/25
Rückzahlung von Spielverlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …
- OLG Celle, 06.07.2026 - 24 U 115/25
Rückzahlungsansprüche eines Verbrauchers gegen den Anbieter unerlaubten …
- OLG Rostock, 05.03.2025 - 4 W 5/25
Aussetzung des Verfahrens zur Rückzahlung verlorener Wetteinsätze bis zur …
- OLG Köln, 29.01.2026 - 19 U 53/25
Zurückweisung der Berufung der Online-Glücksspielanbieterin mit Sitz in Gibraltar …
- OLG Frankfurt, 12.11.2025 - 3 U 88/25
Schutzgesetzeigenschaft von § 8 Abs. 2 GlüStV 2021 und § 8 Abs. 3 GlüStV 2021
- OLG Brandenburg, 16.06.2025 - 2 U 24/25
Anspruch auf Rückerstattung von Einsätzen bei einem illegalen Online-Glücksspiel …
- LG Erfurt, 07.01.2025 - 8 O 515/24
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Dienstleistungsfreiheit in der EU: …
- OLG Köln, 05.12.2025 - 19 U 116/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …
- OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 183/25
Erstattung von Einsätzen eines Spielers für Online-Casinospiele und …
- OLG Köln, 12.09.2025 - 19 U 8/25
Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen (Online-Poker); Gesetzliches …
- OLG Brandenburg, 13.01.2025 - 2 U 27/24
Rückzahlung der auf Glücksspiele im Internet eingezahlten Spieleinsätze; Verstoß …
- OLG Hamm, 13.08.2024 - 34 U 58/24
Offensichtliche Erfolglosigkeit des Antrags des Beklagten auf Zulassung der …
- LG Stuttgart, 11.09.2024 - 27 O 137/23
Glücksspielangebot im Internet durch einen auf Malta ansässigen Betreiber eines …
- KG, 25.02.2025 - 21 U 10/24
Aussetzung des Rechtsstreits in Bezug auf Erstattung von Spieleinsätzen bei …
- OLG Köln, 10.04.2026 - 19 U 36/24
Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Betreiberin von …
- BGH, 25.07.2024 - I ZR 12/24
- OLG Köln, 16.01.2026 - 19 U 151/25
- OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 19/24
Anspruch der Klägerin aus abgetretendem Recht auf Rückzahlung von …
- VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
Abänderungsbescheid bezüglich glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung
- LG Lübeck, 28.02.2025 - 15 O 238/23
Rückforderung von Einsätzen aus Online-Glücksspiel
- OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 118/24
- OLG München, 05.01.2026 - 27 U 2436/25
Einzahlungslimit, Aufsichtsrechtliche Pflichten, Zivilrechtliche Haftung, …
- OLG Köln, 16.05.2025 - 19 U 152/24
Erfolglose Berufung der Online-Glückspielbetreiberin mit Sitz in Malta wegen …
- OLG München, 12.06.2026 - 36 U 1331/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Prozessfinanzierung, internationale …
- OLG München, 12.06.2026 - 36 U 1027/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Rückforderung von Verlusten, …
- LG Stuttgart, 26.02.2025 - 27 O 100/24
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Einzahlungen für Online-Glücksspiele
- OLG München, 22.05.2026 - 36 U 2520/24
Parteiwechsel, Globalzession, Online-Glücksspiel, Prozessstandschaft, …
- OLG Köln, 24.04.2026 - 19 U 134/25
Rückzahlung von Glücksspielverlusten aus Online-Casinospielen; Autonome Auslegung …
- OLG Celle, 28.05.2026 - 24 U 33/25
Glücksspielstaatsvertrag; unerlaubtes Glücksspiel; virtuelle Automatenspiele; …
- LG Aachen, 27.05.2026 - 10 O 306/25
Sportwetten-Verluste: Wettverträge rechtlich unwirksam
- OLG Köln, 06.03.2026 - 19 U 125/25
Anspruch auf Rückzahlung von finanziellen Verlusten des Klägers aus Teilnahme an …
- OLG Hamm, 26.01.2026 - 4 U 154/25
Aussetzung des Rechtsstreits zu Rückzahlungsansprüchen des …
- OLG Frankfurt, 02.04.2025 - 14 U 151/24
Rückzahlung verlorener Spieleinsätze als Anspruch eines Spielers gegen den …
- LG Memmingen, 12.08.2025 - 26 O 1427/24
Unzulässigkeit der Klage, Bestimmtheit des Klageantrags, Passivlegitimation, …
- LG Stuttgart, 18.09.2024 - 27 O 176/23
Unerlaubtes Online-Glücksspiel über eine Online-Plattform eines Anbieters mit …
- VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 492/25
Abänderungsbescheid bezüglich glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung
- BGH, 25.07.2024 - I ZR 178/23
- OLG Köln, 25.10.2024 - 19 U 6/24
Anspruch des Kläger gegen beklagte in Malta ansässigen …
- OLG Köln, 20.12.2024 - 19 U 123/23
Rückzahlung von erlittenen Verlusten eines Zedenten durch die Teilnahme an von …
- OLG Düsseldorf, 30.09.2025 - 15 U 24/25
- OLG Saarbrücken, 11.04.2025 - 4 W 5/25
Aussetzung eines Rechtsstreits wegen der Erstattung von beim Online-Glücksspiel …
- LG Landshut, 04.10.2024 - 54 O 2145/23
Keine Rückzahlung von Spieleinsätzen aus Online-Glücksspielen bei Unbestimmtheit …
- LG Essen, 12.08.2025 - 12 O 250/24
Sportwetten
- LG Frankfurt/Main, 28.01.2025 - 2 O 143/24
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Rechtsprechung
| BGH - I ZR 90/23 |
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten
Vor Ergehen der Entscheidung:
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Unerlaubte Sportwetten: Außergerichtlicher Vergleich gescheitert
- anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Sportwetten
- juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Alle hoffen in puncto Sportwetten nun auf den EuGH
- juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Massenklagen: Alle hoffen in punkto Sportwetten nun auf den EuGH
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.2024 - I ZR 53/23
Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen: Aussetzung bis …
Auszug aus BGH - I ZR 90/23
Von dem Verfahren unter dem Aktenzeichen I ZR 53/23, das der Senat ausgesetzt hat, unterscheidet sich diese Sache maßgeblich dadurch, dass Gegenstand hier nicht Online-Pokerspiele sind, die dem Totalverbot des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen und bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (GlüStV 2012) unterlagen, sondern Online-Sportwetten, für die der beklagte Veranstalter eine Konzession nach § 4 Abs. 5, §§ 4a, 10a GlüStV 2012 beantragt hatte (vgl. auch die Pressemitteilung vom heutigen Tag zum Verfahren I ZR 53/23). - VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14
Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …
Auszug aus BGH - I ZR 90/23
Auf Antrag der Beklagten verpflichtete das Verwaltungsgericht Wiesbaden die zuständige Behörde, der Beklagten die Konzession zu erteilen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 31. Oktober 2016 - 5 K 1388/14.WI).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2024 - I ZR 90/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines …
Auszug aus BGH, 07.11.2024 - I ZR 90/23
Rn. 4 In dem von der Beklagten in Bezug genommenen Abschnitt des Vorlagebeschlusses hat der Senat (unter anderem) auf einen Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren Bezug genommen (BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 [juris Rn. 48 bis 56]). - BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
BGH legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von …
Auszug aus BGH, 07.11.2024 - I ZR 90/23
Rn. 2 Der Senat hat das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union unter anderem die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es die Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausschließt, einen über das Internet geschlossenen privatrechtlichen Vertrag über Sportwetten, die ohne die hierfür nach dem nationalen Recht erforderliche Erlaubnis angeboten wurden, als nichtig zu betrachten, wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig durchgeführt wurde (Beschluss vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606, nachfolgend: Vorlagebeschluss).
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Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 812 BGB, § 823 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 134 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, Art. 56 AEUV, § 173 Satz 1 VwGO, § 251 Satz 1 ZPO, § 167 Abs. 2 VwGO, § 250 ZPO
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- VGH Hessen, 11.10.2019 - 8 A 1710/17
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
Ferner wird es gebeten, dem Gerichtshof zu erläutern, auf wessen Antrag und aus welchen Gründen "[d]er Hessische Verwaltungsgerichtshof … mit Beschluss vom 11. Oktober 2019 (8 A 1710/17, juris) das Ruhen des hierzu geführten Berufungsverfahrens angeordnet [hat]" (…vgl. Rn. 2 des Vorlagebeschlusses).Rn. 9 c) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Begründung nicht angeschlossen, sondern durch Beschluss vom 11. Oktober 2019 (8 A 1710/17, juris) das Ruhen des Berufungsverfahrens gemäß § 173 Satz 1 VwGO, § 251 Satz 1 ZPO angeordnet.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ausgeführt, ein übereinstimmender Ruhensantrag liege vor (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 3).
Die Klage dürfte insoweit unzulässig, jedenfalls aber unbegründet sein (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 6 f.).
Rn. 10 Der Antrag der Klägerin auf Konzessionserteilung dürfte sich in der Hauptsache erledigt haben, weil nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 lediglich in der sogenannten Experimentierphase bis zum 30. Juni 2019 eine Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten an private Anbieter vorgesehen sei und nunmehr - im Oktober 2019 - auf dieser Grundlage eine Konzessionserteilung nicht mehr in Betracht komme (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 8 f.).
Die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Experimentierklausel ohne Zustimmung der Länderparlamente hätten nicht vorgelegen, weil die in § 35 Abs. 1 GlüStV 2012 vorgesehene Evaluierung mangels Erteilung von Konzessionen nicht habe stattfinden können (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 10).
Bei Vereinbarkeit der Regeln des Konzessionsvergabeverfahrens sowohl mit höherrangigem nationalen Recht als auch mit Unionsrecht könne die Klägerin mit ihrem Verpflichtungsbegehren keinen Erfolg haben, weil das Vergabeverfahren nicht in transparenter und diskriminierungsfreier Weise durchgeführt worden sei (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 11 bis 13).
Bei Unvereinbarkeit des Konzessionsvergabeverfahrens mit höherrangigem nationalen Recht und/oder Unionsrecht sei das Verpflichtungsbegehren ebenfalls unbegründet, weil in diesem Fall das im Glücksspielstaatsvertrag 2012 normierte staatliche Sportwettenmonopol eingreife, das vom ohnehin nur temporär geltenden Konzessionsvergabeverfahren teilbar sei und für sich bestehen könne (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 14).
Werde dies verneint, wäre das mit dem staatlichen Monopol einhergehende Verbot privater Betätigung in diesem Bereich unwirksam und die Klägerin bedürfte keiner Erlaubnis (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 15 bis 17).
Es bestehe die begründete Hoffnung, dass der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag zum 1. Januar 2020 in Kraft trete und damit neue Regeln für die Erteilung der Sportwettenkonzession gölten (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 18).
Ob die Klägerin auf der Grundlage des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags einen Anspruch auf Erteilung einer Konzession haben werde, sei nicht Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 8 A 1710/17, juris Rn. 19).
In der Fachliteratur wird angegeben, dass in dem Berufungsverfahren 8 A 1710/17 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof beidseitige Erledigungserklärungen abgegeben worden seien (Hilf/Umbach, ZfWG 2021, 247, 248 Fn. 10).
- VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
Des Weiteren wird es gebeten, die Gründe zu erläutern, weshalb das mit der oben genannten, von der Beklagten des Ausgangsverfahrens erhobenen Klage befasste "Verwaltungsgericht Wiesbaden (ZfWG 2016, 275) erstinstanzlich [entschied], dass die zuständige Behörde der Beklagten die beantragte Konzession erteilen müsse" (…vgl. Rn. 2 des Vorlagebeschlusses).Rn. 6 b) Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat durch Urteil vom 15. April 2016 (5 K 1431/14.WI, ZfWG 2016, 275) entschieden, dass der Klägerin (und Beklagten im vorliegenden Rechtsstreit) eine für sieben Jahre gültige Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten zu erteilen sei.
Sie habe Anspruch auf ein transparentes, diskriminierungsfreies und ihre Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) wahrendes Konzessionserteilungsverfahren (vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [juris Rn. 40]).
Die konkrete Ausgestaltung der Erteilungsvoraussetzungen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 verstoße gegen Art. 56 AEUV und das auch einfachgesetzlich in § 4b Abs. 1 GlüStV 2012 normierte Transparenzgebot (vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [juris Rn. 43]).
Mit Blick auf das Unionsrecht stehe nicht entgegen, dass nach § 4a Abs. 2 Satz 2 GlüStV 2012 kein Anspruch auf Konzessionserteilung bestehe (vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [juris Rn. 40 und 56]).
Rn. 7 Ergänzend hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf seinen Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verwiesen (vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [juris Rn. 44]), mit dem es das beklagte Land verpflichtet hat, die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 Beigeladenen zurückzustellen (VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris).
Für diese Zahl gebe es keine nachvollziehbare und sie rechtfertigende Begründung (vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [juris Rn. 45 bis 53]).
Da dies weder vorgetragen noch feststellbar sei, verstoße sie gegen das Transparenzgebot und stehe im Widerspruch zu Art. 56 AEUV (vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [juris Rn. 54]).
Rn. 13 d) Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. April 2016 war in der Hauptsache nach § 167 Abs. 2 VwGO nicht vorläufig vollstreckbar (vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [Tenor und juris Rn. 61]).
- VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
Lotterierecht
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
Rn. 7 Ergänzend hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf seinen Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verwiesen (…vgl. VG Wiesbaden, ZfWG 2016, 275 [juris Rn. 44]), mit dem es das beklagte Land verpflichtet hat, die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 Beigeladenen zurückzustellen (VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris).Die Zweistufigkeit des Verfahrens, bei dem die zur zweiten Stufe zugelassenen Bewerber ihren auf der ersten Stufe eingereichten Antrag zu vervollständigen und insbesondere Konzepte zu verschiedenen Bereichen einzureichen hätten, sei grundsätzlich nicht zu beanstanden (VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 7 und 77).
Die Bewerber hätten weder aus der Ausschreibung noch aus dem Gesetzestext vollumfänglich entnehmen können, was letztlich für eine erfolgreiche Bewerbung von ihnen gefordert werde (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 79 f.).
Hinzu komme, dass in der Ausschreibung auf das wirtschaftlich günstigste Angebot als einziges Auswahlkriterium verwiesen werde, was der Regelung des § 4b Abs. 5 GlüStV 2012 widerspreche (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 81).
Schon formal verstoße das Auswahlverfahren dementsprechend gegen Art. 56 AEUV (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 81 bis 96).
Auch der Prüfungsablauf und die Entscheidungsfindung seien intransparent geblieben (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 97).
Die Entscheidungsfindung im Glücksspielkollegium sei ebenfalls intransparent und fehlerbehaftet; gegen die im Gesetz (§ 9a Abs. 8 GlüStV 2012) vorgesehene Bindungswirkung von dessen Beschlüssen bestünden erhebliche Bedenken (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14, juris Rn. 98 bis 101).
- BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
BGH legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
auf das Ersuchen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2025 in der Rechtssache C-530/24 mit Blick auf den Vorlagebeschluss vom 25. Juli 2024 (I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 - Sportwetten im Internet III) wie folgt Stellung zu nehmen:.Wegen der Einzelheiten hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf seinen Beschluss vom 16. Oktober 2015 (8 B 1028/15, NvWZ 2016, 171) Bezug genommen, auf den der Senat im Vorlagebeschluss ebenfalls hingewiesen hat (vgl. BGH, NJW 2024, 2606 [juris Rn. 34] - Sportwetten im Internet III).
Rn. 15 Das in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 GlüStV 2012 geregelte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung von Online-Sportwetten, das dem Vorlagebeschluss zugrunde liegt (vgl. BGH, NJW 2024, 2606 [juris Rn. 13 f.] - Sportwetten im Internet III), wurde durch den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht geändert.
Rn. 18 Gleiches gilt für die vom Senat im Vorlagebeschluss (vgl. BGH, NJW 2024, 2606 [juris Rn. 25 f.] - Sportwetten im Internet III) genannten Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere § 4 Abs. 5 GlüStV zu den Anforderungen des Spielerschutzes und § 4c Abs. 2 GlüStV, wonach in der Konzession die Inhalts- und Nebenbestimmungen festzulegen sind, die zur dauernden Sicherstellung der Konzessionsvoraussetzungen sowie zur Einhaltung und Überwachung der nach diesem Staatsvertrag bestehenden und im Angebot übernommenen Pflichten erforderlich sind.
- EuGH, 04.02.2016 - C-336/14
Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
Das vorlegende Gericht wird gebeten, zu bestätigen, dass das Konzessionserteilungsverfahren, an dem die Beklagte des Ausgangsverfahrens teilgenommen hat, das Verfahren ist, das in den Rn. 35 bis 37 des Urteils vom 4. Februar 2016, Ince (C-336/14, EU:C:2016:72), genannt wird.Rn. 5 a) Der Senat geht davon aus, dass es sich bei dem Konzessionserteilungsverfahren, an dem die Beklagte des Ausgangsverfahrens teilgenommen hat, um das Verfahren handelt, das in den Randnummern 35 bis 37 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Februar 2016 (C-336/14, ZfWG 2016, 115 - Ince) genannt wird.
- VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15
Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
Wegen der Einzelheiten hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf seinen Beschluss vom 16. Oktober 2015 (8 B 1028/15, NvWZ 2016, 171) Bezug genommen, auf den der Senat im Vorlagebeschluss ebenfalls hingewiesen hat (…vgl. BGH, NJW 2024, 2606 [juris Rn. 34] - Sportwetten im Internet III). - BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
Das Ruhen des Verfahrens führt auch bei langer Dauer nicht zu einer Beendigung des Rechtsstreits (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1997, 621 [juris Rn. 9]). - BGH, 10.05.2011 - II ZR 227/09
BGB-Gesellschaft: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft gegen den …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
Auch unabhängig davon hätte der Bundesgerichtshof das Bestehen der geltend gemachten Hauptforderung, die einen einheitlichen Streitgegenstand darstellt, unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - II ZR 227/09, NJW 2011, 2292 [juris Rn. 9];… Urteil vom 7. Mai 2025 - I ZR 143/24, GRUR 2025, 993 [juris Rn. 37] = WRP 2025, 886 - Nie wieder keine Ahnung, jeweils mwN). - BGH, 07.05.2025 - I ZR 143/24
Nie wieder keine Ahnung
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 90/23
Auch unabhängig davon hätte der Bundesgerichtshof das Bestehen der geltend gemachten Hauptforderung, die einen einheitlichen Streitgegenstand darstellt, unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. nur BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011 - II ZR 227/09, NJW 2011, 2292 [juris Rn. 9]; Urteil vom 7. Mai 2025 - I ZR 143/24, GRUR 2025, 993 [juris Rn. 37] = WRP 2025, 886 - Nie wieder keine Ahnung, jeweils mwN).
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