Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - I-3 Wx 52/19, 5 W 33/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Betriebs-Berater
Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH zur Handelsregistereintragung
- notar-drkotz.de
Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH zur Handelsregistereintragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH zur Eintragung im Handelsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH zur Handelsregistereintragung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH
Verfahrensgang
- AG Duisburg - HRB 29685
- OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - I-3 Wx 52/19, 5 W 33/19
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 1616
- FGPrax 2020, 178
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Jena, 25.05.2010 - 6 W 39/10
Handelsregisterverfahren: Formerfordernisse bei elektronischer Einreichung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 52/19
Rn. 23 (vgl. zu allem Mödl/Schmidt, ZIP 2008, 2332 und Bettendorf/Mödl, Anm. zu Thür. OLG Jena, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 6 W 39/10, DNotZ 2010, 793, 795). - LG Hagen, 21.06.2007 - 24 T 3/07
Elektronische Handelsregisteranmeldung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 52/19
Daher ist es nicht (mehr) möglich, die Handelsregisteranmeldung im Original mit einem Beglaubigungsvermerk an das Registergericht zu senden, vielmehr sind die Dokumente in elektronischer Form zu übermitteln (vgl. schon LG Hagen, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 24 T 3/07, BeckRS 2007, 15175).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 929 Abs 2 ZPO, § 932 Abs 3 ZPO, § 936 ZPO, § 49 FamFG, § 53 FamFG
Grundbuchsache: Anwendbarkeit der Vollziehungsfrist einer einstweiligen Verfügung auf die Eintragung eines Widerspruchs aufgrund einer vom Familiengericht erlassenen einstweiligen Anordnung - notar-drkotz.de
Vollziehungsfrist einstweilige Verfügung auf Widerspruchseintragung im Grundbuch
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2019, 221
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Diese Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Vollziehungsfrist als gewahrt anzusehen ist, wenn der Gläubiger durch den Antrag auf Vollziehung alles seinerseits Mögliche und Erforderliche getan hat (vgl. OLG München, FGPrax 2016, 11; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 523).Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11;… Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8;… Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17).
- BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94
Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11;… Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8;… Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17). - BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11;… Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8;… Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17).
- BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Die Eintragung des Widerspruchs rechtfertigt sie deshalb nur dann, wenn sie alle für die Eintragungsformel des Widerspruchs erforderlichen Angaben enthält, d.h. insbesondere gegen wen und gegen welches Recht der Widerspruch sich richtet und welches Recht bzw. welchen Berechtigten er schützt (…Staudinger/Gursky (2013) BGB § 899, Rn. 64, 79; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1985 - V ZB 5/84, NJW 1985, 3070 zu § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO; BayObLG, RPfleger 1981, 190; OLG Düsseldorf, RPfleger 1978, 216;… Augustin, in: RGRK 12. Aufl., § 885 Rn. 3 jew. zu § 885 GBO). - AG Herford, 09.10.2012 - 7b M 1473/12
Statthaftigkeit der Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung nach Verstreichen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Sonstige Bestimmungen, die eine entsprechende Anwendung der §§ 929 Abs. 2, 932 Abs. 3 ZPO auf dieses Verfahren ermöglichen könnten, enthält das FamFG - bei systematisch zutreffender Betrachtung - nicht: § 120 Abs. 1 FamFG, der wegen der Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen auf die Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung verweist, wird durch die speziellere Regelungskette der §§ 53, 119 Abs. 1 FamFG verdrängt (…Giers, in: Keidel, a.a.O., § 53 Rn. 1; Weber, FamRZ 2018, 238, 239; a.A. AG Herford, FamRZ 2013, 970 m. abl. Anm. Friederici/Sommer, FamRZ 2013, 1834). - BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1257/93
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der fachgerichtlichen Rechtsprechung zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11;… Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8;… Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17). - OLG Frankfurt, 11.04.1995 - 12 W 50/95
Arrestgrund der Auslandsvollstreckung und EG-Recht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Dabei gilt in den Fällen, in denen die Vollziehung - wie hier - durch Eintragung in das Grundbuch erfolgt, schon der Antrag des Gläubigers auf Eintragung beim Grundbuchamt als Vollziehung (§ 932 Abs. 3 ZPO; vgl. RG, Urteil vom 5. Februar 1913 - V 408/12, RGZ 81, 288; OLG Hamm, RPfleger 1995, 468;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 32. Aufl., § 932 Rn. 9). - OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 11 Wx 29/97
Antragswirkung bei Doppelbelastungsverbot
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Diese Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Vollziehungsfrist als gewahrt anzusehen ist, wenn der Gläubiger durch den Antrag auf Vollziehung alles seinerseits Mögliche und Erforderliche getan hat (vgl. OLG München, FGPrax 2016, 11; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 523). - RG, 17.06.1914 - V 21/14
Arrestvollziehung in ein Grundstück.
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Rn. 7 Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch auf Grund einer vom Anspruchsberechtigten erwirkten einstweiligen Verfügung (§ 899 Abs. 2 BGB) deren Vollzug darstellt (…vgl. Staudinger/Gursky (2013) BGB § 899, Rn. 65), so dass neben den Voraussetzungen des Grundbuchrechts auch die für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen bestehenden Erfordernisse gegeben sein müssen (vgl. RG, Urteil vom 17. Juni 1914 - V 21/14, RGZ 85, 163, 166; BayObLG, RPfleger 1981, 190; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 216). - RG, 05.02.1913 - V 408/12
Nichtige Vormerkung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Dabei gilt in den Fällen, in denen die Vollziehung - wie hier - durch Eintragung in das Grundbuch erfolgt, schon der Antrag des Gläubigers auf Eintragung beim Grundbuchamt als Vollziehung (§ 932 Abs. 3 ZPO; vgl. RG, Urteil vom 5. Februar 1913 - V 408/12, RGZ 81, 288; OLG Hamm, RPfleger 1995, 468;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 32. Aufl., § 932 Rn. 9).
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Rechtsprechung
| KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Osteoarthrosebehandlung
§ 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG, § 890 ZPO
Vollstreckung eines Unterlassungsgebots zur Bewerbung der Magnetfeldtherapie: Kerngleichheit einer Werbeaussage; Ausführungen des Schuldners zu widersprüchlichen wissenschaftlichen Untersuchungen - online-und-recht.de
Schuldner haftet im Ordnungsmittelverfahren auch bei fehlerhaftem Rechtsrat seines Advokaten
- rechtsportal.de
ZPO § 890
Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen Werbung für eine Magnetfeldtherapie - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Schuldner einer Unterlassungsverfügung haftet auch bei falscher Beratung durch Verfahrensbevollmächtigten - Werbung für Magnetfeldtherapie
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung auch bei falscher Beratung durch Rechtsanwalt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässige Verallgemeinerungen bei der Formulierung eines Unterlassungsantrages
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Im Ordnungsmittelverfahren haftet Schuldner auch für falschen Rechtsrat seines Anwalts
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.01.2019 - 15 O 223/12
- KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 48
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15
Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur …
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
(vgl. BGH GRUR 2017, 208 - Rückruf von RESCUE-Produkten, Rn 35).Bei der Auslegung einer Verbotsformel können auch Tatbestand und Entscheidungsgründe und gegebenenfalls auch das Parteivorbringen herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 2010, 855 - Folienrollos, Rn 17; BGH GRUR 2017, 208 - Rückruf von RESCUE-Produkten, Rn 35;… Hess in: jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 12, Rn 254;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12, Rn 6.4).
- BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Rn. 46 Ordnungsmittel im Sinne des § 890 ZPO haben zum einen die Funktion, als zivilrechtliche Beugemaßnahmen künftige Zuwiderhandlungen zu vermeiden, zum anderen aber auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (vgl. BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12, Rn 6.12).Danach sind bei der Festsetzung von Ordnungsmitteln eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (vgl. BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12, Rn 6.12).
- BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung …
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Rn. 30 Mit der hier gefundenen Auslegung bleibt das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung maßgeblich ist, auf das beschränkt, was - bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung - Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH GRUR 2013, 1071 - Umsatzangaben, Rn 18; BGH GRUR 2014, 706, Rn 13;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12, Rn 6.4).
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
Irische Butter
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Rn. 15 Eine Formulierung wie "wenn dies in folgender Form geschieht", mit der üblicherweise zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Verbot der konkreten Verletzungsform erstrebt wird (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter, Rn 24), haben der Gläubiger und ihm folgend das Landgericht, das die Verallgemeinerung demnach für unbedenklich gehalten hat, bei der Tenorierung des Beschlusses vom 8. Mai 2012 nicht verwendet. - BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15
Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart …
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Rn. 44 Für die Annahme eines zumindest fahrlässigen Verhaltens reicht es aus, wenn der Schuldner sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt und deshalb eine von der eigenen Einschätzung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens abweichende Bewertung in Betracht ziehen muss (vgl. BGH GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn 73). - BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
Folienrollos
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Bei der Auslegung einer Verbotsformel können auch Tatbestand und Entscheidungsgründe und gegebenenfalls auch das Parteivorbringen herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 2010, 855 - Folienrollos, Rn 17; BGH GRUR 2017, 208 - Rückruf von RESCUE-Produkten, Rn 35;… Hess in: jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 12, Rn 254;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12, Rn 6.4). - BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07
Klassenlotterie
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Rn. 31 Eine erweiternde Auslegung eines Unterlassungsvollstreckungstitels, der im Hinblick auf den Sanktionscharakter der Ordnungsmittel des § 890 ZPO und Art. 103 Abs. 2 GG, zumindest aber im Hinblick auf das vollstreckungsrechtliche Bestimmtheitsgebot enge Grenzen gezogen sind, geht mit diesem Verständnis des Unterlassungsgebotes zu 1.2.2 im Beschlusstenor der einstweiligen Verfügung nicht einher (vgl. BVerfG GRUR 2007, 618; BGH WRP 1989, 572 - Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 454 - Klassenlotterie;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn 6.4). - BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Rn. 31 Eine erweiternde Auslegung eines Unterlassungsvollstreckungstitels, der im Hinblick auf den Sanktionscharakter der Ordnungsmittel des § 890 ZPO und Art. 103 Abs. 2 GG, zumindest aber im Hinblick auf das vollstreckungsrechtliche Bestimmtheitsgebot enge Grenzen gezogen sind, geht mit diesem Verständnis des Unterlassungsgebotes zu 1.2.2 im Beschlusstenor der einstweiligen Verfügung nicht einher (vgl. BVerfG GRUR 2007, 618; BGH WRP 1989, 572 - Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 454 - Klassenlotterie;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn 6.4). - BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Rn. 30 Mit der hier gefundenen Auslegung bleibt das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung maßgeblich ist, auf das beschränkt, was - bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung - Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH GRUR 2013, 1071 - Umsatzangaben, Rn 18; BGH GRUR 2014, 706, Rn 13;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12, Rn 6.4). - BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87
"Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines …
Auszug aus KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19
Rn. 31 Eine erweiternde Auslegung eines Unterlassungsvollstreckungstitels, der im Hinblick auf den Sanktionscharakter der Ordnungsmittel des § 890 ZPO und Art. 103 Abs. 2 GG, zumindest aber im Hinblick auf das vollstreckungsrechtliche Bestimmtheitsgebot enge Grenzen gezogen sind, geht mit diesem Verständnis des Unterlassungsgebotes zu 1.2.2 im Beschlusstenor der einstweiligen Verfügung nicht einher (vgl. BVerfG GRUR 2007, 618; BGH WRP 1989, 572 - Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 454 - Klassenlotterie;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn 6.4). - OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 W 175/08
Wettbewerbsrecht: Zuwiderhandeln gegen einen wettbewerbsrechtlichen …
- KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20
liebevolle Community - Bestimmtheit der konkreten Verletzungsform einer …
Mit einer Formulierung wie "wenn dies in folgender Form geschieht" oder - wie hier - "wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben" - wird üblicherweise zum Ausdruck gebracht wird, dass ein solches Verbot ausgesprochen wird (…vgl. BGH, Urt. v. 10.02.2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 21 - Irische Butter; Senat, Beschl. v. 19.03.2019 - 5 W 33/19 , BeckRS 2019, 10559 Rn. 11).Selbst eine im Charakteristischen nur ähnliche Handlungsform - hinsichtlich derer dahinstehen kann, ob sie vorliegend gegeben ist - genügt jedoch nicht, um einen Verstoß gegen den Titel anzunehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 19.03.2019 - 5 W 33/19 , GRUR-RS 2019, 10559 Rn. 27).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 5 W 33/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Streitwert Zahlungsklage - Berücksichtigung Vorteilsausgleich bei einem Zug-um-Zug-Antrag
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 21.08.2019 - 12 O 138/18
- OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 5 W 33/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.2013 - III ZR 143/12
Streitwertbemessung: Berücksichtigung von als Zinsen geltend gemachtem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 5 W 33/19
Ebenso wenig streitwerterhöhend sind neben dem Zahlungsantrag die Anträge auf Feststellung des Annahmeverzuges (BGH, Beschluss vom 27.06.2013 - III ZR 143/12, Juris-Rn. 10) und auf Feststellung, die Forderung beruhe auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung (BGH…, Beschluss vom 13.02.2013 - II ZR 46/13, Juris-Rn. 3). - BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 5 W 33/19
Ebenso wenig streitwerterhöhend sind neben dem Zahlungsantrag die Anträge auf Feststellung des Annahmeverzuges (BGH…, Beschluss vom 27.06.2013 - III ZR 143/12, Juris-Rn. 10) und auf Feststellung, die Forderung beruhe auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung (BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - II ZR 46/13, Juris-Rn. 3). - OLG Bamberg, 03.07.2019 - 4 W 46/19
Streitwert in den PKW-Abgasverfahren bei Zug um Zug-Antrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 5 W 33/19
Das ist nicht der Fall, wenn sich fällige Geldansprüche gegenüberstehen, weil sie automatisch zu saldieren sind (OLG Bamberg, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 W 46/19, Juris-Rn. 11). - OLG Schleswig, 30.01.2015 - 5 W 14/15
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 5 W 33/19
Rn. 11 Dem steht insbesondere der von der Staatskasse für ihre Auffassung angeführte Beschluss des OLG Schleswig vom 30.01.2015 - 5 W 14/15 nicht entgegen, weil dieser eine Zug um Zug zu erbringende ungleichartige Leistung betraf, worauf bereits das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend verwiesen hat.
- OLG Düsseldorf, 25.01.2022 - 1 U 64/21
Schadensersatz aus einem Autokauf Vorhandensein einer unzulässigen …
Da der Klageantrag erkennbar nur auf den saldierten, um die Nutzungsentschädigung geminderten Betrag abzielt, ist der nach Abzug der angebotenen Nutzungsentschädigung verbleibende Betrag maßgeblich (§§ 133, 157 BGB, Senat, Urteil vom 10.08.2021, 1 U 240/20;. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019 - 5 W 33/19, BeckRS 2019, 47671).Da der Klageantrag erkennbar nur auf den saldierten, um die Nutzungsentschädigung geminderten Betrag abzielt, ist der nach Abzug der angebotenen Nutzungsentschädigung verbleibende Betrag maßgeblich (§§ 133, 157 BGB, Senat, Urteil vom 10.08.2021, 1 U 240/20;. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019 - 5 W 33/19, BeckRS 2019, 47671).
- OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 5 SA 47/19 Die nach § 348 BGB Zug um Zug herauszugebende Gegenleistung hat keinen Einfluss auf den Streitwert (BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - V ZR 68/17, juris, Rn. 8; RG, Urteil vom 06.05.1933 - I 18/33 = RGZ 140, 358, 359; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019 - 5 W 33/19).
- LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 O 411/21 Eine beantragte Zug-um-Zug Verurteilung steht dem nicht entgegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019, 5 W 33/19).
- LG Köln, 27.05.2021 - 15 O 310/20 Gleiches gilt für den nicht Zug um Zug, sondern im Wege der Anrechnung abzuziehenden Betrag von 17.300,00 EUR (vgl. für die Saldierung auch bei missverständlicher Zug-um-Zug-Beantragung OLG Düsseldorf Beschl. v. 11.9.2019 - 5 W 33/19, BeckRS 2019, 47671 Rn. 5, 6, beck-online).
- LG Cottbus, 01.04.2021 - 3 O 270/19 Dieser Klageantrag ist nicht dahingehend auszulegen, dass der Kläger eine Verurteilung der Beklagten lediglich zur Zahlung der Differenz zwischen den im Antrag genannten Beträgen (13.900 EUR 5.629,88 EUR) erstrebte (so aber für einen vergleichbaren Antrag OLG Düsseldorf, 11.09.2019, 5 W 33/19).
- LG Coburg, 01.04.2021 - 3 O 270/19
Streitwert, Zahlung, Kaufpreis, Auslegung, Widerspruch, Anspruch, Feststellung, …
Rn. 3 1. Dieser Klageantrag ist nicht dahingehend auszulegen, dass der Kläger eine Verurteilung der Beklagten lediglich zur Zahlung der Differenz zwischen den im Antrag genannten Beträgen (13.900 EUR 5.629,88 EUR) erstrebte (so aber für einen vergleichbaren Antrag OLG Düsseldorf, 11.09.2019, 5 W 33/19).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.11.2019 - I-5 W 33/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.05.2007 - VI ZR 233/06
Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung eines in dem dem Klageverfahren …
Auszug aus OLG Köln, 18.11.2019 - 5 W 33/19
Es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGHZ 24, 9; BGH, Beschluss vom 22.5. 2007 - VI ZR 233/06, DS 2007, 269). - BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56
Rechtsstellung des Scheinvaters
Auszug aus OLG Köln, 18.11.2019 - 5 W 33/19
Es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGHZ 24, 9; BGH, Beschluss vom 22.5. 2007 - VI ZR 233/06, DS 2007, 269). - OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Antrag auf Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen …
Auszug aus OLG Köln, 18.11.2019 - 5 W 33/19
Die fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer vom 04.07.2019, mit dem die Anhörung des Sachverständigen ... abgelehnt wird, ist statthaft gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (vgl. Zöller, ZPO, § 490 Rnr 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2014 - 10 W 34/13, BeckRS 2014, 6540).
- OLG Braunschweig, 14.10.2025 - 5 W 5/25
Beendigung selbstständiges Beweisverfahren; Ladung des Sachverständigen; …
Zwar wird die Frage, ob die Entscheidung des Gerichts über die Ablehnung eines Antrages, den Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens zu laden, grundsätzlich mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, überwiegend bejaht (so BGH, Beschluss vom 13.09.2005, VI ZB 84/04, DS 2006, 28 (29); OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2019, 5 W 33/19, BeckRS 2019, 32197 Rn. 4 ff.;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.12.2013, 3 W 50/14, BeckRS 2014, 121060 Rn. 7 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 02.01.2014, 10 W 34/13, BeckRS 2014, 6540, Rn. 13;… Saenger/Kießling, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 490 Rn. 17; a.A. wohl OLG Naumburg…, Beschluss vom 05.04.2023, BeckRS 2023, 35423 Rn. 13 ff.). - OLG Naumburg, 05.04.2023 - 2 W 46/22
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Ladung des gerichtlichen …
Rn. 13 a) Der Senat verkennt nicht, dass mehrere Oberlandesgerichte auch nach der ZPO-Reform von der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den in einem selbständigen Beweisverfahren erlassenen Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts, mit dem die Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen abgelehnt wird, ausgehen und dies aus § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO herleiten (vgl. nur jeweils OLG Köln, Beschluss v. 18.11.2019, I-5 W 33/19 sowie Beschluss v. 12.09.2016, I-17 W 261/15; OLG Frankfurt, Beschluss v. 15.12.2014, 3 W 50/14; OLG Stuttgart, Beschluss v. 02.01.2014, 10 W 34/13; jeweils nach juris).
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