Rechtsprechung
| BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kommanditgesellschaft: Haftung eines Kommanditanteilserwerbers für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers gegenüber einem Anleger
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 413 BGB, § 173 HGB, § 280 Abs. 1, 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 414 BGB, § 415 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1, 413; HGB §§ 161, 173
Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für eine Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers - Wolters Kluwer
Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine durch einen Anleger zur Last gelegte vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Altgesellschafter, Aufklärungspflichtverletzung, Kommanditanteilsübertragung
- Betriebs-Berater
Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für etwaige vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung durch Veräußerer
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 413
Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine durch einen Anleger zur Last gelegte vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers gegenüber Anleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzungen des Veräußerers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vorvertragliche Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin - und die Haftung der Erwerberin
- zbb-online.com (Leitsatz)
Keine Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers gegenüber Anleger
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Haftung eines Erwerbers eines Kommanditanteils für eine Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
- heuking.de (Kurzinformation)
Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers?
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers
- fgvw.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers
- heuking.de (Kurzinformation)
Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils
Verfahrensgang
- LG Stade, 14.03.2018 - 5 O 162/17
- OLG Celle, 23.01.2019 - 9 U 32/18
- BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Papierfundstellen
- NJW 2021, 394
- ZIP 2020, 2236
- MDR 2020, 1325
- WM 2020, 1972
- BB 2020, 2388
- DB 2020, 2240
- NZG 2020, 1304
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.01.2013 - XII ZR 38/12
Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderlichen …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Ferner wäre auch eine Vertragsübernahme, die der Zustimmung aller Beteiligter bedarf (BGH, Urteil vom 30. Januar 2013 - XII ZR 38/12, NJW 2013, 1083 Rn. 19 mwN), nur im Einvernehmen mit der Beklagten möglich gewesen. - BGH, 29.06.1981 - II ZR 142/80
Öffentlicher Glaube des Handelsregisters in bezug auf die Erbringung von …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Rn. 9 Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft (§ 413 BGB) mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin der Veräußerer innehatte (BGH, Urteil vom 29. Juni 1981 - II ZR 142/80, BGHZ 81, 82, 84). - BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02
Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Diese Schadensersatzverpflichtung trifft aber nur den Altgesellschafter, nicht auch die Gesellschaft, weil die fehlerhafte Aufklärung der Gesellschaft nicht zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706, 1707;… Urteil vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, ZIP 2018, 826 Rn. 18).
- BGH, 06.02.2018 - II ZR 17/17
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft aufgrund unrichtiger Prospektangaben: …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Diese Schadensersatzverpflichtung trifft aber nur den Altgesellschafter, nicht auch die Gesellschaft, weil die fehlerhafte Aufklärung der Gesellschaft nicht zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706, 1707; Urteil vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, ZIP 2018, 826 Rn. 18). - BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84
Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Diese Rechtsstellung - Gesellschaftsanteil oder Mitgliedschaft - ist der Inbegriff der Rechtsbeziehungen des Altgesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis zu der Gesellschaft, zu deren Vermögen und zu den übrigen Gesellschaftern (BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 155/84, BGHZ 98, 48, 50). - BGH, 26.03.2019 - II ZR 413/18
Wirksamkeit einer vorformulierten Klausel in einem Kaufvertrag über einen …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Insbesondere haftet ein neu in eine Kommanditgesellschaft eintretender Kommanditist, wozu auch der Anteilserwerber zählt (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 413/18, ZIP 2019, 1142 Rn. 19), auch für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach § 173 HGB. - BGH, 17.04.2018 - II ZR 265/16
Kapitalanlagegeschäft: Aufklärungspflichten des Altgesellschafters einer …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Die S. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war dem Kläger gegenüber als nicht nur kapitalistisch beigetretene Altgesellschafterin und mithin Vertragspartnerin des Aufnahmevertrags vorvertraglich zur Aufklärung verpflichtet und bei Verletzung dieser Pflicht schadensersatzpflichtig (§ 280 Abs. 1 und 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2018 - II ZR 265/16, ZIP 2018, 1130 Rn. 17 mwN). - BGH, 25.04.1966 - II ZR 120/64
Übertragung eines OHG-Gesellschaftsanteils
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Mit der Übernahme der Rechtsstellung des Altgesellschafters können den Neugesellschafter auch Verbindlichkeiten des Altgesellschafters gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Mitgesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1966 - II ZR 120/64, BGHZ 45, 221, 222), nicht aber sonstige Verbindlichkeiten des Altgesellschafters treffen.
- BGH, 15.02.2022 - II ZR 235/20
Kommanditgesellschaft: Erforderlichkeit der Zustimmung der …
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft (§ 413 BGB) mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin der Veräußerer innehatte (BGH, Urteil vom 29. Juni 1981 - II ZR 142/80, BGHZ 81, 82, 84;… Urteil vom 21. Oktober 2014 - II ZR 84/13, BGHZ 203, 77 Rn. 18; Urteil vom 15. September 2020 - II ZR 20/19, ZIP 2020, 2236 Rn. 9). - BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: erforderliche Darstellung im Urteil, …
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil - das Verfügungsgebot des § 719 Abs. 1 BGB aF bezieht sich lediglich auf den Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und nicht auf die Mitgliedschaft als Ganzes - mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne Weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin der Veräußerer innehatte (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Februar 2022 - II ZR 235/20 Rn. 46 (insoweit in BGHZ 232, 375 nicht abgedruckt); vom 15. September 2020 - II ZR 20/19 Rn. 9 und vom 29. Juni 1981 - II ZR 142/80, BGHZ 81, 82, 84; vgl. jetzt auch § 711 Abs. 1 BGB nF). - BGH, 09.03.2021 - II ZR 40/20
Kommanditistenhaftung: Rückforderung von Ausschüttungen durch den …
Der Neukommanditist haftet bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme gemäß § 173 Abs. 1, § 172 Abs. 4, § 171 Abs. 1 HGB, soweit die Kommanditeinlage im Zeitpunkt der Übertragung noch nicht erbracht oder zurückbezahlt worden ist (BGH…, Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 413/18, ZIP 2019, 965 Rn. 19; vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2020 - II ZR 20/19, ZIP 2020, 2236 Rn. 9). - VK Niedersachsen, 02.10.2024 - VgK-21/24
Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot i.R.e. Rahmenvertrags über …
Sie erfolgt entweder durch dreiseitige Vereinbarung zwischen den alten Vertragsparteien und dem Übernehmer (BGHZ 65, 52; BGH NJW-RR 2005, 958; NJW 2010, 1095) oder durch Vertrag zwischen zwei beteiligten Parteien mit Zustimmung der dritten Partei (BGH NJW 2021, 394 [BGH 15.09.2020 - II ZR 20/19] Rn. 11; 2012, 2354 [2355]; 2013, 1083 [1084]) (…vgl. Jauernig/Stürner, 19. Aufl. 2023, BGB § 398 Rn. 32, beck-online).
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