Rechtsprechung
| EuGH, 20.05.2008 - C-194/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Dividendenbesteuerung - Ermäßigung, die einem steuerlichen Anlageorganismus wegen der von einem anderen Mitgliedstaat einbehaltenen Quellensteuer auf die von diesem Organismus erhaltenen Dividenden gewährt wird - Beschränkung ...
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Orange European Smallcap Fund
Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Dividendenbesteuerung - Ermäßigung, die einem steuerlichen Anlageorganismus wegen der von einem anderen Mitgliedstaat einbehaltenen Quellensteuer auf die von diesem Organismus erhaltenen Dividenden gewährt wird - Beschränkung ...
- EU-Kommission
Orange European Smallcap Fund
Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Dividendenbesteuerung - Ermäßigung, die einem steuerlichen Anlageorganismus wegen der von einem anderen Mitgliedstaat einbehaltenen Quellensteuer auf die von diesem Organismus erhaltenen Dividenden gewährt wird - Beschränkung ...
- EU-Kommission
Orange European Smallcap Fund
Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Dividendenbesteuerung - Ermäßigung, die einem steuerlichen Anlageorganismus wegen der von einem anderen Mitgliedstaat einbehaltenen Quellensteuer auf die von diesem Organismus erhaltenen Dividenden gewährt wird - Beschränkung ...
- Wolters Kluwer
Ermäßigung von aufgrund der im niederländischen Recht vorgesehenen steuerlichen Sonderregelung zugunsten steuerlicher Anlageorganismen wegen der im Ausland auf die Dividenden erhobenen Steuern; Freistellung steuerlicher Anlageorganismen von der Besteuerung der an sie ...
- datenbank.nwb.de
Ermäßigung, die einem steuerlichen Anlageorganismus wegen der von einem anderen Mitgliedstaat einbehaltenen Quellensteuer auf die von diesem Organismus erhaltenen Dividenden gewährt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Orange European Smallcap Fund
Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Dividendenbesteuerung - Ermäßigung, die einem steuerlichen Anlageorganismus wegen der von einem anderen Mitgliedstaat einbehaltenen Quellensteuer auf die von diesem Organismus erhaltenen Dividenden gewährt wird - Beschränkung ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden [Niederlande], eingereicht am 26. April 2006 - Staatssecretaris van Financiën / Orange European Smallcap Fund N. V.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) - Auslegung der Artikel 56 EG, 57 Absatz 1 EG und 58 Absatz 1 EG - Nationale Regelung eines Mitgliedstaats, nach der einer Wertpapierfirma wegen der von einem anderen Mitgliedstaat erhobenen Quellensteuer ...
Verfahrensgang
- EuGH, 26.04.2006 - C-194/06
- EuGH, 20.05.2006 - C-194/06
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-194/06
- EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Papierfundstellen
- EuZW 2008, 480 (Ls.)
- IStR 2008, 435
Wird zitiert von ... (71) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 07.09.2004 - C-319/02
Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Rn. 58 Die in Art. 58 Abs. 1 Buchst. a EG vorgesehene Ausnahme wird ihrerseits durch Art. 58 Abs. 3 EG beschränkt, wonach die in Abs. 1 dieses Artikels genannten nationalen Bestimmungen "weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs im Sinne des Artikels 56 [EG] darstellen [dürfen]" (vgl. Urteil vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 28).Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass eine nationale Steuerregelung, die zwischen Steuerpflichtigen danach unterscheidet, wo ihr Kapital angelegt ist, nur dann als mit den Vertragsvorschriften über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden kann, wenn die unterschiedliche Behandlung Situationen betrifft, die nicht objektiv vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 43, Manninen, Randnr. 29, und vom 8. September 2005, Blanckaert, C-512/03, Slg. 2005, I-7685, Randnr. 42).
Rn. 84 Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch der Rückgang von Steuereinnahmen nicht als zwingender Grund des Allgemeininteresses betrachtet werden, der zur Rechtfertigung einer grundsätzlich gegen eine Grundfreiheit verstoßenden Maßnahme angeführt werden kann (vgl. u. a. Urteile Verkooijen, Randnr. 59, und Manninen, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 23.10.2007 - C-112/05
DAS VOLKSWAGENGESETZ BESCHRÄNKT DEN FREIEN KAPITALVERKEHR
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
"Kapitalbewegungen" im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG sind danach insbesondere Direktinvestitionen, nämlich, wie sich aus dieser Nomenklatur und den zugehörigen Begriffsbestimmungen ergibt, Investitionen jeder Art durch natürliche oder juristische Personen zur Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter und direkter Beziehungen zwischen denjenigen, die die Mittel bereitstellen, und den Unternehmen, für die die Mittel zum Zweck einer wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnrn. 179 bis 181, vom 23. Oktober 2007, Kommission/Deutschland, C-112/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 18, und A, Randnr. 46).Rn. 101 Bei Beteiligungen an neuen oder bereits bestehenden Unternehmen setzt das Ziel der Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter Wirtschaftsbeziehungen, wie auch aus diesen Begriffsbestimmungen hervorgeht, voraus, dass die Aktien ihrem Inhaber entweder nach den nationalen aktienrechtlichen Vorschriften oder aus anderen Gründen die Möglichkeit geben, sich effektiv an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen (Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.06.2000 - C-35/98
EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass eine nationale Steuerregelung, die zwischen Steuerpflichtigen danach unterscheidet, wo ihr Kapital angelegt ist, nur dann als mit den Vertragsvorschriften über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden kann, wenn die unterschiedliche Behandlung Situationen betrifft, die nicht objektiv vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 43, Manninen, Randnr. 29, und vom 8. September 2005, Blanckaert, C-512/03, Slg. 2005, I-7685, Randnr. 42).Rn. 84 Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch der Rückgang von Steuereinnahmen nicht als zwingender Grund des Allgemeininteresses betrachtet werden, der zur Rechtfertigung einer grundsätzlich gegen eine Grundfreiheit verstoßenden Maßnahme angeführt werden kann (vgl. u. a. Urteile Verkooijen, Randnr. 59, und Manninen, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Rn. 87 Wie der Gerichtshof in Randnr. 31 seines Urteils vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, Slg. 2007, I-0000), ausgeführt hat, ist, auch wenn mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit Drittländern gewiss andere Ziele verfolgt werden können als die Verwirklichung des Binnenmarkts, wie insbesondere die Ziele, die Glaubwürdigkeit der einheitlichen Gemeinschaftswährung auf den Weltfinanzmärkten und die Aufrechterhaltung der Finanzzentren von weltweiter Bedeutung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen, festzustellen, dass sich die Mitgliedstaaten, als der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs durch Art. 56 Abs. 1 EG auf den Kapitalverkehr zwischen Drittländern und den Mitgliedstaaten erstreckt wurde, sich dafür entschieden haben, diesen Grundsatz in demselben Artikel und mit den gleichen Worten für den Kapitalverkehr innerhalb der Gemeinschaft und für den die Beziehungen mit Drittländern betreffenden Kapitalverkehr festzulegen. - EuGH, 14.12.2006 - C-170/05
NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE DIE VON EINER GEBIETSFREMDEN MUTTERGESELLSCHAFT …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Rn. 79 Wie der Generalanwalt in Nr. 121 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, war das Königreich der Niederlande ab dem Zeitpunkt, zu dem es beschloss, steuerlichen Anlageorganismen mit Sitz in den Niederlanden eine Ermäßigung wegen der im Ausland einbehaltenen Steuern zu gewähren und seine Steuerhoheit für sämtliche Dividenden, die diese Organismen an ihre Anteilsinhaber ausschütten, unabhängig davon wahrzunehmen, ob die Anteilsinhaber in den Niederlanden oder in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, verpflichtet, den mit dieser Ermäßigung verbundenen Vorteil auf steuerliche Anlageorganismen auszudehnen, zu deren Anteilsinhabern Gebietsfremde gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2006, Denkavit Internationaal und Denkavit France, C-170/05, Slg. 2006, I-11949, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.05.1998 - C-336/96
Gilly / Directeur des services fiscaux du Bas-Rhin - Artikel 6, 48 und 220 …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Rn. 32 Außerdem bleiben die Mitgliedstaaten in Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Vereinheitlichungs- oder Harmonisierungsmaßnahmen befugt, insbesondere zur Beseitigung der Doppelbesteuerung die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen (Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly, C-336/96, Slg. 1998, I-2793, Randnrn. - EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
Saint-Gobain ZN - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung der Einkünfte einer …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
24 und 30, vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 57, und vom 8. November 2007, Amurta, C-379/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 17). - EuGH, 08.11.2007 - C-379/05
Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
24 und 30, vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 57, und vom 8. November 2007, Amurta, C-379/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 17). - EuGH, 12.12.2006 - C-374/04
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Rn. 30 Zunächst ist daran zu erinnern, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts sein System der Besteuerung von Gewinnausschüttungen zu organisieren und in diesem Rahmen die auf den empfangenden Anteilsinhaber anwendbare Besteuerungsgrundlage und den für ihn geltenden Steuersatz zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation, C-374/04, Slg. 2006, I-11673, Randnr. 50, und Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 47). - EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
D. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Rn. 46 Außerdem ergebe sich aus dem Urteil vom 5. Juli 2005, D. (C-376/03, Slg. 2005, I-5821), dass sich der Fall, in dem ein Anleger eine Dividende aus Deutschland oder Portugal beziehe, von dem unterscheide, in dem die Dividende aus einem Mitgliedstaat stamme, mit dem das Königreich der Niederlande ein Besteuerungsabkommen geschlossen habe, wie der Italienischen Republik. - EuGH, 14.11.2006 - C-513/04
EIN MITGLIEDSTAAT KANN DIE DIVIDENDEN GEBIETSANSÄSSIGER GESELLSCHAFTEN UND DIE …
- EuGH, 08.09.2005 - C-512/03
Blanckaert - Direkte Besteuerung - Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen - …
- EuGH, 20.10.2011 - C-284/09
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Rn. 45 Insbesondere ist es Sache jedes Mitgliedstaats, unter Beachtung des Unionsrechts sein System der Besteuerung von Gewinnausschüttungen zu gestalten und in diesem Rahmen die auf den empfangenden Anteilsinhaber anwendbare Besteuerungsgrundlage und den für ihn geltenden Steuersatz zu bestimmen (vgl. u. a. Urteile Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation, Randnr. 50, vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 47, vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund, C-194/06, Slg. 2008, I-3747, Randnr. 30, und vom 16. Juli 2009, Damseaux, C-128/08, Slg. 2009, I-6823, Randnr. 25). - EuGH, 29.11.2011 - C-371/10
Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten …
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für eine Gesellschaft je nach dem Einzelfall steuerlich mehr oder weniger vorteilhaft oder nachteilig sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34, vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45, sowie vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund, C-194/06, Slg. 2008, I-3747, Randnr. 37). - BFH, 12.10.2016 - I R 80/14
Unionsrecht und Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit …
Die fehlende Gegenseitigkeit der Verkehrsfreiheiten im Verhältnis zu Drittstaaten (EuGH-Urteile A, EU:C:2007:804, Rz 37, Slg. 2007, I-11531; Orange European Smallcap Fund vom 20. Mai 2008 C-194/06, EU:C:2008:289, Rz 87 f., Slg. 2008, I-3747) oder das Ziel einer Sicherung mitgliedstaatlicher Steuereinnahmen (EuGH-Urteil Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen vom 10. Februar 2011 C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rz 112 ff., 126, Slg. 2011, I-305) hat der EuGH jedoch als Rechtfertigungsgründe in Drittstaatensachverhalten nicht akzeptiert.
- EuGH, 30.06.2011 - C-262/09
Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die …
Rn. 33 Der in Art. 56 Abs. 1 EG niedergelegte freie Kapitalverkehr kann nämlich entsprechend dem Vorbringen des Finanzamts und der deutschen Regierung nicht zur Folge haben, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, über eine Aufhebung der inländischen Steuer, die der Anteilseigner für aus dem Ausland bezogene Dividenden zu entrichten hat, hinauszugehen und einen Betrag zu erstatten, der seinen Ursprung im Steuersystem eines anderen Mitgliedstaats hat (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 52), da sonst die Steuerautonomie des erstgenannten Mitgliedstaats durch die Ausübung der Steuerhoheit des anderen Mitgliedstaats beschränkt würde (vgl. u. a. Urteile Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnr. 47, vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund, C-194/06, Slg. 2008, I-3747, Randnr. 30, und vom 16. Juli 2009, Damseaux, C-128/08, Slg. 2009, I-6823, Randnr. 25). - BFH, 25.08.2009 - I R 88/07
Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht
Denn die in Art. 73b Abs. 1 EGV verwendeten Begriffe des "Kapitalverkehrs" und der "Beschränkung" sind bei Binnenmarktsachverhalten in gleicher Weise auszulegen wie in Drittstaatensachverhalten (EuGH-Urteile vom 18. Dezember 2007 C-101/05, "A", Slg. 2007, I-11531, Rz 28 ff.; vom 20. Mai 2008 C-194/06, "Orange European Smallcap Fund NV", IStR 2008, 435, Rz 87 f.). - EuGH, 11.09.2014 - C-47/12
Kronos International - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV und 54 AEUV - …
Rn. 84 Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass die Eigenschaft als Sitzmitgliedstaat der die Dividenden beziehenden Gesellschaft für diesen Mitgliedstaat nicht die Pflicht mit sich bringen kann, einen Steuernachteil auszugleichen, der sich aus einer Mehrfachbelastung ergibt, die zur Gänze durch den Mitgliedstaat bewirkt wird, in dessen Hoheitsgebiet die diese Dividenden ausschüttende Gesellschaft niedergelassen ist, sofern der zuerst genannte Mitgliedstaat die erhaltenen Dividenden bei den in seinem Hoheitsgebiet niedergelassenen Organismen für gemeinsame Anlagen weder besteuert noch auf andere Art und Weise berücksichtigt (Urteil Orange European Smallcap Fund, C-194/06, EU:C:2008:289, Rn. 41). - BFH, 18.12.2013 - I R 71/10
Anrechnungshöchstbetragsberechnung nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 2002 im …
Eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Zusammenhang mit Direktinvestitionen in Form einer ungünstigeren steuerlichen Behandlung von Dividenden aus ausländischen Quellen fällt danach nämlich (nur dann) unter Art. 57 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrags von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002, Nr. C-325, 1), jetzt Art. 64 Abs. 1 AEUV, "wenn sie sich auf Beteiligungen bezieht, die zur Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter und unmittelbarer Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem Anteilseigner und der betroffenen Gesellschaft erworben wurden und die es dem Anteilseigner ermöglichen, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen", und "Beteiligungen an einer Gesellschaft, die nicht zur Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter und unmittelbarer Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem Anteilseigner und dieser Gesellschaft erworben wurden und es dem Anteilseigner nicht ermöglichen, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen, können insoweit nicht als Direktinvestitionen angesehen werden" (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 20. Mai 2008 C-194/06, Orange European Smallcap Fund, Slg. 2008, I-3247; in Slg. 2007, I-4051;… vom 12. Dezember 2006 C-446/04, Test Claimants in the FII Group Litigation, BFH/NV 2007 Beilage 4, 173; s.a. Senatsurteil vom 25. August 2009 I R 88, 89/07, BFHE 226, 296). - EuGH, 10.02.2011 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …
Rn. 167 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, unter Beachtung des Unionsrechts sein System der Besteuerung von Gewinnausschüttungen auszugestalten und in diesem Rahmen die Besteuerungsgrundlage und den Steuersatz zu bestimmen, die für den die Ausschüttung erhaltenden Anteilseigner gelten (vgl. u. a. Urteile Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation, Randnr. 50, Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnr. 47, und vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund, C-194/06, Slg. 2008, I-3747, Randnr. 30). - BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12
Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen …
Rn. 90 Diese Definition hat der EuGH bisher in seiner Rechtsprechung zur Bestandsschutzklausel des Art. 73c EGV (ab 1. Mai 1999 Art. 57 EG) übernommen (EuGH-Urteil vom 20. Mai 2008 C-194/06 "Orange European Smallcap Fund", Slg 2008, I-3747 Rz 101 f.).Rn. 96 aa) Mangels Definition des Kapitalverkehrs i.S. des Art. 73b EGV (ab 1. Mai 1999 Art. 56 EG) kommt nach der Rechtsprechung des EuGH der Nomenklatur im Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG Hinweischarakter zu (EuGH-Urteil "Orange European Smallcap Fund" in Slg. 2008, I-3747 Rz 100).
- BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07
Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit …
Die in Art. 73d Abs. 1 Buchst. a EGV vorgesehene Ausnahme wird nämlich ihrerseits durch Art. 73d Abs. 3 EGV beschränkt, wonach die in Abs. 1 dieses Artikels genannten nationalen Bestimmungen "weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs im Sinne des Art. 73b (EGV) darstellen (dürfen)" (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 2004, I-7477, Rz 28; vom 20. Mai 2008 Rs. C-194/06, Orange European Smallcap Fund, IStR 2008, 435, Rz 58; BFH-Urteil vom 9. August 2006 I R 95/05, BFHE 214, 504, BStBl II 2007, 279). - EuGH, 22.01.2009 - C-377/07
STEKO Industriemontage - Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des …
- BFH, 23.11.2021 - VIII R 22/18
Nichtanrechenbarkeit ausländischer Quellensteuerbeträge bei vollständiger …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-135/17
X (In Drittländern ansässige Zwischengesellschaften) - Vorlage zur …
- BFH, 09.02.2011 - I R 71/10
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Höchstbetragsberechnung gemäß § 34c Abs. …
- EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
Köln-Aktienfonds Deka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapital- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-581/17
Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Abkommen zwischen der …
- EuGH, 30.06.2016 - C-176/15
Riskin und Timmermans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
- BFH, 25.08.2009 - I R 89/07
Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht - …
- FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 2079/16
Anspruch eines im EU-Ausland ansässigen Investmentfonds auf …
- FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 999/17
Anspruch eines im EU-Ausland ansässigen Investmentfonds auf …
- EuGH, 04.06.2009 - C-439/07
KBC Bank und Beleggen, Risicokapitaal, Beheer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der …
- FG Köln, 14.05.2009 - 2 K 2241/02
Anwendung des "alten" Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens auf "ausländische" …
- EuGH, 25.02.2021 - C-403/19
Société Générale - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-480/16
Fidelity Funds u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
- EuGH, 13.03.2014 - C-375/12
Bouanich - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - …
- FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11
Besteuerung von Einkünften aus sog. "intransparenten" ausländischen Fonds - §§ 5 …
- EuGH, 16.07.2009 - C-128/08
Damseaux - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Kapitalerträgen - Abkommen zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
Köln-Aktienfonds Deka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 08.03.2017 - C-448/15
Wereldhave Belgium u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - In verschiedenen …
- BFH, 18.11.2008 - VIII R 2/06
Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verletzt …
- EuGH, 03.06.2010 - C-487/08
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07
Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2016 - C-176/15
Riskin und Timmermans - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) …
- EuGH, 08.12.2011 - C-157/10
Banco Bilbao Vizcaya Argentaria - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-318/07
GENERALANWALT MENGOZZI SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-95/12
Generalanwalt Wahl schlägt vor, die Klage der Kommission gegen Deutschland auf …
- EuGH, 25.10.2012 - C-387/11
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV und …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-47/12
Kronos International - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
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- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-168/11
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Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht …
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- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2011 - C-262/09
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- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08
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- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-182/08
Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-503/14
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und …
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- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-560/13
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- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-384/09
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- Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-575/17
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- FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 332/09
Gemeinschaftkonformität des § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-546/07
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- EuGH, 04.06.2009 - C-499/07
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- EuGH, 15.02.1996 - C-209/94
Buralux u.a.
- FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06
Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-303/12
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- FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06
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- FG Baden-Württemberg, 27.02.2012 - 9 K 4048/09
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- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2014 - C-512/13
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- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Investmentfonds im …
- FG Köln, 19.04.2023 - 9 K 1179/20
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- FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07
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- FG Baden-Württemberg, 12.01.2011 - 9 K 4048/09
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