Rechtsprechung
| LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; AÜG Art. ... 1 § 9 Nr. 1; ; AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; RiL 98/59/ EG Art. 1 Abs. 2 lit. b; ; KSchG § 1 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3; ; KSchG § 17 Abs. 1; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; KSchG § 23 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsstilllegung bei staatlicher GmbH zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben - keine Arbeitnehmerüberlassung bei Erledigung staatlicher Aufgaben - Nachteilsausgleich und Sozialplanabfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen dringender, der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers entgegenstehender betrieblicher Erfordernisse bei Entscheidung zur Betriebsstilllegung; Voraussetzungen für das Verfolgen eines wirtschaftlichen Zwecks durch einen von einer öffentlichen Verwaltung ...
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 27.05.2004 - 36 Ca 16079/03
- LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
- BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05
Papierfundstellen
- NZA 2005, 1258 (Ls.)
- NJ 2007, 240
- BB 2005, 1860
- LAGReport 2005, 350
- NZA-RR 2005, 516
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
2.2.2.1 Ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität von einem neuen Rechtsträger fortgeführt wird (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296 = AP BGB § 613a Nr. 171 zu B I der Gründe im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 10 der Gründe).Vielmehr müsste der Nachfolger auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernehmen (EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 21 der Gründe; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274 zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
2.3.3.1 Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG setzt eine Vereinbarung zwischen Vertragsarbeitgeber und Drittem voraus, wonach der Arbeitnehmer aufgrund der damit eingegangenen Verpflichtung seines Arbeitgebers bei dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig wird (BAG, Urteil vom 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 zu I 1 der Gründe).Bei einem Gemeinschaftsbetrieb fehlt es aber am Erfordernis für eine Arbeitnehmerüberlassung, dass der Arbeitnehmer vollständig in einen Betrieb des Entleihers eingegliedert wird (BAG, Urteil vom 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 zu I 2 b der Gründe).
- BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01
Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Da nun ein Sozialplan regelmäßig das Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst geringeren finanziellen Belastung berücksichtigt, verlöre ein dahinter zurückbleibender Nachteilsausgleich seinen Sanktionscharakter (…vgl. GK-BetrVG/Fabricius/Oetker, 7. Aufl., 2002, § 113 R 68), weil der Arbeitnehmer nicht Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich zugleich verlangen kann (dazu BAG, Urteil vom 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 zu II 1 b der Gründe).Anzurechnen ist nur eine bereits gezahlte Sozialplanabfindung (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1989 - 1 AZR 819/87 - BAGE 62, 88 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 19 zu B III 3 a der Gründe; Urteil vom 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 zu II der Gründe).
- EuGH, 20.11.2003 - C-340/01
Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung …
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
In einem solchen Fall genügt die Übernahme unverzichtbarer Betriebsmittel nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-340/01 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 134 zu 36 der Gründe). - BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03
Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Worin eine über fachspezifische Vorgaben hinausgehende Wahrnehmung arbeitsrechtlicher Weisungsbefugnis durch den OFP bestanden haben soll, hat der Kläger nicht dargelegt, selbst wenn es aber im Einzelfall zur Erteilung solcher Weisungen am Geschäftsführer der Beklagten zu 1 vorbei gekommen sein sollte, wäre noch immer nicht erkennbar gewesen, dass es sich dabei um eine durchgängige Vertragspraxis handelte, die Vorrang gegenüber den Regelungen im Rahmenvertrag gehabt hätte (vgl. BAG, Urteil vom 07.08.2003 - 7 AZR 180/03 - AP AÜG § 9 Nr. 6 zu II 2 b der Gründe). - BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03
Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Vielmehr müsste der Nachfolger auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernehmen (EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 21 der Gründe; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274 zu B II 1 der Gründe). - BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Zum Begriff der Einstellung
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
2.3.3.1.2 Soweit der Kläger pauschal behauptet hat, voll in die Arbeitsorganisation der Beklagten zu 2 eingebunden gewesen zu sein, war dies unergiebig, weil über eine solche Eingliederung hinaus der Inhaber des Betriebs die typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz der Mitarbeiter seines Auftragnehmers auch nach Zeit und Ort zu treffen haben müsste (vgl. BAG, Beschluss vom 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 90 zu B I der Gründe). - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
2.2.2.1 Ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität von einem neuen Rechtsträger fortgeführt wird (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296 = AP BGB § 613a Nr. 171 zu B I der Gründe im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 10 der Gründe). - BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03
Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S. …
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Auch wenn wie im vorliegenden Fall die Gesellschafter einer GmbH den Entschluss zur Betriebsstilllegung gefasst haben, ist der Geschäftsführer weder tatsächlich noch rechtlich gehindert, sich aus Verhandlungen mit dem Betriebsrat ergebende Alternativen an die Gesellschafter weiterzuleiten, um eine Änderung der Pläne zu erreichen (BAGE, Urteil vom 30.03.2004 - 1 AZR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 47 zu I 2 der Gründe). - BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02
Interessenausgleich in der Insolvenz
Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Dass die Stilllegung des Betriebs unausweichliche Folge einer wirtschaftlichen Zwangslage ist und es zu ihr keine sinnvolle Alternative gibt, genügt dafür nicht (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 42 zu B I 2 a der Gründe). - BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77
Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe …
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95
Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften
- BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87
Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung - …
- BAG, 23.01.1979 - 1 AZR 64/76
Betriebsstillegung - Interessenausgleich mit Betriebsrat - Abfindungsansprüche - …
- LAG Berlin, 26.03.2004 - 8 Sa 262/04
Höhe der Verzugszinsen bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
- EuGH, 10.05.2001 - C-223/99
Agorà und Excelsior - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Begriff des …
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
Kündigung wegen Betriebsstillegung
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
- EuGH, 02.07.1996 - C-473/93
Kommission / Luxemburg
- BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69
Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei …
- LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit …
- BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05
Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt
Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Mai 2005 - 6 Sa 1499/04 - werden zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - 13 Sa 2187/11
Nachteilsausgleich bei unwiderruflicher Freistellung aller Arbeitnehmer ohne …
Dass die Stilllegung des Betriebs unausweichliche Folge einer wirtschaftlichen Zwangslage ist und es zu ihr keine sinnvolle Alternative gibt, genügt dafür nicht (vgl. nur LAG Berlin 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 - NZA-RR 2005, 516 ff., zu 2.5.1 der Gründe m.w.N.; bestätigt durch BAG 24.08.2006 - 8 AZR 317/05 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 60).Dieser Sozialplananspruch ist anrechenbar, allerdings nur auf eine bereits gezahlte Sozialplanabrechnung tatsächlich anzurechnen (zutreffend LAG Berlin 27.05.2005, a.a.O. zu 2.5.3 der Gründe m.w.N.;… vom BAG a.a.O., bestätigt).
- LAG Berlin, 25.07.2006 - 7 Sa 2371/05
Verhandlung eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat vor Durchführung einer …
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Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Tarifauslegung - ergebnisorientiertes Entgelt - Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 3 GG; Art. 6 Abs. 4 GG; Art. 119 EGV; § 4 ERTV Mobil
Auswirkungen von Mutterschutzzeiten auf den Anspruch auf ein ergebnisbezogenes Entgelt; Anwendbarkeit des Entgeltrahmentarifvertrags für die T-Mobil (ERTV Mobil); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Zulässigkeit der Einordnung des Zuschusses zum ... - Judicialis
ERTV Mobil § 4; ; ERTV Mobil § 11; ; MuSchG § 14; ; GG Art. 3; ; EGV Art. 119
- rechtsportal.de
Berücksichtigung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei Berechnung des ergebnisbezogenen Entgelts - Monatsentgelt während des Mutterschutzes - zulässige Tarifregelung zur Einmalzahlung mit Lohncharakter unter Zugrundelegung des tatsächlich gezahlten Lohnes bei ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auswirkungen von Mutterschutzzeiten auf den Anspruch auf ein ergebnisbezogenes Entgelt; Anwendbarkeit des Entgeltrahmentarifvertrags für die T-Mobil (ERTV Mobil); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Zulässigkeit der Einordnung des Zuschusses zum ...
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 24.06.2004 - 12 Ca 37/04
- LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
- BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 425/05
Papierfundstellen
- LAGReport 2005, 350
- NZA-RR 2005, 593
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94
Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
119 EGV ist unmittelbar anwendbares nationales Recht und gibt einem Arbeitnehmer einen unmittelbaren Anspruch gegen seinen Arbeitgeber (vgl. EuGH vom 7. Februar 1991, Rs C-184/89, "Nimz", AP Nr. 25 zu § 23 a BAT; BAG vom 25. Juli 1996, 6 AZR 138/94, AP Nr. 6 zu § 35 BAT, zu II 1 a der Gründe).Dies folgt aus Art. 4 der Richtlinie 75/117/EWG, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts unvereinbare Bestimmungen in Tarifverträgen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden (EuGH vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska" - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 26. Mai 1993, 5 AZR 184/92, AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe; BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 a der Gründe).
Eine solche liegt vor, wenn eine benachteiligende Regelung zwar unterschiedslos auf Männer und Frauen anzuwenden ist, sie aber erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts betrifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BAG vom 23. April 1998, 6 AZR 558/96, nv; EuGH vom 13. Mai 1986 - Rs C-170/84 - "Bilka" - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH vom 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP Nr. 68 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe).
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Eine solche liegt vor, wenn eine benachteiligende Regelung zwar unterschiedslos auf Männer und Frauen anzuwenden ist, sie aber erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts betrifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BAG vom 23. April 1998, 6 AZR 558/96, nv; EuGH vom 13. Mai 1986 - Rs C-170/84 - "Bilka" - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH vom 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP Nr. 68 zu Art. 119 EWG-Vertrag;… BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe). - EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
119 EGV ist unmittelbar anwendbares nationales Recht und gibt einem Arbeitnehmer einen unmittelbaren Anspruch gegen seinen Arbeitgeber (vgl. EuGH vom 7. Februar 1991, Rs C-184/89, "Nimz", AP Nr. 25 zu § 23 a BAT; BAG vom 25. Juli 1996, 6 AZR 138/94, AP Nr. 6 zu § 35 BAT, zu II 1 a der Gründe).
- BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, handelt es sich bei dem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz um einen gesetzlich begründeten arbeitsvertraglichen Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts, der Lohnersatzcharakter hat (BAG vom 24.02.1999, 10 AZR 258/98, AP Nr. 213 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG vom 25.02.2004, 5 AZR 160/03). - BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Dies folgt aus Art. 4 der Richtlinie 75/117/EWG, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts unvereinbare Bestimmungen in Tarifverträgen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden (EuGH vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska" - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 26. Mai 1993, 5 AZR 184/92, AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe;… BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 a der Gründe). - EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Eine solche liegt vor, wenn eine benachteiligende Regelung zwar unterschiedslos auf Männer und Frauen anzuwenden ist, sie aber erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts betrifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BAG vom 23. April 1998, 6 AZR 558/96, nv; EuGH vom 13. Mai 1986 - Rs C-170/84 - "Bilka" - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH vom 31. Mai 1995 - Rs C-400/93 - AP Nr. 68 zu Art. 119 EWG-Vertrag;… BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe). - EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Dies folgt aus Art. 4 der Richtlinie 75/117/EWG, wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts unvereinbare Bestimmungen in Tarifverträgen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden (EuGH vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - "Kowalska" - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG vom 26. Mai 1993, 5 AZR 184/92, AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 der Gründe;… BAG vom 25. Juli 1996, aaO, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 258/98
Tarifliche Jahressonderzahlung - Mutterschutz
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, handelt es sich bei dem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz um einen gesetzlich begründeten arbeitsvertraglichen Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts, der Lohnersatzcharakter hat (BAG vom 24.02.1999, 10 AZR 258/98, AP Nr. 213 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG vom 25.02.2004, 5 AZR 160/03). - BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04
Vergütung betriebsbedingter Arbeitsunterbrechungen - Übernachtungsgeld
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt BAG vom 23.02.2005, 4 AZR 79/04). - BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95
Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Anspruchszweck her unterscheiden (BAG vom 14. Dezember 1995, 6 AZR 297/95, AP Nr. 1 zu § 11 TV Arb Bundespost). - BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 558/96
Rechtmäßigkeit von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte - …
- BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 425/05
Mutterschutzfristen - Entgeltkürzung
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Juli 2005 - 7 Sa 1257/04 - insoweit aufgehoben, als es die Klage abgewiesen hat.
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 121 Abs. 2 ZPO, 127 Abs. 2 ZPO; § 63 Abs. 2 Satz 2 GKG n.F.; §§ 2, 16 Nr. 2 RVG Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV; § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO
Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO - Judicialis
ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; GKG § 63 Abs. 2 Satz 2 n.F.; ; RVG § 2; ; RVG § 16 Nr. 2; ; VV Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1; ; BRAGO § 51 Abs. 2 Hs. 1
- rechtsportal.de
Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 167 , § 121 Abs. 2 ZPO
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Ablehnung der Anwaltsbeiordnung; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Fall unstreitiger Lohnforderung wegen Vermögensverfall des Arbeitgebers; Erforderlichkeit einer Beiordnung eines Rechtsanwalts im Gütetermin; ...
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 30.04.2004 - 3 Ca 358/04
- LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
- BAG, 07.02.2006 - 3 AZB 41/05
Papierfundstellen
- LAGReport 2005, 350
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- LAG Sachsen, 23.06.1998 - 2 Ta 99/98
Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
In diesem Falle kann sich die bedürftige Partei an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden und dort eine Klage aufnehmen lassen (LAG Düsseldorf, Bes. v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz, Bes. v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).Ergeht im Gütetermin ein Versäumnisurteil, dann steht fest, dass die Beiordnung nicht erforderlich ist (LAG Düsseldorf, Bes. v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).
Deshalb ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich, wenn eine unstreitige Lohnforderung wegen Vermögensverfalls des Arbeitgebers lediglich der Titulierung bedarf (LAG Düsseldorf v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).
Einer Anwaltsbeiordnung bedurfte es daher wegen fehlender Erforderlichkeit im Sinnes des § 121 Abs. 2 ZPO nicht (LAG Düsseldorf v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).
- LAG Düsseldorf, 06.04.1989 - 14 Ta 124/89
Beiordnung eines Rechtsanwalts ; Unstreitige Lohnforderung; Vermögensverfall des …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
In diesem Falle kann sich die bedürftige Partei an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden und dort eine Klage aufnehmen lassen (LAG Düsseldorf, Bes. v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz, Bes. v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).Ergeht im Gütetermin ein Versäumnisurteil, dann steht fest, dass die Beiordnung nicht erforderlich ist (LAG Düsseldorf, Bes. v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).
Deshalb ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich, wenn eine unstreitige Lohnforderung wegen Vermögensverfalls des Arbeitgebers lediglich der Titulierung bedarf (LAG Düsseldorf v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).
Einer Anwaltsbeiordnung bedurfte es daher wegen fehlender Erforderlichkeit im Sinnes des § 121 Abs. 2 ZPO nicht (LAG Düsseldorf v. 06.04.1989 - 14 Ta 124/89, JurBüro 1989, 1447; a.A. LAG Chemnitz v. 23.06.1998 - 2 Ta 99/98, LAGE § 114 ZPO Nr. 31).
- BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82
Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
Durch eine schriftliche Lohnabrechnung, die der Arbeitgeber innerhalb einer im Tarifvertrag vorgesehenen Ausschlussfrist erteilt hat, werden nämlich die abgerechneten Lohnforderungen des Arbeitnehmers grundsätzlich streitlos gestellt, so dass er sie nicht nochmals schriftlich geltend machen muss (BAG v. 08.08.1979 - 5 AZR 660/77, AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlussfristen [Uhlenbruck] = KTS 1980, 150 = ZIP 1980, 123; BAG v. 20.10.1982 - 5 AZR 110/82, DB 1983, 235 = NJW 1983, 839).
- BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77
Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
Durch eine schriftliche Lohnabrechnung, die der Arbeitgeber innerhalb einer im Tarifvertrag vorgesehenen Ausschlussfrist erteilt hat, werden nämlich die abgerechneten Lohnforderungen des Arbeitnehmers grundsätzlich streitlos gestellt, so dass er sie nicht nochmals schriftlich geltend machen muss (BAG v. 08.08.1979 - 5 AZR 660/77, AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlussfristen [Uhlenbruck] = KTS 1980, 150 = ZIP 1980, 123; BAG v. 20.10.1982 - 5 AZR 110/82, DB 1983, 235 = NJW 1983, 839). - BFH, 13.01.1987 - VII S 29/86
Rechtsanwaltsgebühren - Maßgeblicher Wert bei Berechnung - Prozeßkostenhilfe - …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
Das gilt auch für das PKH-Beschwerdeverfahren (so zu § 51 Abs. 2 BRAGO BFH v. 13.01.1987 - VII S 29/86, BB 1987, 608 = JurBüro 1987 691, m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Beschwerde in einem isolierten oder in einem neben der Hauptsache betriebenen PKH-Verfahren handelt (OLG Hamburg v. 04.01.2002 - 4 So 78/00, NordÖR 2002, 224) oder ob - wie hier - nur die Anwaltsbeiordnung im Streit ist. - OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 12 W 83/91
Prozeßkostenhilfe: Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren im …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149). - OLG Koblenz, 30.03.1990 - 14 W 108/90
Streitwert für Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren L
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149). - OVG Hamburg, 04.01.2002 - 4 So 78/00
Bestimmung des Gegenstandswerts im Verfahren über die Beschwerde gegen die …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
Das gilt auch für das PKH-Beschwerdeverfahren (so zu § 51 Abs. 2 BRAGO BFH v. 13.01.1987 - VII S 29/86, BB 1987, 608 = JurBüro 1987 691, m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Beschwerde in einem isolierten oder in einem neben der Hauptsache betriebenen PKH-Verfahren handelt (OLG Hamburg v. 04.01.2002 - 4 So 78/00, NordÖR 2002, 224) oder ob - wie hier - nur die Anwaltsbeiordnung im Streit ist. - OLG Bamberg, 30.10.1990 - 7 WF 178/90
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149). - OLG Jena, 06.05.1994 - 4 W 181/93
Ersatz für Spätfolgen eines Verkehrsunfalls ; Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04
Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149). - LAG Baden-Württemberg, 28.04.1987 - 6 Ta 18/87
Anwaltsbeiordnung; Gewährung von Prozesskostenhilfe
- LG Berlin, 13.11.1991 - 82 S 25/91
- BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92
Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung
- BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83
Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche …
- LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren; …
Sind im Falle einer Zahlungsklage zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine Beiordnung die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchsgrundes sowie die Berechnung der Höhe der Zahlungsforderung einfach und liegen Einwendungen der Gegenseite nicht vor, so dass insgesamt Schwierigkeiten bei der gerichtlichen Durchsetzung des Zahlungsanspruchs nicht zu erwarten sind, hat die Partei - unter Inanspruchnahme der Hilfe der Rechtsantragsstelle - ihre Zahlungsforderung zunächst selbst klageweise zu verfolgen (vgl. LAG Hamm, 2. Juni 2005, 4 Ta 374/04, LAGReport 2005, 350, bestätigt durch BAG, 7. Februar 2006, a.a.O.;… Natter/Gross/Perschke, ArbGG, 2010, § 11a Rn. 126). - LAG Köln, 11.07.2008 - 11 Ta 185/08
Prozesskostenhilfe; Beiordnung nach § 11 a ArbGG
Der bedürftigen Partei kann es zumutbar sein, den Gütetermin ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt wahrzunehmen, um abzuwarten, ob die beklagte Partei Einwendungen gegen den geltend gemachten Anspruch erhebt (vgl. LAG Schleswig-Holstein 27. Dezember 2007 - 1 Ta 258/07 - juris; LAG Hamm 23. Januar 2006 - 18 Ta 909/05 - juris; LAG Hamm 2. Juni 2005 - 4 Ta 374/04 - LAG Report 2005, 350;… Schwab/Weth/Vollstädt 2. Aufl. § 11a ArbGG Rz 94). - LAG Hamm, 25.05.2009 - 14 Ta 844/08
Beiordnung; Erforderlichkeit; Mahnverfahren; Prozesskostenhilfe
Subjektiv kommt es auf das Vermögen des Antragstellers an, nach Vorbildung, geistiger Fähigkeit, Schreib- und Redegewandtheit sein Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich und mündlich hinreichend vorzutragen (vgl. LAG Hamm, 23. Januar 2006, 18 Ta 909/05; 2. Juni 2005, 4 Ta 374/04). - LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2007 - 2 Ta 287/07
Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, einfach gelagerter …
Wenn im Gütetermin ein Versäumnisurteil ergeht, spricht alles dafür, dass die Beiordnung nicht erforderlich war (LAG Hamm vom 02.06.2005 - 4 Ta 374/04 unter Hinweis auf LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.1989, 14 Ta 124/89).
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