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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.10.2005 | OLG Stuttgart, 02.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,557
BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05 (https://dejure.org/2005,557)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2005 - VIII ZR 16/05 (https://dejure.org/2005,557)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05 (https://dejure.org/2005,557)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 307

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 307 Ba; ; BGB § 307 Cf; ; BGB § 307 Cj; ; BGB § 307 Cl

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtswidrigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hier: Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaltskontrolle Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers; Neulauf der Verjährungsfrist für im Wege der Nachlieferung durch den Lieferanten neu gelieferte oder nachgebesserte Teile ; Vertragliche Verlängerung der gewährleistungsrechtlichen ...

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Inhaltskontrolle von Allgemeinen Einkaufsbedingungen unter neuem Kaufrecht: Verjährung, Neubeginn nach Nacherfüllung; Mängelvermutung, Selbstvornahme, (keine) verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel; AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers gegenüber seinen Lieferanten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überprüfung von Einkaufs-AGB eines Baumarktbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Praxis - Gerwerbliche Schutzrechte

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    GW-Handel - Keine neue Verjährungsfrist bei erfolgloser Nacherfüllung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    (Un-)Zulässige Einkaufsbedingungen im Unternehmerregress

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verjährung bei Nachbesserung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Inhaltskontrolle von Allgemeinen Einkaufsbedingungen unter neuem Kaufrecht: Verjährung, Neubeginn nach Nacherfüllung; Mängelvermutung, Selbstvornahme, (keine) verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel; AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkauf von Baustoffen: Verjährungsverlängerung in AGB möglich? (IBR 2006, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Einkaufsbedingungen für Baustoffe: Neue Verjährungsfrist bei Nachlieferung? (IBR 2006, 446)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 196
  • NJW 2006, 47
  • ZIP 2006, 235
  • MDR 2006, 378
  • NZBau 2006, 41 (Ls.)
  • WM 2005, 2337
  • DB 2006, 781
  • BauR 2006, 158 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 35
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Diese Regelung benachteiligt die Lieferanten der Beklagten unangemessen, weil die Beklagte damit durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten ihrer Vertragspartner durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 143, 103, 113; st.Rspr.).

    Die Klausel, die auf die aufgezeigten Interessen der Lieferanten keine Rücksicht nimmt, sondern einseitig allein die Interessen der Beklagten zur Geltung bringt, benachteiligt die Vertragspartner der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113) und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebotes gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 114, 238, 240; 119, 152, 168; 135, 116, 121; 150, 269, 276).

    d) Höherrangige Interessen der beklagten Klauselverwenderin, die ausnahmsweise die Begründung einer verschuldensunabhängigen Schadensersatzhaftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigen könnten (BGHZ 114, 238, 242; 119, 152, 169), sind nicht gegeben.

  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Diese Regelung benachteiligt die Lieferanten der Beklagten unangemessen, weil die Beklagte damit durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten ihrer Vertragspartner durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 143, 103, 113; st.Rspr.).

    Die Klausel, die auf die aufgezeigten Interessen der Lieferanten keine Rücksicht nimmt, sondern einseitig allein die Interessen der Beklagten zur Geltung bringt, benachteiligt die Vertragspartner der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113) und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebotes gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 114, 238, 240; 119, 152, 168; 135, 116, 121; 150, 269, 276).

    d) Höherrangige Interessen der beklagten Klauselverwenderin, die ausnahmsweise die Begründung einer verschuldensunabhängigen Schadensersatzhaftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigen könnten (BGHZ 114, 238, 242; 119, 152, 169), sind nicht gegeben.

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Die Klausel, die auf die aufgezeigten Interessen der Lieferanten keine Rücksicht nimmt, sondern einseitig allein die Interessen der Beklagten zur Geltung bringt, benachteiligt die Vertragspartner der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113) und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten (Senat, Urteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/86, WM 1987, 1200 = NJW 1988, 254 unter II. 3. m.w.Nachw.; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, WM 1999, 1893 = NJW 1999, 2961 unter II. 2.).
  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten (Senat, Urteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/86, WM 1987, 1200 = NJW 1988, 254 unter II. 3. m.w.Nachw.; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, WM 1999, 1893 = NJW 1999, 2961 unter II. 2.).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebotes gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 114, 238, 240; 119, 152, 168; 135, 116, 121; 150, 269, 276).
  • BGH, 17.01.1990 - VIII ZR 292/88

    Fixe Geltung von Lieferterminen- und fristen

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Der erkennende Senat hat allerdings in einer Entscheidung aus dem Jahre 1990 eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Weinkellerei enthaltene Klausel, nach der für Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten die sechsmonatige Verjährungsfrist des damaligen § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB auf drei Jahre verlängert werden sollte, als mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und daher gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) unwirksam angesehen (BGHZ 110, 88).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebotes gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 114, 238, 240; 119, 152, 168; 135, 116, 121; 150, 269, 276).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen …

  • BGH, 23.02.1984 - VII ZR 274/82

    Inhaltskontrolle einzelner Klauseln der "Einheitsbedingungen für …

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 333/94

    Pflichten des Verkäufers bei langjährigem Bezug stets gleichartig beschaffener …

  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62

    Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85

    Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr

  • KAG Münster, 11.02.2016 - 14/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung und Stufenzuordnung bei …

  • OLG Celle, 07.12.2015 - 1/15
  • BGH, 08.11.2017 - VIII ZR 13/17

    Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 …

    Rn. 24 cc) Formularmäßige Verlängerungen der Verjährungsfrist sind vor diesem Hintergrund in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann gebilligt worden, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind und maßvoll erfolgen, wobei es für die Ausgewogenheit einer Klausel spricht, wenn die Begünstigung des Verwenders durch Vorteile für dessen Vertragspartner kompensiert wird (BGH…, Urteil vom 21. April 2015 - XI ZR 200/14, BGHZ 205, 83 Rn. 18 [zur formularmäßigen Verlängerung der Regelverjährung von drei auf fünf Jahre in einem Bürgschaftsvertrag bei gleichzeitiger Verkürzung der Höchstfrist des § 199 Abs. 4 BGB]; vgl. ferner Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, BGHZ 164, 196, 200 ff. [zur Verlängerung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche eines Baumarktbetreibers gegenüber seinen Lieferanten von zwei auf drei Jahre]).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Die fraglich Klausel ermöglicht es der Beklagten, ihre Interessen auf Kosten ihrer Abonnenten durchzusetzen, ohne auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. hierzu BGHZ 90, 280, 284; 143, 103, 113; jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05 - NJW 2006, 47, 48 Rn. 17).
  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 155/10

    Hemmung der Verjährung durch Anerkenntnis bei Mängelbeseitigung

    Maßgeblich ist dabei, ob der Auftragnehmer aus der Sicht des Auftraggebers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Nachbesserung verpflichtet zu sein (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, BGHZ 164, 196, 205; vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, NJW 1999, 2961, unter II 2 und 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04   

Zitiervorschläge
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BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04 (https://dejure.org/2005,196)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2005 - XI ZR 395/04 (https://dejure.org/2005,196)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 133 C; ; BGB § 157 D; ; BGB § 807

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaberpapiere: Umtauschfristen für alte DM- und Pfennigbriefmarken; Briefmarke als "kleines Inhaberpapier"; Regelungslücke hinsichtlich des Verlusts der Gültigkeit einer Briefmarke durch einen staatlichen Hoheitsakt; Befristung der Umtauschmöglichkeit von ungültig ...

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsnatur der Briefmarke: "Kleines Inhaberpapier" i.S.v. § 807 BGB; ergänzende Vertragsauslegung bei Gültigkeitsverlust durch Hoheitsakt; Voraussetzungen und Maßstab der ergänzenden Auslegung (hypothetischer Parteiwille); Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rechtscharakter und Gültigkeit von Briefmarken

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 § 807
    Pflicht der Deutschen Post AG zum Umtausch ungültig gewordener Briefmarken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rechtsnatur von Briefmarken / Umtauschrecht nach Euro-Einführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsnatur der Briefmarke: "Kleines Inhaberpapier" i.S.v. § 807 BGB; ergänzende Vertragsauslegung bei Gültigkeitsverlust durch Hoheitsakt; Voraussetzungen und Maßstab der ergänzenden Auslegung (hypothetischer Parteiwille); Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 286
  • NJW 2006, 54
  • ZIP 2005, 2197
  • MDR 2006, 378
  • WM 2005, 2402
  • WM 2005, 2403
  • DB 2006, 45 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57

    Harpen-Bonds

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    Aus den Umständen der Herausgabe einer Briefmarke durch die Beklagte und nach der allgemeinen Verkehrssitte, die für die Ermittlung des Verpflichtungswillens des Ausstellers eines Inhaberzeichens von Bedeutung sind (BGHZ 28, 259, 264), ergibt sich, dass die Briefmarke einen Anspruch auf Beförderung einer Postsendung in dem Umfang verkörpert, der dem aufgedruckten Wert entspricht.

    Das in einem "kleinen Inhaberpapier" des § 807 BGB verkörperte Leistungsversprechen des Schuldners ist wie eine Inhaberschuldverschreibung im Sinne des § 793 BGB (vgl. dazu BGHZ 28, 259, 263;… Staudinger/Marburger aaO § 793 Rdn. 9) der ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich; diese gilt für Rechtsgeschäfte aller Art.

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der Verkehrsfähigkeit ist deshalb eine allgemein verbindliche Auslegung des Leistungsversprechens der Beklagten im Sinne des § 807 BGB unabhängig von den Besonderheiten und Eigenarten des konkreten Einzelfalles sachlich geboten (vgl. BGHZ 28, 259, 263 für börsengängige Inhaberschuldverschreibungen; BGH, Urteil vom 24. November 1958 - II ZR 248/56, WM 1958, 1541).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    dd) Aus der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Juni 2001 (BGHZ 148, 74 ff.) ergibt sich entgegen der Ansicht der Revision nichts anderes.
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    c) Diese richtet sich danach, was redliche und verständige Parteien bei Kenntnis der planwidrigen Regelungslücke nach dem Vertragszweck und sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbart hätten (st.Rspr., siehe etwa BGHZ 9, 273, 278 f.; 127, 138, 142; 158, 201, 207).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    c) Diese richtet sich danach, was redliche und verständige Parteien bei Kenntnis der planwidrigen Regelungslücke nach dem Vertragszweck und sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbart hätten (st.Rspr., siehe etwa BGHZ 9, 273, 278 f.; 127, 138, 142; 158, 201, 207).
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 7/84

    Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    Ein Berechtigter handelt nur rechtsmissbräuchlich, wenn er durch seine Erklärung oder durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Sach- bzw. Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der andere Teil verlassen durfte und auch verlassen hat, und sich der Berechtigte jetzt mit seinen früheren Erklärungen bzw. seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzt (BGHZ 32, 273, 279; BGH, Urteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 7/84, NJW 1985, 2589, 2590).
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    Ein Berechtigter handelt nur rechtsmissbräuchlich, wenn er durch seine Erklärung oder durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Sach- bzw. Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der andere Teil verlassen durfte und auch verlassen hat, und sich der Berechtigte jetzt mit seinen früheren Erklärungen bzw. seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzt (BGHZ 32, 273, 279; BGH, Urteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 7/84, NJW 1985, 2589, 2590).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    Sie haben Vorrang gegenüber der Bestimmung der Leistungspflicht nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (BGHZ 9, 273, 277 f.) und gegenüber der Lehre von der fehlerhaften Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB n.F. (BGHZ 81, 135, 143; 90, 69, 74).
  • BGH, 03.07.1981 - V ZR 100/80

    Anpassung eines Vertrages an veränderte tatsächliche Umstände

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    Sie haben Vorrang gegenüber der Bestimmung der Leistungspflicht nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (BGHZ 9, 273, 277 f.) und gegenüber der Lehre von der fehlerhaften Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB n.F. (BGHZ 81, 135, 143; 90, 69, 74).
  • OLG Köln, 25.11.2004 - 14 U 15/04

    Verbraucherrecht - Kein Umtausch ungültiger Pfennigbriefmarken mehr möglich

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    Das Berufungsgericht (OLGR Köln 2005, 48 und JMBl. NRW 2005, 117) hat ein Umtauschrecht des Klägers verneint und zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 13.10.1988 - 1 U 186/87
    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
    Die Gegenansicht zählt die Briefmarke dagegen nach wie vor zu den Geldsurrogaten (…Gehrlein, in: Bamberger/Roth, BGB § 807 Rdn. 2;… Hk-BGB/Schulze, 4. Aufl. § 807 Rdn. 2;… Jauernig/Stadler, BGB 11. Aufl. § 807 Rdn. 1;… Weipert, Die Rechtsnatur der Briefmarke, Diss. Kiel 1996, S. 37, 40; Häde ZUM 1991, 536; vor der Privatisierung der Bundespost: grundlegend Kohler ArchBürgR 6 (1892), 316, 324;… Altmannsperger, Gesetz über das Postwesen § 3 PostG Rdn. 10; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 13. Bearb. S. 814;… RGRK/Steffen, BGB 12. Aufl. § 807 Rdn. 7;… Soergel/Welter, BGB 11. Aufl. § 807 Rdn. 2; Karsten Schmidt JuS 1990, 62, 63).
  • BGH, 24.11.1958 - II ZR 248/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

    Formularmäßige Zinsänderungsklauseln der vorliegenden Art sind - ähnlich wie die AGB-Sparkassen (dazu Senat BGHZ 180, 135, Tz. 11) - typische, deutschlandweit verbreitete Vereinbarungen, bei deren Unwirksamkeit im Interesse der Rechtssicherheit eine allgemeinverbindliche ergänzende Vertragsauslegung unabhängig von den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls sachlich geboten ist (vgl. Senat BGHZ 164, 286, 292; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07, WM 2008, 1886, Tz. 11;… H. Schmidt, in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 306 Rn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers …

    Solche Verträge unterliegen im Interesse einer einheitlichen Handhabung einer vollen inhaltlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH…, Urteil vom 7. November 2012 - XII ZR 41/11, NZM 2013, 148 Rn. 16;… Urteil vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07, NJW-RR 2008, 562 Rn. 11; Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 395/04, BGHZ 164, 286, 292, juris Rn. 25;… vgl. auch MünchKommBGB/Busche, 7. Aufl., § 133 Rn. 70).
  • BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20

    Zwei Musterfeststellungsverfahren - Zinsanpassungsklauseln in …

    Ausgangspunkt für die Ermittlung dieses aus einer objektiv-generalisierenden Warte zu bestimmenden hypothetischen Parteiwillens im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind die im Vertrag bereits enthaltenen Regelungen und Wertungen sowie der Vertragszweck (…vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 2023, KZR 101/20, juris Rn. 59;… Beschluss vom 22. Februar 2022, VIII ZR 38/20, NJW 2022, 2191 Rn. 19;… BGHZ 231, 215 Rn. 44 m. w. N.;… Urt. v. 7. Juli 2021, VIII ZR 52/20, WM 2021, 1541 Rn. 59;… Urt. v. 3. Februar 2012, V ZR 23/11, juris Rn. 17;… Urt. v. 24. Januar 2008, III ZR 79/07, NJW-RR 2008, 562 Rn. 11 f.; Urt. v. 11. Oktober 2005, XI ZR 395/04, BGHZ 164, 286 [292, juris Rn. 26];… Urt. v. 8. November 2000, IV ZR 298/99, BGHZ 145, 393 [398 f., juris Rn. 15 f.]).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6311
OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05 (https://dejure.org/2005,6311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.2005 - 5 U 10/05 (https://dejure.org/2005,6311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 5 U 10/05 (https://dejure.org/2005,6311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verzichtswirkung in einem sog. "Chicago-Vergleich"; Auslegung eines Vergleichs als Vollstreckungstitel im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage; Vergleich über den Erlass einer Restforderung bei pünktlicher Zahlung eines Teilbetrags; Erfüllungswirkung mit Eintritt des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 378
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05
    Zwar ist die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition grundsätzlich zulässig (BGH NJW 1980, 1043; Landgericht Frankfurt NJW-RR 1999, 774).

    Etwas anderes gilt jedoch auch nach BGH NJW 1980, 1043 dann, wenn der Leistungspflichtige Umstände vortragen kann, aus denen sich ergibt, dass er ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der ihn treffenden Leistungspflicht gehindert ist.

  • BGH, 04.11.1976 - VII ZR 6/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05
    Die Auslegung des Vollstreckungstitels ist bei einem Prozessvergleich zulässiger Gegenstand der Vollstreckungsgegenklage (BGH NJW 1977, 583).
  • LG Frankfurt/Main, 04.12.1998 - 17 S 189/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05
    Zwar ist die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition grundsätzlich zulässig (BGH NJW 1980, 1043; Landgericht Frankfurt NJW-RR 1999, 774).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 3 U 83/06

    Bauvertrag: Treuwidrigkeit des Einwandes einer Überschreitung der Zahlungsfrist …

    Eine Überschreitung des Übermaßverbots ist jedoch auch dann zu bejahen, wenn der Schuldner ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der ihn treffenden Leistungspflicht gehindert war (…BGH a.a.O.; OLG Stuttgart MDR 2006, 378) und wenn der Gläubiger der Leistung einen Vertrauenstatbestand dahin geschaffen hatte, dass er die Leistung noch als vergleichsgemäß anerkennen und aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (…BGH a.a.O.; NJW 2003, 2448).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2010 - 3 U 155/09

    Gewerberaummiete: Treuwidrigkeit des Einwandes einer Überschreitung der …

    Eine Überschreitung des Übermaßverbots ist allenfalls zu bejahen, wenn besondere Umstände hinzutreten, die zu Gunsten des Säumigen zu berücksichtigen sind, etwa dann, wenn der Schuldner ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der ihn treffenden Leistungspflicht gehindert war (…BGH aaO; OLG Stuttgart, MDR 2006, S. 378) oder wenn der Gläubiger unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls einen Vertrauenstatbestand dahin geschaffen hatte, dass er die Leistung noch als vergleichsgemäß anerkennen und aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (…BGH aaO;… NJW 2003, S. 2448).
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