Rechtsprechung
| KG, 26.05.2009 - 1 W 61/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 125; ; BGB § ... 133; ; BGB § 140; ; BGB § 518 Abs. 1; ; BGB § 1937; ; BGB § 2084; ; BGB § 2087 Abs. 1; ; BGB § 2087 Abs. 2; ; ZPO § 563 Abs. 3; ; FGG § 12; ; FGG § 13a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 1 S. 2; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 125; BGB § 140; BGB § 518 Abs. 1
Umdeutung eines formnichtigen Schenkungsversprechens in eine letztwillige Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umdeutung eines formnichtigen Schenkungsversprechens in eine letztwillige Verfügung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 23.03.2005 - 62 VI 1042/04
- LG Berlin, 25.09.2007 - 83 T 421/05
- KG, 26.05.2009 - 1 W 61/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1116
- FGPrax 2009, 170
- FamRZ 2009, 1621
- Rpfleger 2009, 507
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92
Rechtsfolgen der Verweigerung der Genehmigung eines zustimmungspflichtigen …
Auszug aus KG, 26.05.2009 - 1 W 61/08
Hier hat das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt, dass bei einer Umdeutung nach § 140 BGB das Ersatzgeschäft in seinen Wirkungen nicht weiter reichen darf als das unwirksame Rechtsgeschäft (vgl. BGHZ 40, 218, 225; 125, 355, 363;… Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., § 140 Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62
Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus KG, 26.05.2009 - 1 W 61/08
Hier hat das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt, dass bei einer Umdeutung nach § 140 BGB das Ersatzgeschäft in seinen Wirkungen nicht weiter reichen darf als das unwirksame Rechtsgeschäft (vgl. BGHZ 40, 218, 225; 125, 355, 363;… Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., § 140 Rn. 6 m.w.N.).
- OLG Naumburg, 25.05.2023 - 2 U 98/22
Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit der Verfügungen in …
Rn. 119 Eine solche Umdeutung kommt auch im Bereich des Erbrechts in Betracht, insbesondere kann ein formunwirksames Schenkungsversprechen unter bestimmten Umständen in ein Testament (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 21.01.1948 - 1 U 203/47, NJW 1947/48, 384, zitiert nach beck-online) oder in ein Vermächtnis umgedeutet werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26.05.2009 - 1 W 61/08 -, zitiert nach juris Rz. 2;… MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, § 2084 Rn. 163).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Aufstockungsunterhalt: Entstehung ehebedingter Nachteile bei Abbruch des Studiums wegen Kindesgeburt; Bestimmung des angemessenen Lebensbedarfs; Unterhaltsbefristung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 323 Abs. 2 ZPO; § 1578 Abs. 1 BGB; § 1578b Abs. 1 BGB
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse infolge der Reform des Unterhaltsrechts; Voraussetzungen der Befristung des nachehelichen Unterhalts - Judicialis
ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § ... 323 Abs. 4; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 313; ; BGB § 1573 Abs. 5 a.F.; ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 1 n.F.; ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; BGB § 1578 b; ; BGB § 1578 b Abs. 1
- IWW
- fr-blog.com
Studienabbruch der Ehefrau = längerer Ehegattenunterhalt
- rechtsportal.de
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse infolge der Reform des Unterhaltsrechts; Voraussetzungen der Befristung des nachehelichen Unterhalts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Studienabbruch wegen der Geburt eines Kindes und der Ehegattenunterhalt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Ehegattenunterhalt: Studienabbruch als ehebedingter Nachteil
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Ehegattenunterhalt: Studienabbruch wegen Kindsgeburt führt zur Verlängerung des Unterhaltsanspruchs der Frau
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Studienabbruch der Ehefrau wegen Geburt eines Kindes führt zu Anspruch auf längeren Ehegattenunterhalt nach Scheidung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Studienabbruch der Ehefrau wegen Geburt eines Kindes führt zu Anspruch auf längeren Ehegattenunterhalt nach Scheidung - Ehemann muss ehebedingte Nachteile ausgleichen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse infolge der Reform des Unterhaltsrechts; Voraussetzungen der Befristung des nachehelichen Unterhalts
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 28.01.2009 - 52 F 3211/08
- OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1116
- FamRZ 2009, 2014
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03
Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
Eine signifikante Änderung ergab sich erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2006, in der eine Befristung auch bei langer Ehedauer zugelassen wurde (FamRZ 2006, 1006). - OLG Bremen, 24.06.2008 - 4 WF 68/08
Anpassung einer Unterhaltsregelung an das neue Unterhaltsrecht im Wege der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
Überwiegend wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass frühestens mit Veröffentlichung dieses Urteils in Fachzeitschriften im Sommer 2006 davon ausgegangen werden muss, dass eine Befristung durchgesetzt werden konnte und musste (OLG Zweibrücken, OLGR 2009, 174. OLG Bremen, NJW 2008, 3074 ff.. Schürmann, jurisPR-FamR 8/2009 Anm. 3 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08
Ehegattenunterhalt: Nachträgliche Befristung eines durch Vergleich zunächst …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
Überwiegend wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass frühestens mit Veröffentlichung dieses Urteils in Fachzeitschriften im Sommer 2006 davon ausgegangen werden muss, dass eine Befristung durchgesetzt werden konnte und musste (OLG Zweibrücken, OLGR 2009, 174. OLG Bremen, NJW 2008, 3074 ff.. Schürmann, jurisPR-FamR 8/2009 Anm. 3 m.w.N.). - BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
Der "angemessene Lebensbedarf" sollte sich an der Lebensstellung des Berechtigten vor der Ehe oder der Lebensstellung, die er ohne die Ehe hätte, orientieren (BGH, NJW 1986, 2832, 2834. FamRZ 2007, 2052, 2054). - BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85
Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
Der "angemessene Lebensbedarf" sollte sich an der Lebensstellung des Berechtigten vor der Ehe oder der Lebensstellung, die er ohne die Ehe hätte, orientieren (BGH, NJW 1986, 2832, 2834. FamRZ 2007, 2052, 2054).
- OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Maßgeblicher …
Das UÄndG eröffne insoweit keine neue Abänderungsmöglichkeit mehr (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, FamRZ 2009, 199 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.7.2009 - 8 UF 10/09 - zitiert nach juris; OLG Oldenburg, OLGR 09, 555; OLG Bremen, NJW 2008, 3074; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 803; OLG Dresden, FamRZ 2008, 2135; Dose, FamRZ 2007, 1289 ff., 1296;… Wendl/Staudigl/Gerhard, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, § 6, Rn. 654 a). - OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 2 UF 43/09
Nachehelicher Ehegattenunterhalt
Sie können sich nach § 1578 b Abs. 1 S. 3 BGB vor allem aus der Dauer der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben (Regierungsentwurf, BT-Drucksache 16/1830 S. 18 f.;… BGH, FamRZ 2009, 128-131, zitiert nach juris, Rn. 31 ff.;… BGH, FamRZ 2009, 1207ff., zitiert nach juris, Rn. 35;… BGH vom 14.10.2009 zu XII ZR 146/08, zitiert nach juris, Rn. 13;… OLG Frankfurt, FuR 2008, 612 f., zitiert nach juris, Rn. 9;… OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526ff., zitiert nach juris, Rn. 61; OLG Stuttgart…, Urteil vom 15. September 2009 zu 17 UF 128/09, zitiert nach juris, Rn. 55; OLG Oldenburg, MDR 2009, 1116, zitiert nach juris, Rn. 19, 20;… OLG Koblenz, NJW 2009, 2315-2318, juris, Rn. 18).
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