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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.05.2017

Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17085
BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16 (https://dejure.org/2017,17085)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - I ZB 66/16 (https://dejure.org/2017,17085)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - I ZB 66/16 (https://dejure.org/2017,17085)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; beschränkte Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 766 Abs 1 ZPO, § 775 Nr 1 ZPO, § 885a ZPO, § 93 Abs 1 ZVG
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; beschränkte Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

  • IWW

    § 93 Abs. 1 ZVG, § ... 885a ZPO, § 93 ZVG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 776 ZPO, § 885a Abs. 1, § 885 Abs. 1 ZPO, § 885a Abs. 3 bis 5 ZPO, § 93 Abs. 1 Satz 1 ZVG, § 885a Abs. 1 ZPO, § 885 Abs. 2, 3 Satz 1 ZPO, 4 ZPO, § 885 ZPO, § 765a ZPO, 3 ZPO, § 415 ZPO, § 885a Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB, § 885a Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; Stützung eines beschränkten Vollstreckungsauftrags auf einen Zuschlagsbeschluss ; Gesetzliche Grundlage für eine ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 766 Abs. 1, § 775 Nr. 1, §§ 776, 885a; ZVG § 93 Abs. 1
    Berliner Räumung auch im Zwangsversteigerungsverfahren, keine Erinnerung nach Abschluss der Räumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; Stützung eines beschränkten Vollstreckungsauftrags auf einen Zuschlagsbeschluss; Gesetzliche Grundlage für eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; beschränkte Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsvollstreckung vollzogen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Erinnerung nach Durchführung der konkreten Vollstreckungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgte Räumung verhindert Rechtsmittel über Vollstreckungserinnerung (IVR 2017, 91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1158
  • MDR 2017, 788
  • NZM 2017, 473
  • WM 2017, 1109
  • Rpfleger 2017, 570
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 80/05

    Beschränkung der Räumungs- und Herausgabevollstreckung auf die Herausgabe der …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Rn. 10 1. Der Gesetzgeber hat durch die am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Bestimmung des § 885a ZPO das schon zuvor in der Rechtsprechung anerkannte "Berliner Modell" zur Räumungsvollstreckung (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.) gesetzlich näher geregelt (…vgl. Regierungsentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes, BT-Drucks. 17/10485, S. 15, 31).

    Wenn ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht werde, würden die schutzwürdigen Belange des Vollstreckungsschuldners nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen sei (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9 f.;… NZM 2013, 395 Rn. 18 mwN).

    Rn. 20 Der Schuldner kann Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO geltend machen (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 10).

    Rn. 21 Er ist außerdem dadurch geschützt, dass er die in seinem Eigentum stehenden Gegenstände vor Durchführung der - für ihn nicht überraschend vorgenommenen - Herausgabevollstreckung aus den noch in seinem Besitz befindlichen Räumen entfernen kann (BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 10;… Lehmann-Richter in Schmidt-Futterer aaO § 885a ZPO Rn. 2).

    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist er nach Maßgabe der § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 10;… Gruber in MünchKomm.ZPO aaO § 885a Rn. 22;… Lackmann in Musielak/Voit aaO § 885a Rn. 7; Lehmann-Richter, NZM 2013, 260, 261).

  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei Herausgabevollstreckung; …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO kann auch auf einen Zuschlagsbeschluss gemäß § 93 Abs. 1 ZVG gestützt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012, I ZB 78/11, NZM 2013, 395).

    Rn. 14 aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor Einführung des § 885a ZPO ausgesprochen, dass eine auf § 93 Abs. 1 ZVG gestützte Räumung nicht auf die Herausgabe des Grundstücks beschränkt werden kann, weil es für eine Besitzeinweisung ohne Räumung in diesem Fall an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I ZB 78/11, NZM 2013, 395 Rn. 17 ff.).

    Wenn ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht werde, würden die schutzwürdigen Belange des Vollstreckungsschuldners nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen sei (…vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9 f.; NZM 2013, 395 Rn. 18 mwN).

    Wenn sich der Gläubiger - anders als bei Bestehen eines Vermieterpfandrechts - nicht auf ein Recht zur Inbesitznahme hinsichtlich der in der Wohnung befindlichen Sachen berufen könne, fehle es an einem vorrangigen Recht des Gläubigers, das der nach § 885 Abs. 2 und 4 ZPO gerade auch im Interesse des Schuldners vorgesehenen Entfernung der Sachen entgegenstehe (BGH, NZM 2013, 395 Rn. 19).

  • BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Der Schuldner kann in einem solchen Fall die sofortige Beschwerde für erledigt erklären (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09, NJW-RR 2010, 785 Rn. 10).

    Da sie zudem in der Beschwerdeinstanz nicht beantragt haben, die Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsmaßnahme festzustellen, kann auf sich beruhen, ob im Streitfall besondere Umstände vorliegen, die ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 785 Rn. 11;… Zöller/Stöber aaO § 766 Rn 13;… Schmidt/Brinkmann in MünchKomm.ZPO aaO § 766 Rn. 49).

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Sie müsste vielmehr rückgängig gemacht werden; das aber kann mit der Erinnerung nicht durchgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, NZM 2005, 193, 194;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 766 Rn. 13;… Schmidt/Brinkmann in MünchKomm.ZPO, 5. Aufl., § 766 Rn. 48 f.).

    Rn. 7 a) Eine Räumungsvollstreckung ist beendet, wenn der Gläubiger durch Übergabe der Schlüssel in den Besitz der Räume eingewiesen worden ist (BGH, NZM 2005, 193, 194;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 766 Rn. 17).

  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 135/05

    Vollstreckung eines Räumungstitels bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Sie berechtigt ihn dagegen nicht, den Schuldner daran zu hindern, Sachen aus den Räumen zu entfernen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind (BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 13).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 45/05

    Räumung der Wohnung bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Rn. 10 1. Der Gesetzgeber hat durch die am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Bestimmung des § 885a ZPO das schon zuvor in der Rechtsprechung anerkannte "Berliner Modell" zur Räumungsvollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.) gesetzlich näher geregelt (…vgl. Regierungsentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes, BT-Drucks. 17/10485, S. 15, 31).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 82/13

    Kosten der Zwangsvollstreckung im Übergangsfall nach Neuregelung der …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Die Einführung dieser Bestimmung ermöglicht es dem Gläubiger, die mit der Räumungsvollstreckung gemäß § 885 ZPO verbundenen hohen Transport- und Lagerkosten zu vermeiden und damit den Kostenvorschuss für die Vollstreckung ganz erheblich zu reduzieren (…vgl. Regierungsentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes, BT-Drucks. 17/10485, S. 15; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - I ZB 82/13, NJW 2015, 2126 Rn. 16).
  • BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz …

    Vielmehr müsste eine bereits endgültig vollzogene Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig gemacht werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15;… Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung von Vollstreckungsschutz gegen eine …

    Vielmehr müsste eine bereits endgültig vollzogene Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig gemacht werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 14 f.;… Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -, juris, Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22

    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

    Grundsätzlich kann zwar auch das Rechtsschutzinteresse in Frage stehen, wenn sich der angefochtene Beschluss durch Zeitablauf vollständig erledigt hat (vgl. BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt; BGH NZM 2017, 473, Rn 5 zum Zwangsvollstreckungsrecht).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 30-IV-18
    Insbesondere setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit der herrschenden fachrechtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung regelmäßig fehlt, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 - juris Rn. 11).
  • LG Berlin I, 27.03.2025 - BGW1 WiL 2/22

    Vollstreckung einer berufsgerichtlichen Verurteilung nach Verzicht auf die …

    Durch die Erledigung der Vollstreckung wird das Begehren, sie für unzulässig zu erklären und abzuwenden, überholt und sinnlos, wodurch das Rechtsschutzinteresse entfällt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 2002 - 4 Ws 199/02, NStZ-RR 2003, 60; OLG Celle, Beschluss vom 6. Januar 2009 - 1 Ws 623/08, NStZ 2010, 108; BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16, NJW-RR 2017, 1158 ff.;… Herget, a. a. O., Rn. 13;… Appl, a. a. O., Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17519
BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17 (https://dejure.org/2017,17519)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 (https://dejure.org/2017,17519)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17 (https://dejure.org/2017,17519)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein befristetes Unterlassungsgebot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 890 Abs 1 ZPO, § 96 Abs 1 S 3 FamFG, § 1 GewSchG
    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein befristetes Unterlassungsgebot

  • IWW

    § 1 GewSchG, §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 96 Abs. 1 Satz 3 FamFG, 890, 891, 793, 567 ff., 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 890 ZPO, § 4 GewSchG, 890 Abs. 1 ZPO, § 89 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Festsetzung eines angemessenen Ordnungsgelds wegen eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Ahndung der Verstoßes nach Fristende durch Verhängung des Ordnungsgelds

  • rabüro.de

    Verhängung von Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen befristetes Unterlassungsgebot auch nach Fristende möglich

  • ra.de
  • degruyter.com
  • rechtsportal.de

    Beantragung der Festsetzung eines angemessenen Ordnungsgelds wegen eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot nach dem Gewaltschutzgesetz ( GewSchG ); Ahndung der Verstoßes nach Fristende durch Verhängung des Ordnungsgelds

  • datenbank.nwb.de

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein befristetes Unterlassungsgebot

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ahndung bei Verstoß gegen befristetes Unterlassungsgebot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld wegen eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot nach § 1 GewSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 836
  • MDR 2017, 788
  • FamRZ 2017, 1329
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels: …

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Dass die angefochtene Entscheidung der Vollstreckung eines Beschlusses dient, der im Wege der einstweiligen Anordnung ergangen ist, steht ihrer Statthaftigkeit nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 6 mwN).

    Im Hinblick auf einen Sanktionscharakter hat der Senat entsprechend für die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG zur Vollstreckung einer Umgangsregelung bereits wiederholt entschieden, dass es rechtlich unbedenklich ist, wenn sowohl der Vollstreckungsantrag als auch die Festsetzungsentscheidung zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, als die zu vollstreckende Unterlassung wegen Zeitablaufs nicht mehr geschuldet war (Senatsbeschlüsse vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 32;… vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 11 …und vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 14).

  • OLG Schleswig, 17.07.2006 - 13 WF 118/06

    Ordnungsmittelfestsetzung nach bereits verhängter Kriminalstrafe

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Rn. 11 Überwiegend wird aber allein der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung als entscheidend für die Vollstreckung nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 96 Abs. 1 Satz 3 FamFG, 890 Abs. 1 ZPO angesehen (OLG Karlsruhe NZFam 2015, 771; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 300;… Palandt/Brudermüller BGB 76. Aufl. GewSchG Einleitung Rn. 9;… Keidel/Giers FamFG 19. Aufl. § 95 Rn. 16a; so allgemein für die Vollstreckung nach § 890 ZPO auch OLG Düsseldorf InVo 2002, 69; OLG Stuttgart InVo 2001, 382; zum rückwirkenden Wegfall des Vollstreckungstitels vgl. OLG Nürnberg GRUR 1996, 79).

    Dass Verstöße gegen Unterlassungsgebote nach § 4 GewSchG über die Möglichkeiten der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung hinaus mit Strafe bedroht sind, vermag daran nichts zu ändern (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 300 zur Festsetzung von Ordnungsgeld nach Verhängung einer Kriminalstrafe).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Rn. 13 Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Rn. 13 Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als …

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Im Hinblick auf einen Sanktionscharakter hat der Senat entsprechend für die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG zur Vollstreckung einer Umgangsregelung bereits wiederholt entschieden, dass es rechtlich unbedenklich ist, wenn sowohl der Vollstreckungsantrag als auch die Festsetzungsentscheidung zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, als die zu vollstreckende Unterlassung wegen Zeitablaufs nicht mehr geschuldet war (…Senatsbeschlüsse vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 32; vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 11 …und vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 14).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit …

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Im Hinblick auf einen Sanktionscharakter hat der Senat entsprechend für die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG zur Vollstreckung einer Umgangsregelung bereits wiederholt entschieden, dass es rechtlich unbedenklich ist, wenn sowohl der Vollstreckungsantrag als auch die Festsetzungsentscheidung zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, als die zu vollstreckende Unterlassung wegen Zeitablaufs nicht mehr geschuldet war (…Senatsbeschlüsse vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 32;… vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 11 und vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 14).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Rn. 13 Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Rn. 13 Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Rn. 13 Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 WF 35/15

    Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung: Ordnungsgeldverhängung nach …

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
    Rn. 11 Überwiegend wird aber allein der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung als entscheidend für die Vollstreckung nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 96 Abs. 1 Satz 3 FamFG, 890 Abs. 1 ZPO angesehen (OLG Karlsruhe NZFam 2015, 771; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 300;… Palandt/Brudermüller BGB 76. Aufl. GewSchG Einleitung Rn. 9;… Keidel/Giers FamFG 19. Aufl. § 95 Rn. 16a; so allgemein für die Vollstreckung nach § 890 ZPO auch OLG Düsseldorf InVo 2002, 69; OLG Stuttgart InVo 2001, 382; zum rückwirkenden Wegfall des Vollstreckungstitels vgl. OLG Nürnberg GRUR 1996, 79).
  • OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 2 W 6/01

    Erzwingung von Handlungen - Ordnungsgeld - Antrag nach Ablauf der Titelfrist - …

  • OLG Celle, 21.01.2013 - 21 WF 318/12

    Wirksamkeit eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Befristung des …

  • OLG Nürnberg, 20.10.1995 - 3 W 2862/95

    Auswirkungen eines Wegfalls einer Rechtsgrundlage für einen Vollstreckungstitel …

  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21

    Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …

    Ferner kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Fall eines befristeten Unterlassungsgebots ein innerhalb der Frist erfolgter Verstoß auch dann sanktioniert werden, wenn die zu vollstreckende Unterlassung wegen Fristablaufs nicht mehr geschuldet ist (BGH…, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10, NJW 2011, 3163 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, NJW-RR 2017, 836 [juris Rn. 13] mwN).
  • KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23

    Verhängung eines Ordnungsmittels

    Daneben hat sie aber auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG…, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04 - GRUR 2007, 618, Rdnr. 11 nach juris; BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 - MDR 2017, 788, Rdnr. 13 nach juris;… Gruber, a. a. O., § 890 Rdnr. 1).

    Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ordnungsmittel aufgrund ihres Sanktionscharakters auch dann noch beantragt, festgesetzt und vollstreckt werden können, wenn die zu vollstreckende Unterlassung wegen Fristablaufs nicht mehr geschuldet ist (BGH - XII ZB 62/17 - a. a. O., Rdnr. 13 nach juris).

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 10 WF 135/22

    Kindesherausgabe; Ordnungshaft; Zur unmittelbaren Anordnung von Ordnungshaft zur …

    Im Übrigen ist eine Vollstreckung durch Verhängung von Ordnungsmitteln auch noch zu einem Zeitpunkt möglich, zu dem der zugrundeliegende, die Verpflichtung enthaltene Titel - sei es durch Zeitablauf, sei es durch spätere Abänderung - außer Vollzug getreten ist (vgl. BGH - Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17 - FamRZ 2017, 1329 = juris; Zöller34-Feskorn, FamFG § 98 Rz 1 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2025 - 7 WF 38/25

    Vollstreckung Herausgabe Krankenkassenkarte

    Deshalb können sie auch dann noch festgesetzt und vollstreckt werden, wenn die zu vollstreckende Handlung oder Unterlassung wegen Fristablaufs nicht mehr geschuldet ist (BGH, Beschl. v. 10.05.2017 - XII ZB 62/17 = NJW-RR 2017, 836).
  • KG, 29.07.2021 - 16 WF 97/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ordnungsgeldantrages …

    Der Verstoß gegen das in einem familiengerichtlich gebilligten Vergleich enthaltene Unterlassungsgebot kann auch noch nach Ablauf der im Titel festgesetzten Befristung durch die Verhängung von Ordnungsmitteln geahndet werden, wenn der Verstoß innerhalb der Verbotsfrist begangen worden ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, u. a. FamRZ 2017, 1329).

    a) Der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge kann der vom Antragsteller behauptete Verstoß gegen das in dem familiengerichtlich gebilligten Vergleich vom x. x 20x enthaltene Unterlassungsgebot auch nach Ablauf der dort festgelegten Sechs-Monats-Frist durch die Verhängung von Ordnungsmitteln geahndet werden, wenn es innerhalb der Verbotsfrist zu einem Verstoß gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, FamRZ 2017, 1329 [bei juris LS und Rz. 13]).

  • KG, 30.07.2021 - 16 WF 97/21

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsmittels wegen Verstoßes gegen ein …

    Der Verstoß gegen das in einem familiengerichtlich gebilligten Vergleich enthaltene Unterlassungsgebot kann auch noch nach Ablauf der im Titel festgesetzten Befristung durch die Verhängung von Ordnungsmitteln geahndet werden, wenn der Verstoß innerhalb der Verbotsfrist begangen worden ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17 u. a., FamRZ 2017, 1329).

    Rn. 10 a) Der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge kann der vom Antragsteller behauptete Verstoß gegen das in dem familiengerichtlich gebilligten Vergleich vom x. x 20x enthaltene Unterlassungsgebot auch nach Ablauf der dort festgelegten Sechs-Monats-Frist durch die Verhängung von Ordnungsmitteln geahndet werden, wenn es innerhalb der Verbotsfrist zu einem Verstoß gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, FamRZ 2017, 1329 [bei juris LS und Rz. 13]).

  • OLG Hamburg, 08.10.2024 - 12 WF 87/24

    Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Verstoßes gegen eine wirksame …

    Der Verstoß erfolgte innerhalb der Verbotsfrist des befristeten Unterlassungsgebotes, so dass dieser auch noch nach Fristende durch Verhängung eines Ordnungsmittels geahndet werden kann (BGH, B. v. 10.5.2017 - XII ZB 62/17, FamRZ 2017, 1329, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2025 - 2 WF 1/25

    Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen befristetes …

    Wenn Verstöße innerhalb der Verbotsfrist erfolgen, können diese auch nach Fristende durch Verhängung eines Ordnungsgeldes geahndet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2021 - 26 W 5/21

    Ordnungsgeld gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung

    Insoweit gilt für ein Ordnungsgeld gegen ein Sachverständigen nichts anderes als für ein Ordnungsmittel gegen eine Partei nach § 890 ZPO oder § 89 FamFG, das auch dann noch festgesetzt und vollstreckt werden kann, wenn die zu vollstreckende Handlung, Duldung oder Unterlassung - etwa wegen Zeitablaufs - nicht mehr vorgenommen werden kann (s. BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 -, NZFam 2017, 612, 613;… Braun, in: Kroiß/Siede (Hrsg.), FamFG, 2. Aufl. 2018, § 89, Rdnr. 12).
  • KG, 30.04.2024 - 10 W 46/24

    Bemessung des Ordnungsmittels wegen wiederholt rechtswidriger Postings

    Die Ordnungsmittel des § 890 ZPO haben dabei einen doppelten Zweck: Neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen haben sie auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (ständige Rechtsprechung, siehe nur BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 575/80; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17, Randnummer 13, BGH, Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91, unter II. 4).
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