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Rechtsprechung
   EuG, 09.10.2002 - T-360/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8820
EuG, 09.10.2002 - T-360/00 (https://dejure.org/2002,8820)
EuG, Entscheidung vom 09.10.2002 - T-360/00 (https://dejure.org/2002,8820)
EuG, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - T-360/00 (https://dejure.org/2002,8820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wort UltraPlus - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter, Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Judicialis

    Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c d

  • Europäischer Gerichtshof

    Dart Industries / OHMI (UltraPlus)

  • EU-Kommission PDF

    Dart Industries Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c
    1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können - Wort UltraPlus"

  • EU-Kommission

    Dart Industries Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wort UltraPlus - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter, Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt; UltraPlus; Absolute Eintragungshindernisse; Beschreibender Charakter; Anforderungen an die Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 278/2000-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 22. September 2000, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Eintragung der ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2003, 234
  • MarkenR 2003, 112
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Als maßgebende Verkehrskreise sind deshalb die normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher anzusehen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und Urteil EuroHealth, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Demnach fallen unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 diejenigen Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P, Procter & Gamble/HABM, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Dazu ist zunächst festzustellen, dass die Bejahung der Unterscheidungskraft eines Zeichens nicht die Feststellung voraussetzt, dass das Zeichen originell oder fantasievoll ist (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99, Taurus-Film/HABM [Cine Action], Slg. 2001, II-379, Randnr. 31, und vom 27. Februar 2002, in der Rechtssache T-34/00, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], Slg. 2002, II-683, Randnr. 45).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Das angemeldete Zeichen benennt oder spezifiziert diese Merkmale nämlich nicht, und sie bleiben, falls sie nach dem Verständnis des Publikums evoziert werden, zu vage und zu unbestimmt, als dass das Zeichen für diese Waren beschreibend sein könnte (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 5. April 2001 in der Rechtssache T-87/00, Bank für Arbeit und Wirtschaft/HABM [EASYBANK] Slg. 2001, II-1259, Randnr. 31).
  • EuG, 31.01.2001 - T-135/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Action)

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Dazu ist zunächst festzustellen, dass die Bejahung der Unterscheidungskraft eines Zeichens nicht die Feststellung voraussetzt, dass das Zeichen originell oder fantasievoll ist (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99, Taurus-Film/HABM [Cine Action], Slg. 2001, II-379, Randnr. 31, und vom 27. Februar 2002, in der Rechtssache T-34/00, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], Slg. 2002, II-683, Randnr. 45).
  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Insoweit geht aus der Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht hervor, dass die maßgebenden Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken eine konkrete und unmittelbare Verbindung zwischen den fraglichen Gebrauchsgegenständen aus Kunststoff und dem Wort UltraPlus herstellen werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 35).
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Dass ein Unternehmen durch ein Zeichen wie das Wort UltraPlus die hohe Güte seiner Waren mittelbar und abstrakt anpreist, ohne jedoch den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal des Ofengeschirrs zu unterrichten, fällt nämlich in den Bereich der Erzeugung von Assoziationen und nicht in den einer Bezeichnung im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM (VITALITE), Slg. 2001, II-449, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Denn dem Zeichen kann die Unterscheidungskraft auch dann fehlen, wenn die maßgebenden Verkehrskreise darin keinen Hinweis auf die gewerbliche Herkunft der Waren erkennen können (in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 31. Januar 2002 in der Rechtssache C-363/99, Koninklijke KPN Nederland, Nr. 44, und Urteil EuroHealth, Randnr. 48).
  • EuG, 20.03.2002 - T-358/00

    DaimlerChrysler / OHMI (TRUCKCARD)

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-360/00
    Diese Bestimmung verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-358/00, DaimlerChrysler AG/HABM [TRUCKCARD], Slg. 2002, II-1993, Randnr. 25).
  • EuG, 08.05.2019 - T-55/18

    Team Beverage/ EUIPO (LIEBLINGSWEIN) - Unionsmarke - Anmeldung der …

    Rn. 46 Insoweit beschränkt sich die Klägerin auf das Vorbringen, die von der Beschwerdekammer festgestellte Verbindung falle in den Bereich des Hervorrufens von Assoziationen im Sinne des Urteils vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM (UltraPlus) (T-360/00, EU:T:2002:244, Rn. 27), und reiche nicht aus, um eine direkte Verbindung der Dienstleistungen zu Wein darzutun.

    Rn. 47 Im Gegensatz zu der Rechtssache, in der das Urteil vom 9. Oktober 2002, UltraPlus (T-360/00, EU:T:2002:244), ergangen ist, in der ein Unternehmen versuchte, die hohe Güte seiner Waren durch das Zeichen UltraPlus mittelbar und abstrakt, vage und unbestimmt anzupreisen, ohne jedoch den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal der fraglichen Waren zu unterrichten, verweist das in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehende Zeichen direkt und unmittelbar auf "LIEBLINGSWEIN" als Gegenstand der streitigen Dienstleistungen im Bereich Catering, Verpflegung und Beherbergung.

  • EuG, 20.07.2004 - T-311/02

    Lissotschenko und Hentze / HABM (LIMO)

    26 Demnach fallen unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Verordnung diejenigen Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise eine angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P, Procter & Gamble/HABM, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39, sowie Urteile des Gerichts CARCARD, Randnr. 25, und vom 9. Oktober 2002 in der Rechtssache T-360/00, Dart Industries/HABM [UltraPlus], Slg. 2002, II-3867, Randnr. 22).
  • EuG, 30.06.2009 - T-435/05

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE DER INHABERIN DER RECHTE AN DEN "JAMES BOND"-FILMEN …

    Rn. 23 Was die erste Frage angeht, ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die wesentliche Funktion der Marke darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile des Gerichts vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM [UltraPlus], T-360/00, Slg. 2002, II-3867, Randnr. 42, und vom 13. Juli 2005, Sunrider/HABM [TOP], T-242/02, Slg. 2005, II-2793, Randnr. 88).
  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM)

    15 In der mündlichen Verhandlung hat sich die Klägerin auf das Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002 in der Rechtssache T-360/00 (Dart Industries/HABM [UltraPlus], Slg. 2002, II-3867) berufen.
  • EuG, 08.05.2019 - T-57/18

    Team Beverage/ EUIPO (WEIN FÜR PROFIS) - Unionsmarke - Anmeldung der …

    Rn. 65 Insoweit beschränkt sich die Klägerin auf das Vorbringen, die von der Beschwerdekammer festgestellte Verbindung falle in den Bereich des Hervorrufens von Assoziationen im Sinne des Urteils vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM (UltraPlus) (T-360/00, EU:T:2002:244, Rn. 27), und reiche nicht aus, um eine direkte Verbindung der Dienstleistungen zu Wein darzutun.

    Rn. 66 Im Gegensatz zu der Rechtssache, in der das Urteil vom 9. Oktober 2002, UltraPlus (T-360/00, EU:T:2002:244), ergangen ist, in der ein Unternehmen versuchte, die hohe Güte seiner Waren durch das Zeichen UltraPlus mittelbar und abstrakt, vage und unbestimmt anzupreisen, ohne jedoch den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal der fraglichen Waren zu unterrichten, verweist das in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehende Zeichen direkt und unmittelbar auf Wein für "Profis" als Gegenstand der streitigen Dienstleistungen im Bereich Werbung, Geschäftsführung, Einzel- und Großhandel, Vertrieb, Transport, Auskünfte, Organisation von Veranstaltungen, Verpflegung und Beherbergung.

  • EuG, 08.05.2019 - T-56/18

    Team Beverage/ EUIPO (WEIN FÜR PROFIS) - Unionsmarke - Anmeldung der …

    Rn. 65 Insoweit beschränkt sich die Klägerin auf das Vorbringen, die von der Beschwerdekammer festgestellte Verbindung falle in den Bereich des Hervorrufens von Assoziationen im Sinne des Urteils vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM (UltraPlus) (T-360/00, EU:T:2002:244, Rn. 27), und reiche nicht aus, um eine direkte Verbindung der Dienstleistungen zu Wein darzutun.

    Rn. 66 Im Gegensatz zu der Rechtssache, in der das Urteil vom 9. Oktober 2002, UltraPlus (T-360/00, EU:T:2002:244), ergangen ist, in der ein Unternehmen versuchte, die hohe Güte seiner Waren durch das Zeichen UltraPlus mittelbar und abstrakt, vage und unbestimmt anzupreisen, ohne jedoch den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal der fraglichen Waren zu unterrichten, verweist das in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehende Zeichen direkt und unmittelbar auf Wein für "Profis" als Gegenstand der streitigen Dienstleistungen im Bereich Werbung, Geschäftsführung, Einzel- und Großhandel, Vertrieb, Transport, Auskünfte, Organisation von Veranstaltungen, Verpflegung und Beherbergung.

  • EuG, 01.12.2021 - T-359/20

    Team Beverage/ EUIPO - Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung (Team Beverage) …

    So wird die Tatsache, dass ein Unternehmen anpreist, dass die Dienstleistungen im Team erbracht werden, ohne den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine der Eigenschaften oder Merkmale dieser Dienstleistungen zu informieren, durch das beanstandete Zeichen weder hinreichend bestimmt noch individualisiert und bleibt für den Fall, dass das Publikum annehmen könnte, dass sie angesprochen wird, zu vage und unbestimmt, um dieses Zeichen für die fraglichen Dienstleistungen beschreibend zu machen (…vgl. entsprechend Urteile vom 5. April 2001, Bank für Arbeit und Wirtschaft/HABM [EASYBANK], T-87/00, EU:T:2001:119, Rn. 31, und vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM [UltraPlus], T-360/00, EU:T:2002:244, Rn. 28).
  • EuG, 13.06.2007 - T-441/05

    IVG Immobilien / HABM (I) - Gemeinschaftsmarke - Bildzeichen - Absolute …

    Rn. 51 Ein Zeichen ohne grafisch gestaltete Elemente kann sich der Erinnerung der maßgeblichen Verkehrskreise sogar leichter und unmittelbarer einprägen und es diesen erlauben, eine gute Erfahrung mit einem Geschäft zu wiederholen, sofern das Zeichen nicht bereits allgemein zur Bezeichnung der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen verwendet wird (Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM [UltraPlus], T-360/00, Slg. 2002, II-3867, Randnr. 48).
  • EuG, 15.07.2015 - T-611/13

    Australian Gold / OHMI - Effect Management & Holding (HOT) - Gemeinschaftsmarke - …

    Jedenfalls fällt die positive Konnotation der oben angeführten Bedeutungen des Begriffs "hot" eher in die Kategorie eines vagen und indirekten Wachrufens als in die einer direkten und unmittelbaren Bezeichnung einer Eigenschaft oder eines Merkmals der betreffenden Waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM [UltraPlus], T-360/00, Slg, EU:T:2002:244, Rn. 27 und 28).
  • EuG, 20.11.2007 - T-458/05

    Tegometall International / OHMI Wuppermann (TEK) - Gemeinschaftsmarke - …

    Vielmehr sei zu prüfen, ob die Marke für sich genommen, unabhängig von den Umständen, unter denen sie benutzt werden könne, für die eingetragenen Waren rein beschreibend sei (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM [CARCARD], T-356/00, Slg. 2002, II-1963, Randnr. 46, und vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM [UltraPlus], T-360/00, Slg. 2002, II-3867, Randnr. 52).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03
  • EuG, 13.07.2005 - T-242/02

    Sunrider / OHMI (TOP) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke TOP - Ablehnung der …

  • EuG, 02.12.2008 - T-67/07

    Ford Motor / OHMI (FUN) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

  • EuG, 12.06.2007 - T-190/05

    Sherwin-Williams / HABM (TWIST & POUR) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

  • EuG, 11.07.2019 - T-349/18

    Hauzenberger/ EUIPO (TurboPerformance)

  • EuG, 25.03.2009 - T-343/07

    allsafe Jungfalk / HABM (ALLSAFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

  • EuG, 10.10.2018 - T-93/16

    Rheinmetall Waffe Munition/ EUIPO (VANGUARD) - Unionsmarke - Internationale …

  • EuG, 30.01.2018 - T-113/16

    Arctic Cat/ EUIPO - Slazengers (Représentation d'une panthère) - Unionsmarke - …

  • EuG, 17.04.2008 - T-294/06

    Nordmilch / HABM (Vitality) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

  • EuG, 15.10.2019 - T-434/18

    Vans/ EUIPO (ULTRARANGE)

  • EuG, 17.01.2019 - T-40/18

    Ecolab USA/ EUIPO (SOLIDPOWER) - Unionsmarke - Internationale Registrierung mit …

  • EuG, 08.09.2005 - T-178/03

    CeWe Color / HABM (DigiFilm) - Gemeinschaftsmarke - Wortzeichen DigiFilm und …

  • EuG, 13.12.2018 - T-98/18

    Multifit/ EUIPO (MULTIFIT) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke MULTIFIT …

  • EuG, 13.12.2018 - T-94/18

    Multifit/ EUIPO (fit+fun) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke fit + fun …

  • BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 168/01
  • BPatG, 05.02.2004 - 25 W (pat) 271/01
  • BPatG, 24.07.2003 - 25 W (pat) 199/02
  • BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
  • BPatG, 22.10.2003 - 25 W (pat) 162/01
  • BPatG, 17.07.2003 - 25 W (pat) 59/02
  • BPatG, 30.10.2003 - 25 W (pat) 174/02
  • BPatG, 18.09.2003 - 25 W (pat) 99/03
  • BPatG, 06.08.2003 - 26 W (pat) 180/01
  • BPatG, 05.06.2003 - 25 W (pat) 149/02
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