Rechtsprechung
| EuGH, 11.01.2000 - C-285/98 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
- Judicialis
Richtlinie 76/207/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kreil
Gleichbehandlung von Männern und Frauen — Beschränkung des Zugangs vonFrauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
- EU-Kommission
Kreil
Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 2 und 3
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Mit den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit begründete abweichende Maßnahmen - Geltung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts - Befugnis ... - EU-Kommission
Kreil
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung über die Auslegung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg ; Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Europarecht verlangt Öffnung der Streitkräfte
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
SOZIALPOLITIK - FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE
- nomos.de
, S. 27 (Kurzinformation)
Bundeswehr muss bewaffnete Einheiten für Frauen öffnen
- nomos.de
, S. 46 (Leitsatz)
RL 76/207/EWG; § 1 Abs. 2 Satz 3 SoldatenG; § 3a SoldatenlaufbahnVO
Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wehrdienst; Zugang von Frauen zum Dienst mit der Waffe
Besprechungen u.ä. (3)
- econstor.eu
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Warum betreibt der Europäische Gerichtshof Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese (Martin Höpner)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Grundrechte, Zugang von Frauen zum Dienst mit der Waffe
- duessellaw.eu (Entscheidungsbesprechung)
Frauen in der Bundeswehr? (Ralf Hansen)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Kreil-Entscheidung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Hannover - Auslegung des Artikels 2 Absatz 2 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 13.07.1998 - 2 A 6856/96
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
- EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 497
- NVwZ 2000, 304 (Ls.)
- EuZW 2000, 211
- NZA 2000, 137
- NJ 2000, 209 (Ls.)
- DVBl 2000, 336
- DVBl 2000, 476
- BB 2000, 204
- BB 2000, 220
- DB 2000, 279
- DÖV 2000, 421
Wird zitiert von ... (78) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Würde ein solcherVorbehalt unabhängig von den besonderen Tatbestandsmerkmalen derBestimmungen des Vertrages anerkannt, so könnte das die Verbindlichkeit und dieeinheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen (vgl. Urteile vom15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 26, undSirdar, Randnr. 16).Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17).
Nach Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die Befugnis,solche beruflichen Tätigkeiten, für die das Geschlecht aufgrund ihrer Art oder derBedingungen ihrer Ausübung eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, vomAnwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, wobei jedoch daran zu erinnernist, daß diese Bestimmung als Ausnahme von einem in der Richtlinie verankertenindividuellen Recht eng auszulegen ist (vgl. Urteile Johnston, Randnr. 36, undSirdar, Randnr. 23).
11 bis 18), für bestimmteTätigkeiten wie die der Polizei bei schweren inneren Unruhen (Urteil Johnston,Randnrn. 36 und 37) oder auch für den Dienst in speziellen Kampfeinheiten (UrteilSirdar, Randnrn. 29 bis 31) eine unabdingbare Voraussetzung darstellen kann.
DieMitgliedstaaten sind, wie sich aus Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie ergibt, in einemsolchen Fall verpflichtet, die betreffenden Tätigkeiten in regelmäßigen Abständenzu prüfen, um unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklung festzustellen, ob dieAusnahme von der allgemeinen Regelung der Richtlinie noch aufrechterhaltenwerden kann (vgl. Urteile Johnston, Randnr. 37, und Sirdar, Randnr. 25).
- EuGH, 17.10.1995 - C-83/94
Strafverfahren gegen Leifer u.a.
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17). - EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Gerster / Freistaat Bayern
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Esentspricht ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz allgemeine Geltung hatund daß die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist(vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83,Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in derRechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, und Sirdar,Randnr. 18).
- EuGH, 26.10.1999 - C-273/97
Sirdar - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Weigerung, eine Frau als …
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Wie der Gerichtshof in Randnummer 15 des Urteils vom 26. Oktober 1999 in derRechtssache C-273/97 (Sirdar, Slg. 1999, I-0000) ausgeführt hat, ist es Sache derMitgliedstaaten, die die geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer innerenund äußeren Sicherheit zu ergreifen haben, die Entscheidungen über dieOrganisation ihrer Streitkräfte zu treffen. - EuGH, 04.10.1991 - C-367/89
Strafverfahren gegen Richardt
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17). - EuGH, 30.06.1988 - 318/86
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
So hat der Gerichtshof z. B. festgestellt, daß das Geschlecht fürBeschäftigungsverhältnisse wie die eines Aufsehers und Chefaufsehers in Haftanstalten (Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86,Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 3559, Randnrn. - EuGH, 21.05.1985 - 248/83
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
Esentspricht ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz allgemeine Geltung hatund daß die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist(vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83,Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in derRechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, und Sirdar,Randnr. 18).
- BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvR 934/19
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung - Erfolgreiche …
Das Gleichbehandlungsrecht hat das Potential, in verschiedenste Rechtsbereiche - wie hier in das kirchliche Arbeitsrecht - auszustrahlen (so auch das von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vorgelegte Gutachten vom 14. Januar 2020 und die Stellungnahme der Klägerin des Ausgangsverfahrens vom 13. September 2019, jeweils unter Verweis auf EuGH, Tanja Kreil, 11.01.2000, C-285/98, EU:C:2000:2). - BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19
Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion
Danach dürfen Ausnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist ( EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23). - BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im …
Rn. 37 c) § 8 Abs. 1 AGG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (…EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20 mwN zu der teilweise gleichlautenden Vorgängerbestimmung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG;… 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston] Rn. 36;… zu § 8 Abs. 1 AGG als Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71).Danach dürfen Ausnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23).
ein mit dem Grund "Geschlecht" im Zusammenhang stehendes Merkmal, nur dann eine "wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG und § 8 Abs. 1 AGG sein, wenn es die spezifische Art der Tätigkeit bzw. die besonderen Bedingungen ihrer Ausübung betrifft (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 27;… 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 25).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …
Vgl. allgemein Urteil vom 11. Januar 2000,Kreil (C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung), wonach Abweichungen von individuellen Rechten in Gleichbehandlungsrichtlinien eng auszulegen sind.{FN:97} Vgl. entsprechend Rn. 16 des Urteils vom 11. Januar 2000, Kreil (C-285/98, EU:C:2000:2).
{FN:133} Vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2000, Kreil (C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 23).
- EuGH, 11.03.2003 - C-186/01
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN
Zur Begründung führte er aus, das Wehrpflichtgesetz verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, wobei er sich auf das Urteil vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98 (Kreil, Slg. 2000, I-69) berief, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Frauen nicht vom Zugang zu allen militärischen Verwendungen in der deutschen Bundeswehr ausgeschlossen werden können.Mit Bescheid vom 3. September 2000 wies das Kreiswehrersatzamt diesen Antrag zurück und führte aus, dass das Urteil Kreil nur den Zugang von Frauen zum freiwilligen Dienst in der Bundeswehr betreffe, nicht aber die Frage der Wehrpflicht, und dass die Wehrpflicht nach wie vor in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle.
Daraufhin rief Herr Dory das Verwaltungsgericht Stuttgart an, vor dem er geltend macht, dass der Umstand, dass Frauen nach dem Urteil Kreil ein Recht auf Zugang zu militärischen Verwendungen hätten, von der Wehrpflicht aber befreit seien, während Männer der Wehrpflicht unterlägen, dem Gleichheitssatz widerspreche und eine unzulässige Diskriminierung von Männern darstelle.
Die finnische Regierung macht geltend, dass verteidigungspolitische Grundsatzentscheidungen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen, wie der Gerichtshof im Urteil Kreil entschieden habe, und dass das Gemeinschaftsrecht im Ausgangsverfahren keine Anwendung finde.
Würde ein solcher Vorbehalt unabhängig von den besonderen Tatbestandsmerkmalen der Bestimmungen des Vertrages anerkannt, so könnte das die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 26, Sirdar, Randnr. 16, und Kreil, Randnr. 16).
Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummer genannten Artikel des Vertrages umfasst aber sowohl die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrunde lag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zum Urteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22, vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231, Randnr. 26, Sirdar, Randnr. 17, und Kreil, Randnr. 17).
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dieser Grundsatz allgemeine Geltung hat und dass die Richtlinie 76/207 auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, Sirdar, Randnr. 18, und Kreil, Randnr. 18).
So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 76/207 auf den Zugang zur Beschäftigung in den Streitkräften anwendbar ist und dass er zu prüfen hat, ob die Maßnahmen, die die nationalen Stellen in Ausübung des ihnen zuerkannten Ermessens getroffen haben, tatsächlich das Ziel verfolgen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und ob sie angemessen und erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen (Urteile Sirdar, Randnr. 28, und Kreil, Randnr. 25).
- BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
§ 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts, der grundsätzlich gegenüber jeglichem nationalen Recht und damit auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht gilt (…dazu EuGH 15. Januar 2013 - C-416/10 - [Križan] Rn. 70; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Slg. 2000, I-69 [zur Unvereinbarkeit des Art. 12a GG mit der RL 76/207/EWG];… 9. März 1978 - 106/77 - [Staatliche Finanzverwaltung/Simmenthal] Rn. 17 f., Slg. 1978, 629;… BVerfG st. Rspr., zuletzt 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13 ua. - [OMT] Rn. 117 ff.) und der auch im Verhältnis zwischen einem Verfassungsgericht und innerstaatlichen Fachgerichten zu berücksichtigen ist (…EuGH 15. Januar 2013 - C-416/10 - [Križan] Rn. 70), tritt deshalb zurück, weshalb der Senat keinen Anlass zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV hatte. - BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08
Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten
Zu Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die durch § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB aF in nationales Recht umgesetzt wurde, hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Bestimmung dieser Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten die Befugnis haben, solche berufliche Tätigkeiten, für die das Geschlecht aufgrund ihrer Art oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, als Ausnahme von dem in der Richtlinie verankerten individuellen Recht eng auszulegen ist (…vgl. etwa EuGH 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 23, Slg. 1999, I-7403; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20, Slg. 2000, I-69) und dass Ausnahmen von dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach dem allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung des verfolgten Zwecks angemessen und erforderlich ist (…vgl. etwa EuGH 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 26, aaO.; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23, aaO.).Außerdem ist der Grundsatz der Gleichbehandlung soweit wie möglich mit den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit, die für die Bedingungen der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bestimmend sind, in Einklang zu bringen (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23, aaO.).
Andererseits verfügen die nationalen Stellen nach den genannten Entscheidungen je nach den Umständen über einen bestimmten Ermessensspielraum, wenn sie für die öffentliche Sicherheit eines Mitgliedstaats erforderliche Maßnahmen treffen (…EuGH 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 27, aaO.; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 24, aaO.).
- EuGH, 23.11.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …
Rn. 43 Hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit hat der Gerichtshof entschieden, dass sie sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit eines Mitgliedstaats umfasst (vgl. u. a. Urteile vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 17, vom 11. Januar 2000, Kreil, C-285/98, Slg. 2000, I-69, Randnr. 17, vom 13. Juli 2000, Albore, C-423/98, Slg. 2000, I-5965, Randnr. 18, und vom 11. März 2003, Dory, C-186/01, Slg. 2003, I-2479, Randnr. 32). - EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang …
Rn. 56 In einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher insbesondere, den Grundsatz der Gleichbehandlung so weit wie möglich mit den Erfordernissen der Sicherheit im Straßenverkehr, die für die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmend sind, in Einklang zu bringen (vgl. entsprechend Urteile Johnston, EU:C:1986:206, Rn. 38, Sirdar, EU:C:1999:523, Rn. 26, und Kreil, C-285/98, EU:C:2000:2, Rn. 23). - BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Rn. 30 Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2000 (NJW 2000, S. 497) über den Zugang von Frauen zur Bundeswehr habe indirekt Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht. - BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
Haar- und Barttracht; Uniform; Vorbehalt des Gesetzes; Einschätzungsspielraum; …
- EuGH, 15.07.2021 - C-742/19
Der Gerichtshof legt genau die Fälle fest, in denen die Richtlinie über bestimmte …
- EuGH, 08.04.2008 - C-337/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-742/19
Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit …
- BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11
Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat; …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-188/15
Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis, …
- EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11
Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt
- EuGH, 19.03.2002 - C-476/99
Lommers - "Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher …
- EuGH, 16.09.2010 - C-149/10
Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene …
- EuGH, 09.09.2003 - C-361/01
Kik / HABM - "Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Artikel 115 - Sprachenregelung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE …
- EuGH, 15.12.2009 - C-284/05
Der Gerichtshof stellt fest, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien, …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09
Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
Prigge u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …
- ArbG Hamburg, 25.01.2024 - 12 Ca 183/23
Entschädigung - Diskriminierung - Bewerbungsverfahren
- EuGH, 29.11.2001 - C-366/99
DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN …
- EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
Kommission / Österreich
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13
Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der …
- VG Hamburg, 15.03.2017 - 16 A 5081/16
Syrer; Rückkehrgefährdung wegen illegaler Ausreise, Asylantragstellung und …
- EuGH, 30.09.2004 - C-319/03
Briheche
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10
Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze; …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 39.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08
Römer - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld; …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 38.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 47.13
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …
- EuGH, 24.10.2001 - C-186/01
Dory - "Vorläufiger Rechtsschutz - Vorabentscheidungsverfahren - Unzuständigkeit …
- EuG, 12.07.2001 - T-120/99
Kik / HABM (Kik)
- EuGH, 15.12.2009 - C-239/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- EuGH, 15.12.2009 - C-372/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16
Kommission/ Österreich (Staatsdruckerei) - Vertragsverletzungsverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Lommers
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-320/25
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2016 - C-41/15
Dowling u.a. - Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Schutz der …
- EuGH, 15.12.2009 - C-387/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- EuGH, 15.12.2009 - C-461/05
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05
Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-141/07
Kommission / Deutschland - Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses durch eine …
- BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter bei …
- EuGH, 15.12.2009 - C-409/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von …
- VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2009 - C-123/08
Dominic Wolzenburg - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-434/02
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- VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
Kommunalwahlrecht -Festsetzung des Mindestwahlalters auf 18 Jahre
- EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
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- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-169/07
Hartlauer - Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt …
- FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses selbstgenutzter Wohngebäude von der …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2008 - C-66/08
Kozłowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- VG Stuttgart, 23.11.2005 - 17 K 1433/03
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- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-3/00
Dänemark / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-481/99
Heininger
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-167/12
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott haben bei legaler Ersatzmutterschaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-109/00
Tele Danmark
- VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025
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Gewährung einer Elternzeit mit Halbtagsbeschäftigung für eine Soldatin; …
- BVerwG, 11.04.2002 - 6 B 20.02
Beschränkung der Wehr - und Ersatzdienstpflicht auf Männer
- BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 62.00
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-319/03
Briheche
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-361/01
Kik / HABM
- VG Berlin, 12.03.2002 - 23 A 36.02
Belehrung in einem Musterungsbescheid über die Pflichten, die in Zusammenhang mit …
- BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 60.00
Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht für Männer - Grundsatz der …
- OVG Sachsen, 20.01.2011 - 2 A 627/08
Trennungsgeld, eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Stuttgart, 18.01.2001 - 17 K 334/01
Zur Frage, ob die deutsche Wehrpflicht für Männer gegen Europarecht verstößt
- VG Leipzig, 16.02.2000 - 6 K 52/00
Dienstverpflichtung, Bundeswehr, Gleichbehandlung, Entlassung, Wehrdienst
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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3. DVO/TreuhG; BGB §§ 891, 900; EV Art. 19 Sätze 1, 2 und 3, Art. 21 Abs. 1 Satz 1
Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen der DDR; Volkseigentum; Eigentum des Volkes; sozialistisches Eigentum; Eigentum, sozialistisches; LPG-Eigentum, genossenschaftliches; genossenschaftliches Eigentum; Bodenreformland; ... - Judicialis
BGB § 891; ; BGB § 900; ; TreuhG 3. DVO; ; EV Art. 19 Satz 1; ; EV Art. 19 Satz 2; ; EV Art. 19 Satz 3; ; EV Art. 21 Abs. 1 Satz 1
- nomos.de
, S. 46 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§§ 891, 900 BGB; 3. DVO zum TreuhG; Art. 19 Satz 1, 2, 3, 21 Abs. 1 Satz 1 EinigungsV
Bodenreformland/Zuteilung an LPG/Bestandskraft des Eigentumserwerbs/zuordnungsfähiges Vermögen der DDR/Nichtigkeit eines DDR-Verwaltungsakts - Wolters Kluwer
Öffentliches Vermögen - Vermögen der DDR - Zuordnungsfähiges Vermögen der DDR - Volkseigentum - Sozialistisches Eigentum - LPG-Eigentum - Genossenschaftliches Eigentum - Bodenreformland - Bodenfonds - Besitzwechselverordnung (1951) - Musterstatut (1952) - ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 891, 900; 3. DVO/TreuhG; EV Art. 19 Sätze 1, 2 und 3, Art. 21 Abs. 1 Satz 1
Verwaltungsakt; Nichtigkeit; Begünstigter; Rechtsnachfolger; Bodenreformgrundstück; Zuteilung des Eigentums; Rat des Kreises; Zuordnung; LPG; Neubauernwirtschaft; sozialistisches Eigentum; Volkseigentum - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
LPG als Bodenreformeigentümerin
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.05.1998 - 31 A 358.95
- BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
Papierfundstellen
- NJ 2000, 209
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (23)
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95
Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
Der erkennende Senat kann daher offenlassen, ob die Klägerin sich auch erfolgreich auf den vom Verwaltungsgericht in erster Linie herangezogenenen § 891 BGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1996 V ZR 177/95 VIZ 1997, 299) oder auf die vom Verwaltungsgericht nicht herangezogene Vorschrift des § 900 BGB (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 26. Januar 1994 IV ZR 19/93 BGHR BGB § 900 Abs. 1 Satz 1 Nacherbenvermerk 1, vom 29. März 1996 V ZR 326/94 NJW 1996, 1890 und vom 11. Juli 1997 V ZR 313/95 BGHR BGB § 900 Abs. 1 Volkseigentum 2) berufen könnte.a) Der erkennende Senat muß weder entscheiden, ob die Auffassung der Beklagten zutrifft nicht die Vorschriften in den Art. 21 und 22 EV, sondern die Vorschriften der 3. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 29. August 1990 (GBl I S. 1333), betreffend vor allem volkseigene Güter (§ 1) sowie von Genossenschaften oder Einzelpersonen genutzte volkseigene Nutzflächen (§ 3), rechtfertigten die zugunsten der Beigeladenen erfolgte Zuordnung; noch bedarf es einer abschließenden Beantwortung der Frage, ob das in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV vorausgesetzte Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik nur im Falle von Volkseigentum vorliegt (so BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 V ZR 313/95 BGHZ 136, 228 ), oder ob auch andere Formen staatlichen bzw. sozialistischen Eigentums zur Zuordnungsfähigkeit des betreffenden Vermögensgegenstands führen können (vgl. die Urteile vom 2. März 1995 BVerwG 7 C 61.93 Buchholz 115 Nr. 2, vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283, 286 "öffentliches Vermögen der DDR und ihrer Rechtsträger", vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 84.94 Buchholz 111 Art. 22 Nr. 15 S. 44, vom 7. August 1997 BVerwG 3 C 20.96 BVerwGE 105, 140 für Stiftung des öffentlichen Rechts, und vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 26.97 ; vgl. auch Beschluß vom 10. Juli 1997 BVerwG 3 B 165.96 Buchholz 111 Art. 21 Nr. 23).
- BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95
Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
bb) Freilich kannte, wovon auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeht (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 BVerwG 7 C 10.95 BVerwGE 101, 143), das DDR-Recht neben dem Volkseigentum und dem damals noch im wesentlichen den Regeln des BGB folgenden Privateigentum zur hier in Rede stehenden Zeit noch eine weitere Eigentumsform, nämlich diejenige des genossenschaftlichen sozialistischen Eigentums (…vgl. hierzu Dornberger u.a., Das Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Sachenrecht, 1956, S. 41 ff.).Da auch zweitens weder vorgetragen noch ersichtlich ist, daß und wie damals entstandenes genossenschaftliches sozialistisches Eigentum von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften dem Volkseigentum vergleichbar damals oder später (…vgl. Autorenkollektiv, LPG-Recht, 1984, S. 182 ff.) unter staatliche Lenkung (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996, a.a.O., S. 147) gelangt sein könnte, fehlt es vorliegend an beiden Kriterien, die bei unklarer Eigentumslage einen Vermögensgegenstand als zuordnungsfähig kennzeichnen können.
- BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
Wirksamkeit der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
In einer solchen Neuverteilung an einen Neubauern mit dem Bundesgerichtshof (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 XII ZR 241/92 ZOV 1994, 387 ) einen Verwaltungsakt im vorstehenden Verständnis zu sehen, ist gerade vor dem Hintergrund der übereinstimmenden und nach dem Vorstehenden zutreffenden Annahmen der Verfahrensbeteiligten gerechtfertigt, zurückgegebenes Bodenreformland sei zunächst wieder in Volkseigentum gefallen; nur mit der Annahme einer hoheitlichen Entscheidung ist nachvollziehbar zu begründen, wie ein Vermögensgegenstand zugunsten des Rechts eines Neubauern aus Volkseigentum (wieder) ausscheiden konnte.
- BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
Es bedarf mit anderen Worten keiner weiteren Darlegung, daß namentlich die Auslegung des hier zunächst in Betracht zu ziehenden, indessen offensichtlich nicht erfüllten Begriffs der Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen im Sinne von Art. 19 Satz 2 EV (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93 VIZ 1995, 602) in erster Linie in den Blick nehmen muß, ob es um die Beseitigung eines DDR-typischen Unrechts geht (vgl. hierzu die Bestimmungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997, BGBl I S. 1620) oder darum, ob zu DDR-Zeiten behördlich eingeräumte Rechtspositionen den Beitritt der DDR rechtlich überdauern oder nicht. - BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93
Zuordnung von nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenen Vermögens einer …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
Diese Einschätzung betrifft sowohl die vom Senat im Ergebnis offengelassene Alternative, daß der Rechtsvorgängerin der Klägerin im Jahre 1958 BGB-Eigentum zugeteilt worden sein sollte, als auch noch mehr diejenige, daß sie sozialistisches genossenschaftliches Eigentum am Vermögensgegenstand erworben hat; im zweiten Falle handelte es sich um einen im DDR-Rechtsverständnis grundsätzlich unbedenklichen Übergang von Volkseigentum in genossenschaftliches Eigentum (vgl. hierzu Urteil vom 26. Mai 1994 BVerwG 7 C 33.93 Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 1 S. 3). - BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96
Rechtsanwalt - Zulassung - Diplom
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
(3) Ob eine hoheitlich verfügte Begünstigung den Beitritt der DDR rechtlich überdauert (…vgl. die Ausgangslagen, die den Beschlüssen des BGH vom 29. Januar 1996 AnwZ 59/95 BGHR, EinigV Art. 19 Satz 2 Rechtsanwaltszulassung 1 sowie vom 17. Juni 1996 AnwZ 5/96 DtZ 1997, 89 zugrunde lagen), richtet sich gemäß Art. 19 Satz 3 EV in erster Linie nach den Regeln über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und kann daher auch und gerade davon abhängen, ob dem Verwaltungsakt der Mangel der Nichtigkeit anhaftet. - BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 59/95
Aufhebung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufhebung der Zulassung als …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
(3) Ob eine hoheitlich verfügte Begünstigung den Beitritt der DDR rechtlich überdauert (vgl. die Ausgangslagen, die den Beschlüssen des BGH vom 29. Januar 1996 AnwZ 59/95 BGHR, EinigV Art. 19 Satz 2 Rechtsanwaltszulassung 1 sowie vom 17. Juni 1996 AnwZ 5/96 DtZ 1997, 89 zugrunde lagen), richtet sich gemäß Art. 19 Satz 3 EV in erster Linie nach den Regeln über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und kann daher auch und gerade davon abhängen, ob dem Verwaltungsakt der Mangel der Nichtigkeit anhaftet. - BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94
Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
Der erkennende Senat kann daher offenlassen, ob die Klägerin sich auch erfolgreich auf den vom Verwaltungsgericht in erster Linie herangezogenenen § 891 BGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1996 V ZR 177/95 VIZ 1997, 299) oder auf die vom Verwaltungsgericht nicht herangezogene Vorschrift des § 900 BGB (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 26. Januar 1994 IV ZR 19/93 BGHR BGB § 900 Abs. 1 Satz 1 Nacherbenvermerk 1, vom 29. März 1996 V ZR 326/94 NJW 1996, 1890 …und vom 11. Juli 1997 V ZR 313/95 BGHR BGB § 900 Abs. 1 Volkseigentum 2) berufen könnte. - BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
(1) Art. 19 Satz 1 EV, der als Grundsatz die fortbestehende Wirksamkeit von DDR-Verwaltungsakten anordnet (vgl. Urteil vom 20. März 1997 BVerwG 7 C 23.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 329), unterscheidet seinem Wortlaut nach nicht zwischen solchen Verwaltungsakten, deren Fortbestand die Adressaten der Akte bzw. deren Rechtsfolger belastet oder begünstigt. - BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97
Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten; …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
a) Mangels Entscheidungserheblichkeit bedarf es im Streitfall keines Eingehens darauf, wie im einzelnen die Rechtsstellung von im Grundbuch eingetragenen Neubauern beschaffen war (vgl. hierzu neuerdings BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 V ZR 200/97 VIZ 1999, 157). - BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96
Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin
- BGH, 26.01.1994 - IV ZR 19/93
Voraussetzungen der Ersitzung; Erhaltungsaufwendungen des befreiten Vorerben
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94
Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß
- BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 42.94
Galopprennbahn Hoppegarten kein Landeseigentum
- BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98
Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität …
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94
ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip
- BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95
Eigentum an einer neu gegründeten LPG überlassenen Grundstücken
- BVerwG, 25.01.1994 - 11 B 53.93
Wiedervereinigung - Verwaltungsentscheidungen - DDR-Verwaltungsakt - Auskünfte
- BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 20.96
Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Tatbestandsmerkmal des …
- BVerwG, 02.03.1995 - 7 C 61.93
LPG-Gebaäudeeigentum
- BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
Finanzvermögen, ehemaliges - des Min. für Staatssicherheit; Stichtag für …
- BVerwG, 10.07.1997 - 3 B 165.96
Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung von Sparkassen gem. Art. 21 …
- VG Berlin, 08.05.1998 - 31 A 358.95
Klage gegen die Rückübertragung eines Grundstücks durch einen …
- BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - …
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in seinem Urteil vom 26. August 1999 (- 3 C 31/98 - Buchholz 111, Art. 19 EinigVtr Nr. 6) mit der Frage befaßt, ob eine nur unter den Voraussetzungen des Satz 2 des Art. 19 EinigVtr aufhebbare verbindliche Entscheidung eines Rates des Kreises aus dem Jahre 1958 als verbindlich oder als nichtig und damit unverbindlich zu qualifizieren ist. - BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05
Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen
Dabei ist grundsätzlich auf die DDR-Rechtslage (unter Einschluss der gelebten Rechtswirklichkeit) zum Zeitpunkt seines Erlasses abzustellen (Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 31.98 - Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 6).In einem solchen Fall boten weder das bei seinem Erlass heranzuziehende noch das einigungsvertragliche Recht hinreichenden Anlass, auf den Fortbestand des Verwaltungsakts und der damit verbundenen Begünstigung zu vertrauen (vgl. Urteil vom 26. August 1999 - a.a.O.).
- OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der …
Für das Normverständnis soll die Staats- und Verwaltungspraxis maßgeblich sein (Urteil vom 15. Oktober 1997 - 7 C 21.96 - BVerwGE 105, 255 = NJW 1998, 253), so dass sich die Rechtsprechung grundsätzlich am Wortlaut der entsprechenden Normen und deren Vollzug orientiert (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 31/98 - NJ 2000, 209 = VIZ 2000, 350 = Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 6 [zu den unterschiedlichen Formen von Volkseigentum]).Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam und kann daher keine Bestandskraft haben; insoweit kann kein schutzwürdiges Vertrauen bestehen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 31.98 - NJ 2000, 209).
- BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99
Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR
Außerhalb des Vermögensgesetzes geht das Bundesverwaltungsgericht wie der Senat davon aus, daß sich wegen Art. 19 Satz 3 des Einigungsvertrags niemand auf einen Verwaltungsakt berufen kann, der, weil ihm ein schwerer und offenkundiger Fehler anhaftet, nichtig ist; dabei ist, was auch der Senat meint, auf die DDR-Rechtslage (unter Einschluß der "gelebten Rechtswirklichkeit") zum Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsentscheidung abzustellen (NJ 2000, 209, 210). - BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 30.04
Entschädigung; Einheitswert; Einheitswertfestsetzung; Hilfswert; …
Die Festsetzung darf demnach nicht nichtig und damit unwirksam sein (vgl. Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 31.98 - Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 6).Für die Beurteilung, ob die 1983 erfolgte Einheitswertfestsetzung fehlerhaft oder gar nichtig war, ist auf die zum Zeitpunkt der Einheitswertfestsetzung für die Festsetzung geltenden Vorschriften des DDR-Rechts abzustellen (vgl. Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 31.98 - Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 6;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 44 Rn. 211 m.w.N.).
- OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00
Ansprüche des Landesfiskus auf Grundstücke aus der Bodenreform
Der Auflassungsanspruch des Klägers werde auch nicht durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1999, Az.: 3 C 31/98 bzw. des Bundesgerichtshofs vom 26.11.1999, Az.: V ZR 34/99 berührt.Selbst wenn man daher dieser gewandelten Auffassung folgen wollte, würde die Rechtswidrigkeit der Zuweisungsentscheidung, die einen Verwaltungsakt darstellt, nicht zu deren Nichtigkeit führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, Az.: 3 C 31/98, NJ 2000, 209, 211; BGH, NJ 2000, 203, 204; Krüger, NJ 2000, 212), da es sich hierbei nicht um einen offensichtlich schwerwiegend rechtswidrigen Fehler handelte, zumal die Anträge auf Eintragung zum Teil vor dem Erlass des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft vom 03.06.1959 (GBl. I, S. 577) und der dort getroffenen Regelung nach § 9 Abs. 3, Abs. 4 LPG erfolgten und auch noch das Oberste Gericht der DDR bis zum Jahre 1962 davon ausging, dass eine Übertragung von Bodenreformgrundstücken auf LPGen möglich war.
- BGH, 08.03.2001 - V ZR 197/00
Zuweisung von Grundstückenaus der Bodenreform
Zur Abgrenzung zwischen einem rechtswidrigen und einem nichtigen Verwaltungsakt ist auf die gelebte Rechtswirklichkeit abzustellen (BVerwG VIZ 2000, 350, 352). - BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
Einigungsvertrag; DDR-Verwaltungsakt; Verwaltungsakt der DDR; Bestandskraft; …
Insofern wirft die Klägerin die Frage auf, ob Art. 19 Satz 3 EV die Anwendung des § 48 VwVfG auf anfänglich rechtswidrige DDR-Verwaltungsakte erlaube (offengelassen im Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 31.98 - Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 6 S. 6). - BSG, 04.12.2001 - B 2 U 12/01 R
Rechtskraft bindender Bescheide der DDR nach Überleitung bundesdeutschen Rechts …
Das BVerwG hat sich in seinem Urteil vom 26. August 1999 (- 3 C 31/98 - Buchholz 111, Art. 19 EinigVtr Nr. 6) mit der Frage befaßt, ob eine nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 des Art. 19 EinigVtr aufhebbare verbindliche Entscheidung eines Rates des Kreises aus dem Jahre 1958 als verbindlich oder als nichtig und damit unverbindlich zu qualifizieren ist. - BGH, 26.11.1999 - V ZR 34/99
Zuweisung von Grundstücken aus der Bodenreform an eine LPG
c) Selbst wenn man aus dieser "gewandelten" Auffassung folgern wollte, daß schon vor Erlaß des LPG-Gesetzes von 1959 die Zuweisung einer aufgegebenen Bodenreformwirtschaft an eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft unzulässig war, würde die Rechtswidrigkeit eines solchen Verwaltungsaktes nicht zu seiner Nichtigkeit führen (BVerwG, Urt. v. 26. August 1999, 3 C 31.98, Umdruck S. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen; Hochbaum in Das Verwaltungsrecht der DDR, Allgemeiner Teil, 1957, 197 f;… Autorenkollektiv Verwaltungsrecht, Lehrbuch, 1. Aufl., 1979, 253;… Schulze in Verwaltungsrecht, Lehrbuch, 2. Aufl. 1988, 136). - BVerwG, 13.10.2005 - 3 C 42.04
Vermögenszuordnung; landwirtschaftliche Nutzfläche; kohlehaltiges Grundstück; …
- BVerwG, 13.10.2005 - 3 C 43.04
Vermögenszuordnung; landwirtschaftliche Nutzfläche; kohlehaltiges Grundstück; …
- BVerwG, 13.10.2005 - 3 C 44.04
Vermögenszuordnung; landwirtschaftliche Nutzfläche; kohlehaltiges Grundstück; …
- BVerwG, 13.10.2005 - 3 C 45.04
Vermögenszuordnung; landwirtschaftliche Nutzfläche; kohlehaltiges Grundstück; …
- BVerwG, 13.10.2005 - 3 C 47.04
Vermögenszuordnung; landwirtschaftliche Nutzfläche; kohlehaltiges Grundstück; …
- BVerwG, 13.10.2005 - 3 C 48.04
Vermögenszuordnung; landwirtschaftliche Nutzfläche; kohlehaltiges Grundstück; …
- BVerwG, 13.10.2005 - 3 C 46.04
Vermögenszuordnung; landwirtschaftliche Nutzfläche; kohlehaltiges Grundstück; …
- BVerwG, 15.05.2008 - 5 B 15.08
Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- LSG Sachsen, 30.05.2000 - L 2 U 19/95
Zur Frage der Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung eines …
- VG Berlin, 04.07.2014 - 29 K 127.14
Im Eigentum einer LPG stehendes Bodenreformgrundstück
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