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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 11.02.1992 | EuGH, 30.05.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 30.05.1991 - 361/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,203
EuGH, 30.05.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; RL Nr. 80/779/EWG Art. 2; ; RL Nr. 80/779/EWG Art. 3; ; BImSchG § 3

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub ; Beseitigung der Ungleichheit der Wettbewerbsbedingungen

  • opinioiuris.de

    TA-Luft

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien durch Verwaltungsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtlinie 80/779 über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub; Bestimmung des Streitgegenstandes bei einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag; Klarheit und Transparenz einer Richtlinie; Nichterfordernis einer förmlichen und ...

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umsetzung durch Verwaltungsvorschriften

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie - Natur der Maßnahme zur Umsetzung in innerstaatliches Recht - Luftverschmutzung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3087 (Ls.)
  • NJW 1992, 1815 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 866
  • DVBl 1991, 869
  • DB 1991, 1620
 
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Wird zitiert von ... (104)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - 361/88
    15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - 361/88
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache 339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, 851, Randnr. 25) entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet bereitstellen.
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL …

    Rn. 22 Der Kläger des Ausgangsverfahrens macht geltend, dass in allen Fällen, in denen die Nichtbeachtung der Vorschriften einer Richtlinie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durch die nationalen Behörden die Gesundheit von Personen gefährden könnte, die entsprechenden Personen das Recht haben müssten, sich auf die zwingenden Vorschriften dieser Richtlinie zu berufen (in Bezug auf die Richtlinie 80/779/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub [ABl. L 229, S. 30] vgl. Urteil vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 16, und in Bezug auf die Richtlinien 75/440/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten [ABl.

    Zu entsprechenden Bestimmungen habe der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Überschreitung der Grenzwerte die menschliche Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssten, sich auf diese Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend zu machen (Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Randnr. 16, und Kommission/Deutschland, C-59/89, Randnr. 19, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland, Randnr. 14).

    Rn. 38 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Nichtbeachtung der Maßnahmen, die in Richtlinien über die Qualität der Luft und des Trinkwassers zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit vorgegeben werden, die Gesundheit von Personen gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf die in diesen Richtlinien enthaltenen zwingenden Vorschriften zu berufen (vgl. Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, und Kommission/Deutschland, C-59/89, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland).

  • VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen …

    Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtssache "TA-Luft" (Urteil vom 30.05.1991 - C-361/88 -, Slg 1991, I-2567), wonach Verwaltungsvorschriften grundsätzlich ungeeignet sind, der mitgliedstaatlichen Pflicht zur Umsetzung von EU-Richtlinien zu genügen, stützt diesen Befund.
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Abgesehen hiervon muß jedenfalls in den Fällen, in denen gemeinschaftsrechtliche Regelungen dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen, den Betroffenen die Möglichkeit offenstehen, die Einhaltung des EG-Rechts gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Mai 1991 - C 361/88 - Slg. 1991, I 2567, 2599 und - C 59/89 - Slg. 1991, I 2608, 2629 und vom 17. Oktober 1991 - C 58/89 - Slg. 1991, I 4983, 5023).
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,56
BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87 (https://dejure.org/1992,56)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1992 - 1 BvL 29/87 (https://dejure.org/1992,56)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 1 BvL 29/87 (https://dejure.org/1992,56)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Personenverkehr - Kraftdroschken - Mietwagen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen bei der Beförderung von Personen im Mietwagenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 12 UStG
    Umsatzsteuer; ermäßigter Steuersatz für Kraftdroschkenverkehr verfassungsgemäß

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 238
  • NJW 1992, 1815
  • NZV 1992, 205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (189)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits im Jahre 1960 die besondere Bedeutung des Taxenverkehrs gegenüber dem Mietwagenverkehr anerkannt (BVerfGE 11, 168 (186 ff.)).

    Diese Verschiedenbehandlung hat bisher keinen Anlaß zu verfassungsrechtlicher Beanstandung gegeben; denn es liegt im öffentlichen Interesse, daß der Allgemeinheit mit dem Taxenverkehr ein dem Kontrahierungszwang unterliegendes öffentliches Verkehrsmittel für individuelle Fahrten zu einem festgelegten Tarif zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246 f. [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]); 81, 70 (86 f.)).

    Da Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes schutzwürdige Gemeinschaftsgüter im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG sind (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]; 81, 70 (86)), ist die begünstigende umsatzsteuerliche Regelung jedoch aus den gleichen Erwägungen gerechtfertigt, die ihre Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG tragen (vgl. BVerfGE 16, 147 (162) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]).

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Diese Beurteilung habe es in einer Entscheidung vom Jahre 1983 (BVerfGE 65, 237 (246 f.) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]) ausdrücklich bestätigt.

    Diese Verschiedenbehandlung hat bisher keinen Anlaß zu verfassungsrechtlicher Beanstandung gegeben; denn es liegt im öffentlichen Interesse, daß der Allgemeinheit mit dem Taxenverkehr ein dem Kontrahierungszwang unterliegendes öffentliches Verkehrsmittel für individuelle Fahrten zu einem festgelegten Tarif zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246 f. [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]); 81, 70 (86 f.)).

    Da Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes schutzwürdige Gemeinschaftsgüter im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG sind (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]; 81, 70 (86)), ist die begünstigende umsatzsteuerliche Regelung jedoch aus den gleichen Erwägungen gerechtfertigt, die ihre Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG tragen (vgl. BVerfGE 16, 147 (162) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Diese Verschiedenbehandlung hat bisher keinen Anlaß zu verfassungsrechtlicher Beanstandung gegeben; denn es liegt im öffentlichen Interesse, daß der Allgemeinheit mit dem Taxenverkehr ein dem Kontrahierungszwang unterliegendes öffentliches Verkehrsmittel für individuelle Fahrten zu einem festgelegten Tarif zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246 f. [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]); 81, 70 (86 f.)).

    Da Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes schutzwürdige Gemeinschaftsgüter im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG sind (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]; 81, 70 (86)), ist die begünstigende umsatzsteuerliche Regelung jedoch aus den gleichen Erwägungen gerechtfertigt, die ihre Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG tragen (vgl. BVerfGE 16, 147 (162) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]).

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Zwar berührt die zur Prüfung stehende Norm durch die von ihr ausgehenden Lenkungswirkungen die Mietwagenunternehmer in ihrer beruflichen Betätigung (vgl. BVerfGE 16, 147 (162) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]; 47, 1 (21)).

    Da Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes schutzwürdige Gemeinschaftsgüter im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG sind (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]; 81, 70 (86)), ist die begünstigende umsatzsteuerliche Regelung jedoch aus den gleichen Erwägungen gerechtfertigt, die ihre Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG tragen (vgl. BVerfGE 16, 147 (162) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Hierdurch darf er auf das freie Spiel der Kräfte Einfluß nehmen, um so die von ihm erstrebte Wirtschafts- und Sozialordnung zu erreichen (vgl. etwa BVerfGE 4, 7 (18 f.) [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 19, 101 (114 f. [BVerfG 29.06.1965 - 1 BvR 289/62]); 21, 160 (169)).

    Die gesetzliche Auswirkung darf nicht weiter greifen, als der die Verschiedenbehandlung legitimierende Zweck es rechtfertigt, und sie darf schutzwürdige Belange der Nichtbegünstigten nicht ohne hinreichenden sachlichen Grund vernachlässigen (vgl. BVerfGE 4, 7 (18 f.) [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Selbst wenn eine solche Systemwidrigkeit bestünde, könnte sie für sich genommen keinen Gleichheitsverstoß begründen (vgl. BVerfGE 78, 104 (122 f.) [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Zwar berührt die zur Prüfung stehende Norm durch die von ihr ausgehenden Lenkungswirkungen die Mietwagenunternehmer in ihrer beruflichen Betätigung (vgl. BVerfGE 16, 147 (162) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]; 47, 1 (21)).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Von einem selbstgesetzten Regelsystem darf der Gesetzgeber abweichen, wenn das - wie hier - vor Art. 3 Abs. 1 GG hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 18, 315 (334) m.w.N.; 24, 174 (181)).
  • BVerfG, 02.10.1968 - 1 BvF 3/65

    Gesellschaftssteuer

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Von einem selbstgesetzten Regelsystem darf der Gesetzgeber abweichen, wenn das - wie hier - vor Art. 3 Abs. 1 GG hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 18, 315 (334) m.w.N.; 24, 174 (181)).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
    Der Gesetzgeber überschreitet aber dann die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obgleich zwischen den beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvL 25/64

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Rabattgesetzes

  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68

    Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe

  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64

    Ausnahmen von der Gleichheit eines Hebesatzes für alle in einer Gemeinde …

  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvL 9/60

    Unstatthaftigkeit eines verfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens infolge …

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …

    Es bestehen vielmehr hinreichende Gründe (hierzu BVerfGE 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 238, 244; 87, 1, 36; 95, 39, 45), minderjährige Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern oder einem Elternteil leben, von einer Geltendmachung der Pauschale auszuschließen.
  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Rn. 166 (1) Selbst beim Gesetzgeber kommt es nicht darauf an, ob die Gründe, die eine Differenzierung verfassungsrechtlich rechtfertigen sollen, im Gesetzgebungsverfahren erwogen und in den Materialien dokumentiert sind (vgl. BVerfGE 21, 292 ; 85, 238 ; 133, 1 ).
  • AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19

    Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis …

    Demnach ist eine ungleiche Behandlung dann gerechtfertigt, wenn zwischen zwei Gruppen "Unterschiede in solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen" (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 85, 238, 244).
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Rechtsprechung
   EuGH, 30.05.1991 - C-59/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,400
EuGH, 30.05.1991 - C-59/89 (https://dejure.org/1991,400)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.1991 - C-59/89 (https://dejure.org/1991,400)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 1991 - C-59/89 (https://dejure.org/1991,400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EG Art. 226; ; EWG Art. 169; ; BImSchG § 48; ; BImSchG § 22

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Keine förmliche und wörtliche Übernahme des Inhalts einer Richtlinie in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift bei der Umsetzung in nationales Recht; Klarheit und Transparenz von Richtlinien; Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinien - Natur der Maßnahme zur Umsetzung in innerstaatliches Recht - Luftverschmutzung - Blei.

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1815 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 868
  • DB 1991, 1620
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
    18 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, 851, Randnr. 25) entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet bereitstellen.
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL …

    Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht räumt allerdings ein, dass ein Teil des Schrifttums aus den fraglichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts andere Schlussfolgerungen ziehe, wonach betroffene Dritte einen Anspruch auf die Aufstellung von Aktionsplänen hätten, was durch das Urteil vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland (C-59/89, Slg. 1991, I-2607), bestätigt zu werden scheine.

    Rn. 29 Die österreichische Regierung weist darauf hin, dass der Gerichtshof entschieden habe, dass gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen, die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festlegten, den Betroffenen zugleich einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung dieser Werte einräumten (Urteil vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland,C-59/89).

    Zu entsprechenden Bestimmungen habe der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Überschreitung der Grenzwerte die menschliche Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssten, sich auf diese Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend zu machen (Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Randnr. 16, und Kommission/Deutschland, C-59/89, Randnr. 19, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland, Randnr. 14).

    Rn. 38 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Nichtbeachtung der Maßnahmen, die in Richtlinien über die Qualität der Luft und des Trinkwassers zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit vorgegeben werden, die Gesundheit von Personen gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf die in diesen Richtlinien enthaltenen zwingenden Vorschriften zu berufen (vgl. Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, und Kommission/Deutschland, C-59/89, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich für die Erfüllung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung, dass die Rechtslage für den Einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18, und vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert; …

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannt, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen eine Überschreitung des Grenzwerts ihre Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf zwingende Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend machen zu können (EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-59/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 868; Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 866; Urteil vom 17. Oktober 1991 - Rs. C-58/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1992, 459; Urteil vom 12. Dezember 1996 - Rs. C-298/95, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1997, 369).

    In diese Richtung deutet möglicherweise auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 1991 (Rs. C-59/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 868).

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