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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 06.07.2005 | BAG, 03.08.2005

Rechtsprechung
   BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,426
BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04 (https://dejure.org/2005,426)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2005 - 7 AZR 443/04 (https://dejure.org/2005,426)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 (https://dejure.org/2005,426)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 308 Nr. 4; ; BGB § 620; ; NachwG § 2; ; TzBfG § 14 Abs. 4

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertrag: Wirksamkeit vereinbarter Altersgrenzen; Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses durch eine auf das gesetzliche Rentenalter bezogene Altersgrenze; Schriftformerfordernis bezüglich der Vereinbarung einer Altersgrenze durch die Inbezugnahme des ...

  • RA Kotz

    Arbeitsvertrag - befristeter - Ende mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 4
    Befristeter Arbeitsvertrag; Altersgrenze; AGB-Kontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Arbeitsvertragsinhalt - Wann ist eine einzelvertragliche Altersgrenzenregelung wirksam?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Altersgrenze bei privater Altersversorgung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Altersgrenze bei privater Altersversorgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Altersgrenze bei privater Altersversorgung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.7.2005)

    Arbeitsschluss mit 65 // Befristung von Arbeitsverträgen gebilligt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Arbeitsvertragsinhalt - Wann ist eine einzelvertragliche Altersgrenzenregelung wirksam?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 265
  • NJW 2006, 255 (Ls.)
  • ZIP 2006, 152
  • MDR 2006, 457
  • NZA 2006, 37
  • BB 2006, 222
  • DB 2006, 339
  • afp 2006, 285
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    Da weder § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 noch das zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz Übergangsvorschriften enthalten haben, sind ihre Bestimmungen nur auf Sachverhalte anzuwenden, die sich in ihren zeitlichen Geltungsbereichen verwirklichen (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 3 a der Gründe; 15. Januar 2003 - 7 AZR 535/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 1, zu I der Gründe).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 9/03 - AP BGB § 133 Nr. 51 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 3, zu I 2 b der Gründe; 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317 = AP AGBG § 3 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 1, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 296/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenzenregelung

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass eine auf das 65. Lebensjahr abstellende vertragliche Altersgrenzenregelung sachlich gerechtfertigt sein kann (20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 2 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 1, zu B IV 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 AZR 296/03 - BAGE 109, 6 = AP TzBfG § 17 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 4, zu II 2 d aa der Gründe).
  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 469/01

    Altersgrenze - Änderung des Geburtsdatums

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    Allein durch die Möglichkeit einer vorherigen anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die vereinbarte Altersgrenze nicht zu einer auflösenden Bedingung (BAG 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - BAGE 102, 174 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 20 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 13, zu I der Gründe).
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass eine auf das 65. Lebensjahr abstellende vertragliche Altersgrenzenregelung sachlich gerechtfertigt sein kann (20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 2 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 1, zu B IV 3 der Gründe; 19. November 2003 - 7 AZR 296/03 - BAGE 109, 6 = AP TzBfG § 17 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 4, zu II 2 d aa der Gründe).
  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    Da weder § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 noch das zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz Übergangsvorschriften enthalten haben, sind ihre Bestimmungen nur auf Sachverhalte anzuwenden, die sich in ihren zeitlichen Geltungsbereichen verwirklichen (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 3 a der Gründe; 15. Januar 2003 - 7 AZR 535/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 1, zu I der Gründe).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 9/03

    Altersgrenzenregelung - Vertragsauslegung - Überraschungsklausel

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 9/03 - AP BGB § 133 Nr. 51 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 3, zu I 2 b der Gründe; 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317 = AP AGBG § 3 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 1, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres …

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    In diesen Fällen liegt entweder eine anderweitige Altersversorgung mit einer gleichwertigen wirtschaftliche Absicherung vor (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BAGE 86, 380 = AP SGB VI § 41 Nr. 10 = EzA SGB VI § 41 Nr. 6, zu II 1 b der Gründe) oder es ist ein Sachverhalt gegeben, bei dem der Gesetzgeber den Aufbau einer Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung für entbehrlich halten durfte.
  • LAG Hamburg, 29.07.2004 - 1 Sa 12/04

    Sachgrund für Altersbefristung bei wirtschaftlicher Absicherung durch …

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2004 - 1 Sa 12/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Rn. 25 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine auf das Erreichen des für den Bezug von Regelaltersrente erforderlichen Lebensalters abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und in individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein (…vgl. BAG 12. Juni 2013 - 7 AZR 917/11 - Rn. 23 mwN;… 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 27 und 30 f.; 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - BAGE 115, 265).
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung - …

    Die Wirksamkeit der Befristung ist allerdings nicht von der konkreten wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers bei Erreichen der Altersgrenze abhängig (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - zu 2 c cc der Gründe, BAGE 115, 265).

    Aus den gleichen Erwägungen besteht für eine auf das Erreichen des Regelrentenalters bezogene Altersgrenze ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG (…vgl. BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 15;… 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 25;… 12. Juni 2013 - 7 AZR 917/11 - Rn. 23 mwN;… 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 27 und 30 f.; 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - aaO).

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Eine auf das Regelrentenalter abstellende Altersgrenzenregelung kann nicht nur in Kollektivnormen (…vgl. für einen Tarifvertrag BAG 21. September 2011 - 7 AZR 134/10 - Rn. 20;… für eine Betriebsvereinbarung: BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 15, BAGE 153, 46;… 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 27 und 30 f.), sondern auch in Individualverträgen getroffen werden und sachlich gerechtfertigt sein (…vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 26; 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - zu 2 c cc der Gründe, BAGE 115, 265; ebenso bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG: BAG 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 102, 174; 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - zu II 3 der Gründe, BAGE 86, 105; 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - zu B IV 3 der Gründe, BAGE 57, 30).
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dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1306
BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04 (https://dejure.org/2005,1306)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2005 - XI R 15/04 (https://dejure.org/2005,1306)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - XI R 15/04 (https://dejure.org/2005,1306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 72 Abs. 2 Satz 3

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGO § 72 Abs. 2 Satz 3
    Unwirksame Klagerücknahme bei fehlerhaftem Richterhinweis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Klagerücknahme aufgrund fehlerhaften Hinweises des Gerichts

  • rechtsportal.de

    FGO § 72 Abs. 2 S. 3
    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden; keine Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme S. 22

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksame Klagerücknahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Anfechtung von Einstellungsbeschlüssen nach Klagerücknahme mit der Beschwerde; Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit im Finanzgerichtsprozess; Deklaratorische Bedeutung des Einstellungsbeschlusses; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 72, ZPO § 321 a, FGO § 128 Abs 2
    Beschwerde; Gegenvorstellung; Klagerücknahme; Wirksamkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 4
  • NJW 2006, 255
  • NVwZ 2006, 488 (Ls.)
  • BB 2005, 1950
  • DB 2005, 1950
  • AnwBl 2005, 166
  • BStBl II 2005, 644
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der …

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Ihm kommt in diesem Zusammenhang eine Art "prozessuale Garantenstellung" (…vgl. Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 72 FGO Rz. 31) zu, nicht nur gegenüber rechtsunkundigen Steuerpflichtigen, sondern --wenn auch in eingeschränktem Umfang-- ebenso gegenüber fachkundig vertretenen Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 17.12.2002 - IV B 162/02

    Außerordentliche Beschwerde, Statthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Auch eine außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbarer Gesetzwidrigkeit ist im FG-Prozess seit dem In-Kraft-Treten des § 321a ZPO nicht mehr statthaft (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2002 IV B 162/02, BFH/NV 2003, 634).
  • BFH, 19.01.1972 - II B 26/69

    Beschwerde gegen Einstellungsbeschluß - Unwirksame Klagerücknahme - Abhilfe der …

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Der BFH hat deshalb nach dem In-Kraft-Treten der FGO diese Rechtsprechung fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müsste, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 1/81

    Vorabentscheidung - Zulässigkeit einer Klage

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Über die Kosten des Revisionsverfahrens war eine Entscheidung zu treffen, obwohl sich die Revision nur gegen eine Zwischenentscheidung des FG richtete (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1985 IV R 1/81, BFHE 143, 223, BStBl II 1985, 368).
  • BFH, 08.07.1969 - II R 108/66

    Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage - …

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Eine Klagerücknahme ist zwar als Prozesshandlung grundsätzlich bedingungsfeindlich und unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen-- angefochten werden (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 1969 II R 108/66, BFHE 96, 552, BStBl II 1969, 733).
  • BFH, 17.08.1961 - IV 176/59 S

    Rechtswidrigkeit der Veranlassung der Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Das spricht dafür, dass der Gesetzgeber entsprechend der Rechtsprechung des BFH vor In-Kraft-Treten der FGO (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. August 1961 IV 176/59 S, BFHE 74, 284, BStBl III 1962, 107, m.w.N.) die Möglichkeit offen halten wollte, insbesondere in den Fällen, in denen ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger in unzulässiger Weise --etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung-- zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden ist, die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme anzunehmen (…vgl. Gräber/Koch, a.a.O., § 72 Rz. 21).
  • BFH, 18.02.1997 - VII B 172/96

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme aufgrund der fehlenden Rechtshängigkeit einer …

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Wegen der lediglich deklaratorischen Bedeutung des Einstellungsbeschlusses (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1997 VII B 172/96, BFH/NV 1997, 676) kann --wie sich aus § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO ergibt-- die Fortsetzung des Verfahrens auch nach Eintritt der formellen Bestandskraft des Einstellungsbeschlusses innerhalb der Jahresfrist des § 56 Abs. 3 FGO beantragt werden.
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - …

    Nach allgemeinen Grundsätzen sind Prozesshandlungen im Interesse der erforderlichen Rechtsklarheit bedingungsfeindlich (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2.).
  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    a) Eine Klagerücknahme ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen-- angefochten werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1969 II R 108/66, BFHE 96, 552, BStBl II 1969, 733; vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2., m.w.N.).

    Der BFH hat deshalb nach dem Inkrafttreten der FGO diese Rechtsprechung fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müsste, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2., m.w.N.).

  • FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11

    Wirksame Einspruchsrücknahme

    Die Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe sei zumindest dann anzunehmen, wenn ein zuständiger Amtsträger einen unzutreffenden rechtlichen Hinweis gebe und daraufhin der Einspruch zurückgenommen werde (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFH/NV 2005, 1943).

    Entgegen den Ausführungen des Klägers zum Urteil des BFH in BFH/NV 2005, 1943, habe das Finanzamt nicht auf etwaige mangelnde Erfolgsaussichten hingewiesen und auch nicht mit einer Einspruchsentscheidung gedroht.

    Rn. 37 Die Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe hat der BFH für den besonderen Fall bejaht, dass das Gericht einen unzutreffenden rechtlichen Hinweis über die Erfolglosigkeit der Klage gegeben hat und daraufhin die Klage von einem Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe zurückgenommen worden ist (vgl. BFH in BFH/NV 2005, 1943).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …

    Die unwiderruflich verfahrensbeendende Wirkung der Rücknahme einer Klage dient der Rechtssicherheit, weil andernfalls ein die Beendigung des Verfahrens betreffender Schwebezustand bestände (vgl BGH vom 26.9.2007 - XII ZB 80/07 - FamRZ 2008, 43; anders für das finanzgerichtliche Verfahren BFH vom 6.7.2005 - XI R 15/04 - BFHE 210, 4).
  • BFH, 12.12.2017 - X B 106/17

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 6. Juli 2005 IX R 15/04 (gemeint ersichtlich XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644) die unbewusste Irreführung als ausreichend für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme angesehen.

    Der BFH hat in seinem von dem Kläger selbst angeführten Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 (dort unter II.2.) bereits ausgeführt, dass insbesondere in den Fällen, in denen ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger in unzulässiger Weise --etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung-- zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden ist, die Klagerücknahme unwirksam sein könne.

    Rn. 19 a) Eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 liegt nicht vor.

  • BFH, 19.04.2007 - III B 36/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Sie trägt im Wesentlichen vor, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche vom BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04 (BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644) ab, nach dem eine Klagerücknahme auch dann unwirksam sei, wenn der Kläger durch eine unbewusste Irreführung zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden sei.

    Die von der Klägerin behauptete Abweichung des FG-Urteils von der Entscheidung des BFH in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 liegt nicht vor, weil dem Urteil des FG kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046, m.w.N.).

    In dem vom BFH in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 entschiedenen Fall hatte der Kläger seine Klage zurückgenommen, weil der Vorsitzende Richter des angerufenen FG dem Kläger den unzutreffenden Hinweis gegeben hatte, gegen die Zulässigkeit der Klage bestünden Bedenken, und weil er eine Abweisung der Klage als unzulässig in Aussicht gestellt hatte.

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 1/07

    Anlauf der Frist für die Geltendmachung einer unwirksamen Klagerücknahme - Fehlen …

    Dementsprechend war bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) nach allgemeiner Meinung der Einstellungsbeschluss mit der Beschwerde anfechtbar (z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644;… Gräber/Koch, a.a.O., 4. Aufl., § 72 Rz 44), d.h. als "Entscheidung des Finanzgerichts" i.S. des § 128 Abs. 1 FGO anerkannt.

    Denn gerade bei rechtsunkundigen Klägern ist die Gefahr, dass sie aus ihrer Sicht (§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Belehrungen oder Anregungen des Gerichts missverstehen oder die Unrichtigkeit einer Belehrung nicht erkennen (vgl. so z.B. BFH-Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644) besonders groß.

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem …

    Die in der mündlichen Verhandlung durch die Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem FG veranlasste Formulierung des Klageantrags (mit dem Begehren auf Berücksichtigung der streitigen Verluste durch Änderung des bleibenden Verlustabzugs) hat daran ersichtlich nichts geändert (vgl. zur wirksamen Rücknahme einer Klage BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644).
  • BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B
    Sie macht als Zulassungsgründe grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz ) und eine Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 6.7.2005 (BFHE 210, 4) geltend.

    Der unzutreffende Hinweis einer Vorsitzenden Richterin bezüglich der Unzulässigkeit einer Klage könne zur Unwirksamkeit der daraufhin vorgenommenen Klagerücknahme führen (Hinweis auf BFHE 210, 4).

    Die Klägerin hat aber keinen abstrakten Rechtssatz des LSG formuliert, der dem aus der Entscheidung des BFH (BFHE 210, 4) aufgestellten Rechtssatz: "Die Zurücknahme einer Klage ist unwirksam, wenn sie durch den nicht zutreffenden Hinweis des Vorsitzenden Richters des FG veranlasst worden ist, dass die Klage unzulässig sei" entgegenstehen könnte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 25 AS 931/16

    Klagerücknahme - Gegenstand des Berufungsverfahrens - Auslegung von …

    Das Sozialgericht hat den Kläger nicht fehlerhaft auf eine vermeintliche Unzulässigkeit der Klage verwiesen (vgl. dazu Bundesfinanzhof , Urteil vom 6. Juli 2005 - XI R 15/04 - juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12056/12

    Körperschaftsteuer 2004 bis 2006 und Gewerbesteuermessbetrag 2004 bis 2006

  • BFH, 24.08.2006 - XI B 149/05

    Einspruch - rechtsschutzgewährende Auslegung

  • FG Hamburg, 17.06.2016 - 4 V 88/16

    Verfahrensrecht (FGO): Streit über wirksame Rücknahme eines Eilantrags

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 8 U 5884/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verbindung zweier Verfahren - Klageantrag: …

  • FG München, 20.03.2007 - 13 K 2970/05

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die …

  • BFH, 24.06.2025 - V B 72/23

    Auslegung von Prozesserklärungen

  • BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06

    Nichterfassung von Barzahlungen; Steuerhinterziehung

  • BFH, 05.09.2008 - IV B 144/07

    Richterliche Hinweispflicht bei fachkundig vertretenen Beteiligten - …

  • BFH, 10.03.2020 - X B 136/19

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 1360/16

    Umsatzsteuer - Zur Bedeutung der Eintragung als Absender in einem CMR-Frachtbrief …

  • FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2035/02

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; Isolierte …

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 206/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die …

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04

    Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet …

  • FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2003/02

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; isolierte …

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 205/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die …

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 207/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die …

  • LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 272/17

    Sozialgerichtsgesetz

  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen - …

  • LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 87/16

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2017 - L 11 KR 3439/16
  • VG Minden, 18.10.2019 - 10 K 5001/17

    Fortführung des Verfahrens Prozesskostenhilfeantrag, isolierter

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2453/17
  • LSG Hamburg, 22.11.2017 - L 2 U 12/16

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall

  • FG München, 14.03.2017 - 12 K 194/17
  • FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11

    Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines …

  • FG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 14 K 51/05

    Bestandskraft des Kindergeld-Bescheides bei unbewusster Irreführung durch …

  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2016 - L 11 R 2363/16
  • OLG Schleswig, 06.01.2012 - 4 W 49/11

    Rechtsfolgen eines unzutreffenden rechtlichen Hinweises des Gerichts; ein …

  • VG Bremen, 10.06.2025 - 7 K 2572/23

    Antrag auf Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung: Prognoseentscheidung, …

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Rechtsprechung
   BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2631
BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,2631)
BAG, Entscheidung vom 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,2631)
BAG, Entscheidung vom 03. August 2005 - 10 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,2631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • Judicialis

    ZPO § 850h Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezüglich des Arbeitseinkommens; Unzulässigkeit eines Ausforschungsbeweises hinsichtlich des Arbeitsumfangs einer Person; Pfändung eines verschleierten Arbeitseinkommens; Anforderungen an die Schlüssigkeit eines Sachvortrags zur ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 850h Abs. 2
    Zulässiger Zeugenbeweis zu tatsächlicher Arbeitzeit des Schuldners bei Bestreiten des Arbeitsumfangs durch Drittschuldner

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 255 (Ls.)
  • NZA 2006, 175
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    Dabei ist hinsichtlich einer solchen Annahme Zurückhaltung geboten (BGH 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967 mwN; 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - AP ZPO § 286 Nr. 23).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    b) Nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines …

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BGH 8. Mai 2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage; Aufrechnung …

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    Dabei ist hinsichtlich einer solchen Annahme Zurückhaltung geboten (BGH 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967 mwN; 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - AP ZPO § 286 Nr. 23).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    b) Nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2004 - 6 Sa 32/04

    Drittschuldnerklage, verschleiertes Arbeitseinkommen des Schuldners

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juli 2004 - 6 Sa 32/04 - aufgehoben.
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    Rn. 29 aa) Die Klägerin ist für einen schlüssigen Vortrag nicht verpflichtet, den betreffenden Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen, sondern genügt ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (vgl. BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe mwN).

    Dabei sind allerdings auch hier die entsprechenden Darlegungserfordernisse einzuhalten (vgl. hierzu BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe;… AnwK-ArbR/Kloppenburg § 46 ArbGG Rn. 139 mwN).

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

    Rn. 28 Die Partei ist nicht verpflichtet, den streitigen Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe;… BGH 24. Mai 2007 - III ZR 176/06 - Rn. 15).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - EZA ZPO 2002 § 850h Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Nebensachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - Rn. 11f., NZA 2006, 175;… LAG Baden-Württemberg 27.01.2011 - 3 Sa 51/10, Rn. 20 zitiert nach juris).

    Die Vorschrift behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - zitiert nach Juris; vgl. zur Art des Arbeitsverhältnisses, den verwandtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dienstberechtigten: BAG Urteil vom 22. Oktober 2008 - 10 AZR 703/07 - Juris; zur Beweislast für Inhalt und Umfang der regelmäßigen Arbeit für den Drittschuldner und die Angemessenheit der geltend gemachten Vergütungshöhe durch die Gläubigerin: BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006; zur Berechnung der Forderung auch: Hessisches LAG 11. Juli 2013 - 9 Sa 1372/11 - zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 10. November 2010 - 3 Sa 451/10 - zitiert nach juris).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb …

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (…BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 29, BAGE 152, 108; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe;… BGH 23. Juni 2016 - III ZR 308/15 - Rn. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2019 - 7 Sa 178/17

    Drittschuldnerklage - gepfändetes Arbeitseinkommen

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (…BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 14; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - unter II. 1. a).

    Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (…BAG 7. Juli 2015 - VIII ZR 76/76 - Rn. 29; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - unter II. 1. b m. w. N.).

    Der Gläubiger muss ferner mit seinem Sachvortrag dem Gericht einen Vergleich zwischen der für die behauptete Arbeitsleistung angemessenen Vergütung und der tatsächlich gezahlten Vergütung ermöglichen, um das Merkmal der Unangemessenheit des vom Drittschuldner geleisteten Entgelts zu überprüfen (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - unter II. 1. b m. w. N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07

    Drittschuldnerklage - Anforderungen an die Annahme eines verschleierten …

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006, 175).

    Die Drittschuldnerin kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners aufgrund Sachnähe, es sind deshalb an ihr Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - nach Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines …

    Bei der Annahme einer bloßen Behauptung "ins Blaue hinein" wäre allerdings auch in diesem Fall Zurückhaltung geboten gewesen (vgl. zu der Abgrenzung des zulässigen Beweisantrags von dem unzulässigen und damit unbeachtlichen Beweisermittlungsantrag beispielsweise BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 1, zu II 2 c der Gründe mit Besprechung Mestwerdt in jurisPR-ArbR 48/2005 Anm. 4; BGH 25.04.1995 - VI ZR 178/94 - AP ZPO § 286 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; BGH 08.05.2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433, zu II B 2 b (1) der Gründe, jeweils m. w. N.;… dazu auch Zöller/Greger ZPO 26. Auflage Vor § 284 Rn. 5 m. w. N.) .
  • LAG Hessen, 30.06.2015 - 8 Sa 380/14

    Ermittlung der fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 3. August 2005 F 10 AZR 585/04 F EZA ZPO 2002 § 850h Nr. 1)..
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17

    Pfändung von Arbeitseinkommen - Ehegattenunterhalt - verschleiertes …

    Der Gläubiger muss ferner mit seinem Sachvortrag dem Gericht einen Vergleich zwischen der für die behauptete Arbeitsleistung angemessenen Vergütung und der tatsächlich gezahlten Vergütung ermöglichen, um das Merkmal der Unangemessenheit des vom Drittschuldner geleisteten Entgelts zu überprüfen (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - Rn. 11 -13, NZA 2006, 175).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09

    Bauliche Leistungen - Bautrocknung

  • LAG Hessen, 28.08.2009 - 3 Sa 340/08

    Benachteiligung wegen Behinderung - keine Einladung zum Vorstellungsgespräch - …

  • LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11

    Drittschuldnerklage - Unterhaltsverpflichtungen - Verschleiertes …

  • LAG Hamburg, 24.01.2007 - 5 Sa 24/06

    Voraussetzungen für die Pfändung eines "verschleierten Arbeitseinkommens" nach § …

  • LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06

    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch …

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10

    Drittschuldnerklage - Klage auf Zahlung der rückständigen gepfändeten Beträge aus …

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 509/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - …

  • LAG Hessen, 28.08.2009 - 3 Sa 1742/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund Behinderung - keine Einladung zum …

  • LAG Hamm, 25.05.2007 - 13 TaBV 119/06

    Kündigung; außerordentliche Kündigung; außerordentlich; sexuelle Belästigung; …

  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 6 Sa 119/05

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …

  • LAG Köln, 15.01.2007 - 14 Sa 955/06

    Drittschuldnerklage

  • LAG Hamm, 28.02.2006 - 19 Sa 1885/05

    Verschleiertes Arbeitseinkommen, Drittschuldnerklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16

    Stufenklage - entgangene Liquidationseinnahmen eines Chefarztes - Auskunft und …

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.04.2015 - 1 Sa 181/14

    Drittschuldnerklage, Arbeitseinkommen, verschleiertes, Beweisantritt, …

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 507/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2026 - 5 SLa 145/25

    Tarifvertragliche Übernahmepflicht eines Auszubildenden

  • LAG Hamm, 09.05.2006 - 19 Sa 905/05

    verschleiertes Arbeitseinkommen, Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Hamm, 16.12.2016 - 16 Sa 636/16

    Insolvenz; verschleiertes Arbeitseinkommen

  • ArbG Schwerin, 22.05.2008 - 6 Ca 2218/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen - Darlegungs- und …

  • LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1057/11

    Ausforschungsbeweis

  • ArbG Paderborn, 19.04.2006 - 3 Ca 118/06

    Drittschuldnerklage auf verschleiertes Arbeitseinkommen eines faktischen …

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