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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.01.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.2011 - C-29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,984
EuGH, 15.03.2011 - C-29/10 (https://dejure.org/2011,984)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - C-29/10 (https://dejure.org/2011,984)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - C-29/10 (https://dejure.org/2011,984)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Arbeitsvertrag - Rechtswahl der Parteien - Zwingende Bestimmungen des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Ermittlung dieses Rechts - Begriff des Staates, in dem der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Koelzsch

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Arbeitsvertrag - Rechtswahl der Parteien - Zwingende Bestimmungen des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Ermittlung dieses Rechts - Begriff des Staates, in dem der ...

  • EU-Kommission PDF

    Koelzsch

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Arbeitsvertrag - Rechtswahl der Parteien - Zwingende Bestimmungen des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Ermittlung dieses Rechts - Begriff des Staates, in dem der ...

  • EU-Kommission

    Koelzsch

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Arbeitsvertrag - Rechtswahl der Parteien - Zwingende Bestimmungen des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Ermittlung dieses Rechts - Begriff des Staates, in dem der ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kriterien für anzuwendendes Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht; Verrichtung der Arbeit durch den Arbeitnehmer in mehreren Vertragsstaaten; Begriff des Staates, in dem der Arbeitnehmer 'gewöhnlich seine Arbeit verrichtet'; Zwingende Bestimmungen des ...

  • opinioiuris.de

    Koelzsch

  • kanzlei.biz

    Welches Recht ist bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit anzuwenden?

  • rabüro.de

    Zur Frage, welches nationale Recht in einem Arbeitsverhältnis Anwendung findet

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht; Verrichtung der Arbeit durch den Arbeitnehmer in mehreren Vertragsstaaten; Begriff des Staates, in dem der Arbeitnehmer 'gewöhnlich seine Arbeit verrichtet'; Zwingende Bestimmungen des ...

  • datenbank.nwb.de

    Tätigkeit eines Arbeitnehmers in mehreren Mitgliedstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Römisches Übereinkommen vom 19. Juni 1980 - Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf einen Rechtsstreit über den Arbeitsvertrag das Recht des Staates Anwendung, in dem der Arbeitnehmer seine beruflichen Verpflichtungen im ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Koelzsch

    Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Arbeitsvertrag - Rechtswahl der Parteien - Zwingende Bestimmungen des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Ermittlung dieses Rechts - Begriff des Staates, in dem der ...

  • heise.de (Pressebericht, 01.04.2011)

    Arbeiten in mehreren Ländern der EU: Welches Arbeitsrecht gilt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzüberschreitender Arbeitsplatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tätig in mehreren EU-Staaten - welches Recht gilt?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine freie Rechtswahl bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anwendbares Recht bei in mehreren EU-Staaten tätigem Arbeitnehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit des Arbeitnehmers in mehreren Mitgliedstaaten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Anwendbarkeit des Rechts eines Staates bei Streitigkeiten über den Arbeitsvertrag eines in mehreren EU-Staaten tätigen Arbeitnehmers

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel (Luxemburg), eingereicht am 18. Januar 2010 - Heiko Koelzsch/Großherzogtum Luxemburg

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour d"appel (Luxemburg) - Auslegung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 im Rom (ABl. 1980, L 266, S. 1) - Bestimmung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1578
  • ZIP 2011, 974 (Ls.)
  • EuZW 2011, 302
  • NZA 2011, 625
  • NJ 2011, 302
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.01.1997 - C-383/95

    Rutten / Cross Medical

    Auszug aus EuGH, 15.03.2011 - C-29/10
    21 bis 23), oder auf den Ort, den er zum tatsächlichen Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit gemacht habe (Urteil vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 23), oder, in Ermangelung eines Büros, auf den Ort, an dem der Arbeitnehmer den größten Teil seiner Arbeit verrichte (Urteil vom 27. Februar 2002, Weber, C-37/00, Slg. 2002, I-2013, Randnr. 42).

    Er hat nämlich entschieden, dass in Fällen, in denen der Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit wie im Ausgangsverfahren in mehreren Vertragsstaaten verrichtet, dem Erfordernis, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, gebührend Rechnung zu tragen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Rutten, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18).

  • EuGH, 13.07.1993 - C-125/92

    Mulox IBC / Geels

    Auszug aus EuGH, 15.03.2011 - C-29/10
    Rn. 32 Wie die Europäische Kommission zu Recht ausgeführt hat, ist dieses Kriterium in dem Sinne autonom auszulegen, dass der Inhalt und die Tragweite dieser Verweisungsregel nicht auf der Grundlage des Rechts des angerufenen Gerichts bestimmt werden können, sondern anhand von einheitlichen und autonomen Kriterien ermittelt werden müssen, um die volle Wirksamkeit des Übereinkommens im Hinblick auf seine Ziele sicherzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Juli 1993, Mulox IBC, C-125/92, Slg. 1993, I-4075, Randnrn.

    Insbesondere habe der Gerichtshof bei der konkreten Bestimmung dieses Orts auf den Ort Bezug genommen, von dem aus der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber hauptsächlich erfülle (Urteil Mulox IBC, Randnrn.

  • EuGH, 27.02.2002 - C-37/00

    Weber - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Gerichtsstand des …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2011 - C-29/10
    21 bis 23), oder auf den Ort, den er zum tatsächlichen Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit gemacht habe (Urteil vom 9. Januar 1997, Rutten, C-383/95, Slg. 1997, I-57, Randnr. 23), oder, in Ermangelung eines Büros, auf den Ort, an dem der Arbeitnehmer den größten Teil seiner Arbeit verrichte (Urteil vom 27. Februar 2002, Weber, C-37/00, Slg. 2002, I-2013, Randnr. 42).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-437/00

    Pugliese - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Gerichtsstand des …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2011 - C-29/10
    Er hat nämlich entschieden, dass in Fällen, in denen der Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit wie im Ausgangsverfahren in mehreren Vertragsstaaten verrichtet, dem Erfordernis, dem Arbeitnehmer als der schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, gebührend Rechnung zu tragen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Rutten, Randnr. 22, und vom 10. April 2003, Pugliese, C-437/00, Slg. 2003, I-3573, Randnr. 18).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-133/08

    DER GERICHTSHOF LEGT ZUM ERSTEN MAL DAS ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF VERTRAGLICHE …

    Auszug aus EuGH, 15.03.2011 - C-29/10
    Aus der Präambel des Übereinkommens von Rom ergibt sich nämlich, dass dieses geschlossen wurde, um auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts die Rechtsvereinheitlichung fortzusetzen, die mit dem Brüsseler Übereinkommen begonnen hatte (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2009, ICF, C-133/08, Slg. 2009, I-9687, Randnr. 22).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Erst wenn auch danach ein gewöhnlicher Arbeitsort in einem Staat nicht feststellbar ist, darf - in Einklang mit den neuen Kollisionsnormen in Art. 8 Rom I-VO - auf die "einstellende Niederlassung" (Art. 30 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB) zurückgegriffen werden (EuGH 15. März 2011 - C-29/10 - [Koelzsch] Rn. 43 ff., Slg. 2011, I-1595;… 15. Dezember 2011 - C-384/10 - [Voogsgeerd] Rn. 26 ff., Slg. 2011, I-13275).

    Zu berücksichtigen ist des Weiteren, an welche Orte die Waren hauptsächlich transportiert wurden und wohin der Kläger nach seinen Fahrten zurückkehrte (vgl. EuGH 15. März 2011 - C-29/10 - [Koelzsch] Rn. 48 f., Slg. 2011, I-1595).

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Denn das Arbeitsverhältnis wurde nicht vor dem 17. Dezember 2009 begründet (…zum zeitlichen Anwendungsbereich der Rom I-VO sh. EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 34 ff.) und der Kläger hat bis zur streitgegenständlichen Versetzung gewöhnlich seine Arbeit in bzw. von Deutschland aus verrichtet (zu diesem Kriterium EuGH 15. März 2011 - C-29/10 - [Koelzsch] Rn. 31 ff.; BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 25, BAGE 147, 342; 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 38; zur Berücksichtigung der Heimatbasis bei der Ermittlung des gewöhnlichen Arbeitsorts von Flugpersonal sh.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-168/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist für Streitigkeiten in Bezug …

    Rn. 81 Der Gerichtshof hat Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b des Übereinkommens von Rom insbesondere in den Urteilen Koelzsch und Voogsgeerd{FN-VERWEIS:29} ausgelegt.

    Zum Übereinkommen von Rom vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 40 bis 42), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 35).

    {FN:16} Vgl. hierzu Urteil vom 26. Mai 1982, Ivenel (…133/81, EU:C:1982:199, Rn. 12 bis 14), und Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Koelzsch (C-29/10, EU:C:2010:789, Rn. 71 bis 73).

    {FN:26} Zu den Bestimmungen über Arbeitsverträge, die im Übereinkommen von Rom und im Brüsseler Übereinkommen enthalten sind, vgl. Urteil vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 33, 41, 42 und 45).

    {FN:27} Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 40 bis 45).

    {FN:29} Urteile vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (C-384/10, EU:C:2011:842).

    {FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 42 und 43), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 35).

    {FN:32} Urteile vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 44), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 36).

    {FN:33} Urteile vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 45), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 37).

    {FN:34} Vgl. Urteile vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 48 und 49), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 38 bis 41).

    {FN:35} Vgl. Urteil vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 49).

    {FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1993, Mulox IBC (…C-125/92, EU:C:1993:306, Rn. 24), vom 9. Januar 1997, Rutten (…C-383/95, EU:C:1997:7, Rn. 23), vom 27. Februar 2002, Weber (…C-37/00, EU:C:2002:122, Rn. 58), vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 50), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 37).

    {FN:40} Der Gerichtshof hat diesen Ansatz insbesondere in den Urteilen vom 13. Juli 1993, Mulox IBC (…C-125/92, EU:C:1993:306, Rn. 25), vom 9. Januar 1997, Rutten (…C-383/95, EU:C:1997:7, Rn. 25), vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 48 und 49), sowie vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 38 bis 41), verfolgt.

    {FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1993, Mulox IBC (…C-125/92, EU:C:1993:306, Rn. 25), vom 9. Januar 1997, Rutten (…C-383/95, EU:C:1997:7, Rn. 25), vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 49), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 38 bis 40).

    {FN:42} Vgl. Urteile vom 9. Januar 1997, Rutten (…C-383/95, EU:C:1997:7, Rn. 25), vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 49), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 38).

    {FN:43} Vgl. Urteile vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 49), und vom 15. Dezember 2011, Voogsgeerd (…C-384/10, EU:C:2011:842, Rn. 38).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09   

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https://dejure.org/2011,558
BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09 (https://dejure.org/2011,558)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09 (https://dejure.org/2011,558)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 (https://dejure.org/2011,558)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 103 Abs. 2, 12, 20 Abs. 3, 3 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; §§ 1, 2 BauFordSiG; Art. 11 AEMR
    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Bauforderungssicherungsgesetz (juris: BauFordSiG) - Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1 GG - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 S 1 BauFordSiG vom 23.10.2008, § 1 Abs 2 BauFordSiG vom 23.10.2008, § 1 Abs 4 BauFordSiG vom 23.10.2008
    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Bauforderungssicherungsgesetz (juris: BauFordSiG) - Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1 GG - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Pflicht zur zweckentsprechenden Verwendung von Baugeld mit der Berufsfreiheit einer bauunternehmerischen GmbH; Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiG) zur Entscheidung; Vereinbarkeit des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 3, 103 Abs. 2; BauFordSiG §§ 1, 2
    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG durch Neufassung des BauFordSiG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3, 12, 20, 103; AEMR Art. 11; EMRK Art. 6; BauFordSiG §§ 1, 2
    Verfassungsmäßigkeit des Bauforderungssicherungsgesetzes; Verwendung von Baugeld in Kette; Berufsfreiheit; Gleichheitssatz; Bestimmtheitsgebot; Baugeldbegriffs; Baugeldverwendungspflicht; baustellenbezogene gesonderte Treuhandkonten; "Cash-Pooling"; Übermaßverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit einer Pflicht zur zweckentsprechenden Verwendung von Baugeld mit der Berufsfreiheit einer bauunternehmerischen GmbH; Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen BauFordSiG zur Entscheidung; Vereinbarkeit des § 3 BauFordSiG mit den Grundrechten einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BauFordSiG ist verfassungskonform!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauforderungssicherungsgesetz

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung wegen Verletzung der Sicherung der Bauforderungen gemäß § 1 Abs. 1 BauFordSiG, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Bauforderungssicherungsgesetz ist verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauforderungssicherungsgesetz verfassungskonform! (IBR 2011, 213)

Sonstiges

  • sachsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Bauforderungssicherungsgesetz: Eine gute Entscheidung für Handwerker und Baubetriebe!

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1578
  • NZBau 2011, 282
  • WM 2011, 986
  • DÖV 2011, 409
  • BauR 2011, 1317
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Für den Beschwerdeführer zu 2) folgt dies schon aus der Strafdrohung in § 2 BauFordSiG (vgl. BVerfGE 81, 70 ).

    Die sachliche Gleichwertigkeit zur Zweckerreichung muss vielmehr bei dem als Alternative vorgeschlagenen geringeren Eingriff in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. BVerfGE 81, 70 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 96, 10 ; 103, 293 ).

    Auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftsordnung gebührt dem Gesetzgeber ein besonders weitgehender Einschätzungs- und Prognosevorrang; es ist Sache des Gesetzgebers, auf der Grundlage seiner wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Vorstellungen und Ziele und unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 103, 293 ).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Die Vorschrift enthält unter anderem ein striktes Bestimmtheitsgebot für die Gesetzgebung sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. -, NJW 2010, S. 3209 m.w.N.).

    Bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung ist zu unterscheiden zwischen der Frage, ob ein gesetzlicher Straftatbestand hinreichend bestimmt ist, und der Prüfung, ob eine bestimmte Auslegung dieses Straftatbestands durch die Strafgerichte den aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Anforderungen genügt (vgl. beispielsweise BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ; BVerfG, NJW 2010, S. 3209 ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Sollte sich die gerichtliche Praxis weiterhin in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen und sollten die materiellen und prozeduralen Vorkehrungen des Verständigungsgesetzes nicht ausreichen, um das festgestellte Vollzugsdefizit zu beseitigen und dadurch die an eine Verständigung im Strafverfahren zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Gesetzgeber der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken (vgl. zu Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 110, 141 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, GRUR 2010, S. 332 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, NJW 2011, S. 1578 ).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2907

    Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt

    Die Eignung eines Mittels zur Erreichung eines Gemeinwohlziels im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist bereits dann gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfG, B.v. 27.1.2011 - 1 BvR 3222/09 - NJW 2011, 1578 - juris Rn. 38), also die Möglichkeit einer Zweckerreichung besteht (…vgl. BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. - BVerfGE 121, 317 - juris Rn. 114).
  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23

    Großhandelszuschläge II - Wettbewerbswidrige Preisgestaltung durch Gewährung von …

    Dies bedeutet aber nicht, dass sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssen; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (BVerfG, NJW 2011, 1578 [juris Rn. 33]).
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