Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14 |
Volltextveröffentlichungen (19)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer dreimonatigen Bindung an ein Angebot bei beschränktem Lösungsrecht des Antragenden; Angebot unter der aufschiebenden Bedingung einer gesicherten Finanzierung; Unternehmervertrag bei Optieren zur ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 145 BGB, § 146 BGB, § 147 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer dreimonatigen Bindung an ein Angebot bei beschränktem Lösungsrecht des Antragenden; Angebot unter der aufschiebenden Bedingung einer gesicherten Finanzierung; Unternehmervertrag bei Optieren zur ... - IWW
§ 308 Nr. 1 BGB, § ... 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 293 BGB, § 147 Abs. 2 BGB, § 9 UStG, § 561 ZPO, § 146 BGB, § 145 Halbsatz 2 BGB, § 145 Halbsatz 1 BGB, § 145 BGB, §§ 145, 146, § 150 Abs. 1 BGB, § 162 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 310 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 9 Abs. 1 UStG, § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG, § 9 Abs. 1, § 2 Abs. 1 UStG, § 14 BGB, § 310 Abs. 1 Satz 2, § 307 Abs. 2 BGB
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung des den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragenden an sein Angebot länger als drei Monate ; Aufschiebend bedingtes Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags durch die Erklärung des Antragenden betreffend das Vorliegen einer gesicherten Finanzierung; ...
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BGB §§ 145, 146, § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1, § 310
AGB-rechtliche Unwirksamkeit von über dreimonatiger Bindung an Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags trotz inhaltlich beschränktem Lösungsrecht - ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
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BGB §§ 145, 146, 147 Abs. 2, 308 Nr. 1, 310
Bindungsfrist in Bauträgervertrag, unwirksame Klausel über Finanzierungsvorbehalt, Umsatzsteueroption des Verbrauchers macht ihn zum Unternehmer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindung des den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragenden an sein Angebot länger als drei Monate; Aufschiebend bedingtes Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags durch die Erklärung des Antragenden betreffend das Vorliegen einer gesicherten Finanzierung; ...
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Bindefrist von über drei Monaten ist unwirksam!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit von AGB mit über dreimonatiger Bindung an Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags trotz Lösungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
AGB-Recht: Bindungsfrist von 3 Monaten ist unwirksam
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klausel in einem Kaufvertrag mit unangemessen langer Bindungsfrist für Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags unwirksam
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Annahmefrist, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt wurde, nach § 308 Nr.1 BGB unwirksam?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Klausel in einem Kaufvertrag mit unangemessen langer Bindungsfrist für Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags unwirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bauträgervertrag unwirksam bei langer Bindungsfrist
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bauträgervertrag unwirksam bei langer Bindungsfrist
Besprechungen u.ä. (6)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Bauträgervertragsklausel über dreimonatige Bindungsfrist des Käufers an sein Angebot unwirksam
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Annahmefrist, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt wurde, nach § 308 Nr.1 BGB unwirksam?
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unwirksame überlange Annahmefrist (§ 308 Nr. 1 BGB)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bindefrist von über drei Monaten ist unangemessen lang! (IBR 2016, 286)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wer zur Umsatzsteuer optiert, wird Unternehmer! (IBR 2016, 311)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Erwerber ist bis zur gesicherten Finanzierung an sein Angebot gebunden: Klausel unwirksam! (IBR 2016, 287)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 16.01.2014 - 35 O 2013/12
- OLG München, 15.07.2014 - 24 U 760/14
- BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2173
- ZIP 2016, 1486
- MDR 2016, 581
- DNotZ 2016, 530
- NZBau 2016, 428
- NZM 2016, 392
- WM 2016, 1758
- BauR 2016, 1169
- ZfBR 2016, 459
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (13)
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Dieser Zeitraum beträgt bei einem - wie hier - finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag, dessen Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, vier Wochen ab Abgabe des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 12 f.).Geht die Bindungsfrist wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinaus, stellt dies nur dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter welchem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 8…, vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, WM 2013, 2315 Rn. 14 f. …und vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, NJW 2014, 857 Rn. 11).
Denn nach dieser Vorschrift führt der Ablauf der Annahmefrist nicht nur zum Fortfall der Bindungswirkung nach § 145 Halbsatz 1 BGB, sondern zum Fortfall des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 15 …und vom 22. November 2013 - V ZR 229/12, juris Rn. 10;… Erman/Armbrüster, BGB, 14. Aufl., § 146 Rn. 4).
Sie beginnt mit der Abgabe des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 11).
Die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen wie etwa die Kaufpreiszahlung oder auch die Entgegennahme der Auflassung sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen (Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 16-18 …und vom 17. Januar 2014 - V ZR 108/13, Wohnungseigentümer 2014, 113, 114 = juris Rn. 14).
- BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Das soll § 146 BGB verhindern (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 10/12, ZfIR 2013, 766 Rn. 22).Die Klausel wiche, so verstanden, von der gesetzlichen Regelung in § 146 BGB wesentlich ab und wäre nicht durch ein schutzwürdiges Interesse des Verwenders gerechtfertigt (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 10/12, ZfIR 2013, 766 Rn. 18).
Denn auch solche Klauseln führen zu einem unangemessen lange dauernden Schwebezustand, vor dem § 308 Nr. 1 BGB den Vertragspartner des Verwenders schützen soll (zum Ganzen: Senat, Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 10/12, ZfIR 2013, 766 Rn. 19 f).
- BGH, 17.01.2014 - V ZR 5/12
Vorformulierter Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle für eine Bindungsfristregelung …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
So liegt es, wenn die Bindungsfrist des Kunden an sein Angebot mehr als sechs Wochen beträgt (Senat, Urteil vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, NJW 2014, 857 Rn. 10).Geht die Bindungsfrist wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinaus, stellt dies nur dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter welchem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (…Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 8…, vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, WM 2013, 2315 Rn. 14 f. und vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, NJW 2014, 857 Rn. 11).
Die Vielzahl von Beteiligten und eine weite Entfernung des Geschäftssitzes des Bauträgers von dem Wohnsitz des Kunden sind angesichts der Möglichkeiten elektronischer Kommunikation (per Fax und E-Mail) nicht mehr als Gründe anzuerkennen, die ein schutzwürdiges Interesse des Verwenders an einer Verlängerung der Fristen für die Bindung des Kunden an sein Angebot begründen (Senat, Urteil vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, aaO Rn. 11).
- BGH, 17.01.2014 - V ZR 108/13
Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Umfang der Aufklärungspflichten des …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Außerdem könne der Antragende nicht verhindern, dass der Empfänger für ihn eine Finanzierungszusage beschaffe und ihn nach Monaten mit einer Annahmeerklärung überrasche (Senat, Urteil vom 17. Januar 2014 - V ZR 108/13, Wohnungseigentümer 2014, 113, 114 = juris Rn. 13 aE).Die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen wie etwa die Kaufpreiszahlung oder auch die Entgegennahme der Auflassung sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen (…Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 16-18 und vom 17. Januar 2014 - V ZR 108/13, Wohnungseigentümer 2014, 113, 114 = juris Rn. 14).
- BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Das gilt auch, wenn es sich bei dem Vertrag - wie hier - um einen Bauträgervertrag handelt (Senat, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, NJW 2014, 854 Rn. 12).Geht die Bindungsfrist wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinaus, stellt dies nur dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter welchem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (…Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 8, vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, WM 2013, 2315 Rn. 14 f. …und vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, NJW 2014, 857 Rn. 11).
- BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Er ist deshalb nicht als Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 Satz 1 BGB, sondern als Unternehmervertrag im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 in der hier noch maßgeblichen bis zum 27. Juli 2014 geltenden Fassung anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZB 36/04, BGHZ 162, 253, 256 f. …und Urteil vom 15. November 2007 - III ZR 295/06, NJW 2008, 435 Rn. 6). - BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06
Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Er ist deshalb nicht als Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 Satz 1 BGB, sondern als Unternehmervertrag im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 in der hier noch maßgeblichen bis zum 27. Juli 2014 geltenden Fassung anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZB 36/04, BGHZ 162, 253, 256 f. und Urteil vom 15. November 2007 - III ZR 295/06, NJW 2008, 435 Rn. 6). - BGH, 19.12.2007 - XII ZR 13/06
Rechte des Vermieters eines Messestandes bei Nichterfüllung des Vertrages durch …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Im Rahmen dieser Inhaltskontrolle kommt dem im Geschäftsverkehr mit Unternehmern nicht unmittelbar geltenden Klauselverbot des § 308 Nr. 1 BGB Indizwirkung für eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners zu (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 53 und BGH, Urteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 13/06, NJW 2008, 1148 Rn. 18; MüKoBGB/Basedow, 7. Aufl., § 310 Rn. 7; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB [2013], § 308 Nr. 1 Rn. 23; Fuchs in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 308 Nr. 1 BGB Rn. 10 und Ulmer/Schäfer ebda. - BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer …
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Im Rahmen dieser Inhaltskontrolle kommt dem im Geschäftsverkehr mit Unternehmern nicht unmittelbar geltenden Klauselverbot des § 308 Nr. 1 BGB Indizwirkung für eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners zu (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 53 und BGH, Urteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 13/06, NJW 2008, 1148 Rn. 18; MüKoBGB/Basedow, 7. Aufl., § 310 Rn. 7; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB [2013], § 308 Nr. 1 Rn. 23; Fuchs in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 308 Nr. 1 BGB Rn. 10 und Ulmer/Schäfer ebda. - BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14
Daran ändert es nichts, dass das Angebot im Vorgriff auf den Eintritt der Bedingung angenommen werden könnte (dazu: BGH, Urteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 134). - BGH, 26.03.2004 - V ZR 90/03
Rechte des Eigentümers bei einem notariell beurkundeten unwiderruflichen …
- OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 17 U 50/03
Mögliche Sittenwidrigkeit einer Hinauskündigungsklausel
- BGH, 22.11.2013 - V ZR 229/12
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung auf Grundlage der …
- BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14
Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche …
Das Erlöschen des Antrags beseitigt nicht nur die Bindung des Antragenden nach § 145 BGB, sondern führt dazu, dass der Antrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 15 mwN; ebenso für ein nicht bindendes Angebot Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 208/14, ZNotP 2016, 63 Rn. 21). - BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18
Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des …
Die in § 8 Nr. 3 des Verwaltervertrages geregelte Verkürzung der Verjährungsfrist erfasst, da sie - anders als etwa § 8 Nr. 2 Satz 1 für die Begrenzung der Höhe der Haftung - keine Einschränkung enthält, bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 208/14, NJW 2016, 2173 Rn. 20;… Urteil vom 21. September 2018 - V ZR 68/17, NZM 2019, 380 Rn. 31; BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 86/16, BGHZ 2016, 193 Rn. 27) alle Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer unabhängig von dem geschädigten Rechtsgut und der Art des Verschuldens; sie ist daher insgesamt wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2006, 3645, 3646;… Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 65). - BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18
Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur …
Rn. 18 Soweit dem Urteil des V. Zivilsenats vom 26. Februar 2016 (V ZR 208/14, WM 2016, 1758 Rn. 29) Abweichendes entnommen werden kann, hat der V. Zivilsenat auf Anfrage mitgeteilt, an seiner Rechtsauffassung nicht festzuhalten.
- OLG Köln, 08.02.2017 - 13 U 94/15
Verbrauchereigenschaft einer BGB -Gesellschaft
Rn. 33 Nach den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.02.2016 - V ZR 208/14 - niedergelegten Grundsätzen sei die O W GbR als Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB einzustufen, da die Immobilie zur gewerblichen Vermietung genutzt werde.Rn. 55 Der Einordnung des Darlehnsvertrages als Verbraucherdarlehensvertrag steht schließlich auch das Urteil des Bundesgerichthofs vom 26.02.2016 - V ZR 208/14 - nicht entgegen.
Zwar hat der Bundesgerichtshof mit dem in der Literatur auf erhebliche Kritik (vgl.: Leitzen, ZNotP 2016, 126 128 f.; Krauß, Notar 2016, 300; Thode, jurisPR-PrivBauR 9/2016 Anm. 1 a.E.) gestoßenen Urteil vom 26.02.2016 - V ZR 208/14 - ausgeführt (…aaO Rn. 29, juris), dass die dortigen Käufer eines Grundstückes den Kaufvertrag nicht als Verbraucher, sondern als Existenzgründer geschlossen hätten.
- OLG Hamm, 10.07.2017 - 31 U 130/16
Begriff des Unternehmers i.S. von § 14 BGB
Rn. 37 Die Folge der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist, dass die Klägerin - handelnd als Außengesellschaft bürgerlichen Rechts - nicht nur zur Unternehmerin i.S. von §§ 9 Abs. 1, 2 Abs. 1 UStG, sondern auch zur Unternehmerin i.S. von § 14 BGB wurde (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2016, V ZR 208/14, MDR 2016, 581 f.; LG Kleve, Urteil vom 07.02.2017, 4 O 144/16, zitiert bei juris; Niebling, MDR 2016, 629, 631; ders., MDR 2017, 684, 686).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt kein Verbraucher- (§ 13 BGB), sondern Unternehmerhandeln (§ 14 BGB) vor, wenn das Geschäft, das Gegenstand der Streitigkeit ist, im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) geschlossen wird, da Rechtsgeschäfte im Zuge einer Existenzgründung nach den objektiven Umständen auf unternehmerisches Handeln ausgerichtet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2005, III ZB 36/04, BGHZ 162, 253 ff.; Urteil vom 26.02.2016, V ZR 208/14, MDR 2016, 581 f.;… zustimmend Erman/I. Saenger, BGB, 14. Aufl. 2014, § 13 Rn. 16;… Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 13 Rn. 3).
- BGH, 21.09.2018 - V ZR 68/17
Verbilligter Verkauf eines Grundstücks der öffentlichen Hand zur Förderung eines …
Rn. 31 (1) Auch bei der gebotenen (dazu: Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 208/14, ZIP 2016, 1758 Rn. 20; BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 86/16, BGHZ 216, 193 = ZIP 2017, 2363 Rn. 20, 27) kundenfeindlichsten Auslegung der Klausel kann kein Zweifel daran bestehen, welcher Zeitpunkt für die Ermittlung der Wertsteigerung des Grundstücks maßgeblich ist, von deren Ausgleich die Klägerin ihre Zustimmung zu einer Nutzungsänderung abhängig machen kann. - BGH, 23.01.2026 - V ZR 91/25
Klausel in den AGB eines Bauträgervertrags zur Verpflichtung eines Verbrauchers …
Soweit sich die Revision für ihre entgegenstehende Ansicht auf die Senatsrechtsprechung beruft (Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 208/14, NJW 2016, 2173 Rn. 29), bleibt auch dies ohne Erfolg. - OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Die von der Beklagten in dem Schriftsatz vom 06.12.2016 zitierte Entscheidung (BGH, Urt. v. 26.02.2016 - V ZR 208/14, WM 2016, 1758 f.) gibt für ihren Rechtsstandpunkt nichts her, weil es dort so war, dass schon in dem Kaufvertragsangebot nach § 9 UStG optiert worden war. - BFH, 07.02.2022 - II B 6/21
Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht
Rn. 6 Zum anderen könne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) das Angebot eines Bauträgers nach § 147 Abs. 2 BGB regelmäßig nur binnen vier Wochen angenommen werden (BGH-Urteile vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 2873; vom 27.09.2013 - V ZR 52/12, NJW 2014, 854, jeweils Leitsatz 1, und vom 26.02.2016 - V ZR 208/14, NJW 2016, 2173, Rz 11). - LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16
Darlehen; Verbraucher; Unternehmer; Gewerbe; Widerruf; Widerrufsrecht; …
Unternehmerhandeln im Sinne von § 14 BGB liegt daher vor, wenn zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird (BGH, Urteil vom 26.02.2016, Az.: V ZR 208/14, Rn. 29 = NZBau 2016, 428, 431; LG Kleve, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 O 114/15 [Berufung beim OLG Düsseldorf anhängig unter dem Az.: I-6 U 88/16]; a.A.: OLG Stuttgart…, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 3 U 160/09, Juris-Rn. 28). - OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19
Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage
- OLG Koblenz, 12.12.2019 - 1 U 556/19
Notarhaftung bei unwirksamer Fortgeltungsklausel im Kaufangebot für ETW
- OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19
Insolvenzanfechtung bezüglich Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage
- LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags nach altem Recht: …
- LG Hildesheim, 20.09.2016 - 5 O 15/16
Formularmäßiges Grundstücksverkaufsangebot - unangemessene Bindefrist
- OLG Saarbrücken, 17.05.2024 - 5 U 37/23
Klage auf Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Rücktritt
- LG Deggendorf, 30.08.2016 - 31 O 159/13
Keine sittenwidrige Überteuerung einer Immobilie
- OLG Nürnberg, 24.01.2017 - 13 U 608/16
Klausel über die "Lieferzeit" unwirksam: Wann muss der Auftragnehmer leisten?
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Rechtsprechung
| BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13 |
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- Bundesverfassungsgericht
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Stattgebender Kammerbeschluss: Meinungsfreiheit kann auch emotionalisierende Darstellung schützen - "Recht auf Gegenschlag" gegen emotionalisierende Äußerung nicht auf sachliche Erwiderung beschränkt - hier: zivilrechtliches Unterlassungsurteil verletzt Betroffene in ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Meinungsfreiheit kann auch emotionalisierende Darstellung schützen - "Recht auf Gegenschlag" gegen emotionalisierende Äußerung nicht auf sachliche Erwiderung beschränkt - hier: zivilrechtliches Unterlassungsurteil verletzt Betroffene in ... - aufrecht.de
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung; Einordnung von Äußerungen als Werturteile und Tatsachenbehauptungen; Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit
- kanzlei.biz
Emotionale Äußerungen sind durch Meinungsfreiheit geschützt
- ra.de
- rechtsportal.de
Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung; Einordnung von Äußerungen als Werturteile und Tatsachenbehauptungen; Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (23)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Meinungsfreiheit: Auch gesteigerte emotionsreiche Äußerungen sind geschützt
- internet-law.de (Kurzinformation)
Zurückpöbeln war im Fall Kachelmann erlaubt
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Angebliches Vergewaltigungsopfer soll Kachelmann trotz Freispruch weiter Vorwürfe machen dürfen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Emotionale Äußerungen und Recht auf Gegenschlag von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt - Kachelmann
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
- lto.de (Pressebericht, 29.04.2016)
Zur medialen Schlammschlacht nach Kachelmann-Freispruch: Ex-Geliebte hatte "Recht zum Gegenschlag"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Emotionalisierte Äußerungen - oder: Meinungsfreiheit trotz Freispruch
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung nach Freispruch in Vergewaltigungsprozess
- mueller.legal (Pressemitteilung)
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung nach Freispruch in Vergewaltigungsprozess
- tagblatt.ch (Pressemeldung, 29.04.2016)
Kachelmanns Ex-Geliebte bekommt Recht vor Verfassungsgericht
- taz.de (Pressebericht, 29.04.2016)
Freispruch schützt nicht vor Vorwürfen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
- haufe.de (Kurzinformation)
Späte Niederlage Kachelmanns
- new-media-law.net (Kurzinformation)
Fall Kachelmann: Recht der Beschwerdeführerin zum Gegenschlag
- dlapiper.com (Kurzinformation)
"Recht auf Gegenschlag”
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Recht zum Gegenschlag
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Recht zum Gegenschlag - Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen - Beschuldigte hat nach unmittelbar vorangegangenem Angriff auf ihre Ehre "Recht auf Gegenschlag"
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Meinungsfreiheit schützt auch emotional zugespitzte Äußerungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2173
- NVwZ 2016, 761
- GRUR-RR 2016, 526
- K&R 2016, 403
- DÖV 2016, 656
- afp 2016, 240
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (15)
- OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 -,.Das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - wird aufgehoben.
- BGH, 30.07.2013 - VI ZR 518/12
Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von …
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 -,.Das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - wird damit gegenstandslos.
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Rn. 25 Zu berücksichtigen ist weiter, dass grundsätzlich auch die überspitzte Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (vgl. BVerfGE 54, 129 ).Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ).
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 24, 278 ).Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).Vielmehr ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit ein grundlegendes Menschenrecht (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).Doch müssen diese die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 114, 339 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).Die Gerichte sind zutreffend davon ausgegangen, dass auch die als Tatsachenbehauptungen eingeordneten Äußerungen durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sind, da sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ).
- LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11
Unterlassungsanspruch von Äußerungen über einen Moderator als Vergewaltiger in …
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 -.Das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Rn. 31 5. Da weitere Tatsachenfeststellungen nicht erforderlich sind und die Beschwerdeführerin ein berechtigtes Interesse daran hat, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ), wird lediglich das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). - BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
- BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
Kindergeld für Besserverdienende
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Allerdings bleiben auch die Gesichtspunkte der Machtkritik und der Veranlassung durch vorherige eigene Wortmeldungen im Rahmen der öffentlichen Debatte (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25) in eine Abwägung eingebunden und erlauben nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern. - OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Dies ist zwar in der Regel eine Frage der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG v. 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13, BeckRS 2016, 45299 Rn. 27 ff.), auf die der Beklagte zu 1) sich ob seiner vertraglichen Bindungen im Verhältnis zum Erblasser nicht mehr berufen kann. - BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Allerdings bleiben auch die Gesichtspunkte der Machtkritik und der Veranlassung durch vorherige eigene Wortmeldungen im Rahmen der öffentlichen Debatte (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25) in eine Abwägung eingebunden und erlauben nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern.
- OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit
In diesem Fall spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfG, Beschluss vom 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13, Rn. 24). - BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …
Auch eine überspitzte Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung der Äußernden (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 24).Zudem muss, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25).
- BVerfG, 16.01.2025 - 1 BvR 1182/24
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
Die Meinungsfreiheit ist als individuelles Freiheitsrecht folglich auch um ihrer Privatnützigkeit willen gewährleistet und umfasst nicht zuletzt die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 24). - OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23
Vorliegen einer Schmähkritik an einer Politikerin auf Facebook
Die Kommentierung vom Konto des Beklagten kann jedoch nicht mehr als adäquate Reaktion auf das Vorverhalten der Klägerin angesehen werden (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Beschluss vom 10.03.2016, 1 BvR 2844/13 Rn. 25, 29). - BVerfG, 11.12.2025 - 1 BvR 986/25
Verletzung der Meinungsfreiheit durch die fachgerichtliche Annahme beleidigender …
Die Meinungsfreiheit ist als individuelles Freiheitsrecht folglich auch um ihrer Privatnützigkeit willen gewährleistet und umfasst nicht zuletzt die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 24). - LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19
Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook
Dies birgt stets die hinzunehmende Möglichkeit, dass Dritte - auch Mitbewerber - an den veröffentlichten Beiträgen Anstoß nehmen und sie, auch kritisch, zum Gegenstand der Debatte in der öffentlichen Meinungsbildung machen (vgl. BVerfG, NVwZ 2016, 761 Rn. 25). - BVerfG, 16.12.2025 - 1 BvR 581/24
Verletzung der Meinungsfreiheit durch die fachgerichtliche Annahme beleidigender …
Die Meinungsfreiheit ist als individuelles Freiheitsrecht folglich auch um ihrer Privatnützigkeit willen gewährleistet und umfasst nicht zuletzt die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 24;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2025 - 1 BvR 1182/24 -, Rn. 24). - ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23
Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19
Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter
- LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18
Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht
- LG Düsseldorf, 09.05.2018 - 12 O 45/18
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Moderators hinsichtlich …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook
- OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 16 U 87/21
Äußerungsrecht: Deutung einer Aussage ist Meinungsäußerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- OLG Hamm, 11.07.2018 - 8 U 108/17
Auf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss …
- OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Äußerungsrecht: Zitat ohne Kontext kann unzulässiges Fehlzitat sein
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2025 - 2 AGH 3/23
Online-Glücksspiel; gesetzliches Verbot; Rückforderung; Kondiktionsausschluss
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
Zurückweisung der sofortige Beschwerde; Ausreichende Glaubhaftmachung der …
- LG Hamburg, 22.02.2019 - 324 O 6/18
Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Textpassagen in einem Buch …
- OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu …
- OLG Frankfurt, 09.02.2021 - 16 W 87/20
Äußerungsrecht: Bezeichnung als "Antisemit" in einer Fernsehsendung
- OLG Hamburg, 24.06.2025 - 7 U 16/25
Wirksame beA-Einreichung trotz fehlender qualifizierter Signatur; Grenzen der …
- OLG Köln, 29.04.2025 - 15 U 424/24
Untersagung der identifizierenden Berichterstattung über den Verdacht des …
- OLG Dresden, 10.12.2021 - 4 W 876/21
Aus dem in der Rechtsprechung zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen anerkannten …
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1677
Waffenrecht - Widerruf von Waffenbesitzkarten, einer sprengstoffrechtlichen …
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1679
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen aggressiven Internetauftritts
- AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
Wohnungseigentümerversammlung: Widerrufs- und Unterlassungsanspruch wegen vom …
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