Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 12; ; BGB § 675; ; BGB § 666; ; BGB § 269; ; BGB § 242; ; BGB § 226; ; WEG § 48; ; WEG § 47; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 28
Ort der Einsichtnahme in die WEG -Verwalterunterlagen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Miteigentum; Hausverwalter; Eigentümerversammlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen - II 119/00
- LG Aachen, 11.12.2000 - 2 T 126/00
- OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 375 (Ls.)
- NZM 2002, 221 (Ls.)
- ZMR 2001, 851
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- KG, 31.01.2000 - 24 W 601/99
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
Aus diesem Grunde ist zur Gewährung rechtlichen Gehörs und eventuellen weiteren Sachaufklärung die Beteiligung aller Wohnungseigentümer erforderlich (ebenso OLG Hamm, NZM 98, 722, 723; KG, NZM 00, 828).Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der einzelne Wohnungseigentümer Einsicht in sämtliche Abrechnungsunterlagen der Verwaltung, die Gegenstand der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung sind, nehmen kann, da er nur auf diese Weise sein Kontrollrecht gegenüber dem Verwalter ausüben kann ( Beschluß des Senats v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 = OLGR 97, 245; Senat v. 18.8.1999 - 16 Wx 95/99 - ; ebenso beispielsweise BayObLG, WE 1989, 146; OLG Hamm, NZM 98, 722; KG, NZM 00, 828 je m.w.N.).
Anders als bei dem Einsichtsverlangen am Ort der Verwaltung, das jederzeit und ohne besonderes Rechtsschutzbedürfnis lediglich unter Berücksichtigung des Bürobetriebes durchgesetzt werden kann ( vgl. z.B. BayObLG NZM 00, 874; KG, NZM 00, 828 ), hat nach Ansicht des Senats in diesem abweichenden Fall der Wohnungseigentümer darzutun, warum er außerhalb der Wohnungseigentümerversammlung am Ort der Wohnanlage Einsicht nehmen möchte.
- OLG Hamm, 12.02.1998 - 15 W 319/97
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
Aus diesem Grunde ist zur Gewährung rechtlichen Gehörs und eventuellen weiteren Sachaufklärung die Beteiligung aller Wohnungseigentümer erforderlich (ebenso OLG Hamm, NZM 98, 722, 723; KG, NZM 00, 828).Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der einzelne Wohnungseigentümer Einsicht in sämtliche Abrechnungsunterlagen der Verwaltung, die Gegenstand der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung sind, nehmen kann, da er nur auf diese Weise sein Kontrollrecht gegenüber dem Verwalter ausüben kann ( Beschluß des Senats v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 = OLGR 97, 245; Senat v. 18.8.1999 - 16 Wx 95/99 - ; ebenso beispielsweise BayObLG, WE 1989, 146; OLG Hamm, NZM 98, 722; KG, NZM 00, 828 je m.w.N.).
Andernfalls wäre das Prüfungrecht der Wohnungseigentümer wegen der großen Entfernung zwischen den beiden Orten wesentlich beeinträchtigt ( vgl. OLG Karlsruhe, NJW 69, 1968; im Ansatz OLG Hamm, NZM 98, 722;… Staudinger/Bub, aaO., Rz. 76;… Bärmann/Pick,WEG, 8.Aufl., § 28, Rz. 91 ).
- OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97
Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten …
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der einzelne Wohnungseigentümer Einsicht in sämtliche Abrechnungsunterlagen der Verwaltung, die Gegenstand der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung sind, nehmen kann, da er nur auf diese Weise sein Kontrollrecht gegenüber dem Verwalter ausüben kann ( Beschluß des Senats v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 = OLGR 97, 245; Senat v. 18.8.1999 - 16 Wx 95/99 - ; ebenso beispielsweise BayObLG, WE 1989, 146; OLG Hamm, NZM 98, 722; KG, NZM 00, 828 je m.w.N.).Dass ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen anläßlich der Eigentümerversammlung, die in der Regel am Ort der Wohnanlage stattfindet, besteht und dass dieses beinhaltet, dass den Eigentümern bereits vor, ggfs. auch während und nach der Versammlung die Möglichkeit eingeräumt werden muß, die Abrechnungsunterlagen einschließlich der Einzelabrechnungen ungestört und in ausreichender Zeit einzusehen und zu prüfen, hat der Senat bereits mehrfach entschieden ( vgl. Beschluß v. 18.8.1999 - 16 Wx 95/99 - Senat v. 24.9.1997, WE 97, 232; v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 -, = OLGR 97, 245 ).
- OLG Naumburg, 21.02.1997 - 6 U 137/96
Umfang des Anspruchs der Verkehrsopferhilfe auf Ersatz ihrer Aufwendungen
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
Hierzu bedarf es zwar nicht einer ausdrücklichen Aufforderung des Verwalters zur Einsicht, jedoch eines Hinweises auf das Vorhandensein und die Einsichtsmöglichkeit (vgl. Senat v. 4.6.1997, OLGR 97, 249 ). - OLG Karlsruhe, 21.08.1969 - 3 W 47/69
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
Andernfalls wäre das Prüfungrecht der Wohnungseigentümer wegen der großen Entfernung zwischen den beiden Orten wesentlich beeinträchtigt ( vgl. OLG Karlsruhe, NJW 69, 1968; im Ansatz OLG Hamm, NZM 98, 722;… Staudinger/Bub, aaO., Rz. 76;… Bärmann/Pick,WEG, 8.Aufl., § 28, Rz. 91 ). - OLG Karlsruhe, 21.04.1976 - 3 W 8/76
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
In der hier strittigen Frage des Leistungsortes für diese Verpflichtung der Verwaltung teilt der Senat die Ansicht der herrschenden Meinung, dass die Einsichtnahme grundsätzlich am Ort des Verwaltungssitzes geschuldet wird, § 269 BGB ( so beispielsweise OLG Karlsruhe, MDR 76, 758;… BayObLG aaO.; OLG Hamm, NZM 98, 723;… Staudinger/Bub, 12. Aufl., § 28 WEG, Rz. 76 ).
- BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10
Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in …
Rn. 10 c) Ob daneben der Verwalter die Unterlagen vor oder bei einer Eigentümerversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme bereithalten muss (allgemeine Ansicht, s. nur OLG Köln, NZM 2007, 366 f.;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 104;… Greiner, aaO, Rn. 1675; zweifelnd Drasdo, ZMR 2006, 225), ist hier ebenso ohne Belang wie die Frage, ob bei großer Entfernung zwischen dem Sitz des Verwalters und der Wohnungseigentumsanlage Zumutbarkeitsgesichtspunkte auf Seiten des Wohnungseigentümers es erfordern, ihm die Einsichtnahme an dem Ort der Anlage zu gewähren (bejahend OLG Köln, NZM 2002, 221;… Greiner, aaO, Rn. 1675;… verneinend z.B. Jennißen in Jennißen, aaO, Rn. 173). - LG Lüneburg, 18.03.2014 - 9 S 70/13
Anfechtung des Beschlusses der Eigentümerversammlung hinsichtlich der Bestellung …
Vielmehr verweisen die Beklagten zu Recht darauf hin, dass allenfalls als Ausnahmefall im Falle einer Unzumutbarkeit der Einsichtnahme am Sitz der Verwaltung ein Recht der Wohnungseigentümer auf Fertigung von Kopien oder auf Einräumung einer Einsichtnahme am Sitz der Wohnungseigentumsanlage begründet sein könnte (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 28.02.2001 - 16 Wx 10/01- , [...] Rn. 6: dann grundsätzlich im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümerversammlung und ein individuelles Einsichtsverlangen am Ort der Wohnanlage nur bei einem besonderen Rechtsschutzbedürfnis), woraus im Rückschluss folgt, dass aus einer etwaigen Unzumutbarkeit kein Grund für eine Nichtbestellung hergeleitet werden kann.Denn gerade das Oberlandesgericht Köln hat bei einer weiteren Entfernung des Verwaltersitzes als Ausnahme lediglich ein Einsichtsrecht am Tag der Wohnungseigentümerversammlung hergeleitet (Beschl. v. 28.02.2001, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 16 Abs. 2; BGB § 273 § 535 § 858
Versorgungssperre gegenüber Mieter bei Wohngeldrückständen des Wohnungeigentümers - ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigentumswohnung; Versorgungssperre; Wohnungseigentümergesellschaft; Wohngeldrückstände; Unterbrechung der Wasserversorgung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 770/99
- LG Berlin, 14.11.2000 - 85 T 129/00
- KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 574
- NZM 2002, 221 (Ls.)
- FGPrax 2002, 54
- ZMR 2002, 458
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
Wohnungseigentum - Wohngeldschuldner - vermögenslose Kommanditgesellschaft - …
Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01
Wie der Senat mit Beschluss vom 9. Mai 2001 (24 W 3082/00, ZWE 2001, 329) entschieden hat, ist die KG noch nicht erloschen, weil sie noch Eigentümerin der Wohnung Nr. 14 ist, die von der Antragstellerin zu 2) bewohnt wird.Auch wenn der Senat (Beschluss vom 9. Mai 2001, 24 W 3082/00, ZWE 2001, 329) den rechtlichen Ausgangspunkt des Landgerichts nicht teilt, dass die KG erloschen ist und das Wohnungseigentum auf die Komplementär-GmbH und die Antragstellerin zu 2) als einzige Kommanditistin in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts übergegangen ist, ändert sich an der Zulässigkeit des Beschwerdeverfahrens wie auch des erstinstanzlichen Beschlussanfechtungsverfahrens nichts.
Auch wenn ein Entziehungsgrund nach § 18 WEG vorliegt, schließt dieser weniger belastende Maßnahmen nicht aus; dem gemäß ist die Wohnungseigentümergemeinschaft unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit berechtigt, den Betreffenden bei erheblichen Wohngeldrückständen von der Versorgung mit Wasser und Heizenergie auszuschließen (OLG Hamm OLGZ 1994, 269; Senat ZWE 2001, 329).
- BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94
Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum
Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01
Die Durchsetzung der Versorgungssperre unmittelbar gegenüber dem Mieter ist rechtlich nicht anders zu bewerten als die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen der Eigentümergemeinschaft unmittelbar gegenüber dem Mieter, wenn dieser in den gemieteten Räumen über die Nutzungsart hinausgeht, die dem vermietenden Wohnungs- oder Teileigentümer zusteht, weil es zum Risikobereich des Vermieters gehört, dass die Vermietung von Teileigentum mit der Gemeinschaftsordnung vereinbar ist (BGH, Urteil vom 29. November 1996, NJW 1996, 714 ZMR 1996, 145 = MDR 1996, 355 = WuM 1996, 487). - KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01
Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand
Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01
Wie der Senat (Beschluss vom 21. Mai 2001, 24 W 94/01, ZWE 2001, 497 = NZM 2001, 761) ausgeführt hat, stehen dem Mieter gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft keine weitergehenden Rechte zu als dem vermietenden Wohnungseigentümer, weil der Mieter nämlich von diesem seine Rechtsstellung ableitet.
- OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93
Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung
Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01
Auch wenn ein Entziehungsgrund nach § 18 WEG vorliegt, schließt dieser weniger belastende Maßnahmen nicht aus; dem gemäß ist die Wohnungseigentümergemeinschaft unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit berechtigt, den Betreffenden bei erheblichen Wohngeldrückständen von der Versorgung mit Wasser und Heizenergie auszuschließen (OLG Hamm OLGZ 1994, 269; Senat ZWE 2001, 329). - OLG Celle, 09.11.1990 - 4 W 211/90
Folgen eines erheblichen Zahlungsverzuges eines Mitgliedes einer …
Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01
Sollten die Sperrvorrichtungen nur vom Sondereigentum der Schuldner errichtet werden können, beauftragt die Gemeinschaft die Verwaltung, unverzüglich das Betretungsrecht gerichtlich mit anwaltlicher Hilfe zu erzwingen, falls die Schuldner das Betreten der Wohnung durch eine Fachfirma mit der Veraltung verweigern (OLG Celle, 9. November 1990, 4 W 211/90; LG Essen, 25. Februar 1999, 2 T 4/99).". - LG Köln, 08.06.1995 - 1 S 266/94
Streitwert bei Klage auf Rückzahlung der Kaution
Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01
Die Durchsetzung der Versorgungssperre unmittelbar gegenüber dem Mieter ist rechtlich nicht anders zu bewerten als die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen der Eigentümergemeinschaft unmittelbar gegenüber dem Mieter, wenn dieser in den gemieteten Räumen über die Nutzungsart hinausgeht, die dem vermietenden Wohnungs- oder Teileigentümer zusteht, weil es zum Risikobereich des Vermieters gehört, dass die Vermietung von Teileigentum mit der Gemeinschaftsordnung vereinbar ist (BGH, Urteil vom 29. November 1996, NJW 1996, 714 ZMR 1996, 145 = MDR 1996, 355 = WuM 1996, 487).
- BGH, 10.06.2005 - V ZR 235/04
Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur …
Kommt ein Mitglied der Gemeinschaft seinen Pflichten nicht nach, sind die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft grundsätzlich berechtigt, den Säumigen von dem weiteren Leistungsbezug auszuschließen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1991, 1118; BayObLG WE 1992, 347; NJW-RR 2004, 1382; OLG Hamm OLGZ 1994, 269, 272; KG NJW-RR 2001, 456, 457; ZWE 2002, 182, 183; AG Tempelhof-Kreuzberg, GE 1997, 565; AG Peine NZM 2001, 534, 535;… Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 148;… Wolicki in Köhler/Bassenge, Wohnungseigentumsrecht, Teil 19, Rdn. 352 ff., 375; Armbrüster, WE 1999, 14, 15; Suilmann, ZWE 2001, 476, 477). - LG München I, 24.11.2005 - 15 T 19143/05
Vermieter dürfen die Stromzufuhr in die Mietwohnung selbst bei rückständiger …
Das Kammergericht erklärte lediglich die Unterbindung der Wasserversorgung in einem Gewerberaummietverhältnis für zulässig (ebenso bereits in KG NZM 2002, 221). - OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 20 W 56/06
Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterbrechung der Lieferung von Wasser, Strom und …
Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebotes können sie mithin die weitere Lieferung einstellen, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen laufenden Beitragspflichten in erheblichem Umfang in Verzug gerät; wegen der Schwere des Eingriffs müssen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings fällig sein und zweifelsfrei bestehen (…vgl. dazu im Einzelnen Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 146 ff;… Köhler/Wolicki, a.a.O., Teil 19 Rz. 352 ff; Gaier ZWE 2004, 109 ff;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 113; OLG München ZMR 2005, 311; Kammergericht FGPrax 2005, 251; NZM 2002, 221; NZM 2001, 761; OLG Oldenburg ZMR 2005, 651; BayObLG NJW-RR 2004, 1382; vgl. auch BGH WuM 2005, 540, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen).Dies ist unter anderem dadurch gerechtfertigt, dass die Gesamtheit der Wohnungseigentümer nicht verpflichtet ist, zeitlich unbegrenzt einen Teil der Bewirtschaftungskosten für einen einzelnen Wohnungseigentümer zu übernehmen (vgl. Kammergericht NZM 2002, 221; FGPrax 2005, 251, mit weiteren Nachweisen).
- OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Wohnungseigentum: Ausübung der Prostitution in einer vermieteten Wohnung
Gegen die zugrunde liegenden rechtlichen Erwägungen von Amts- und Landgericht hat die weitere Beschwerde auch konkrete Einwendungen nicht mehr erhoben (…vgl. im Einzelnen dazu auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 150; Kammergericht ZWE 2001, 497; ZWE 2002, 182). - AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
Versorgungssperre: Unterbrechung der Stromleitungen
Auf die streitige Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft auch dann zur Unterbrechung der Versorgungsleistungen einem Mitglied gegenüber berechtigt ist, wenn die Wohnung von diesem nicht selbst genutzt (bejahend: KG Berlin, Urteil vom 26.11.2001, Aktenzeichen 24 W 7/01; verneinend: KG Berlin, Urteil vom 26.01.2006, Aktenzeichen 8 U 208/05; OLG Köln, Urteil vom 15.03.2000, Aktenzeichen 2 U 74/99) kommt es vorliegend nicht an, da hinsichtlich der Stromversorgung bereits gegenüber dem Wohnungseigentümer J. kein Recht auf Unterbrechung der Versorgung besteht. - LG Berlin, 19.06.2007 - 53 T 51/07
Wohngeldrückstände des Wohnungseigentümers: Verhängung einer Versorgungssperre …
7 b) Auch wenn weithin angenommen wird, dass die Rechte des Mieters (im Falle einer vermieteten Eigentumswohnung) nicht weiter gehen können als die des vermietenden Wohnungseigentümers (KG NZM 2001, 761; NZM 2002, 221), kann das bezogen auf den vorliegenden Fall zweier dinglicher Wohnungsrechte nicht bedeuten, dass die Antragstellerin in jedem Fall dieselben Sanktionen (bei einem Mieter spricht man von einem "Austrocknen" und "Ausfrieren") hinnehmen muss wie die XXX als Eigentümerin. - KG, 13.12.2004 - 24 W 298/03
Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Unterlassungsklage der …
In ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 714 = ZMR 1996, 147; OLG München ZMR 1992, 307; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146; KG ZMR 2002, 458 = NZM 2002, 221) wird angenommen, dass Wohnungseigentümer unmittelbar gegen den störenden Mieter eines anderen Wohnungseigentümers Abwehransprüche aus § 1004 WEG haben, soweit dieser eine Nutzung verfolgt, die über die Gemeinschaftsordnung hinausgeht. - OLG Dresden, 12.06.2007 - 3 W 82/07
Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre
Es ist weitgehend anerkannt (…vgl. Nw. bei Bub in: Staudinger, BGB, 2005, § 28 WEG Rn. 146), dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die weitere Lieferung von Wasser, Strom und Wärmeenergie einstellen kann, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen laufenden Beitragspflichten in erheblichem Umfang in Verzug gerät; wegen der Schwere des Eingriffs müssen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings völlig zweifelsfrei bestehen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1673 m.N.; anders bei vermieteten Eigentumswohnungen: KG WuM 2006, 165; OLG Köln WuM 2000, 488; anders noch KG WuM 2002, 161). - LG Berlin, 18.08.2005 - 30 O 262/05
Ausgestaltung des Rechts einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchsetzung …
Einerseits wird die Ansicht vertreten, dem Mieter könnten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft keine weitergehenden Rechte zustehen als dem vermietenden Wohnungseigentümer, weil der Mieter nämlich von diesem seine Rechtsstellung ableite (KGR 2002, 31 = MDR 2002, 574; im Ergebnis ebenso, aber mit abweichender Begründung Kümmel/von Seldeneck GE 2002, 1045). - AG Kassel, 16.03.2005 - 800 II 94/04
Zulässigkeit der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273 BGB hinsichtlich …
Die Wohnungseigentümer sind nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (KG ZMR, 2001, 10007, WuM 2002, 161, BayObLG WuM 2004, 363, Niedenführ/Schulze § 28 Rn.145, Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn.150) berechtigt sind, bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers die Versorgung von dessen Wohnung mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden. - AG Donaueschingen, 12.08.2002 - 25 UR II 5/02
Wohnungseigentum: Trennung des säumigen Wohnungseigentümers von Wasser- und …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Teileigentum; Teilungserklärung; Eigentümerversammlung
- ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2002, 221 (Ls.)
- ZMR 2002, 152
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 24.09.1996 - 16 Wx 86/96
Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423). - OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97
Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten …
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423). - OLG Naumburg, 21.02.1997 - 6 U 137/96
Umfang des Anspruchs der Verkehrsopferhilfe auf Ersatz ihrer Aufwendungen
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423).
- OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95
Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum, …
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423). - BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 8/98
Abberufung eines Verwalters wegen seiner Verurteilung wegen eines Vermögens- oder …
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
Die Verurteilung eines Verwalters wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikts spricht grundsätzlich gegen die (Wieder-) Bestellung eines Verwalters und rechtfertigt seine Abberufung, auch wenn die Tat sich nicht gegen die Wohnungseigentümer selbst gerichtet hatte (BayObLG, Beschluss vom 12.03.1998 - NZM 1998, 486). - LG Berlin, 20.06.2000 - 85 T 251/99
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
Das Festhalten an einem solchen Verwalter durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer, die ihm persönlich verbunden sind, stellt sich als rechtsmissbräuchlich dar (siehe auch LG Berlin, ZMR 2001, 143).
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