Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit eines Schuldanerkenntnisses wegen krasser Überforderung des Schuldners; Inanspruchnahme des mithaftenden Ehegatten nach Scheidung der Ehe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe; Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses; Haftung des Ehepartners bei der Bürgschaftsübernahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankenrecht - Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses des Ehepartners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Für Schulden des Ehegatten haften?
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 138, 781, 1353; ZPO §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, § 795
Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses zur Sicherung einer Bankforderung gegen den Ehepartner - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sittenwidriges notarielles "Schuldanerkenntnis" - Mittellose Ehefrau wollte damit Bankkredit ihres Mannes absichern
Verfahrensgang
- LG Mainz, 16.07.2003 - 6 O 118/03
- OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1559
- WM 2004, 179
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Sie wird ausreichend dadurch indiziert, dass die Klägerin durch die von ihr neu eingegangenen Zahlungsverpflichtungen krass überfordert wurde (BGH NJW 1998, 894 ; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183).Eine entsprechende Überforderung ist nämlich deshalb gegeben, weil die Klägerin nicht einmal in der Lage war, die laufenden Zinsen der zusätzlichen Verbindlichkeiten aufzubringen und die Beklagte dies - zumindest bei einer Prüfung der Verhältnisse - erkennen konnte (BGHZ 135, 66, 70; BGH NJW 1999, 2584, 2586 f.; BGH NJW 2000, 1182, 1183 f.; BGH NJW 2001, 815, 816).
Die Frage, ob die Klägerin krass überfordert wurde, muss nämlich mit Blickrichtung auf die Situation beurteilt werden, in der das eingegangene Haftungsrisiko relevant werden konnte (BGH NJW 2000, 1182, 1183).
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Nach dieser Bestimmung sind die in dem Schuldanerkenntnis niedergelegten neuen Verpflichtungen der Klägerin nichtig, wenn sie dadurch herbeigeführt wurden, dass sich die Beklagte die gefühlsmäßige Beziehung der Klägerin zu ihrem Ehemann in missbilligenswerter Weise zunutze machte (BGH NJW 2001, 815;… Heinrichs in Palandt, BGB , 62. Aufl., § 138 Rn. 38b).Eine entsprechende Überforderung ist nämlich deshalb gegeben, weil die Klägerin nicht einmal in der Lage war, die laufenden Zinsen der zusätzlichen Verbindlichkeiten aufzubringen und die Beklagte dies - zumindest bei einer Prüfung der Verhältnisse - erkennen konnte (BGHZ 135, 66, 70; BGH NJW 1999, 2584, 2586 f.; BGH NJW 2000, 1182, 1183 f.; BGH NJW 2001, 815, 816).
- BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Die Beklagte kann nicht für sich anführen, dass sie ein billigenswertes Interesse gehabt habe, die Klägerin im Hinblick auf etwaige Vermögensverschiebungen von Seiten ihres Ehemanns an ihre Person in die Haftung zu nehmen (vgl. dazu BGHZ 128, 230, 234).Denn das kann eine Inanspruchnahme der Klägerin jetzt nicht mehr tragen, weil die Ehe mittlerweile geschieden ist (BGHZ 128, 230, 237 f.; BGH NJW 1997, 1003, 1004).
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Eine entsprechende Überforderung ist nämlich deshalb gegeben, weil die Klägerin nicht einmal in der Lage war, die laufenden Zinsen der zusätzlichen Verbindlichkeiten aufzubringen und die Beklagte dies - zumindest bei einer Prüfung der Verhältnisse - erkennen konnte (BGHZ 135, 66, 70; BGH NJW 1999, 2584, 2586 f.; BGH NJW 2000, 1182, 1183 f.; BGH NJW 2001, 815, 816). - BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96
Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Sie wird ausreichend dadurch indiziert, dass die Klägerin durch die von ihr neu eingegangenen Zahlungsverpflichtungen krass überfordert wurde (BGH NJW 1998, 894 ; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183). - BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Denn das kann eine Inanspruchnahme der Klägerin jetzt nicht mehr tragen, weil die Ehe mittlerweile geschieden ist (BGHZ 128, 230, 237 f.; BGH NJW 1997, 1003, 1004). - BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Eine entsprechende Überforderung ist nämlich deshalb gegeben, weil die Klägerin nicht einmal in der Lage war, die laufenden Zinsen der zusätzlichen Verbindlichkeiten aufzubringen und die Beklagte dies - zumindest bei einer Prüfung der Verhältnisse - erkennen konnte (BGHZ 135, 66, 70; BGH NJW 1999, 2584, 2586 f.; BGH NJW 2000, 1182, 1183 f.; BGH NJW 2001, 815, 816). - BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Sie wird ausreichend dadurch indiziert, dass die Klägerin durch die von ihr neu eingegangenen Zahlungsverpflichtungen krass überfordert wurde (BGH NJW 1998, 894 ; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183).
- OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
Darlehensvertrag: Sittenwidrigkeit einer Mithaftungsübernahme wegen krasser …
Hiervon ist auszugehen, wenn das Anerkenntnis des Anerkennenden finanziell krass überfordert und dieses nur Ansprüche der Bank gegen einen Dritten sichert (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1559; OLG Köln, BB 1995, 1608;… Staudinger/Marburger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (2009), § 780 Rn. 18). - LG Krefeld, 04.03.2015 - 7 O 95/14 Die Frage, ob der Beklagte krass überfordert wurde, muss nämlich mit Blickrichtung auf die Situation beurteilt werden, in der das eingegangene Haftungsrisiko relevant werden konnte (OLG Koblenz, Beschluss v. 01.09.2003, Az.: 5 W 568/03, recherchiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Ersatz von Schäden an einem Heizungssystem in einem Innovationszentrum; Funktionsbeeinträchtigungen an einem Heizungssystem wegen Ablagerungen an Pumpen sowie Reglern und Verteilern der Heizungsanlage; Ersatz eines Mangelfolgeschadens; Parteifähigkeit einer Gesellschaft ...
- ibr-online
Auseinanderfallen von Bauherr und Auftraggeber
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baunetz.de (Kurzinformation)
Eigentümer ist nicht Auftraggeber des Architekten: dennoch vertragliche Haftung des Architekten gegenüber Eigentümer?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte erhöht Haftungsrisiken für Auftragnehmer! (IBR 2004, 1017)
Verfahrensgang
- LG Essen, 10.03.2000 - 17 O 208/99
- OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
- OLG Hamm, 27.10.2005 - 21 U 77/00
Papierfundstellen
- NZBau 2004, 161
- BauR 2004, 385
- BauR 2004, 528
- ZfBR 2004, 164 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96
Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Rn. 88 In Weiterentwicklung der vorgenannten Rechtsprechung sind in die Schutzwirkungen eines Vertrags im Wege ergänzender Vertragsauslegung auch Dritte einbezogen worden, wenn der Gläubiger an deren Schutz ein besonderes Interesse hat und wenn Inhalt und Zweck des Vertrags erkennen lassen, dass diesem Interesse Rechnung getragen werden sollte, und die Parteien den Willen hatten, zu Gunsten dieser Dritten eine Schutzpflicht des Schuldners zu begründen (BGHZ 138, 257,261 = NJW 1998, 1948; BGH, NJW 1987, 1758, 1759).Eine stillschweigende Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags hat die Rechtsprechung insbesondere bei Verträgen angenommen, mit denen der Auftraggeber von einer Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, wie zum Beispiel ein öffentlich-bestellter Sachverständiger, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Steuerberater, ein Gutachten bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (BGH, NJW 1984, 355; NJW-RR 1989, 696; BGHZ 127, 378, 380 = NJW 1995, 392; NJW 1998, 1059; BGHZ 138, 257, 261 = NJW 1998, 1948).
- BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82
Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Der BGH (NJW 1984, 355) hat dementsprechend anerkannt, dass die persönliche Fürsorgepflicht im Innenverhältnis keine notwendige Voraussetzung für die Erstreckung des vertraglichen Schutzbereichs sei.Eine stillschweigende Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags hat die Rechtsprechung insbesondere bei Verträgen angenommen, mit denen der Auftraggeber von einer Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, wie zum Beispiel ein öffentlich-bestellter Sachverständiger, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Steuerberater, ein Gutachten bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (BGH, NJW 1984, 355; NJW-RR 1989, 696; BGHZ 127, 378, 380 = NJW 1995, 392; NJW 1998, 1059; BGHZ 138, 257, 261 = NJW 1998, 1948).
- BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79
Setzung einer Frist zur Nachbesserung
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Macht der Architekt von der ihm vertraglich eingeräumten Möglichkeit der Selbstbeseitigung des Schadens keinen Gebrauch, so hat er Schadensersatz in Geld zu leisten (BGH BauR 1981, 395, 396).Rn. 76 Der X-Straße-Betriebs-GmbH stand als Bestellerin der Werkleistung der Beklagten ein Anspruch gegen diese auf Zahlung des Geldbetrages zu, der für die Beseitigung der durch die fehlerhafte Planung verursachten Mängel der Heizungsanlage erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1978, 1853 = BauR 1978, 498; BauR 1981, 395, 396; NJW-RR 1991, 1429).
- BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94
Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Eine stillschweigende Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags hat die Rechtsprechung insbesondere bei Verträgen angenommen, mit denen der Auftraggeber von einer Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, wie zum Beispiel ein öffentlich-bestellter Sachverständiger, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Steuerberater, ein Gutachten bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (BGH, NJW 1984, 355; NJW-RR 1989, 696; BGHZ 127, 378, 380 = NJW 1995, 392; NJW 1998, 1059; BGHZ 138, 257, 261 = NJW 1998, 1948). - BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65
unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>, …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Rn. 87 Als Voraussetzung für diese wird aber eine Leistungsnähe gefordert, d.h. dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (BGH NJW 2001, 3115, 3116; BGHZ 49, 350, 354 = NJW 1968, 885; BGHZ 61, 227, 234 = NJW 1973, 2059; BGHZ 70, 327, 329 = NJW 1978, 883). - BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77
Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Rn. 87 Als Voraussetzung für diese wird aber eine Leistungsnähe gefordert, d.h. dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (BGH NJW 2001, 3115, 3116; BGHZ 49, 350, 354 = NJW 1968, 885; BGHZ 61, 227, 234 = NJW 1973, 2059; BGHZ 70, 327, 329 = NJW 1978, 883). - BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99
Zur Sachverständigenhaftung
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Rn. 87 Als Voraussetzung für diese wird aber eine Leistungsnähe gefordert, d.h. dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (BGH NJW 2001, 3115, 3116; BGHZ 49, 350, 354 = NJW 1968, 885; BGHZ 61, 227, 234 = NJW 1973, 2059; BGHZ 70, 327, 329 = NJW 1978, 883). - BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Eine stillschweigende Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags hat die Rechtsprechung insbesondere bei Verträgen angenommen, mit denen der Auftraggeber von einer Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, wie zum Beispiel ein öffentlich-bestellter Sachverständiger, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Steuerberater, ein Gutachten bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (BGH, NJW 1984, 355; NJW-RR 1989, 696; BGHZ 127, 378, 380 = NJW 1995, 392; NJW 1998, 1059; BGHZ 138, 257, 261 = NJW 1998, 1948). - BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85
Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Rn. 88 In Weiterentwicklung der vorgenannten Rechtsprechung sind in die Schutzwirkungen eines Vertrags im Wege ergänzender Vertragsauslegung auch Dritte einbezogen worden, wenn der Gläubiger an deren Schutz ein besonderes Interesse hat und wenn Inhalt und Zweck des Vertrags erkennen lassen, dass diesem Interesse Rechnung getragen werden sollte, und die Parteien den Willen hatten, zu Gunsten dieser Dritten eine Schutzpflicht des Schuldners zu begründen (BGHZ 138, 257,261 = NJW 1998, 1948; BGH, NJW 1987, 1758, 1759). - BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00
Rn. 87 Als Voraussetzung für diese wird aber eine Leistungsnähe gefordert, d.h. dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (BGH NJW 2001, 3115, 3116; BGHZ 49, 350, 354 = NJW 1968, 885; BGHZ 61, 227, 234 = NJW 1973, 2059; BGHZ 70, 327, 329 = NJW 1978, 883). - BGH, 13.02.1990 - VI ZR 354/88
Schadensersatz des Bauunternehmers gegenüber dem Mieter
- BGH, 18.10.1988 - XI ZR 12/88
Einbeziehung von Lieferanten des Mandanten in den Schutzbereich des …
- BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85
Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks
- BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90
Umfang des "kleinen" Schadensersatzes
- BGH, 15.06.1978 - VII ZR 15/78
Schadensminderungspflicht des Bauherrn
- OLG Hamm, 11.07.1995 - 21 U 206/94
- OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks
Diese Grundsätze lassen sich auf einen Architektenvertrag übertragen, bei dem der Auftraggeber des Architekten und der Bauherr auseinanderfallen, wenn für den Architekten erkennbar ist, dass der Bauherr das wirtschaftlich überwiegende Interesse an seiner Leistung hat (Senat, BauR 2004, 528, 530). - OLG Dresden, 24.10.2023 - 6 U 2544/22
Keine Vertragstermine vereinbart: Keine Haftung für Verzögerungen!
Die Klägerin war als Bauherrin in den Schutzbereich des Architektenvertrages einbezogen, weil sie - für die Beklagten erkennbar - auf die Richtigkeit von deren Planung und Überwachungsmaßnahmen vertraut und auf Grundlage der Architektenleistungen der Beklagten das Bauvorhaben durchgeführt hat (…vgl. Kniffka/Koeble, Teil 11, Recht der Architekten und Ingenieure, Rn. 848; OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2002 - 21 U 77/00;… BeckOGK/Merkle, 01.04.2023, BGB § 631 Rn. 243).Rn. 150 Wie ausgeführt, ändert an der Rechtskraftwirkung des Urteils vom 03.04.2018 in Bezug auf eigene Ansprüche der Klägerin der Umstand nichts, dass das Landgericht im Vorprozess übersehen hat, dass der Klägerin grundsätzlich eigene Ansprüche aus dem Architektenvertrag in Verbindung mit den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter zustehen konnten (…vgl. Kniffka/Koeble, Teil 11, Recht der Architekten und Ingenieure, Rn. 848; OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2002 - 21 U 77/00;… BeckOGK/Merkle, 01.04.2023, BGB § 631 Rn. 243).
- OLG Frankfurt, 22.02.2018 - 5 U 135/16
Ersatz von Mietausfallschaden im Rahmen der Sanierung eines Schwimmbades
Dies gilt auch für die entgangene Möglichkeit zur Nutzung des Gebäudes während der Bauphase (zu einem Architektenvertrag, bei dem Auftraggeber und Bauherr auseinanderfallen, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2002 - 21 U 77/00, juris, Rn. 84 ff.). - LG Dessau-Roßlau, 11.02.2011 - 2 O 472/04
Sorgfaltsanforderungen bei dem Betrieb einer Wasserkraftanlage …
In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass einem Ingenieur- oder Architektenvertrag im Einzelfall Schutzwirkung zu Gunsten eines Dritten zukommen kann (vgl. etwa BGH NJW 2009, 217 f. und OLG Hamm BauR 2004, 528 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
EWGRL 69/335/EWG Art. 10; ; EGV Art. 220; ; EGV Art. 234; ; GG Art. 3; ; GG Art. 70; ; GG Art. 105; ; GG Art. 106; ; GG Art. 138; ; AO § 3 Abs. 1; ; KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 142; ; KostO § 143
- Deutsches Notarinstitut
EWGRL 69/335/EWG Art. 10; EGV Art. 220, 234; GG Art. 3, 70, 105, 106, 138; AO § 3 Abs. 1; KostO §§ 36 Abs. 2, 142, 143
Kostenansatz bei Beurkundung durch badischen Amtsnotar: Reichweite der europäischen Gesellschaftsteuerrichtlinie
- ra.de
- rechtsportal.de
Kostenansatz bei Beurkundung durch badischen Amtsnotar: Reichweite der europäischen Gesellschaftssteuerrichtlinie
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenansatz für eine Beurkundung durch einen badischen Amtsnotar; Vereinbarkeit der Kostenordnung (KostO) mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; Außerkraftsetzen von§ 140 Kostenordnung (KostO) zumindest für das badische Rechtsgebiet; Erfordernis ...
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 14.01.2002 - 13 UR 111/02
- LG Freiburg, 12.07.2002 - 4 T 113/97
- OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 287
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02
Danach hat die Rechtsprechung des EuGH zur Gesellschaftssteuerrichtlinie nichts daran geändert, daß es sich nach dem für nicht unter die Richtlinie fallende Sachverhalte maßgeblichen deutschen Rechtsverständnis bei den für die Beurkundungen durch badische Notare zu erhebenden Abgaben nicht um Steuern, sondern - als Gegenleistungen für die besondere Inanspruchnahme bestimmter Amtshandlungen - um Gebühren handelt (zum Gebührenbegriff nach deutschem Recht vgl. zuletzt BVerfG, DÖV 2003, S. 549 ff., unter Abschnitt C I 1. a) der Gründe).ee) Schließlich führt auch die Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2003 - 2 BvL 9 bis 12/98 - (DÖV 2003, S. 549 ff.) nicht zur Unanwendbarkeit der KostO im vorliegenden Fall.
- AG Freiburg, 14.01.2002 - 13 UR II 111/97
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02
Kostenansätze nach der KostO für die Beurkundung durch einen badischen Amtsnotar sind nur dann mit der Gesellschaftssteuerrichtlinie (RL) unvereinbar, wenn der Beurkundungsvorgang von einem der Verbotstatbestände des Art. 10 RL erfasst wird (gegen AG Freiburg, BWNotZ 2002, S. 89 f. = ZMR 2002, S, 360 f.).Mit Beschluß vom 14.01.2002 (BWNotZ 2002, S. 89 f. [AS. 377/385]) hat das Amtsgericht Freiburg die Kostenansätze vom 17.04.1996 insgesamt aufgehoben und die Gebühren "für die Beurkundung des Teilauseinandersetzungs-, Zuwendungs- und Kaufvertrags vom 16.04.1996" - auf 450, 00 EUR festgesetzt.
- EuGH, 21.03.2002 - C-264/00
Gründerzentrum - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Ansammlung von Kapital …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02
Insbesondere hat der EuGH die genannte Vorschrift weder durch seinen Beschluß vom 21.03.2002 - Gründerzentrum - (ZIP 2002, S. 663 ff.) noch - und erst recht nicht - durch das sich mit portugiesischen Gebühren befassende Urteil vom 29.09.1999 - Modelo - , auf das sich das Amtsgericht ebenfalls stützt, unwirksam werden lassen. - LG Freiburg, 12.07.2002 - 4 T 113/02
Notargebühr: Unanwendbarkeit der Gesellschaftssteuerrichtlinie bei Beurkundung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02
hier: weitere Beschwerde der Kostenschuldner Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 gegen den Beschluß des Landgerichts Freiburg vom 12.07.2002 - 4 T 113/02 .
- AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare …
Das Wort "ausschließlich", das Ausnahmen nicht zulässt, ist nicht umzudeuten in das Ausnahmen zulassende Wort "grundsätzlich", wie dies vom OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 20.08.2003 (BWNotZ 2003, 170;… mit ablehnender Anmerkung Sandweg a.a.O. 172) unternommen worden ist.Nach herrschender Meinung, der auch das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 20.08.2003 (BWNotZ 2003, 170) folgt, soll jedoch lediglich ein Anwendungsvorrang für das europäische Recht anzunehmen sein (…vgl. Neisser/Verschraegen, Die Europäische Union, Wien 2001, S. 288 ff).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe verkennt daher den Inhalt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wenn es argumentiert, dass eine Überschreitung der Gesetzgebungskompetenz schon deshalb nicht vorliege, "weil es sich dabei nicht um ein Landes-, sondern ein Bundesgesetz" handele, das anzuwenden das Land verpflichtet sei (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 -14 Wx 75/02, BWNotZ 2003, 170, 172).
Rn. 74 Ein weiterer Einwand kann lauten, durch die partielle Unanwendbarkeit der Kostenordnung auf die Tätigkeit beamteter Notare aufgrund der Richtlinie 69/335/EWG (vgl. EuGH Beschluss vom 21.03.2002 -C 264/00- "Gründerzentrum Müllheim"; ZIP 2002, 663; BWNotZ 2002, 86) werde eine Ungleichbehandlung gleicher Rechtsvorgänge herbeigeführt, was dem Gleichheitssatz widerspreche (so OLG Karlsruhe Beschluss vom 20.08.2003 -14 Wx 75/02-; BWNotZ 2003, 170).
Daher kann dem OLG Karlsruhe nicht gefolgt werden, wenn es davon ausgeht, dass die den Aufwand übersteigenden Gebühreneinnahmen des Landes aus der Beurkundungstätigkeit seiner Amtsnotare deshalb hinzunehmen seien, weil sie nur der Reflex des grundgesetzlich gebilligten Nebeneinanders freiberuflicher und staatlicher Notariate und der von Art. 3 Abs. 1 GG geforderten einheitlichen Gebührenbemessung seien, die die betriebswirtschaftlichen Belange der Anwalts- und Nur-Notare berücksichtigen müsse (OLG Karlsruhe Beschluss vom 20.08.2003 -14 Wx 75/02-; BWNotZ 2003, 170, 172).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 889/08
Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare
Insoweit verwies das Oberlandesgericht unter anderem auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. August 2003 - 14 Wx 75/02 - (JurBüro 2003, S. 597 = FGPrax 2003, S. 287). - BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2114/03
Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare
In den Entscheidungsgründen folgte das Oberlandesgericht im Wesentlichen seinen Ausführungen aus dem Beschluss vom 20. August 2003 - 14 Wx 75/02 - (JurBüro 2003, S. 597 = FGPrax 2003, S. 287).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1948/06
Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare
Insoweit verwies das Oberlandesgericht unter anderem auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. August 2003 - 14 Wx 75/02 - (JurBüro 2003, S. 597 = FGPrax 2003, S. 287). - OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
Gebühren eines badischen Amtsnotars: Wertberechnung bei einem Schenkungsvertrag …
Zu den diesbezüglichen Fragen hat sich der Senat bereits mehrfach eingehend geäußert (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 287 ff.) und dabei insbesondere ausgeführt, daß der Gleichheitssatz dann, wenn höherrangiges Recht nichts anderes vorschreibt, die Anwendung der KostO auch im badischen Rechtsgebiet fordert, ferner, daß die Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2003 (…BVerfGE 108, S. 1 ff.) in Fällen der hier vorliegenden Art nicht zur Unanwendbarkeit der KostO führt. - OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 11 Wx 121/03
Notargebühr: Keine Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie auf Verschmelzung …
Die Erhebung von Notargebühren nach den Regeln der Kostenordnung für die Tätigkeit beamteter Notare im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist nach Auffassung des Senats nicht verfassungswidrig (ebenso bereits OLG Karlsruhe, 14. Zivilsenat, Beschluss vom 20.8.2003 - 14 Wx 75/02 - FGPrax 2003, 287). - LG Freiburg, 17.09.2003 - 4 T 204/03
Verfassungsrechtliche Relevanz der Erhebung von Notariatsgebühren im staatlichen …
Ergänzend ist auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.08.2003 (14 Wx 75/02) hinzuweisen.Rn. 13 Die Voraussetzungen für die Zulassung der weiteren Beschwerde sind nicht gegeben, da die von der Beteiligten Ziffer 1 aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der obergerichtlichen Rechtssprechung beantwortet sind und grundsätzliche Fragen sich nicht stellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 - 14 Wx 75/02; BayObLG FGPrax 2002, 42; FGPrax 2001, 37; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2000 - 20 W 288/00).
- OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
Notarkosten: Vereinbarkeit von Kostenansätzen mit der …
Zu den diesbezüglichen Fragen hat sich der Senat bereits mehrfach eingehend geäußert (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 287 ff.) und dabei insbesondere ausgeführt, daß der Gleichheitssatz dann, wenn höherrangiges Recht nichts anderes vorschreibt, die Anwendung der KostO auch im Badischen Rechtsgebiet fordert, ferner, daß die Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2003 (…BVerfGE 108, S. 1 ff.) in Fällen der hier vorliegenden Art nicht zur Unanwendbarkeit der KostO führt. - OLG Karlsruhe, 17.02.2004 - 14 Wx 32/03
Notarkosten: Auswirkungen der Gesellschaftssteuerrichtlinie auf die Gebührenhöhe …
Dies würde nämlich zu einer Gebührenungleichheit innerhalb des OLG-Bezirks führen, die nach Auffassung des Senats - anders als das bei der Unterschiedlichkeit der von der Gesellschaftssteuerrichtlinie unterworfenen (staatlichen) Notaren einerseits und ihr nicht unterworfenen (nicht-staatlichen) Notaren andererseits zu erhebenden Gebühren noch der Fall sein mag (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 20.08.2003 - 14 Wx 75/02 - [Justiz 2003, S. 638 ff. = FGPrax 2003, S. 287 ff. = JurBüro 2003, S. 597 ff. = BWNotZ 2003, S. 170 ff.] unterAbschnitt II 2 b dd der Gründe) - sachlich nicht mehr gerechtfertigt wäre und daher Art. 3 GG widerspräche. - LG Freiburg, 05.02.2004 - 4 T 25/04
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung einer einen Vorteil abschöpfende …
Rn. 20 4. Die Voraussetzungen für die Zulassung der weiteren Beschwerde sind nicht gegeben, da die von der Beteiligten Ziffer 1 aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der höchstrichterlichen Rechtssprechung beantwortet sind ( vgl.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 - 14 Wx 75/02) und grundsätzliche Fragen sich auch im übrigen nicht stellen. - LG Nürnberg-Fürth, 16.10.2003 - 4 O 5205/02
Keine Pflicht zur vorrangigen Bearbeitung eines von mehreren Vorgängen bei § 53 …
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unwirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben; Voraussetzungen für die Annahme einer Situation von Unterlegenheit; Schwächung der Position der Ehefrau durch ihre tatsächliche Lage
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 1363
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 242 § 1379
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unwirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben; Voraussetzungen für die Annahme einer Situation von Unterlegenheit; Schwächung der Position der Ehefrau durch ihre tatsächliche Lage
Verfahrensgang
- AG Delmenhorst, 27.03.2003 - 9 F 220/02
- OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 650
- FamRZ 2004, 545
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03
Ihre Position wird durch ihre tatsächliche Lage geschwächt (vgl. BVerfG, NJW 2001, 957 ff sowie 2248). - OLG München, 01.10.2002 - 4 UF 7/02
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03
Dabei kann dahinstehen, ob der - weitgehenden - Auffassung des OLG München (FamRZ 2003, 35 ff mit ablehnender Anmerkung von Bergschneider. - OLG Karlsruhe, 30.08.2000 - 2 WF 29/00
Unterhaltsverzicht, Sittenwidrigkeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03
Auch wenn die Schwangerschaft bei Abschluss des Ehevertrages nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine vertragliche Unausgewogenheit darstellt, sind die Vermögenslage der schwangeren Antragsgegnerin und ihre weitere - auch berufliche - Perspektive nicht geeignet, ihre Unterlegenheit auszuschließen (…vgl. BVerfG a.a.O. Seite 959; vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 2001, 335 f).
- OLG Stuttgart, 23.09.2009 - 8 W 392/09
Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage
In Rechtsprechung und Literatur besteht ein Meinungsstreit darüber, ob bei einer Auflassungsklage sich der Gebührenstreitwert ausnahmslos analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks richtet (u. a.: OLG Köln MDR 2005, 298; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458; OLG Stuttgart/2. Zivilsenat AGS 2002, 182 mit Verweis auf BGH NJW-RR 2001, 518, der sich jedoch mit der hier streitigen Frage nicht befasst;… Wöstmann in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdnr. 35; je m. w. N.) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung nach deren Höhe (u. a.: OLG Stuttgart/12. Zivilsenat, Beschluss vom 21. Januar 2004, Az. 12 W 14/04; OLGR Köln 2004, 28; OLG Düsseldorf AGS 2004, 28; KG Berlin NJW-RR 2003, 787; BGH NJW 2002, 684, in dessen Entscheidung es allerdings um die Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung ging; OLGR Schleswig 1998, 156; LG Hamburg MDR 1998, 372; OLG Celle NJW-RR 1998, das jedoch nicht die umstrittene Restforderung, sondern einen Bruchteil des Verkehrswertes bei der Festsetzung zu Grunde legen will; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 636; OLGR Düsseldorf 1993, 348; BVerfG NJW-RR 2000, 946, zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld oder Sicherungshypothek im Hinblick auf den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Justizgewährungsanspruch;… Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rdnr. 16 "Auflassung" und § 6 Rdnr. 1; je m. w. N.). - OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
Notarielle Scheidungsvereinbarung; Anspruch auf Zugewinnausgleich; …
Besondere Gründe, wie eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau oder der Zusammenhang der Vereinbarung mit einer bestehenden Schwangerschaft (vergl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764; OLG Hamm FamRZ 2004, 201 f.; OLG München FamRZ 2003, 35), auf die auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 - (OLGR 2004, 93) entscheidend abstellt, sind vorliegend nicht ersichtlich. - OLG Hamm, 02.09.2004 - 22 W 49/04
Klage auf Auflassung: Gegenstandswert = Verkehrswert!
Rn. 4 Die Gegenmeinung, die jedenfalls in solchen Fällen, in denen sich die Gegenseite lediglich mit einem Zurückbehaltungsrecht wegen einer im Vergleich zum Verkehrswert des Grundstücks minimalen Gegenforderung verteidigt, den Streitwert unter Hinweis auf den "wirklichen Streitpunkt" der Parteien und dessen wirtschaftliche Bedeutung nach dem Wert der Gegenforderung bemisst (OLGR Köln 2004, 28; KG NJW-RR 2003, 787;… Zöller-Herget, ZPO, 24. Auflage, § 3 Rz. 16 - "Auflassung";… Musielak-Smid, ZPO, 3. Auflage, § 3 Rz. 22 - "Auflassung"), ist aus systematischen Gründen abzulehnen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.10.2003 - 21 U 18/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Es liegt ein schwerwiegender Verfahrensfehler des Landgerichts bei Treffen einer Überraschungsentscheidung entgegen § 139 Abs. 2 ZPO vor; Anforderung an eine Überraschungsentscheidung zur Vermeidung von schwerwiegenden Verfahrensfehlern; Prüffähige Schlussrechnung als ...
- ibr-online
Schlussrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Schlussrechnung - Gericht muss im Prozessverlauf Farbe bekennen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 139 Abs. 2; HOAI § 8 Abs. 1
Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Hinweis auf fehlende Prüfungsfähigkeit der Schlussrechnung eines Architekten; Anforderungen an die Prüfbarkeit der Schlussrechnung
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Urteil zur Prüffähigkeit - Die Honorarabrechnung anteilig erbrachter Leistungsphasen wird einfacher für Sie
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Schlussrechnung: Geringere Anforderungen an Prüffähigkeit bei bauerfahrenen Auftraggebern (IBR 2004, 434)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 15.12.1999 - 258 IN 66/99
- LG Essen, 31.10.2002 - 43 O 18/01
- OLG Hamm, 16.10.2003 - 21 U 18/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 744
- NZBau 2004, 339
- BauR 2004, 693
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.05.2000 - VII ZR 69/99
Prüfbarkeit der Architektenschlußrechnung
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 21 U 18/03
Rn. 99 Richtet sich die Honorarrechnung an eine bauerfahrene Person, kann bei nicht vollständig erbrachten Leistungen die Angabe abgestufter Prozentsätze reichen, weil sich aus ihnen ergeben kann, welchen Anteil der Architekt bezüglich einzelner Grundleistungen erbracht haben will (BGH BauR 2000, 1511).Auch ohne nähere Erläuterung ist für einen bauerfahrenen Auftraggeber, wie es die Beklagte ist, offensichtlich, daß damit geltend gemacht wird, einen bestimmten Anteil der prozentmäßig gekürzten Leistungsphasen erbracht zu haben (s. BGH BauR 2000, 1511).
- BGH, 25.11.1999 - VII ZR 388/97
Prüffähigkeit der Schlußrechnung eines Architekten
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 21 U 18/03
Zu beachten ist ferner, daß der Auftraggeber Prüfungsinteressen nicht geltend macht, wenn er die angesetzten Kosten der Höhe nach nicht in Zweifel zieht (s. BGH NJW 2000, 206 = BauR 2000, 124; BGH NJW 2000, 808 = BauR 2000, 591, 592).Für die Kostenermittlung im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung, die für die einzelnen Leistungsphasen gem. § 10 Abs. 2 HOAI grundsätzlich differenziert nach den unterschiedlichen Kostenermittlungsarten vorzunehmen ist, ist ebenfalls konkret zu prüfen, was die berechtigten Informationsinteressen des Auftraggebers erfordern, ohne daß notwendigerweise die Anforderungen an zu honorierende Kostenermittlungen erfüllt sein müssen (BGH NJW 1998, 3123, 3124; BGH NJW 2000, 808, 809).
- BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96
Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 21 U 18/03
Stellt der Auftraggeber eine Architektenrechnung als im Ergebnis sachlich und rechnerisch richtig außer Streit, so kann er eine mangelnde Prüffähigkeit der Rechnung nicht mehr einwenden (BGH BauR 1997, 1065 = NJW 1998, 135).
- BGH, 11.11.1999 - VII ZR 73/99
Fälligkeit des Architektenhonorars
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 21 U 18/03
Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Architektenvertrages (s. z.B. BGH BauR 2000, 589). - BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97
Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 21 U 18/03
Für die Kostenermittlung im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung, die für die einzelnen Leistungsphasen gem. § 10 Abs. 2 HOAI grundsätzlich differenziert nach den unterschiedlichen Kostenermittlungsarten vorzunehmen ist, ist ebenfalls konkret zu prüfen, was die berechtigten Informationsinteressen des Auftraggebers erfordern, ohne daß notwendigerweise die Anforderungen an zu honorierende Kostenermittlungen erfüllt sein müssen (BGH NJW 1998, 3123, 3124; BGH NJW 2000, 808, 809). - BGH, 30.09.1999 - VII ZR 231/97
Prüfbarkeit der Schlußrechnung eines Architekten
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2003 - 21 U 18/03
Zu beachten ist ferner, daß der Auftraggeber Prüfungsinteressen nicht geltend macht, wenn er die angesetzten Kosten der Höhe nach nicht in Zweifel zieht (s. BGH NJW 2000, 206 = BauR 2000, 124; BGH NJW 2000, 808 = BauR 2000, 591, 592).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 21.08.2003 - 1 Verg 12/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Antragsablehnung beim Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Beschwerde
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online
Beginn der Rügefrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Materielle Präklusion
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bei welchem Kenntnisstand beginnt die Frist zur Rüge eines Vergaberechtsverstoßes? (IBR 2003, 631)
Verfahrensgang
- VK Magdeburg (RP), 08.07.2003 - VK MD 8/03
- VK Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - VK MD 8/03
- OLG Naumburg, 21.08.2003 - 1 Verg 12/03
Papierfundstellen
- ZfBR 2003, 830 (Ls.)
- ZfBR 2004, 100 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Naumburg, 21.08.2003 - 1 Verg 12/03
Dabei besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Bieter Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt; ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. Reidt, a.a.O., § 107 Rn. 32 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000, Verg 9/00; Thür. - OLG Jena, 16.01.2002 - 6 Verg 7/01
Antragsbegründung; Antragsbefugnis; Rügefrist
Auszug aus OLG Naumburg, 21.08.2003 - 1 Verg 12/03
OLG ZfBR 2002, 522). - OLG Celle, 23.02.2001 - 13 Verg 3/01
Rügepflicht
Auszug aus OLG Naumburg, 21.08.2003 - 1 Verg 12/03
Allerdings geht auch der erkennende Senat davon aus, dass ein Bieter im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich auch weitere Vergabeverstöße zum Gegenstand der Nachprüfung machen kann; hinsichtlich jedes gerügten Verstoßes ist dessen Zulässigkeit, u.a. unter dem Aspekt der Erfüllung der Rügeobliegenheit, gesondert zu prüfen (vgl. OLG Naumburg ZVgR 2001, 29 m.w.N.; OLG Celle VergabeR 2001, 252, 253).
- VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08
Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien
Für die Ausschöpfung in der von Teilen der Rechtsprechung als Maximalfrist angesehenen Rügefrist von 2 Wochen muss ein Fall mit extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen (vgl. OLG Dresden, ebenda; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2003, 1 Verg 12/03). - VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 14/05
Wertung von Bedarfspositionen
Für die Ausschöpfung in der von Teilen der Rechtsprechung als Maximalfrist angesehenen Rügefrist von 2 Wochen muss ein Fall mit extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2004, WVerg 1/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 28. August 2003, 1 Verg 12/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03). - VK Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - VK-SH 37/04
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Für die Ausschöpfung in der von Teilen der Rechtsprechung als Maximalfrist angesehenen Rügefrist von zwei Wochen muss ein Fall mit extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003, 1 Verg 12/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03).
- VK Sachsen, 21.03.2006 - 1/SVK/012-06
Rechtzeitige Rüge
Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2002 6 Verg 7/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2000 Verg 9/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003 1 Verg 12/03 und Beschluss vom 14.12.2004 1 Verg 17/04; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.04.2005 VK 11/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2004 Verg 8/04).3 GWB und dem Beschleunigungsgebot schließt sich die erkennende Vergabekammer der Rechtsauffassung des OLG Naumburg (Beschluss vom 21.08.2003 1 Verg 12/03) an, wonach die Antragstellerin dieses äußere Verhalten nicht mehrfach in zulässiger Weise rügen kann.
- VK Schleswig-Holstein, 31.03.2005 - VK-SH 5/05
Diskriminierende Leistungsbeschreibung muss sofort gerügt werden
cc) Da für die Ausschöpfung in der von Teilen der Rechtsprechung als Maximalfrist angesehenen Rügefrist von zwei Wochen muss ein Fall mit extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003, 1 Verg 12/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03), kann hier dahingestellt bleiben, ob die positive Kenntnis bereits mit Erhalt der Verdingungsunterlagen vom 05.10.2004 oder durch die Präzisierung vom 15.12.2004 erlangt wurde. - VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05
Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle
Für die Ausschöpfung in der von Teilen der Rechtsprechung als Maximalfrist angesehenen Rügefrist von 2 Wochen muss ein Fall mit extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2003, 1 Verg 12/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03). - VK Schleswig-Holstein, 25.04.2008 - VK-SH 4/08
Tiefe der Differenzierung bei der Bewertung von Unterkriterien
Für die Ausschöpfung in der von Teilen der Rechtsprechung als Maximalfrist angesehenen Rügefrist von 2 Wochen muss ein Fall mit extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen (vgl. OLG Dresden, ebenda; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2003, 1 Verg 12/03). - VK Hamburg, 03.11.2005 - VK BSU-3/05
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!
Für die Ausschöpfung in der von Teilen der Rechtsprechung als Maximalfrist angesehenen Rügefrist von 2 Wochen muss ein Fall mit extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen (OLG Dresden, Beschluss v. 06.04.2004 WVerg 1/04; OLG Naumburg, Beschluss v. 21.08.2003 1 Verg 12/03; OLG Koblenz, Beschluss v. 18.09.2003 1 Verg 4/03). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2008 - 3 VK 11/07
Unverzüglichkeit einer Rüge von Vergaberechtsverstößen; Auslösung der …
2003 - 1 Verg 12/03 -, IBR 2003, 631; VK Bremen Beschluss vom 6. Jan. - VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2006 - 3 VK 12/06
Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach Aufhebung eines …
2003 - 1 Verg 12/03 -;VK Bremen, Beschluss vom 6. Jan. - VK Sachsen-Anhalt, 18.11.2004 - 1 VK LSA 62/04
Rüge per Fax oder Telefon zulässig
- VK Sachsen-Anhalt, 18.11.2004 - 1 VK LVwA 62/04
§ 107 Abs. 3 GWB: schnellstmöglichste Rüge erforderlich
- VK Schleswig-Holstein, 22.12.2004 - VK-SH 34/04
Unverzüglichkeit der Rüge
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2007 - 3 VK 5/07
Europaweites Vergabeverfahren betreffend das Einsammeln, Befördern und …
- VK Sachsen, 12.05.2005 - 1/SVK/038-05
Dienstleistungskonzession: GWB anwendbar? - Rügeerfordernisse
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2005 - 3 VK 14/05
Ausschluss der Antragsbefugnis wegen Präklusion im Vergabeverfahren; …
- VK Sachsen-Anhalt, 03.06.2004 - VK 2 LVwA 15/04
- VK Sachsen-Anhalt, 16.10.2006 - VK 2-LvwA LSA 32/06
Rügeerfordernis
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.11.2003 - 6 W 100/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erlass des Pflichtteils zu Lebzeiten des Elternteils; Ausschluss des Pflichtteils entfernterer Abkömmlinge beim Erbfall
- Judicialis
BGB § 312 Abs. 1 Satz 2 a. F.
- rechtsportal.de
BGB § 312 Abs. 1 Satz 2 (a.F.)
Pflichtteil eines entfernteren Abkömmlings bei Verzicht auf den Pflichtteil durch den näheren Abkömmling - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erlass des Pflichtteils zu Lebzeiten des Elternteils; Ausschluss des Pflichtteils entfernterer Abkömmlinge beim Erbfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 12.08.2003 - 3 O 137/03
- OLG Celle, 17.11.2003 - 6 W 100/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 325/86
Wirksamkeit und Auslegung eines Erbschaftsvertrages
Auszug aus OLG Celle, 17.11.2003 - 6 W 100/03
Entscheidend ist nur, dass sie zum Kreis der gesetzlichen Erben gehörte und keine Verpflichtung einging, die quantitativ mehr erfasste, als was ihr in gesetzlicher Erbfolge zugefallen wäre (vgl. BGHZ 104, 279 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 7 U 228/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
DÜG § 1; ; HGB § 664; ; HGB § 664 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 664 Abs. 2; ; HGB § 823 Abs. 1; ; HGB § 847; ; BinSchG § ... 77 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
BinnSchG § 77 Abs. 1; HGB § 664; EVtr Anl. 1 Kap. III Sachgeb. D Abschn. III Nr. 1 b und 4; Athener Übereinkommen Art. 13
- rechtsportal.de
Schadensersatz für gesundheitliche Schäden, die ein Passagier einer Flusskreuzfahrt durch ein herabstürtzendes Sonnendach erleidet
- Wolters Kluwer
Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen durch ein herunterklappendes Sonnendach auf einem Binnenschiff; Gesamtschuldnerische Haftung für Besatzungsmitglieder als Hilfspersonen; Verletzung der dem verantwortlichen Schiffsführer obliegenden Verpflichtung zur sicheren ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 22.11.2001 - 33 C 606/00
- OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 7 U 228/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1308
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf …
Vielmehr ist eingedenk der stets zu besorgenden Möglichkeit eines - wodurch auch immer verursachten - Versagens der einfachen Überkreuzsicherung sowie der angesichts der Schwere des Sonnendachs ersichtlichen Gefahr für Leib und Leben der Passagiere die beiderseitige Sicherung, wie sie vorgesehen war, geboten gewesen (vgl. Senat, VersR 2002, 1308, 1309).Demzufolge ist für die Beförderungen auf Binnengewässern die Geltung des Athener Übereinkommens zu verneinen, da hier § 664 HGB erst auf Grund der in § 77 Abs. 1 BinSchG enthaltenen Verweisung und damit auf Grund einer Bestimmung, die nach dem Einigungsvertrag ohne Vorbehalt im Gebiet der früheren DDR gilt, anwendbar ist (Senat VersR 2002, 1308, 1310).
Dies folgt für die Beklagten zu 1. und zu 2. aus §§ 77 Abs. 1 BinSchG, 664 HGB i. V. m. Art. 2 der zugehörigen Anlage, die auch die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfassen (BGH TransportR 1997, 154, 155 f.; Senat VersR 2002, 1308;… Rabe, Seehandelsrecht, 4. Auf., Art. 2 zu § 664 HGB, Rn. 10).
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