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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4428
OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99 (https://dejure.org/2000,4428)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2000 - 6 U 208/99 (https://dejure.org/2000,4428)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 6 U 208/99 (https://dejure.org/2000,4428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung eines angemessenen Schmerzensgeldes für einen bei einem Verkehrsunfall erlittenen nicht unerheblichen Dauerschaden aufgrund einer Schultereckgelenkssprengung mit Verletzung der Kapselbandstrukturen; Anforderungen an das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Feststellungsklage bei Spät- oder Dauerschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 225 242
    Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96

    Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
    Gemäß § 225 S. 1 BGB kann die Verjährung durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert werden, so daß nach allgemeiner Auffassung deshalb vor Ablauf der Verjährungsfrist ein wirksamer Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht möglich ist (vgl. BGH r+s 98, 23 = VersR 98, 125; r+s 79, 124 = VersR 79, 284; VersR 84, 689).

    Fallen sie fort, erklärt insbesondere der Schuldner, sich nicht mehr an den Verzicht halten zu wollen, so muß der Gläubiger innerhalb einer angemessenen und ihrerseits nach Treu und Glauben zu bestimmenden Frist seinen Anspruch gerichtlich geltend machen (vgl. BGH r+s 98, 23 = VersR 98, 125; r+s 79, 124 = VersR 79, 284; VersR 84, 689).

  • BGH, 12.12.1978 - VI ZR 159/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Abschlagszahlungen des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
    Gemäß § 225 S. 1 BGB kann die Verjährung durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert werden, so daß nach allgemeiner Auffassung deshalb vor Ablauf der Verjährungsfrist ein wirksamer Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht möglich ist (vgl. BGH r+s 98, 23 = VersR 98, 125; r+s 79, 124 = VersR 79, 284; VersR 84, 689).

    Fallen sie fort, erklärt insbesondere der Schuldner, sich nicht mehr an den Verzicht halten zu wollen, so muß der Gläubiger innerhalb einer angemessenen und ihrerseits nach Treu und Glauben zu bestimmenden Frist seinen Anspruch gerichtlich geltend machen (vgl. BGH r+s 98, 23 = VersR 98, 125; r+s 79, 124 = VersR 79, 284; VersR 84, 689).

  • BGH, 08.05.1984 - VI ZR 143/82

    Verzicht auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
    Gemäß § 225 S. 1 BGB kann die Verjährung durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert werden, so daß nach allgemeiner Auffassung deshalb vor Ablauf der Verjährungsfrist ein wirksamer Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht möglich ist (vgl. BGH r+s 98, 23 = VersR 98, 125; r+s 79, 124 = VersR 79, 284; VersR 84, 689).

    Fallen sie fort, erklärt insbesondere der Schuldner, sich nicht mehr an den Verzicht halten zu wollen, so muß der Gläubiger innerhalb einer angemessenen und ihrerseits nach Treu und Glauben zu bestimmenden Frist seinen Anspruch gerichtlich geltend machen (vgl. BGH r+s 98, 23 = VersR 98, 125; r+s 79, 124 = VersR 79, 284; VersR 84, 689).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
    Rn. 5 Auch ein etwaiger künftiger Schmerzensgeldanspruch wird im Rahmen der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 08.07.80 = VersR 1980 Seite 975) anerkannt.".
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 126/90

    Vertrauen auf früher ausgesprochenen Verzicht auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
    Dies bedeutet zwar nicht, daß dem Einredeverzicht überhaupt keine rechtliche Bedeutung zukäme, denn nach ständiger Rechtsprechung verstößt bei Vereinbarung eines solchen Verzichts der Schuldner mit seiner Berufung auf den Eintritt der Verjährung gegen Treu und Glauben, solange er bei dem Gläubiger den Eindruck erweckt oder aufrechterhält, dessen Ansprüche befriedigen oder doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpfen zu wollen, und solange er den Gläubiger dadurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abhält (vgl. BGH VersR 82, 365; NJW 91, 974).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
    Das reicht für die Anwendung dieser Vorschrift aus, deren Zweck es ist, die Rechtskraftwirkung auch auf das präjudizielle Rechtsverhältnis zu erstrecken (vgl. BGH NJW 92, 1897).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 220/80

    Verzicht auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
    Dies bedeutet zwar nicht, daß dem Einredeverzicht überhaupt keine rechtliche Bedeutung zukäme, denn nach ständiger Rechtsprechung verstößt bei Vereinbarung eines solchen Verzichts der Schuldner mit seiner Berufung auf den Eintritt der Verjährung gegen Treu und Glauben, solange er bei dem Gläubiger den Eindruck erweckt oder aufrechterhält, dessen Ansprüche befriedigen oder doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpfen zu wollen, und solange er den Gläubiger dadurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abhält (vgl. BGH VersR 82, 365; NJW 91, 974).
  • OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97

    Feststellung einer Ersatzpflicht für zukünftige Schäden aus einem Verkehrsunfall; …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
    Schon weil diese Frist von ihrem Zweck her kurz zu bemessen ist, braucht sich der Gläubiger mit einem derartigen Verjährungsverzicht des Schuldners nicht zufrieden zu geben (s. auch OLG Hamm OLGR 98, 45).
  • OLG Hamm, 17.12.2021 - 7 U 99/20

    Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

    Ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis lässt das Feststellungsinteresse dann entfallen, wenn der Betreffende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige noch entstehende Schäden dem Grunde nach mit Wirkung eines Feststellungsurteils anerkennt und er zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 7.3.2006 - 4 U 117/05, Rn. 31, juris; KG Berlin Urt. v. 19.1.2004 - 22 U 71/03, Rn. 4, juris; vgl. dazu auch OLG Hamm Urt. v. 10.2.2000 - 6 U 208/99 [unter 2.1.2]; LG München I Endurt.
  • OLG Celle, 17.01.2002 - 14 U 134/00

    Berücksichtigung der Doppelfunktion des Schmerzensgeldes bei der Bestimmung der …

    Bei Würdigung der Gesamtumstände erscheint dem Senat deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 30.000 DM als angemessen aber auch ausreichend, wobei der Senat die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bei der Bemessung berücksichtigt hat (vgl. laufende Nr. 1898, 1774, 1639 bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 19. Auflage sowie OLGR Hamm 2000, 290 ff.).
  • LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21

    Schmerzensgeld für Mutter junger Tochter bei drohender Unbeweglichkeit des Fußes

    Rn. 21 Ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis lässt das Feststellungsinteresse dann entfallen, wenn der Betreffende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige noch entstehende Schäden dem Grunde nach mit Wirkung eines Feststellungsurteils anerkennt und er zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet (…vgl. OLG Hamm, Urteile vom 17.12.2021 - 7 U 99/20, Rn. 16, juris; vom 10.2.2000 - 6 U 208/99, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 07.03.2006 - 4 U 117/05, Rn. 31, juris; KG Berlin…, Urteil vom 19.01.2004 - 22 U 71/03, Rn. 4, juris;… Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 256 ZPO Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.08.2000 - 6 U 149/99

    Umfang des Schadensersatzes i.R.e. Verkehrsunfalls wegen schuldhafter …

    Rn. 19 Soweit es den Feststellungsantrag betrifft, braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, ob und in welchem Umfang dieser bereits auch vom Ausgangspunkt des Landgerichts her zulässig und begründet war (vgl. zur erleichterten Zulässigkeit der Feststellungsklage neben einem Leistungsantrag Senat, NZV 2000, 374; r+s 97, 439 = OLGR Hamm 97, 320;… Zöller/Greger, § 256 Rz. 25; Enders, ZAP 96, 455 - Fach 13, 405).
  • LG Osnabrück, 20.03.2003 - 1 O 1683/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz …

    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt das Feststellungsinteresse eines Geschädigten nicht schon deshalb, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat (vgl. OLG Nürnberg VersR 1968, 606; OLG Frankfurt ZfS 1982, 257; OLG München RuS 1988, 125; OLG Hamm NZV 2000, 374).
  • LG Arnsberg, 28.04.2022 - 1O 292/21
    Dies ist der Fall, wenn der Betreffende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige noch entstehende Schäden dem Grunde nach mit Wirkung eines Feststellungsurteils anerkennt und er zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet (…vgl. OLG Saarbrücken v. 7.3.2006 - 4 U 117/05, juris Rz. 31;… KG v. 19.1.2004 - 22 U 71/03, juris Rz. 4; vgl. dazu auch OLG Hamm v. 10.2.2000 - 6 U 208/99 unter 2.1.2; LG München I v. 19.2.2015 - 19 O 26364/12 unter I).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2162
OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 823 I; ; BGB § 847 I; ; ZPO § 540; ; ZPO § 284

  • rechtsportal.de

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine rechtswidrige Abhöraktion erlangten Beweismitteln, Sachdienlichkeit einer eigenen Sachentscheidung durch das Berufungsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Instanz; Berufungsgericht; Sachdienlichkeit; Beweismittel; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Abhöraktion; Beweisverwertungsverbot; Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Prozessrecht; Verwertung heimlich erlangter Beweismittel

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zivilprozessrecht, Unverwertbarkeit rechtswidrig erlangter Informationen im Zivilprozess

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1577
  • MDR 2000, 1029
  • MDR 2000, 847
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).

    Einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage fehlt in diesem Fall das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1986, 2502; OLG Hamm NJW 1992, 1329).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ob eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens und davon ab, in welche geschützte Sphäre des Verletzten eingegriffen wurde (BGH NJW 1985; 1617; BGHZ 128, 1).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG …
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG …
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Es muß eine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vorliegen, die nicht auf andere Weise, insbesondere durch Naturalrestitution oder Widerruf befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH VersR 1988, 405).
  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • BGH, 18.10.1994 - VI ZR 74/94

    Ehrenschutz gegenüber Äußerungen des Konkursverwalters in einem Bericht an die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage fehlt in diesem Fall das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1986, 2502; OLG Hamm NJW 1992, 1329).
  • LAG Berlin, 15.02.1982 - 9 Sa 108/81

    Zum Verwertungsverbot einer Zeugenaussage bei mitgehörtem Telephongespräch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Nach der Gegenauffassung ist jedes materiell rechtswidrig erlangte Beweismittel prozessual unverwertbar (LAG Berlin JZ 1982, 258; LG Kassel NJW-RR 1990, 62; Siegert NJW 1957, 690), weil nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung im Prozeßrecht nicht zulässig sein könne, was nach materiellem Recht rechtswidrig sei.
  • LG Kassel, 31.08.1989 - 1 S 194/89
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Presseerklärung einer Strafverteidigerin - Ehrenschutzklage einer Zeugin: …

    Deshalb fehlt entsprechenden Klagen in derartigen Fällen grundsätzlich schon das Rechtsschutzbedürfnis, die Klagen sind also unzulässig (BGH NJW 2005, 279 [281]; BGH NJW 1995, 397; BGH MDR 1992, 942 [943]; BGH ZIP 1987, 1081; OLG Hamm VersR 1991, 435; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 = MDR 2000, 847).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07

    Verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern in Verkaufsräumen

    Bestreitet der Arbeitnehmer diese Tatsachen nicht, so sind sie nach dem im Zivilprozess geltenden Beibringungsgrundsatz als unstreitiger Tatsachenvortrag zu berücksichtigen (entgegen OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

    Macht die Partei hiervon keinen Gebrauch, so bedarf es zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechtes nicht des Ausschlusses des von der Partei ausdrücklich oder durch Nichtbestreiten eingeräumten Sachvortrages (a.A. OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der …

    Jedoch ist weitgehend anerkannt, dass es keinen Automatismus gibt, wonach ein auf rechtswidrigem Weg erlangtes Beweismittel im Zivilverfahren nicht verwendet werden dürfte (…siehe - im Zusammenhang mit § 213 VVG n.F. - Eberhard in MünchKomm/VVG, 2009, § 213 Rdn. 81; Neuhaus/Kloth, NJOZ 2009, 1370; auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 14 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

    Die beeinträchtigten materiellen Rechtspositionen des Betroffenen sind den sonstigen involvierten Interessen, zu denen auch solche der Allgemeinheit zählen können, gegenüber zu stellen (…Muschner in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG , § 213 Rdn. 67;… Klär in: Schwintowski/Brömmelmeyer, Versicherungsvertragsrecht, § 213 VVG Rdn. 40; zur Güterabwägung auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 10 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09

    Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende …

    Rn. 10 Unstreitiger Vortrag wäre ohne weiteres verwertbar (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 aaO juris Rn. 14;… LAG Sachsen-Anhalt LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 17, juris Rn. 41; a.A. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 2000, 1577 f. mit abl. Anm. Heinemann, MDR 2001, 137, 138 ff. und Schneider, MDR 2000, 1029, 1030; vgl. auch Schreiber, ZZP 122, 227, 228, 241) und müsste bei der Frage, ob der Beklagten die Ausübung ihres Anfechtungsrechts nach Treu und Glauben verwehrt ist, zu der vorgenannten Güterabwägung führen (…vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 aaO Rn. 21;… Senatsbeschuss vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung …

    Das Bestreiten des Beklagten war selbst dann zulässig - und prozesserheblich -, wenn die Erklärungen des Beklagten inhaltlich unrichtig oder unvollständig gewesen sein sollten (…vgl. Zöller/Greger aaO, § 138 ZPO Rdn. 3; Heinemann, MDR 2001, 137, 141 f.; noch weitergehend zu den Konsequenzen eines Beweisverwertungsverbotes: OLG Karlsruhe - 10. Senat - NJW 2000, 1577, 1578).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2014 - 1 W 4/14

    Zivilprozess: Erstreckung des Parteivortrags auf vertrauliche Absprachen zwischen …

    Rn. 16 Die Rechte der davon Betroffenen werden hinreichend dadurch gewahrt, dass ihnen im Ausgangsverfahren prozessual wie materiell-rechtlich ausreichende Rechtsgarantien zum Schutz ihrer Interessen bereit stehen (BGH NJW 2012, 1659 ; Kiethe, Zivilprozessuale Sanktionen gegen unrichtigen und rechtswidrigen Sachvortrag, MDR 2007, 625 ), bis hin zum Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 172 GVG oder einer ausnahmsweisen Unverwertbarkeit des fraglichen Vortrags selbst (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1577 ; s.a. Kiethe, Die Abgrenzung von zulässigem Sachvortrag und strafbewehrtem Geheimnisschutz im Zivilprozess, JZ 2005, 1034 ; Dauster/Braun, Verwendung fremder Daten im Zivilprozess und zivilprozessuale Beweisverbote, NJW 2000, 313 ).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung …

    Hier macht der Kläger unabhängig von der Frage, ob das Verbot lediglich die Nutzung eines bestimmten Beweismittels oder die Verwertung der erlangten Informationen selber erfasst (vgl. einerseits OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 201/99 - NJW 2000/1577 und andererseits Heinemann MDR 2001/137), zu Unrecht eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend.
  • OLG Brandenburg, 15.03.2004 - 7 U 8/04

    Hochzeitsgäste beim Feuerwerk verletzt: Kein Schmerzensgeld für Brautpaar

  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2007 - 6 O 12/07

    Öffentliches Zugänglichmachen von geschützten Musiktiteln durch Kinder über …

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01

    Zur Verwertbarkeit eines heimlich mitgehörten Telefongesprächs als Nachweis für …

  • KG, 03.06.2004 - 8 U 8/04

    Gewerberaummiete: Mitvermietung von Nebenflächen; Ausweisung eines gesonderten …

  • LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09

    Anwaltshaftung: Beweisverwertung eines mitgehörten Telefongesprächs; …

  • AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00

    Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und …

  • OLG Dresden, 26.08.2024 - 4 U 366/24

    Unterlassung einer ehrkränkenden Äußerung in einem Schriftsatz der …

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1563
OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99 (https://dejure.org/1999,1563)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.10.1999 - 4 U 1683/99 (https://dejure.org/1999,1563)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 4 U 1683/99 (https://dejure.org/1999,1563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 6 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 2 Nr. 5 § 6 Nr. 6; ZPO § 139
    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen Verlängerung der Bauzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtragsforderungen wegen Planänderungen und Behinderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 139; VOB/B § 2 Nr. 5, § 6 Nr. 6
    Hinweispflicht des Gerichts im Anwalts-Prozess - Mehrkosten wegen Verlängerung der Bauzeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltsprozeß; Hinweispflicht; Fehlende Schlüssigkeit; Mängel des Klagevortrags; Bauleistung; Schadensersatzforderungen des Unternehmers; Änderungsverlangen des Auftraggebers; Verlängerung der Bauzeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverlängernde Anordnungen: Nachtrag? (IBR 2001, 10)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 227
  • NZBau 2000, 518
  • NZBau 2001, 168 (Ls.)
  • BauR 2001, 409
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    Die Ermittlung des neuen Preises hat dabei auf der Grundlage der ursprünglichen Preiskalkulation des Auftragnehmers, der diese offenbaren muß, und unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1996, 1346, 1348;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage, Rdn 1151).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    In diesen Fällen, in denen der Bauherr nur in Erwartung der noch ausstehenden Feststellung einer Unternehmerforderung durch prüfbare Schlußrechnung geleistet hat, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muß (vgl. BGH NJW 1989, 161; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887); von einem Anerkenntnis ist in derartigen Fällen gerade nicht auszugehen (…vgl. Palandt-Thomas, BGB, 58. Auflage, Rdn 104 zu § 812).
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    In Zivilprozessen, in denen beide Parteien anwaltlich vertreten sind, ist das Gericht zu einem ausdrücklichen Hinweis auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH NJW 1984, 310, 311;… vgl. auch Zöller-Greger, ZPO, 21. Auflage, Rdn 9, 13 zu § 139).
  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77

    Wirksamkeit des Vorbehalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    Unter den Voraussetzungen des § 2 Nr. 5 VOB/B kann der Auftragnehmer die Vereinbarung eines neuen Preises beanspruchen oder diesen - falls sich die Parteien nicht einigen können - vom Gericht festlegen lassen (vgl. BGH BauR 1978, 314, 316).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 21 U 12/97
    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    In diesen Fällen, in denen der Bauherr nur in Erwartung der noch ausstehenden Feststellung einer Unternehmerforderung durch prüfbare Schlußrechnung geleistet hat, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muß (vgl. BGH NJW 1989, 161; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887); von einem Anerkenntnis ist in derartigen Fällen gerade nicht auszugehen (…vgl. Palandt-Thomas, BGB, 58. Auflage, Rdn 104 zu § 812).
  • BGH, 08.06.1967 - VII ZR 16/65

    Haftung des Auftragnehmers bei Leistungsverzug

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
    Der Begriff der "hindernden Umstände" im Sinne des § 6 VOB umfaßt grundsätzlich jedes Ereignis, das den vorgesehenen Leistungsablauf hemmt oder ihn verzögert, also im wesentlichen alle Störungen, die sich auf die Bauzeit auswirken (vgl. BGHZ 48, 78, 81).
  • OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18

    Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines Baustillstands; Zeitlicher Mehraufwand …

    Soweit hingegen in der Vergangenheit vereinzelt die Meinung vertreten wurde, dass § 6 Abs. 6 S. 1 VOB/B auch bei einem vertragsgemäßen Verhalten des Auftraggebers möglich sei (…OLG Koblenz, Urt. v. 18.03.1988 - 8 U 345/87, NJW-RR 1988, 851; OLG Nürnberg, Urt. v. 13.10.1999 - 4 U 1683/99, BauR 2001, 409), ist diese Ansicht bereits mit dem Wortlaut der Regelung, der verlangt, dass die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten sein müssen, nicht zu vereinbaren und daher abzulehnen.
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

    Der Auftragnehmer muss aber darlegen - und gegebenenfalls nachweisen -, dass die Verlängerung der Bauzeit und der daraus resultierende Schaden adäquat kausal auf die vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderungen zurückzuführen sind (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409).

    Weil eine Behinderung keineswegs zwingend zu einer Verzögerung des Gesamtablaufs und erst recht nicht zu einem bestimmten (Verzögerungs-) Schaden führen muss, kann der Kausalzusammenhang zwischen Mehrkosten und Behinderung nicht einfach geschätzt werden, sondern muss konkret dargelegt und bewiesen werden (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdn. 1822).

    Dieser Darlegungspflicht kann der Auftragnehmer dadurch genügen, dass er - im Rahmen einer Baudokumentation - eine Gegenüberstellung von Soll- und Istkosten für ungestörte Bauabschnitte einerseits und für die gestörten Bauabschnitte oder Störungsphasen andererseits vorlegt; denn nur auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, ob die eigene Kalkulation des Unternehmers in den ungestörten Zeiten auch tatsächlich erreicht worden ist und die behaupteten Behinderungen zu bestimmten Auswirkungen auf die einzelnen Bauabschnitte und im weiteren Verlauf auf die Gesamtbauzeit führen konnten (vgl. OLG Nürnberg BauR 2001, 409;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdn 1833; Kapellmann/Schiffers, Die Ermittlung der Ersatzansprüche des Auftragnehmers aus vom Bauherrn zu vertretender Behinderung, BauR 1986, 635, 636; aus betriebswirtschaftlicher Sicht: Heilfort, Praktische Umsetzung bauablaufbezogener Darstellungen von Behinderungen als Grundlage der Schadensermittlung nach § 6 Nr. 6 VOB/B, BauR 2003, 457).

  • OLG Celle, 22.07.2009 - 14 U 166/08

    Voraussetzungen des Mehrvergütungsanspruchs wegen Bauzeitverzögerung; …

    Einzubeziehen sind in den neuen Preis somit sämtliche durch die Änderungsanordnung entstandenen Mehr und Minderkosten (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 233/94, BGHZ 131, 392 = BauR 1996, 378, juris-Rdnr. 46. OLG Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2008 - 12 U 209/07, juris-Rdnr. 9. OLG Nürnberg, BauR 2001, 409, juris-Rdnr. 37. Kniffka a. a. O., Rdnr. 91. Keldungs a. a. O., Rdnr. 29, 34).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07

    Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des …

    Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es jedoch nicht, wenn bereits der Prozessgegner auf die mangelnde Substanziierung hingewiesen hat und die Rüge der fehlenden Schlüssigkeit des Klagevorbringens die nötige Klarheit besitzt und die Partei zuverlässig ins Bild setzt, wofür lediglich allgemein gehaltene Rügen nicht ausreichen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1724, 1725; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; OLG Rostock OLG-NL 2005, 206, 207;… MüKo/Peters, ZPO, 2. Aufl., § 139 Rn. 21;… Musielak/Stadler a.a.O., § 139 Rn. 7).
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Im Vordringen befindlich ist eine vermittelnde Meinung, wonach eine vom Prozessgegner geäußerte Kritik an der Schlüssigkeit des Klagevorbringens (oder der Erheblichkeit der Verteidigung) dann beachtlich zu sein vermag, wenn sie die nötige Klarheit besitzt und die Partei zuverlässig ins Bild setzt, wofür lediglich allgemein gehaltene Rügen nicht ausreichen (vgl. OLG Köln, a.a.O., ähnlich auch OLG Nürnberg, MDR 2000, 227;… MünchKomm/Peters, ZPO, 2. Aufl., § 139 Rn. 21;… zustimmend wohl auch Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 139 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 19.12.2003 - 4 U 4/00

    Schadenersatz wegen fehlerhafte Durchführung eines Vergabeverfahrens für …

    Das Gericht braucht zumindest gegenüber einer anwaltlich vertretenen Partei keinen Hinweis wegen Schlüssigkeitsbedenken geben, den bereits der gegnerische Anwalt schriftsätzlich gegeben hat (OLG Nürnberg, MDR 2000, 227;… Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 139 Rdnr. 83).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2007 - 10 U 239/06

    Darlegungslast bei Klage auf Zahlung eines Kontokorrentsaldos

    Es darf auch nicht übersehen werden, dass in einem Anwaltsprozess bereits eine verminderte Hinweispflicht des Gerichts insofern besteht, als von einem Anwalt erwartet werden muss, dass er die Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines Anspruchs kennen muss (BGH NJW 1984, 310 f.; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; LG Stade VersR 2002, 1014 f., 1015), und das zusätzlich jedenfalls dann die Hinweispflicht des Gerichts entfallen kann, wenn der Prozessgegner bereits schriftsätzlich auf den fraglichen Umstand aufmerksam gemacht hat, ohne dass die anwaltlich vertretene Partei hierauf reagiert hätte (BGH NJW 1984, 310 f., 311; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; Thüringer OLG FGPrax 2002, 100; LG Stade VersR 2002, 1014 f., 1015); eine Ausnahme mag insofern allerdings dann gelten, wenn die anwaltlich vertretene Partei die von dem Prozessgegner erhobenen Bedenken offensichtlich falsch aufgenommen hat (BGH NJW 2001, 2548 ff., 2549).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den …

    Zum anderen ist in einem Verfahren, in dem - wie vorliegend - beide Parteien anwaltlich vertreten sind, ein gerichtlicher Hinweis entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite in unmissverständlicher Weise auf Mängel ihres Vortrags hingewiesen worden ist (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 ; BGH zuletzt NJW-RR 2008, 581; BayVerfGH, NJW 1992, 1094; OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 949 ; OLG Nürnberg, MDR 2000, 227;… Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2005, Rn. 38;… Stadler, in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, Rn. 6, 7;… Smid, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 2007, Rn. 39; jeweils zu § 139 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2004 - 12 U 47/04

    Werklohnanspruch aus vorzeitig beendetem Pauschalpreisvertrag über Errichtung …

    Ein Hinweis nach § 139 ZPO ist nicht notwendig, wenn eine anwaltlich vertretene Partei vom Gegner auf einen Mangel ihres Vortrags in einer Weise aufmerksam gemacht wird, die die nötige Klarheit besitzt, um entsprechend verstanden zu werden und kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Hinweis falsch aufgefasst worden ist (BGH BauR 2004, 1477; NJW 2001, 2549; NJW 1984, 310; NJW 1982, 1708, 1711; OLG Koblenz VersR 2004, 989; OLG Nürnberg MDR 2000, 227;… Musielak-Stadler, 4. Aufl., ZPO, § 139 Rn 6 f.).
  • KG, 14.10.2005 - 21 U 233/01
    Es ist Aufgabe der Klägerin, den Verzögerungsschaden konkret darzulegen (…vgl. OLG Braunschweig a.a.O., 1739, 1745; OLG Nürnberg BauR 2001, 409 ; BGH BauR 1986, 347, 348 ).
  • KG, 07.08.2003 - 8 U 266/02

    Mietrechtsstreit: Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu überhöhtem …

  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2013 - 10 O 363/12
  • LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 13 O 133/03

    Verzug: Privatgutachtenkosten verschuldensunabhängig zu erstatten?

  • OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05

    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

  • LG Wiesbaden, 12.04.2012 - 9 O 406/11

    Anspruch auf Leistung aus einer Betriebsunterbrechungsschadenversicherung nach …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3905
OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/2000 (https://dejure.org/2000,3905)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.05.2000 - 8 W 236/2000 (https://dejure.org/2000,3905)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 8 W 236/2000 (https://dejure.org/2000,3905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1398
  • AnwBl 2001, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98

    Erstattung von Kopierkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
    § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO gibt in aller Regel keine Rechtsgrundlage dafür ab, Fotokopiekosten für Anlagen zu Schriftsätzen, die nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO (idF des KostenrechtsänderungsG 1994) vom Auftraggeber nicht zu vergüten sind, für erstattungsfähig zu erklären (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 5.7.1999 - 8 W 5723/98 - Die Justiz 1999, 396 = OLG-Rep 1999, 363).

    Die Rechtspflegerin hat im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss die von der kostenerstattungsberechtigten Beklagten geltend gemachten Kosten für 335 Fotokopien in Höhe von 135, 50 DM unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 (Die Justiz 1999, 396 = OLGRep 1999, 363).

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
    Dies gilt auch dann, wenn es sich um Ablichtungen von Urkunden handelt, die sich wenig oder gar nicht eignen, schriftsätzlich verarbeitet zu werden (vgl. insoweit BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1998 - 6 W 3/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
    Die gegenteilige Auffassung (aus neuerer Zeit zB OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 596 = AnwBl 1998, 541; OLG Koblenz JurBüro 1999, 300; Enders, JurBüro 1999, 281 ff mwNw) hält der Senat nicht (mehr) für überzeugend.
  • OLG Stuttgart, 12.03.1998 - 8 W 74/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Datenbankrecherchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
    Datenbankrecherchen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.3. 1998, Die Justiz 1998, 423 = OLGRep 1998, 264 = JurBüro 1998, 424 = NJW-RR 1999, 437).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Fotokopiekosten für Anlagen zu …

    Das Landgericht hat in einem Patentverletzungsprozess den Antrag auf Festsetzung der Kosten für 271 Fotokopien in Höhe von DM 116, 30 (= EUR 59, 46) abgelehnt und sich dabei in Abkehr von der bisherigen Praxis der Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398) angeschlossen, wonach solche Kosten mit der Prozessgebühr abgegolten seien.

    Die von der Rechtspflegerin zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398 - dort unzutreffend dem OLG Karlsruhe zugeschrieben) gibt keinen Anlass von der im diesem Oberlandesgerichtsbezirk gefestigten Praxis abzuweichen.

  • FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04

    Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und …

    Beispielsweise stellt das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 23. Mai 2000 (8 W 236/00) darauf ab, dass es Bestandteil einer ordnungsgemäßen Prozessführung und Obliegenheit jeder Partei sei, dem Gericht (als Anlagen zu den Schriftsätzen nach § 131 ZPO) die Unterlagen vorzulegen, die für die Entscheidung von Bedeutung seien und dass darin keine "zusätzliche Leistung" gesehen werden könne.
  • LG Koblenz, 01.06.2001 - 14 T 74/01

    Erstattungsfähigkeit der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen …

    Es bedürfte ihr nicht, wenn Kopierkosten generell oder unter der alleinigen Voraussetzung des - regelmäßig zu unterstellenden - Einverständnisses der Partei erstattungsfähig wären (so auch LG Koblenz JurBüro 2000, Seite 411; OLG Koblenz [11. Zivilsenat], - 11 WF 562/00 - OLG Naumburg JurBüro 1994, Seite 218; OLG Dresden JurBüro 2000, Seite 138; OLG Stuttgart JurBüro 2000, Seite 247; OLG Karlsruhe MDR 2000, Seite 1398; vgl. auch BVerfG NJW 1996, Seite 382).
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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6802
OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99 (https://dejure.org/1999,6802)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.03.1999 - 7 UF 25/99 (https://dejure.org/1999,6802)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. März 1999 - 7 UF 25/99 (https://dejure.org/1999,6802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Umgangsrechtes eines nicht sorgerechtsbrechtigten Elternteiles mit seinem Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 46
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters …

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99
    Bei den vorerwähnten Gegebenheiten handelt es sich um häufig anzutreffende Schwierigkeiten und der Gesetzgeber, dem dies durchaus bewußt war, hat gleichwohl den Umgang des Kindes auch mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil als in der Regel kindeswohlfördernd verankert (ähnlich OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 184 f [OLG Karlsruhe 23.09.1998 - 18 UF 192/98]; OLG Braunschweig, ebenda, 185 f, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 09.05.2005 - 6 UF 4/05

    Umgangsregelung: Art und Umfang bei einem gezielt herbeigeführten elterlichen …

    Das gilt gerade auch im Hinblick auf den Vater als männliche Bezugsperson, wenn das Kind im Übrigen bei der Mutter aufwächst und von ihr das mütterliche Identifikationsbild erhält (…vgl. zu alledem Rauscher in Staudinger, BGB 13. Aufl. Rdn. 7 b zu § 1684 m.w.N.; OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46; OLG Bamberg MDR 1998, 1167, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10

    Umgangsrecht des Vaters bei sexuell übergriffigem, aber im Heimatland des …

    Auch kommt der Ausschluss des Umgangs nicht in Frage, wenn der hartnäckige Widerstand des Kindes lediglich auf länger fehlendem Kontakt beruht (Palandt-Diederichsen, a.a.O., OLG Bamberg, FamRZ 2000, S. 46).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes - …

    Die Ausübung des Umgangsrechts durch den leiblichen Vater hat auch Vorrang vor einer seitens der Mutter beabsichtigten störungsfreien Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft (…OLG Karlsruhe, a.a.O.; ebenso OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).
  • OLG Köln, 05.12.2002 - 4 UF 179/02

    Zeitweilig völliger Ausschluss des Umgangsrechts

    Der Gesetzgeber, dem dies durchaus bewußt war, hat gleichwohl den Umgang des Kindes auch mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil als in der Regel kindeswohlfördernd verankert (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 46 m. w. N.).
  • OLG München, 25.08.2008 - 12 UF 838/08
    Ein völliger Ausschluss kommt daher nur in Ausnahmefällen in Betracht (OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.08.1999 - 19 U 200/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6151
OLG Köln, 13.08.1999 - 19 U 200/98 (https://dejure.org/1999,6151)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.1999 - 19 U 200/98 (https://dejure.org/1999,6151)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 1999 - 19 U 200/98 (https://dejure.org/1999,6151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • gmbhr.de

    GmbHG § 2, § 11; ZPO § 50
    Vor-GmbH - Genehmigung der Prozeßführung durch die während des Prozesses entstandene Vorgesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Schadensersatz; Nichterfüllung; Mietvertrag; Parteifähigkeit; Vor-GmbH; Vorgesellschaft; Aktivlegitimation; Forderungsübergang; Rechtsnachfolger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 490
  • DB 2000, 866
  • NZG 2000, 151
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1968 - VII ZR 23/68

    Heilung des Mangels der Parteifähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1999 - 19 U 200/98
    Wird sie allerdings - wie hier - erst während des Prozesses erworben, so wird der Mangel geheilt, wenn der Prozeß von Anfang für die jetzt parteifähige Partei geführt wurde und diese die bisherige Prozeßführung genehmigt (BGH NJW 1972, 1714; NJW 1969, 188;… Münchner Kommentar/Lindacher, BGB 3. Aufl., § 50 Rdnr.57;… Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl., § 50 Rdnr. 40).

    Mit der Vorgründungsgesellschaft wird aber, da sie auf die Errichtung der GmbH zielt, diese bereits in der Anlage so konkretisiert, dass sie als latent existent angesehen werden kann (vgl. zum "latenten" Fortbestand einer gelöschten GmbH bei späterer Wiedereintragung ins Handelsregister: BGH NJW 1969, 188,189).

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1999 - 19 U 200/98
    In einem solchen Fall wird der wahre Rechtsträger aus dem betriebsbezogenen Geschäft berechtigt und verpflichtet(… BGH Urt. v 9.3.1998, II ZR 366/96; BGHZ 91, 148,152).
  • BGH, 09.03.1998 - II ZR 366/96

    Haftung auf Handeln im Namen einer GmbH vor deren Errichtung; Zustimmung zur …

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1999 - 19 U 200/98
    In einem solchen Fall wird der wahre Rechtsträger aus dem betriebsbezogenen Geschäft berechtigt und verpflichtet( BGH Urt. v 9.3.1998, II ZR 366/96; BGHZ 91, 148,152).
  • BGH, 28.11.1997 - V ZR 178/96

    Parteifähigkeit einer Vor-GmbH; Ersatz von Verwendungen des Käufers nach …

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1999 - 19 U 200/98
    Die aktive Parteifähigkeit der in Gründung befindlichen GmbH (Vor-GmbH) gemäß § 50 Abs. 1 ZPO ist höchstrichterlich anerkannt und entspricht überwiegend herrschender Meinung (BGH NJW 1998, 1079, 1080 m.w.Nw. = MDR 1998, 338; Demuth BB 1998, 966;… Zöller /Vollkommer, ZPO 21. Auflage, § 50 Rdnr 39;… Baumbach/Hueck, GmbHG 15. Auflage, § 11 RdNr 16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2016 - 8 Sa 266/15

    Arbeitgeberkündigung - Formwechsel einer GmbH in eine AG

    Selbst außerhalb des Umwandlungsrechts ist anerkannt, dass eine Gesellschaft, die sich im Vorgründungsstadium befindet, zumindest bereits als latent existent anzusehen ist, so dass in ihrem Namen vorgenommene Handlungen genehmigungsfähig sind (vgl. OLG Köln 13.8. 1999 - 19 U 200/98 - NJW-RR 2000, 490).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5006
OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98 (https://dejure.org/1999,5006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 (https://dejure.org/1999,5006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - 20 U 113/98 (https://dejure.org/1999,5006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    AUB-Pflegetagegeld §§ 2 6; VVG § 2
    Pflegetagegeldversicherung bei Adoption

  • Wolters Kluwer

    Beginn des Versicherungsschutzes von Adoptivkindern; Umfang der Gleichstellung von adoptierten mit leiblichen Kindern hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes; Eintritt des Versicherungsfalls vor der Adoption und damit vor Beginn des Versicherungsschutzes; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Falschberatung beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1332
  • NJW-RR 2001, 1152 (Ls.)
  • VersR 2000, 441
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.10.1998 - 20 U 85/98

    Ausschluß von Versicherungsfällen vor Versicherungsbeginn verstößt nicht gegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98
    Denn was Versicherer und Versicherungsnehmer schon durch ausdrückliche Abrede nicht vereinbaren dürfen, kann auch nicht Gegenstand versicherungsrechtlicher Vertrauenshaftung sein (Senat, Urteil vom 30.10.1998, 20 U 85/98).

    Eine Abbedingung des § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bzw. des § 2 AVB dahingehend, daß auch der bereits eingetretene Versicherungsfall vom Versicherungsschutz umfaßt werden sollte, würde sich daher als willkürliches persönliches Geschenk der beklagten Versicherung an die Klägerin zu Lasten der Versichertengemeinschaft darstellen und wäre nach alledem gemäß § 138 BGB als nichtig anzusehen (Senat, Urteil vom 30.10.1998, 20 U 85/98).

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98
    Verschulden bei Vertragsverhandlungen führt aber auch heute noch regelmäßig, abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmen (zuletzt BGH in VersR 99, 198) nur zum Ersatz des Vertrauensschadens.
  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 115/99

    Ausschluß der Leistungspflicht für zum Zeitpunkt der Adoption eingetretene …

    Das Berufungsgericht hat die Abweisung der Hauptanträge bestätigt und den Hilfsanträgen im zuletzt geltend gemachten Umfang stattgegeben (Veröffentlichung des Urteils in NVersZ 1999, 570 = VersR 2000, 441 = r+s 2000, 80).
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11

    Anforderungen an den Nachweis der Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsbeschädigung …

    Das Gegenteil ist aber bewiesen, wenn - wie im Ergebnis hier - feststeht, dass die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6, 7 = RuS 1991, 285; Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966).

    Da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, genügt für die Annahme, die Vermutung der Unfreiwilligkeit des Unfallereignisses sei widerlegt, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil v. 14.12.1993, VI ZR 221/92, NJW-RR 1994, 567; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966;… OLG Köln a.a.O.;… Knappmann a.a.O.).

  • OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06

    Keine Auswirkungen der Vertragsverlängerung einer …

    Denn wissen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer bereits bei Antragstellung, dass der Versicherungsfall eingetreten und eine Leistungspflicht des VR nicht nur in Betracht kommt, sondern bereits entstanden ist (hierauf zielt der Vortrag des Klägers hin), so stellt die - so vereinbarte - Rückwärtsversicherung ein willkürliches persönliches Geschenk dar, die um der Versichertengemeinschaft willen nach § 138 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 40/89 - VersR 1990, 618; Senat, Urteil vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 - VersR 2000, 441; Senat, Urteil vom 30.10.1998 - 20 U 85/98- VersR 1999, 840).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.06.1999 - 9 W 9/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12673
OLG Hamm, 04.06.1999 - 9 W 9/99 (https://dejure.org/1999,12673)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.1999 - 9 W 9/99 (https://dejure.org/1999,12673)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 1999 - 9 W 9/99 (https://dejure.org/1999,12673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Gerichts wegen fehlender Begründung als wesentlichen Verfahrensmangel; Rechtswirksamer Rechtsmittelverzicht durch Erklärung des Verzichts auf eine schriftliche Begründung der zu treffenden Kostenentscheidung vor ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05

    Kostenbechluss: Zur Frage, ob der Verzicht auf die Begründung der …

    In der Rechtsprechung wird allerdings zum Teil die Ansicht vertreten, dass der Verzicht auf eine Begründung des Kostenbeschlusses nicht zugleich einen Rechtsmittelverzicht enthalte (OLG Hamm (9. ZS) NJW-RR 2000, 212; (19. ZS) MDR 2000, 721; (30. ZS) MDR 2003, 116).

    Entsprechendes müsse daher auch für den im Wesentlichen gleich gelagerten Fall eines Verzichts auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gelten (so OLG Hamm (9. ZS) NJW-RR 2000, 212).

  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 30 W 13/02

    Kostenentscheidung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Verzicht …

    Nach der Neufassung des § 515 ZPO kann ein Rechtsmittelverzicht zwar auch schon vor Verkündung der gerichtlichen Entscheidung, und zwar einseitig wirksam erklärt werden (…Musielak/Ball ZPO 3. Aufl. 2002 § 515 Rn. 1; anders noch zum alten Recht: OLG Hamm [9. Zivilsenat] NJW-RR 2000, 212).

    Entgegen der jedenfalls früheren Auffassung anderer Senate des OLG Hamm, ein Rechtsmittelverzicht liege bereits dann vor, wenn sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich über den prozessualen Anspruch einigen, dem Gericht die Kostenentscheidung übertragen und zugleich auf deren Begründung verzichten (OLG Hamm [22. Zivilsenat] MDR 1989, 919; OLG Hamm [20. Zivilsenat] NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm [12. Zivilsenat] NJW-RR 1994, 1407) hält der erkennende Senat daran fest, dass ein Rechtsmittelverzicht unmissverständlich erklärt werden muss (OLG München JurBüro 1981, 892; OLG Köln KostRspr BRAGO § 9 Nr. 43, zumindest tendenziell auch: OLG Hamm [9. Zivilsenat] NJW-RR 2000, 212).

  • KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04

    Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen

    Wird eine erstinstanzliche Entscheidung angegriffen, für die das Gesetz dem Gericht - wie hier nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO - Ermessen einräumt, ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die ihm von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Beschl. v. 31. Januar 2005 - 5 W 150/04; OLG-Report Hamburg 2003, 277; OLG Hamm NJW-RR 2000, 212; NJW-RR 1995, 1213; OLG Schleswig NJW-RR 1998, 1371, 1372;… Braun, in: Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 567 ZPO Rz. 7a; Merz ZMR 1983, 365, 367; Schmid ZZP 97 [1984], 245, 291; noch weiter gehend RGZ 54, 348, 349: keine Überprüfung von Ermessensentscheidungen).
  • OLG Celle, 25.07.2002 - 20 W 11/02

    Verfahrensrecht; Sofortige Beschwerde; Kostenregelung im Prozeßvergleich; …

    ZS] NJW-RR 2000, 212; [8.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12692
OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99 (https://dejure.org/1999,12692)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.09.1999 - 4 WF 74/99 (https://dejure.org/1999,12692)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. September 1999 - 4 WF 74/99 (https://dejure.org/1999,12692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 323 Abs. 1 § 767
    Gerichtliche Geltendmachung von Einwänden gegen einen Vollstreckungstitel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 97/87

    Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99
    Grabe, Die Abänderung von Unterhaltstiteln, Rdn. 143 ff., 189 ff., Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 323 ZPO Rdn. 5 ff.; Hoppenz, FamRZ 1987, 1100 ff., Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 21. Aufl., § 323 Rdn. 41 ff., BGH, FamRZ 1982, 470, 471, FamRZ 1989, 159, 160, FamRZ 1990, 504, 505, und 1095, FamRZ 1991, 1175 , FamRZ 1997, 671 ), denen wohl letztlich gemeinsam ist, dass die Vollstreckungsgegenklage dann der zutreffende Rechtsbehelf ist, wenn es um die Auswirkungen eines scharf umrissenen, zeitlich eher punktuell fixierten Ereignisses ohne Unklarheiten über seinen Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch geht, die Klage gemäß § 323 ZPO aber zur Anwendung kommt, wenn sich Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht infolge von Abweichungen in der Prognose der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben (…vgl. die Zusammenstellung bei Stein/Jonas/Leipold, Rdn. 7, 8).

    Der BGH (FamRZ 1989, 159 und 1990, 1095 ) hat allerdings die Abgrenzung teilweise auch nur dahingehend vorgenommen, ob es um die Auswirkungen für die Vergangenheit - Klage gemäß § 767 ZPO - oder für die Zukunft - Klage gemäß § 323 ZPO - geht (Erhöhung von Renteneinkünften des Berechtigten infolge der Durchführung des Versorgungsausgleichs und der darauf beruhenden Kürzung der Rente des Verpflichteten, Verwirkung).

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99
    Grabe, Die Abänderung von Unterhaltstiteln, Rdn. 143 ff., 189 ff., Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 323 ZPO Rdn. 5 ff.; Hoppenz, FamRZ 1987, 1100 ff., Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 21. Aufl., § 323 Rdn. 41 ff., BGH, FamRZ 1982, 470, 471, FamRZ 1989, 159, 160, FamRZ 1990, 504, 505, und 1095, FamRZ 1991, 1175 , FamRZ 1997, 671 ), denen wohl letztlich gemeinsam ist, dass die Vollstreckungsgegenklage dann der zutreffende Rechtsbehelf ist, wenn es um die Auswirkungen eines scharf umrissenen, zeitlich eher punktuell fixierten Ereignisses ohne Unklarheiten über seinen Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch geht, die Klage gemäß § 323 ZPO aber zur Anwendung kommt, wenn sich Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht infolge von Abweichungen in der Prognose der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben (…vgl. die Zusammenstellung bei Stein/Jonas/Leipold, Rdn. 7, 8).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99
    Grabe, Die Abänderung von Unterhaltstiteln, Rdn. 143 ff., 189 ff., Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 323 ZPO Rdn. 5 ff.; Hoppenz, FamRZ 1987, 1100 ff., Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 21. Aufl., § 323 Rdn. 41 ff., BGH, FamRZ 1982, 470, 471, FamRZ 1989, 159, 160, FamRZ 1990, 504, 505, und 1095, FamRZ 1991, 1175 , FamRZ 1997, 671 ), denen wohl letztlich gemeinsam ist, dass die Vollstreckungsgegenklage dann der zutreffende Rechtsbehelf ist, wenn es um die Auswirkungen eines scharf umrissenen, zeitlich eher punktuell fixierten Ereignisses ohne Unklarheiten über seinen Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch geht, die Klage gemäß § 323 ZPO aber zur Anwendung kommt, wenn sich Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht infolge von Abweichungen in der Prognose der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben (…vgl. die Zusammenstellung bei Stein/Jonas/Leipold, Rdn. 7, 8).
  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89

    Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99
    Der BGH (FamRZ 1989, 159 und 1990, 1095 ) hat allerdings die Abgrenzung teilweise auch nur dahingehend vorgenommen, ob es um die Auswirkungen für die Vergangenheit - Klage gemäß § 767 ZPO - oder für die Zukunft - Klage gemäß § 323 ZPO - geht (Erhöhung von Renteneinkünften des Berechtigten infolge der Durchführung des Versorgungsausgleichs und der darauf beruhenden Kürzung der Rente des Verpflichteten, Verwirkung).
  • BGH, 29.05.1991 - XII ZR 157/90

    Geltendmachung von Veränderungen und der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99
    Grabe, Die Abänderung von Unterhaltstiteln, Rdn. 143 ff., 189 ff., Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 323 ZPO Rdn. 5 ff.; Hoppenz, FamRZ 1987, 1100 ff., Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 21. Aufl., § 323 Rdn. 41 ff., BGH, FamRZ 1982, 470, 471, FamRZ 1989, 159, 160, FamRZ 1990, 504, 505, und 1095, FamRZ 1991, 1175 , FamRZ 1997, 671 ), denen wohl letztlich gemeinsam ist, dass die Vollstreckungsgegenklage dann der zutreffende Rechtsbehelf ist, wenn es um die Auswirkungen eines scharf umrissenen, zeitlich eher punktuell fixierten Ereignisses ohne Unklarheiten über seinen Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch geht, die Klage gemäß § 323 ZPO aber zur Anwendung kommt, wenn sich Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht infolge von Abweichungen in der Prognose der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben (…vgl. die Zusammenstellung bei Stein/Jonas/Leipold, Rdn. 7, 8).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99
    Grabe, Die Abänderung von Unterhaltstiteln, Rdn. 143 ff., 189 ff., Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 323 ZPO Rdn. 5 ff.; Hoppenz, FamRZ 1987, 1100 ff., Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 21. Aufl., § 323 Rdn. 41 ff., BGH, FamRZ 1982, 470, 471, FamRZ 1989, 159, 160, FamRZ 1990, 504, 505, und 1095, FamRZ 1991, 1175 , FamRZ 1997, 671 ), denen wohl letztlich gemeinsam ist, dass die Vollstreckungsgegenklage dann der zutreffende Rechtsbehelf ist, wenn es um die Auswirkungen eines scharf umrissenen, zeitlich eher punktuell fixierten Ereignisses ohne Unklarheiten über seinen Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch geht, die Klage gemäß § 323 ZPO aber zur Anwendung kommt, wenn sich Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht infolge von Abweichungen in der Prognose der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben (…vgl. die Zusammenstellung bei Stein/Jonas/Leipold, Rdn. 7, 8).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07

    Ausbildungsunterhalt nach Studienabbruch - Einheitliche Ausbildung bei Studium …

    Denn die Klage ist auch als Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO, in die sie gegebenenfalls umzudeuten ist (vgl. dazu OLG Bremen, OLGR 2000, 7 f.; OLG Bamberg, FamRZ 1980, 617 f.;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 323, Rz. 16), unbegründet.
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