Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG §§ 4 Nr. 11, 8, 14 Abs. 2 S. 1; StGB § 284; EGV Art. 46, 49; EVGVVO Art. 5 Nr. 3; SportwettenGes NW §§ 1, 2
- Judicialis
UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 14 Abs. 2 S. 1; ; StGB § 284; ; EGV Art. 46; ; EGV Art. 49; ; EVGVVO Art. 5 Nr. 3; ; SportwettenGes NW § 1; ; SportwettenGes NW § 2
- JurPC
UWG §§ 4 Nr. 11, 8, 14 Abs. 2 S. 1; StGB § 284; EGV Art. 46, 49; EVGVVO Art. 5 Nr. 3; SportwettenGes NW §§ 1, 2
Internet-Sportwetten ohne inländische Genehmigung - online-und-recht.de
Vermittlung von Sportwetten über das Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG - 1 BvR 1054/01 [DRsp Nr. 2006/7944] - vom 28.03.2006
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 823; BGB § ... 830; EGBGB Art. 40; EGV-Amsterdam Art. 43; EGV-Amsterdam Art. 45; EGV-Amsterdam Art. 46; EGV-Amsterdam Art. 49; EGV-Amsterdam Art. 226; EGV-Amsterdam Art. 234; EUGVVO 44/2001 Art. 5; EUGVVO 44/2001 Art. 60; StGB § 284; UWG § 3; UWG § 4; UWG § 8; UWG § 14; WettG-NRW § 1; WettG-NRW § 2; ZPO § 32; ZPO § 513
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand; Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung - dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Vermittlung von Sportwetten über das Internet
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vorgehen gegen ausländischen Wettanbieter
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vermittlung von Sportwetten über das Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfung der internationalen Zuständigkeit in Berufungsverfahren; Wettbewerbswidrige Durchführung nicht genehmigter Sportwetten; Örtliche Zuständigkeit der Gerichte abhängig von dem Sitz der Gesellschaft im griechischen oder türkischen Teil Zyperns; Bestimmung des ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.07.2005 - 81 O 30/05
- OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
Papierfundstellen
- ZUM 2006, 648
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (21)
- BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Es ist dann die EuGVVO nicht anwendbar und die internationale Zuständigkeit ergibt sich mangels anderer gesetzlicher oder völkerrechtlicher Regelungen nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 95, 1225 f m.w.N.) aus den Regeln über die örtliche Zuständigkeit.Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 95, 1225 f), von der abzuweichen kein Anlass besteht, muss sich bei bestehender Mittäterschaft jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 Abs. 1 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen.
Das gilt im Hinblick auf das erwähnte, in NJW 95, 1225 veröffentlichte Urteil des BGH auch für die Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte.
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Auch das Bundesverfassungsgericht hat seiner im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlichten Entscheidung vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - zugrundegelegt, dass Sportwetten ungeachtet der verfassungsrechtlichen Problematik den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (…a.a.O., Rz. 120, 129, 159).Die der Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsfragen sind höchstrichterlich insbesondere durch die oben angeführten Entscheidungen "Gambelli" des EuGH, die Entscheidung des BVerfG vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - sowie die Urteile "Sportwetten" und "Schöner Wetten" des BGH geklärt.
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (…vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).Auch der BGH hat in Kenntnis des "Gambelli"-Urteils des EuGH in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" (GRUR 04, 693,695) durch die in dem angefochtenen Urteil auf S.14 zitierte Formulierung entschieden, dass ein etwaiger Verstoß einzelner Landesvorschriften gegen die Art. 46 und 49 EGV nicht zur Erlaubnisfreiheit führt, sondern (nur) bei der Erteilung einer beantragten Erlaubnis zu berücksichtigen ist.
- BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02
Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (…vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).
- BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02
HOTEL MARITIME
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Für Kennzeichenstreitigkeiten hat der BGH entschieden, dass Begehungsort auch der Ort ist, an dem dritten Personen die streitgegenständlichen Informationen im Internet bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht werden (BGH GRUR 2005, 431 f - "Hotel Maritim"). - BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02
Kostentragung nach Klagerücknahme
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO). - OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO). - LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04
Voraussetzungen eines Anerkenntnisurteils; Wettbewerbsrechtliche …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO). - LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 396/05
Voraussetzungen für die Eröffnung des Zivilrechtsweges; Hinreichende Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Dem Antrag der Beklagten zu 1) bis 3), das Verfahren bis zur Entscheidung des Rechtsstreits 12 O 396/05 LG Düsseldorf auszusetzen, ist nicht stattzugeben. - EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
- BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99
Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis
- BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen …
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit …
- BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88
Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche …
- BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
- BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs …
- LG Köln, 14.07.2005 - 81 O 30/05
Vermittlung von Sportwetten in NRW nur mit deutscher Lizenz möglich
- VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138
Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig
Vielmehr dürfen Sportwetten im Freistaat Bayern grundsätzlich nur mit einer bayerischen Erlaubnis angeboten werden (so auch u.a. VG München vom 10.5.2006 Az. M 22 S 06.1513 und vom 11.5.2006 Az. M 22 S 06.1473 ; VG Bayreuth vom 27.4.2006 Az. B 1 S 06.283 ; OLG Köln vom 21.4.2006 Az. 6 U 145/05 ; VG Gelsenkirchen vom 29.5.2006 Az. 7 L 701/06 ; OVG Magdeburg vom 4.5.2006 Az. 1 M 476/05 ; VG Münster vom 2.6.2006 Az. 9 L 379/06 ; OVG NRW vom 13.12.2002 Az. 4 B 1844/02 und Az. 4 B 2124/02 GewArch 2003, 162 und 164, OVG NRW vom 13.11.2003 Az. 4 B 1897/03 ; BayVGH vom 21.12.2004 Az. 24 Cs 04.1101 ; Nds. OVG vom 17.3.2005 Az. 11 ME 369/03 GewArch 2005, 282 (284); BGH vom 14.3.2002 Az. I ZR 279/99 NJW 2002, 2175 (2176); BGH vom 1.4.2004 Az. I ZR 317/01 NJW 2004, 2158 (2160); Hecker/Schmitt, Zur Strafbarkeit des privaten Anbietens von Sportwetten, ZfWG 2006, 59 (63)).Während ersteres durch die Bewilligung des Landes Vorarlberg zur Entgegennahme von Sportwettvermittlungen an den jeweils bewilligten Standorten unter Umständen noch - vielleicht auch erst über europarechtliche Aspekte -umfasst sein könnte (verneinend aber wohl OLG Köln v. 21.4.2006 Az. 6 U 145/05 ), so ist dies zumindest bei der von der Klägerin beabsichtigten Betätigung nicht der Fall.
Insoweit schließt sich die erkennende Kammer der Auffassung der 22. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 10.5.2006 Az. M 22 S 06.1513 und 11.5.2006 Az. M 22 S 06.1473 (so auch OLG Köln vom 21.4.2006 Az. 6 U 145/05 ; VG Bayreuth vom 27.4.2006 Az. B 1 S 06.283 , BGH vom 14.3.2002 Az. I ZR 279/99 NJW 2002, 2175 ; BGH vom 1.4.2004 I ZR 317/01 GewArch 2004, 336 (337); a.A. VG Minden vom 26.5.2006 Az. 3 L 241/06 ;… Kretschmer, a.a.O. S. 56;… Redeker/Sellner/Dahs & Widmaier, a.a.O.) an.
Auch der BGH hat in Kenntnis des Gambelli-Urteils in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" (Urteil vom 1.4.2004 Az. I ZR 317/01 GewArch 2004, 336 (338)) entschieden, dass ein etwaiger Verstoß einzelner Landesvorschriften gegen die europarechtlichen Grundfreiheiten nicht zur Erlaubnisfreiheit führe, sondern vielmehr bei der Erteilung einer beantragten Erlaubnis zu berücksichtigen sei (vgl. auch OLG Köln vom 21..4.2006 Az. 6 U 145/05 ; a.A. VG Giessen vom 21.11.2005 Az. 10 E 1104/05 , die § 284 StGB europarechtskonform dahingehend auslegen, dass die ausländische Erlaubnis gelte).
- OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09
Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei …
Ein Anlass, diese Frage für wettbewerbsrechtliche Ansprüche anders zu entscheiden, ist nicht zu erkennen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.04.2006, 6 U 145/05). - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens …
Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports …
Unzutreffend ist daher ihre Ansicht, die Behörden müssten dann ihre Tätigkeit dulden; denn bereits vor dem Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes war diese Tätigkeit nach § 14 des Lotto-Toto-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verboten (so auch BVerfG, DVBl. 2006, 625 [631] für die Rechtslage in Bayern; OVG LSA, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 -, zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, OLG-Report 2006, 618 ff.). - OLG Celle, 01.02.2007 - 13 U 195/06
Wettbewerbswidrigkeit einer Fernsehwerbung für Sportwetten; Erlaubnis der …
Der Senat tritt dieser Rechtsprechung, der auch das OLG Köln (Urt. v. 21. April 2006 - 6 U 145/05), das OLG München (…Urt. v. 27. Oktober 2006 - 6 U 5104/04) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…Urt. v. 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457) gefolgt sind, bei. - VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
Berufsfreiheit; Bewerbung; DDR; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnis; …
Dass bei der Nutzung des Internets der Wettunternehmer sein Angebot nicht an bestimmte Personen richtet, ändert hieran nichts, weil er durch das Einstellen des Angebotes ins Internet jedem Wettinteressenten, also auch dem in Niedersachsen wohnenden, die Teilnahme von seinem jeweiligen Aufenthaltsort aus ermöglichen will (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.12.2003 - 4 B 1987/03; OLG Köln, Urt. V. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, zitiert nach juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 01.08.2006 - 14 L 872/06 -).Es ist danach für die Frage der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung ohne Belang, unter welchen Voraussetzungen das staatliche Wettmonopol rechtlich zulässig ist und ob diese eingehalten werden (vgl. OLG Köln, Urt. V. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -).
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften ohne eine Erlaubnis …
Das Berufungsgericht (OLG Köln ZUM 2006, 648) hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es die Beklagte nach dem in der Berufungsinstanz gestellten Antrag der Klägerin verurteilt hat, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie nachfolgend wiedergegeben in der Bundesrepublik Deutschland ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten anzubieten und/oder zu bewerben. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch …
Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel …
Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06
Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten; …
Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer …
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06
Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze …
- VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06
Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit; …
- VG Köln, 14.08.2006 - 6 L 957/06
Ersetzung einer Individualverfügung durch eine Allgemeinverfügung; Einordnung …
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § ... 114 Abs. 1; ; ZPO § 115; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 115 Abs. 2 2. HS; ; ZPO § 120 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 167; ; ZPO §§ 567 ff; ; BSHG § 88; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 S. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 195; ; BGB § 197 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 204 Abs. 2 S. 2 n.F.; ; BGB § 209; ; BGB § 214; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 314 n.F.; ; BGB § 488; ; BGB § 488 Abs. 1; ; VerbrKrG § 1 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 2
- rechtsportal.de
BGB § 133 § 138 § 488; VerbrKrG § 1 Abs. 1 S. 1
Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung bei einem aus familiärer Verbundenheit gewährten Darlehen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 488, 138
Keine Vermutung der Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung des Mithaftenden bei Darlehen an Familienangehörigen - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Rückzahlung eines wegen Zahlungsverzugs vorzeitig gekündigten Darlehen; Sittenwidrigkeit bei krasser finanzieller Überforderung des Bürgen; Vermutungswirkung der Sittenwidrigkeit in Fällen von gewährten Darlehen aus familiärer Verbundenheit; Haftung der ...
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 11.05.2005 - 5 O 2896/04
- OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
- LG Magdeburg, 25.11.2005 - 5 O 2896/04
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1485
- NJ 2006, 221
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (28)
- BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01
Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Richtig ist allerdings, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine echte Mitdarlehensnehmerschaft bei einem mit einem Bankinstitut abgeschlossenen Kreditvertrag regelmäßig nur in Betracht kommen soll, wenn ein eigenes - sachliches und/oder persönliches Interesse - an der Kreditaufnahme besteht und der Verpflichtete als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. BGHZ 146, 37, 41; BGH NJW 2002, 744 - 745 m.w.N. zitiert nach juris; BGH NJW-RR 2004, 924, 925 zitiert nach juris; BGH NJW 2002, 2705 - 2707 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 973 - 976 zitiert nach juris).Dies beruht aber auch gerade auf der Erwägung, dass es die kreditgebende Bank nicht allein durch die Wahl der Formulierung in dem Darlehensvertrag in der Hand haben soll, einem erkennbar bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Mitdarlehensnehmer zu machen und damit den Nichtigkeitsfolgen des § 138 Abs. 1 BGB zu entgehen (vgl. BGH NJW 2002, 744-745 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 973 - 976 zitiert nach juris).
Eine die Nichtigkeit des Vertrages herbeiführender Verstoß gegen die guten Sitten liegt erst dann vor, wenn die Mithaftung oder Bürgschaftsverpflichtung nicht aufgrund einer freien Entscheidung des Mithaftenden bzw. Bürgen übernommen wurde, sondern das Bankinstitut eine emotionale Bindung zu dem dem Mithaftenden oder Bürgen nahe stehenden Hauptschuldners in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2002, 744 ff; BGH NJW 2228 ff; BGH NJW 2001, 815/816 m.w.N.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Banken mit privaten Sicherungsgebern geschlossenen Bürgschafts- und Mithaftungsverträgen regelmäßig entscheidend von dem Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsunfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahestehenden Bürgen oder Mitverpflichteten ab (vgl. BGHZ 125, 206/211; BGHZ 136, 347/351; BGHZ 137, 329/333 ff.; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249, 2252; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH FamRZ 2003, 512/513 m. w. N.; BGH ZIP 2003, 275-277).
In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedenfalls widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit ohne realistische Einschätzung der Interessenlage allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2001, 815/816; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249; BGH FamRZ 2003, 512/513).
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Richtig ist allerdings, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine echte Mitdarlehensnehmerschaft bei einem mit einem Bankinstitut abgeschlossenen Kreditvertrag regelmäßig nur in Betracht kommen soll, wenn ein eigenes - sachliches und/oder persönliches Interesse - an der Kreditaufnahme besteht und der Verpflichtete als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. BGHZ 146, 37, 41; BGH NJW 2002, 744 - 745 m.w.N. zitiert nach juris; BGH NJW-RR 2004, 924, 925 zitiert nach juris; BGH NJW 2002, 2705 - 2707 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 973 - 976 zitiert nach juris).Eine die Nichtigkeit des Vertrages herbeiführender Verstoß gegen die guten Sitten liegt erst dann vor, wenn die Mithaftung oder Bürgschaftsverpflichtung nicht aufgrund einer freien Entscheidung des Mithaftenden bzw. Bürgen übernommen wurde, sondern das Bankinstitut eine emotionale Bindung zu dem dem Mithaftenden oder Bürgen nahe stehenden Hauptschuldners in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2002, 744 ff; BGH NJW 2228 ff; BGH NJW 2001, 815/816 m.w.N.).
In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedenfalls widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit ohne realistische Einschätzung der Interessenlage allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2001, 815/816; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249; BGH FamRZ 2003, 512/513).
- BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen der Verpflichtung als Mitdarlehensnehmer und der Haftung als Beitretender ist die von den Vertragsparteien tatsächlich gewollte Rechtsfolge (vgl. BGH NJW-RR 2004, 924-925 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 973 - 976 m.w.N. zitiert nach juris).Richtig ist allerdings, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine echte Mitdarlehensnehmerschaft bei einem mit einem Bankinstitut abgeschlossenen Kreditvertrag regelmäßig nur in Betracht kommen soll, wenn ein eigenes - sachliches und/oder persönliches Interesse - an der Kreditaufnahme besteht und der Verpflichtete als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. BGHZ 146, 37, 41; BGH NJW 2002, 744 - 745 m.w.N. zitiert nach juris; BGH NJW-RR 2004, 924, 925 zitiert nach juris; BGH NJW 2002, 2705 - 2707 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 973 - 976 zitiert nach juris).
Dies beruht aber auch gerade auf der Erwägung, dass es die kreditgebende Bank nicht allein durch die Wahl der Formulierung in dem Darlehensvertrag in der Hand haben soll, einem erkennbar bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Mitdarlehensnehmer zu machen und damit den Nichtigkeitsfolgen des § 138 Abs. 1 BGB zu entgehen (vgl. BGH NJW 2002, 744-745 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 973 - 976 zitiert nach juris).
- BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03
Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen der Verpflichtung als Mitdarlehensnehmer und der Haftung als Beitretender ist die von den Vertragsparteien tatsächlich gewollte Rechtsfolge (vgl. BGH NJW-RR 2004, 924-925 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 973 - 976 m.w.N. zitiert nach juris).Als Ausgangspunkt jeder Auslegung ist dabei in erster Linie an den Vertragswortlaut anzuknüpfen (vgl. st. Rspr. BGHZ 121, 13, 16; BGH NJW-RR 2004, 924 - 925) daneben ist ferner die Interessenlage der Vertragspartner zu berücksichtigen.
Richtig ist allerdings, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine echte Mitdarlehensnehmerschaft bei einem mit einem Bankinstitut abgeschlossenen Kreditvertrag regelmäßig nur in Betracht kommen soll, wenn ein eigenes - sachliches und/oder persönliches Interesse - an der Kreditaufnahme besteht und der Verpflichtete als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. BGHZ 146, 37, 41; BGH NJW 2002, 744 - 745 m.w.N. zitiert nach juris; BGH NJW-RR 2004, 924, 925 zitiert nach juris; BGH NJW 2002, 2705 - 2707 zitiert nach juris; BGH NJW 2005, 973 - 976 zitiert nach juris).
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01
Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden; …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Banken mit privaten Sicherungsgebern geschlossenen Bürgschafts- und Mithaftungsverträgen regelmäßig entscheidend von dem Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsunfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahestehenden Bürgen oder Mitverpflichteten ab (vgl. BGHZ 125, 206/211; BGHZ 136, 347/351; BGHZ 137, 329/333 ff.; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249, 2252; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH FamRZ 2003, 512/513 m. w. N.; BGH ZIP 2003, 275-277).In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedenfalls widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit ohne realistische Einschätzung der Interessenlage allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2001, 815/816; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249; BGH FamRZ 2003, 512/513).
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 81/01
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Banken mit privaten Sicherungsgebern geschlossenen Bürgschafts- und Mithaftungsverträgen regelmäßig entscheidend von dem Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsunfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahestehenden Bürgen oder Mitverpflichteten ab (vgl. BGHZ 125, 206/211; BGHZ 136, 347/351; BGHZ 137, 329/333 ff.; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249, 2252; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH FamRZ 2003, 512/513 m. w. N.; BGH ZIP 2003, 275-277).In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedenfalls widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit ohne realistische Einschätzung der Interessenlage allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2001, 815/816; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249; BGH FamRZ 2003, 512/513).
- BGH, 13.11.2001 - XI ZR 82/01
Zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger gegenüber …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Je gravierender die Vertragsfreiheit im konkreten Einzelfall gestört ist und die Folgen für den strukturell unterlegenen Vertragspartner sind, umso dringlicher ist eine Korrektur geschlossener Verträge mit Hilfe der Generalklauseln des BGB (vgl. BGH NJW 2002, 746, 747).Eine ähnliche wirtschaftliche Überlegenheit mag zwar auch bei anderen Kreditgebern in Betracht kommen, insbesondere wenn sie ihre laufenden Einkünfte ganz oder teilweise aus Geldgeschäften beziehen und als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 VerbrKrG anzusehen sind (vgl. BGH NJW 2002, 746, 747;… Heinrichs in Palandt, BGB, 64.Aufl., § 138 BGB Rdn. 38).
- BGH, 17.09.2002 - XI ZR 306/01
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsübernahme durch einen Familienangehörigen
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Banken mit privaten Sicherungsgebern geschlossenen Bürgschafts- und Mithaftungsverträgen regelmäßig entscheidend von dem Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsunfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahestehenden Bürgen oder Mitverpflichteten ab (vgl. BGHZ 125, 206/211; BGHZ 136, 347/351; BGHZ 137, 329/333 ff.; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249, 2252; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH FamRZ 2003, 512/513 m. w. N.; BGH ZIP 2003, 275-277).In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedenfalls widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit ohne realistische Einschätzung der Interessenlage allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2001, 815/816; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249; BGH FamRZ 2003, 512/513).
- BGH, 03.12.2002 - XI ZR 311/01
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung wegen Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Banken mit privaten Sicherungsgebern geschlossenen Bürgschafts- und Mithaftungsverträgen regelmäßig entscheidend von dem Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsunfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahestehenden Bürgen oder Mitverpflichteten ab (vgl. BGHZ 125, 206/211; BGHZ 136, 347/351; BGHZ 137, 329/333 ff.; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249, 2252; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH FamRZ 2003, 512/513 m. w. N.; BGH ZIP 2003, 275-277).In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedenfalls widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit ohne realistische Einschätzung der Interessenlage allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2001, 815/816; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249; BGH FamRZ 2003, 512/513).
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Allein der Umstand, dass der private Sicherungsgeber eine Verpflichtung eingegangen ist, die ihn finanziell überfordert, macht das Rechtsgeschäft als solches noch nicht sittenwidrig, soweit seine Entscheidungsfreiheit im Übrigen gewährleistet bleibt (vgl. BGHZ 125, 206/209; BGHZ 128, 230/232; BGHZ 136, 347/350).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Banken mit privaten Sicherungsgebern geschlossenen Bürgschafts- und Mithaftungsverträgen regelmäßig entscheidend von dem Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsunfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahestehenden Bürgen oder Mitverpflichteten ab (vgl. BGHZ 125, 206/211; BGHZ 136, 347/351; BGHZ 137, 329/333 ff.; BGH WM 2002, 1350/1351; BGH ZIP 2002, 2249, 2252; BGH NJW 2002, 744/745; BGH NJW 2002, 2228/2229; BGH FamRZ 2003, 512/513 m. w. N.; BGH ZIP 2003, 275-277).
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH
- BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Inhaltkontrolle von …
- BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90
Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung
- BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
- BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung
- BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99
Grundsätze der Vertragsauslegung
- BGH, 13.11.2000 - II ZR 115/99
Darlegungs- und Beweislast bei von Wortlaut abweichender Auslegung eines …
- OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02
Prozesskostenhilfe im Ehescheidungsverfahren: Zumutbarkeit des Einsatzes eines …
- OLG Celle, 21.10.2002 - 6 W 121/02
Prozesskostenhilfe; Einsetzung eines Miteigentumsanteils eines nicht selbst …
- OLG Hamm, 12.06.1991 - 31 U 94/90
Mitverplfichtung einer vermögenslosen Ehefrau; Sittenwidrigkeit; Kreditgewährung
- OLG Köln, 02.10.1998 - 4 WF 213/98
- OLG Köln, 26.06.1998 - 4 WF 131/98
- KG, 18.07.2000 - 18 WF 5109/00
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
- OLG Hamm, 25.06.1984 - 4 WF 687/83
- OLG Saarbrücken, 13.04.1994 - 6 WF 26/94
Einsatz eines Miteigentumsanteils zur Bestreitung von Prozesskosten
- OLG Zweibrücken, 15.11.1999 - 5 WF 101/99
- OLG Karlsruhe, 20.11.2023 - 5 WF 127/23
Verfahrenskostenhilfe bei nicht selbst genutztem Teileigentum an Immobilien
Nicht überzeugend ist die Gegenansicht, wonach eine Zahlung nicht angeordnet werden könne, da bei Teilungsversteigerung nicht mit einer zeitlich absehbaren Verwertung zu rechnen sei (…so etwa OLG Saarbrücken vom 26.03.2008 - 8 W 25/08, juris Rn. 10; OLG Naumburg vom 15.09.2005 - 10 W 38/05, juris Rn. 38;… OLG Koblenz vom 06.07.2005 - 9 WF 544/05, juris Rn. 4).
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