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Rechtsprechung
   OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6020
OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06 (https://dejure.org/2006,6020)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.2006 - 7 U 1781/06 (https://dejure.org/2006,6020)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 7 U 1781/06 (https://dejure.org/2006,6020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HGB § 89 b; ; EGBGB Art. 34; ; Richtlinie 86/653/EWG Art. 17; ; Richtlinie 86/653/EWG Art. 18; ; Richtlinie 86/653/EWG Art. 19

  • unalex.eu

    Art. 23 Brüssel I-VO, 3, 7 EVÜ
    Zwingende Bestimmungen und Privatautonomie - Eingriffsnormen des Forumstaates - Anforderungen - Gerichtsstandsvereinbarungen - Prorogationsbeschränkungen - Prorogationsbeschränkungen des nationalen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umgehung der Schutzvorschriften der Handelsvertreterrichtlinie durch Rechtswahl und Bestimmung des ausschließlichen Gerichtsstandes in einem Drittstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Vereitelung der Schutzvorschriften der HV-RiLi, Ausschluss des AA des HV durch eine Gerichtsstandsvereinbarung und der Berufung ausländischen Rechts, Prorogationsvereinbarung, Schiedsgerichtsvereinbarung, Schiedsabrede, Schiedsklausel im HVV

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BörsG § 61; EGBGB Art. 30;... EGBGB Art. 34; EGV-Amsterdam Art. 234; Handelsvertreter-RL 86/653/EWG Art. 17; Handelsvertreter-RL 86/653/EWG Art. 18; Handelsvertreter-RL 86/653/EWG Art. 19; HGB §§ 74 ff.; HGB § 89b; HGB § 662; ZPO § 23; ZPO § 538
    Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß einer Gerichtstandvereinbarung gegen ein Derogationsverbot auf Grund der Umgehung der Art. 17 - 19 Richtlinie 86/653/EWG (Handelsvertreterrichtlinie); Gerichtsstand des Vermögens gemäß § 23 Zivilprozessordnung (ZPO); § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) als international ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2108
  • EuZW 2001, 50
  • SchiedsVZ 2007, 146
  • WM 2006, 1556
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 124/86

    Vereinbarung eines ausländischen Schiedsgerichts; Vereinbarung einer …

    Auszug aus OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
    Mehrfach hat der Bundesgerichtshof zu § 61 BörsenG einer Gerichtsstandsvereinbarung die Wirksamkeit versagt, die bei ihrer Anwendung in Verbindung mit einer Rechtswahlklausel zur Folge hätte, dass die zur Entscheidung berufenen Gerichte den Termineinwand nicht beachten (NJW 1984, 2037; NJW 1987, 3193 f.; anders nunmehr BGH NJW 1998, 2358, wonach der Termin- und der Differenzeinwand bei im Ausland geschlossenen Börsentermingeschäften nach neuem Börsengesetz nicht mehr zum deutschen ordre public international gehöre).

    Im Urteil vom 15.6.1987 (NJW 1987, 3193, 3194) hat der Bundesgerichtshof das für den Fall entschieden, dass die Vereinbarung eines ausländischen Schiedsgerichts in Verbindung mit einer Rechtswahl dazu führt, dass dem Börseninländer der Termineinwand versagt wird.

  • EuGH, 09.11.2000 - C-381/98

    Ingmar GB - "Richtlinie 86/653/EWG - Selbständiger Handelsvertreter, der seine …

    Auszug aus OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
    b) Nach den Grundsätzen, die der EuGH im Urteil vom 09.11.2000 (so genannte Ingmar-Entscheidung; EuZW 2001, 50 = DB 2001, 36) aufgestellt hat, handelt es sich bei der deutschen Regelung über den Handelsvertreterausgleich in § 89 b HGB um international zwingendes materielles Recht mit der Maßgabe, dass sich der Geltungswille nur gegen die Wahl des Rechts eines Drittstaates richtet.
  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland …

    Auszug aus OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
    Mehrfach hat der Bundesgerichtshof zu § 61 BörsenG einer Gerichtsstandsvereinbarung die Wirksamkeit versagt, die bei ihrer Anwendung in Verbindung mit einer Rechtswahlklausel zur Folge hätte, dass die zur Entscheidung berufenen Gerichte den Termineinwand nicht beachten (NJW 1984, 2037; NJW 1987, 3193 f.; anders nunmehr BGH NJW 1998, 2358, wonach der Termin- und der Differenzeinwand bei im Ausland geschlossenen Börsentermingeschäften nach neuem Börsengesetz nicht mehr zum deutschen ordre public international gehöre).
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 135/82

    Zulässigkeit einer Gerichtswahlklausel in einem Konnossement; Einbeziehung von …

    Auszug aus OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
    In seinem Urteil vom 30.5.1983 (NJW 1983, 2772) hat der Bundesgerichtshof dementsprechend ausgeführt, dass für den Empfänger in einem deutschen Bestimmungshafen die Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts in einem Seefrachtvertrag nach dem Schutzzweck des § 662 HGB (nur) unwirksam sei, wenn dadurch die zwingende Haftung des Konnossementverfrachters nach den Haager Regeln ausgeschaltet wird.
  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 224/85

    Annahme eines einheitlichen Erfüllungsorts bei einem Handelsvertreterverhältnis

    Auszug aus OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
    Dies gilt auch, wenn der Vermögensgegenstand nicht zur Befriedigung des Gläubigers geeignet oder ausreichend ist (BGH NJW 1988, 966, 967).
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 10/83

    Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei …

    Auszug aus OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
    Mehrfach hat der Bundesgerichtshof zu § 61 BörsenG einer Gerichtsstandsvereinbarung die Wirksamkeit versagt, die bei ihrer Anwendung in Verbindung mit einer Rechtswahlklausel zur Folge hätte, dass die zur Entscheidung berufenen Gerichte den Termineinwand nicht beachten (NJW 1984, 2037; NJW 1987, 3193 f.; anders nunmehr BGH NJW 1998, 2358, wonach der Termin- und der Differenzeinwand bei im Ausland geschlossenen Börsentermingeschäften nach neuem Börsengesetz nicht mehr zum deutschen ordre public international gehöre).
  • LAG Hessen, 14.08.2000 - 10 Sa 982/99

    Wettbewerbsverbot eines bei Tochterunternehmen einer kanadischen …

    Auszug aus OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
    Das LAG Hessen hat mit Urteil vom 14.8.2000 (NJOZ 2001, 45, 52) für die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften über das Wettbewerbsverbot gemäß §§ 74 ff HGB entschieden, dass Schranken, die einer Wahl ausländischen materiellen Rechts durch das deutsche internationale Privatrecht gezogen sind, auch auf die Derogation der internationalen Zuständigkeit deutscher Gericht durchschlagen müssen, soll nicht der Arbeitnehmerschutz, den das materielle Kollisionsrecht über Artikel 30 EGBGB gewähren will, im Ergebnis weitgehend leer laufen.
  • BGH, 30.01.1961 - VII ZR 180/60

    Anwendung niederländischen Rechts und Vereinbarung eines ausschließlichen …

    Auszug aus OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Urteil vom 30.1.1961 (NJW 1961, 1061, 1062) zum Verhältnis zwischen Rechtswahl und Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands ausgeführt, "dass, obwohl beide Fragen logisch zu trennen sind, doch im Einzelfall die Gerichtsstandsvereinbarung dem Zwecke dienen und praktisch dazu führen kann, dass das Recht des Landes angewendet wird, dessen ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart worden ist.
  • OLG München, 29.04.2015 - 7 U 185/15

    Keine Begründung inländischer Zuständigkeit nach § 23 ZPO bei Beteiligung an …

    Rn. 18 b) Auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 17.05.2006 (7 U 1781/06, WM 2006, 1556 = IPRax 2007, 322) unterstützt nicht die Rechtsauffassung der Klägerin.

    Ausreichend sollte also jeder Gegenstand, der einen - wenn auch geringen - Geldwert hat, sein (OLG München v. 17.05.2006, a. a. O., juris Rn. 24).

  • OLG München, 07.07.2014 - 34 SchH 18/13

    Schiedsgerichtsverfahren: Beurteilung der Schiedsfähigkeit nach deutschem Recht …

    Rn. 43 d) Die Möglichkeit, dass Vorschriften des französischen Rechts - falls solche trotz der getroffenen Rechtswahl anzuwenden wären - im deutschen Schiedsspruch nicht Berücksichtigung finden (vgl. für das deutsche Recht BGH WM 1987, 1153; OLG München WM 2006, 1556), macht aus denselben Gründen das Schiedsverfahren nicht unzulässig.
  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 5 U 126/11

    Internationale Zuständigkeit: Unwirksamkeit der in einem Handelsvertretervertrag …

    (h.M., BGH NJW 1961, 1061; BGH NJW 1983, 2772, BGH NJW 1984, 2037; OLG München IHR 2006, 166;… Kropholler in Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Bd. I, 1982, Kap. III Rz. 540;… Hausmann in Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht 2004, Rz. 3164;… Martiny in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch 2005, Art. 30 EGBGB, Rz. 172; Rühl, Die Wirksamkeit von Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im Lichte der I...-Entscheidung des EuGH, IPRax 2007, 294;… Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 8. Aufl.2008, XVIII Rdn. 5f;… ders. Anm. zu OLG München a.a.O. IHR 2006, 169; Staudinger, NJW 2001, 1974;… kritisch Geimer, Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, IZPR Rdn. 67;… ders. in Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl. 2009, Rdn. 1762; 1058, 1770).
  • KG, 01.07.2025 - 2 U 37/22

    Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts in Bezug auf eine …

    Rn. 26 Allerdings wird nach europäischer und deutscher Rechtsprechung in zumindest entsprechender Anwendung des Art. 9 Rom-I-VO oder Art. 3 Abs. 4 Rom-I-VO bzw. aufgrund des Effektivitätsgrundsatzes ("effet utile") oder ohne nähere dogmatische Begründung (kritisch dazu Rühl, IPRax 2007, 294, 301) angenommen, dass im Handelsvertreterrecht eine Gerichtsstandsvereinbarung unwirksam sei, die den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters oder andere als zwingend angesehene Regelungen, z.B. bestimmte Kündigungsrechte, deshalb praktisch ausschließt, weil davon auszugehen ist, dass das Gericht im gewählten Forum ein Recht anwenden wird, welches entsprechende Regelungen nicht kennt und - sicher (so wohl BGH…, Beschluss vom 05.09.2012 - VII ZR 25/12, juris Rn. 4) oder zumindest "nahe liegend" (so OLG München, Beschluss vom 17.05.2006 - 7 U 1781/06, IPRax 2007, 322, 324;… kritisch zu dieser Absenkung der Anforderungen u.a. Rühl, a.a.O., S. 301; ebenso Quinke, SchiedsVZ 2007, 246, 250, ausführlich zum Streitstand allerdings bezogen auf Schiedsklauseln) - die zwingenden Normen, insbesondere unionsrechtlicher Natur, nicht beachten wird (so im Ergebnis BGH…, Beschluss vom 05.09.2012, a.a.O, in Bestätigung von OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.01.2012 - 5 U 126/11 und OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 29.12.2011, juris; OLG München, Beschluss vom 17.05.2006, a.a.O.; ähnlich auch Kammergericht, Hinweisbeschluss vom 01.11.2017 - 14 U 87/17, unveröffentlicht).
  • LG Kiel, 24.08.2023 - 13 O 188/21
    Rn. 74 Dies ist dann der Fall, wenn die Vereinbarung einer ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte in einem Vertrag mit einer Rechtswahlklausel zur Folge hat, dass die zur Entscheidung berufenen Gerichte international zwingendes Recht nicht anwenden werden (h. M., BGH NJW 1961, 1061; BGH NJW 1983, 2772, BGH NJW 1984, 2037; OLG München IHR 2006, 166;… Kropholler in Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Bd. I, 1982, Kap. III Rz. 540;… Hausmann in Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht 2004, Rz. 3164;… Martiny in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch 2005, Art. 30 EGBGB, Rz. 172; Rühl, Die Wirksamkeit von Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im Lichte der I.-Entscheidung des EuGH, IPRax 2007, 294;… Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 8. Aufl.2008, XVIII Rdn. 5f;… ders. Anm. zu OLG München a. a. O. IHR 2006, 169; Staudinger, NJW 2001, 1974;… kritisch Geimer, Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, IZPR Rdn. 67;… ders. in Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl. 2009, Rdn. 1762; 1058, 1770).
  • LG Köln, 01.02.2024 - 31 O 118/21
    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass eine Derogation deutscher Gerichte ausgeschlossen ist, wenn sie dazu führt, dass international zwingende Vorschriften umgangen werden (…Urt. v. 12.03.1984 - II ZR 10/83, NJW 1984, 2037; OLG München, Urt. v. 17.05.2006 - 7 U 1781/06, BeckRS 2006, 7559).
  • LG München I, 12.12.2014 - 3 HKO 12420/14

    Internationale Zuständigkeit für Anspruch eines Handelsvertreters auf Abrechnung …

    Rn. 33 3. Die Klägerin kann sich auch nicht auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17.5.2006, Az. 7 U 1781/06, und die darin in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, wonach die Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands dann unwirksam ist, wenn die Gefahr besteht, dass das prorogierte Gericht zwingende Rechtsnormen nicht anwendet.
  • LG Düsseldorf, 30.11.2012 - 39 O 74/11

    Rechtswahlklausel, Schiedsgerichtsvereinbarung, unzulässige Rechtswahl in einem …

    Vereinbarungen, die durch Rechtswahlklauseln, Gerichtsstandsvereinbarungen oder Schiedsvereinbarungen zwingendes Recht, insbesondere EG-Richtlinien zur Disposition stellen, sind unwirksam (vgl. OLG München WM 2006, 1556, zitiert nach Juris, Rdnr. 35 ff., 43;… Kindler in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, Anhang Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge im internationalen Privatrecht, Rdnr. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - I-24 U 189/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2683
OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - I-24 U 189/05 (https://dejure.org/2006,2683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2006 - I-24 U 189/05 (https://dejure.org/2006,2683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - I-24 U 189/05 (https://dejure.org/2006,2683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 545, 546
    Verlängerung des Mietverhältnisses; Rückgabepflicht; Einrichtungen; bauliche Veränderungen

  • RA Kotz

    Mietverhältnis - Ablauf - Weiternutzung und Zahlung des bisherigen Mietzinses

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 § 545 § 546
    Fortbestehen eines Mietvertrages bei Fortsetzung des Mietgebrauchs unter Weiterzahlung der Miete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag: Fortsetzung nach Zeitablauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weiternutzung der Mietsache geduldet - und nun?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist: Fortsetzung des Mietvertrags nach Ablauf des Mietverhältnisses

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Fortsetzung Mietverhältnis, Rückgabepflicht, Einrichtungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stillschweigende unbefristete Verlängerung eines Mietvertrags bei bewusster Fortsetzung der Nutzung unter bewusster Fortentrichtung des Entgelts; Schadensersatz wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen und unterbliebenen Rückbaus der Mietsache nach beendetem ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkludenter Vertragsschluss durch Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache? (IMR 2007, 1039)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 189/05
    Wenn die Parteien also, wie es hier geschehen ist, einen schriftlichen Vertrag mündlich abändern, dann hat diese aktuelle Vereinbarung stets Vorrang vor einer früher vereinbarten Schriftformklausel, die gleichsam mit der aktuellen mündlichen Vereinbarung abbedungen wird (vgl. zuletzt BGH NJW 2006, 138).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 24 U 183/01

    Verantwortlichkeit für Verschlechterungen der Pachtsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 189/05
    Dazu gehört u.a. das Tapezieren und Streichen der Decken und Wände, das Streichen von Türen und Fenstern (innen), von Heizkörpern und die dazu erforderlichen Vorarbeiten (Abkleben, Beseitigung loser Putzteile, von Unebenheiten und Dübellöchern (vgl Senat ZMR 2003, 25 = OLGR Düsseldorf 2003, 28).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Verzicht auf Formerfordernis nur durch schriftliche Erklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 189/05
    An diesem Ergebnis ändert auch nichts die in Satz 2 des § 21 Mietvertrag vereinbarte Klausel, wonach das Schriftformgebot "auch für einen teilweisen Verzicht auf das Schriftformerfordernis (gilt)." Ob es sich dabei um eine "qualifizierte" Schriftformklausel handelt, für die ein Vorrang mündlicher Abreden nicht angenommen werden könnte (…vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 66, 378, 381), kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 189/05
    Dazu gehört auch die Beseitigung der von der Vorgängerin übernommenen Fliesen (vgl. Senat MDR 2002, 1244 = ZMR 2003, 23; OLG Hamburg ZMR 1990, 341).
  • BGH, 14.05.1997 - XII ZR 140/95

    Anforderungen an die Bezeichnung eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 189/05
    Dabei ist gleichgültig, ob sie gemäß § 94 Abs. 2 BGB als wesentliche Bestandteile in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen oder wegen des nur vorübergehenden Zwecks der Einfügung (§ 95 Abs. 2 BGB) im Eigentum des Mieters bleiben (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1216 m.w.N.;… Senat aaO;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Aufl., § 546 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2009 - 24 U 17/09

    Voraussetzungen des Wegnahmerechts des Mieters; Ansprüche des Vermieters bei …

    Ohne Belang ist, ob die Einbauten zu einem vorübergehenden Zweck erfolgten und im Eigentum des Mieters blieben (§ 95 BGB; vgl. auch BGH NJW-RR 1997, 1216; Senat, Grundeigentum 2007, 222 f. m.w.N.) oder als bauliche Veränderungen zu wesentlichen Bestandteilen der Mietsache wurden und deshalb in das Eigentum des Vermieters übergingen (§§ 947 Abs. 2, 94 BGB;… vgl. hierzu Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2006, § 539 Rn. 27 m.w.N.).
  • KG, 31.10.2019 - 8 U 93/19

    Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger …

    Rn. 83 Es ist anerkannt, dass in der Gebrauchsfortsetzung ohne Widerspruch des Vermieters trotz eines wirksamen Ausschlusses des § 568 BGB a.F. die schlüssige Begründung eines unbefristeten Mietverhältnisses liegen kann (vgl. BGH, WuM 2012, 453; OLG Düsseldorf Urteil vom 28.11.2002 - 10 U 172/01 - GE 2003, 183; OLG Düsseldorf Urteil vom 08.06.2006 - I-24 U 189/05 - GE 2007, 222; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.11.2009 - I-10 U 42/09 - GuT 2011, 154; OLG Oldenburg Urteil vom 28.09.2000 - 8 U 149/00 - DWW 2001, 88;… Bub/Treier/Fleindl, a.a.O., IV Rdnr. 64;… Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 545 BGB, Rdnr. 34;… Sternel, Mietrecht, aktuell, 4. Auflage, X, Rdnr. 186 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 24 U 48/11

    Umfang des Aneignungsrechts des Mieters hinsichtlich eingebauter Gegenstände

    Ohne Belang ist, ob die Einbauten zu einem vorübergehenden Zweck erfolgten und im Eigentum des Mieters blieben (§ 95 BGB; vgl. auch BGH NJW-RR 1997, 1216; Senat, Grundeigentum 2007, 222 f. m.w.N.) oder als bauliche Veränderungen zu wesentlichen Bestandteilen der Mietsache wurden und deshalb in das Eigentum des Vermieters übergingen (§§ 947 Abs. 2, 94 BGB;… vgl. hierzu Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2006, § 539 Rn. 27 m.w.N.).
  • KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08

    Kita in Zehlendorf muss geräumt werden

    Wenn die Kündigung aber wirksam gewesen sein sollte, so haben sich die Parteien jedenfalls im Anschluss an die Kündigung mündlich auf die Fortsetzung des Mietvertragsverhältnisses nach Maßgabe des schriftlichen Mietvertrages, aber wegen der fehlenden Schriftform mit einer Geltung auf unbestimmte Zeit geeinigt (vgl. OLG Düsseldorf, Grundeigentum 2007, 222).
  • LG Berlin, 30.10.2007 - 65 S 354/06

    Zwangsversteigerung: Kündigungsschutz für eine zum Zweck der Weitervermietung …

    Denn auch diese Schriftformklausel kann mündlich abbedungen werden, wenn sich nur aus dem übereinstimmenden Verhalten der Vertragsparteien ein entsprechender ernsthafter Wille ergibt (vgl. Blank in Schmidt-Futterer;… Mietrecht, 9. Aufl. vor § 535 Rn. 17 m. w. N.;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl. § 550 Rn. 33), wie das hier bei der jahrelangen Fortsetzung des Mietvertrags jedenfalls gegeben ist In einem solchen Fall besteht dann nicht nur ein so genanntes faktisches Nutzungsverhältnis, sondern der alte Mietvertrag wird - nunmehr mit gesetzlicher Kündigungsfrist - fortgesetzt, oder aber es kommt ein neuer Mietvertrag zustande, für den dann ebenfalls die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten  (vgl. OLG Düsseldorf, Grundeigentum 2007, 222).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8855
OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06 (https://dejure.org/2006,8855)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.08.2006 - 15 UF 46/06 (https://dejure.org/2006,8855)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. August 2006 - 15 UF 46/06 (https://dejure.org/2006,8855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt: Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Putativvater

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB; § 1600d Abs. 4 BGB; § 1600e Abs. 1 BGB; § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB; § 1712 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG
    Wirksamkeit der Geltendmachung eines Unterhaltsregresses durch den Scheinvater gegen den vermutlichen tatsächlichen Erzeuger aus übergegangenem Kindesunterhalt; Voraussetzungen für die Teilnahmepflicht des vermeindlichen Kindesvaters an einem außergerichtlichen DNA-Test; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1600d Abs. 4
    Ansprüche des rechtlichen gegen den biologischen Vater eines Kindes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit der Geltendmachung eines Unterhaltsregresses durch den Scheinvater gegen den vermutlichen tatsächlichen Erzeuger aus übergegangenem Kindesunterhalt; Voraussetzungen für die Teilnahmepflicht des vermeindlichen Kindesvaters an einem außergerichtlichen DNA-Test; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 673 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 238/91

    Rückgriff des Scheinvaters wegen geleisteten Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
    Rn. 8 Er folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 299 = FamRZ 1993, 696), der bereits zu § 1600 a Satz 2 BGB a. F. - unter Ablehnung verbreiteter gegenteiliger Literaturmeinungen - entschieden hat, dass die Vorschrift das "Verbot, eine Vaterschaft außerhalb der vom Gesetz zur Verfügung gestellten Verfahrenswege geltend zu machen," enthält und deshalb eine zur Realisierung des Rückgriffsanspruchs des Scheinvaters notwendige Klärung der Vaterschaft des angeblichen Erzeugers nicht als Vorfrage in einem Regressprozess durchgesetzt werden kann.

    Rn. 13 Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die durch eine inzidente Vaterschaftsfeststellung eintretenden Folgen für die Kinder ebenso unerwünscht und belastend sein können wie die Tatsache der Abstammung selbst (vgl. BGH FamRZ 1993, 696, 697).

    Es erscheint dem Senat nicht ausgeschlossen, dass der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 121, 299 = FamRZ 1993, 696) vor dem Hintergrund, dass seit dem Wegfall der Amtspflegschaft Fallkonstellationen wie die vorliegende eine zunehmende Rolle spielen und die Technik und Methoden der Abstammungsbegutachtung zwischenzeitlich so verfeinert sind, dass ein körperlicher Eingriff nicht mehr erforderlich ist (Mundschleimhautabstrich) und die Gefahr widersprechender Entscheidungen kaum noch gegeben ist, nicht mehr festhält.

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
    Der Umstand, dass der Beklagte es unterlässt, die Vaterschaft anzuerkennen oder ihre gerichtliche Feststellung zu betreiben, kann nur dann als sittenwidriges Verhalten angesehen werden, wenn dass geforderte Tun einem sittlichen Gebot entspricht (BGH NJW 2001, 3702).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81

    Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
    Eine Mutter, die Auskünfte über die Person des Vaters der Kinder verweigert, gibt aber zu erkennen, dass sie die Vaterschaftsfeststellung jedenfalls nicht fördern will, so dass eine Aufhebung der Amtspflegschaft für diesen Aufgabenbereich dem Wohl des Kindes widerspricht (vgl. BGH FamRZ 1982, 159).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99
    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
    Rn. 9 Demgegenüber vertritt das OLG Düsseldorf (FamRZ 2000, 1032) die Auffassung, dass in Fällen, in denen die Mutter und das Kind von der Feststellung der Vaterschaft absehen, eine Ausnahme dann zuzulassen sei, wenn der Erzeuger sich zu der Vaterschaft bekenne, in einem früheren gerichtlichen Abstammungsgutachten seine Vaterschaft als praktisch erwiesen angesehen wurde und das Beharren auf der Regresssperre als Verstoß gegen Treu und Glauben zu untragbaren Ergebnissen führen würde.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06

    Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne …

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FuR 2006, 574 ff. und OLGR Celle 2007, 138 ff. veröffentlicht ist, hat die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Rn. 20 So wurde zwar durchaus wie vom Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung vertreten, dass die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB die inzidente Feststellung der Vaterschaft in einem Scheinvaterregressprozess ausschließe (vgl. OLG Koblenz…, Urteil vom 20. Oktober 2003 - 12 U 1462/02 -, juris, Rn. 11; Saarländisches OLG…, Beschluss vom 7. Januar 2005 - 6 WF 91/04 -, juris, Rn. 1; OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 15 UF 46/06 -, juris, Rn. 7 ff.).
  • OLG Schleswig, 19.03.2007 - 13 UF 157/05

    Rückgriffsanspruch des Scheinvaters

    Er haftet auf Zahlung des Unterhalts, wenn gemäß § 1600d Abs. 4 BGB seine Vaterschaft feststeht (OLG Hamm in OLG-Report 2004, 382; OLG Celle in OLG-Report 2007, 138).
  • OLG Hamm, 14.02.2007 - 11 UF 210/06

    Kann der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten …

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich dem weitgehend angeschlossen (OLG Hamm - 9. FamS - FamRZ 2003, 401; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 146; zuletzt OLG Celle FuR 2006, 574 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Schrifttum).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3541
OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06 (https://dejure.org/2006,3541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.2006 - 4 SmA 21/06 (https://dejure.org/2006,3541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 4 SmA 21/06 (https://dejure.org/2006,3541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen Prospektangaben am Sitz des Filmfonds gemäß § 32 b ZPO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Örtliche Gerichtszuständigkeit für Klagen auf Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens; Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung der örtlichen Gerichtszuständigkeit nach § 36 Abs. 1 ...

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 O 107/06
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3723
  • NZG 2006, 902
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
    Zwar gilt das Verfahren nach § 37 ZPO, das mit der Bestimmung des zuständigen Gerichts endet, als Teil des Hauptsacheverfahrens, sodass auch die Kosten des Bestimmungsverfahrens Kosten der Hauptsache sind, die entsprechend der Kostenentscheidung in der Hauptsache zu erstatten sind (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 757; OLGZweibrücken, JurBüro 1985, 925;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 91 Rdn. 9).

    Wurde wie hier der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt, so kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH, NJW-RR 1987, 757; BayObLG, NJW-RR 2000, 141).

  • OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06

    Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des grauen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
    b) Der Anwendbarkeit des § 32b ZPO steht nicht entgegen, dass die von den Klägern gezeichneten Beteiligungen an den beiden Medienfonds solche des damals noch nicht geregelten grauen Kapitalmarkts sind (anders: OLG München, Beschluss vom 27.07.2006 - 31 AR 70/06, Leitsatz und Gründe in ZIP 2006, 1799; Leitsatz in DB 2006, 1728, Volltext in Juris).
  • BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
    Wurde wie hier der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt, so kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH, NJW-RR 1987, 757; BayObLG, NJW-RR 2000, 141).
  • OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06

    Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
    Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 32b ZPO auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und ein Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche finden weder im Wortlaut des Gesetzes noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze (ebenso OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.8.2006, 3 AR 1681/06).
  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …

    Die auf die Wendung "bei der Bestimmung" verweisende Auffassung, dass eine Vorlage in solchen Fällen nicht in Betracht komme (OLG Koblenz, NJW 2006, 3723, 3724 zu dem Erfordernis des fehlenden gemeinsamen Gerichtsstands), entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. nur BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929).
  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche …

    Damit würde es u.a. von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 2006, 3723) abweichen, das beide Fragen anders beurteilt hat.
  • OLG Hamburg, 26.06.2019 - 11 AR 2/19

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Gerichtsstand für die Schadensersatzklage des …

    Ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren ist bereits dann dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen, wenn die Divergenz in der Hinsicht besteht, ob ein Bestimmungsverfahren überhaupt durchzuführen oder aber der Antrag schon mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts zurückzuweisen ist (entgegen OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Oktober 2006, 4 SmA 21/06, NJW 2006, 3723 f., juris Rn. 19).

    Rn. 7 Nach Auffassung des Senats - und insoweit entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Oktober 2006 - 4 SmA 21/06 -, NJW 2006, 3723 f., juris Rn. 19) - ist diese Voraussetzung allerdings auch schon dann erfüllt, wenn die Divergenz in der Hinsicht besteht, ob ein Bestimmungsverfahren überhaupt durchzuführen oder aber der Antrag schon mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts zurückzuweisen ist (…so auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 18 [Fn. 122]).

  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit …

    An der Vornahme der Bestimmung sieht er sich jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Nürnberg (vom 7.8.2006, 3 AR 1681/06 = BB 2006, 2212) und Koblenz (vom 12.10.2006, 4 SmA 21/06) gehindert, die in vergleichbaren Fällen die Bestimmung mit der Begründung abgelehnt haben, für alle Klagen gegen die als Streitgenossen in Anspruch genommenen Beklagten sei der ausschließliche Gerichtsstand nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO begründet.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 5 Sa 88/06

    Zur Gerichtsstandsbestimmung durch höheres Gericht bei besonderem Gerichtsstand …

    Sie ist ferner in einem Hinweis des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28.6.2006 (4 SmA 21/06) geäußert worden.
  • OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06

    Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen …

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  • OLG Koblenz, 24.06.2008 - 4 SmA 22/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Schadenersatzklage wegen Verletzung …

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof und gibt seine gegenteilige Auffassung hiermit ausdrücklich auf (OLG Koblenz NJW 2006, 3723 = OLGR 2007, 138).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines …

    Im Rahmen der individuellen Anlageberatung getätigte Informationen des Vermittlers sind deshalb auch dann keine öffentlichen Informationen im Sinne des § 32b ZPO, wenn sie in einer Vielzahl von Einzelfällen gleichlautend erteilt werden (a.A. OLG Koblenz in einem unter dem Az. 4 SmA 21/06 ergangenen Hinweis vom 28.6.2006).
  • OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem …

    § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO a.F. setzte bis zum 1. November 2012 weder verklagte Emittenten oder Anbieter noch das Heranziehen besonderer Anspruchsgrundlagen voraus (BT-Drs. 15/5091 S. 17, 33 f.; BGH NZG 2007, 351, 352; OLG Koblenz NZG 2006, 902, 903; OLG München NJW-RR 2007, 1644, 1645;… Beschluss vom 11. November 2011, 34 AR 277/11 - zitiert in juris Rdn. 7; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 28. Juni 2011, 1 AR 35/11 - zitiert in juris Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 …

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