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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2033
OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99 (https://dejure.org/1999,2033)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.1999 - 13 W 55/99 (https://dejure.org/1999,2033)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 1999 - 13 W 55/99 (https://dejure.org/1999,2033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zpoblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Ermäßigung der Gerichtsgebühr bei § 91a-Beschluss ohne Gründe?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit eines stillschweigend erklärten Rechtsmittelverzichts bei Verzicht auf eine schriftliche Begründung der Kostenentscheidung im Falle der Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache gem. § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 472
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 30.06.1992 - 23 U 220/91

    Skontoabrede

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    Rn. 4 Der Senat hält in dieser in der Rechtsprechung kontrovers beurteilten Auslegungsfrage an der bereits mit Beschluß vom 19.05.1998 - 13 W 29/98 (unveröffentlicht) - vertretenen Auffassung fest, daß in einer Erklärung, auf die schriftliche Begründung einer gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung zu verzichten, regelmäßig zugleich ein stillschweigend erklärter Rechtsmittelverzicht zu sehen ist (so auch OLG Hamm - 33. Zivilsenat - OLGR 1992, 351; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm - 12. Zivilsenat - OLGR 1994, 71 = NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm - 29. Zivilsenat - OLGR 1995, 180 = NJW-RR 1996, 509; OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 1212; and.
  • OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 1 W 2/95

    Wirkung einer zwischen den Parteien eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen …

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    Rn. 4 Der Senat hält in dieser in der Rechtsprechung kontrovers beurteilten Auslegungsfrage an der bereits mit Beschluß vom 19.05.1998 - 13 W 29/98 (unveröffentlicht) - vertretenen Auffassung fest, daß in einer Erklärung, auf die schriftliche Begründung einer gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung zu verzichten, regelmäßig zugleich ein stillschweigend erklärter Rechtsmittelverzicht zu sehen ist (so auch OLG Hamm - 33. Zivilsenat - OLGR 1992, 351; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm - 12. Zivilsenat - OLGR 1994, 71 = NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm - 29. Zivilsenat - OLGR 1995, 180 = NJW-RR 1996, 509; OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 1212; and.
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    OLG Hamm - 18. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1213; OLG Hamm - 8. Zivilsenat - OLGR 1995, 192 = NJW-RR 1996, 63; OLG Hamm - 10. Zivilsenat - NJW-RR 1997, 318; SchlHOLG, OLGR 1998, 15 = NJW-RR 1998, 1371).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 86/94

    Belehrungspflicht des Notars bei Einbringung von Darlehensforderungen gegen GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    Rn. 4 Der Senat hält in dieser in der Rechtsprechung kontrovers beurteilten Auslegungsfrage an der bereits mit Beschluß vom 19.05.1998 - 13 W 29/98 (unveröffentlicht) - vertretenen Auffassung fest, daß in einer Erklärung, auf die schriftliche Begründung einer gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung zu verzichten, regelmäßig zugleich ein stillschweigend erklärter Rechtsmittelverzicht zu sehen ist (so auch OLG Hamm - 33. Zivilsenat - OLGR 1992, 351; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm - 12. Zivilsenat - OLGR 1994, 71 = NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm - 29. Zivilsenat - OLGR 1995, 180 = NJW-RR 1996, 509; OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 1212; and.
  • OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98

    Begrenzung zivilrechtlicher Abwehransprüche gegen verletzende Äußerungen …

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    Rn. 4 Der Senat hält in dieser in der Rechtsprechung kontrovers beurteilten Auslegungsfrage an der bereits mit Beschluß vom 19.05.1998 - 13 W 29/98 (unveröffentlicht) - vertretenen Auffassung fest, daß in einer Erklärung, auf die schriftliche Begründung einer gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung zu verzichten, regelmäßig zugleich ein stillschweigend erklärter Rechtsmittelverzicht zu sehen ist (so auch OLG Hamm - 33. Zivilsenat - OLGR 1992, 351; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm - 12. Zivilsenat - OLGR 1994, 71 = NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm - 29. Zivilsenat - OLGR 1995, 180 = NJW-RR 1996, 509; OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 1212; and.
  • OLG Schleswig, 07.08.1997 - 2 W 86/97

    Rechtsmittel nach Verzicht auf Begründung eines Kostenbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    OLG Hamm - 18. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1213; OLG Hamm - 8. Zivilsenat - OLGR 1995, 192 = NJW-RR 1996, 63; OLG Hamm - 10. Zivilsenat - NJW-RR 1997, 318; SchlHOLG, OLGR 1998, 15 = NJW-RR 1998, 1371).
  • OLG Hamm, 30.12.1993 - 12 W 17/93

    Vergleich; Kostenentscheidung ; Verzicht auf Begründung; Stillschweigender …

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    Rn. 4 Der Senat hält in dieser in der Rechtsprechung kontrovers beurteilten Auslegungsfrage an der bereits mit Beschluß vom 19.05.1998 - 13 W 29/98 (unveröffentlicht) - vertretenen Auffassung fest, daß in einer Erklärung, auf die schriftliche Begründung einer gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung zu verzichten, regelmäßig zugleich ein stillschweigend erklärter Rechtsmittelverzicht zu sehen ist (so auch OLG Hamm - 33. Zivilsenat - OLGR 1992, 351; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm - 12. Zivilsenat - OLGR 1994, 71 = NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm - 29. Zivilsenat - OLGR 1995, 180 = NJW-RR 1996, 509; OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 1212; and.
  • OLG Hamm, 07.09.1992 - 20 W 30/92

    Gerichtlicher Vergleich; Verzicht auf Begründung der Kostenentscheidung; …

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    Rn. 4 Der Senat hält in dieser in der Rechtsprechung kontrovers beurteilten Auslegungsfrage an der bereits mit Beschluß vom 19.05.1998 - 13 W 29/98 (unveröffentlicht) - vertretenen Auffassung fest, daß in einer Erklärung, auf die schriftliche Begründung einer gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung zu verzichten, regelmäßig zugleich ein stillschweigend erklärter Rechtsmittelverzicht zu sehen ist (so auch OLG Hamm - 33. Zivilsenat - OLGR 1992, 351; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm - 12. Zivilsenat - OLGR 1994, 71 = NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm - 29. Zivilsenat - OLGR 1995, 180 = NJW-RR 1996, 509; OLG Brandenburg, NJW-RR 1995, 1212; and.
  • OLG Hamm, 23.04.1996 - 10 W 20/96
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    OLG Hamm - 18. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1213; OLG Hamm - 8. Zivilsenat - OLGR 1995, 192 = NJW-RR 1996, 63; OLG Hamm - 10. Zivilsenat - NJW-RR 1997, 318; SchlHOLG, OLGR 1998, 15 = NJW-RR 1998, 1371).
  • OLG Hamm, 27.12.1994 - 18 W 15/94
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99
    OLG Hamm - 18. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1213; OLG Hamm - 8. Zivilsenat - OLGR 1995, 192 = NJW-RR 1996, 63; OLG Hamm - 10. Zivilsenat - NJW-RR 1997, 318; SchlHOLG, OLGR 1998, 15 = NJW-RR 1998, 1371).
  • BGH, 05.09.2006 - VI ZB 65/05

    Auslegung des Verzichts auf eine Begründung der dem Gericht nach …

    Die vom Beschwerdegericht vertretene Ansicht entspricht einer verbreiteten Auffassung, wonach regelmäßig ein stillschweigender Rechtsmittelverzicht vorliegt, wenn die Parteien bei Abschluss eines Vergleichs dem Gericht die Kostenentscheidung unter Verzicht auf eine Begründung übertragen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 - juris; OLG Köln MDR 2002, 109 f. und MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009; OLG Brandenburg NJW-RR 1995, 1212; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1407;… vgl. auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 91a Rn. 37;… Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 515 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05

    Kostenbechluss: Zur Frage, ob der Verzicht auf die Begründung der …

    Nach anderer Auffassung in der Rechtsprechung beinhaltet hingegen ein Begründungsverzicht konkludent auch einen Verzicht auf ein Rechtsmittel (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472 und MDR 2002, 109, jeweils zit. nach juris; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, zit. nach juris; OLG Celle Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 -, zit. nach juris).

    Indem die Parteien auf die Mitteilung der Entscheidungsgrundlagen verzichteten, brächten sie zum Ausdruck, dass für sie die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung bedeutungslos sei und die Einlegung eines Rechtsmittels ausgeschlossen sein sollte (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2002 -20 W 11/02 -).

    Diese trete jedoch nur ein, wenn die Parteien zugleich auch auf ein Rechtsmittel verzichtet haben (OLG Köln MDR 2000, 472).

  • OLG Köln, 25.05.2001 - 13 W 20/01

    Verfahrensrecht; Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter …

    In einem solchen vorbehaltlosen Begründungsverzicht ist regelmäßig zugleich ein übereinstimmend erklärter Verzicht auf die sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO zu sehen (st. Rspr. des Senats, siehe Beschluss vom 13.09.1999 - 13 W 55/99 -, OLGR 2000, 472 = JMBl.NW 2000, 55 = MDR 2000, 472 mit abl.
  • OLG Celle, 25.07.2002 - 20 W 11/02

    Verfahrensrecht; Sofortige Beschwerde; Kostenregelung im Prozeßvergleich; …

    Dies liegt bei einem Verzicht im Rahmen eines Vergleichs über die eigentliche Hauptsache auch nahe, weil die Parteien den Streit in der Sache nicht auf der Ebene der Anfechtung der Kostenentscheidung fortsetzen wollen (vgl. zu Vorstehendem insgesamt: OLG Köln MDR 2002, 109, 110 und MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, 1010 m. abl.
  • OLG Köln, 25.05.2001 - 13 W 533/00

    Anfechtung der Kostenentscheidung nach Verzicht auf Begründung

    In einem solchen vorbehaltlosen Begründungsverzicht ist regelmäßig zugleich ein übereinstimmend erklärter Verzicht auf die sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO zu sehen (st. Rspr. des Senats, siehe Beschluss vom 13.09.1999 - 13 W 55/99 -, OLGR 2000, 472 = JMBl.NW 2000, 55 = MDR 2000, 472 mit abl.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4484
OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99 (https://dejure.org/1999,4484)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1999 - 6 U 37/99 (https://dejure.org/1999,4484)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 6 U 37/99 (https://dejure.org/1999,4484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Autoversteigerung

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit ; Werbung; Wertreklame ; Sittenwidrigkeit; Preisreduzierung; Vorteilszuwendung; Mondpreise; Umgekehrte Versteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99
    Auch die Entscheidung "Rubbelaktion" des BGH (WRP 98, 724) veranlaßt eine abweichende Beurteilung nicht.
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 228/83

    Wettbewerbswidrige Werbung - Werbung - Ausgangspreis - Preisverringerung

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 37/99
    Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 1986 in einem weitgehend gleichgelagerten Fall (WRP 86, 381,382) überzeugend dargelegt, daß der Kunde ohne eine echte Gegenleistung eine durch bloßes Zuwarten erspielbare Vorteilszuwendung, nämlich die Preisreduzierung, erhalte und daß dieses System zunehmend an Attraktivität und Spielreiz gewinne und schließlich zu nicht auf sachlicher Überlegung beruhenden Kaufentschlüssen führe.
  • OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 29/00

    Unzulässige Werbung im Autohandel - "Autoversteigerung" - Beschwer des Beklagten …

    Die Berufung der Beklagten gegen die Bestätigung jener einstweiligen Verfügung hat der Senat durch Urteil vom 23.6.1999 (6 U 37/99) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie die Akten des vorangegangenen Verfügungsverfahrens 81 O 183/98 LG Köln = 6 U 37/99 OLG Köln Bezug genommen, die - wenn dies auch nicht protokolliert worden ist - ebenso wie die Schriftsätze Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Auch unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens der Beklagten in beiden Instanzen des vorliegenden Verfahren ist die Klage im wesentlichen aus den Gründen des erwähnten Senatsurteils vom 23.6.1999 im Verfahren 6 U 37/99 begründet.

    Diese Entscheidung, die sich in anonymisierter Kopie als Bl.15 ff in der Beiakte 81 O 183/98 LG Köln = 6 U 37/99 befindet, läßt nämlich nicht erkennen, daß die Kammer sich mit dem Problem der aus einem übertriebenen Spielanreiz herrührenden Sittenwidrigkeit befasst hätte.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.11.1999 - 5 UF 96/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4591
OLG Hamm, 17.11.1999 - 5 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,4591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.1999 - 5 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,4591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 1999 - 5 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,4591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 908 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1999 - 5 UF 96/99
    Vielmehr muß er, soweit das Einkommen seiner Ehefrau zur Abdeckung des Mindestbedarfs der zusammenlebenden Familienangehörigen ausreicht, den Betrag, den er mit einer neben der Kindesbetreuung zumutbaren Nebentätigkeit verdient bzw. verdienen kann, für den Unterhalt des Klägers einsetzen (vgl. BGH FamRZ 87, 472).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00

    Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde

    Das bedeutet aber nicht, dass der Unterhaltsgläubiger den erhöhten Unterhalt ausschließlich (…so Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder wahlweise im Wege der Zusatzklage (so OLG Hamm OLGR 2000, 59, 60; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840, 841) geltend machen könne.
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 6 WF 221/06

    PKH: Rückwirkende Mutwilligkeit der Erhebung der Klage auf den bezifferten …

    Das bedingt einen Kaufkraftvergleich, wenn beide Parteien in unterschiedlichen Ländern wohnen (…Dose in Wendl/Staudigl, 6. Aufl., § 7 Rn. 22 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2000, 908).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des …

    Es handelt sich nicht um eine Abänderungsklage i.S.v. § 323 ZPO, sondern um eine Zusatzklage, weil der Beklagte die vollstreckbare Urkunde vor dem Jugendamt allein nach seinem Belieben errichtet hat und die Klägerin mit dem titulierten Betrag von vornherein nicht einverstanden war, so dass hiermit keine Festsetzung des geschuldeten Unterhalts verbunden war (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rdnr. 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 676; OLG Hamm, OLGR 2000, 59; a.A. wohl OLG Köln, FamRZ 2001, 1716).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.06.1999 - 16 U 163/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18368
OLG Düsseldorf, 11.06.1999 - 16 U 163/98 (https://dejure.org/1999,18368)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.1999 - 16 U 163/98 (https://dejure.org/1999,18368)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 16 U 163/98 (https://dejure.org/1999,18368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 254 § 264 Nr. 2 § 511 § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Zulässigkeit des Übergangs von der Zahlungs- zur Auskunftsklage in der Berufungsinstanz

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 4 O 75/98
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1999 - 16 U 163/98
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15

    Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach …

    Innerhalb der Stufenklage nach § 254 ZPO wird der Übergang von der Auskunfts- auf die Leistungsstufe und umgekehrt zwar als Klageänderung angesehen, jedoch als ein Fall von § 264 Nr. 2, 3 ZPO(…vgl. nur Zöller/Greger, § 254 ZPO Rn. 4), so dass die Klageänderung ohne weitere Prüfung als zulässig anzusehen ist (LAG Mecklenburg-Vorpommern 15. November 2005 - 5 Sa 4/05 - Juris). Dies muss dann aber auch für den erstmaligen Übergang von der Leistungsklage nach § 253 ZPO zur Stufenklage nach § 254 ZPO gelten (…LAG Mecklenburg-Vorpommern 15. November 2005 - 5 Sa 4/05 - a.a.O; OLG Düsseldorf 11. Juni 1999 - 16 U 163/98 -, Juris; offengelassen BGH 17. April 2013 - XII ZR 23/12 -Juris)..
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 13/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5772
OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 13/99 (https://dejure.org/1999,5772)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1999 - 6 U 13/99 (https://dejure.org/1999,5772)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 6 U 13/99 (https://dejure.org/1999,5772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    PAngVO § 1 Abs. 2, 6; UWG § 3
    Handy-Werbung

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verfügung; Werbung; Wettbewerbsbeeinträchtigung; Netzkartenvertrag; Mobiltelefon ; Koppelungsangebot; Endpreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 14/99

    Handy-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 13/99
    Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird aus den in dem parallel geführten Hauptsacheverfahren 6 U 14/99 dargelegten Gründen endgültig auf 50.000 DM festgesetzt.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 14/99

    Handy-Werbung

    Die Beklagte schaltete in einer Werbebeilage zur Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 25.5.1998 die aus dem obigen Tenor ersichtliche Handy-Werbung, die Gegenstand des vorliegenden sowie des Verfahrens 31 O 451/98 LG Köln = 6 U 13/99 OLG Köln ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Gestaltung der insgesamt mehrere Seiten umfassenden Werbebeilage wird auf das Originalexemplar Bezug genommen, das sich in der erwähnten Parallelsache 6 U 13/99 in Hülle Bl.7 befindet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die gewechselten Schriftsätze, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie das erwähnte Parallelverfahren 31 O 451/98 LG Köln = 6 U 13/99 OLG Köln Bezug genommen, dessen Akten ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.1999 - 6 W 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9302
OLG Köln, 26.07.1999 - 6 W 37/99 (https://dejure.org/1999,9302)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.1999 - 6 W 37/99 (https://dejure.org/1999,9302)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 6 W 37/99 (https://dejure.org/1999,9302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 19.06.2009 - 324 O 190/09

    Sofortiges Anerkenntnis im Äußerungsrecht: Abmahnung mit unangemessen kurzer …

    Zwar kann sich die Abmahnfrist bei besonderer Dringlichkeit auf wenige Stunden verkürzen (…vgl. HansOLG a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 26.7.1999, 6 W 37/99, Juris Rz. 1, letzteres für den Fall einer so genannten Messesache).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 9/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8700
OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 9/99 (https://dejure.org/1999,8700)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.1999 - 6 U 9/99 (https://dejure.org/1999,8700)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 1999 - 6 U 9/99 (https://dejure.org/1999,8700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 9/99
    Nach übereinstimmender Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur ist unter dem Tatbestandsmerkmal "Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit" jede auf die unmittelbare-individuelle Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtete Tätigkeit zu verstehen (vgl. z.B.: BGH NJW 1956, 591 - "Ratgeber" - BGH NJW 1981, 1616 - "Rechtsberatungsschein" - BGH NJW 1989, 2125 - "Erbensucher" - Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Auflage 1992, Artikel 1 § 1 Rnr. 24;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, Rechtsberatungsgesetz, 10. Auflage 1993, Artikel 1 § 1 Rnr. 61, jeweils m. w. N.).

    Von der Erlaubnispflicht werden Tätigkeiten erfaßt, die darauf gerichtet und geeignet sind, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH NJW 1989, 2125 - "Erbensucher" -).

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis - Mandat eines Anwalts zur Verfolgung …

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 9/99
    Nach übereinstimmender Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur ist unter dem Tatbestandsmerkmal "Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit" jede auf die unmittelbare-individuelle Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtete Tätigkeit zu verstehen (vgl. z.B.: BGH NJW 1956, 591 - "Ratgeber" - BGH NJW 1981, 1616 - "Rechtsberatungsschein" - BGH NJW 1989, 2125 - "Erbensucher" - Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Auflage 1992, Artikel 1 § 1 Rnr. 24;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, Rechtsberatungsgesetz, 10. Auflage 1993, Artikel 1 § 1 Rnr. 61, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 13.12.1955 - I ZR 20/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 9/99
    Nach übereinstimmender Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur ist unter dem Tatbestandsmerkmal "Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit" jede auf die unmittelbare-individuelle Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtete Tätigkeit zu verstehen (vgl. z.B.: BGH NJW 1956, 591 - "Ratgeber" - BGH NJW 1981, 1616 - "Rechtsberatungsschein" - BGH NJW 1989, 2125 - "Erbensucher" - Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Auflage 1992, Artikel 1 § 1 Rnr. 24;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, Rechtsberatungsgesetz, 10. Auflage 1993, Artikel 1 § 1 Rnr. 61, jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.06.1999 - 8 UF 115/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8121
OLG Naumburg, 03.06.1999 - 8 UF 115/99 (https://dejure.org/1999,8121)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.06.1999 - 8 UF 115/99 (https://dejure.org/1999,8121)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. Juni 1999 - 8 UF 115/99 (https://dejure.org/1999,8121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 519 Abs. 2, Abs. 3 § 519b
    Keine Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch eingereichten PKH-Antrag

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei zugleich mit der Berufungseinlegung gestelltem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen der Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Beantragung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Oschersleben - 4 F 158/97
  • OLG Naumburg, 03.06.1999 - 8 UF 115/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 840
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98

    Begründung der Berufung in einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.06.1999 - 8 UF 115/99
    Der Senat nimmt insoweit auf die Entscheidung des BGH vom 30.07.1998 Bezug (NJW-RR 1999, 212).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.10.1999 - 16 W 185/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10199
OLG Schleswig, 14.10.1999 - 16 W 185/99 (https://dejure.org/1999,10199)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.10.1999 - 16 W 185/99 (https://dejure.org/1999,10199)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 16 W 185/99 (https://dejure.org/1999,10199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hilfskraft; Umsatzbeteiligung; Einzelanweisung; Arbeitnehmereigenschaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.10.1999 - 16 W 185/99
    a) Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG (dazu BAG NJW 1999, 3069).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und …

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.10.1999 - 16 W 185/99
    Die behauptete Zuständigkeit muß sich mit anderen Worten aus dem Klagevortrag ergeben (BGH VersR 1996, 1563 mwN.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.10.1999 - 3 U 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17487
OLG Bamberg, 20.10.1999 - 3 U 20/99 (https://dejure.org/1999,17487)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.10.1999 - 3 U 20/99 (https://dejure.org/1999,17487)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 3 U 20/99 (https://dejure.org/1999,17487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Restwerklohn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 650
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.1999 - 3 U 20/99
    Denn die Unwirksamkeit des Titels wird in einer auf Einwendungen gegen den titulierten Anspruch gestützten Vollstreckungsgegenklage, wie sie vorliegend gegeben ist, nicht geprüft (BGH NJW 1992, 2160).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für …

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.1999 - 3 U 20/99
    Es kann offen bleiben, ob die Unterwerfung des Klägers unter die Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen (III.8. des Vertrags) gemäß §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB materiellrechtlich unwirksam ist, weil der Notar die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis erteilen kann (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 51).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten …

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.1999 - 3 U 20/99
    Das gilt aber nicht, wenn das Aufrechnungsverbot entsprechend seiner Zweckbestimmung als Mittel der Kreditsicherung verwandt worden ist, denn der Kreditgeber soll gerade dann darauf vertrauen dürfen, die ihm als Sicherheit abgetretene Forderung nicht durch Aufrechnung zu verlieren, wenn sein Schuldner insolvent wird (BGH NJW-RR 1989, 124, 125) [BGH 19.09.1988 - II ZB 362/87].
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