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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.2001 - 11 W 41/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2621
OLG Köln, 17.12.2001 - 11 W 41/01 (https://dejure.org/2001,2621)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2001 - 11 W 41/01 (https://dejure.org/2001,2621)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 11 W 41/01 (https://dejure.org/2001,2621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ProdHaftG § 1
    Schadensersatzanspruch gegen den Lieferanten eines fehlerhaften Produkts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Substanzschadens durch den Mieter gegenüber dem Hersteller; Besitz als sonstiges Recht i.S.v. § 823 BGB; Prozesskostenhilfe (PKH); Aktivlegitimation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung nach § 1 ProdHaftG auch gegenüber Mietern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Produkthaftung: Kann auch der Mieter Schadensersatz verlangen? (IBR 2003, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 926
  • ZMR 2002, 62
  • ZMR 2002, 662
  • VersR 2002, 1383
  • BauR 2002, 1137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2001 - 11 W 41/01
    Dem entsprechend bejaht die Rechtsprechung einen Anspruch des Leasingnehmers aus § 823 Abs. 1 BGB gegen den Schädiger der Leasingsache, wenn der Leasingnehmer wegen der Beschädigung des Eigentums des Leasinggebers, von dem er seinen Besitz ableitet, diesem vertraglich ersatzpflichtig ist (BGH, VersR 1976, 943, 944; BGHZ 116, 22 ff.).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 215/78

    Umfang der Ersatzpflicht bei Beschädigung einer Sache beim Betrieb eines Kfz; …

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2001 - 11 W 41/01
    Dasselbe gilt für den Mieter einer Sache, der dem Vermieter ersatzpflichtig ist (BGH, NJW 1981, 750, 751 f.).
  • BGH, 13.07.1976 - VI ZR 78/75

    Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers bei Zerstörung des geleasten …

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2001 - 11 W 41/01
    Dem entsprechend bejaht die Rechtsprechung einen Anspruch des Leasingnehmers aus § 823 Abs. 1 BGB gegen den Schädiger der Leasingsache, wenn der Leasingnehmer wegen der Beschädigung des Eigentums des Leasinggebers, von dem er seinen Besitz ableitet, diesem vertraglich ersatzpflichtig ist (BGH, VersR 1976, 943, 944; BGHZ 116, 22 ff.).
  • BGH, 09.04.1984 - II ZR 234/83

    Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen Beschädigung des Werkes (hier: …

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2001 - 11 W 41/01
    Schließlich hat der Bundesgerichtshof auch den Anspruch des Werkunternehmers gegen den Schädiger eines noch nicht abgenommenen Werks aus § 823 Abs. 1 BGB bejaht (BGH, NJW 1984, 2569, 2570; dazu Richter, NJW 1985, 1450 ff.).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3364
OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02 (https://dejure.org/2002,3364)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.03.2002 - 6 W 54/02 (https://dejure.org/2002,3364)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. März 2002 - 6 W 54/02 (https://dejure.org/2002,3364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1836 b; ; BVormVG § 1; ; FGG § 12

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Festsetzung der Pauschalvergütung, Stundensatz bei in DDR abgeschlossenen Theologiestudium

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 b; BVormVG § 1; FGG § 12
    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuervergütung ; Pauschalvergütung; Nachprüfbarkeit der Prognoseentscheidung; Aufwendungspauschalierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 267
  • FamRZ 2002, 1431
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der …

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01

    Betreuervergütung; Aufwendungspauschalierung

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Die Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes ist rechtswidrig (vgl. Senat FGPrax 2001, 158).

    d) Schließlich ist auch die von der Rechtspflegerin vorgenommene und vom Landgericht gebilligte Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes rechtswidrig (vgl. Senat FG-Prax 2001, 158).

  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Daher ist Berufsbetreuern, die ein Theologie-Studium in den alten Bundesländern absolviert haben, der höchste Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zuerkannt worden (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1532).

    Dafür spricht auch, dass die Rechtsprechung Berufsbetreuern, die ein Theologie-Studium in den alten Bundesländern absolviert haben, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zuerkannt hat (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1532).

  • LG Berlin, 29.05.2000 - 87 T 217/00
    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Nach dem Gesetzeswortlaut wie nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann eine solche Vergütungspauschale nur für zukünftige Tätigkeiten des Vormunds/Betreuers festgesetzt werden kann (allgemeine Auffassung; vgl. LG Berlin FamRZ 2001, 787 ff.;… MünchKomm-BGB/Wagenitz, 4. Auflage, § 1836 b Rn. 4;… Sorgel/Zimmermann, BGB, 13. Auflage, § 1836 b Rn. 6).

    Bereits dieser Wortlaut des Gesetzes, aber auch der Sinn und Zweck der Vorschrift machen deutlich, dass eine solche Vergütungspauschale nur für zukünftige Tätigkeiten des Vormunds/Betreuers, nicht aber rückwirkend festgesetzt werden kann (allgemeine Auffassung; vgl. LG Berlin FamRZ 2001, 787 ff.;… MünchKomm BGB/Wagenitz, 4. Auflage, § 1836 b Rn. 4;… Sorgel/Zimmermann, BGB, 13. Auflage, § 1836 b Rn. 6).

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern …

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat…, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99

    Vergütung von Berufsvormündern

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    Vielmehr ist auch eine Hochschulausbildung, die in ihrem Kernbereich (auch) soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit vermittelt, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können, geeignet, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG zu begründen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310; Senat…, Beschluss vom 14.11.2001, a.a.O.).
  • LG Schwerin, 24.08.1999 - 5 T 219/99
    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02
    b) Die Rechtspflegerin hat das Gesetz auch dadurch verletzt, dass sie dem Beteiligten zu 1 vor Festsetzung der Pauschale nach Aktenlage rechtliches Gehör nicht gewährt hat (vgl. LG Schwerin BTPrax 1999, 245 ff.).
  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03

    Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

  • OLG Köln, 25.02.2004 - 16 Wx 27/04

    Vergütung eines Diplomtheologen als Berufsbetreuer

    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach BvormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ist es nicht nötig, dass die besonderen Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (ebenso OLG Jena, FamRZ 2002, 1431; BayObLG, FGPrax 2000, 22).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2008 - 20 W 438/07

    Verfahrenspflegervergütung: Anspruch auf Bewilligung einer Pauschalvergütung nach …

    Ist jedoch darüber hinaus die Tätigkeit des Verfahrenspflegers durch den zwischenzeitlich eingetretenen Tod des Betroffenen bereits beendet, so kommt die Bewilligung einer Individualpauschale nicht mehr in Betracht (vgl. hierzu Thüringer OLG FamRZ 2002, 1431 zu § 1836 b a.F. BGB).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Rückwirkende Festsetzung einer Pauschalvergütung

    Selbst wenn man sich dieser Auffassung anschließen und zudem die derzeit noch in der Diskussion befindlichen Stundenpauschalen für angemessen erachten wollte, käme vorliegend eine entsprechende Pauschalierung schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Vergütungspauschale grundsätzlich nur für zukünftige Tätigkeiten des Betreuers festgesetzt werden kann; eine rückwirkende Festsetzung der Pauschalvergütung ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur unzulässig (ThürOLG, FamRZ 2002, 1431;… Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4;… MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 b Rdnr. 6).
  • OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03

    Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung

    Der Sachverhalt der beruflichen Weiterbildung ist vergleichbar mit dem der Nebenfächer mit betreuungsrelevanten Inhalt, die sich nach gefestigter Rechtsprechung auf die Beurteilung, ob eine Berufsausbildung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, nicht auswirken, weil lediglich maßgeblich ist, dass die abgeschlossene Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanten Fachwissens ausgerichtet ist (Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03; Beschluss vom 28.04.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379; Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02; Beschluss vom 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Beschluss vom 3.3.2000, 6 W 114/00; BayObLG NJW-RR 2000, 1314, 1315).
  • LG Augsburg, 09.11.2009 - 5 T 1848/09

    Rechtliche Betreuung: Betreuervergütung eines studierten Theologen

    Sofern die Begründung der Beschwerde sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 11.04.2006 (15 W 371/05) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 11.03.2002 (6 W 54/02) beruft - zusprechend auch OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1532, anders: OLG Frankfurt vom 25.11.2002 (20 W 430/02) - vermag die Kammer der dort vertretenen Auffassung nicht zu folgen.
  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
  • OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03

    Erhöhter Stundensatz für Ingenieur

    Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.03.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1428
OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01 (https://dejure.org/2002,1428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2002 - 19 U 167/01 (https://dejure.org/2002,1428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 19 U 167/01 (https://dejure.org/2002,1428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Kaskoregress nach Alkoholunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Restalkohol und die Folgen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Restalkohol nach langer Feier grob fahrlässig // Fahrer riskieren strafrechtliche Konsequenzen und Verlust des Versicherungsschutzes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Blutalkoholkonzentration; Relative Fahruntüchtigkeit ; Alkoholabbau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1007
  • NZV 2002, 227
  • VersR 2002, 969
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1982 - 12 U 166/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
    Sie setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und auch subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegenüber den zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (OLG Karlsruhe VersR 1983, 292).

    Dem Kläger ist einzuräumen, dass sich in der Rechtsprechung Hinweise finden, wonach bei einem längere Zeit vor dem Fahrtantritt liegenden Alkoholgenuss wegen des zwischenzeitlichen Alkoholabbaus die Fehleinschätzung der Fahrtüchtigkeit nicht als subjektiv grob fahrlässig angesehen werden kann, wenn konkrete Ausfallerscheinungen vor Fahrtantritt oder während der Fahrt nicht aufgetreten sind (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1983, 292,293; VersR 1983, 627,628).

  • OLG Hamm, 21.04.1995 - 20 U 372/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
    Auch dann würde man dem Fahrer in subjektiver Hinsicht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, weil er sich trotz erheblichen Alkoholgenusses an das Steuer eines Kraftfahrzeuges gesetzt und dabei die allgemein bekannte Einsicht missachtet hat, dass er durch Fahren im fahruntüchtigen Zustand andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst einer unverantwortlichen Gefährdung aussetzt und damit unentschuldbar handelt (vgl. OLG Hamm, Urteil v.21.April 1995 - 20 U 372/94).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
    Zum Unfallzeitpunkt um 7.45 Uhr hatte er eine Blutalkoholkonzentration von 0, 65%o. Es kann offen bleiben, bis zu welchem Zeitpunkt zurückzurechnen ist und ob gar, weil der Kläger bei dem sich über viele Stunden hinziehenden Weinfest mit gleichbleibender Trinkgeschwindigkeit Alkohol über einen längeren Zeitraum zu sich genommen hat, eine Rückrechnung bis zum Trinkende statthaft ist (vgl. BGH NJW 1974, 246,247).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.1982 - 12 U 171/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
    Dem Kläger ist einzuräumen, dass sich in der Rechtsprechung Hinweise finden, wonach bei einem längere Zeit vor dem Fahrtantritt liegenden Alkoholgenuss wegen des zwischenzeitlichen Alkoholabbaus die Fehleinschätzung der Fahrtüchtigkeit nicht als subjektiv grob fahrlässig angesehen werden kann, wenn konkrete Ausfallerscheinungen vor Fahrtantritt oder während der Fahrt nicht aufgetreten sind (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1983, 292,293; VersR 1983, 627,628).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem …

    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur bei …

    In der Rechtsprechung wird insoweit vertreten, dass unterhalb dieser Grenze von grober Fahrlässigkeit nur auszugehen sein soll, wenn sich die (relative) Fahruntüchtigkeit in einem alkoholbedingten Fahrfehler erwiesen hat (vgl. OLG Hamm r+s 1999, 268; OLG Köln r+s 1999, 269; OLG Karlsruhe VersR 2002, 969).
  • OLG Jena, 27.11.2002 - 4 U 621/02

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei einer festgestellten …

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  • AG Düren, 12.04.2006 - 47 C 390/05

    Anspruch aus einem Kaskoversicherungsvertrag nach einem grob fahrlässig …

    Rn. 21 19 U 167/01; Brandenburgisches OLG vom 18.07.2001, 14 U 159/99 jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4166
OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01 (https://dejure.org/2002,4166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.2002 - 10 U 433/01 (https://dejure.org/2002,4166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 2002 - 10 U 433/01 (https://dejure.org/2002,4166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Koblenz zur Frage, wann ein Brand durch eine brennende Kerze oder eine Zigarette grob fahrlässig verursacht worden ist - Bordell war als Pension bei Versicherung gemeldet

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Brand in einem Bordell ; Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls; Feuerversicherung als "Pension"; Zigarette; Anzeigenpflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1145
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95

    Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01
    Um eine grobe Fahrlässigkeit zu verneinen, müssten weitere Umstände hinzu kommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen ließen (OLG Köln, VersR 1996, 1491, 1492).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01
    b) Der Senat hat entsprechend der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (in Anknüpfung an BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; Senatsurteil vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00) den von der beweisbelasteten Partei, hier der Beklagten, benannten Versicherungsagenten zu den behaupteten Vorgängen vernommen.
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01
    b) Der Senat hat entsprechend der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (in Anknüpfung an BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; Senatsurteil vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00) den von der beweisbelasteten Partei, hier der Beklagten, benannten Versicherungsagenten zu den behaupteten Vorgängen vernommen.
  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99

    Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01
    Die Tatsache, dass die Klägerin andere Kerzen gelöscht hatte, zeigt, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung durchaus bewusst war (vgl. auch OLG Oldenburg OLGR 1999, 354).
  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu …

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01
    b) Der Senat hat entsprechend der Auge- und Ohr-Rechtsprechung (in Anknüpfung an BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; Senatsurteil vom 20. April 2001 - 10 U 1003/00) den von der beweisbelasteten Partei, hier der Beklagten, benannten Versicherungsagenten zu den behaupteten Vorgängen vernommen.
  • OLG Koblenz, 19.12.2012 - 2 U 1194/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den …

    Trägt der Versicherungsnehmer zwar im Sine der Auge- und Ohrrechtsprechung vor, dass er bei Antragstellung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ausführlich mit dem Versicherungsagenten über seine psychische Erkrankung im Rahmen seines Coming-Out als Homosexueller und der Einnahme von L-Tyroxin gesprochen habe, verschweigt er aber, dass er nach seiner Behandlung eines interkurrenten psychischen Ausnahmezustandes vor Antragstellung weiterhin zwecks psychosomatischer Grundversorgung 22 Mal in Behandlung bei seinem Haus- und Facharzt für Allgemeinmedizin und psychosomatische Medizin war, hat er damit gefahrerhebliche Umstände nicht offenbart, die neben einem Rücktritt vom Vertrag auch die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung rechtfertigen (in Anknüpfung an vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993, IV ZR 153/92, VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; OLG Koblenz, Urteil vom 20. April 2001, 10 U 1003/00, VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; OLG Koblenz, Urteil vom 1. März 2002, 10 U 433/01, VersR 2002, 1145 = NVersZ 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 1145 mit.

    Der Kläger hat damit gefahrerhebliche Umstände nicht offenbart (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1993 - IV ZR 153/92 - VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2001 - 10 U 1003/00 - VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; OLG Koblenz, Urteil vom 01.03.2002 - 10 U 433/01 - VersR 2002, 1145 = NVersZ 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 1145 mit.

  • OLG Koblenz, 24.10.2002 - 10 U 338/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen des …

    Dem steht nicht die Auge- und Ohr-Rechtsprechung entgegen (in Anknüpfung an BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; Senatsurteile VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; VersR 2002, 1145 = NVers 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 1145 mit.

    Entgegen der Auffassung der Berufung stellt die Argumentation des Landgerichts auch keine Verletzung der Auge- und-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; u.a. Senatsurteile vom 20.4.2001 - 10 U 1003/00 VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; vom 1.3.2002 - 10 U 433/01 - VersR 2002, 1145 = NVersZ 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 441 mit Anm. Rixecker) dar.

  • LG Potsdam, 12.12.2006 - 12 O 95/06
    Auch unter Berücksichtigung dieser Umstände ist jedoch ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten durch das versehentliche Herabfallenlassen von Zigarettenasche nicht begründet, zumal schon das Fallenlassen einer ganzen Zigarette auf einen erheblich brandgefährdeten Teppich nicht als grobe Fahrlässigkeit iSd § 61 VVG zu erachten ist ( OLG Koblenz, VersR 2002, 1145).
  • OLG Koblenz, 08.07.2004 - 10 U 1571/03

    Rücktritt von BUZ-Versicherungsvertrag bei Verschweigen erheblicher …

    Auch unter Berücksichtigung der Auge- und Ohr-Rechtsprechung ergibt sich hier keine andere Beurteilung (vgl. hierzu BGH VersR 1993, 1089; BGHZ 102, 194; 113, 387; Senatsurteile vom 20. April 2001 -10 U 1003/00 = VersR 2002, 222 = NVersZ 2001, 503; Urteil vom 1. März 2002 - 10 U 433/01 - VersR 2002, 1145 = NVersZ 2002, 276 = OLGR 2002, 189 = R+S 2002, 336 = Zfs 2002, 1145 mit.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.06.2002 - 15 U 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2711
OLG Oldenburg, 17.06.2002 - 15 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2711)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.06.2002 - 15 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2711)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 15 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nichtigkeit eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung bei einem Kaufpreis von mehr als das Doppelte des Wertes

  • RA Kotz

    Eigentumswohnungskauf - Vertrag ist nichtig, wenn der Kaufpreis den Wert der Wohnung um das Doppelte übersteigt

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit des Vertages über den Verkauf einer Eigentumswohnung, wenn der Kaufpreis den Wert der Wohnung um mehr als das Doppelte übersteigt

  • ibr-online

    Sittenwidriger Kaufvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Immobilien-Kaufvertrag bei 140 Prozent über Wert nichtig

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Zu hoher Kaufpreis führt zur Unwirksamkeit des Vertrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überteuerte Eigentumswohnung - Sittenwidriger Kaufvertrag: Kaufpreis 140% über Wert

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungskaufvertrag; Verstoß gegen die guten Sitten; Krasses Missverhältnis ; Verkehrswert einer Eigentumswohnung; Kaufpreis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.2002 - 15 U 15/02
    Von einem solchermaßen groben Missverhältnis, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung zulässt, ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128 m. w. N.).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 256/88

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskaufvertrags - Mißverhältnis von Wert und Kaufpreis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.2002 - 15 U 15/02
    Für das Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und die daran anknüpfende Vermutung der verwerflichen Gesinnung kommt es allein auf die objektiven Werte dieser Leistungen an (vgl. BGH NJW-RR 1990, 950 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8954
OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01 (https://dejure.org/2001,8954)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.08.2001 - 2 Ww 18/01 (https://dejure.org/2001,8954)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. August 2001 - 2 Ww 18/01 (https://dejure.org/2001,8954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    RSG § 4; ; RSG § 10 Satz 1; ; GrdstVG § 2; ; GrdstVG § ... 12; ; GrdstVG § 6 Abs. 2; ; GrdstVG § 6 Abs. 1; ; GrdstVG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; GrdstVG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrdstVG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; LwVG § 42 Abs. 2; ; LwVG § 45

  • rechtsportal.de

    Grundstückskauf - Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz - Zustellungsvollmacht des beurkundenden Notars - Beschränkung auf stattgebenden Bescheid - Zustellung an Vertragspartner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstückskauf; Genehmigung des Kaufvertrages; Vollmacht des Notars; Zustellung an Notar; Persönliche Zustellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 101
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.

    Nach diesem Maßstab hat der BGH eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 94, 292, 295 m.w.N.; Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 108).

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01
    a) Ein Zwischenbescheid, der die Regelfrist von einem Monat auf drei Monate verlängern soll, muss dem Antragsteller und dem Veräußerer innerhalb der laufenden Frist zugegangen sein (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.1993, III ZR 104/92, NJW 1993, 3061, 3062).

    Zur Wirksamkeit des Zwischenbescheides musste dieser nicht förmlich zugestellt werden (vgl. BGHZ 123, 1, 4 ff.).

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.

    Nach diesem Maßstab hat der BGH eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 94, 292, 295 m.w.N.; Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 108).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01
    Bei einem derartigen Missverhältnis zwischen Eigenland und Pachtlandanteil dient die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 191, 193).
  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 3/78

    Rechtsbeschwerde gegen die Erteilung der Genehmigung zum Verkauf eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01
    a) Die Fiktion der Genehmigung nach § 6 Abs. 2 GrdstVG greift auch dann ein, wenn die Genehmigungsbehörde innerhalb der in § 6 Abs. 1 GrdstVG genannten Frist den Versagungsbescheid zwar dem Käufer als Antragsteller, aber nicht dem Veräußerer mitteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.1979, V BLw 3/78, NJW 1979, 2609, 2610).
  • OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 10 W 16/97

    Zulässigkeit der Zustellung einer Genehmigung an den mit der Beurkundung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01
    aa) Beschränken die Parteien eines Grundstückskaufvertrages die Zustellungsvollmacht des beurkundenden Notars auf die Empfangnahme eines stattgebenden Bescheides, ist ein versagender Bescheid dem Veräußerer persönlich zuzustellen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.07.1997, 10 W 16/97, RdL 1997, 241, 242).
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dejure.org Übersicht OLG Naumburg

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - U (Kart) 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13481
OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - U (Kart) 34/01 (https://dejure.org/2001,13481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2001 - U (Kart) 34/01 (https://dejure.org/2001,13481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - U (Kart) 34/01 (https://dejure.org/2001,13481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB; § 20 Abs. 1 GWB; § 20 Abs. 2 GWB; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 935 ZPO; § 940 ZPO; Art. 19 Abs. 1 b) Erdgasbinnenmarktrichtlinie
    Netzzugang ohne Reziprozitätsvorbehalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Durchsetzung eines Gasdurchleitungsbegehrens im Wege der einstweiligen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 176
  • BB 2002, 592
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 15 U 18/23

    Digitale Mautvignetten - Anforderungen an den Verfügungsgrund in einem …

    In die gebotene Abwägung aller im Einzelfall in Rede stehenden Interessen sind auch die Erfolgsaussichten des Verfügungsantrags einzubeziehen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Dezember 2001, Az. U (Kart) 34/01, GRUR-RR 2002, 176, 178).

    Der erkennende Senat erachtet den vom Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 05.12.2001 (GRUR-RR 2002, 176, 178 unter Ziffer 2.) formulierten Maßstab für überzeugend.

    Rn. 37 In die Bewertung muss nach der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GRUR-RR 2002, 176, 178) einbezogen werden, inwieweit die Ablehnung einer Befriedigungsverfügung zu einer Rechtsverweigerung führt.

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 2/13

    Kriterien für die gemeindliche Vergabe von Wegenutzungsrechten für die …

    Rn. 34 Der der angefochtenen Verfügung zugrunde gelegte § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 GWB a.F. geht § 20 Abs. 1 GWB a.F. nicht als Sondervorschrift vor (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.2001, U (Kart) 34/01, Rn. 33 ff. = WuW/E DE-R 847 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 3/13

    Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das …

    Rn. 34 Der der angefochtenen Verfügung zugrunde gelegte § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 GWB a.F. geht § 20 Abs. 1 GWB a.F. nicht als Sondervorschrift vor (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.2001, U (Kart) 34/01, Rn. 33 ff. = WuW/E DE-R 847 ff.).
  • OLG München, 11.04.2002 - U (K) 2142/02

    Anspruch gegen Netzbetreiber auf Durchleitung von Strom seitens des …

    Zur Sicherung des der Antragstellerin zustehenden Individualanspruchs nach § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG war im Rahmen des vorliegenden Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ursprünglich ein auf Durchleitung zu der Abnahmestelle W...-Straße 1 in Erlangen gerichteter Verfügungsanspruch unabhängig davon gegeben, welchen genauen Inhalt der Anspruch aus § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren hat (vgl. Senat, Urteil vom 15.11.2001 - U (K) 3825/01; OLG Düsseldorf BB 2002, 592 (LS); a. M. Köhler BB 2002, 584, 587).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09

    Zum Bestehen eines Anspruchs auf Registrierung einer Domain

    Der Antragsteller muss im Einzelnen darlegen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist, wobei eine "existentielle Notlage" nicht zu verlangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006 VI U (Kart) 39 /06 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 176; OLG München GRUR-RR 2003, 56; OLG Dresden, GRUR-RR 2002, 85, OLG Köln VersR 2001, 1284; Kessel / Koch, BB 2009, 1032 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5959
OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01 (https://dejure.org/2002,5959)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2002 - 16 Wx 177/01 (https://dejure.org/2002,5959)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 16 Wx 177/01 (https://dejure.org/2002,5959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG §§ 43 45
    Wohnungsrecht: Bedingte Antragsrücknahme unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümer; Beschlußanfechtungsverfahren; Beteiligtenfähigkeit des Verwalters; Befangenheitsantrag; Grundsatz der Sachlichkeit; Unzulässigkeit der Beschlußanfechtung

  • ibr-online

    Zur nötigen Ernsthaftigkeit einer Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01

    Wohnungsrecht: Mißbrauch des Beschwerderechts durch Richterbeschimpfung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Im übrigen nimmt der Senat Bezug auf den heutigen Beschluss in der Sache 16 Wx 175/01, in dem näher ausgeführt ist, dass beleidigende oder verunglimpfende Äußerungen in einer Beschwerdeschrift normalerweise nicht die Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Folge haben.

    Wenn er gemeint hat, diese nicht abfordern zu müssen (die Sendung ist inzwischen in 16 Wx 175/01) wieder zurückgelangt, ist dies seine Sache.

  • LG Kleve, 05.08.1999 - 8 T 2/99
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Die Differenzierung gegenüber der Wertfestsetzung in der Sache 8 T 2/99 LG Bonn = 16 Wx 179/01 ist ebenfalls für den Antragsteller nur günstig und lässt sich mit dem unbekannten Inhalt der in der vorliegenden Sache gefassten Beschlüsse rechtfertigen.
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 16/88

    Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass eine bedingte Antragsrücknahme unzulässig ist, was - ebenso wie im Zivilprozess oder in anderen Verfahrensordnungen - daraus folgt, dass es nicht in der Schwebe bleiben kann, ob ein Verfahren noch anhängig ist oder nicht (…vgl. BGHR ZPO § 269 Abs. 1 Einwilligung 1; BSG NJW 1989, 2565;… Zöller/Greger, ZPO, 22. Auflage, § 269 Rdn. 12).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde in der Hauptsache ist unbeschränkt statthaft, weil das Landgericht die Erstbeschwerde des Antragstellers als unzulässig verworfen hat (vgl. BGH NJW 1992, 3305 = BGHZ 119, 216).
  • BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 234/87

    Klagerücknahme durch einen zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten - …

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass eine bedingte Antragsrücknahme unzulässig ist, was - ebenso wie im Zivilprozess oder in anderen Verfahrensordnungen - daraus folgt, dass es nicht in der Schwebe bleiben kann, ob ein Verfahren noch anhängig ist oder nicht (vgl. BGHR ZPO § 269 Abs. 1 Einwilligung 1; BSG NJW 1989, 2565;… Zöller/Greger, ZPO, 22. Auflage, § 269 Rdn. 12).
  • OLG Köln, 05.04.2000 - 16 Wx 37/00

    Beschwerdewert in WEG -Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Der Geschäftswert bemisst sich dagegen nach den Auswirkungen der vom Beschwerdeführer gewollten Änderungen für alle anderen Miteigentümer (vgl. Senat ZWE 2000, 379; BayObLG ZMR 2000.859 = NZM 2001, 715 = ZWE 2001, 162;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 27 f.).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 33/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung der Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung …

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Der Geschäftswert bemisst sich dagegen nach den Auswirkungen der vom Beschwerdeführer gewollten Änderungen für alle anderen Miteigentümer (vgl. Senat ZWE 2000, 379; BayObLG ZMR 2000.859 = NZM 2001, 715 = ZWE 2001, 162;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 27 f.).
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 8746/95

    Anfechtbarkeit einer Geschäftswertbestimmung durch die zweite Instanz als …

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Die abweichende Auffassung anderer Obergerichte (BayObLG MDR 1996, 751 u. MDR 1997; KG WuM 1996, 306 u. NZM 2000, 685 = ZWE 2000, 189 LS) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu ändern.
  • BayObLG, 14.12.1995 - 3Z BR 276/95
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Die abweichende Auffassung anderer Obergerichte (BayObLG MDR 1996, 751 u. MDR 1997; KG WuM 1996, 306 u. NZM 2000, 685 = ZWE 2000, 189 LS) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu ändern.
  • KG, 16.06.1999 - 24 W 7352/98
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
    Die abweichende Auffassung anderer Obergerichte (BayObLG MDR 1996, 751 u. MDR 1997; KG WuM 1996, 306 u. NZM 2000, 685 = ZWE 2000, 189 LS) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu ändern.
  • OLG Köln, 02.09.1996 - 16 Wx 206/96
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 3 Wx 265/12

    Rechtsfolgen der Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren

    So ist etwa eine bedingte Antragsrücknahme eines von mehreren Anträgen für den Fall, dass die übrigen Anträge noch den Beschwerdewert erreichen, unzulässig (OLG Köln, NZM 2002, 268;… Keidel/Sternal, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.06.2001 - 29 U 1954/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20149
OLG München, 07.06.2001 - 29 U 1954/01 (https://dejure.org/2001,20149)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2001 - 29 U 1954/01 (https://dejure.org/2001,20149)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 29 U 1954/01 (https://dejure.org/2001,20149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung ; Abschluss eines Verlagsvertrags; Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Fristsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 285
  • ZUM 2001, 1002
  • afp 2002, 180
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • LG Krefeld, 20.09.2012 - 3 O 3/12

    Berechtigung zum vertraglichen Rücktritt von einem Grundstücksverkauf bei …

    Jenseits dieser speziellen Regeln ist der Zeitablauf nach allgemeinen Regeln zu beurteilen, namentlich § 242 BGB (vgl. OLG München GRUR 2002, 285, 286).
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