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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3146
OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02 (https://dejure.org/2002,3146)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.2002 - 16 Wx 205/02 (https://dejure.org/2002,3146)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 16 Wx 205/02 (https://dejure.org/2002,3146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Bauliche Veränderung durch Änderung eines Fensters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentumsanlage; Austausch von Fenstern als zulässige Maßnahme ordnungsgemäßer Instandsetzung; Austausch einer Fensteranlage als Eingriff in das Gemeinschaftseigentum; Kostentragungslast des Sondereigentümers ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1089 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02
    Der Fensteraustausch bedurfte sowohl nach der Gemeinschaftsordnung wie auch nach den bestandskräftigen Beschlüssen der für Entscheidungen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entscheidungskompetenten Eigentümergemeinschaft (vgl. zur Entscheidungskompetenz BGH NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184; BayObLG NZM 2001, 133 = ZMR 2001, 292) der Genehmigung der Verwalterin.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02
    Die Bestimmung in § 2 Ziff. 3. c), dass die Fenster Sondereigentum der einzelnen Raumeigentümer seien, ist gem. § 5 II WEG unwirksam, kann aber im Einzelfall - und auch vorliegend entsprechend der in der Gemeinschaft geübten Praxis - dahin ausgelegt werden, dass der Sondereigentümer der Wohnung, zu der die Fenster gehören, die Kosten ihrer Instandsetzung zu tragen hat (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1998, 269;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 5 Rdn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00

    Zulässigkeit von Außenrolläden in einer Wohnanlage

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02
    Da der Tatrichter im FGG-Verfahren frei ist, in welcher Weise er erforderliche Sachverhaltsfeststellungen vornimmt, konnte das Landgericht dabei die eingereichten Fotos seiner tatrichterlichen Beurteilung zugrunde legen, ohne dass es hierzu des von dem Antragsgegner angeregten Ortstermins bedurft hätte (vgl. BayObLG ZWE 2002, 358; OLG Düsseldorf OLGReport Düsseldorf 2001, 173).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02
    Der Fensteraustausch bedurfte sowohl nach der Gemeinschaftsordnung wie auch nach den bestandskräftigen Beschlüssen der für Entscheidungen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entscheidungskompetenten Eigentümergemeinschaft (vgl. zur Entscheidungskompetenz BGH NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184; BayObLG NZM 2001, 133 = ZMR 2001, 292) der Genehmigung der Verwalterin.
  • BayObLG, 09.10.2000 - 2Z BR 87/00

    Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage durch einen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02
    Die Feststellung einer nachteiligen optischen Einwirkung und damit einer baulicher Veränderung durch das Landgericht liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (vgl. z. B. BayObLG ZMR 2001, 125 und ZMR 2000, 117).
  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 82/02

    Wohnungsrecht: Bauliche Veränderung durch Veränderung der Unterteilung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02
    In rechtlicher Hinsicht zutreffend ist das Landgericht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats und der Beschlusslage innerhalb der Gemeinschaft davon ausgegangen, dass der Einbau von Kunststofffenstern anstelle von Holzfenstern noch keine nachteilige bauliche Veränderung darstellt, dass diese aber dann anzunehmen ist, wenn es wegen der Gestaltung der Fenster zu Veränderungen im Erscheinungsbild einer bisher äußerlichen Fassade kommt (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 82/02 = OLGReport Köln 2002, 437; siehe weiter Schuschke OLGReport Köln 2000 K 15 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99

    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch ein Gartenhaus

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02
    Die Feststellung einer nachteiligen optischen Einwirkung und damit einer baulicher Veränderung durch das Landgericht liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (vgl. z. B. BayObLG ZMR 2001, 125 und ZMR 2000, 117).
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 16 Wx 153/00

    Eingeschränkte Überprüfung von Kostenentscheidungen im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02
    Sie kann demzufolge vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft werden, also darauf, ob das Landgericht den Begriff des Beeinträchtigung i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG verkannt und ob es maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat NZM 2001, 714;… Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rdn. 42 m. w. N.).
  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 40/05

    Pflicht des Wohnungseigentümers zum Rückbau einer Fensteranlage

    Rechtlich zutreffend hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats darauf abgestellt, dass der Austausch von Fenstern dann als nachteilige bauliche Änderung anzusehen ist, wenn es wegen der Gestaltung der Fenster zu Veränderungen im Erscheinungsbild einer bisher einheitlichen äußerlichen Fassade kommt (Senatsbeschlüsse vom 19.06.2002 - 16 Wx 82/02 - OLGReport Köln 2002, 437, vom 20.12.2002 - 16 Wx 205/02 - OLGR 2003, 146, und vom 10.03.2003 - 16 Wx 43/03 - OLGR 2003, 163).

    So kann bereits die optische Veränderung auch nur eines Fensters in einem vielstöckigen Hochhaus, dessen Gesamteindruck maßgeblich von der Struktur und Linienführung der Fensteranlagen geprägt wird, eine bauliche Veränderung sein, die der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf (Senatsbeschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 205/02 - OLGR 2003, 146).

  • OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 43/03

    Miet- und Wohnungsrecht; Bauliche Veränderung

    In rechtlicher Hinsicht zutreffend ist das Landgericht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats und der Beschlusslage innerhalb der Gemeinschaft davon ausgegangen, dass der Austausch von Fenstern dann als nachteilige bauliche Änderung anzusehen ist, wenn es wegen der Gestaltung der Fenster zu Veränderungen im Erscheinungsbild einer bisher einheitlichen äußerlichen Fassade kommt (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 19.06.2002 - 16 Wx 82/02 = OLGReport Köln 2002, 437 und vom 20.12.2002 - 16 Wx 205/02; siehe weiter Schuschke OLGReport Köln 2000 K 15 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.12.2002 - 3 U 602/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5999
OLG Koblenz, 10.12.2002 - 3 U 602/01 (https://dejure.org/2002,5999)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.12.2002 - 3 U 602/01 (https://dejure.org/2002,5999)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 3 U 602/01 (https://dejure.org/2002,5999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de

    BGB § 635; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8
    Schadensersatzpflicht eines Architekten; Beachtung privatrechtlicher Rechte Dritter an Nachbargrundstücke

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Bauherrn gegen den Architekten wegen Planungsfehlern und Bauüberwachungsfehlern; Vorliegen eines Planungsfehlers wegen Bebauung eines anliegenden Grundstücks mit Gehweg und Radweg ohne Zustimmung des Eigentümers

  • ibr-online

    Objektplanung auf fremden Grund: Schadensersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss bei Planung auf fremden Grundstück Rechte des Eigentümers des Grundstücks klären und beachten.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unklare Eigentumslage am Baugrundstück: Architekt muss Klärung herbeiführen, bevor er Objekt auf fremden Grund plant! (IBR 2003, 368)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 867
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.12.2002 - 3 U 602/01
    ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 BGB und richtet sich gegen die Klägerin als Handlungsstörerin, weil diese den Bau des Radweges als Bauherrin adäquat ursächlich veranlasste und als solche auch in der Lage war, die Störung zu unterbinden (vgl. dazu BGH NJW 1982, S. 440).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 3 U 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5564
OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 3 U 37/99 (https://dejure.org/2003,5564)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2003 - 3 U 37/99 (https://dejure.org/2003,5564)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 3 U 37/99 (https://dejure.org/2003,5564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 64 Abs. 2
    Forderung mit Rangrücktritt in Überschuldungsbilanz

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 64 Abs. 2
    Zu den Voraussetzungen für die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 64 Abs. 2 GmbHG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Verpflichtung des GmbH-Geschäftsführers zur Erstattung der nach Feststellung der Überschuldung geleisteten Zahlungen; Passivierung Eigenkapital ersetzender Gesellschafterdarlehen in der Überschuldungsbilanz; Inhaltliche Anforderungen an eine Rangrücktrittserklärung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 3 U 37/99
    Die Frage, ob die Forderungen aus eigenkapitalersetzend wirkenden Gesellschafterleistungen in der Überschuldungsbilanz als Passiva zu erfassen sind oder nicht, ist nicht nur im Rahmen der Insolvenzordnung umstritten; sie ist schon unter der Geltung des hier einschlägigen früheren Rechts nicht einheitlich beantwortet worden (vgl. dazu die Zusammenfassung in BGH ZIP 01, 235, 236).

    Dies wird auch in der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung BGH ZIP 2001, 235 ausgesprochen.

    Die diesbezüglichen Anforderungen wurden erst durch die Entscheidung BGH ZIP 2001, 235 verschärft.

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 3 U 37/99
    Auf die weiteren Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen von § 64 Abs. 2 GmbH-Gesetz (vgl. dazu BGHZ 119, 201) kommt es mithin nicht an.
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 370/99

    Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 3 U 37/99
    Zwar wird mit der Berufung nicht in Zweifel gezogen, dass die Hereinnahme der Schecks durch den Beklagten in der Zeit vom 04.08.95 bis 29.09.95 auf das Konto der Gemeinschuldnerin bei der Raiffeisenbank A., die die Bank mit zu ihren Gunsten bestehenden Ansprüchen verrechnet hat, Zahlungen im Sinne dieser Vorschrift waren und dass dadurch die Konkursmasse in Höhe von 275.531,81 DM geschmälert worden ist (vgl. dazu auch BGH MDR 2000, 1388); aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren war die V. GmbH zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechnerisch überschuldet.
  • BGH, 09.02.1987 - II ZR 104/86

    Berücksichtigung einer Rangrücktrittserklärung im Überschuldungsstatus der GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 3 U 37/99
    Nach der für 1995 geltenden Rechtslage reichte eine Rangrücktrittsvereinbarung des Inhalts aus, dass die Darlehensverbindlichkeit nur aus künftigen Gewinnen oder aus einem etwaigen Liquiditätsüberschuss zu erfüllen sei (…noch 1997 einhellige Meinung laut Hachenburg, a.a.O., Rdnr. 46 a; BGH NJW 87, 1697; OLG Hamburg WM 86, 1110).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6864
OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03 (https://dejure.org/2003,6864)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2003 - 11 W 700/03 (https://dejure.org/2003,6864)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 11 W 700/03 (https://dejure.org/2003,6864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten eines am Wohnsitz und Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts für das Berufungsverfahren; Herleitung einer Erweiterung der Kostenerstattung aus der Erweiterung der Postulationsfähigkeit; Regelmäßige ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1, 2
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts im Berufungsverfahren

Verfahrensgang

  • LG München II - 4 O 405/02
  • OLG München - 21 U 3717/02
  • OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2326 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 785
  • FamRZ 2003, 1401
  • AnwBl 2003, 314
  • Rpfleger 2003, 383
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als …

    Zwar ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts, der nicht bei dem Prozessgericht i.S.d. §§ 18ff. BRAO zugelassen ist, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898), welcher der Senat sich grundsätzlich angeschlossen hat (vgl. Senat OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785), regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig anzusehen (§ 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO) mit der Folge, dass die Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten (§ 28 BRAGO) in der Regel erstattungsfähig sind.

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftssitzes der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO darstellt, kann nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898) und des Senats (OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785) dann eingreifen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Prozessbevollmächtigten feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird.

  • LAG Düsseldorf, 08.07.2003 - 16 Ta 178/03

    Kostenerstattung; Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

    Dem haben sich zwischenzeitlich mehrere Oberlandesgerichte unter Aufgabe ihrer bislang teilweise abweichenden Rechtsprechung angeschlossen (u. a. OLG Stuttgart vom 16.01.2003, MDR 2003, 779; OLG Düsseldorf vom 05.02.2003, JurBüro 2003, 258; OLG Koblenz vom 11.02.2003, JurBüro 2003, 258 = Rpfleger 2003, 324; OLG München vom 12.02.2003, AnwBl 2003, 314 = JurBüro 2003, 308; im Ergebnis ebenso bereits OLG Dresden vom 16.04.2002, AnwBl 2003, 311).
  • OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04

    Erstattung der Kosten für einen Korrespondenzanwalt, der in Untervollmacht für …

    Ein solcher Ausnahmefall käme in Betracht, wenn ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich gewesen wäre, etwa weil als Partei des Rechtsstreits ein gewerbliches Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aufgetreten (BGH JurBüro 2003, 202 ff.) oder weil der Informationsfluss zwischen Partei und Anwalt nicht aufgrund persönlicher Gespräche vonstatten gegangen wäre wie bei der Klage einer Bank, einer Versicherung oder eines größeren Leasing-Unternehmens, die Forderungen aus ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einklagen (OLG München NJW-RR 2003, 785 f.), bzw. weil es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern in einem Unternehmen um rechtskundiges Personal gehandelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufgewiesen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1212 f.).
  • KG, 27.05.2004 - 8 U 4/04

    Vertretung der GmbH: Haftung wegen Vortäuschens der weiteren Existenz nach …

    Richtig ist, dass § 179 BGB entsprechend Anwendung findet, wenn ein "Vertreter" über die Existenz einer GmbH täuscht und im Namen dieser nicht mehr existierenden GmbH Verträge abschließt (…Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 179 BGB, Rdnr.11; OLG München in OLGR 2003, 48).
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dejure.org Übersicht OLG München

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16204
OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,16204)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.07.2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,16204)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 9 U 2/02 (https://dejure.org/2002,16204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    Nicht förmliche Zustellung durch deutsche Auslandsvertretung als prozessual zulässiger Übermittlungsweg

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an eine Zustellung durch eine deutsche Auslandsvertretung und Eintritt der Rechtshängigkeit; Anforderungen an die Führung eines Gegenbeweises gegen die Beweiskraft eines Zustellungszeugnisses; Möglichkeit eines Gerichts zur Aufhebung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BFH, 08.02.1999 - VIII R 61/98

    PZU; Beweiskraft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Als öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Abs. 1 ZPO erbringt das vorliegende Zustellungszeugnis vollen Beweis für die darin bezeugten Tatsachen, hier somit für den Zugang der Zustellstücke beim Beklagten am 30.03.2001 (BVerwG NJW 00, 683; BFH NVwZ 00, 239; MK-Wenzel § 202, 2; Stein-Jonas-Roth § 202, 5).

    Auf den Inhalt eines dem Konsulat möglicherweise noch vorliegenden postalischen Rückscheins kann es nicht ankommen, weil die Zustellung ausschließlich durch das Zustellungszeugnis des Konsulates nachgewiesen wird (…vgl. Thomas/Putzo ZPO, 23. Aufl., § 418, 5; § 190, 5; BFH NVwZ 2000, 239).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 7.98

    Zustellung im Ausland; Zustellung durch Konsularbeamte.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    So hat das Landgericht die Urkunde zutreffend auch verstanden (vgl. hierzu BVerwG NJW 2000, 683; zu den erforderlichen Angaben eines Zustellungszeugnisses: Stein-Jonas-Roth, ZPO, § 202, 5; MK-Wenzel, ZPO, § 202, 2).

    Als öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Abs. 1 ZPO erbringt das vorliegende Zustellungszeugnis vollen Beweis für die darin bezeugten Tatsachen, hier somit für den Zugang der Zustellstücke beim Beklagten am 30.03.2001 (BVerwG NJW 00, 683; BFH NVwZ 00, 239; MK-Wenzel § 202, 2; Stein-Jonas-Roth § 202, 5).

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Rn. 32 Lag somit dem Versäumnisurteil ein ordnungsgemäßes Verfahren zugrunde und war insbesondere Rechtshängigkeit hergestellt und die Verfügung gem. § 276 ZPO dem Beklagten zugegangen, begegnet auch die Zustellung des Versäumnisurteils - §§ 331 Abs. 3, 310 Abs. 3 ZPO - durch Aufgabe zur Post gem. § 175 a.F. ZPO keinen Wirksamkeitsbedenken, diese Inlandszustellung wird insbesondere nicht durch die Bestimmungen des HZÜ ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 92, 1701; NJW 99, 1187 = Rpfl 99, 134).
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Soweit dieser möglicherweise fehlerhaft zustande gekommen ist, ist er im gesetzlich bestimmten Umfang anfechtbar, aber nicht von vornherein nichtig und wirkungslos (BGHZ 97, 341, 345).
  • BGH, 04.12.1991 - IV ZB 4/91

    Wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils an eine im Ausland wohnende Partei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Rn. 32 Lag somit dem Versäumnisurteil ein ordnungsgemäßes Verfahren zugrunde und war insbesondere Rechtshängigkeit hergestellt und die Verfügung gem. § 276 ZPO dem Beklagten zugegangen, begegnet auch die Zustellung des Versäumnisurteils - §§ 331 Abs. 3, 310 Abs. 3 ZPO - durch Aufgabe zur Post gem. § 175 a.F. ZPO keinen Wirksamkeitsbedenken, diese Inlandszustellung wird insbesondere nicht durch die Bestimmungen des HZÜ ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 92, 1701; NJW 99, 1187 = Rpfl 99, 134).
  • LG Tübingen, 22.02.1982 - 3 O 338/81

    Ein in einem anhängigen aber nicht rechtshängigen Verfahren erlassenes Urteil ist …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Der vorliegende Fall ist nicht zu vergleichen mit dem Erlass eines Urteils nach Beseitigung der Anhängigkeit eines Verfahrens aufgrund wirksamer Klagerücknahme (so aber LG Tübingen JZ 82, 474), sondern dadurch gekennzeichnet, dass in einem aufgrund der Klageeinreichung anhängigen Verfahren die Befugnis des Gerichtes bestand, dieses Verfahren auch zu betreiben und dass ein Anspruch des Klägers unverändert geltend gemacht war, im Wege eines Urteils eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten.
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZB 26/75

    Zustellung und Vollstreckung eines belgischen Urteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    Rn. 27 d) Das Zustellungszeugnis hat keine konstitutive Bedeutung i.S. einer Wirksamkeitsvoraussetzung der Zustellung, erfüllt aber eine Nachweisfunktion für die Übergabe (BGHZ 65, 291, 295; Stein/Jonas-Roth, § 202, 5).
  • OLG Bamberg, 24.11.1993 - 2 U 5/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.1994 - 5 W 27/94

    Verfahrensrecht; Verfahren 1. Instanz bis zum Urteil; Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
  • KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02
    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
  • LSG Hessen, 01.11.2011 - L 3 U 50/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - konsularische Zustellung im Ausland - …

    Dass sich der zuständige Konsularbeamte persönlich auf Reisen innerhalb seines Amtsbezirk begeben müsste, um Zustellungsadressaten persönlich gerichtliche Schreiben zu übergeben, ist nicht ersichtlich (so OLG AF., Urteil vom 31. Juli 2002 - 9 U 2/02 - in juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6585
OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01 (https://dejure.org/2002,6585)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2002 - 5 U 43/01 (https://dejure.org/2002,6585)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 5 U 43/01 (https://dejure.org/2002,6585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 242; ; IntPartÜb Art II § 8 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Frage, inwieweit die patentanwaltliche Empfehlung zur Rücknahme eines Patentantrages einen Beratungsfehler darstellen kann

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Patentanwaltliche Honorarforderung; Fortfall der Rechtswirkungen eines nationalen Patents durch ein im Schutzbereich identisches Europäisches Patent ; Beratungsfehlerhaftigkeit der patentanwaltlichen Empfehlung einer durch mehrere Instanzen streitig betriebenen Rücknahme ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 24.03.76 (BGHZ 66, 250 ff) ausgeführt: "Neben dem "abstrakten" Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) und dem im BGB nicht geregelten bestätigenden (vertraglichen) Schuldanerkenntnis [...] gibt es indessen noch einen dritten Grundtatbestand, nämlich ein Anerkenntnis, das keinen besonderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners verkörpert, das der Schuldner vielmehr zu dem Zweck abgibt, dem Gläubiger seine Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und ihn dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder dem Gläubiger den Beweis zu erleichtern.
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01
    Dies habe der BGH bereits vor Einlegung der Rechtsbeschwerde entschieden gehabt (BGH GRUR 95, 333 - Aluminium-Trihydroxid), so dass es noch nicht einmal um die Klärung einer offenen Rechtsfrage habe gehen können.
  • BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92

    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01
    Bis zu diesem Zeitpunkt habe es der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprochen, dass die Rücknahme einer Patentanmeldung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Einspruchsverfahrens - in das sich das Erteilungsverfahren fortgesetzt habe - möglich gewesen sei (BGH GRUR 94, 439 - Sulfonsäurchlorid).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97

    Künstliche Atmosphäre

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist in GRUR 1999, 571 ff. abgedruckt ("Künstliche Atmosphäre").
  • BPatG, 10.06.1997 - 34 W (pat) 30/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01
    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde sowohl im Haupt- als auch im Hilfsantrag zurückgewiesen (BPatGE 38, 195).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 125/03
    Rn. 62 Im vorliegenden Fall ist das Verhalten des Vermittlers C2 der Beklagten angesichts der unstreitig umfangreichen Zusammenarbeit der I2 & C3-Gruppe mit der Beklagten zuzurechnen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Eine etwa hierdurch veranlasste Einflussnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäfts (Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Die Abwicklung der Mieteinnahmen gehört zu den objektbezogenen Kriterien, über die sich ein Erwerber selbst zu unterrichten hat (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, nur dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 20.5.2003, ZIP 2003, 1240, 1242; BGH, Urteil vom 12.11.2002, NJW 2003, 424; vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 92/03
    Rn. 69 Im vorliegenden Fall ist das Verhalten des Vermittlers Österreicher der Beklagten angesichts der unstreitig umfangreichen Zusammenarbeit der I2 & C2-Gruppe mit der Beklagten zuzurechnen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Eine etwa hierdurch veranlasste Einflussnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäfts (Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Die Abwicklung der Mieteinnahmen gehört zu den objektbezogenen Kriterien, über die sich ein Erwerber selbst zu unterrichten hat (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, nur dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 20.5.2003, ZIP 2003, 1240, 1242; BGH, Urteil vom 12.11.2002, NJW 2003, 424; vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 106/03
    Rn. 62 Im vorliegenden Fall ist das Verhalten des Vermittlers M2 der Beklagten angesichts der unstreitig umfangreichen Zusammenarbeit der I-Gruppe und der Beklagten zuzurechnen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Eine hierdurch veranlasste Einflussnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäfts (Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Die Abwicklung der Mieteinnahmen gehört zu den objektbezogenen Kriterien, über die sich ein Erwerber selbst zu unterrichten hat (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, nur dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 20.5.2003, ZIP 2003, 1240, 1242; BGH, Urteil vom 12.11.2002, NJW 2003, 424; vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 116/03
    Rn. 62 Im vorliegenden Fall ist das Verhalten des Vermittlers Österreicher der Beklagten angesichts der unstreitig umfangreichen Zusammenarbeit der I2 & C-Gruppe mit der Beklagten zuzurechnen (vgl. Senat, Urteil vom 17.03.2003, 5 U 43/01).

    Eine etwa hierdurch veranlasste Einflussnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäftes (Senat, Urteil vom 17.03.2003, 5 U 43/01).

    Die Abwicklung der Mieteinnahmen gehört zu den objektbezogenen Kriterien, über die sich ein Erwerber selbst zu unterrichten hat (vgl. Senat, Urteil vom 17.03.2003, 5 U 43/01).

    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.03.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, nur dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 20.05.2003, ZIP 2003, 1240, 1242; BGH, Urteil vom 12.11.2002, NJW 2003, 424; Senat, Urteil vom 17.03.2003, 5 U 43/01).

  • OLG Hamm, 08.01.2004 - 5 U 101/03
    Eine hierdurch veranlasste Einflussnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäfts (Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Die Abwicklung der Mieteinnahmen gehört zu den objektbezogenen Kriterien, über die sich ein Erwerber selbst zu unterrichten hat (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Wenn diese eine Beratung gewünscht hätten, hätte dies besonders vereinbart werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01; Urteil vom 14.11.2002, 5 U 51/01).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, nur dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 20.5.2003, ZIP 2003, 1240, 1242; BGH, Urteil vom 12.11.2002, NJW 2003, 424; vgl. Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 5 U 140/04
    Eine hierdurch veranlasste Einflussnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäfts (Senat, Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

    Gestaltung und Verwaltung des Mietpools gehören zu den objektbezogenen Kriterien, über die sich ein Erwerber selbst zu unterrichten hat (Senat, Urteil vom 29.11.2004, 5 U 107/04; Urteil vom 17.3.2003, 5 U 43/01).

  • OLG Hamm, 01.03.2004 - 5 U 246/03
    Rn. 30 dd) Bereits unter Rückgriff auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze (BGH, ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390, 1391 und 424, 425) ist das von den Klägern geschilderte Verhalten des Vermittlers H angesichts der schon zur Zeit des in Rede stehenden Vertragsschlusses unstreitig mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen der Fa. I einerseits und der Beklagten andererseits dieser auch zuzurechnen (vgl. Senat, Urteile vom 17.03.2003, 5 U 43/01, und vom 01.12.2003, 5 U 106/03), so dass dahin stehen kann, ob, wie die Kläger meinen, sich ein derartiger Rückgriff unter generellen Gesichtspunkten verbietet.
  • OLG Hamm, 19.01.2004 - 5 U 229/03
    Eine hierdurch veranlaßte Einflußnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank daher nicht gleichsam zur Partei des zu finanzierenden Geschäfts (Senat, Urteil vom 17.03.2003, 5 U 43/01).
  • OLG Hamm, 19.01.2004 - 5 U 182/03
    Rn. 31 dd) Bereits unter Rückgriff auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze (BGH, ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390, 1391 und 424, 425) ist das Verhalten des Zeugen E als Vermittler angesichts der schon zur Zeit des in Rede stehenden Vertragsschlusses unstreitig mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen der Fa. I einerseits und der Beklagten andererseits dieser auch zuzurechnen (vgl. Senat, Urteile vom 17.03.2003, 5 U 43/01, und vom 01.12.2003, 5 U 106/03), so dass dahin stehen kann, ob, wie der Kläger meint, sich ein derartiger Rückgriff unter generellen Gesichtspunkten verbietet.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.07.2002 - 8 WF 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13856
OLG Naumburg, 17.07.2002 - 8 WF 111/02 (https://dejure.org/2002,13856)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.07.2002 - 8 WF 111/02 (https://dejure.org/2002,13856)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 8 WF 111/02 (https://dejure.org/2002,13856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 15; ; ZPO § 373 ff.

  • rechtsportal.de

    FGG § 15; ZPO §§ 373 ff.
    Unmittelbaren Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen, die in Rechte der Beteiligten eingreifen.Zum Rechtsschuz Dritter, die zur Mitwirkung in einem Beweisbeschluss verpflichtet sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen, die in die Rechte der Parteien eingreifen; Verpflichtung eines Dritten zur Mitwirkung durch Beweisbeschluss; Rechtsmittel eines Zeugen, dem Zeugnisverweigerungsrecht zusteht; Recht auf Verweigerung zur Mitwirkung; Pflicht zur ...

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Verfahrensgang

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